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All r 6 er Erlaß vom 20. April1868, bxtrcffcnd die Acn-
dcrurquhdctc'hisxtn . 8 der Polizci-Ordmmg für die Hafen und Binnen-
gewässer von tcttin nnd Swinemünde vom 22. August 1833 ent- haltenen Vorschrift bezüglich der Meldung der Schiffer.
Auf Ihren Bericht vom 16. April'dI. will Ich die im J. 8 der Polizci-Ordnung für die Häfen und ancngcwäffcr von Stettin und Swinemünde vom 22. August 1883 enthaltxne Vorschrift, nach welcher der Schiffer sogleich, nachdem cm Schlff 1111 Hafen vor Anker gelegt ist, sich mit dem Lootscn ans Land begeben und durch seine Schiffs- papicre auf dem SchifffahrtH-Poltzcibürxau fich lcgitimircn muß, hier- durch aufheben und genclmngcn, daß Über die Mcldmm dcr Schiffcr das Geeignete durcb lokalyoltzctliche Anordnung festgesetzt werde.
Berlin, den 20. Aprtl 1868. - _
W tl [) e l m.
Gr. v, Ißenpliß. An den Minister für Handel, (Herverbe und öffentliche Arbeiten.
' Allerhöchfter Erlaß Vom 4. Mai 1868, betreffend die Abän- derung dcs Z. 54 des Rcvidirtcn Reglements für die Provinzial-J'euer- So'zictat der Rheinprovinz vom 1. Scptcchr 1852.
Anf den Bericht vom 28. April d. I. will Ich nach dem An- trage m der beiliegenden Adresse des 19. Rheinischen Provinzialland- tages vom 2. Apr,“ d. I. den leßten Salz im §. 54 des »Revidirten Reglements für dje Provin ial-quer-Sozictät der Rheinprovinz: vom 1. September 1852 (Gcseß- amml. S. 668) hiermit dahin abändern:
:Auch Gas-Explosioncn werden als Brandschäden behandelt. Die nicht durch Feuer entstandenen Schäden dagegen, welche von Erdbeben, Sturm, Pulver und onstigen Explofionen, oder. ähnlichen Natur- Ereigniffen herrühren, md von der Vergütung ausgeschlossen.“ Die Sozietäts-Direction ist jedoch ermächtigt, auch in diesen Fällen gcgen Explostons- Gefahr zu verfichern, wenn ein besonderer durch Vetcin- barung zu bcmesscnder Beitrag dafür übernommen wird.-
Dicscr Erlaß ist durch die Gcseß-Sammlung zu veröffentlichen.
Berlin, den 4. Mai 1868. .
W i l l) e l m.
Gr, zu Eulenburg. An den Minister des Innern.
Das 32. Stück der Geseß-Sammlung , welches heute aus- gegeben wird , enthält unter
Nr. 7080 den Allerhöchsten Erlaß vom 28. März 1868, betreffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte für den Bau einer Kreis-Chauffcc von Dalheim , im Kreise Büren , Regie- rungsbezirk Minden, über Mcrhoff und Oisdorf bis zur Arns- berg-Veverungcr Staatsstraße bei Westhcun; unter
Nr. 7081 das Privilegium wegen Aus abe auf jeden In- haber lautender Obligationen der Stadt Ei leben, Regierungs- bezirk Merseburg, „zum Betrage von 25,000 Thalern. Vom 17. April 1868,“ unter
Nr. 7082 den Allerhöchsten Erlaß vom 17. April 1868, betreffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte an die Ge- meinden Greven und Nordwalde für den Bau und die Unter- haltung einer Gemeinde- Chaussee vom Bahnhofe Greven an der Westfälischen Eisenbahn im Kreise Münster nach Nord- walde, im Kreise Steinfurt, chicrungébczirks Münster,“ unter
Nr. 7083 den A(lcrhöchsten Erlaß vom 20. April 1868, betreffend die Aenderung der im Z. 8 der Polizci-Ordnung für die Häfen und Binncngcwäffer von Stettin und Swinemünde vom 22. August 1833 enthaltenen Vorschrift bezüglich der Mel- dungen dcr Schiffer, und unter
Nr. 7084 den Allerhöchsten Erlaß vom 4. Mai 1868, be- treffend die Abänderung des Z. 54 des RcvidirtcnReglements für die Provinzial=Fcuersozictät der Rheinprovmz vom 1. September 1852.
Berlin, den 20. Mai 1868.
Gescß-Sannnlungs-Debits-Comtoir.
Ministerium für Handel, Gewerbe und öffcnmche Arbeiten.
Die Baumeister Oberbxck und Middcldorf find zu Königlichen Eisenbahn-Baumctßcrn ernannt und im Bezirk der Oberschlesischen Eisenbahn angestellt worden.
*))kinisterium der geistlichen, Unterrichts: und Vicdizinal:Angelcgenheiten.
Dcr Privatdoccnt [.ie. 1114301. Georg 'Wilbclm Her- mann Weingarten ist zum außcxordcnxthcn Professor in der theologischen Fakultät hicstgcr Umvcrsttat ernannt wmdcn.
Ministerium des Innern. Erlaß vom 5. Pkai 1868 -- betreffend die Üraffrcic Rück. fehr dcr Militairpflichtigcn und Pcr1oncn dcs Bcurlaubtcn- standes aus der Provinz Hannover. . Des Königs Majestät haben mittelst Allcrhöchstcr Ordre vom 3. d. Mts. AUcrgnädigst zu genehmigen gcruht, daß den-
Ynigcn Militairpflichtigcn und Personen des Bcurxaubtcnstan. es aus der Provinz Hannover, welche, ohne anderweitcr straf- baxcr Handlungen schuldig zu sein, sich der unlitairiscben Dienst- pflicht entzogen haben, die straffrcic Rückkehr in die Heimath ms zu einem demnächst von Sr. Majestät zn bestinuncndcn
Termine gestattet werde. ,
„ , Diese Bestimmung findet jedoch keine Anwendung auf die- ]xmgcn Militairersonen, wclche aus dem aktiven Dienste dcscrtirt smp, sowie auf die ehemals.hqnnövcrschcn Offizxcrc und Unter- pfstztcre, welche sich an nnlttamsch organisirtcn Vereinigungen nn Attslande bcthclligt haben.
„ Ew. Erlaucht sch ich mit Bezugnahme auf meine Ver- fugung vom 3. d. Mis. zur gcfälligcn weiteren Veranlassung m Ihrem Ressort hiervon ganz ergebcnst in Kenntniß.
Berlin, den 5. Mai 1868. Der Minister des Innern. . , Graf zu Eulenburg. An den Kömgltchen Ober-Präsidenien der Provinz Hannpvcr, Herrn Otto Grafen zu Stolberg- Wermgcrodc, Erlaucht in Hannover.
Ich lasse Ihnen heifolgend Abschrift Meiner heute an den Minuter dxr auswärttgen Anchchnheiten erlassenen „Ordre zu- gehen, worm Ich der darm bezeichneten Kategorie von Militair- pflichtigen und Personen des Beurlaubtcnsiandcs aus der Pro- vmz Hannover,„welche sich cker militairischen Dienstpflicht ent- zogen haben, dre [traffrete Ruchchr in ihre Heimat!) gestatte. Ste haben hiernach tn Ihrem Renort das Weitere zu veranlassen.
Berlin, den 3. Mar 1868.
T*Iilhelm.
„ „ Graf zu Eulenburg. An den thstcr des Innern.
Auf Hen Mix „gehaltenen Vortrag wikl Ich Zencbmigcn, daß dcnxemgcn Militatrpfl1cht1gcn “und Personen dc Beurlaub- tcnstandcs aus der Provmz Hannover, welche, ohne anderweitcr strnfbarex Handlungen schuldig zu sein, sich der militairjschen Dtcnstpfltcht entzogen haben, dre firaffreie Rückkehr in die Hei- mnth bis Fu cmcm demnächst von Mir zu bestimmenden Ter- mmc zuge agt werdx. Auf diejenigen Militairpersoncn, wclche aus dncm aktwcn chnste dcscrtirt sind, so wie auf die ehemals hannoverschen Offiztcre und Unteroffiziere, welcbe fich an mili- tamsch yrgamfixtcn Vereinigungen im AuZlcmde beihciligt haben, findet diese Bestimmunß keine Anwendung. Ick überlaffc Ihnen btexngch m Ihrem Rc|ort das Weitere zu vcranlaffcn. Die Mtnutcr Pcs Krieges, des Innern und der Justiz , so wie den konnnandncndcn General des 10. Armce-Corps habe Ich hier- von m Kcnntniß gesetzt. Berlin, den 3. Mai 1868.
(gez.) Wilhelm. Graf von Bisnmrck-Schönhausen. An den Minister der auswärtigen Angelegenheiten.
" Berlin, 20. Mai. Se. Majestät der König haben Aller- gnadtgst gcruht; Zur Anlegung der dem Gcncml-Lieutcnant Grafen von B1Zmarck=Bohlcn , Kommandanten von Ber- 1111 , und dem Hauptnmnn Freiherrn von Ende vom Kaiser Alexander Garde-Grenadier-chimcnt Nr. 1, Adjutanten beim Gonvxxncmcnx von Berlin, von des Kaisers von Rußland Majcrtat _ycrlu'hcncn Dccorntioncn, resp. des St. Anncn-Ordens crjtcriKlane und des St.Wladimir-Ordcns vierter Klasse, Aller- höchsnhre Genehmigung zu crthcilcn.
Nichtamtliches.
Preußen. Berlin, 19. Mai. Sc. Majestät der König nahmen heute Vornnttag den Vortrag des Generals der Infanterie und Gcncral-Adjutantcn von Brauchitsch und darnack) dcn ch Geheimen Kabinctsraths von Mühlcr entgegen. Um 11 Uhr e:11pfn_1gcn Allerhöchstdicsclbcn den Major Frcxhcrrn vmeuadt und Huxbtenbruck vom 1. Westfälncycn Infanterie- chnncty Nr. 13, welcher die Ehre hatte, Er. Mnjcstät dic Orden semcs verstorbenen Vaters, des Generals der Infanterie a. D. Frhrn. von Quadt und . üchtcnbruck, zurücknn'cachen. Um 2 Uhr e_rthctltcn Sc. Majestät dcm Wirkliavcn chcimcn Rath von Olscrs und um 4.4 Uhr dcm Staatsmmjstcr a. D. von Bodelschwingh Audienz.
. - JhrcMajcstät dicKönigin cmpfin a11117.d.M.- nne ans Bayou gemeldet wird, daselbst danc mb Sr. Groß- herzoglichen Hoheit des Prinzen und Ihrer Kaiserllchcn Hoheit
dcr Prmzcssin Wilhelm von Baden.
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-- In der gestern abgehaltenen Plenarfißung des BMW- rathcs des deutschen Zollvereins führte der Graf von Bis- nmrck-Schönhausen dcn Vorfiß. - Der von den vereinigten AUZschüffen für Zoll- und Steuerwesen, sowie für Hnndel und Verkehr vorgeleate Gcseßentwurf, betreffend den Verems - Zoll- tarif vom 1-Juli1865, wurde genehmigt. Nach denxselben sollen die durch den Vertrag vom 9. März d, J. fur dte Einfuhr aus Oesterreich nach dem Zollverxm yerembarten Zoll- befreiungcn und Zollermäßigungen füx dre Einfuhr aus allen Ländern mit der Einschränkung in erksamkett treten, daß dle Zollermäßigung für Wein, Most, _Ctder nur auf dre Erzeug- nisse derjenigenLänder Anwendung findet, welche den „Zoklvercm
leich den meistbc ünstigten Nationen behandeln. - Dte von dem räsidenten Sim on mitgetheilten Resolutwnen des Zollparla-
ments, betreffend die Rinderpest und die indirekten Steuern in!
Hessen, wurden den Attsschüffen überwiesen.
- Im weiteren Verlaufe dex gestrigxn Stßun „des deutschen Zollparlaments theilte der Prastdent 111. rm- son, nachdem der Schluß der Genergl-Debatte unnnttelbar nach der Rede des Abg. 1):-. Braun (Wntesbaden) angxnonnnxn worden, dem Hause mit, daß ihm wahrend_ der SlßUNß em Geseßentwurf zugegangen sei, durch welchen die anch den ster- reichischen Handelsvertrag festgeseyten ZoU-Ermaßxgttngen auch auf die übrigen Staaten ausgedehnx werden, mn AuZnahme des Zolls auf Wein, Most ,und Ctder. Dex Gesey-Entwurf wurde zrxzr Shchlußberathung un Plenum gestellt. Schluß der Si un U r.
B"IDW héutige (16.)Sißung dcs DeuYchen Zoll-Parla- ments wurde um 10.';Uhr durch den Prastdenten Or. Srmspn eröffnet. Von Mitgliedern des Bundesraths des Zoklverems waren anwesend: der Vorsißende des genannten Bundeöraths Graf v. Bismarck-Schönhausen, der Prastdcnt des Bun- deskanzleramtes Delbrück„ General-Steuer-Dxrxktor von Pommer-Esche, Ministerral-nyktor v, Phtltpsborn, Staats-Rath von Weber, Geheimer Fmanz (Rath von Thümmel, Minister von Lmden, Oher-Ftnanz_-Rath Riecke, Gesandter v. Türkheim, thstertal-Naxh Krllan, Geheimer Regierungs - Rath Hofmann, Gehenner Ober- Steuerrath Ewald , Staats-Rath v., Muller, thster von Waydorf, Geheimer Rath von Ltehe, Senator Or. Cux- tius und der Kommiffarius Geh. Regterungs-Rath Dr. M1- chaelis. „ ; _,
_ Dcr räident thetlte mxt, daß ex zu Referenten uber das Sesey, betPreffsend den Vereins-ZoUtaxtf v_om 1. Iult 1865, dxe Abgq. Freiherr von Patow und Dtffens ernannt habe. Dte Tag'esordnung begann mn qutsxßun? der Vorberathung un Plenum. Über den Entwurf xmeI Ge eßes, hetreffend die Ab- änderung des Vereins-Zolltanfes vom 1. Jult 1865. Der An- trag des Abg. [):-. Braun: dte Debatte nntNr. 111 d'es-Geßxs- entwurfes: »Mit einem Eingangszolle werden belegt: Mmeralole, roh und gereinigt, für denHCcnstner 11th „15t Sgr. oder 52“; Kr.-
v ' 11 wurde vom . an e gene mtg. , „
3" [YYnJeer,Debatte über Nr. 111. „bethemgten fich dxeAtdeord- neten Freiherr von Thadden, Freiherr von Patow, Gunthex, Graf Bethusy-Huc, welche für 1318 Vorlage sprachen, und dtc Abgeordneten M. Barth, Oehtn1chen,Grumbrecht, Lasker, wclche
' e klärten. " stch MFFYWVDU Rede des Abg. Günther ubernahm der erste
Vice-Präfidcnt desBHcsnZses, Fürst von Hohenlohe-Schil-
' " den * ori . ' .
llngIJifeuYzsxÉlage wurde bei nfamentlnher Abstammung m1t t'mmen e en 99 verwor en.
190 Zetgenstandg Ker Spezialdebatte war darauf Nr. 1.: „Vom
' “ » 't werden 01 ende Gcgenstände.« EU'gangsZOÜ Mr“ f 9 (Schluß des Blattes.)
- Ueber die Zustände im Regierungs-chtrk „Kontgsverg bringt die »Prov. Qorresp.a folgend; wettere Mnthnlungen:
Auch in den lehten 14 Tagen '.ft dre hesondcrs gunstige Wrttcrung von wohlthätigstcm Einfluß auf dre Bcsetttgung dcs Nothsiaudcs gc- wcsttZÖelegenheit zum Arbeits-Verdienft für die gewöhnltchen Hand- arbeiter ist in ausreichendem Maße vorhanden, ,
In der Lage des kleinen Handwerkerstandes macht fich dre allge- meine Verbesserung der Situatwn zwar xbc11fq'Us,„]cd'och nur sehr a_ll- mäli geltend, so daß hier noch tmmex vrelDurfngkcrt anzutreffen,").
Fluch der allgemeine Gesundheitszustand bessert fich allmaltg
mehr und mehr , und namentlich ist der Typth fast überall in Web „
tcrcm Abnehmen begriffen. A
-- n Rück icht auf die eingetreteneErweiterung der rmcx ift, dcmTZ-Milit. sWochenbl. zufolge, nnttelst Allerhöchster Kabi- nets-Ordre vom 30. v. M. genehnngt worden, daß fqrtan all- jährlich bei acht Armee-Corps Genxralstab&UebungSrctscn statt- finden und daß in diesem Jahre dte qu. Retsen bet dcm [„ Z., 4., 6., 7., 9., 10. und 11. Armee-Corps abgehalten wcr_dcn.
»- Nach den beim Ober-Kommando der Marine emgcgan-
enen Nachrichten ist S. M. S. »Niobea am 18, Mai von England nach Kiel in See gegangen.
Sachsen. Dresden, 19. Mai. In der Ersten Kam- mer gelangte heute der Deputationsbericht üb„er das Kontgltche Dekret,d1e AufZebung beziehentlichAbanderung 9,111)- ger Artikel de Strafgeseßbuchsn. betreffend. szugltch dxr Aufhehung der Todesstrafe ist die Deputatxon zu nnen) gememsamen Votum nicht gelangt, indem sich dxe Mn- ]ortxa„t derselben für die Abschaffung der Todesstr«1fe_ , die Mx- norttat aber gegen diese Abschaffung ausspricht. ,Die Debatte, we_lche fich über diesen Gegenstand entspann, füllte d're ganze Stßung und wurde erst in der anberaumten Abend- ftßung beendtgt. Bet der Abstimmung wurde die Aufhebung dex Todesstrafe nut 22 gegen 15 Stimmen abgeleZnt. - Dte l;Unfhtelmng der körperlichen Züchtigung wurde ein immig gene rmg ., _
_ - „Dte Zwette K_ammer berieth heute den Deputations- bericht uber das Allerhochfte Decret Nr, 106, die juristischen Pers onen betreffend. Ohne Debatte ist die Kammer fast Überall den VeFchluffßn der Ersten Kammer beigetreten, und haben dem- nach sa1nn1tltchxParqgraphen des Gesehentwurfs, welcher in der Hauptsache dahm Besttmmung trtfft, daß, abgesehen von Stiftun- gen und Anstalten oder Vermögensmaffen, deren Ueberwachung der Nat'ur der Sache nach zux Kompetenz der Verwaltungsbehör- d'en gehört und bet welchen dle Erlangung der juristischen Persön- ltchkert nach Mgßgnbe des Zweckes derselben von stillschweigen- der oder ausdruckltcher Anerkennung von Seiten der betxeffen- den Verwaltungsbehörde „abhängt, die geseßlich erforderliche Staatsanerkennung einer juristischen Person ganz einfach durch den Eintrag m, em Genossenschafts-Register begründet werden soll, welches der pem betreffenden Gerichtsamte oder Handels- gertchte zu halten lst, Annahme efunden.-Hinfichtlich des Kgl. Dekrets, den „Entwur'f emes GeFeZes für die Studirenden auf der Ymvxxsttat LLLleg betreffend, trat die Kammer dem von de_r jenseitigen Kammer gefaßten Veschluffe ohne Debatte ein- stmnmg ber, welcher dahin geht, die Kgl. Staatsregierung zu ersuchen, den gedachtenGeseYentwurf wxederum zurückzuziehen und denselben nach Vefmden der nächsten Ständeversammlung zur Berathung vorzulegen. .
Gotha , 19. Mai. Die gestern ausgegebene Nr. der vGe- seßsammlung für dns HerÉogthum Gothaa publizirt das Geseß, die Contrahtrung cmex taatsanleihe von 850,000 Thalern betreffend, vom 5. Mar 1868. „
Heffen. Darmstadt, 19. Mai. Das gestern erschie- nene Regierungsblatt enthält u. A. das Geseß, die Todeserklä- rung von Personen, welche an dem Feldzuge des Jahres 1866 Thetl genommen haben und vermißt werden, betreffendYsoww das Reglement, das Verfahren bei Anträgen auf Zurückstel- lung Militärpflichtiger in Berücksichtigung häuslicher 2c. Ver- hältniss betreffend. „
Baden. Karlsruhe, 18. Mai. Das heute erschtenene Regierungsblatt enthält 11. A. eine Allerhöchsilandcßherrlnve Verordnung, die Beaufsichtigung und Leitung des Mittelschul- wesens im Großherzogthum betreffend. „
Bayern. München, 18. Mai. Im Königltchen Staqts- ministerium des Innern wird jeßt die VoUzugs-Jnstructwn zu dem Geseß über Heimath, Verehe1ichung und Aufenxhalx, welches mit dem 1. September 1). I. m Kraft und Gülttgkert tritt, ferner der Geseßentwurf, die künftige Bilxgerwchx betref- fend, ausgearbeitet. In l_eyterem Betreff war'kürzltch eme aus Stabsoffizieren Und Distrikts-Injpcktoren der 1eßt noch bestehen- den Landwehr älterer Fthmation zusammengeseßte Konnmsfion zu Berathungen Über Vorschläge hier znsnm111engetre1en, welche der Staatsregierung über die zweckmaßtgstc Orgamsatton der künftigen Bür erwehr gutachtlich mitgqthcllt werden sollen, um etwa bei" der 3 uSarbcimng des bezügltchen Gescßentwurfs Be- rücksichtigung zu finden.
Oesterreich. Wien, 19. Mai, In der heutigen Siß'nng dcs Abgeordnetenhauses wurden der dex Berathnng uber den Voranschlag des Staachauézhaltsctats fur 1868 die Erfor- dernisse für den Kaiserlichen Hofsta'at, dxn Relckysratb, dcn Staatsrath, den Ministerrath, die Mintfterten des Innern , der Finanzen, des Handels, des Kultus und des,].lntcrrtchts, und ebenso die Kosten für die ostasianschc Expedition unverandert bewilli t.
_g Die »Ocstcrrcichische Korrespondenzx meldet: Der“ neu ernannte außerordentliche Gesandte Oesterreichs „am bclaxschxn Hofe, Graf Vi thum, hat heute den vorgc1chrtebenen Erd m die Hände des aisers gclctftet. , „
Pcsth , 18. Mai. In der heutigen Sxßung dex 21.1?31gn'n- tentafcl wurde der Antrag Tonmmnyrs, das .Haus moge sich in drci Sectioncn theilen, nngcnonnucn. „ ,
Der GeseZ-Entwurf und dre Konzesfim1§-Urkundc uber die Alfölder Bahn wurdcn verlesen 'U_nd der morgen zu wählenden Connnunications-Scction zngcwxcnn. *
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