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im Ganzen gesprochen, am geringsten besoldet ist, diejenige Kategorie, welche fich bei GelegensLett der Verathung des, Etats in Petitionen um Gehaltsverbe erungen an den Reichstag ewendet hat und für welche bei der Verathung des Etats den Jinträgen der Bundesregieru11_en gemäß Gehaltsverbefferungen bewilligt find. Diese große *laffe von Bßamten gehört heute ganz unzweifelhaft in Beziehung auf du: hier vorliegende Frage zu den Landesbeamten; es kann darüber rechtlich kejn weifel bestehen, und es ist darüber auch thatsächlich kem weifel aufgetreten; - also mit anderen Worten: diese große .laffe von Beamten gxnießt heute überall da, wo für die *Landesbeamtcn Be Ünsttgungen in Beziehung auf die Kom- nmnalbefteuerung eftehen, diese Begünsttgungen. Der vor- liegende Entwurf bestimmt im J. 4, daß als Bundesdeamte im Sinne dieses Geseßes, sowohl die vom_ Bundes-Präftdium an- gestellten, als auch die nach Vorschrift der Bundesverfassung zur Folgeleistung gegen die Anordnungen des, Bundes- Präfidiums verpflichteten Beamten „gemeitzt sem sollen. Durch diese letztere Bestimmung fgllt dte ganze Kate- gorie von Beamten, von . denen 1ch bisher gesprochen habe, unter dieses Gesexz. Die Folge der Annahme dieses Ge- seyes in der, in der ersten und zwertcn Bcrathung amendirten 'Faffun wird also dahin führey, für alle diese Beamten, welchc, wie geagt, vorzugsÉweise wcmg m der Lage smd, eine Ver- schlechter1mg ihrer Lage xt ertragen, eme Verschlechterung ihrer Lage herbeizuführen. te man auch über die Richtigkmt odcr Unrichtigkeit der bestehenden Bevorzugungen der Beamten bei der Kommunal-Besteuerung denken mag, das wird, glaube ich, der Reichstag nicht wollen, den Beamten, die ]eYt an diesen Begünstigungen theilnehmen, Beamten dteser Art diese Begün- stigung zu entziehen.
Derselbe erwiederte später nach dem Abg. Stumm dcm Abg. Hagen: . , _ , ,
Erlauben Ste nur nur cm paar Worte m Beztehung auf die Bemerkung des Herrn Abgeordneten für Berlin.
Ich habe bei der ersten Verathung des vorliegenden Geseß- entwurfs darauf aufmerksam „gemacht, daß die Bcstimmung, um die es sich handelt, eine ts_m relatortsche sei,“ daß fie nichts anderes sagen soll, als daß ,dre Bundesbean1txn mcht schlechter gesteklt werden sollen, als dre Beamten der einzelnen Staaten. Fällt für diese die Exemtwn weg, dann fällt sie ohne weitere Bestimmung auch für die Bundesbeamten von selbst weg. Das ist dasjenige gewesen, was 1ch habe sagen wollen, und was ich auch glaube esagt zu haben. Ferner möchte ich dar- auf aufmerksam maZen, daß durch dle, vorstehende Bestim- mung in denjenigen Bundesstaaten, wo eme Bevorzugung der Landesbeamten in Beziehung auf dtc Kommunalsteuer nicht besteht, durch dieses Geseß Übexhaupt gar mchts Neues ein'? - führt oder etwas verändertowtrd. Dieses (Hesexz oder die *e- zügliche Bestimmung findex m allen denxexngetx Staaten , in denen die Landesbeamtxn emeBevorzugung 111 dieser Beziehung nicht haben, überall kemc Anwendung.
Und endlich dem Abg. Tweftey: .
Meine Herren! Ich habe bereits bet der ersten Berathun des vorliegenden Gesetzentwurfs „mir e_rlaubt , darauf aufmer = sam zu machen, daß die Termxnologte der Bundesgeseye nicht aus den Vorschriften des preußtschcn Landrechts und anderer preußischen Geseße erklärt werdc_n kam). Ich habe darauf hin- gewiesen, daß es nach der Ternunologre der Bundesgescygebun, einer besonderen Bestimmung , durch welche die Personen dc“ Soldatenstandcs ausgeschlossen werden, nxcht bedarf. Sollte dessen ungeachtet, um jeden Zwetfel zu besxttigen, eine Bestim- mung deshalb beliebt werden , so müßte 1ch mich doch gegen die von dem Herrn Abgeordnetxw für_ Netchenbach vorgeschla- gene Fassung aussprechen, der cmzlg Uchttge Attsdruck für den Gedanken -* ich habe jedoch fem Amendement zu stellen _ würde nur der sein, wenn „mannden Paragraphen läßt, wie er ist, und ihm die Worte hmzufugt: , , '
Anf Personen des Soldatenstandes fmdet dtcs Geseß kemc Anwendung. , _ „ k Das ist der einzig rtchttge AUZdruck, der gewahlt werdcn ann.
Nach Erledigung der Tages-Ordnun ergriff der Groß- herzoglich Mecklenburg-Schwerinscbe Staat rath 1). Müller zu folgender Berichtigung das Wort:
Meine Herren, es wird Ihnen erinnerlich sein, daßhicr gestern das "Verhältniß der um eltchen Geburten in Mecklen- burg zu denen in Sachsen zur prachc kam und daß ich be- hqyptet habe, daß in dieser Beziehung zwischen den beiden Landern kein Uuterschied wäre. Es ist mir darauf von einem der Herrensächsischen Abgeordneten erwiedert worden, es stände m d1cser Beziehung un efähr wie 3 zu 1 zwischen Mecklenburg zu Sachsen, zu Ungun en Mecklenburgs. Diese Behauptung
hat mich natürlich veranlassen müssen, mit vorzubehalten, die
desfallfigen Zahlen beizubringen, und ich erlaube mir jeßt, die- *“
sen Vorbehalt hierdurch in Llusführung zu bringen.
Die Zahlen, um die es sich handelt, sind folgende. Jm „
Durchschnitt der Jahre 1862-64 sind im Königreich Sachsen
bei einer Bevölkerung von 2,284,617 Seelen 82,127 eheliche ' und 14,760 uneheliche Kinder geboren,“ im Großherzogthum * Mccklcnburg-Schwerin sind im Durchschnitt derselben Jahrebci *
eincr Einwohnerzth von 552,072 Seelen 14,431 eheliche und 3687 uneheliche Kinder geboren. Danach ist das Verhältniß der unehelichen Geburten zu den ehelichen im Königreich Sach. sen wie 1 : 5,564 und im Großherzogthnm Mecklenburg-Schwerin wic 1:3,914. Vergleicht man aber die Zahl der unehelichen Geburten mit der Einwohnerzahl, so ergeben sich schon fast gleiche Verhältnisse, nämlich im Königreich Sachsen wie ]:]546 und in Mecklenburg wie 1: 149,7. Da ist der Unterschied also schon fast verschwunden. Schließlich stellt sich die Sache aber etwas zu Gunsten Mecklenburgs , wenn man die ahl der un- ehelichen Geburten mit der Zahl der nicht in der he lebenden Einwohner vergleich AlZdann stellt sich das Verhältnißjn Sachsen wic1:100,6 und in Mecklenburg wie 1:100,7.
Meine Herren, ich bedaure sehr, daß ich mich habe gestern ver: anlaßtgesehen, die Verhältnisse eines andern Bundesstaats in eine so unerquickliche Erörterung hineinzuzichcn. Sie werden aber nicht leugnen, daß die Versuchung dazu für den Vertreter der mecklen- burgischewRegierung hier nahe lag, wo einmal die Gelegenheit sich bot, eme von den vielen irrthümlichcn Behauptungen, die hier Über 1nccklenburgischeZustände vorkommen, vcrmxla tdnrch Darstellungen von Mecklenburgcrn selbst in der Pre e und sonst, da die Vergleichung so nahe gelegt war, emmal mit Zahlen zu widerlegen. -- Es sollte nnch freuen, oder vielmehr ich darf hoffen, daß diese Vorkommenheit und der Umstand, daß es gelungen ist, einen der Herren sächsischen Abgeordneten glauben zu machen, daß in Mecklenburg in dtcscrfBezichung dreimal so schlimme Zustände herrschten , wie 111 seinem engeren Vaterlande - daß diese Erfahrung dazu bei- tragen wird , in Zukunft etwas mehr Mißtrauen gegen die Behauptungen wach zu rufen, die über Mecklenburg von einer Partei gcfliYntlich verbreitet 1verdcn„und da)“; Schädctz, an denen andere taaten heutigen Tages „111 ähnlflcher Weist leiden, wenn sie sich auch in Mecklenburg fmdcn, mcht allemak ohne Weiteres auf Rechnung der besonderen nwcklcnburgischen Zustände und Institutionen gcseßt wcrden.
Derselbe erwiederte spätcr Noch auf die Gcgcnausfüh- rungen der Abgg, Wiggers und Dr. Braun:
Ich bitte um die Erlaubniß, noch einige Worte zu sagen, um etwaigen Mißverständniffen vorzubeugen.
Ich habe nicht gesagt, daß hier im Hause falschc Nachrickztcn verbreitet würden, ich habe gesagt, in der Presse und sonst würde über Mecklenburg manche falsche Nachricht verbreitet, und dadurch würden hier falsche Urtheilc hervorgerufen. Wie der Herr Vertreter von Berlin, der Abg. Wiggcrs, dazu kommt, emen persönlichen Angriff in meinen Acußerungen zu erblicken, das F mit unklar. Was die Zahlen selber betrifft, so will ich mich ier nicht auf einen weiteren Kampf einlassen. Jchwcißnicht, was es mit dieser Angelegenheit Überhaupt zu thun hat, wcnndcr Herr Abg. Wiggers z. B. anführt , in einem Dorfe in Mccklcn- burg wären nur uneheliche-Kindcr geboren -- ganz abgesehxn davon, daß es auch noch darauf ankommt, was es für cm Dorf gewesen ist,“ - es können vielleicht ein paar Häuser gc- jvesen sein, das ist bisweilen auch ein Dorf. Ich will nuch aber, wie gesagt, in diesen Streit hier nicht weiter einlaffcn,“ die Zghlen, die ich angcgcben habe, werden ja in den stcno- graphtjchen Berichten erscheinen und da wird ich Jeder davon Überzeugen können, ob sie mit dem, was ich ge ern gesagt habk/ wirklich,nichtinEi11klang stehen. Ich habe den stenographiskbxn Bericht tm Augenblick nicht zur Hand, aber ich glaube doch, daß ich ausdrücklich gesagt habe, im Verhältniß zur Bevölkerung wäre der Zustand in Sachsen und in Mecklenburg derselbe, und das ist hier nach diesem Außwets wesentlich der Fal]. Sie werden mich einer unrichtigen Behauptung nicht zethcu köxsnen, ,rZie sich das aus den ftcnographischen Berichten cr- gc en ww .
Schließlich will ich noch das Eine sagen: Wenn ich gestern mich in der Beziehung etwas undeutlich ausgedrückt haben sollte, daß verstanden werden könnte, ich hielte den [vetrcffctxch Zustand in Mecklenburg nicht für einen bedauerlichen, so mußte ich mich darm allerdin s verbessern. Ich habe gestern xch nur von dem Verhältni 16 sprechen wollen, in welchem Mecklen- burg in dieser Beziehung zu andern Ländern stände, und aus meinen heutigen ersten Acußerunch geht, wie ich glaube, an schon hervor, daß ich den Zustand an, sich gewiß eben sowohl bedauerlich finde, wie irgend Jemand hier im Hause.
Die am Schlusse der gestrigen Sißung vom Abg. Lasker gcstxllte Anfrage, »ob noch Agßsicht vorhanden sei, daß dle Ent- 1che1dung des Bundesrathes Über das GenossenschaftsgestY zur
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Kenntniß des Reichstages gelangea, beantwortete der rä ident dcs Vuydeskanzler-Amtes Dcxlbrück nachstehendermaYFU:s
Meme Herren! Von Seiten des Bundesraths ist, wie der Herr Vorredner rrchtrg bcmerkt hat, das von dem Reichstag beschlossene Gcscß , und zwar, sofort, nachdem es dem Bundes- rat!) zugegangen, war, der htcr tagenden Kommission für eine gememsame CMlprdzcß-Ordmmg zur Acußerumg überwiesen „,ordcjx. Dcr Bundesrath ging davon aus, daß auf diesem Wege m der schnellsten und zugletch crschöpfendsten Weise die Fragen erledigt werden könnten, um die es sich fÜr ck11 vorzztgswetsc haydelte , namentlich die Fragen, die fich anknupftexz qu etmge Zusäße, „welche das in Preußen bestehende bezugltche (Heseß durch dre Berathung hier im Hause cxhglten hatte, ,und welche namentlich das Konkurs- rechd dgs m dcn_ verschtchnxn Staaten sehr verschieden gestaltet ist, bxruhxcn. Die Kounmsfton für die Civilprozesz=Ord1nu1g hat steh dtescm 'Auftxage mrt besoydercr Beschleunigung unter- zogen, undes 1ft nur vdrgcstcm ck13 Bericht zugegangen. In diesem Vertcht'wcrdcw 91110 Anzahl Amendemcnts des Geseßes aus dem tecvntsch-jurtsttschen Standpunkte vorgeschlagen. Ich habe diesen Bcrtcht sofort drucken lassen, und, wie ich voraus- seßcn darf, wird cr_heute noch unter die Herren Mitglieder des Bundleaths vcxtheüt werden. Ich würde keinen Anstand nehmen, den Herrn Vdrßyenden dcs Bundesraths zu bitten, morgen eine Sißnng des Bgndcsratys anzuberqumen, um über die Sache Beschvluß'zu samen. Wurde, es gelingen, einen solchen Beschluß hcrbetzufyuhrcn, so wurde dtesxx Beschluß sofort dem Reichsta nntgktlZle wxrdcn, Und es wurde alsdann viel1cicht wenigstenZ die Mogltcbkett thandxn sem, das GeseH noch bis zum Sonn- abend zu Stande zu brmgcn.
Der HauöhaltsJ-Etat dcs Norddeutschen Bundes fur das Jahr 1869.
(Sichc Nr. 134 u. 135 d. Bl.)
Die vom Reichstage angenommene GcscßcZ-Vorlagc über das Bundes :Schuldcmvcsen hat verschiedene Abänderungen in dem Etat dcr Marmx-Ycrwaltung dcs Norddeutschc11 Bundes für das Jahr 1869, uber Welchen wir in den Nummern 134 u. 135 dicses Blattes bcrxchtet haben, zur olge gehabt.
Der yen umgearbeitete undeZhaushalts- Etat für 1869 schließt 'cßt in Emnqhmc und Ausgabe mit einem Betrage von 77,701,135 &hlr. ab. DW Ausgaben zerfallen in 69,725,137 Thlr. fortdauernde 1md7,975,998 Thlr. einmalige und außerordentliche. Unter den erstem find vcxanschlagt:,178,350 Thlr. für das Bundeskanzleramt, 20,563 Thlr. fm“ dcn Vixxchstgg, 275,650 Thlr. für die Bundcs-Konsulatc, 66,336,294 Thlr. tür dtc Mtlitair-Vcrwaltung, 2,636,405 Thlr. für die Marinc-Vcrwaltung und 277,875 Thlr. für die Bundesschuld. Als einmalige und außerordentliche Ausgaben kommen in Ansaß: 150,000 Thlr. für das Bundedkanzleramt, 19,555 Thlr. für die Poft-Verwal- tung, 324,945 Thlr. für die Tclcgrap[)en-Verwaltung, 1,500,000 Thlr. für die Militair-chvaltung und 5,98],498 Thlr. für die Marine- Verwaltunzzé _ Dtc Einnahmen soßen fich zusammen aus 48,204,850 „l)lr. Zöllen und Verbrattcksstettepn, 548,014 Thlr. Ueber- schuß dcr Post-Vcrwaltunk], 324,945 Thlr. Uederschuß dcr Telegravhcn- Verwaltnng, 129,496 Tl) 1". verschiedener Einnahmen, 5,148,924 Thlr. aus der Bundcs-Anlcihs (Gesetz vom 9. Novbr. 1867) und 23,344,906 Thlr. Matrikular-Bciträgen.
„ Der Etat dcs Ordinariums für die Marine-Verjvalfnng war wesent- ltch crmäßigtivordcn mit Rücksicht darauf, das; csnothwcndigwar, aus den für die Marine überhaupt vorhandenen Mitteln extraordinaire Aus- gaben zu bestreiten,“ er ist nach dcrncuenJ-cstscßung von 1,868,979 Thlr. auf 2,636,405 Thaler erhöht worden und trifft die Mehrausgabe hguptsächlich auf die Verstärkung dcs Militair - Personals und dre Kosten für Judicnsthaltung der Fahrzeuge. Von letzteren sollen nämlich in Dienst gestellt werden: ein Panzerfahrzeuq, ] gedeckte Korvette, 2 Glattdccks-Korvcttcn, 1 Fregatte (Wachschiff), ], Kadettenschiff- 2 Schiffsjungcnschiffc, 2 Dampfkanonenbootc, sämmt- ltch auf 12 Monate,“ sodann: ] Fregatte (Artillericschiff), 1 Aviso, ] TranSportdmnpfcr, 3 Kanonenbootc auf 7 Monate,“ endltch: Z Pan- zerfregattcn, 1 Königliche Yacht und 2 Kanonenboote auf 6 Monate. Dagegen ist das Extraordinarium der Marine von 3,100,000 Thlr. an 2,332,574 Thlr. hcrabgcscßt und dadurch die Gesammtsummc, Welche für die Marine aus den laufenden Ehmahmcn des Bundes zu bestreiten ist, auf dem ursprüngltch angenom- menen Betrage von 4.968,979 Thaler erhalten. Auf dc„r an- deren Seite ist das Marinc-Extraordinarium durch Zufuhrung Elms Betrages von 3,648,924 Thalern aus der Bundes -An- lethe auf den Betrag von 5,981,498 Thlr. erhöht worden, die fOlgendermaßen verwendet werden sollen: 2,000,000 Thlr. zur Jort- sekung der Hafenbautm an der Jahde, 400,000 Thlr. zur Befefttgung dcs Jahdchafens, 30,000 Thlr. zum Bau einer Kirche und ßtner Schule an der Jahde, 15,000 Thlr. zur Beschaffung eines Feuerschtffes an der Iahdc, 1,000,000 Thlr. zum Bau des Kieler Etablissemgnts, 400,000 &baler für die Befeßigung und Armirung des Kieler Hafens, 110,000 Thlr. für Land- und Waffcrbautcn, 300,000 Thlr. zur Be- schaffnng schwerer Geschüßc und zu Schießversuchen, 10,000 Thlr. für
unterseeiscbe afenverthcidigung, 1,704,198 Thlr. zum „Bau von Schif- Mt, 11231510 hlr, zur ersten Einkleidung dcr Verstarkung des Sec- at on .
Im Etax dex Militairverwaltung find 1,500,000 Thlr. einmalige Aus abcn fur dte Küstenvcrtheidigung ,' welchc gleichfalls aus der Bunxcsanlcthe gedeckt wexden sollen, neu in Ansaß gekommen. Von diesem Betrage find bestimmt: 80,000 Thlr. für die Beendigung des Werks bei, Cuxhafen (Kugelbaak), 110,000 Thlr. für die Becndi ung dxr Baxtcrw Brmfamahnof (an der Wesermündun ), 800,000 »hlr. fxxr arttklertstxschc Ausrustung dieser beiden Wer c, 100,000 Thlr. fur das Werk aux Leuchtthurm bei Memel, 100,000 Thlr. für das Werk westltch des Txefs bet lelau, 120,000 Thlr. für das Werk am Leucht- thurm bet CuxhaFen, 60,000 “,x-hir. fur das Werk am Groden bci Cuxhafcn, 100,000 Thlr.. fur den Beginn des Werks im Fahrwasser der Weser, unterhalb Brmkqmahof, 30,000 Thlr. zur Beschaffung von Maschinen , Anlage von S_chrenenrvegen fur den Traanort der Geschüße, sowie für Versuche Verschtedener Art.
In Fqlge Aufnahme der Buydesanleihe ist ferner notthndig geworden, 1111 Etat„em,en Posten für Verzinsung dieser Anleihe vor- Yxseheq. Es sind namlzch zu verzinsen: für das Jahr 1868 3,600,000 „zhlr. & «Prozent 'Mit. 162,000 Thlr. und für das Jahr 1869 die Hälfte des nn Etat m Einnahme nachgewiesenen Anleihebetrages von 5,148,924 Thlr., rund 2,575,000 Thlr. mit 115,875 Thlr., so daß also tm Etat cm Betrag von 277,875 Thlr. zur Verzinsung hat aus- gebracht werden müssen.
Die Ausgabey des Bnndes, soweit sie nicht aus der Anleihe zu entnehmen find, ändern sich gegen den ursprünglichen Etat nur um den Betrag 13,011 277,875 Thlr. für die Verzinsung. In Folge dessen haben auch d1e MatrtkularbeiträY um den gleichenBctrag erhöht und neu berechnet werden müssen. ic belaufen 1ch nach der neuen Fest- seßung arzf 24,8,12,071 Thlr., Wovon indcß 528,459 Thlr. Antbcil an den Postuberscxuffen und 938,706 Thlr. Nachlaß an den Militair- AWgabxn, uberhaupt also 1,467,165 Thlr. abzurechnen find und nuthm nur 23,344,906 Thlr. zu zahlen bleiben, nämlich von: Preußen 19,490,825 Thlr., Lauenburg 39,281 Thlr., Sachsen 1,933,786 Thlr., H„effen 213,409 Thlr., Mccklcnburg-Schwcrin 448,449 Thlr., Sachscn-Wemmr 91,961 Thlr., Mecklenburg-Streliß 81,133 Thlr., Old_etxburg 125-777 Thlr., Braunschweig 241,743 Thlr., Sachsen- Mcmm cn 60,724 Thlr. , Sachsen-Altcnburg 44,884 Thlr., Anhalt 65,937 [)lr., Schwarzburg-Rudolstadt 25,151 Thlr., Schwarzburg= Sondershausen 22,989 Thlr., Waldeck 17,885 Thlr., Reuß 61.8. 14,302 Thlr., Yeuß ]. L. 29,034 Thlr., Schaumburg-Lippe 10,216 Thlr., Ltppe 36,712 ::.hlu, Lubeck 13,464 Thlr., Bremen 89,388 Thlr., Ham- burg 247,856 Thlr.
S'ckylicßlich'isx noch zu erwähnen, daß in Folge der Erhöhung der Matrtkular-Betträge eme Erhöhung des Nachlasses an Militairkosten für Sachsen-Koburg-(Hotha um 1568 Thlr. entstanden ist. Um diesen Betrag hat der Ansaß un Ordinarium des Etats dcr Militair-Ver- waltung vermindert werden müssen und ist diese Verminderung durch Erhöhung der unter Tit. 20 berechneten Ersparnisse um den gleichen Betrag beglichen worden.
Daß? Gcsammt-Resultat der vorstehend besprochenen Etats-Aende- rungen tst, dqß der ursprünglich veranschla ten Ausgabe hinzutretcn: aus der Anlcthe_5,148,924 Thlr. , welchc gleichzeitig als Einnahme cr- schcinen, für Verztnsung der Anleihe 277,875 Thlr. , usammen 5,426,799 Thaler. Davon geht ab die Mindcrausgabc der ilitair-Verwaltung mit 1568 Thlr., so daß also die MehrausZabe 5,425,231Thlr. beträgt, wovon 5,148,924 Thlr. aus der Anleihe, er Rest durch Erhöhung der Matrikular-Beiträge gedeckt wird.
Landwirthfchaft.
- Aus Danzig, 18. Juni, schreibt die »Weftpr. Zig.«: Die Erntehoffnungew werden von allen Seiten als überaus gunstig ge- schildert. Bci cmem Gang durch das Niederfeld wurden wir yon einem'dort jvohyenden Landmannc auf den reichen Segen aufmerksam gemacht. Die Kühe lagen bis an den Hörnern im hohen, üppig wuchernden Grafe auf der Weide und die aus der Erde gezogenen Kartoffclftauden hatten eine solche Fülle von Früchten, wie seit vielen Jahren nich]. Und dabei haben viele Landleute noch genug Kar- toffeln, dic fie aber lieber in der Erde verfaulen lassen, als fie billiger zu verkaufen.
Lins Angeln , 16. Juni, schreibt man der »Fl. R. Z-«5 Seit meinem Bericht vom 2. Juni haben wir leider noch keinen Regen cr- haltcn , denn die paar Tropfen , welche, dem Fschwachen Strahl dcr Gießkanne vergleichbar, uns zukamcn, befeuchtctcn nur die Pflanzen, drangen jedoch nicht in den bereits Fuß tief trockenen Erdboden cin. Bercrt's hört man Stöhnen und Jammern über die trockene Zeit. Die Weide, sOgar auf gutem Land, fängt an zu versagen, da der Nachwuchs ausbleibt, die Kühe versagen Milch, das Sonnncrkorn kömmt nicht aus der Stelle und fängt an, stellcnjveisc etwas matt und gelb zu wcrden. Der Roggen hat jeßt ausgeblüht, und wie wir hoffen, gut angescßt, da wir 111 der kritischen Zcit wenig und nzcht starke Nachtfröstc erhielten. Der Weizen fängt an aus der Halse hervorzubrechen und sollte sehr gerne cht noch etwas Regen haben. Der Rapps und Rübs, der Gutes versprach, soll sehr stark gefreffen und nur an wcnigcn Stellen gut zu nennen sein. ,
Bern, 17. Juni. In der lcßten Frühjahrsfißung dcsnGroßcn Ratth von Tessin wurdc anläßlich bei Bcraxhung der Abandxrung des Iagdgcseßcs der Antrag auf drci'ährigc Emstcllunq der Bögxl- jagd cmgebracht. Dic Neuheit dcs cdankcns m Tesfin und Jtalten war Schuld, daß der Antrag nicht „angenommen wurde. Jndeffcn fand er vielen Anklang, und die chterung von Tessin gab der An- regung eine weitere Folge, indem fie 911 den Bundesrath das Gesuch richtete, bei den übrigen Kantons-Rxgterungen _und NackZbaxstaaten" dxe Anfrage zu stellen, ob ste geneigt wareen, auf ewe Verßandtgung „uber. ein Verbot der Vögcljagd während emes gcwtffen Zcxtraums cmzu- treten. Der Bundoesrath hat beschlossen, vorlaufig eme solche Anfrage an die Kantonsregterungen zu ruhten.
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