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Rath Prof. 016. Dr. Nudorff , dem _Senator, Prof. orcl. 1)1*. Kirchhoff, dem Senator, Geh.Med13inal-Rath Prof. 0111. 131'. du Vois-Reym ond, dem Senator, Prof.0rc1.1)r.Gnei|.
Finanz- Ministerium.
Nach einer Mittheilung des Herzoglich anhaltischen Staats- Ministeriums hat dasselbe, nachdem die in dem friihern er- zogthum Anhalt-Bernburg emittirten Staatskaffen- und Ei en- bahnkassenscheine bereits seit längerer Zeit aus dem Verkehre zurückgezogen und auch bis auf verhältnißmäßig geringe Be- stände eingegangen und vernichtet worden sind, durch Bekannt- machunL vom 21. August d. I. für die noch umlaufenden Reftbcft nde aus folgenden Emisfioncn:
1) von 200,000 Thlr. in Appoints zu 1 Thlr. - Köthen- Bernburger Eisenbahn-Kaffenscheine _ aus der Emission nach dem Gesche vom 2. März 1846 ,'
2) von 250,000 Thlr. Staatskaffenscheine in Appoints von 1 und 5 Thlr. aus den Emissionen nach den Gesehen vom 18. März 1850 und vom 5. Februar 1852, beziehentlich dem GeseZe vom 26. Juni 1856,“
) von 250,000 Thlr. Staatskassenscheine in Appoints von 25 Thlr. aus der Emission nach dem Gesche vom 26. Juni 1856;
4) von 250,000 Thlr. StaatSkaffenscheinc in Appoints von 1 Thlr. aus der Emission nach dem Gesche vom 25. Juli 1859, eine Präklusivfrist bis zum 31. Dezember 1868 festgescht, und alle Inhaber dieser Kaffenscheine aufgefordert , dieselben inner- halb der gedachten Frisi- bei der Staatsschulden-Til ungskaffe in Bernburg zur Einlösung zu bringen, widrigen alls nach Ablauleer Frist alle nicht eingelösten Kaffeiischeine der bezeich- neten rt ihre Gültigkeit verlieren und alle Ansprüche wegen derselben an die Herzoglichen Kassen erlöschen.
Berlin, den 12. September 1868.
Der inanz-Minifter. Der Minister für Handel, Gewerbe und Im ufirage:Mölle. öffentliche Arbeiten. Im Auftrage: Moser.
Bei der heute fortgese ten Ziehung der 4. Klasse 138. König- lich Preußischer Klassen: iotterie fielen 2 Gewinne von 5000 Thlrn. auf Nr. 20,421 und 45,159. 2 Gewinne von 2000 Thlrn.
auf Nr. 14 049 und 54,406,
40 Gewinne von 1000 Thlr. auf Nr. 75. 5222. 11,689. 12,571. 13,281. 14,447. 14,963. 21,492. 23,619. 23,889. 26,886. 27,260. 30,744. 31,355. 31,591. 35,935. 36,416. 37,923. 38,095. 47,442. 50,174. 51,628. 53,742. 56,149. 56,696. 56,746. 58,678. 59,905. 66,690. 67,415. 74,544. 80,663. 81,147. 84,356. 87,198. 87,763. 88,305. 89,162. 89,397 und 89,977.
44 Gewinne von 500 Thlrn. auf Nr. 1335. 2111. 8699. 13,938. 14,583. 17,454. 18,110. 18,443, 18,977. 23,871. 25,371. 25,767. 28,410. 36,151. 40,969. 41,756. 41,846. 41,980. 42,513. 46,039. 55,798. 58,401. 59,853. 62,043. 62,625. 64,330. 64,370. 71,291. 71,563. 73,369. 74,410. 76,717. 76 780. 77 777. 78 717. 81 “1236983“ 9833372. 84,321. 86,688. 87,623. 88,004. 96,800. 93,327 un , .
59 Gewinne von 200 Thlrn. auf Nr. 603. 915. 1172. 1598. 2755. 5446. 5896. 7995. 8062. 9661. 11,543. 13,234. 13,596. 15,503. 18,695. 20,986. 25,236. 26,271. 28,118. 29,425. 30,601. 31,127. 31,283. 31,372. 31,484. 32,219. 35,975. 37,210. 38,179. 38,319. 43,370. 44,211. 45,907. 46,640. 47,570. 49,992. 51,224. 51,288. 52,601. 52,923. 54,482. 54,627. 55,471. 56,291. 56,711. 57,324. 59,193. 61,631. 62,195. 66,019. 72,576. 77,245. 81,097. 84,150. 85,456. 85,737. 90,076. 91,798 und 92,707.
Berlin, den 20. Oktober 1868. _ _
Königliche General-Lotterie-Dtrection
Angekommen: Der Wirkliche Geheime Ober-chierungs- Rath und Ministerial-Direktor Mos er von Mannheim.
Berlin, 20. Oktober. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, zur Anlegung des dem Steuer-Rath Gauß zu Berlin von den Fürsten zu Schwarzburg Durch- lauchten verliehenen Fürstlich Schwarzbur ischen Ehrenkreuzes zweiter Klasse und des dem Kaufmann ouis Berger zu Witten im Kreise Bochum von des Kaisers von Rußland Ma- jestät verliehenen St. Annen-Ordens dritter Klasse Allerhöchst- ihre Genehmigung zu ertheilen.
„ Zu „Düben, im Regierun s-Bczirk Merseburg, Y Auma und zu Triptis im Großherzogthum achsen-Weimar, zu mbach im .Her- ?ogthum Sachsen-Koburg-Gotha und zu Kahla im Herzogthum Sach- en-Alienburg, werden am ]. Novbr. o, Telegraphen-Stationen, und War überall mit beschränktem Tagesdienfte eröffnet werden. Halle a. S., den 18. Oktober 1868. Tclegraphen - Direktion.
Jm Großherzogthum Hessen werden am 1. November :. 01". zu Wörrstadt, Provin Rheinhessen, Lorsch, Fürth U11„d Michelstadt, Pro- binz Starkenburg, .elcgraphensiattonen mxt beschranktem Tagesdienste in Wirksamkeit treten.
Frankfurt a. M., den 17. Oktobere1868.
Telegraphen-Dtrektton.
Nichtamtliches.
Preußen. Berlin, 20. Oktober., Se. Königliche Hoheit der Kronprinz hat gestern Mittag Baden-Badcn verlassen und ist heute früh hier emgetroffezi. Heute Abend wird Sich Se. Königliche Hoheit nach Schlesten begeben, um dort einigen Jagden beizuwohnen. In der HöchstenBcgleitung
sönliche Adjutant Sr. Königlichen Hoheit, Hauptmann von Jasmund. _ „ „
Ihre Königliche Hofheitqdie Fraii Kronprinzessin hat sich mit Höchstihren beiden'sjungften Kindertigestern Nach- mittag von Baden iiber Pari nach dem englischen Seebade St. Leonards begeben. Im Höchsten Gefolge befinden sich die
Neventlow und der Kammerherr vpn Normann. Ihre König- liche Hoheit reist unter dem Inkognito einer Gräfin von Lingen.
Dem Regierungs-Affessor von Trotta, genannt Trey-
lcdigten Landrathsamts in Braunsberg Übertragen worden. Posen, 17. Oktober. (Pos. Z.) In der 7. Plenarsißung stände zur TageSordnung: Der Anschluß der Prov.-Feuer-
Landta
barid der Beschlußfassung des nächsten Prov.-Landtags zu unter- breiten. - Druckvorlage iiber das Grundsicuer-Remisfimiswesen. Der Landtag nahm von der Bildung Grundsteuer-Rexniffions- oder Unterstüßuugsfonds Abstand. - Referat des standtfchen AuIschuffes fiir die Prov.-Hiilfskasse. Der Landta ertheilte über die Rechnungen der Prov-Hiilfßkaffe pro 1865- 7 die Decharge und erklärte, von der Steigerung der Vrstandeder Prbv.-Hiilfskaffe und von der Erzielung höhe- rxn Zinsgewmnes die Ueberzeugung genommen zu haben, auch die cLeschehene Verwendung der Fonds als statutenmc'ißig und zwe entsprechend anzuerkennen. -* Ueber die Rechnungen der Prdv.-Ylindengnstalts-Kaffe zu Wollstein pro 1864 und 1865, sdwie uber ,die Rechnungen, betreffend die Kosten der Neu- einrichtung urder Zeit vom 1. Juli 1864 bis Ende Dezember 1866, wurde die Dxcharge ertheilt.» Die Aufteilung eines In- sbektwnsbeamten fur die Prov-Feuer-Socictät wurde abge- lxhrzt. - Der Anvtrag der Stgdt Zhdowo, aus dem Stande der Stadte auszuscheidm und die,Landgemeinde-Verfaffung unter der von der Königlichen Regierung festzuseyenden Bedingung anzunehmen, wurde genehmigt.
Betr. die Transportkosten bei der Einlieferung von Deti- nenden m der Korrektions - Anstalt Kosten ist Fol endes be-
1864 bis Ende 186 vorschußweise gezahlten Verpflc un s- und Kurkdsten fiir die in den Polizei-Gefängnissen angßsatZtnelten Korrigcnden aus den Fonds der Anstalt zu Kosten wird ge-
auf den Traanort-Stationen in den Polizei-Gefängniffen bis
portweise Veförderrmg der Korrigen'den von den Kommunen nach der Anstalt „hort auf und werden dafür Transportkosten gezahlt,“ Y die Hohe der zu gewährenden Transportkosten wird von der dmglichen Regierung erst festgestellt.
Die nächste Plenar-Sißung ist zu Dienstag, den 20. d. M.
11 Uhr Vormittags anberaumt* u der elben ind 8 V0 [ zur Tagesordnung Zestellt. “ z s s k agen
Wiesbaden, 19. Oktober. 1. Sihung des Kommunal- Laydtags. Anwxsend: dcr Landtags-Kommissarius Ober- Ziräftdeni von Möller der Landtags-Marschall Winter und 5 Mitglieder. Die Sihung wurde durch den Landtags-Mar- schFlÜ um, 10 Uhr Vormittags eröffnet. Derselbe theilte zu- näch| zmt, daß 500 Thaler zur Bestreitung der Kosten vor- schu weise, auf die Regierungs- aupt-Kaffe angewiesen seien, vor ehaltlich der Erstattun?j aus ommunalständischen-Mitteln. Ayf der Tages-Ordnun? and die Wahl der Schriftführer. Dic Versanzmlung besch oß, daß die beiden jün sien Mitglieder als Schriftfuhrer fungiren sollten, bis zur Beschlu nahme iiber die
Geschäfts-Ordnung. Schriftführer sind somit die Abgg. Scholz
befinden sich der Hofmarschall, Grafzu Eulenburg, und der per-
Hofdame Gräfin Hohenthal, die Ober-Gouvernante Gräfin von
den , zu Gumbinnen, ist die iNkckiMistiscbeVerwaltung des er.
des Provinzial -Landtags kamen u. A. nachstehende Gegen- Societät an den projektirtcn Vorschuß. und Kriegsschäden. Verband der öffentlichen Feuer-Societäten Deutschlands. Der
„beschloß, weitereVorschläge iiber den etwaigen Anschluß der die eitigen Prov.-Feuer-Societät an den projektirten Ver-
cines Provinziellen
schlossen: ]) die de “nitive Verausgabung der vom . Januar
nehmigt, 2) vom Jahre 1868 an die Verpflegung und Kur der „
zur YUZfÜhrUUI dxsTransports aufzubewahrenden Korrigen- den fur eine Provinztallast erklärt,“ 3) die unentgeltliche trans.
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und Si neidcr. Ein von Justi gesteiltcyAntr-ag, sofort die Oeffentéichkeit der Verhandlungen zu beschl1e_ßen, kam_ nicht ur Abstimmung, in Hinsicht darauf, daß er emen Theil der, e- schäfts-Ordnung betreffe. Dagegen wurde der _Anirag eines Mitgliedes auf Wahl eines Agßschuffes von 5 Mitgliedern zur Vorberathung iiber die Geschäfts-Qrdniing angenommen iind nach der Wahl derselben die Sißung geschloff6n. Lewahli wurden: Siebert, Born, Scholz, Hesse, Justi. Nächste Stßung.
morgen 9 Uhr. , . Danzig,17. Oktober. Das Amtsblatt der Königlichen
ierun verö entlicht das Regulgtiv für die höheren Töchter- JhFlen de? Provfifnz Preußen, bestättgi durch Erlaß des Ministers der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenherten vom
. l'1868. 25 JÉée'ttchsen. Dresden,19.0ktober. (Dr.I.) Der Kron-
prinz und der Prinz Georg sind gestern Abend nach Sibyl-
i . „ lenori-geZ-ix? in Verfolg eines Antrags der leßten Standever-
mmlun - an den König niedergescßte Komniission, deren sT(Zufgabe gos ist, das bestehende System der direkten Be- steuerung mit Riicksicht auf Z. 39 der_Verfaffungs-Urkunde zu prüfen und nach Befinden ,wegen Abanderyng desselben der Regierung gutachtliche Vorschlägr zu machen, ist heute Vormit- tag 11 Uhr durch den Staatsminister Freiherrn v. Friesen er-
networden. „ „ „ öff Cobitrg,17.Okt0ber. (Cob. Z.) Die Herzogin ist
ern na S lo interriß abgereist.
gest Alteicih burbg,ß19H. Oktober." (Alt. Z.) Von heute Morgen an wird täglich ein Viilletin uber den Gesundhettßzustand des Herzogs Joseph im Herzogl. Residenzschloß ausgelegt werden. Das heutige Vüilctin lautet:. _ _,
;Die Nacht meist IsnruhigHundpslchlaflos,“ die Anfalle der
mot (“iu ' er. “wer. em e „ck , Athe)t.1lnterhd?m fil?) Oktober, Abends, wird deniWolffschey Te- legraphen-Biireautted1egrsYolhirt:stHcrngfZFetYYtn bedenklich er-
1. Man e ie imm en e . krank.Vadrn. tharlsruhe , 20. Oktober. (W.T.B.) Gutem Vernehmen nach soll die netze Rheinschifffahrts-Akte vhm 1sten Juli 1869 an in Wirksamkeit tretßn. Von der izkrsprun lichen Bestimmung, wonach dieselbe bereits vom 15.Marz186 Gul- tigkeit haben solite, hat man Ybstqnd genommen, weil dreier Termin möglicherweise für die Einholung ,der ständischen Zu- stimmung in einigen Staaten zu kurz erschien. ' _
Baden-Baden, 17. Oktober. Unter den zur Zeit'hier verweilenden Fremden befindet fich Graf Usedom, König- lich preußischer Gesandter aus Florenz. Auch General vbn Moltke ist von Wildbad heriibergekommen und, Cavaliere Nigra, der Königlich italienische Gesandte von Paris , befindet sich gegen-
" ' ' dn. . , , wachZeertT.e München, 18. Oktober. Der König ist
ern von o enschwangau nach Schloß, Berg zurürkgekehrt. 33-e-|€Oer HandHelFminifter v. Schlör hat emen „achttä igen Ur- laub angetreten und bcgicbi sich heute auf seine Be Yung in die Oberpfalz.
Oesterreich. Wien,18.0ktober. Das bereits erwähnte Gesc vom 15. Oktober, durch welches mehrere Bestimniiingrn des reßgeseßes und des Geseßes iiber das Strafverfahren ni Preßsachen vom 17.Dezember 1862 ab eqndert werden, lautei.
Mit Zustimmung beider Häuser des » etchsrathes finde Ich in theilweiser Abänderung des Preßgescßes vom 17. Dezember 1862„und dcs Gescßes über das Vekahrcn in Preß-Strafsachen vom nämlichen
e an uordnen wie 0 g :
Tag Artz. 1. Der §. ] des Preßgescßes hgt zu lauten: ,
Verantwortlicher Rcdacteur einer periodischen Druckschrift, kann nur ein österreichischer Staatshitrgrr sein, welcher etgenbcrechttgt ist und am Orte ihres Erscheinenß- seinen Wohnfiß hat. . „
Gesehlich unfähig zur Fuhruxig der verantwvrtltchen Redaxtion einer periodischen Druckschrift sind ]ene, Welche durch das (Hememdx-
eseß weren begangener strafbarer Handlungen von der Wahlbarkeit ?ür die cmcindevertretung ausgeschlossen find.
Die wegen eines Verbrechens in Untersuchung geZYenen Per- sonen sind nurwährend der Dauer der gerichtlichen erwahrung oder der Untersuchun shaft zur Jizhrung „der vexazitwortlichcn Rc- daction einer periodis en Druckschrift gc eßltch unfahig. '
Art. 11. Die §§. 19 und 21 des reßgesehes haben in folgender Wels§.z1t9.lauItT1n*eine periodische Druckschrift muß ]edc Berichtigung der darin mitgetheilten Thatsachen auf Verlan en einer Bchör e oder„be- theiligten Privatperson in das nach ge elltcm Begehren zunachst erscheinende oder zweitfolgende Blatt oder Heft, iind zwar sowohl bezüglich des Ortes der Einreibung, als auch bezu lich der Schrift (Lettern) ganz in derselben Weise aufgenommen wer en, in welcher der zu berichtigende Artikel zum Abdruckx gebracht ivar.
Amtliche Berichtigun en sind stets, 1ene von PrivatxersOJen Lux insofern unent eltlich aUJzunehmen, als der meankx erse_l ennba
wcifache Maa' des Artikels, gc en dxn fie gerichtet Md- mcht U xr- ?“teigt; im entgegengeseßten Falle änd fur das Mehr die üblichen Ein-
rückungsgebühren zu entrichten.
Ueber das Begehren um Amfnahme einer Berichiigung ist auf Verlan en eine Bescheini ung auszustellen. .
8. Y]. Die grundlo eWeigerung des VerantwortlichenRcdacteurs, einen in Gemäßheit der Bcftimmungeii der §§. 19,und 20 des _P. G. zur Auxnahme mitgetheilten Aufsatz m der_ gesetzlich vorgcschriebrnen Art un Zeit abdrucken zu lassen, ist als eme Uebertretung mrt einer Geldstrafe von 20 bis 200 F1. zu belegen.
Der RichterL/hat iiber das diesfäiltge Begehren ohne Verzug, wo- möglich binnen Stunden, zu erkennen. Em gegen den Theil des Erkenntniffes, weicher die Verpflichtung zur Aufnahme ausspricht, er-
riffenes Rechtswittel hat keine aufschiebendeWirfung.-, Auch hat das JHericht die Einsteiiung der Druchschrift bis zur Erfullung der Ver- pflichtung zu verfiigen. _
Art. 111. Die §§. 29 bis 33 des Preßgeseßes werden aufgehoben; an ihre Stelle treten nachfolgendr Bestimmungen:
1) Der Redacteur einer periodischen Druckschrift, deren Jnhglt den Thatbestand eines Verbrechens oder Vergehens begründet,. ist, Wenngleich ibm dieses Verbrechen oder'Vergehen nach den allgemeinen Grundsäßen des Strafgeseßes nicht zugerechnet werden kann, dennoch für dieVernachläsfigung jener Aufmerksamkeit verantwortlich, bei deren pflicktmäßiger Anwendung die Aufnahme des strafbaren Inhalts der Druckschrift unterblieben wäre. ' _ ' ' "
Von dieser Verantwortlichkeit Wird er Weder durch die Verfiigung allgemeiner oder besonderer Verwahrungen, noch auch- diirch die Er- klärung eines Anderen , daß er die Verantwortung allem ubernehmen
olle be reit. _ _
w 2) Her Verleger einer nicht periodishen D"k11chschrlft ftrafbarezi Inhalts ist Wegen der Vernachlässigung pflichtnigßtgxr Aufmerksamkeit verantwortlich, wenn derselbe bei seiner ersten gerichtlichen Vernehmung nicht vermag, einen Verfasser oder HeraUSgcber zu nennen imd nach- zuweisen, Welcher zur Zeit der Uebernahme der „Druckschrift m den Verlag in dem Bereiche jener Läxider seinen bleibenden Aufenthalt hatte, für Welche dieses Preßgesex gilt. „ . „ '
3) Der Drucker YM SLclhrist stkrsafHT'r'é Inhaktes itsltchurndle TLM na lä? un ichtm iger umcr am ei veran wor [ , iem derchDHUZkleYiixY die Vorschriften der §§. 9 und 17 des Preßgescßeß nicht beobachtet wurden; der Verbreiter aber dann, wenn die Verbrei- tung auf eine durch das Gesch untersagte Weise geschah (J. 23), weiin von ihm eine Druckschrift ungeachtet des durch richterlicher? Erkeiintmß auSgesprochenen , gehörig kundgemachten Verboirs odcr weiin Wisent- lich eine mit Beschlag belegte Druckschrift Weiter verbreitet wurde, wenn auf der SckJrift die Angabe des_ Ortes dcs Erscheinens ganzlich fehlt, oder weder er Verfasser, noch em gewerbsmaßigcr Verleger an-
egeben ist oder die Unrichtigkeit-- dieser Angaben. erkennbar war, end- kich dann, wenn im Auslande erschienene und hter'verhreitete Schnf- ten durch ihren Titel oder durch den Gegenstand, bildlichr Darstellun- gen oder durch die Art der Zusendung die Aufmerksamkeit zu erregen cei net waren. „. . " , , , g 94) Die Verantwortlichkcit fur die Yernachlasfigqu pfttchtmizßtger Aufmerksamkeit im Sinne obiger Bestimmungen tritt erst in 1enem Zeitpunkte ein, in welchem die Verbreitung der Druckschrift (Z. 6 des P. G.) begonnen hat. „ . ' , „ '
5) Die Personen , welchen bezug11ch„emer Drucischrifx im Sinne der obigen Bestimmun en die Vernachiassigung pflichtmaßiger' Auf- merksamkeit zur Last fä t, machen fich „einer Uebertretung schiildig und find, wenn der Inhalt einer Druckschrift de_n Thatbestand eines Ver- brechens begründet, mit Arrest von einem bks zu sechs Monaten und, im Falle derselbe ein Vergehen darstellt, mit emer Geldstrafe von 20
. u bclc en. _
bis LYtRUz. Derg . 38 des Preßgesches Wird aufÉehobew , Art. 7. Der Z. 16 des Geseßes iiber das trafvrrsahren m Preßsachen wird aufgehoben und tritt“ an dessen Stelle nachfolgende BeftiFYlYJaatsanwalt kann , wenn er 'egen keine bestimmte Person eine Anklage erhebt, dennoch im bffent ichen Jntercffc begehren, daß das Gericht wegen eines durch deri Inhali einer 1111 Lluslande oder im Jnlande erschienenen Druckschrift begrundcten Verbrechens oder Vergehens das Verbot der weiteren Verbreitung der Druckschrift aus- spreche. _ _ „ „ _ „ „ „ t
re eri i ent1cheidet uber diesen Antrag in mcht öffen- licherDSaÉHUYJ ßigachchAnhörung des Staats - Anwaltes. Erkenni das Preß ericht auf das Verbot der Druckschrift, so :| setiie Entsrheidung am «iße des Gerichts anzufchlagen und auch durch die amtliche Zei-
a en. „
kunngeldtetié Jthtejiliéxte kann gegen das Verbot binnen acht Tagen nach der Kundmachung desselben Einspruch erheben, uber Welchen dasz reß- gericht in öffentlicher Sihung (Z. 13) nach Anhörung des Staa san- waltes und des den Einspruch Erhebenden, zu entscheidetx hat.
Gegen diese Entscheidung des Preßgertchtcs stehen die_ gegeii End- uriheile im Verfahren wegen Verbrechen oder Vergehen cmgeraumten § ' , . . KWXYÉUFEKOYFUW der Vorschrift dieses Artikelsrrgangene ericht- liebe Entscheidung kann in keinem gr en eme bestimmte Per on ge- führten Strafprozeß zu deren Nachthei geltend gemacht werden.
Wien, am 15. Oktober 1868.
Franz Joseph m. ]). Taaffe m. y. Zerbst m. 9.
Prag, 19. Oktober. (Prag. ZZZ“ ur Vermeidung von Ruhestörungen waren gestern in * ichie dix _qznfaffendsten militärischen Vorkehrungen getroffen. Das Militar trieb [ede Ansammlung von Menschen sofort auseixmnder und hielt alle Wege und Straßen frei, Um 7 Uhr Abends ,kehrten die Truppen in ihre Standquartiere zurück?. Die Ruhe in der Stadt wurde ni t e ört. , .
ck 6?sz , 18. Oktober. (Pr. Ztg.) Em zahlreiches sloveni.
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