1868 / 90 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Behörde haben soll, übertragen werde. Dieser Erlaß ist durch die

Gesch - Sammlung bekanntZZZ machen.

B ['r den 4.21 ril1 “"“ p Wilhelm.

Graf von Ißenpliß. An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Ministerium für Handel, Gemerbe und“ öffentliche Arbeiten.

Der Königliche Eisenbahn-Baunwister Roch zu Dirschau ist zum Königlichen Eisenbahn-Vau-Jnspckwr ernannt und dem- selben die dortige BciriebZ-Inspekior-Stelle verliehen worden.

Der Oberbergmeister Friedr. Wilh. Eisfel der ist zum Ver werks-Direktor fiir die Verg-Jnspcction zu Clausthal, der » ergrath und Maschinen-Jnspektor Joh. Friedr. Adolph , Jordan zum Direktor der Maschinen- und Bau- verwaltung zu Clausthal, dcr Oberhüttenmeistcr Aug. Eduard Beermann zum Hüttenwerks-Direktor der Silberhütte zu Altenau, dcr Oberfaktor Aug. Wilh. I a hn zum Hiittenwerks-Direktor des Eisenhüttenwerks zu Rothehiitte, ernannt worden. Ferner find ernannt: zu dirigirendeu Inspektoren: der Verggeschworne Friedrich Wilhelm Wimmer für die _Berginspection Zellerfeld , der Berg- geschwyrne Carl Heinrich Bergmann fiir die Berg- inspectron Lautenthal, der Berggcschworne Friedrich Wilhelm Schell für die Berginspection Silbernaal, dcr Mgrkscheider Bruno Wilh. Strauch für die Berg- Jnspectron Andreasberg, der Verg-Affcffor Siegfried von A _:_nmon für, dre Sternkdhlenbergwerke am Deister , der Ver - Anrffor Christian Friedr. Eduard Hoernecke für die Stcmkohlenbergwerke am Osterwalde , der Berg - Inspektor Ludw. Wilh. Schulz für das Braunkohlenwerk am Habichts- wglde, der Hüttenmeister Carl Wilh. Eduard Kast fiir die Silberhütte zu Clausthal, der Hüttcnmeifter Ernst Iulius Strauch fiir dre Silberhütte zu Lautentbal, dcr Hüttcnmeister Ernst Artguft Lorenz für die Eisenhütte zu Lerbach, der Hiittenmetster Georg Carl riedr. Iulius: Hachmeister für die Eisenhütte Sollingerhutie, der Berg-Jnspektor Phil. Werner Hatis_mann für das Hüttenwerk zu Holzhausen, der Oberhüttenmypektor Conrad Pfort für das Hüttenwerk zu Veckerhagen, der Oberhütteninsvektor Georg August Wi lle [. für das Blaufarbenwerk zu Schwarzenfels, der Salmen- Jnipektor Wilh. Fri edr. Avenarius fiir die Saline zu Rodenberg, der Salinen-Inipcktor Otto Theodor Ludw. AdalbertSchacffer fürdicSalinezuOrbxqunspektoren: dcr BcrggcscbworncCarl Heinr. Christian Otto Doerell bei der Bcrg-Jnspcction Clausthal, der Maschinenmeister Ernst Kutscher bei der Maschinen- und Bauverwaltung zu Claus- thal, der Hüttennretster August Emanuel Friedr. Meyen- bcrg bei der Silberhiitte zu Lautcnthal, dcr Hüttenmeistcr Oscar Robert Beermann bei der Eisenhütte Rothohüttc, dcr Vergamts-Affessor Georg Adolph Wiegand bei dcr Eisenhütte Königéhütte.

Ministerium ,dxr geistlichen, Unterrichts: und Medtzmal - Angelegenheiten.

Der Ober-Regierungs-Rath und chierungs-Abtheilungs- Dirigént von Prittwrß zu, Wicöbadcn ist zum Vorsitzenden, und der evangelische Landeswschof l)1*. Wilhelmi, der Kirchen- Rath und Dekan, PfarrcrEibach, der Divisionsprediger Loh- mann, sämmtlicb zit Wirsbaden, und der Pfarrer Wolf zu Seulbcrg, find zu Mitgliedern des evangelischen Konsistoriums zu Wiesbaden ernannt worden.,

Dem Landesbiscvof 1)1'. Wilhelmi sind zugleich die Func- tionen eines General-Superintcndentcn übertragen worden.

Dem Lehrer am Prdgymnasium zu Schneidcmühl, 131: Ebel , ist der Oberlehrer-Trtcl verliehen worden.

Haupt-Vermaltung der Staatsschulden.

Bekanntmachung wegen Einlösung der am 15. Mai 1868 fälligen Schaßanweisungen.

Die am 15. Mai d. J. fälligen, auf Grund des Gcseßes vom 28. Srptembcr 1866 (Gescß =Samn1lxtng Seite 607) und des Algrvöchsten Erlaffcs vom 5. August 1867 (Gcscß-Samm- lung Seite1471) auchgebcncn Sihaßanwcisungen vom 15. August 1867 werden vom 7. Mai d. I, ab, in den Drenststundcn,omit Ausnahme der Sonn- und Fcsttage und der Kaffcn-Rcmsionstagr, von der Staatsschuldcn-Tilgrrngskasse hrersclbst, dcn chicrrrngI-Hattptk«1ffcn _ (11111) in Caffcl und Wiesbaden -, dcr Gcncraikaffe in Hannover, der Kreiskasse

in Frankfurt a. M. und der Hauptkasse in Rendßburg ein.

gelöst.

Da diese SchaßxAnweisungen _vor der Artszahlrmg von der StaatSschulden-Trlgungskasse verifizirt, und deshalb die bei den Provinzial-Kaffen eingehenden an dieselbe eingesandt wer- den müssen, so werden die Besißer solcher Papiere , welche den BZtrag bei einer Provinzial-Kassc in Empfang zu nehmen wunschen, aufgefordert, diese §Yapiere bald an Eine der oben genannten Provinzial-Kassen einzureichen, damit die Zahlung des Kapitals nebst insen pünketltch erfolgen kann.

Dre Staatss ulden-Trlgungskassckann sich auf erneurSchriftwechsel mit den Inhabern dcr Schoß- lansrsversungen in Bezug auf die Einlösung nicht ein-

a en.

Bei Einlieferung der betreffenden Papiere ist ein doppeltes Verzeichnis; derselben, in welchem die Schaizanwcisungen nach Zittern, Nummern und Beträgen (Kapital und inscn vor der

Linie getrennt, in der Linie in einer Summe) an zuführen find,

und welches aufgerechnet und unterfchricbcn sein muß, abzu- geben. Das eiyeExemplar dicses Verzeichnisses wird, mit einer Empfgngsbeschemigung versehen, sofort wieder ausgehändigt, und brst bei der Empfangnahme des haaren Betrages zuriick- zuge en. Berlin, den 15. April 1868. Haupt-VerwaltunZ der Staatsschulden. von Wedell. L(iwc. Meinecke.

Angekommen: Se. Excellenz der General der Infanterie und kommandrrende General des U. Armec-Corps, von Stein- mcß, von Tübingen.

Der General-Major und Commandeur der 21. Kavallerie-

Brigade, von Rauch, von Frankfurt a. M.

Bekanntmachung.

Bei der kombinirten Telegravhcn-Station zu Pr. Eylau wird vom 1. Mai 61". ab der volle Tagesdicnst, im Sinne des Z. 4 des Reglements für die Korrespondenz im Deutsch-Ocsterreichischen Tele- graphcn-Verein, ein cführt.

Königsberg i. r., den 10. April 1868.

Telegravbcn-Dircction.

Bekanntmachung.

Die Telegraphen-Station zu Höchst wird vom 1. Mai 01'. ab 7

an Wochentagen und den auf dieselben fallenden Festtagen von Morgens 7 resp. 8 bis Mittags1Uhr und von 2 bis 8Uhr Nachmittags, dem Verkehr geöffnet bleiben.

Eine gleiche*Erweitcrung 'der Dienststunden tritt auch Während

der diesjährigen, am 1. Mar beginnenden Badesaison bei der Tele- graphen-Station zu Soden ein.

Während der Sonnta e werden die Dienststunden bei beiden Sta- ck

tionen in dcr seithcri en eise, und zwar: von 8 bis 9 Uhr Vor- mittags und von bis 5 Uhr Nachmittags abgehalten. Frankfurt a. M., den 14. April 1868. Die Telcgraphen-Direction.

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 16. April. Se. Majestät der König nahmen heute die Vorträge des Kriegs-Ministeriums und Militair-Kabinets entgegen. Se. Königliche Hoheit der Kronprinz verabschiedete fich bei Höchstscincr Abreise nach Italien.

- Die vereinigten Ausschüsse des Bundesrathes des deut- schen Zollvererns fiir Zoll- und Steuerwesen, sowie für Handel und Verkehr hielten heute Mittag eine Sixzung ab.

» Dcr Ausschuß des Bundesrathes des Norddeutschen 23an fur Rcchnngswcsen trat gestern Mittag zu einer Stßung zusammen , m_ welcher die Garantie für die Anleihe zur Raumng der Sulmamiindung berathen wurde.

- Die heutige (8.) Plenar-Sißung des Reichsta es des No.,roddeutschcn Bundes wurde Um 10"/* Uhr drijrch den rastdrnteir Ot". Simsoxr eröffnet. Am Tische der Bundes- dn1n11ssarre1_1_ befanden fich: dcr Bundes-Kanzlcr, Graf von B 18111 arck-CZ cbönhau sen, der Präsident des Bundeskanzler- amts Dejbrucx, dcr Gch. Neg. Rath Graf zu Eulenburg, Gch. chterungS-Rath Eck, Mmister von Oheimb, Minister vqn Waßdorf, Geh. Legations-Rath von Müller, Senator Gildemeister, Gch. Legationsrath Hoffmann.

Nach dem Vorschlage des Präsidenten beschloß das Haus, das Gescy, betreffend die Quarticrlcistung fiir die bewaffnete Macht _ wahrend des Friedenszustandcs , an eine besondere Konnmssron zu verweisen , dcn Postvertrag des Nord- dcytschcn „Bundes mit Dänemark, und den Vertrag nut Belgien durch Schlußdcrathung im Plenum (Rc- fcrcnt Abgeordneter v. Unruh-Magdcburg) zu erledigen,“ ferner den am 9. d. M. zu Berlin unterzeichneten 5"*crtrag

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wi en dem Norddeutschen Bunde und Hessen, die Besteux- Lunsxé des Biers und Branntweins betreffend, ne_b| Schluß- Protokoll und Anlage zu lcßterem; den Entwurf emes Geseßes wegen Besteuerung des Branntweins in dem zum Norddeut- schen Bunde chörigen Theile Hessens,“ dxn „Entwurf eines Ge- setzes wegen rhebung der Steuer vom mlandrschrn Tabak 111 dem zum Norddeutschen “Bunde gehörenden Theile Hessens, an die vereinigte Kommission für Handel und Ge'werbe-rmd für Finanzen und Zölle zur Vorderathung u uberwersen, und endlich den Antrag der Abgg. Löwe und enossen: *Der

* Reichstag wolle beschließen: die Aufhebung des beim Stadt-

ericht zu Berlin segen den Abgeordrzeten Duncker anhängigen

(gétrafverfahrcns fur dieDaucr der Srßungs-Perwde auf Grund des Artikel 31 der Verfassung des, Norddeutschen Bundes zu verlangence, zur- Schlußberathung m Plenum zu stellen,

Das Haus ing darauf zum ersten Gegenstand der Tages- ordnun iibcr: rste Interpellation des Abg. Wiggers (Berlin) (s. Nr. 81 d. Bl.). Nachdem der Antragsteller seine Irrtrrpekla- tion näher begründet hatte, wurde dieselbe yon dem Prastdenien des Bundeskanzlcr-Anttes, Wirklichen Gehermen Rath Delbrück, wie folgt beantwortet: ,

Aus Veranlassung des von Ihnen 111 der leßten Sesfion ge- faßten, von dem Herrn Interpellanten eben erwähnten Ve-

, schlusses, ift ,bcreits im Laufe der leßten Session an die Vor-

arbeit fiir em aljgemcines Wahlgescy für den Norddeutschen Bund gegangen worden. Dringendere damals zu erledrgende legislative Arbeiten haben diese Vorarbeit unterbrochen, sic rst aber jeyt wieder aufgenommen wordet). Ob es jedoch möglich sein wird, mit Riicksicht auf andere ]eßt ebenfalls vorliegende

* dringende Angelegenheiten, die Sache so weit zu fördern, daß der

(Hefe entwurf noch mr Laufe dieser Session zrxr Vcschlußimhme des eichstages wird gelangen können, daruberka1m_1ch ur

eit eine bcstinunte Zusa e nicht geben. Nqch der Ansrcht es Zräsidiums cilt in der hqt diesc; Sach? mch? 111 dem Maße, um andere sachlich sehr eilige Dinge hmtenanzustellen. Dre

chiSlaturperiode des Hauses läuft erst mit dem leyten Tage

des August 1870 ab. , ' , Auf die zweite vom Abg. Wiggers (Berlin) cm ebrachte und näher begründete Interpellation erwiederte der undes- Kommissarius, Geheimer RegierungZ-Rath Graf zu Eulenbur : Ick bin beauftragt, die Interpellation m folgender Wei e zu beantworten:

Die Angelegenheit, welche von dem Herrn Interpellanten ier zur Sprache gebracht ist, ist zur Kenntnrß „des- Bundes- ?iräsidiums gelangt durch eine Beschwerde ,der ]rrdrschen Ge- meinde zu Schwerin, wclche m demselben Sinne, 111 dem der

- Herr Jnterpellant gesprochen hat, behauptet, daß die erwähnten

Verordnungen der mecklenburgischen Regierung „init dem Frei- zügigkeitsgcscß in Widerspruch stehen, und Abhulfe gegen diese Bestnntmmgcn begehrt. Diese Peirtion rst “dem Bundesrathe vorgelegt worden, welchcr dieselbe einer _ Verathurzg unterzogen hat und zu dem Beschlusse gelqngd ist, daß cm Widerspruch mit den Bestimmungen des Frerzugtgkerts-GeseYes in jenen Mccklcnburgischcn Verordnungen nicht zu finden er.

Es liege nämlich die Frage, ob Jemand zur AuZÜbung öffent-

licher Rechte, irisbesondcrc dcr Landstandschaft, dcr Jurisdiction

' und der Polizei, zugelassen werden könne, außerhalb desjenigen

Gebietes, auf welches sich die Bcstirmnun en des Freizügigkeit??- Geseßes erstreckten. Diese öffentlichen , echte haben mehrere Vorausscßungen: dingliche und persönliche," so zu sagen. Dre Erlangung der einen Bedingung rhrer Aysubung, des'Grund- besißcs, ist gelöst von jedcr_Abhängrgke1t voni religiösen Be- kenntnisse durch das Freiziigzgkertsgeseß. Damit ist adxr irrcht gleichzeitig ausgesprochen, dai; iiicht auch gewrffe p Frs onl_1che Erfordernisse verlangt werden dürften,um zur AuZubungjjener Rechte zu gelangen. In ähnlicher Werse, wreeder Vollbesrß der bürgerlichen Ehre oder die Dispositionsfahrgkert rwthwe11d1g ser, um diese Rechte auszuüben, könne „durch die Spezralgeseßgeduyg der einzelnen LandeStheilc nach wre vor Erlaß des_Fretzrtgig- keitsgeseßes das Glaubensbekenntmß als eme Bedingung der Ausübung jener Rechte aufgestellt werden, Es könne dabei vom Standpunkt des Bundesrathes mchtsdaraufs ankommen, in eine Kritik darüber einzutreten, ob dies wunschenZerth sei, ob andere Mittel der Abhiilfe vorhanden [eren oder mcht, oder wie solche geschaffen werden Yönnten, -„ jedenfalls könne vom Standpunkte des Freizügigkertsgeseßes mcht verlangt wer- den, daß jene Verordnungen beseitigt werden.

In diesem Sinne wird den Petenten einc Bescheidung er- theilt werden.

Der nächste Gegenstand der Tagesordnung betraf den Be- richt der 171, Kommission iiber den Gcseßentwurf wegen Auf- chlkytßig der polizeilichen Beschränkungen der Befugmß zur Ehe-

re un .

DiegKommission schlägt vor , dem Z. 1 des Geseß-Entwur-

fes folgendes Alinea hinzuzufügen:

,Freizügigkeits-(Heseßcs vom 1. November 1867 zur

. anshesqndere dqxf die Befugnis; zur Verehelichung wegen Man- gel? eures dre Großjahrtgkcit übersteigenden Alters oder dcs Nach- wnses eurer Wohnung, eines hinreichenden Vermögens oder Erwerbs, wegen crlrttcner Bestrafung, bösen Rufes, vorhandener oder zu be- furrhtxrzdcr Verarmung, bezogener Untersiüxung, oder aus anderen polizeilichen Gründen nicht vferweigert, auch arf von der ortsfremden Braut cm Zuzugsgeld oder eine sonstigeAbgabe nicht erhoben Werden.-

Ferncr 111 Z. 3 statt der Worte:

„Vorhandensein der im bür etlichen Eherecht begründeten Vor- auéscßungcna, zu sagen: vVorhan cnsein der durch dieses Gcseß nicht beruhrtcn Vorausseßungxn.«

Ferner qls Z. 5 ernzuschieben:

»Die Vcstnzmmngen des bürgerlichen Eherechts werden durch dieses Gcseß nicht bcruhrt.«

w dZu dem Geseß- Entwurfe waren folgende Anträge gestellt or en:

,1) Voanbg.1)1*.Prosch: Der Reichstag wolle beschließen: rmvzwettetrAiinca des .1 statt der Worte »wegcn Mangels cmcs dthroßzahrtgkcit über ci cndenAltcrsa u soßen: vwegcn Man- gels Zines bcstunmtcn, ,die Grozjährigkeit über cigenden Alters.-

_3) Des AbZ. Miquel:

nr errrea 1 es §. ] att der Worte 'Erivcrbs der Gemeinde- angchörzgkerta zu seßcn: » efißes noch des ErWerbes einer Gemeinde- angehört kettcc. ,

_3) es Abg. Harmer:

m Aitnca 2, des §. 1 zwi'schen die Worte »Vcrehelichunga und Wegen; emzuschreben: vmcht be chränkt ivcrdena,“ dagegen zu streichen: »verwetgert werden*. * schl“ ?) Des Abg. Graf Vassewtß: Der Reichstag wolle be-

te en: ,

]. ür den Fall der Annahme des Gescß-Entwurfs a) im J. 1 Absaß folgende Worte fortzulasscn: »oder des Nachweises ciner Wohuunga - »vorsjhandcner oder« und pbeéogcner Unterstüßung- b) den_ §. 3 so zu fa cn: Der Geistliche odcr (.ivilstands-Beamte hat vor seiner amtlichen Mitwirkung zur Schließung einer Ehe von dem betreffenden Bgnchangchörtgen cinen obrigkeitlichen Nachweis zu for- dern, daß er nch eme Wohnung vcr'schafft hat, und daß zur Zeit bei ihm kerne Gründe vorhanden find, welche nach ZM und §. 5 des

. b- oder Auswei- sung eines neu_Arrztehenden bercchtigcn würden. Uebrigens abcr blei- ben die für Gerstlrchxn und Civilstands-Beamten bestehenden Verbote, bei der Schließung einer Ehe ohne vorherige Beibringung einer obrig- keitlichen Bescheinigung mutlich nritzuwtrken, in Beziehung auf BundeIangehörigc nur insoweit in Kraft, als diese Bescheinigung rc.

wie in der Vorlage. 5) Des „Abg. Evelt. Der Reichstag wolle beschließen:

Für den Fall, daß der “Z. 5 des Kommisfions-Entwurfcs nicht ganz gexirichcn Werden sollte,

denselben folgende Fassung zu geben: Die ge eßlichen Bestimmungen über die Vorausseßungen eincr ülti- gen Eheschließung, wclche rcmcivilrechtlicher und nichtpolitischer smd (Z. 1), Werden durch dieses Gesetz nicht berührt.

6) Des Ab . Kray: Der Reichstag wolle beschließen:

Für den Fal der 5. 5 des Komrnisfions-Vorschlagcs nicht ganz abgelehnthrden sollte, demselben folgende Fassung zu geben: Z. 5. Die Bcßimmungen des bürgerlichen Eherechtcs bleiben in Kraft, insofern dieselben nicht Verfügungen enthalten, welche mit dem Z. ] dicses (He- seßes in Widerspruch stehen. _

7) Des Abg. Or. E. Stephani und Genosjen:

Narh Z. 5 des Entwurfs der Kommission als § (; die Bestim- mungen hinzuzufügen: Z. 6. Alle dem gegenwärtigen Gesetz entgech- stehenden gesehlichcnydcr statutarischen Bestimmungen treten mit em 1. Juli 3. c. außer Kraft. Der Bundeskanzler wird mit der Ausfüh- rung dieses Geseßes beauftragt.

An der darauf eröffneten General-Debatte betheiligten sich die Abgg. Miquel, Graf v, Baffewiß, Wiggers (Berlin), Kray, Prosch,_v. Diest, worauf der VundeI-Kornmiffar Graf zu Eulen- burg die Vorlage vertrat. Zum Schlusse der General-Debatte nahm der Abg. Braun (Wiesbaden) als Berichterstatter das Wort. Bei der Spezial-Debatte zu Z. 1 sprach der Abg. Grum- brccht gegen die Abänderung der Kommission, der Referent Braun (Wiesbaden) für dieselbe, der Abg. Graf Vassewiß gegen die Vorlage, worauf der Vundes-Kommiffarius, Graf zu Eulen- burg, den Standpunkt des Bundesrathes darlegte. .

Nachdcm noch die Abgg,Miquel, Harmer und der Bericht- erstatter das Wort cnommen, wurde die Spezraldebqtte zu Z. 1 geschlossen. Da Haus nahm das erste Alinqa mr_t dem Amendement des Abg. Miquel an, eben so das zweite mit dert Anträgen der Abgg. Prosch und Harnicr, verwarf dagegen dre Anträge des Abg. Graf von Baffewiß, worauf der ganze Z. 1 angenommen wurde.

Es folgte die Annahme des Z. 2, sodann des J. 3, nachdem der Abg. Graf Baffewiß seinen Antrag dazu Zuruckgrzo en, in der Faffung der Kommission, des J. 4, des . 5,“ dre n- trägc der AbgLJl. Kray und Evelt zu 3. 5 wurden verworfen.

Für das mendcmcnt des Abg. Stephani sprach der Abg. Blum, gegen dasselbe der Berichterstattrr Braun. Das Haus verwarf dasselbe. In Bezug auf dre Resolution dcr om- mr ton; .

ff»Der Hohe Reichsta Wolle beschließen: für den Fall der An- nahme des Gesetzes den errn Bundeskanzler zu ersuchen, spätestens in der nächsten Session des Reichstages dcn Entwurfcincs allgemeinen

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