lichen 2c. An elegenheiten Dr. von Mühlcr, der Minister „der landwirthscha tlichen Angelegenheiten von Selchow, der Minister des Innern Graf zu Eulenburg. . „ _
Nach einer Reihe anderer geschäftlichen Mittheilun cn [eßte der Präsident das Haus von einem durch den hiesigeix eschafts- träger der Vereinigten Staaten Nordamerikas ubersandten Schreiben des Staatssekretariats zu Washmgtdn an das Ab- geordnetenhaus in Kenntniß, betreffend die Seitens des Abge- ordnetenhauses bei dem Tode des Präsrdenteancoln bezeugte Theilnahme. Der Präsident gab darauf eine Nachweisung der Fach-Kdmmissionen und Von dercn Mitgliedern, so wre die Uebersicht der Gruppen und der Reihenfolge, m welchen die einzelnen Kapitel des Staatshaushalts = Etats pro 1869 zur Vorberathung im ganzen Hause gelangen wer- den. Das Haus beschloß ferner, den folgenden Aniragx des Abg. Wölfel durcb Schlußberathung zu erledigen: Die JJ“. 30 bis 33. Tit. 1. Theil ll. des Allgemeinen Landrechts smd aufgehoben. Darauf übergab der Minister der geistlichenic. An- , gele enheiten Dr, von Mähler, auf Grund A(lerhöchster Er-
mä tigung Folgende das Volksschulwescn„betreffende Gesey-Ent- würfe dem Hause zur verfassungsmäßigen Beschlußnahme: 1) über die Aufhebun der lehren Bestimmung des Artikels 25 der Verfas?ungs-Urkunde vom 31. Januar 1850, 2) über die Einrichtun und Ynterhaiturzg der öffentlichen Volksschulen, Z Über die Pensionirung undPensionsberechtigungderLehrerundLrhrermyen an öffentlichen Volksschulen, und 4) über die Erweite- rung,UmwandlungundNeu-Errichtungderthtwen- und Waisen-Kassen fiir Elementar-Lrhrer.
Der Minister begründete dieseVorlagen m folgender Weise:
:Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung vom 2. November d. I. habe ich die Ehre, dem Hause vier GeseH-Entwürfe u überreichen, welche das Volksschulwesen betreffxn. Der chte diescr Gesey-Entwürfe hat zum Ge enstande die Einrichtung und Unterhaltung der öffentlichen Volksxzchulen, Dieser Geseh-Entwurf nimmt seinen Außgangdon dem Veschluffe, den das Haus der Abgeordneten in der SiFTing vom 6. April1865 gefaßt hat und ixi welchem die Staats- egierung aufgefordert wurde, alsbald emen Geseß-Entwuxf vorzulegen, betreffend die Feststellung der äußeren Verhältnine der Volkßschulen, insbesondere der Lehrer- Befoldun en.
Die taats-Re ierung erklärte sich damals bereit, auf diese
Aufforderung des auses einzugehen ,' es ist ein Geseß-Entwurf in diesem Sinne auch in der vorigen Session eingebracht worden , abcr nicht zur Plcnar-Berathung der Häuser ge- diehen. Diesem friiheren Geseß-Entwurf ngcniiber sind Mo-
nita in der Kommission des anderen auscs aufgestellt worden, und durch eine zahlreiche Menge von Petitionen, die beiden Häusern eingereicht und der Staats-Regierung über- wiesen worden smd, ist ein weiteres Material der Erwägung eschaffen worden. Diese Materialien haben eine sorgfältige ZAMM erfahren, sie sind berückftchti t worden, soweit die taais- egterung geglaubi hat, daran eingehen zu können, wie dies auch in den Motiven näher dargelegt ist. Der Geseh- Entwurf erscheint nun in einer veränderten Gestalt, wie ich hoffen darf in einer verbesserten, vor der „Prüfung der Häuser. Der, Inhalt „dieses Geseß-Entwurfs ist zunächst dahin ge- richtet, die Verpflichtung zur Unterhaltung der Volksschulen zu reg_eln, und zwar auf der Basis, welche der Artikel 25 der Ver- faßungs-Urkunde vorschreibt, auf der Basis, daß die bürgerlichen Gemeinden die Verpflichtung haben, die öffentlichen Schulen unterhalten. Wo dieses Prinzip nicht in Anwendung sieht, indem eigene Schulgemeinden bestehen, was in einem roßen Theile der Monarchie der Fall, ist, und wenn die Verhältnisse dort fich gesund und gut entwickelt haben, wo also kein Bedürf- niß (?Zervortritt, eine Abänderung eintreten zu lassen, da wiki der efeß-Entwurf es auch ferner so lange dabei bewenden lassen, als nicht dringende Bedürfnisse hervortreten, die da nöthigen, auf die bürgerlichen Gemeinden zurückzugeben. , Demnächst hat der Geseßeniwurf zum Gegenstande, die hauptsächlichsten Grundlagen festzustellen für die Lehrer-Vesol- dungen. Der gegenwärxige Gesey-Entwurf bringt die Frage noch nicht zum Abschluß, er verweist auf eine weitere Be- raxhitng der*Provinzial-Körperschaften, wie dies bereits in fruheren Stadien der Geseßgebung , namentlich auch in dem- ]emgen Entwurf eines allgemeinen Schulgeseßes der Fall gervesen, welcher 1819 aUSgearbeitet war, und auch später noch verfolgt worden ist. Die Staats-Regierung legt einen großen Werth darciuf, daß diese Grundsäße - wenn sie auch keines- wyegs abschließen, die aber dennoch einen ersten festen Punkt iir eme weitere gxseßliche Regelung dieses Verhältnisses dar- 1„eie:1,„- die gesxßlichc Feststeüung erhalten, obgleich sie ihrer- seits mcht auf die Feßsteilung dieser Grundlagen hat warten durfen, sondern thatsaxhlich nach Kräften vorzugehen bemüht gewesen ist, die Bcdurfmffe des Lchrerstandcs zu befriedi-
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en. erlaube mir darauf hinzuweisen, daß schon im ZZudgetIchvon 1867 eine Summe von 200,000 Thaler zur Verbefferung dcr Lehrergehältrroaus Staatsmittelxi aus- gescßt war und vom Landtage bewilligt wurde, U11d Sie _wer- den auch in dem gegenwärtigen Vudgrt- Gesetze eme Position von 100,000 Thlr. finden, welche dennclben Zwecke gewidmet
“ist. Abgesehen davon , daß die Staats- Regierung nach dem
Maße der ihr zu Gebote stehenden Mittel und Kräfie das Möglichste zu thun bemüht ist, smd nun auch gegen die Ge- meinden diejenigen Mittel und Anforderungen m Bewegung geseßt worden , zu denon der besteheydc Nechtqustand der Re- ierung Recht und Anlaß gab. Es liegen daruber erschöpfrnde
ericbte noch nicht vor,“ einzelnes aber ka_nn lch bereits imtthctlxn zum Velage dafiir, daß die Staats=ch1erung iiach dieser Seite bin nicht unthätig ewesen ist. Nach den vorliegenden Berich- ten kann ich die ngabe machen, daß beispielSweise in den Städten des Regierungsbezirfs Potsdam die Summe von 35,000 Thlr. zum Etat gebracht worden ist zur Verbesserung der Lehrergehälter, ferner im chierun Zbezirk Frankfurt eme Summe von 32,000 Thlr. zur Verbe1erung von_ 979 Schul- stcllen flüssig gemacht worden ist und außerdem bei 651 Saml- stellen auf dem Lande noch eine Verbesjerung und Erhödung dcs Brennmaterials, das ihnen geliefert wird , eingetreten ist. In dem Regierungsbezirk Magdeburg wird die (Hesmnmtsunnxie dessen , was in den drei Jahren 1865, 66, 67 zur Bene- rung der Lehrergehälter Flüssig gemacht worden ist , auf den Betrag von 67,33“ Thlr. angegeben. Ich kann nur die lebhafte Bitte aussprechen , daß der Landtag nach dieser Seite hin die Bemühungen der Staats-Rrgicrung unterstüßen und namentlich fiir die Fesistellung der ]eyt vor- gelegten Prinzipien seinerseits mit eintreten wolle. .
Der Geseß-Entwurf hat aber auch noch weiter gehen müssen. Wenn es sich nämlich um_die Feststellung der Ver- Pfiichtung handelt, so ist dieselbe erjchöpfeird nur zu ordnen, wenn gleichzeitig der Umfang des Bedürfnisses, fUr welches diese Verpflichtung aufkommen soll, näher umschrixbrn wird.
s ist daher unumgänglich gewesen, in das gegenwartige Gesey fiir die äußeren Verhältnisse der Errichtung und Unterhaltung der Volksschulen auch einige Punkte aufzunehmen, welche mehr die innere Seite des Schulwesens betreffen. Es mußten die Gegenstände, welche im Allgemeinen den Inhaltdes Volks- unterrichtes bilden sollen, erwähnt werden, esxinußtcn diejeni- gen Riicksichten, welche die lokalen Verhältnisse fordern, die- jenigen Riicksichten, welche nach Bestimmung des Art. 24 die konfessionellen Grundfäye fordern,_gcregelt werden, es konnte endlich die Frage der Schulpflichngfeit, ihre Dauer und die Mittel zur Aufrechterhaltun derselben _- Lrbenßfragen für das Schulwesen _ bei die'er Gele enheit nicht umgangen, sondern mußte eben _aus zu einer Fest ellung gebracht werden.
In diesen Stü en bewegt sch im Wesentlichen der Inhalt des ersten dieser Gcseße.
Das zweite Gesch hat zum Gegenstande, die Bestimmung des Art. 24. der Verfaffungs-Urkunde aufzuheben, welcher dahin lautet: In der öffentlichen VolkSschule wird der Unterricht un- entgeltlich ertheilt.
Die VerfassungZ-Urkunde geht, davon aus, daß keinSchul- geld entrichtet werden soll, daß vielmehr die direkten Beiträge der Kommunen und in 8Ub§i6i0 des Staates den Unterhalt der Schulen liefern „sollen. Dasselbe Prinzip findet sich im Wesentlichen bereits im allgemeinen Landrecht. Deffcnungeachtet ist in dem langen Zeitraum von der Emanation des allgemeinen Landrechts bis auf den heutigen Tag verstrichen ist, die Auf- hebung des Schulgeldes nur an wenigen Orten, wo besondere Verhältniffe es möglich machten oder erleichterten, zur Ausfüh- rnng gekommen. In der bei Weitem größten Mehrzahl aller Kommunen ll"nd killer Schulorte, hat man die Erhebung des Schulgeldes fur eme Nothwendigkeit erachtet, über die man nicht hinwe kommen kann.
Das 1 rtheil aller Sachverständigen, Behörden und Schul- mäxmer lautete wesentlich Übereinstimmend dahin, daß der Artikel der Verfassungs-Urkunde, den ich eben verlesen habe, in seiner obligatorischen Gestalt nicht aufrecht erhalten werden können, sondern daß die Freiheit, Schulgeld zu fordern und zu erheben, gewahrt werden müsse. - In dem früheren Gesey- Entwurf war dieser Punkt stillschweigend übergangen. Man hatte eglaubt, „dadurch, daß man von dem Schulgelde in dem Gxseß: ntwurf uber die Dotation der Schulen nicht rede, mit Hulfe des Art. 112 dieAufhebung dieses Paragraphen gc'm lich zu vermeiden. Diese Ayffaffung ist aber bereits bei den or- bxraihitngen der Konnmsston des andern Hauses als eine nicht rtchttge„angesehen worden und die Staats-Regierung hat fich davon uberzeugi, daß, wenn sicsichere Schritte auf diesem Gebiet thun wolle , eme Vorlgge und ausdrückliche Veschlußnahme der kompetenten legislatwcu Gewalten iiber diesen Punkt noth-
wendig sei. .
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In Beziehung guf das praktische Bedürfnis; erlaube ich trä en Leisiun en u er ic ' ' " ' mir nur noch ganz in der Kurze ein Moment l)„eryorzuhcben. serchen. Die gFolgeJ dachmleiIéirÉiTi sFr ?YgsFtTideÉijtJsveach Die Smmiie des Schulgeldes , Welches gegenwartig erhoben der Fonds und ein sehr langsames Anwachsen der Pensions- 81900?) ,0 ()ZUYZL [eßch jällyr [in chLnszenisZIWnarchw aufSnahezu ZÜYUUJLZMM daraus bewilligt werden können Es ist von , , . , eme umme, 61 en 8 „ehrerstandcs selbst wiederholt auf d J D ' d welche das Schulwesen mcht entbehren kann , ohne gewünschtwordcn daß man ein E 5 , ,a ., ÜUJLU |L daß sein Bestand aufgeopfert werden müßte. Eben so möge Das ist a,ber nur mö ['e ck hung der Beitrage einfahren weni aber befindet sich die Regierung und das Land in kann,:die Re'ierun kann da“ (;ck, wrnnes obligatorisch geschehen der age„ den Ausfall dieses Schulgeldrs aiif irgend eine wenige _ OJT nurgcine verschwkteidekxd?tVZFtTFLitt1céitwLn§eZ1U§1Fxrr andere Weise crseßen zu können. Daher die gebietcxische Yoih- sprechen. Sie kann es nicht anders fcsiscßen als auf Grund ZFTMZLY , den Fortbestand des Schulgcldes geseßlich moglich ZeslelxlicherErnJchtigung. Diese geseßliche Erniächtigung, inner- . , a ew: er “ren e ' ' „ „Der dritte Geseßentwurf hat zum Gegenstande die Pen- VcitngentÜen aUZFCKléeßétTlé M1 e Ueberlastung aufSeiten der swmrung und Pensions-Berechttgung der Lehrer imd Lehrerinnen schreiten zu können und durch Königl an den' offentlichen Volksschulen. Aitch dieser Geseßrntwurf ist für die einzelnen Kassen nach Anhörung der Interessenten und wesxntltch2 m der Gestalt, m der er hier vdrltegt, bereits in dem gemäß ihrer Leistungßfähigkeit, Festseyungen treffen u können vorigen Landtage zur Kenntmß der legislativen Faktoren geo ist der Gegenstand der gegenwärtigen Vorlage 3 , iangt, u,nd bet der Vorbergthungjm dem andern Hause und „ Die vier Geseße stehen untereinander in' einem ewiffen 113 den eiygegangenen Petitioneti smd gegen diesen Punkt ver- inneren Zusammenhange. Sie sind nicbt das in der Veerffun Z- haltmßmaßig die wenigsten Einwendungen erhohen worden. Urkunde bezeichnete Unterrichtsgesey, sie enthalten aber eitJen Nur eme davon hat von'der Regierung ais entschieden ._begrun- [xhr wesentlichen Theil eines solchen, und wenn es möglich ist det cinerkannt werden waffen, namlich die, daß Beitrage zur uber diese Vorlagen eine Vereinigung der legißlativen Faktoren, Pensions-Kaffc vdn seiten der Lehrer selbst ferner nicht mehr u erreichen, so wird damit für das Ziel welches die Verfas- rrhobey werden durfen, nqchdem auf den andern Gebieten der ?ungs-Urkunde stellt , ein wesentlicher Schritt vorwärts e- ölflfcntlichen Verrfvrklltunxx 73126!EßkhZÖUUJstVOUdeUFzVÉ-BMÜAM macht sein. g a gemein wcgge a" eri 11. u cr emi in em ceß-Entwur c elle an eim ' " * ' ' '. auch noch ausdrOuckltch auSgesdrdchen worden, was die friiherfe. schenTZFethhung zhu üderinissectéFscye zunachst einer komnnffari Vorlage cdenfally beabsichtigt hczttc„daßna1_nlich in dem Regie- Das Haus beschloß, die Vorlagen der durch 7 Mitglieder rungZ-chtrkc Wiesdadm, wo „fur die Penswxnrung der Lehrer zu verstärkenden Unterrichts-Kommission zu überweisen crnderr und gunstigere “Bedingungen, bereits deftchen, als Der Minister für die [andwirthschaftlichenAngeleg'enheiten xslUMJLZYnndedlYebedsltcehzxdtcxéf ??BMÉZT 19271511 1?th Fiete!) lsLdnn-sn, ZM Selchow, legte zwei GefeH-Entwürfe vor, betreffend dié ." „ , lk_ * en „e rer an un [ eren „„ u ammenle un " ' ' '. Verhaltnisse vrrblcihen soile,“ wre es denn auch für9 diejeZigcn s g_ g der GrundsteLZÄeffWIZYYitddF Justiz Senats Ort?) “Yenxuchll'ch'tIMMI étäiztc, stwo mit ancrkennens- " wer er crciwi „ig ci von „cirn er ädtischen Kommunen zu Verstärkcnden A rar-Kommi 1 " ' dem Lrhrstandc Fiir den Penswmrungsfall be1cre und aus- Das Haus tth dcnmächstffoirti ldkxie1me)res§ti11Gegenstand der kömmlichcre„Vesdmgufngen gestellt smd, cs naxh xm Geseß-Ent- Tageß-Ordnung ein: Interpellation des T):“. Löwe: wurf ausdrizckltch dei den,.dort bestehenden gunstigercherhäit- Beabsichtigt die Königliche Staats-Regierung, die gegen- MJFYÜYÉWYstdlilet'en 53316 kSumme deseniztwhast MJ]? (ZUgFmein wärtig mit Rußland bestehende Kartell-Konvention von 1857 „_ r u minen geg an a , e te r arm, u erneuern oder na ' ' " ' daß die Summe von 120 Thalern als das Minimum einer (Inhalts zu erseßen? ch ihrem Ablauf durch eme ahnlichen Der Fmanz-Minister Freiherr von der Heydt erklärte
Pension für einen, eine volle Dienstzeit von 40 Jahren hinter sich habcndcn Lehrer hat festgescßt werden können. Wo das hierauf:„Die Staats-chierung glaubt Anstand nehmen zu sollen, uber die in dieser Interpellation angeregte Frage,
Gesammt-Einkommen ein höheres als 200 Thlr. ist, wird dann welchc wichtige Beziehungen zu einer befreundeten Nachbar-
JÖJHTJch rnxspxechcndÖ Erhöhsunxxcher Jeinitnal-Slummc von . r. cm re en. er we en 1 e ewinn, we cher durch macht berührt, schon jeyt in eingehender Weise sich u äußern' dieses Gcscß beabsichtigt wird, ist einerseits dicse Erhöhung ie um es i dae " ' - ' z ' , welche gegeii, den gegenwärtigen Zustand eine wesentliche Ver: Ceantwsdrtensch hr fur heut versagen, dle Interpellation zu [()Hesserung dflérh'defn tLedhcmstlZMÖ IFntlszäiit, bund andererseits der :ewmn, a_ 111 or ie „e rer- rrrion is zum Betrage von pellanten ab der “inan-Mi ' d' ' ' 120 Thlr. mcht mehr aus dem Emkonnrien der Stelic erhoben Weiterem Zorzugreijxexn, the iJsterr ZeeuEtrkldäilemYaLItYorZZx t2v0eZdUT1hlsOWv öFzzdcrjir ddakß" dtie Sielle Flsd zumd sBeZchigZ vkdn der vorliegenden Interpellation ablehnen wollen. r. „ 01 1 er urz um an er em «1 u ü er Der nich * = - 200 Thlr'lnßxit FGdI Itkachfdlgerdlz'iiizanenuffe Frbleibt. prüfungen) ,ste Gegenstand der Tages Ordnung betraf Wahl ' er e e ee en wur en 1 M „zum egenftande die Darauf ritt das F aus n d Erweiteryng , mezmdelung und Neuerrichtung der Wittwen- des GeseßEntwsérfs wegen Ainhcbng deseZFoliS-ZKLFZÉZrYtZUdT? und Wiiisctifasxcn fur Elemxntarlehrer. Verzollung fremder Waaren auf den Wesen zu Frankfurt a. O. dürftZilFxh Yi? JZYYL Fi? ZtixxeiYIiltetYeast lexledechn Lch- Fer LFZhandlung wohnten als Regierungs-Kommiffare der . „ „ _ „ 11,711) inen er be . » er- im . ' * ' "- ' FZFUcndtgrlethelr laßttsehr vx? tzu wrznschkrn ubrig.b?s?16 Haupt- Nixberding F[»xi. nzrath von Henning und der Regierungs Affeßor rx e, te n er a „gewa r wer rp önnen, (* eht in der Der Referent Dr. Becker be riindete ei1en A t Bildimg vdn Unterstußimgskaffmz [ur Wittwen und Waisen, vorstehend bezcichneten GeseH-Enéwurfc disc tverfaffanxsgtRäZeiY dre einesthcils auf den eigenen Beitragen drs Lehrerstandcs br- Zustimmung 'zu ertheilen. Diesem Anfrage trat das Haus ruhcn, andrrentheils _aiif Dotatidns-Kapttalten , welche die ohne Debatte bei. Schluß der Sißung 12 Uhr Nächste Staats-Negtcrung bet ihrrr Grundimg gegeben hat, endlich Sjyung Sonnabend 10 Uhr. ' *
auf außerordentlichen Einnahmen namentlich Kollekten die -*-“*»- . „ zur Verstärkung dieses Fonds béwilligt worden sind. Diese _ Dem Obcr-Regierungs-Rath FUNK" von Munch- dWitZchn- und Waisen-Kaffen bestehen in dem größten Theile ?axxchlmrzuk YAM IWF,? LFZYMW Dtcnstentlaffung vom er ' . ' ' ' „ ' ' ' * - ' - ' *
onarchie Nur einige wenige Bezirke haben keine solche. __ Die Vertretung des Landraths v on S ald ern zu
S' o - u ' ' ' r ! le smd aber mcht uberall auf gleichen Prinzipien und nut Nimptsch während des1en Abwesenheit als Abgeordneter zur
leichem Erfolge ins Leben getreten. Am giinstigsten haben ie „ . - . . . äch in der Rheinprovinz entwickelt, wo von vorn herein ein FYYTVFYJZÜ thLthWsYKetrtingßmekredgetxrungs-Referendarius
h herer Saß von Z Thlr. und mehr, als Beitrag fur die Witt __ D em Regierungs-Referendarius von V r ü 11 ne ck zu
wcn-Kassen gefordert worden ist, und wo mit Hiilfe dieser Bei- - - - tr“ , . . - - Vellschwtß ist die Verwaltung des Landrat s-Amts 11 No en- äge es im Laufe der Zeit dahin gekommen ist, daß Pensionen berg kommiffarisch übertragen worden. h 3 s
„bis zu 50 Thlr. gereicht werden können , wie solches namentlich «___ Rendsburg, 11. November. In der gestrigen Abend- fißung des schlesMg-holstcmschen Provinzial-Land-
un Düffeldorfer Regierungs-Bczirke jehtt geschehen kann. In dyn östlichen Regierungs-Bczirken sind die Pensionen weit ge- ringer. Sie erheben sich zuweilen nur aufdie mcdrt e Summe von tages wurde die Vorberathung über den Entwurf einer Städte- 2 Thaler,“ andere steigen auf 20, 21 bis etwa 3 Thalerxi. Der und Fleckens-Ordnung fortgeseßt und beendigt. aUPtgrund liegt darin, daß in diesen Bezirken die Wittwen- - In der heuti en 25. Sißun fand der Tages-Ordnung ' ' ahl der Bezirk =Kommisfion für die klafft- zrrte Emkonnucnsteuer statt.
affen meist gegründet wurden, ehe noch reifere ErfaLrungen ßemäß zunächst die Es folgte die Verichterstattung und Vrrhandlung Über
auf diesem Gebiete zu Gebote standen und daß man ich dort mit sehr mäßigen, oft nicht über 1 Thaler betragcnden Bei-
dic Proposition von Mällcr-Lecßen- wi'grn Mittheilung eines 5602"
Nach einer Bemerkung des Präsidenten und des Inter-
tragen begnügt und geglaubt hat, mit diesen geringen Bci-