1868 / 276 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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- B crlin, 21.Noven1bcr. S e.M ijskät . d er Köni;“gßxc16én“- *

Aller nc'idi t geruht, zur Anlegung, der, den nachbxnanntcn Offizißren 2gcs verliehenen Orden Allerhöchstthre Genehnngung zu erthcilen, und zwar: _ * des Commandcur-Krcuzes zwertcr Klgsse Hes Her- zoglich BraunschweigiZYen Ordens Hemrtchs des «. wen: . dcm Obersten von _Kahldcn, Commandeur des ]. Meck- lenburgischcn Dragoncr-chimcms Nr. 17 ,'. , des Komthur-Kreuzes dcs Großherzoglich Mecklen- burgischcn Ordens der'Wendtschen Krone: dem Oberst-Licutenant von Kleist, Commandcur des 2tcn Pommerschcn Ulancn-Regimcnts Nr. 9,“ des Johannitcr-Maltcscr-Ordcns: dcm Oberst-Lirutcnauts a. D., Grafen Korff-Schmis ing, zuleßt Major im ]. Westfälischen Husarcanegtmcnt Nr. 8 ,' des Komthur-Kreuzes zweiter Kla1sc dcs Königlich WÜrttembergiWen Friedrichs-Ordens: dcm Major v 011 K “1 es en w etter , Flügel-Adjutantcn Seiner Königlichen Hoheit dcs Großherzogs von Sachsen; des Riterkreuzes erster Klasse des Herzoglich Sachsen=Er11estinischen Haus-Ordcns: dem Prcmicr-Licutcnant Grafen von Seckendorff, vom 1. Gardc-chiment zu Fuß, kommandirt zur Dienstleistung bei dem großen Generalstabe; des Fürstlich Schwarzburgischen Ehrenkreuzes dritter Klasse: den Premier-Licutenants von Schlegell und Meyer ]. vom 3. Thüringischcn Jnfantcric-chimcnt Nr. 71, und des Vcrdienst-Krcuzes vorzr Herzoglich Sachsen- Ernestinischen Hausorden: * dem Zahlweistcr Moneck'e vom 6. Thüringischen Infan- terie-Regimcnt Nr. 95.

Nichtamtli ches.

Preußen. Berlin, 21.Novcmbcr. Se. Majestät der König empfingen heute früh den Finanz-Mmister Frhrn. von der Heydt und den Prinzen August von Württemberg Königliche Hoheit und nahmen hierauf die Vorträge des Mili-

tär- und des Civil-Kabincts entgegen. Um- 172 Uhr crthcilten Se. Majestät dem außerordentlichen Gesandten am Königlich italienischen Hofe, Grafen von Usedom, Aud1e11z.

_ Aus Lcßlingcn ist uns über die am 16. und 17. d. Mts. durch Se.M«1jestät den König daselbst abgehaltene Hofjagd nachstehende Mittheilung zugegangen:

Am 15. November, Abend?? 6 Uhr, trafen Se. Majestät der Köni mit Allcrhöchstem Gefolge im fcsjlicb geschmückten JagdschlO' zu LcßliUgcn ein, um an den beiden folgenden Tagen Jagden auf Schwarz- und Hochwild in den König- lichen Oberförstereicn Zacvcniß und Lcßlingen abhalten" zu lassen. Ihre Königlichen Hoheiten die Prinzen Albrecht, Frie- drich Karl, Albrecht Sohn, der Großherzog von Mccklcnb_urg- Schwerin, der Kronprinz von Sachsen, die Fürsten BogiSlaw Und Anton Radziwill , die Herzöge von MM und thibor, der Fürst von Plcß, Graf Otto zu Stolberg, dle Mmistcr Frhr. Von Schleiniy, von Noon und Graf Eulenburg, der

General von Alvenßleben, der Ober-Präsiderxt von Wißlebcn, der As1eburg und Graf

die Ober -Iägermcisicr Graf von , Stolberg, der Geh. Rath von Lauer u. A. rrahmcn Thetl an der Jagd, die am 16ten im Nodöbcl, dem cmgcstcljten Jagen der Königl. Oberförsterei Iaeveniß, im Dahrcnstädt , dcnrfreien Treiben der Königl. OberförsterciLeleingen undfazn „17. m den Siebenhügeln, dem eingestellten Jagen dcr KÖmgltchen Ober- försterei Leßlingen stattfand. "

Jm Rodöbel wurden 6Sti'tck Rothwild, 57 Stuck Damm- wild und 82 Sauen, im Dahrenstädt 1 Stück Rothwrld und 9 Stück Dammwild, in den Siebenhügclu 226 Stück Damm- wild Und 96 Sauen, und zwar durch Se. Majestät den Kömg im Ganzen 2 Rothhirschr, 16 Stück Dammwild und 47 Sauen erle t. gWie in früheren Jahren hatte fich anch diesmal cin „zahl- reiches Publikum im Walde cingcfnnden, Welches Se. Ma1cstöjt den König mit cxrthusiastisMm Hurrah empfing.

Eine besondrre Vrdrntrmg erhielt die dichährige Hofjagd dadurch, das; das 25jäbrigcs Bestehen der Hofjagdcn zu Letzlingr-r gefeiert wurde. Der H0f=Marschall von Meycrinck, in früherer Zeit Obrrsörstrr in Lrßlingrn, vcrlieh den Ge- fr'jhlcn der Jagdgcstllschaft durch rin von ihm vcrfaßtcs Gedicht Außdruck, wclcOcs ernste und scherzhafte Momente der Lcßlinger Jagdvergangcnhcit behandelte.

IZM) dem chcuner in den Sirbcnhügeln wcrlicß der König am 11.“ Mittags die Heide, um zum Empfang Ihrer Majestät dcr Katser'm von Rußland nach Berlin zurückzukehren.

-* Das Staats-Mini/stcrium trat heute Mittag unter Vorsiß des Finanz-Minifters Jrhrn. von der Heydt zu einer Sißung zusammen.

-- Nachdem im weiteren Verlaufe der gestrigen Siyung des Hauses der Abgeordneten 1196) der ADY; 1)», Waldeck gegen den Antrag des Abg. [)!-. Lowe auf erminderung der Ausgaben des Norddeutschen Bundes und gegen den Antrag“ des Abg. Larskcr auf. Vermehrung der Einnahmen desselben gesprochen hatte, wurdet) 13c1de Anfrage abgelehnt, Die Etats-Position Kap. 50, »Bcttragc zu den AUZgach des Norddeutschen Bunch : 19,607,475 Thlr.,“ wurde vom Hause mit großer Majorität genehnngt.

Gegen Z'r Uhr wurde die Styxmg vertagr.

Nächste Plenar-Sißung: Montag, Vortmttag 10 Uhr.

- Im 8. 1naricnwcrdcrschen Wah1bezirk ist der Landrath von Brauchitscl) in Deutsch-Cronc nut 117 gegen 21 Stim- mend zum Mitglicde des Hauses der Abgeordneten gewählt wor en.

_ Der Geheime Justiz-Rath Taddel ist gestern nach kur= zem Krankenlagcr gestorben. , " _

-- Dic choklmächtigten E. Nlsscn, Gor1che, Schlich- ting und Koch zu Schleswig und Graf von Baudiisin zu Stettin, sowie der Kanzlist Graf Platen zu Schleswrg sind zu chicrungZ-Affefforen ernannt worden. - Dic Regierungs - Affefforcn E. Nis s en und Graf Platcn, sowie der Kanzlist Baron von Hollen zuSchlcswig sind an die Regierungen resp. zn Königsberg, Merseburg und Frankfurt a. O. verscHt worden.

- Seitens des Königlichen Finanz-Ministers ist den Re- gierungen eine unter dem 23. Oktober vollzogene nene Dienst- J 11 stru ktion für die Königlich preußischen F örstc r zugegangen. Diese Instruktion tritt von W ab an die Stelle der Dienst- Jnstruktion für die Unterförftcr und Waldwärtcr vom 21. April 1817 und ist maßgebend auch für die Revier-Förfter, Hegcmeister, F0rstaufschcr, Hülfsjägcr, Waldwärtcr und Forst- schußgehülscn, also überhaupt für alle Forstschußbcamtrn, so- wohl in chiehumg auf ihr Dienstverhältniß im Allgemeinen, als auch in Beziehung auf die AmtIvcrriMungcn, welchc ihnen Übertragen werden. Auch für die Beamten der Forst-Neben- betricbsanstalten treten die allgemeinen DiZziplj11ar-Vorschriftcn dieser neuen Instruktion sofort in Kraft.

Cassel , 20. November. In der heutigen 1]. Sißung des Kom 1111111al-Landtags theilte dcr Vorstyendc den Eingang eines Schreibens des Landtags-Kommiffars mit, wonach Se. Majestät der König das Regulativ über die Or anisation dcr konmmnalständischcn Vcrwaltung dcs Regierung bezirks Caffcl, in der Fassung _bestätigt haben, in welcher dasselbe aus den Be- rathungen des Landtags hervorgegangen ist. Eine andere Mit- theilung des Vorsißendeu benachrichtigtc die Versammlung, daß die cudgültige GcschäftZ-Ordnung mit den ewentuellcn Anträgen hinsichtlich der Z. 1, 2 und 3 derselben , wonach fÜr den Fall der Beanstandung dieser Paragraphen der Z. 1 der vorläufigen Geschäftsordnung als Z. 1, 2 und 3 gelten sollte, die Genehmi- gung des Lanytags-Kommiffars erhalten habe. Es folgte nun- mehr der Bertcht des Eingaben- und Vcrfaffungs-Ausfchuffes Über mehrere Petitionen, welche man alsbald erledigte.

, Die ngcs-Ordnung, zu welcher man hierauf überging, führxe „zunachst zum Vortrag des Verfassungs-Ausschuffes, die Vewtlltgung der Mittel für die baulicheErwciterung des Land- Krmzkenhguch zu Hanau betr. Dem Antrage des Qlusschuffes gemqß, fur den Braun referirtc , bewilligte die Versammlung zu dtrsem Zweck eineSumme von 33,000 Thalern. In weiterer Erl_ed1gung der Tagrs-Ordnung folgte der Vortrag des Ver- fasmngs-Ausschuffes , das Reglement Über die Verwaltung des vormals kurhcsfischcy “Staatsschaßes betreffend. Da gcgen dre Wahl-emcr Konmnsfion für die vorläufige Verwaltung des Staatsschaßcs nach den Beschlüssen des Landtages vom 12ten d. Mts. Sertcns des Landtags-Kommissars Bedenken erhoben worden waren , so hatte der VcrfaffungZ-Auöschuß den Antrag cmgebracht:

»Der Landtag wolle beschließen, mit Rücksicht auf dicMitthcilung des Landtags-Kommissars vom 13. d. Mts. an Stelle des in der Sitzung vom 12. d. M. wegen der Verwaltung des Staatssclmßcs J?“ faßten Bcschlussrs das nachstehenchcglemcnt für die Verwaltung des vormals kurhcsstschen Staatsschaßcs zu genehmigen und chbalb dem Herrn Lankxtagö-Kommissar mit dem Ersuchen um gefällige Qlttskunft darühcr urttzuthlcn, ob damit die Bedenken gegen jene Vornahme der Komnusstons-Mitglicdcr hinwcggefallcn science

Dtcsrr Antrag ging ohne Widerspruch durch. Das Rrglcmcnt lautet wre folgt:

Bchufs _Yusführung dcs Allcrhöchstcn E'rlaffcs vom 16. Scpkcmbkx F6??? betrcsscxd die Ucbcheisung des vormals kurhesfisckvcn Staats- a 1' an EU

Bezirks Cassel, und im Anschluß an §. 6 des Regulativs vom

konnnmmlständischcn Verband des Regierungs-

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11. November d. J., betreffend die Verwaltung des VerntöganÄ- des gedachten kommunalständischen Verbandes, werden, für die Verwaltung des Staatsvschaßes folgende Bestimmungen getroffen: . 1. Die Verwaltung des Staatsschaßcs wird einer Kom- misston von drei Mitgliedern übertra en„avelche dieselbe nach der vom landständischen Verwa-ltungs-Ausschm e zu ertheilcnden Geschäfts-An- wejsung unter der Aufficht und Leitung des Landes-Dircktors und.dcr Mitaufficht des Ausschusses zu führen h_at. §.,2. Der Landes- Direktor ist befugt, dcn Sißungcn der Kommission beizuwohnen, von dem Gan e der Verwaltung sich in laufender Kenntnis; zu erhalten und cvifioncn derselben vorzunehmen oder anzuordnen. „3. Die drei Mitglieder dcr Kommission werden vom Landtage mittelst absoluter Stimmenmehrheit der in der Sitzung anwesenden Landtags-Mitgliedcr gewählt. Der Ausschuß ist ermächtigt, etwa aus- fallende Mitglieder bis zu_n1 nächsten Landtage , sowic längere-Zeitvcr- hinderte Mitglieder für die Dauer der Verhinderung zu ersetzen. J. 4. Die Mitglieder der Kommisfion entscheiden nach Stimmen- mchrhcit. Jedoch genügt in Verhinderungsfällcn die Mitwirkung und Unterzeichnung von zwei Mitgliedern. Sollte auch ein zweites Mitglicd Verhindert cin, so hat der Au6schuß einen Stellvertreter zu bestellen. Z. 5. Die csckzmßnahme über Vcräußcrungen und Ankäufe von Wcrthpapicrcn, so wie über Ausleihnng von Kapitalien erfolgt durch die Kommisfion unter Hinzutritt des Landtags- Vorfißcndcn (odcr dcffcn Stellvertreters) und des Landes- Direktors (odcr dessen Stechrtrctcrs) nach Stimnunmcbrhcit. Dic Mindcrvcit [mt das Recht, unbrschadct der Vollziehung solcher Beschlüffe, die keinen Attfschub dulden, eine Obcr-Entscheidung dcs Verwaltungs-AUÉsWusscs anzurufen. §. 6. Das gegenwärtig bci dcr Staatsschaß-Vcrwaltung vorhandene Unter-Pcrsonal wird mit den aus den biswcrigcn Anstellungs - Verhältnissen fich ergebenden Rcch'n von den Kommunal-Ständen übernommen. T. 7, Die Ueber- licfcrung des Staatsschaßrs Seitens der drrnmligcn Verwaltung crfolgt in Anwesenheit des Landes-Dircktors unmittelbar an dicK'ommission. §. 8. Bis zum Erlaß der in J“. 1 geraclztcn Geschäfts-Anwcésung ist die Verwaltung nach den bishcrigcn Dienstvorschriftcn der Staats- schaß-Dircktion mit Rücksichtnahme auf die veränderte Lage der Sache zu führen. §. 9. Falls zur Zeit der ersten Wahl der drci Konunis- fions-Mitglicdcr dcr dcrmaligc K0111111utml-Land1aq nicht mehr ver- sammelt ist, hat der landständisckze Verwaltungs-Ausschuß für dieses Mal die Wahl vorzunehmen Und zwar für die Zcit bis zum Eintritt der durch den nächsten Landtag zu wählenden Mitglieder.

“Den le_ytcn Gegenstand der Tages-Ordnung bildete der Vor- trag dcs Verfassungs : Attsschuffcs Über den Haupt = Etat der Einnahmen und Artsgabrn dcr kommuna[ständischen Verwal- tung. Den Bcrickyk hierüber erfratkcte Zuschlag. Im Anschluß an die Anträge des AUSsMtffcs wurde aus den Ucbcrschüffcn aus der Verwaltung des Staatsschchs pro 1868 dem dem- nächstigcu ständischen VcrwaltungZ-AuSsckzuß eine Summe von 36,000 Thlr. zur Verfügung grstht, um daraus die noch im laufenden Jahre erwackyfendcuKostcn dcs Kommmml-Landrags und der konnnmmlfiändischcn Verwaltung zu decken,“ der als- dann nach Abzug dieser Summe noch verbleibende Ucbcrfchuß sokl als GründungZ-Fonds für die Anlegung cincr Irrcnheil- Anstalt verzinslich angelegt werden. In den Etat pro 1869 wurde die Einnahme aus dcn Kapitaiicn dcs StaatSschatch und der landständischen Hauskaffc mit 296,410 Thlr. eingestellt und hiervon für dieKosten dcs Kommunal-Landtags pro 1869 6080 Thlr. bewiliigt. Für die Kosten des ständischen Aus- schnffes so wie der Landes - Direktion war vom Auéschuß die Einstellung eines Betrags von 11,120 Thlr. bcäntragt worden, worunter die Besoldung cines Landesrathcs mit 2000 Thlr. an- geseßt war.

Nach dem Antrag v. Bcrlcpsch sollte statt dieses Postens von 2000 Thlr. ein Plus-Minus-Posrcn von 1500 Thlr. zur Bestreitung der Arbeitshülfe, so wie der Stellvertretung des Landcs-Dirrktorsdergestalt ringestcUt werden, daß die Wahl des Hülfspcrsonals, so wie des Stellvertreters durch den stän- dischrn Verwaltungs-Arrssckyuß nach Anhörung des Landes- Direktors für die Daucr dcr Etatszeit oder auch für 6 Jahre zu cschchcn hat, und in gleicher Weise vom Verwaltungs- AUZJchuß der Betrag der Rcmuncrafioncn für diesen Zeitraum fcstgeseßt wird. Hieran knüpfte sich eine sehr lebhafte DiSkUs- sion. Am Schlusse derselben wurde der Antrag v. Berlcpsch m nmnentlicher Abstinmnmg mit 32 gegen 30 Stimmen an* genommen und damit die Außschuß-Proposifion verworfen.

Wiesbaden, 21. November. (Tel. Dep. 5. St. A.) In der gestrigen Sitzung des Kommunal-Landtagcs fand die Verathmrg der Bank-Vorlqgc statt. Der Antrag des Aus- schuffes, welcher den Geschäftsbctrteb der Bank wesentlich in dem scttherigcn Umfange erhalten wünscht, wurde einstimmig ange- npnnncn. Hierauf wurde der Antrag von Schirm, betreffend dtc Attsfi'thrung der naffauischen Schulgeseßgebung , angenom- men. Schließlich wurden Petitionen bcrathen.

Danzig, 20.November. (Wrstpr. Ztg.) Gestern wurden unt der Eisenbahn die vier Thurmgcfchüße des Panzerfchiffes »ArminiuM, 72-Pfünder im Gewichte von je 180 Ctr, ver- laden, um in die Kruppsche Fabrik nach Essen befördert zu

wrrden. Die Geschütze sollen dort zu Ringgeschüyen umgear- bettet werden.

Mecklenburg. S ck W er i n , 20. November. (Meckl. Ztg.) Der, Großherzog und_ die Großherzogin werden heute Abend 6 Uhr von Wernigerode hier wieder eintreffen.

November.. (W. cT.V.) Den »Mecklenb. Anzeigen“ zufolge fiUH, hehufs Regelung der persönlichen und wirthschaft- ltchen Frctzuglgkett auf drm platten Lande folgende bisher in Kraft _gewesene Vorschriften durch Cirkular . Verordnun ay drr Aezntcr aufgrhobcn worden: Die Vorschrif? fur Hattslercten, nur eme Familienwohnung und einen Haushglt„ zr! haben,“ dre Beschränkung der Fähigkeit, eme Hauslerer zu erwerben (drr Anbau als Häusler kann künf- ttgauch anderen als Domanml-Angchörigen zugestanden wer- den), femer dle Veschrankungen dcr Vermicthung eincr Häus- lerct, sowch das Verbot drr Vermicthung der von den Büdncrn oder Erbpachtcrn eigenmachtig angelegten Wohnungen. Auch sollen leßtere mcht mehr “gehalten sein , bei Vcrmiethung ihrer Wohnungen dexr-Orts-Emltegern den Vorzug zu geben oder Emlieger nur nut Amts-Konsens an uncbmen.

MaYchm, 20. November. (W. &. B.) Durch schwerinsches Reskripx ist auf Antrag des Landtages die Veröffentlichung des Aktenstuckrs (Anlage 11, zu dem die Nachversicueruug betreffen- drn Rcskrtpt vom 3. November) nunmehr erfolgt, welches Über 1216 Nachocrstcuerungs-Verhandltmgcn im Btmdcsrathe und Wer dre von dem mecklenburgischen Bevollmächtigten hierbei cmgcnomnwnc Stellung Aufschluß giebt.

Sach,)en. Altenb_urg, 20. November. (Alt.Zkg.) Das Buchtm chr das Befinden des Herzogs Joseph lautet: »chtern am Tage und während der Nacht qualvoklc Unruhe durch" Athcmnoth.e

Baden. Karlsruhe, 18. November. Die »Karlsr. Ztg.« schreibt: Die Verhandlungen wegen eines Vertrags z:v1_schcn__Ya_dcn und der„_Schweiz in “Betreff des Eisenbahn- Anychluch uz Konstanz Und zur Aufücllung cincZ Vertrags- Entwurss gediehen.

__ Dcrscldc wird _nunmchr von den ridgemössischen Bevoll- machttgtcn auch betm schweizerischen Bundesrat!) zur Vorlage gebracht werden. Nach _dcr hierdurch herbeigeführten kUrzcn Llnxxrbrr«€)rtxrg wcrden dw beiderseitigen Bevollmächtigten vor- ausnchtlnh grgen Ende drcyes Monats hier wieder znsammen- trcten, um dre Anchgenh-Zit zum Abschluß zu führen.

WLyern. Murrckycn, 19. November. (N. K.) In den letzten „wagcn haben xxx dem Königlichen Staats-Ministerium Yer Fmanch k0n1nus1w11eklc Bcrathungcn ststtgcfundcn Über zestftcljung «Lich zum Vollzugs des Art. 83 des Wchr-Vcrfas- sungs-Gcseßrs dcn Kmmnern des Landtages vorzulegenden Gc- seH-Cntwnrscs, die Erhebung cines Wehrgcldcs betreffend. DHU Vdcratßrmgcn wohndtrxz dcr Kriegs-Mlnistcr und die Mi- mrr er thnanzcn un 83 nnern dann die betrc'enden Mmistcrmi-Neferenten bei. I , ff

Oesterr§ichZU§rga1rra. Pcsth, 19. Roycmber. (WZ) Das Extraordmartmzt für das Kriegswrscn Orträgr 6,593,000 Gukden, undjzwar fur Vervoklständigung der Neu-Bcwaffnung der Armee 961,000 Gglden , für Ncu-Bauten 1,400,000 Gul- den, fur Hafenbauten m der Grenze 39,000 Gulden, für Mon- turIZAnschaffungen auf den Kriegsbedarf 200,000 Gulden und Gebuhren fur superxzmrreräre Offiziere und Parteien 2,500,000 Gulden. „_ Das dterthtge „Ordinarium ist um anderthalb Mil- lwncn hyher als das vorjährige und um 4,696,000 Gulden höher als dre vpxx'Ycr'Delcgation bcwikligte Dotation,“ werden aber auf dasttchahrtge „Budget die Preise der Cerealien und der Monturs - Matcrmlten angewendet, dann ist es um 860,000 Gulden niedriger als das vorjährige und um 2,380,000 Gulden höher als die von der Delcgation votrrtc Srtmmc. -- In der Kriegs -Budget-Scktion gab der KrtegZ-mester Aufklärungsn über die veränderte Eintheilung des Budgets nch Hauptwirthschaftsgruppcn und deutete die bevorstehende Embrmgung cines Nachtragcs fÜr 1868 an.

_ In „der Plcnar-Siyung des Budgct-Ausschuffcs referirte Baron Hock Über den Finanz-Etat,

Jm Unterhausc wurde der Grfcß-Entwurf Über den VolkSschul-Untcrricht in dcr Gemeral-Debaktc einstimmig und m der Spezml-Debatfe bis §. 19 angenonnnen.

Wegen der morgen Über das Budget des Ministeriums des Aeußern stattfindenden Llusschußsißung reist der Reichs- Kanzlcr erst Sonnabend Abends nach Wien zu einem nur eintägigen Aufenthalte daselbst.

Agram, 19. Novcxjtbrr. Jm Laadtagc wurde auf AUtrag des Domherrn Vitkovic dem Kaiser c'mc Dank-Adrcsse fÜr die Allerhöchste Sanktionirung dcs Ausglcirch votirt. Wegen Ins- lcbentrxtens des neuen Geseßes wurde der Statthalterci die Publtztrung aufgetragen. Dann folgten Wahlen fiir das ungarisch Ober- und Unterhaus.

Belgien. Brüssel,_20. November. Die Repräsen- tanten-Kammcr genehmigte gestern mit Einstimmigkeit das

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