Theile auf die ihm durch einen Notar oder gerichtiich 1nsinu:rte__Anf- forderung des Gegners die Ernennung etne_s S_chtcdsriiannes langer als vierzehn Tage und können fick) die Schiedsrtrhter uber die Wahl des Obmanns nicht einigen, so erfolgt die rrspcftwe Ernennung durch den Präsidenten des Königlichen Handelsgertcbtcs zu Crefeld.
§. 12. (Oeffentliche Bekanntmachung). _ _ erforderlichen öffentlichen Bekanntmachungen find m fol endet) Öffent- lichen Blättern: ])“dcm Preußischen Staats-Anzeigcr, 2) __ er Kölnischen Zeitung, 3) der Crefelder Zeitung, 4) dem Kcmpexicr Krets__blatt, _5) der Indépcndancc Belge, abzudruckcn. Geht __cmes__dteser Blatter em , so erwählt die Direktion sofort ein anderes 0ffcntltchc__s Blatt und macht die getroffene Wahl durch die iibriggebliebcncn__Blattcr bekannt.
§. 13. (Abänderung des Stacuis). leandcrungcn des gegen- wärtigen Statuts sind nur in Folge etnes _ gefaßten Beschlusses der General-Versaimnlung untcr landesherrlichcr Genehmigung zulässig. _
13. Besondere Bestimmungen. [„Von den Aktien, Zinscii (Aktien und deren Ausfertigung.) Die Aktien der Gesellschaft werden auf jeden Inhaber laut_end untcr forilarr- fender Nummer stempelfrci, und zwar die Stamm-Aiiien 11ack der_n anlie- gcndcn Schema ck. mit der ersten fünfjährigen Serie von Dtvtdcndcn- scheinen nach dem Schema 15. und einem Talon nach dem _Schcma (J., und die Prioritäts-Stamm-Akticn nachdcmSchcma1A mit der ersten fünfjährigen Serie von Dividendcnsckzeincn iiach dem Schema 12. und einem Talon nach dcm Schema [***, azrgcfcrttgt. _ _ _
Dic Ausreichung einer neuen Serie Von Dwrdcndcnschemcn nrbst Talons erfolgt gegen Einreichung des betreffenden Talons von funf zu fünf Jahren. (Quittungsbogeny Bis zur Berichtigung des vollen Nominalbctrages wcrden iiber die erfolgte E Raten Quittungsbogen untcr fortlaufender Nu _. _ Aktien nach dem Schema (Z. und für die Prioritäts-Stamm-Aktien nach dem Schema U. crthcili, die auf den ausgefertigt und nach bcwirftcr Vollzal) gezeichneten Aktien gegen diese selbst au
§' ]6. Einzahlung der Aktienbcträge. nach erfolgter Llllerhöchstcr _ intragung desselben in das Handelsregi er nach iirfniffc dcr GcscllschaftSkasse von der Direktion m cn und innerhalb vom Tage der Bekanntmachung
' '“ an den reußischcn Staatsbahnen crhobexi werden._ ÉFÉLZÉZTrwaTUMg Fs Norddeutschen Bundes _gcacnubcr ist die Gesell- schaft verpflichtet: «) ihren Betrieb,_sowctt dic_Natur dcfselhcii cs gc- siattet- in die nothivcndige Ueberei:1ftm_1mu_ng Mit den Bcdursmffcn der Poft-Vcrwaltung zu bringen; _/3)_ die Eisenbahn=Gcsel1schaft ist ver- bunden, mit jedem fabrplanmäßtgcirZugc auf Verlangen der Post- Vcrwaltung einen Postwagen und innerhalb desselben: 38) Briefe, Zeitungen, Gelder, ungemi'tnztes Gold und Stlbcr, Juwirleii und Pretiosen ohne Unterschied des Gewichts, ferner solche nicht m die Kategorie der obigen Sendungewgehiirrgc Parete, welche einzeln das Gewicht von zwanzig Pfund nicht uberschreiten, bb) tung der Postsendungen, sowie zur _ __ wegs erforderlichen Posibeamten, auch rvcnn_ dteselben geschaftslos zurückkehren, cc:) dic Gerathscbaften und Utcnfiltcn, deren die Beamten unterwegs bedürfen, unentgeltlich zu befördern. Statt besonderer wagen können auf Grund dcstallfigcr Verständigung auch P in Eisenbahnwagen gegen eine, den Scibstko und Unterhaltung thunliéhft nahestehende Miet bei solchen Zügen, i1_1 denen die unentgeltliche Mtt_nahmc alsdann der erforderliche _ liche Beförderung von Brics- und Zeitungöpackctcn durch d Personal verlangt wcrden. Pfund, auch Wenn dieselben innerhalb dess Coupé's befördert Werden, erhält die Eisenba _ mäßige Eilfracbt, welche für das monatliche Gcsannntgcxvrcht dcr ZWischen je zwei Stationen beförderten zahlungspfliMigcn Packete be- rechnet und auf Grund besonderer Vereinbarung aviitomirt wrrd. 6) Wenn ein PostWagen oder das an dessen Stelle zu iwnchnde Posi- Coupé (uc! S) für den Bedarf der Post nicht auswirkt, 10 l_„mt dic Eiscnbahn-Gcsellschaft cntrvedcr die Beförderung d bringenden Post-Scndungen in ihren Wagen Transportmittel Jn ersterem Falle wird für ordinärc Packete iiber“zwanzig Weitere, als die m] 9- vorgeschene Vergütung nicht gelcinct, _ Falle zahlt die Post-Vcrwaltung außer der Frachtvergu zwanzig Pfund eine besonders 3 __ barcnde, nach Säßcn pro Coupé und Meile und resp. pro AM imd Meile zu bemcffende Hergabc'- und TranSporwcrgüiung. _ ft übernimmt die Unterhaltung, Untcrxtcllung, das Schmieren, Ein- und Ausrangircn Sr casrsz-a dcr ftwagen, sowie den leihiveisen Ersatz dcrsclbcngn Bc- stkortcn be-
Dic nach diesem Statutc
die ziir Beglei- Verrichtung des Dienstes unter-
nach Maßgabe des Statuts
oft-Coupéz's sten fiir die Bcschaffimg he bcnußt, es kann ferner Postwagen und Poft-Coupé's nicht laufen, cines Postbeamten mit der Briefpost, dem Sitzplatz einzuräumen ist, oder die unentgelt- as Zug- Packctc iibcr zwanzig Postwagcns oder Post-
und Dividenden.
92) Für ordinäre [)n-Gcseliscbaft dic tarif-
cr nicbt mitcrzu- YMJUWY Zei? “SYLT?! zu vermitteln oder der dcrzugcbcn. meid cinc In [cyre- tung für u Vercin-
Namcn dcs leticnzcickmcrs lung des Nominalbctrages der sgetauscbt Werden.
Die Einzahlungen auf Vcftätigun,
erforderlichen lcihwcisc
Post die
die ordinären Packete über Statuts und nach E Maßgabe der Bed _ Raten von höchstens zwanzig Prozent außzuichrcib einer Frist von cii'ck-r vier Wochcn, _ an gerechnet, nach Wahl der Aktionäre in Crcfcld oder den in der 9 bezeichneten sonstigen Städten zu leisten. Die Dl- gt, auch schon vor dem E
Eisenbahn - (Hesellscha Reinigung, Eisenbahn - Po schädigungsfäll _ mcffen werden und uber deren 7) Die Gesellschaft ist verpflichtet , d
en gegen Vergütungen, welche nach den Selb Berechnung besondere Vereinbarung ie mit Poft-Jrei- rn , vorausgesetzt, Reise auf dcr Eisenbahn, einen andern öhnlichcm Postfuhrwerk zurücklegen. (]) Die Ge- ct, unentgeltlich die Anlage einer Bundes -T_cle- zu diesem Ende ig zu, nach Be- r Stangenrcihcn 1 auf derjenigen ungcn im Allge- isch in einer dem hung des Bahntcrrains anzu- schafi nach Maßgabc der An- den Eiscnbahn-Telegraphen Behnfs Staats- und Privat-
Bekanntmachun rcftion ist bcfu ausgesckyricbcnen Rgtcn Vollzahlung dcr_ Wenn sie geschehen iind, die betreffenden letten-Dokumente auszugeben
Folgen der Nichtzahlung vorgeschriebener Raten. vorgeschriebene
getroffen wird intritt der Fälligkeit allßr pässen versehenen Personen unentgeltlich zu bcfördc MUM anzunehmen an daß diese nur einen Theil ihrer Theii aber mit gew sellschaft ift verpfltcht graphenlinie längs der Bahn zu gestatten, und gesteht dcr Bundes-Telegraphen-Verwaltung dic Berechtigm diirfniß eine einfache Stangcnreihc oder zwci parallel auf gleicher Seite des Bahnplanums und außerdcn Seite des Bahnterrains, welche die oberirdischen Leit meinen nicht verfolgen, eine Telcgraphenlinie unterird Zweck entsprechenden Tiefe unter Benu legen. Auch verpflichtet sich die Gesell ordnungen dcs Bundcs-Kanzlers, Benußung zur Beförderung von zuräumen. 6) Die Gesellschaft hat auch den1 Anordn Wegen polizeilicher Beauffichtigung der beim E ten Arbeiter getroffen werden, pünktlich nach gen erwachsenden Ausgaben, insbesondere auch die crcn Polizei-AufstchtZ-Pcr- | verpflichtet, die nöthigcu vom ein und zwanzigsten ( Gesetz - Sammlung für n- und zwanzig) für die Nicht minder igen Bchiirde Bau beschäptig- orderlichcn Falls cn übernehmen. cht und künftig ür ihre Beamten
zur fcstgeseßten ird der rrsic Zeichner durch einen zur Post (unfrankirt) zur cn nach Aufgabe _so wird eine nochmalige kanntmacbung erlassen, in bogen, nicht aber auch die Werden brauchen. eiche wenigstens vier Wochen vor dem darin ßtcrmine publizirt sein muß, erfolg- den säumigen Zeichner im Wege cr betreffenden Rate nebst Verzugszinsen in seiner Anrechtc aus* der ahlungcn zu Gunsten der Gesell- Dcr dcsfailfigc Beschluß, in wclchem gungen iibcr Annahme der Zeichnung gsbogcn iibcr geleistete Ratenzahlungen __ ntlich bekannt gemacht. An Steile und fur erloschen erklärten Zeichnungen werden zur pitals neue Zeichnungen vorgenommen. .) Kami ein Aktionär bei Einzahlungen ort_ vorlegen, so empfängt er iibcr gc- chemigungcn, welche auf den Namen des gabe die Zahlungen auf
auf eine nicht eingezahlt, so w gegebenen rcfommandi Zahlung aufgefordert. dicses Briéfcs auf die Post feine Zahlung,
Aufforderung mittelst cincr nochmaligen Bc welcher nur die Nummern der Quittungs Namen der ersten Zeichner aufgeführt zu auch diese Aufforderung, w für die Einzahlung gcscßtci los, [0 ist die Direktion berechtigt, Rechtens zur Zahlung d Anspruch zu nehmen, Zeichnung und den geleisteten Theilz schaft für verlustig zu erklären.
die darnach werthloscn Bescheini oder die Nummern der Quittun zu bezeichnen sind, wird öffc unter der Nummer der
Ergänzung des (Hrnndka (Interimsscheinc dcn Quittungsbogcn nicht 1“ leistete Zahlungen Interimsbcs Zahlcndcn auSgcstcllt und
dem später vorgelegten Quit Z. 19. Die Ratcnzahlun ahlung an mit fünf en bei den folgenden Einzahlu alsdann voll eingezahlten Aktien bis zum Schlusse dcs]enigen K ganze Bahnstrcckc in Betrieb der Zinsen macht _die Dirck |immungen öffentlich bckann _ (Dividende und deri“ Jahres, mit welchem die Bal) Airsdel)11u11g in Betrieb ge Aktien aus dem Baukapit crften Januar des auf die Betrieb dem Unternehmen aufkommende
genden Bestimmungen vrriheilt: ] mens Werden zunächst die Verwaltun und sonstigen Lluögabcn, sowie alle 2) Sodann wcrden icn jährlichen Beiträge zum Reserve- genommen. 3) Darnach erhalten Aktien sechs Prozent des Nominal zahiung der Zinsen (Dividende) fiir die am ersten Februar und ersten
rtcn Brief auf seine Kosten Erfolgt binnen vier Woch
Depeschen cin- ungen, wclche isenbahnbau bcschäftig_- zukommen und die aus
oder auch denselben
diesen Anordnun durch die etwaige Anstellung eines besond sonals entstehenden Kosten zu tragen. Sie i Zuschüsse zu der in Gemäßheit des Geseßes Dezember achtzehnhundert sechs und vierzi achtzebnhundert sieben und vierzig, Seite ci Bauarbeiter einzurichtcnden Krankenkasse wird die Gesellschaft den Anforderungen Wegen Genügung des kirchlichen Bedürfnisses der beim im Beamten und Arbeiter bercitw gung der dadurch etwa bedingten Kost [ischaft ist verpflichtet, nach Maßgabe der säßc für die Staats-Eisenbahncn f -, WittWenverpflcgungs- und Unterstützungs- zu denselben die erforderlichen Beiträge zu a'ft ist verpflichtet, die von ihr anzustellcndcn und sonstigen Unterbeamten, mit Ausnahme rbildung bedürfendcn, vorzugchise aus den gung entlassenen Militärs des Königlich fünf und drcißigftchbcnsjahr
Rechtsstreitigkeitcn zwi- gen rückständig gcbliehc- (Paragraph (17) fiebcnzehn) find im angig zu machen, Welchem fich ]cdcr achfolger durch die Zeichnung, resp. s der Zeichnung kraft des gegenwär- e Streitigkeiten in gescklschaftlichen schaft und den Aktionären sollen cn werden, Von denen jeder Theil ungsvcrschiedenheit einenObmann den am Siße der Gesell- Ausspruch ift der ftreitenden
zu leisten. dcr zuständ
gegen deren Rück tungsbogcn vermerkt Werden.
gen werden von dem Tage der erfolgten ährlich vcrzinset und diese gebracht. Die rozent jährlich
illig Folge leisten und erf auch die Tra 1") Die Gesc bestehenden und Arbeiter Pen Kassen einzurichten und Z) Die Gcsellsch Bahnwärtcr, Schaffner der einer technischen Vo mit Civilansiellungs-Bc preußischen „Heeres, soweit di noch nicht zurückgelegt
vom Hundert ngen in lnrechnun Werden mit fünf alenderjahrcs verzinset, in welchem die der Zahlung erlichen verbindlichen Bc-
Mit Ablauf des d in ihrer ganzen hört die Verzinsung der statt derselben der vom seröffnung folgenden Jahres aus 1ach Maßgabe der fol- Qlus dem Ertrage des Unterneh- gs=, Unterhaltungs-, Betriebs- au_f dem Unternehmen haftende die in den W. 8 und 9 gedach- _ und Erneuerungsfonds dre Inhaber der Prioritäts- ges ihrer Aktien. _ _ Stamm-Prioritäts- August ]eden Jahres stattfind
gcscßt worden ist. Wegen tion die crford
n Fcftsicllung).
cselbcn das n vollständig fertig un
haben, zu wählen 9 von Streitigkeiten). aft und den Aktionären we
setzt sein wird,
(Schlichtun ale auf und wird
d schen _dcr Gesclisch Einzahlung auf die Aktien Gesellsehaft ank) deffcn NechtSn Rechte an
Gerichtsstande dcr '
Akticnzeichner und Rcmcrtkag 1 durch den Erwerb der trgen Statuts unterw L_Ungclrgenhcitcn zwischen der Ge jederzeit durch Schicdörichter entf und_Welche bei Mein Das Schtcngericht urthei nden Geseßen. Ge tlichcs Rechtsmittel
Lasten bestritten. emen ernennt,
s chaft gelt fem orden
Stamm- Die Aus- letien soll
gen den schi en und die
__ edsxichterlichen zulassig. Verzogert einer
420]
Zahlung der ersten Quote auf dem betreffenden Dividendenscheine Sind bei c ' * " ' - ' S_chema i). v_crmerkt-1_verdcn. 4) Der dann verbleibende Reincrtrag nach dem LcbénsßielFrmxlctXetjxichiYZZFdillZLré &?elßlethren, so DMU“ das wrrd alljal)r_lich__ nach Bcschl_uß dcr (Herreral-Vcrsanunlung unter die Z. 29. Wer eine Anstellung bei dcr Gcsellicbaft hat kann nicht Siamm-Akttonarc als Dwtdcndc de_rthcilt. _5) Sollte in dem einen Mitglied der Dircktion und dercn BeVollmächtigter sein , Oder MWK“ IZM dchiexncrtrgg nicht mxsretcbcn- um den Inhabern . Die Mitglieder der Direktion und deren Bevollmäcbti te der P_r10r1tats-S__taiiriii-2lftic_n die u11_t_cr drci gedachte Zahluxig von sechs können nur aus der Dahl dcr ftimmfähigen Aktionäre die im Be tße Prozent zu gcivahrcn, so Wird das W'hlcndc aus dem Rctncriragcdcs *von wenigstens fünf Aktien find, erwählt werden , folgenden oder der fol_gcndc_n Jahre _nacbbrztht und _crhglicn dic Jn- Während der Dauer seiner Amtéfiihrung hai jedes Mitglied der haber der StaipmzAfttcii medi cher cmeDwidendc, als bis diese Nach- Direktion diese Zahl von Aktien in der Kasse der Gesellschaft u ?lellechkltßZUYI g_§_lcist_cdt _tit. dJÉnÉxchsckdertLiufl-Zßung der Gesell- hinterlegen. z x ' c t c cr „iqm aton c ce a svcrm ens labendic - - - . . , Inhaberd__er_Prioritä_ts-S__taninx-Aktien cin PrioritätsrcchgZati dem Ver: Wähl? ZZÉackZOÄbYRchéerinkich ?Zekfttsé WTM" alklf' drei Ighre ge- tl)L_3lUUJSsa__k)l§1cn Erlöse fur das Unternehmen, so daß 116 (L_Us_ dem- ersten Direktion treten irn ersten'IahrLe dJ-esxcß'en Fun“ twnspxUOde _dkr X_lüYnzunachst und vdr dcn Inhabern drr Stamm-Akttcn befriedigt sein dritten Jahre die übrigen drei Mitgliedcer, ZZZ; BLM? idiorxittclrl11dÖti; ; , _ _ Austrctcndcn Werden dur das ' ' * Z. 21. (Yxrxaiwuiig der Zinsen und Dividenden. Amortisation durch die Ancienniiät bcftchiiitiit.LoFeinngtcjhFHTWYZFFZFTZWYM vrrlorener DWWMWMWZ „ Oxnse" lxnd DWLÖLUÖM- nuclchc binnen ebenfalls das Loos. Dic Ausscheidcnden sind wieder wählbar vier Jahren nach dem Zalliakcitstcrnnne _nicht_ erhoben wxrdcn, vcr- §. 32. Sollte„cin Aktionär, der zum Mitglieds erwählt wird die fallen zu Gunsten der cscxlsclyaft; J| c1_n Dividendcxischcin verloren Annahme ablehnen, oder sollte ein Mitglird sterben oder dauernd,ver. gegangen, i_md dcr Ncrlust drr Direktion mnrrlmlb obiger Frist angc- hindcrt sein, den Sitzungen der Direktion beizuwohnen so hat dicDi. ?_??_?er YFZ YZFXCWZUNVLZ_LrOYZTndzcrisFan uchi) mnrr_[_)aib cincr rektion das Recht, einen Aktionär an seine SicileÉri Wählen Dcr _ ; _ i * 'e 1 ere nen cn rä u ivis en 0 cwälltc i c ' ' " . ' * J_r:_s_ichx_-_)_n__e_m_€k_t_1_?aérc 11,ac[)bczF)l,t;_ insofcrn n_i__cht thvapdcrs Vivid?» TAUJte blT'iberé.O r ktor soll ws zur nachstcn General crsammlung "" r _ _111 cd ion_c1ncm » kl en cingcrei tm) realiirt ist. "_ 33 Die Direktioi c' " , . , lusteYFTZGZTFYYLKIÖ,__k'sltrchch2_li_1_1ml)u_1ce__dxr JUZJJTPM dem VW gütuißig für ihre Dienste zlwetithitdneciZ) YYYMÜYdZTsYiiieeWsathZÜ t » ' " t . A* 11: MÜ! “* 'c „xmtimaiwii cines IkWiWstes- Mlchc unter die Mitglieder vcrtbcilt werden außerdem d' BWM PHY?L_?xchtchYsälbdeiiRzrk FÜNF“ "ZM Sdäc RZazilsathM ZZ“ Riickcrstattunq der im Interesse“ der Bahndehabten Qlitslagen Dix .* „ „'c n ren n)a er es ein c-i vic- 5“ *. . - , - - - . “ - “, nichr die Agsfthriing ihrer Ansprüche auf_den_ Betraxi deffclben gegcn JFTTFF Öde? ZZZTYYLCMT lhre Bevollmachtigtcn, find zur fke'M einander lediglich ubcrlasscn. Eine Amortisation verlorener Dividen- §„ 34. Die Direktion vgersammelt |ck jeden Monat Wenigstens
dcnscheine findet nicht statt, einmal _ _ __ „ und außerdem wenn es das nterc e e - _ §_. 22. (Amdrttsatwn verlorctzcr Tgldns.) Bcrlorcnc Talons dert oder Gegenstände, von einiger DrLijnglichskseitdzxirGY-FIYZiftchrvf-Ix- WWLWJÜ amortxfirt Werden. Dic Aushandtgnng der neuen Serie liegen. Cine Versammlung der Direktion muß einberufen werden vori Uwir-ctidctisclyeincii erfolgt, weiin der dazu besi1mn1_tc Talon nicht “ Wenn solche von drei Mitgliedern oder von dem Sprzial-Dircktorz Erreicht werden kann, an dcn Prascniantan der betreffenden Aktion. schriftlich verlangt wird. Dir Einladungen zu den Sißungcn erfolgen Ist_ gbcr vorhch der Verlust des «*,alons der Direktion von Seiten des Präsidenten oder in dessen Verhinderunq vom Vice- an_gi_zeigt_ und [('L'_ Aushandrgung der neuen Serie der Präsidenten. Die Direktion faßt ihre Beschlüsse nach Mehrheit der Dividendrnschctne__ _1v1dersproch_cn _worden, _so Werden _ die- Stimmen, bei Gleichheit derselben ist die des Präfidenten entscheidend. s9e_lben___bis_ zu_r__ qutlichen odcr richtcrltchcn Ausgleichung der streitigen Zur Giiltigkeit eines Beschlusses ist die Anwesenheit von vier « nsprucbc zit_iuckgchziltcii. _ _ _ _ _ _ Mitgliedern außer dem Präfidenten odcr Vicc-Präsidenicn erforderlich. §. 23ch (Anwrttsatton der Aktien.) Soll die Azuortisatwn vcr- Mitglieder oder deren Bevollmächtiqtc, welche bei dem Gegen- Lorcncr ()ka vernichieter letirn erfoigcn, sz) crlaßt die Direktion auf stande dcr Bcrathung cin Privat-Intcre'sse haben, find nicht stimm- Yntrag_ der Bcil)eiltgtcn drcmral i__m Zwtskhenrqum von Wenigstens fähig und müssen fiel) bei dcr Abstimnmnq entfernen. vier, hochsiens_scchs Monaten eiiie offentlichc Aufwrdcrung, die Doku- Soll in den Sitzungen: ]) iibcr Feststellung der nventur, der _i_1_1_e_1__1_tc__ einzultefcrn odcr etwaige Rechte an dieselben geltend zu _Bilanz und __der Dividende, 2) über Anstellung von 3 camtcn mit e _. _ ängcrcr als rcimonatlicbchündicun odcriibcr nt Sind vier Monate nach der lcßtcn Aufforderung vergangen und 3) über Erwerbung und Vcräußchmggvon JmmaTilithsslYgFILTEYY hat außerdem 1ctt der ersten Aufforderung cm_ Termin zur Empfang- träge, deren Gegenstand mehr als fünfhundert Thaler beträgt, gültig nahmq emxr _neucn Scr1c_von Dtdidcndcnschemcn stattgefunden, ohne Beschluß gefaßt Werden, so muß den Mitgliedern mindestens vierzehn dgß hierbei mncrhgib _mmdcstcns sechs Monaten nach dessen Ablauf Tage vor der Sißung schriftlich angezeigt worden sein, daß darüber 3dic beTfsFdxn O[_»_l1gatwne;x chr ?!? zu dan'cÉltven gchö_rcndcn Talons verhandelt werden soll, um )c1_n gc mr_imen m , rc 1). Wenn c crc präcntirt werdcn, » 35, Tritt friend ein Erej ni «jn wel es ' ' “ sixxcxxgiß,„IiicxklsxiKiiüil THHBZZÉZJJÉF Ds d? (M BéeschlL?Y“h'*'“ „?ck iD “W“ "L "M MMM? „ _ _ „_ „» -, , „ „ , , l))UCS runen ur en icn u " " ' che? Anf, cbotes dn Yorttkaatton aus- Nachdcxn dre Dtxcktwn dte- Meinung dergDircktion zu vernxthnchéscrxuirsétdké JMFH ZYZLÖTZF _klbb z„ur ffcnt_l1chin RMTMUÜ gebracht, erfolgt die AllsfcÉ'JUng UNd Präsident untcr Zustimmung des Spezial-Direktors crmächti t auch Unsreichuzrxx eincr ncucn__Afrtc unter neuer Nummer. Dammtliche allein alle nöthigcn Anordnungen zu treffen Von den eiIla,ssenen Kosten des Zerfal)_k_t1_1s tragt dk? AUtkWftklch- Vcrfiigun en ist den Übrigen Mitgliedern der Direktion alsbald Kcnn-t- schein§é LKV r(BchlZaZtgkmg.) S_tndb2_lckhiic__n,_Talxn§ oder Dividenden. nis; zu ge cn. _ _a m er or_en, “wer c är-ig ,__je o_) in ihrem Wescnt- Z. 36. Alle von der Direktion ca ten Bc [ü e in i ' [!chki_1 Theile noch der_gcjiqlt cr_halt_cn, daß__ub_cr ihre Richtigkeit kein besonders dazu“ bestimmtes Protokollbugcl)f eßinzutraxcehn Fndsjexes M's“ Zweifel o_bwaltet, so_ist die Direktion e_rmachtrgi, gegcn Einlieferung tokoll muß von sämmtlichen " ' nden Mit- dcr beschadtgtcn Pizpierc neue gleichartige Papiere auf Kosten des gliedern unterzeichnet und von einem von der Direktion hierzu de- Inhabers unicr gleichcn Nummern auszufcrttgcn und auszurcichen. fignirtcn Angestellten der Gesellschaft fontrasignirt werden. Die Ver- Yl. Aufstellung der Bilanzen. §. 25. Das Gcschäfts- oder fiigungen, sowie alle Ausfertigungen, welche von der Direktion aus- Betriebswbr der GxschsClet „:x das Kalenderjahr. Dic Bauzeit wird gehen, werdeii _von dem Präsidenten oder in dessen Verhinderung von bis zum Ende des]emgcn Geschäftsjahres crccbnci, jn wclchcm der dem Vice-Prasidentcn unterzeichnet und von dem von der Direktion Betrieb auf der Bahn_ vollstandig eröffnet iZ. Nach Ablauf der Bau- hierzu _defiqiiirtczr Angestellten kontrafignirt. zeit [| ("." Schlusse el_ncs ]den vollen Betriebsjahrcs das Resultat Die Direktion soll den weiter als zehn Meilen von Crefcld ent- dcs Betriebes durch eine Bilanz festzustellen. Auch vor Beendigung '
__ _ fernt wohnenden Mitgliedern der Direktion Wenigstens monatlich ein- des ganzen Barros konnen cmzc_ln_e Strecken auf Beschluß der Direktion mal eine Kopie aller 111 das Protokollbuch seit Monatsfrist eingetra- und ix_ntcr Zustimmung der Königlichen Staats-chjcrung dem Ver- gcncn_ Verhandlungen, beglaubigt durch den Präsidenten oder den ?le rxbcrgxdßnt erdciz. (TFMt szlxtkmgcn über den Betrieb werden Schtal-Dtrcktor- cinscnden. e ara gc u r. n er_ eric ianz werden alle Einnahmen des Z. 37. Die Direktion ist Vorstand der Gesclls at und vertritt detreffendeirJahrcs nach_tl)rem Bgarbctrage, etivaige_2[us|ände nach als solcher bci sämmtlichen Staatsbchördcn und Prévaftcn die Gesell- ihrein Nonnnalbctrggc, MsOfckU/„sie aber unsicher sein sollten, nach schaft; fie hat die obere Leitung des ganzen Unternehmens, und es chissenhaftcr Sckiqiziing von _Scttcit der Direktion, und m_)ck) vor- unterliegen ihrer Entschcidung alle Angelegenheiten, insoweit dieselben ha_nd_ene Baumaterialicw U_nd Vorrathe naeh deux Kostenprcisc und, nicht der (Hencral-Vcrsammlung überwiesen worden smd. bet eingetretener Wcrthveiimndcrung, unter Beruckxxchtiguna derselben Z. 38. (Spezial-Direktor.) Fiir die Kontrolc aller Ausfiih- als Aktiva azrgcseßt. Dagcgrn kommen als Pasnva izr Ansatz alle rungSarbciten, für den Betrieb und die Beaufsichtigung des Dienstes _Ausgaben, die im Laufe des Jahres entstanden und_m_cht aus dem auf der Bahn, sowie zur Leitung der kaufmännischen Angelegenheiten Reserve: oder Erneuerungsfonds (ZZ. 8 und_ 9) zu_ beitrette11__x]_eivesctt wird ein Spezial-Dircktor ernannt, der in Bezug auf dicie Geschäfts- sind, m_it Einschluß der_etwa am Jahresschlusie derblicbenen Ri: stände. fiihrung die Gesellschaft vertritt. Er hat fich bei seiner Geschäftsfüh- Die Bilanzen Werden mncrhalsz der ersten d_rct__Monat_e nach_ Ablauf rung nach den Anordnungen und Instruktionen zu richten, die ihm des betreffenden Jahres durcix die Gesellschaftsblattcr nntgctheilt. von der Direktion crthcilt werden, und vertritt dieselbe innerhalb _111; Von _den _chrase__ntanten urid_Bcamten. _§. 26. seines amtlichen Wirkungskreises. Er führt die auf seinen Dienst (_Dkatwn.) Dre Direktion zahlt nem) Mitgliexdcr, Wovon die Ma- Bezug habende amtlichc Korrespondenz und beaufsichtigt alle übrigen ]oritat aus Preußen hefte_hcn mu__ß. Dieselbe wird von der General- Angestellten der Gesellschaft, die unter ihm stehen. Er ist verpflichtet, Versamznlung _dcr Aitioimrc gewal)lt_. _ _ jeden Monat der Direktion einen ausführlichen Bericht über den _§. „7. Die Mitglieder der Drrektion, Welche Wetter als zehn (Hang des Geschäfts und eine Uebersicht über Einnahme und Ausgabe Meilen von der Bahn Mth'Ut wohnen, habxn das RLM- fich durch Vorzulcgcn und alle Maßregeln und Verbesserungen vorzuschlagen, die emen Bevollmachttgten, welcher Besser von fiinf Aktion ist, vertreten er zum Gedeihen des Unternehmens nützlich oder nothwendig erachtet. zu lasen. Derselbe_dar_f ]edoch_ nicht sel_bst Dirextor sem. __ Er ist befugt, laufende Ausgaben bis zum Betrage 'von zweihundert ;28._Die Direktion wahlt aus ihrer Mitte emen Prafidentcn fiixrfzig Thalern ohne jedesmalige besondere Ermächtigun der und emen Bice-Prastdenten, Direktion anzuweisen,“ jene, die zweihundert fünfzig Éxhaler 525?"