1868 / 251 p. 7 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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überschreiten, bedürfen der Anweisung der Dire_ktion. Für die pünktliche Erfüllung seiner Oblte enhcitcn bleibt er 'vera'nt- wortlich. Am Ende eines jeden ahres hat „er der, Direktion einen umfassenden Bericht über alles, was auf seinen Dienst Bezug hat, abzulegen. Er erhält eine bestimmte fixe Bcsoidung mid eine Tanticmc vom Reingewinn. Er hat Uixlh denz Ermcsicn der Direktion eine Kaution in Aktien der Gesellschaft zu hinterlegen.. Er wird zu den Sißungcn der Direktion beigezogen und hat dabei eine bcrathcndc Stimme.

„L. 39. (Technischer Beamter.) Zur Lcityng der technischen Ange- legenheiten dcr (Hestllschaft wird ein technischer Beamter ernannt, welchcr alle die Unterhaltung der Bahn und der Gcbäulichkeiicn bc- trcffcnden Arbeiten zu bcaufncbtxgxn, für gute und zivcckmäßigc Unter- haltung, Aufbewahrung und Erganzung der Maschinen, Materialien, TranSportmittel imd sonstigen Utensilien, fiir die Handhabung des Personcn- mid Gütertransports zu sorgen und die mit diesen Gegen- ständen beschgfttgtcn Personen zu Überwachen hat. Derselbe erhält scinanftryktidn durch de_n Spezial-Dircktor und kann zu den Sißun- gen der Direktioii Mit, einer beratbcndcn Stimme zugezogen werden. Er hat den Spezial-Dircktor in Fällen der Abwesenheit im laufenden Dienst; zu iiox'trcten. Dicsc Vertretung kann auch durch ein von der Direktion dafur zu bezeichnendcs Mitglied stattfinden.

,17. §._40. (Von den General-Vcrsammlungcn.) Im Monat Mai eiiies icdcnIalU'cs soll die ordentliche Gcneral-Vcrsammlung dcr Aftionare, stattfizideii, welche durch die Direktion zusammenbcrufen wird. Die Ankitndtgung derselben, welche die zur Bcrathung kom- menden Gegenstande'im Allgemeinen namhaft zu machen hat, soll vier Wochen vorher in den §. 12 angefiihrtaneitungen erfolgen. Die Versammluiigcn werden in Crefcld gehalten. Bei wichtigen Veran- lassungcn Fdnncn auch außergewöhnliche Gcneral-Vcrsammlungen von der Direktion zusammenberufen wcrden.

Z. 41. Diejexiigcn Aktionäre, Welche sich an der Gcneral-Vcr- sanzmlung bcthcrlrgexn wollen, haben ihre Aktien, respektive Interims- scheme, auf denen die gcschehencEinzal)lung aller bis dahin auSgeschric- benen Raten (quag_raph (16) sechszeyn) quittirt sein muß, nebst einem doppelicn Verzeichmß und außerdem, Wenn fie nicht persönlich erschei- nen, die „Vollmachten oder sonstigen Legitimationsurknndcn ihrer Ver- trixtcr spatcftcns vierzehn Tage Vor der Eröffnung der Versammlung bei dcr (Heseüschaftskaffe zu deponiren oder die andcriveitigcDeposition dryAftien odcr Interimsscl)cinc auf eine der Direktion gcm'igcndc Weise zu bescheinigen. Das Duplikat des Verzeichnisses wird, mit dem Stempel der Gesellschaft und einem Vermerk iibcr dicStimmcn- zahi _dcs hctreffcndcn Aktionärs versehen, zurückgegeben und dicnt als Legitimation zum Eintritt in die Versammlung. Ueber die Anerken- nung der Vollmachten, insofern dieselben nicht durch einen öffent- iichen Beamten beglaubigt smd , sowie über etwaige Reklamationen m Betreff des Stcmmrcchtcs entscheidet bei cntstchcndcm Zweifel die Gcneral-Versannnlung.

,§. ck12. Die Aktionäre können sich durch andere stimmberexbtigtc Aktwnare dertxcten lasscn, anthcilbcrcÖtigte Handlungshäuser durch ihre Prokuraträgcr, Gemeinden und öffentliche Institute durch ihre Vcrtrcier, Bevormundctc durch ihre Vormünder, Ehefrauen durchihrc Ehcnianner, wenn diese Vertreter auch nicht Aktionäre find.

J. 43. “Das, Stimmrecht der Stamm-Aktionärc und der Priori- tth-Stainni-thwnärc ist gleich. Bci allen leßimmungcn geben ]c funf Aktien eiiie Stimme, jedoch soll kein Bcfißcr von Aktien mehr als dreißig Stimmen für seine Person abgcbcn dürfen. Nur als Ver- treter andxrer Akitonärc kann ein Akticnbcfißcr ein größeres Stimm- recht ausiiben, ]edoch niemals mehr als einhundert Stimmen im ZHanzcn aus fich vereinigen. Dic Vefißcr von weniger als fünf Aktien imd zur Theilnahme an der Gcncral-Vcrsammlung, jedoch ohne Stimm- recht, bercchtigt. *

§._44. Diejenigen Aktionäre, Welche bei dcr Gcneral-Versamm- lung nicht erscheinen , werden als mit den gefaßten Beschlüssen einver- standen gngesehcn und find durcb dieselben gebunden.

.; 45. Der Prasident der Direktion oder dessen Stellvertreter hat den Yorsiß ni dcr GcneralZVcrsammlung und leitet dercn Bcrathun- gen em. Die Protokollfuhrcr und Skrutatorcn werden von der Gencral-Vexsaiximlunq erwählt.

Z. 46. Bei der Eröffnung der Sißunq macht der Präsident die Versammlung nut„dcn Gegenständen, wclche ihreZusammcnbcrufung dcranlaßt habqn, naher bekannt, und erstattet in der jährlich abzuhal- tenden drdcntlichen General-Vcrsammlung den allgemeinen Jahres- bxricht udcr den Gang und den Erfolg des Unternehmens. Er bringt hieraus die Y'ntragc der Direktion zur Diskusfidn und Abstimmung. Jeder Aktidnar hai_das Recht, in dcr General-Vcrsammlung Anträge zu stellen, ]cdoch musetz dieselben dcm Vorfißcndcn mindestens drei Wochen vorher schriftlich mitgetheilt ivordcn sein und von einem szlmtcl dcr in dcr_ cheral-Versammlung anwesenden Aktionäre unter- stußt wcrden. Diejenigen Anträge, die nicht von der Direktion aus- .qchep, geiaggen sodann zur Erledi ung. Der Jahresbericht muß wenig- stciis drei Mac vor der General- ersammlung im Geschäftslokal der Direktion offen gelegt und den fich lcgitimirendm Aktionären auf Verlangen gedruckt emgchc'indigt werden.

_ „L. 47. Dex Gcneral-Vcrsammlung sieht die Beschlußnahmc iiber die: von de_r Direktion zy legende Jahresrechnung zu; die Entlastung wird ertbeilt odcr verweigert _auf den Bericht des von der vorherigen (H'iTxierai-Yersaimnlunq aus ihrer Mitte gewählten Außschusies von YP Mikgltchkn der Gesellschaft, Welchen drei Wochen vor der General- Jßirsammlung unter Vorlagx sämmtlicbcr Beläge und Inventaricn Ae Iahxcsreäynung zur Revision übergeben i . Die nämliche Rech- JLZMI Wird UUter AUschluß sämmtlicher Beläge und Zinventarien drei IM.? VN dex Gxneral-chsammlun im Geschäftslo ale für die legi- ZYWYU MUMM? JUL EMFM au gelegt. Die Mitglieder des Re-

1071 aussthuffcs Versehen ihr Amt unentgeltlich und haben nur bei

Entfernung aus ihren Wohnfißen Anspruch auf Diäten und Ersak ihrer sonstigen Auslagen.

_ §. 48. Die General-Vcrsammlung hai die Bestimmung: a) über die „Abänderung der Statuten, 5) iiber die Ausdehnung des Unter- nehmens durch Zweigbahnen oder auf, andere Weise, 0) über Ver- besserungen des Unternehmens, welche einen destenaitfwand von mehr als zwanzig Tausend Thalcrn erfordern„ 6) uber die Art und Weise der Anschaffung der fiir außerordentliche Aysgaben erforderlichen Geldmittel, sei es durch Aufnahme „von Anicihen oder Vermehrung des Akticnkapitals," die Beschaffung cmxs vorübxrgehenden VorschUsses im Interesse der Bahnverwaltung soll Zucht als eme Anleihe anßesehen und soll von der Direktwii beWcrkstcliigt werden können, SL 1": er die zu vertheilende Jahres-Divtdexide, t") iiber die Leßitimation er Aktio- näre zur Abstimmung in |reitigen Fallen Besch zu fassen.

§, 49. Die Bcschlüffe dcr Gencral-Versammlung werden durch absolute Stimmenmehrheit gefaßt. Zur Gültigkeit eines Beschlusses iiber die in dem vorstehendenParagra hen unter a. und b. bezeichne- tcn Gegenstände ist jedoch die Virtrc u'ng von drei Viertheilen dcs Aktienkapitals erforderlich. Ist diese nicht errcicht, so steht es der Direktion frei, cine zivcitc Gcneral-Versammlung unter ausdrücklicher Angabe der zu bcrathcndcn Gegenstände einzuberufen, in welcher die anexctsidcdn Aktionäre mit einfacher Stimmemneyrheit zu berathen

csug m .

I'. 50. Die Protokdllcdcr Gencral-Vcrsannnlungen Werden von dem Präsidenten der Direktion oder dessen Stellvertreter, dem Sekre- tär imd dcn Skrutalorcwdcr Gesellschaft unterzeichnet und in den Archwcn aufbewahrt. Dic Bescyliiffc dcr Gencral-Versainmlung hat die Direktion in Ausführung zu bringen.

§.„ 51. Die (Hciicral-Vcrsammlung kann den Druck und die Ver- öffentlichung ihxer Styungs-Protokolle beschließen.

Z. 52. Die von der Gxneral-Vcrsammlung vorzunehmenden Wghlen geschehqn durxh geheime Ybstinnnung und nach absoluter Stimmenmehrheit; xrgzebt fich „Gleichheit der Stimmen, so entscheidet das Zoos. Wird bei emer'zwciten Abstimmung keine absolute Ma- ]orxtach_tcrlaiigt, so entscheidet bei einer dritten relative Stimmen- mc)r ei.

7. Von der Auflösung der Gesellschaft. Z. 53. Die Auflösung der Gesellschaft„der Verkauf der Bahn, oder die Verschmel- zung des Uiitcrnelnncns mrt einem anderen Unternehmen können nur unter staatlicher Genehmigung und mir in einer außerordentlichen (Hencral-Vcrsammlung, dic vonder Direktion eigens dazu berufen wixrdcn muß, und m Welcher ]edc einzelne Aktie eine Stimme bat, bc1chloffxn ivxrdcit, und zwar nur, wenn wenigstens drei Viertheile dcs Akticiikapiials vertrxtcn find und für die Auflösung stimmen. Solltedbcr" h_ei der zu diesem Bchufc einberufenen Gcneral-Versamm- lung cm gulttgcr Beschluß mchi zuStande kommen, so soll eine ziveite Vcrsaunnlung unter dcgiPräxudiz berufen werden, daß die in der- selb_cn „durch absolute ©tl111111e'111111'hl'heit gefaßten Beschlüsse fiir alle Aktto§na5rZ bi121§cndd dfindA fl s

. „. - ir ie u (5 ung dcr Gesellsihaft aus«e ro en 9 at dte'nainlichc Gencral-Vcrsammlimg auch die Art ugndeéise,dser k?.Zi- quxdatton dcs Gcseüschafts-Veriiiö ens zu bestimmen und festzuse en.

Dic solchermqßen bcchiosscne Auflösung der Gesell chaft Miß [tub ?cn §. 12 acéitgcfuchn thZunkgcn dreiiZal Von Monat zu

ona _ (annt gema ) wer en, un ann die i uidation er Verlauf dieser drei Monate erfolgen. q | nach ' (3.- Z:.ransitorischc Bestimmungen. 5. 56. Die dermaiige

Direktion hcsicht aus den Herren ]) Max Förster, Königlicher Ge- heimer Regierungs-Ratl) und Landrath, in Kempen, 2) Hemrich Her- ?Uesi Johanns Sohn, Kaufmann und Vorfißender der Handelskammer, in, Krefeld, 3) Mathias Johannes Laps, Kaufmann und Vorfißender dcs Gciverbcgericht§ von Gladbach, in Viersen, 4) LudWig einrich Ondereyxk, Ober-Buygcxiiicifter in Crefeld, 5) Jacob Sculcn, ürger- me„1ster, m Sanct Tomßgmd 6x Richard Freudenberg , Kaufmann, in Suchteln, und habxn dicie sich [urch eigene Wahl zur statutmäßigen Zahl'pon n„eun Mitgliedern der Direktion zu ergänzen. Diese Direk- tion ubt wahrend der Bauzeit und noch zivei Jahre nach der Vollen- dung „des Baues alli», in diesem Statuts der Direktion beigele ten Funktionen aus. Tritt während die tion em, so wird die Va Dauxr der Funktionßzeit des aus von ihr zu vollzichcnde Wahl d„cmnäch| bcscßt.

_ a Ablau die er zwei Jahre Mit der Paxagraph ein und dreißig in KIM. f s §. 57. 'Der dermaligen Direktion wird mit dem Rechte der Sub-

" t., m die von der Staats-Regicrung

gtekYbandermig dxs Statuts Namens der Unterzeichner dcsselbxn zu Willich. Die Direktion wird hiermit zugleich bevoll- mächtxgtx den Ausbau der Bahn und die Beschaffung des Betriebs- maierials » unter Yusschluß dcr Gcneral-Enireprise _ zu bewerk- stelligen und dxnigcinaß, vorbehaltlich der Genehmigung einer hierzu nach der Ertherlung dchonzesfion zu bernfendcn außerordentlichen GeneraL-Persammluiig, die erforderlichen Einrichtungen zu treffen und dieVertrage qbziischlicßcn, wclche die vollständige Herstellung der Bahn nebsi Betriebsinitieln und Zubehör aus dc'n Mitteln des Gesellschafts- KaptÉaY fichÉxit.d [

, . , ie erma ige Direktion isi bcrcchii t, untcr Gene mi un des Königlichen Hgndels*Mitiifteriunis über 9eine etwa erfldrdéxrlicl? Werdende Vervollstandtgung dcr Anschlußlinien an die Stationen Cre- fcfid„Vie,rscn, Kempen und Grefrath, deren Ausrüstungen mit Ge- YFZTLlCLxelrtZTLlYHÖ ZÖbleYöytxnlidsüber dix Beschaffung der zu Vorsehen. . e o' e i en e 11118, owieü er die Einri t - portaeschäftcs auf der thn zu bxschließen. ck ung des Trans

J. 59; Der Staat 1| berechtigt, zur spezicUen Beaufsichtigung dcr Bauausfuhrung cinen besonderen technischen Kommissar zu ernennen, welchem, unbeschadet des gügemcinen Aufsichtsrechts des Staats, die Bcfngmß zußeht, fia) zu ]eder Zeit in ieder ihm geeignet scheinenden

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Weise von der vorschriftsmäßigen und soliden Ausführung des Baues nach den genehmigten Plänen und Konstxuxttonen und „von der Be- schaffenheit der zu verwendenden Materialien _durch Etnfichtsnahme und Proben Ueberzeugung zu verschaffen. Seinen Anordnungzn ist die Gescüscha t, respektive der Bauunternehmer iiiiier Vornbehalt' des Rekurscs an cn Handels-Minister binnen zehnta iger_praklusivischer Frist unbedingt Folge zu leisten „_vcr'bunden. Es chi ihm das „Recht zu, in dringenden Fällen selbststandig, sdnst aber mit Genehmigung des Handels-Ministers, die Ausführung eines Bauwerkes und die Be- nukung von Betriebsmitteln zu untersagen. Die dem Staate durch die spezielle Aufsscht erwachsxiidcn Kosten hai_die Geselischgft nach Be- stißmtixung des Handels-Mimfters vorschußweise zu berichtigen oder zu er a M.

Schema ***.

Stath-Aftic cr Crefeld-Kreis Kempener Industrie- EisenbahPK-Gesellschaft “.? ..... über Einhundert Thaler Preyßisch _Courant (Dreihundert fünf und siebenztg Francs).

Der Inhaber dieser Aktie ist nach „Verhältniß derselbcn_ an dem esammten Eigenthume der Crefeld-Kreis Kempener Jnduftrre-Etscn- ahn-Gesellschaft betheiligt.

Crefel-d, den ten 186.. .

Crefeld-Kreis Kempener Industrie Eisenhahn-Gesellschaft, Direktion, Eingetragen k01.. ..

[„.8. WM kiten. des Aktienbuchs. ( ) 1 sch f (Unterschrift des Beamten.)

Sch_ema8. Dividenden-Schein

ur Stamm- dktie M*" ..... er Crefeld-Kreis Kempener Industrie- Eisenbahtibeesellschaft u er Einhandert Thaler Preußisch „Courant. (Dreihundert fünf und ficbenztg Francs).

Der Inhaber dieses Scheines empfänqi gegen Einliefe- rung desselben die auf obige Aktie failendx Dividende fur das Jahr 18. ., deren Betrag von der Dirckiion bekannt gemacht wird.

Crefeld, den ten - 18.. Die Direktion der Crefeld-Kreis Kempener

Jndusirie-Eisenbahn-Gesellschaft. ([.. Z.) Unterschriften 1111 Facfitmlc.

Schema 6. T a l o n

ur Stamm- dktie .A.-? ..... er Crefeld-Kreis Kempener Industrie- Eisenbahiibeesellschaft u er Einhandert Thaler Preußisch _Courant. (Dreihundert fünf und siebenzig Francs.)

Der InLaber dicses Talons empfängt im thre 18.. egen Einlieerung desselben die zur obigen Aktie auszu- Lertigenden Dividendenscheine für den Zeitraum vom ..... ---------- bis ............,.. 111011181176. Crefeld, den ten 18.. Die Direktion der Crefeld-Kreis Kempener Industrie - Eisenbahn - Gesellschaft. (1.. 8.) Unterschriften im Facfimüe,

Schema 1). Prioritäts-öStamm-Aktic

er Crefeld-Kreis Kempener Industrie- EisenbaYGesellschaft

über Einhandert Thaler PreußischLourant. (Drethundert fünf und siebenzig Francs.)

Dcr Juhaber dieser Aktie ist nach Verhältniß_ des Betra es der- selben an em gesammten Eigentbu'mc,„ dem Gewmnx und _erluste der Crefekd-Kreis Kempener Industrie-Ctsenbahn-Gesellichaft Mit allen den, Vorrechten betheili t, die nach dem Gesellschgfts-Statutc den Iii- habern der Prioritäts- tamm-Aktien zustehen, insbesondere aber mrt dem pxioritätischen Anspruche auf Gewahrung einer Dividende von sechs. Prozent jährlich aus dem Reinertra? des Unternehmens der Ge- sellschaft, ehe irgend eine Dividendenza)lu11g an die Inhaber der Stajxmf'LllkktiZU stattftinden darf. 18

re e en en ..

Crefkld-Kreis Kempener Industrie-Eisxnbahn-Gesellschaft.

Die Direktion. Eingetragen 170].

l., 8. Unter kiten, des Aktienbuchs. ( ) sch f (Unterschrift des Beamten.)

pon - Register

ko]......

(Unterschrift des Beamten.)

Eingetragen in das Cou

Register

Eingetragen [Mdas Talon- 0 . (Unterschrift des Beamten.)

pon-Registcr

Eingetragen in das Cou

SWU- Dividenden-Schein

zur . Prioritäts-dStamm-Akttc er Crefeld-Kreis Kempener Industrie- EiscnbalZ/tnyescllschaft

iiber Einhandert Thaler Preußisch Courant. (Drethundert fünf und fiebenzig Francs.)

_ Der Inhaber dieses Scheines hat gegen Vorlc ung respek- tive Etylieferimg desselben an dem laut Bilanz ich ergeben- den Reingewinn dex Gesellschaft fiir das Iahr18.. eventuell an dem Reingewmn ,der Bilanzen der folgenden Jahre (Z. 20 des Statuts) cinen Prioritäts-Anspruch auf sechs Thaler Preußisch Courant. Crefeld, den ten “18.. Die Direktion der Crefeld-Kreis Kempener Jnduftrie-Eise11bahn-Gefellschaft. (l.. 8.) Unterschriften im Facfimile.)

Schema 17. T' a l o 11

zur Prioritäts-Stamm-Aktie

der Crefeld-Krcis Kempener Industrie- EisenbaM-Gesellschaft

über Einbundert Thaler Preußisch Courant. (Dreihundert fünf und fiebenzig Francs.)

Der Inhaber dieses Talons empfängt im Jahre 18 ..... gegen Einlieferung dcffeiben die zur obigen Aktie auszuferti- ßenden Dividenden-Scheme fiir den Zeitraum vom ..........

is ............... jwcluxziya.

Crefeld, den ten 18 Die Direktion der Crefeld-Kreis Kempener

Jndustrie-Eisenbahn-Gesellschaft. (l.. 8.) Unterschriften im Facfimile.

Schema (3. Quittungsbogen

der Crefeld-Kreis Kempener Industrie- EisenbMi-Gesellschaft

170]...„.

(Unterschrift des Beamten.)

Talon-chister

170]...

(Unterschrift des Beamten.)

Eingetragen in das

Herr ............................................................. . hat sich durch Zeichnung einer Stamm-Aktie von Einhundert Thalern Preußisch Courant (Dreihundert fünf und fieöenzig Francs), zm der Crefeld-Kreis Kempener Jndustrie-Eisenbahn-Gesellschaft betheiligt und auf diesen Betrag die hierunter quittirten Raten eingezahlt.

Crefeld, den ten 18

Die Direktion der Crefeld-Kreis Kempener Zndustrie-Eisenbahn-Gesellschaft. (l.. 8.) Unterschriften.

Schema 11.

Quittuxdigsbogen

cr

Crefeld-Kreis Kempener Industrie- EisenbaM-Gcselkschafi

crr ........................................................ , ...... hat ich durch Zeichnun einer Prioritäts-Stamm-Aktie yon Emhun-

dert Thalcrn reußisch ourant (Dreibuzideixt fünf und fiebenzig Francs) an der Crefel oKreis Kempener Jnduftrre-Eiscnhahn-Gesellschaft bethei- ligt iÉndf aztfddiesen ?etrag die hierunte1r8qu1tt1rten “Raten eingezahlt. re el en en . „_! Die, Direktion der Crefeld-Kreis Kempener Industrie- » Eiscnbahn-(Hesellschaft. (l,. 8.) Unterschriften.

-- Nr. 43 des » r. Handels-Archivs« hat folgenden Jnßalt: Gesekgebung: Niederande: Attribute der Zollhebeftelleéu Glanebruggxe, -- Attribute der Zollhcbeftellc zu Kampxn. -- Ruß and: Verkehrs- erleicbterungen bei den Zollämtern zu Riga, Arensburg uiid Bernau. - Schweden und Norwegen: VerordnunY vom 31. Juli 1868, be- treffend die Ausmünznng einer neuen cm Zehnfrankenftuck ent- sprechenden Goldmünze. - Japan: Eröffnung des Hgfens yonOsaxa. - Statistik: Zollverein: Provisorische Abrechnung uber die gemein- schaftlichen Einnahmen an Ein- und Ausgangszöllen, m_bft den an- deren dahin gehörenden Erträgen für das erste und zweit; Quarxal 1868. _ Provisorische Abrechnung über die gcxnemschaftlichcn Em- nahmen an Salzfteuer für das erste und zwecthyartal1868.- Oesterreich: Handel Industrie und Verkehrsverhältniffe „von Nieder- Oesterreich während ies Jahres“ 1867(Schluß). - Jrax1frerch:,Iahres- bericht des Norddeutschen Bundcs-Konsulats zu Dunkirchen für 1867. -- Großbritannien: Jahresbericht des yreußischen Konsizlats zu Bris- bane (Queensland) fur1867. -- Statistische Uederfichtfur Großbritan- nien für 1853 bis 1867 (Fortse ung).„ - Italien: Iahxesbericht des preußischen Vice-Konsulats zu ari für 186-. » Spanten: Santan-