1868 / 120 p. 8 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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§. 5. Die Mcldun; zu dex zweitetx Prüfung soll erfolgen, wenn seit dem Bestehen der cräen Prufung mindestens zjvci Jahre verflosscn smd und der Kandidat das 24ste Lebensjahr vollendet hat.

Kandidaten, welche diese Meldung innerhalb vier Jahre, vom Beßcl)cn der ersten Prüfung an gerechnet, nicht vornehmen, sollen daran erinnert und können, wenn sie dieser Erinnerung nicht inner- halb eines Jahres Folge geben, von der Liste der Kandidaten gc- strichen werden. * .

'§. 6. Aus, besonders dringenden Gründen kann das Landes- Kon éstorium nut Genehmigung des Ministeriums der geistlichen und Unterrichxs=Nngclcgenhcitcn ein halbes Jahr an der vorgesctzricbencn Univerfitätszxit (ZF. 2 und Z) erlassen.

Auch in da elbe ermächtigt, ausnahmsw-Lise aus genügenden Gründen die zwischen den beiden Prüfungen liegende Zwischenzeit bis auf die Dauer eines Jahres zu verkürzen und eine über die Fristen des „F. 4 verspätete Meldung zur ersten Prüfung anzunehmen.

J". 7. Zur Abhaltung der theologischen Prüfungen Werden bei dem Landcskonfistorium und unter dessen Leitung zwei Kommisßoncn gebildet, deren Mitglieder jcdcémal auf die Dauer eines Jahres cr- nannt werde:].

In dcr Kommisfion für die erste Prüfung muß wenigstens Ein Mitglied der theologischen Fakultät zu Göttingen fich befinden, wel- ches von dem Minister der gei|licken und Unterrichts-Angelcgcnheiten nach Anhörung des Landeskonfiftoriums bestimmt wird. Die übrigen Kommisfionsmitglieder ernennt das Landeskonsistorium mit Geneh- migung des Ministers der geistlichen und Unterrichts-Angclegcnheitcn vorzugsweise aus den geistlichen Nöthen des Landeskonfistoriums und der Provinzialkonfiftoricn.

. . Unter den thgliedern jeder Kommission bestimmt der Präfident dcs Landeskomistoriums fiir die verschicdcncn Prüfungen, beziehungsweise Prüfungéßtcrmine, den Vorsißcndcn und die sonst Mitwirkenden in der Art, daß an jeder Prüfung s1ch mindestens drci Mitglieder bcthciligcn, und unter denselben bei der ersten Prüfung, von besonderen Nothfällen abgesehen, jedesmal ein Mitglied der Fa- kultät, bei der zweiten regelmäßig ein Mitglied des Provinzialkon- fistorimns, dessen Be'irke der Kandidat angehört, fich befindet.

§. 9. Nur die andidaten, welche die zweite Prüfung bestanden 1Yäalbxn, smd zu Pfarrämtcrn wahlq präsentations- und anstcüungs=

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§. 10. Eike dritte Prüfung findet ferner nicht statt. Das Lan- deskonfistorium kann jcdoch, wenn es solches aus bcsondcranrüuden

ur Sicherung eines angemessenen Urtheils für erforderlich hält, und ideit der letzten Prüfung eine längere Zeit verstrichen ist, bei crstenAn- stellnngen oder bei Beförderungen ausnahmsMise die Abhaltung eines Kolloquiums fordern.

Z. 11. Kandidaten und Geistliche evangelisch-luthcrischcn Bckcnnt- nisses, welche nicht der Provinz HannoNr angehören, können, wenn fie in ihrer Heimatl) als befähigt für das geistliche Amt gelten, ohne eine nochmalige Prüfung zu Pfarr-Acmtcrn in der Provinz Hax-no- ver gewählt, präsentirt odcr kirchenrcgimentlfch berufen werden. Dem Landeskonsistorium ist aber voxNhalten, gecignctcnfalls die Abhaltung eincsKolwquiums von denselben zu fordern.

Kandidatcn und Geistliche welche nicht dem Preußischen Unter- thancn-Bcrbande angehören, kc'énneU nur mit Genehmigung des Mini- sters der gcißlichcn Angelegenheiten zu Pfarr-Aemtcrn in der Provinz „Hannover berufen odcr bestätigt Werden.

_ chsch stehen Kandidaten und Geistliche, welche dem Gebiete des Nord eutscben Bundes angehören und das examen [)ko miUi§t8r10 vor einer Preußischen Prüfungs - Behörde bestanden haben, in Ansehung ihrer Anstellungsfähigkcit den Preußischen Kandidaten gleich.

Z. 12. Das Latweskonsistorium ist mit der weiteren Ausführung dieser Verordnung beauftragt.

Urkundlich untcr Unserer Höchftcigcnhändigcn Unterschrift und bei- gcdrucktem Königlichen Jnficgel.

Gegeben Berlin, den 4. Mai 1868.

(b. 8.) Wilhelm. v. Mühler.

Allerhöchster Erlaß vom 8. Mai 1868, betreffend die Genehmi- gung des Beschlusses des Gcneral-Landtagcs der Westpreußifchcn Land- schaft Wegen Emisfion vier und einhalbprozentigcr Pfandbriefe.

Auf Ihren Bericht vom 2. d. M. will Ich den Beschluß des im vorigen Jahre versammelt gewesenen General-Landtages der Westpreu- ßischcn Landschaft wegen Emisfion vier und cinhalbprozentiger Pfand- briefe dahin genehmigen:

„Der Bcstßer eines zum Wcstpreußischen Landschaftsverbande gehö- rigen Gutes kann bei dessen Bcpfandbricfung dicAusfertigung und Ausreichung von Pfandbricch mit dem Zinsfuße von vier und einem halben Prozent verlangen, hat aber ix1 diesem FaUe in den ersten zehn Jahren eine JahrcSzahlung 'von fünf und einem halben Prozent und nach zehn Jahren von fünf Prozent des Pfandbrief- Kapitals zu leisten. Die Zinscncrsparniß der ersten fünf Jahre fließt in den Tilgungsfonds dcrLandschaft(§§.118-121.1.Landsch.- Regl.), diejenige der folgenden Jahre aher Wixd zinsenzinslich bis zur gänzlichcn Tilgung 'dcs Pfandbriefkapttals für ]edcnPfandbricf- schuldncr Von der Landschaft verwaltet. Auf dre vier und einhalb- pxozcntigcn Pfandbriefe, insonderheit auf dte Amortisationserspar- ntsse finden alleBcstiu1111ungen Anwendung, _wexchc von den Pfand- brtcch niedrigen Zinkifußcs und den Amorttsattonsersparniffen gel- ten. Die Umschreibung drei und einhalb- odcr, vierprozenngcr anUdbrjcfc alten Formulars in vier und cmhalbprozentige P andbrtcfe erfolgt nach Maßgabe des durch den Allcrhöchften „Ü 18. Mai (Gesch - Sammlung S. 314) bestangten Regulativs. Sind die umzuschreibendcn Pfandbriefe

aber neuen Formulars, d. h. auf Grund des vor edach. ten chulativs ausgefertigt, so hat der Gutsbefißer über dtc von ihm zu übernehmende höhere Zinévcrbindlichkeit eine Urkunde auszustellen und mit der Priorität vor sämmtlichen Privatgläu. bigern in das Hypothekenbuch eintragen zu lassen, wclche dcr Control- Kommisfion nebst einem dem umzuschrcibcndcn Pfandbricfkavital gleichkommendcn Betrage drci_ und einhalb- odcr vicrprozcntigcr Pfandbriefe ncucn Formulars vor der Ausfertigung der neuen Pfandbriefe vorzulegen ist. Der Gutsbcfißcr ist verpfliohtet, diesen Betrag in Pfandbriefcn ncucn Formulars oder in baarcm Golde der Landschaft cinzulicfcrn resp. cinzuzahlcn, jedoch auch befugt, dcr Provinzial-Landschafts-Dircction die Herbcischaffung der zu kasfircn- dcn Pfandbricfe mittelst der neu ausznfcrtigcndcn zu übertragen, Sobald die Provinzial-LandschafW-Dircction verfichert resp. beschej= nigt, daß die neu ausgefertigtcn Pfandbriefe nur zur Einziehung der zu kasfircndcn Pfandbriefe verwandt werden und bis dahin im [andschaftlichcn Dcpofitorium verbleiben sollen, hat die Control- Kormyisfion die neuen Pfandbriefe auch schon vor der Cassation der umzujchreibcndcn zu bestätigen, später aber die Cassation sich nach- weisen zu lassen.« Dieser Erlaß ist durch die chcß-Sannnlung zu veröffentlichen. Berlin, den 8. Mai 1868. _ thhelm.

Gr. zu Eulenburg. Leonhardt. An den Minister des Innern und den Justizminister.

Zollparlamentß-Angelegenheixen.

Berlin, 23. Mai. In der gestrigen Siyung des Deut- schen Zollparlaments äußerte sich der Präsident des Bundeskanzleramts Delbrück über den von dem Ab . Roß de_trexssl ?cs Zolls auf Zucker und Syrup eingebrachten ntrags nne o g :

Meine Herren! Der Herr NiMordnete für Hamburg hat vollkommen Recht, wenn er der einung ist, daß es für die verbündeten Regierungen von hohem Interesse sei, daß in der durch sein Amcndement angeregten Frage eine Verständigung zwischen zwchnteresscn angebahnt werde, welche man sonstxals im lebhaften Feldzyge gegen einander sxreitend gewohnt war. Ich muß aber accentu1ren,_daß die Verständigung bis jeßt erst ange- bahnt ist, und so wieydtc hier vorliegenden Anträge darlegen, doch noch sxhr erhcb11che Dtffercn =Punkte zwischen den beiden, einander gegenüberstehenden Intexcffzen vorhanden sind. Diese Differenz- punkte drücke!) sich aus m ganz entscheidenden Fragen , in der Frage über die Höhe des Eingangszolls für das, was ich 1th der Kürze wegen Rohzucker nennen will,“ sie drücken fich aus in emer Meinung?;vcrschiedenhcit Über die Höhe der Eingangs- abgabe für Syrup, und ich kann wohl auch hinzufügen: ft'e drücken sich aus in der Auffassung Über dieHöye der Ausfuhr- vxxgütyng für _Rübcnrohzucker und Rübenzucker-Fabrikate. Lage em , auch m allen Beziehungen voklkonnnen Übereinstim- mender„Antrqg der verschiedenen Interessen hier dem Hause 1301“, waren mcht noch sovcrhebliche _Diffcrenzen vorhanden , wie ste vorhanden sm_d, so warde, wie 1ch glaube, die Stellung der vxrbündeth Rxgtqrungen axtch im Wesentlichen keine andere sem, als ste bis 1th den vtelfach noa) divergirendcn Anträgen gegenüber [ft.

, Der Artikel, um dxn .es sich handelt, ist in seiner finan- ztellxn deeutun der wxchtrgste, den es überhaupt im Zoll- verem gtebt. an xnuß ja hier nothwendig den Ertrag der Rübenzuckerstquer hxnzurechnen dem Ertrage der Eingangs- zölle,“ es, ist, also finanziell der,wichtig|e Artikel, den es für den olhxerem Überhauyt gzebt. Seme Wichtigkeit in wirthschaftlicher

ezteh__ung sowohl fur die Landw1xthfchaft, als für die Fabrikation, als fur .den Harxßdel brauche 1ch nicht hervorzuheben,“ ich will mich allem beschranken am den finanziellen Standpunkt. - Ich kann_ sehr wohl anerkenney, daß die Vertreter der bei der Frage bethetltgtcn Jutsreffexx unt voller Ueberzeugung davon aus- ehen, ,das; N16, wq_s ftevoxschla, en- und ich Will einmal hier Kuppomren, stx- waren emver anden - , daß das , was Sie vyrschlagcn, jvtrthschaftltch Lichtig und auch fingnziell zuträglich scx. Ich glaube aber, meme Herxen, es ist dabei doch nicht zu übersehen, dqß dle Vertreter dieser Interessen zu der Finanz- frage wesentUch anders stehen wie die Regierung. Auch bei der vollsten mnersten Ueberzeugung von der fumnziellen Nüßlichkeit einer Maßregel, welche von den Herrn Antragstellern dem Hause empfohlen wixd, liegt doch darüber kein Zweifel vor, daß die Verantwortltchkett fÜr den finanziellen Effekt nicht von den Herrn Antragstellern zu tragen ist, sondern von den Re- gierungxn Oder von deren Vertretern, und daß, so achtungswerth die gcxvtß auf guten Gründen beruhende Ueberch ung von der finanzxellen Nüßlichkcit eines solchen Vorschlages FÄ, wie sie fich hier ve: denHer'ren Aytragstellern kund giebt, allein aus dieser Ueberzqugung dtc Regterungexpxnd deren Vertreter nicht ihrer- Leits d'le „Ueberzeugung schöpfen können , daß sie nun bei er wtchttgßen Finzxnzfrage für den Zollverein sich einer eigenen, sehr sorgfa-lngen und sehr eingehenden, auf alle

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Einzelheiten sich erstreckenden Prüftxng entziehen dürften, einer Prüfung, zu „welcher m_den Wenigen Tagen, sxrtdem die Anträge vorliegen,_1n dcp wenigen Tagen, seitdem zwächcn den [yethe'iligtcn Interesjxn 1916 zu emcm gcwxsscn Grade cmc Vcr- ständigung erreicht ist, der Natur der Sache 11qu ganz unmög- [ich die Zeit vorhandegz jyar. Es handelt fich bet der Frage zunächst - und W [| für O_as fumnzteUe Interesse von skhr wesentlickycm Einflusc - um eme fundamejxtalc Aenderung der “bestehkndcn Kriterieu für dle Höhe der Zollsa'yc, Es wird vor- geschlagen, wie das 111 anderen Staaten geschieht, dle Höhe der *Qollsäyc abhängig zu xnachcnivon der ].[cbercmstunmung der e*“tngcführtcn Zucker 11,11t gcnnffen Noxnmltypcn. Daß ein solches Verfahren an sich ausführbar nt, das kann 1cknicht bestreiten. Seine 2111§führbarkc1t ist durck) dW Exfahrung in anderen Staaten dargcthan. Aber, meine .Herren , die Einrichtungen Oder vielmehr die Beschränkungen, die zu diesem wccke in andern Staaten bestehen, sind [*ishcr im Zollverein unbekannt gewesen. Bekanntlich ist im Zochrcin cin jkdcs der zahlreich vorhandenen Hauptämter befugt, eine jede Waarc ab- zufcrtigc'n. Zn andern Länkyern, wo man das Typensyftcm angewendet hat, ist die Abfertigung geseßltch auf cmcrx engeren Kreis beschränkt. Es liegt auf der Hand, daß durch cmc solche Beschränkung dic Garanticcn schr wesentlich vermehrt wcxdcn, dercn es bedarf, um eine richtige Anwendung der Typen sicher u ellen. z stIch wiki ferner, was die Frage des Syrupzolls aylangt, nur daran erinnern, daß der Zollverein einnmlIahre hindurch .zwei verschiedene Zollfäße für Syrup hatte. Es war das dre „Folge einer Bedingung, welche bei. dem Anschluß dcs _vorma- ligen Steuervercins an danollvcrem gestellt wurde. Es exgah sich sofort als nothwendig für die Begriffsbestunnnmg desxem- gen Syrups, der einem niedrigeren Zolling untcrhcgen sollte, ein künstliches technisches Verfahren anzuwendep, weil sofort der "Versuch gemacht wurde, aufgelösten xmd abstchxllchxtwäs vcr- unreinigten Zucker als Syrup cinzufhhren. Dte v1c_len Unzu- träglichkeiten, dic diescs Vcrfahch bcx iZcr Zoqubfexttgung zur Folge hatte, haben nachher dah.1n„gcfuhrt, da!; dxc damalige hannoversche Regierung sich selbjx- uderzeugtc, es set am Ende doch im Zntercffe des Ganzen „heuer, auf den medrigen Zollsaxz zu verzichten, auf den sie fruher hoYen Werth gel'cgt hqti'c.

Ich will ferner mtr beiläufig „erwahnczg, dqß bet den ]Wt für Nübcnzuckcr bestehenden Vonlftcatwnssaßxn unDurchschmtt der beiden [LHU'U I(lhrc iibcr 700,000 Ctr. Yubeyrohzuckcr gus- gcführt worden sind, was etwa -- genau 1x1ßt stch ]«1 das nzcht berechnen - 18-20 pCt. der gesammten Rubcnzuxkchroduchn ausmacht. Ick glaubt“, es bedarf, nur der Bezeichnung diescr Zahl, um klar zu stellen, was em ]cdcr SilbexgrosMn, Uzn den man die Bonification für den anégehcndcnRubcnzuckcr andert, für einen finanziellen Effekt hat. ' _

Ich könnte die Beispiel", die 1ch [)le mxgcfuhrt habe, noch sehr vcrviclfc'iltigen, ich glaube abc1"„1.c1) _kann auf dicse Vcr- vielfältigUUg verzichten. Has, Wachl) dw. Ehre gehabt habe, Ihnen vorzutragen, meine .Herren, Wlkd cs rechtfertigen, "WNW ich schließlich crklärk, daß die verbündeten Regtcmzngcn nicht 111 der Lage sind, in einer so wichtigen, sz) entscheidenden Frage etwas Anderes zuzusagcn, als eme Erwagung.

Nach den Ausführungen des Abgcyrdnctcn Gumhrccht nahm der Gch. Regierungsrqth [)1'. Michaelis bctryfss des Antrags des Abgeordneten Meter (Bremen) das Wort wie folgt:

Meine Herren! Der Bundesrath h:“atQGelegensheat gehabt, bei dcr Vorberatbung des über dre Tabaksjtxuer Ihnen vorge- legten Gcseßentwürfs das Verhältniß dcs ngarrenzolxes zum Rohtabakzoll zu berathen und, s1ch daruber schlusstg zu machen. Sie werden in den Motiven des Entwurfs danach- weis finden, das; die Erhöhung des Ctgqrrenzolles von 15 Thlr. auf 20 Thlr., die am 1. Oktober 1851 m Kraft trat, sub als finanziell vorthcilhaft nicht bewährt'hat. Der Herr Vyrrcdncr ist im Jrrthum, wenn er glauht, m Folge der UcbexstLdelung der Bremischen Cigarrenfabrkcatwn nach, dem Zollvercmsgcbxetc seien die Ausfäljc bei dcr Cigarreanmfuhr erst nqch ,dcm Beitritt dcs vormaligen Stcucrvexems'zum Zollvcrcm emge- treten. Im Gcgentheil, dic Statistrk _ergtebt ganz klar und un- zweideutig, daß die Erhöhung des ngarrenzollcsxme sehr wc- sentliche Verminderung der Cigarrexx-Emfuhr u n m 1tte1 [) a 1“ zur Folge gehabt hat. Die Cigarren-Cmfuhr betrug noch nnJahre 1851 31,672 Ctr.,' am 1. Oktober 1851 wurde der C19arrenzoxl von 15 Thlr. auf 20 Thlr. erhöht und unIahre1852 wgr dte Einfuhr bereits auf 17,964 Ctr. herabgcsunkcn und hat sextdem auch diese Höhe nicht wieder erreicht. „Nach dem Beztxtt-t dcs Steuervcreins zum Zollverein gmg dte Einfuhr frexl-xch noch weiter herunter, nämlich im a?re_1854 'auf 11,841, 1111 Jahre 1855 auf 10,109 Ctr. Jeden als 1st soviel_ UFH. daß dte Er- höhung dcs Cigarren olles ei-ne fmanztel1 emtragltcheMc-ßregel nicht war. Der Bun csrath dcs Zollverems hat deshalb davon Abstand genomnxen, bei dem Vorschlage, den Tabakszoll von

4 Thlr. auf 6 Thlr. zu erhöhen, gleichzeitig eine en_tsprechcnde Erhöhung des Cigarrenzollcs vorzuschlagen - dcr Ctgarrenzoll sollte vielmehr unverändert bleiben.

Ob nun eine Herabseyung des Cigarrenzolles von 20 Thlr. auf 15 Thlr. den fmanziellen Effekt haben würde, den der Herr Antragsteller vorausscßt, ist eine zweifelhafte Frage. Eine Ymsicdelung der Cigarrcnfabrication aus dem Zollvereinsgebiet m das Bremische Gebiet zuriick, wird in Folge dieser Herab- seyrmg ,!cbwcrlxxh eintreten. Diese Wirkung der damaligen Zollcrhdhung Ut meines Erachtens irreparabel. Ob dadurch eme U111ficHlung der Hamburger Cigarrcnfabrication auf das Zoklvcrcmsgebtet vcrhindcrt wird, wenn wir ]“th mit dem Ci- garrknzch noch „5 Thlr. hcrabgehcn, ist eine Frage, die sich ohne Wettercs nicht beantworten läßt. Ich bin daher durchaus mcht m der_ Lage, im Namen des Bundesraths zu diesem An- txagc positxve Stellung zu nehmen, ich kann Ihnen nur eine eingehende Erwägung verheißen für den Fall, daß Sie denselben annehmen sollten.

-- Das »Amts-Blatt der Norddeutschen Post-Vcrwaltungsc Nr.30 vom 20, Mai, enthält zwci Gcneral-Vcrfügtmgcn vo11117.Mai: ]) die ostdampsschiff-VcrbindunÉ; zwischen Ostende und Rio -Janciro, resp. ?ontevidco und Buenos--[yres , 2) dir Formulare zu Postanweisun- gcn aus Dänemark resp. Norwegen betreffend. _

Statistische Nachrichten.

- Nach der in »Hirths Annalen (2. und 3. Heft): abgedruckten Denkschrift der Handelskammer in Hamburg über Reform der Zucker- bcstcucrung im Zollverein betrug die Zuckereinfuhr in Groß- britannien in den Jahren 1864-66 durchschnittlich 10;2 Millionen Centncr im Werthe von 90 Millionen Thalcrn; der Transport dicses Quantums dürfte ungefähr 1400 Seeschiffcn Ladung verschafft haben. JmJahre1836 belief fick) dcr Zuckcrimport Großbritanniens aus 4,217,000 Ctr., er ist also von 1836-66 im Verhältniß von 100 zu 247 gestiegen. Die _Staatseimmhmc vom Zuckerzoll betrug im Durchschnitt der lcßtcn Jahre ca. 36 Millionen Thlr., 35“; Sgr. pro Kopf der Bevölkerung, 25 pCt. dcs gesammtenZollertrages. Eine inländische Rohzuckerproduction findet in Großbritannien nicht statt. Um so ausgedehnter ist* lcßtcre im Zollverein. Während dieser im Jahre 1866 nur 129,000 Ctr. ausländischcn Zucker im Werthe Von ca. 967,000 Thlr. importirtc, belief fich nach sachkundiger Schäßung das zum Rübcnbau für die Zuckergcwinnung 1866 verwendete Areal auf mehr als 400,000 Magdeburger Morgen oder ca. 18 Quadrat- mcilcn, und der Werth dcs jährlichen Ertrages, mit Einrechnung dcr Prcßrückständc und Rübenabschnittc und nach Abzug- der Rübcnsteucr, auf ca. 30 Millionen Thaler. Im Jahre 1836 wurden in den Zoll- verein nc-ch 1,031,000 CU", ausländische Zucker eingeführt, der Im- port ist also im Verlauf von 30 Jahren im Verhältniß von 100 : 13 gcfaklcn. An Rf'tlu'nzuckcrstcucr Und Eingangs- zoll, 11ach Abzug dcr Qlusfuhchrgütungcn, find im Durch- schnitt von 1864 --1866 11*/10 Millionen Thaler odcr JZ Sgr. für den Kopf der Bevölkchng aufgekommen. - In Frankreich zeigen die Einfuhr fremden Zuckers und die einheimische Zucxcrproduction ein sich mehr annähcrndcs Verhältniß, indem dort für 1864/66 durch- schnittlich 4,334,0(?0 Ctr. Kolonialzuckcr importirt und 3,722,000 Ctr. Rübcnzuckcr fabrizirt worden find, wäHrcnd man alcich3citix12,025,000 Ccntncr raffinirtcn Zucker und 697,000 Ccntner Robzucker cxportirtc. Im Jahre 1836 bcxrug der Import ausländischen Zuckers 1,817,000 Centncr, 1866 Z,863,000 Ctr, es stellt sich also eine Zunahme desselben im VcrhäMüs: Ven 100x213 dar. Frankreichs Eimmbmc cms der Zuckerbcstcucrung war von 1863-65 durchschnittlich ca. 24“- Millionen Thaler odcr 19Z Sgr. pro Kopf der Bevölkerung.

Landwirthschaft.

- Den pr. Annalen der Landw. entnehmen Stand der Saaten folgende Nachrichten:“

Aus dcmRegierungs-Bezirkc Frankfurt a. O.: DieHossnqucn auf eine gute Ernte, welche sich im Verfloffcncn Iahrcpfür den größten Theil des chicrungÖBezirkS Frankfurt so schön erfüllt [)x-Zen, wer- den auch für die Ernte des laufenden Jahres dlzrcl) dry Stand _ßcr Wintersaatcn und durch die Gunst des Hin1n1clshmfichtltch dcr Frah- jahrsbcftcllung fast überall in gleichem Grade crwcckt. ' ,

Aus dem Regierungs-Bczirkc Magdeburg: Dre, W1ttcrung L| dcr Landwirthschaft giinstig gewesen. Der Schnecfallxtm Januar, 10 wie der Regen des Februars hat durch die starkc,Bcfcuchtung_dcs Bodens auf den Stand der Wintersaatcn vortl)_ctll)afx cinchtrkt. Auch die Bcftcljung der Sommersaaten, durch dc Witterung dcs März begünstigt, hat einen guten Verlauf gcnorznnen. . _

Aus dem Regierungs-Bczirk Münster: Dtc Vfcgetatton 111 zwar im Ganzen etwas zurückgeblieben, der Sxarzd dcr Wmtcrsaatcn ]cdock), troß dcs anhaltenden chancttcrs, befriedigend.

Rothenburg O.L., 17. Mai. (Schlcs. Ztg.) Gestern cytstaqd in geringer Entfernung von hier ein Waldbrank. Man schaßt dre Brandflächc auf 5-“6000 Morqcn. Dem Feuer, wurde durch Nyf- wcrfen dcs Sandbodens, nach Entfernung der Hawe und Spreu, Em- alt „ct an. . h ZT ohstock' , 18 Mai. Die thtcrung rst fett Anfang dlcjks Mo- nats“ sowohl den Saaten als der Jeldbestellng sohr günßig gewesen. Die Weizenpftanzc hebt sich; der Roggen zugt schon, sctx 11191)rercn Tagen seine Achrcn, doch 1|_ der Stand durchschmttltch cm dunncr; der Rapps sieht in voller Vlnuthc. Außer detx Ctbsetxfeldern steht mgn schon manche „Hafersaatezt gym. Von Uxt eztefer Wird man, obgleich das Wetter sehr warm tft, btsher noch m ts gewahr.

wir über den