brechts des Bären: dcm Obexsten und RegimentZ-Comman- deur von Krosigk, des Rttterfrcuzes erster Klasse desselben Ordens: dcm Oherst-Licutenant Werner und des Vcrdienst-Ehrenzeichensfür Rettung aus Gefahr: dcm Füsilier Hübler Allcrhöchstthre Gcnchnngung zu erthellen.
personal - Dcrand crungcn. P rt ]. JZ Ter Yrmee. ck E O 'iere, o epee- ä nri e :c. . rncnnungcn, Bcförßftczrungcn und Verseßungcn. D"cn _10. November. Brandenburg, Port. Fähnr. vom Oftpr. Fus. Regt. Nr, 33, zum Sec. Lt., Heym , char. Port. Fähnr.„vom 2. Pos. Inf.'cht. Nr. 19, Frhr. v. Eynatten , char. Port. Fähnr. vom 2. Rhein. Inf. Regt. Nr. 28, v. Hartmann-Krcy, char. Port, Fahnr". vom 5. Rhexn. Inf. Regt. Nr, 65, v. Massenhach, char. Port. Fahnr. v. 7. Rhcm. Inf. Regt. Nr. 69, v. Lettow-Vorbecx 11„ v. Woedtke, Unteroff. v. 4. Rhein. Inf. Regt. Nr. 30, v. Dttfurtl), Unteroff. v. ]. Hess. Inf.Rgt.Nr.81, Schmitt-Pfeffcnhausen,Unteroff.v.1.Nass.Inr. Regt. Nr. 87, Gr. v. Franken-Stcrftyrpff, Unteroff. v. Königs- Hus. Regt. (1. Rhein.) Nr. 7, Wcrnrh, Unteroff. vom 2, Rhein. Hus. Regt. Nr. 9, zu Port. Jähnrs. befördert. v. 7.3. Leyen, Sec. Lt. ck ]a suite des ]. Hesfischen Inf. Regis. Nr. 81, m den Etat des Regts. einrangirt. Den 18. Novxmbxr. v,. Tresckow, Gen. Maj. u. Command. der 2. Kav. Brig, m glcrchcr Etgcnschaft zur 18. Kav. Brig. verseßt. Frhr. v. Barnekow, Oberst u. Cqmmdr. dcs Thür. „?us. Regts. Nr. 12, unter Stellung H1, 13 Mike? dxeses chts., zum Qommdr. der 2. Kav. Brig., v, Suckow, „O"bxrst-Lteut , aggrcg. dem 2, Garde-Drag, Regt, zum Commdr. dcs ThurmgHus. Regis. Nr. 12 ernannt. v. Brozowski, Major und ctatsn1aß.Stabsoff1zier im ]. Hess. Hus. Regt. Nr. 13, in gleicher Eigenschaft um 2. Garße- Drag. Regt. verscht. v. Griesheim, Major und scadr. Chxfnn Brandenburg. Hus. Regt. (Zictcnschc Hus.) Nr., 3 , als etatsmaßtger Stabsoffizier in das ]. Hcsfische Husarcn-Regtment Nr. 13 vxrscht. v. Haenlein, Rittm. und Esc. Chef im Brandenh. Hus. chrmcnt (Zietcnsche Hus.) Nr. 3, zum Manor mit Bethxhalt dcr Escadron, v. Thümen, Pr. Lt. von dcms. Regt, zum Rtttm. und EN. Chef befördert. Frhr. v. Korff, Rittm. nnd EZc. Chef im 2. Garde- Drag. Regt., dcr Char. als Major verltchcn. _Goldm'ann, Zeng- hauptmann vom Art. Depot zu Mainz„zur Drenstl. her emey Mtln. Intendantur kommandirt. Jrihc , Mawr aggr. dnn 4. Rhnmschcn Infant. Regiment Nr 30, in das Regtment emrangtrt. 1). N91; cr, Major aggr. dcm Brandenb. Füs. Regt. Nr. 35, m das chuncnt einrangirt. Bei der La11d1vehr. Den 10., November. v. d. Schulenburg, Prem. Licut. von der Infantexte des Reserhe- Landw. Bots. Cöln Nr. 40, zum Hptm.u. Comp. Fuhrer, Radkx, Vizefeldw. von dems. Vak., zum Sec. Lt. dcr Res. dcs Ostpr, Jus. Regis. Nr. 33, Staeffler, Vixe-Wachtm. vom 1. Bat. (Stmmcrn) 7. Rhein. Landw. Regis. Nr. 69, zum Sec. Lt. der Res. des 2. Rhein. Hus. Regts. Nr. 9, befördert. Elyc, Sec. Lt. von her Inf. des ]. Bats. (Siegburg) 2. Rhein. Landw. chts. Nr. 28, m dix Kate- gorie der Res. Off. übergetreten und als solcher dem 2. Rhein. Inf. Regt. Nr. 28, Rothe, Sec.Lt, von dex Inf. des, 2. Bats. (Saarlouiö) 4. Rhein. Landw. Regts. N1'.30, in, dte Kategortc dcr Res. Off, über- getreten und als solcher dem 4. Rhem. Inf. Regt. Nr. 30, Lenders, Sec. Lt. h. der Kah. des Res,de. Bats.CÖl11Nr. 40, in diexKatcgoric dcr Res. Off. übergetreten und als solcher dcm Rhem. Kür. Regt. Nr.8, Bredow, Gr. 19. Dönhoff, Classon, Leydcl, Rög- gcrath, Rieck, Kolbe, Gr. zu EuZenburg, Sec. Lts. von der Kavall. des 2. Bats. (Brühl) 2. RhemtschcnLandwchr-Regimcnts Nr. 28, in die Kate orie“ dcr Reserve-Offtztcxe übergetreten und als solche dcm Königh- usarcn-Regmwnt (1. Rhein.) Nr. 7 zugetheilt. 13. Abschiedsbcwilligungcn 2c. Dcn10.Noven1hcr. Ohne- sorge, Sec. Lt. vom 4. Rhnn. Inf. Regt. Nr. 30, unter dem gesch- lichen Vorbehalt entlassen, v. Langendorff, Major vom 8. Rhein. Inf. Regt. Nr. 70, mit Pens. nebst Ansficht auf Anstellung im Civil- dienft und der Unis. des Hohenzoll, Jhs. Regis. Nr. 40 der Ahsch. bew. Den 14. November. Niemeyer, Sec. Lt. vom 3. PommInf. Regt. Nr. 14, der schlichte Abschied ertheilt. „Den 18. November. von , chWanancdc, Gen. Lt. 3. D., frul)er„Co1mnandcur der ehemals Königl. Hannov. 2. Kav. Brig, der Abschied mit seiner bist). Pens. bewilligt. Frhr. v. Wcchmax, Oh. Lt. vom 4. Rhein. Inf. Regt. Nr. 30, Behufs seines Uebertrttts m Großherzoglich badische Militär- dtcnstc zur Uebernahme einer Stelle als Regis. Commdw derAhschicd als Oberst, Unter der Zuficherung seiner chunt. dcreinstigcn Wieder- anstxllung in der preußischcn Armee 2c. bewilligt. v. Brandt, Major vom Brandenburgischen Füfilier - Regiment Nr. 35, unt Pens. und der Regts. Unif. der Abschied bewilligt, Westphal, Sec. Lt. vom Niederschl. Feld-Art. Regt. Nr. 5, als halbinvalide mit Pens. nebst Ausficht auf Anstellung in der Gendarmerie ausgeschieden Und Zu den beurl. O . der Art. des Res. Landw. Bals. Berlin Nr„ 5 übergetreten. ei dcr Landwehr. Den 10. November. Gtrth, Sec. Licut. von der Infanterie des _1. Bots. (Erkelenz) 5. Rhcm. Landw. Ncgts. Nr, 65, als Pr. Lt., mit seiner bisherigen Umf., nne solche [ns zum Erlaß der Kah. Ordre vom 2. April 1857 Ketragen wurde, der Abschied bewilligt. Wkilitär-Justizbeantte. Durxh Allerhöchste Ordre. Den 29. November. Flach, Corps- Audjtcnr des 17. Armcccorps und Instiz-Rath, als Corps-Auditenr ZUM )?. Armeecorps Verscht. Durch Verfüng des Genc- reJl-Audncnrs dn" Anme. Den 7. NOchbcr. 1". I ungk , Gar- ZYsM-Audttcnr m Glah und Iuftizrath, als Div. Auditcnr zur 16ten »Mswn Wicht. Bxaxnte der Milttär-Verwaltung. Durch ZZIMXWOHÉ TPM?) - VZniftZriuZnsG Dlen 13. Rohember. “ , er- uyonma er ci er ewe rabrik u i
Char. als »Jahrikcn-Kommiffariusa verliehen.) f z Danz g, der
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11. In der Marine.
Offiziere :e. Abschiedsbcwilligu11gen 26. Dcn18.No. vemher. v. Hohnhorst , Scc-Kahett, wegen körperlicher Unbrauch- barkeit zum Sccdienst, aus der Marine entlassen.
_“
„ Am 1. Dezember (::-. werden in Stoklherg und Limbach Telegraph?» Stationen mit hcschränktcm Tagesdtenftc eröffnet werden. Dresden, den 23. N0hcmher 1868. Telcgraphen - Direktion.
Nichtamtliches.
, Preußen. Berlin , 25.Novc1nhcr. Nach der gesternNach.
Mittag Um 3"; Uhr erfolgten Rückkehr Sr. Majestät des Königs , des Großherzogs, der Prinzen und der übrigen Iagd. gesellschaft aus dem Bnchhqlzc, fand, wie uns aus Schwerin txlcgraphtsch berichtet wrrd, tm goldenen Saale des Großherzog- 11ch§n Schlosses Gnladmer statt. Am Abend wohnten Se. Ma- ]estat und dxe Hochsten Herrschaften dcr Opernvorstcllung im Hoftheater het. „ , "Heute Voxnnttag um 10 Uhr erfolgte die Abreise Sr. Ma- ]estat, dcs Köm s (1118 Schwerin in Begleitung Ihrcr Köni lichen Hoheiten des Unzen Albrecht und des Prinzen Augu von Wurttemherg, so wxe Sr. Hoheit des Herzogs Wilhelm von Mecklenburg. Se. Kömgltche Hoheit dcr Großherzog geleitete scxne Hohen Gafte zum Bahnhof , wo Se. Majestät und die Hochsten Hexrschaftcn Stck) von dem Großherzogc verabschiede- ten, um nnttelst Extrazuges nach Berlin zurückzukehren.
- Der Bundeskanzler Graf BiZmarck gedenkt, nach der »Prov. Chrr.a, tn den ersten Tagen des kommenden Monats nnch Berlm zurückzukehren Und die Geschäfte seines Berufs chdcr zu übernehmen.
Der Eröffnung des Bundesrathcs des Norddeutschen Bundes, welche am Montag (30,) erfolgt, wird der BundsSkanzlcr hier- nach noch mcht beiwohnen.
- Im weiteren Verlaufe der gcftrig cn Sihung des Hau- [es der Ahgeordnchn wurde znnächft die Gcneraldehatte uber den Etat dcs Mnnsteriums für die (andwirthschaftlichen Angelegenhcnen fortgescht. An dcrsclhcn bcthciligten sich die Abgeordneten Graf Schwerin, [),-, Lutteroth, von Ledehur. Der_ Abgeordnete vpn Kocrher hatte den Antrag gestellt, das Resort des 1a11d1v1rtlyschaftltche11 Ministcrinms zu erweitern und namentltch auch dxc Verwaltung der Domänen und Forsten nut demsclhen zu vereinigen. Nach einer Diöknsston, an welcher die Abgeordneten von Kocrher, 1)1'. Lutteroth, Schmidt (Stettm), 111: Glaser, LaLker und von Hovcrhccl? Theil nahmen, thr'de der Antragnhgelchnt. Die Einnahmen wurden he- wxütgt Und anch ÖW haucrndcn Ausgaben his Tit. 10 geneh- 11ngt. Der Munster fur, die landwirthschaftlichcn Angelegen- heiten, von Selchow, chrtff zu verschiedenen Malen das Wort. Schluß “dEr SLHUUJ Uhr 5 H.Rinuten. Nächste Sihung Donnerstag Vornnttag 10 Uhr.
Cassel, 24. Novembep. In der heutigen 13. Sißung des Kommunallandßags, m welcher der Königl. Landtags- Konmnffar, Oherprafidexn von Moeller, anwesend war, beschloß dteffVersammlung auf emen Antrag von H. Ziegler und Ge- no cn: -
„„ »an dieK'o'niglichcStaatsregierun das Ern cn uri ten dcn bc- rcns' begonnenen Verkauf der fiskalischn Bergs- c?mdz.Zn'jtécnn:erke dcs Rxgterungshcztxxs' nn Intxxcssc dcr hcrg111äm1ischcn Bevölkerung und hct Her gcgcmharttgcn ungnnstigcn Geschäftslage nicht zu beeilen und dahct' solche Kaufcr zu hcrnckfichtigcn, von denen zu erwarten ist, daß Lccibdets betr. Werke m glctcher oder ähnlicher Weise schwunghaft be-
Alsdann genehmigte die Versammlung die nach Ma“ ahe dcs Z. 3 des Regulntws über die komnmnalständische VcßJoal- tnng 2c. vom sta11d1sxhe11 Verwaltungsanchhuß entworfene Gc- schaftsordnung, woruher Oetker berichtete.
Auf der“ Tagesordnung, in die man nunmehr eintrat, stand als erster _Gchcnstand dcr Berathung: Vortrag des Ver- fas]ung§au§1chus1c§, das Budget betreffend. Den zwcitancgcn- stand der &czfgcstndnunxxxl bildete der Vortrag des Verfassungs- AußjchnffeF uber den ntrag von Lind und Genossen, die RcV1s1on dcr kurhcsstschcn Gemeindeordnnng und die AUS- dehnung dersczlh'en, auf hte vormals Großherzoglich hes“ fischen und Kömgltch hayertschcn Gebietstheile betr. Hicrühcr hcr1chtcte Rudolph _Und empfahl dcn vorgelegten Gcschcntwnrs m Berathnng zu z1ehcn._ Dnsc wnrde jedoch für heute ausge- scht und M Angelegenhctt mit Rücksicht auf die große Wichtig- kejt “dcs Gchnsmndcs an den VerfassungsauSschuß zur NOCH“ malxgcn Prnsung und chathung zurückverwiesen.
? D.?“ Schluß dex hcyttgcn „Sitzung bildete der Vortrag des L-erfanungZausschnßcs Uher dle Regierungsvorlagc, hctrcffcnd
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die Umbildung der Lanheskrednkasje. „ Als Berichterstatter des AUZschusses motivirte Weigel die Anfrage des Ausschusses, welche wie folgt lauten:
der Landtag wolle in Betreff des demselben vorgelegten Gesehent- wurfs wegen Abänderung der auf die Landeskreditkasse fich beziehenden (Heseße aus den im Bericht des Verfaffungsausschusscs enthaltenen
ünden 1 was folgt erklären: Gr die i:n )J 4 ali". 2 des Entwurfs enthaltene Bestimmung, wonach
»sämmtliche Rückzahlungen bisheriger Schuldner der Kasse einschließlich der im §. 11 des kurhesfischcn Geseßes vom 23.Iuni 1832 bestimmten Kapitalhcträge nach Abzug der an die Staatskasse zur Tilgung des Guthabens derselben abzuführenden Beträge zur Abbürdung der bis- herigen tündbaren Schuldverbindlichkciten her Kasse verwendet werden müssen,« und in Verbindung hiermit die Weiteren Vorschriften im Z, 13 bezw. 15 des Entwarfs, wonach »fortan die Darlehnsvaluta nicht mehr haar, sondern nur in von der Kasse auszufertigendcn und Seitens der Inhaber unfündharen Pfandbriefen gewährt werden darf,« sind mit dem Fortbestande dcr Landeskreditfaffc und deren bisheriger, m Rückstcht auf die Landeswohlfahrt nicht zu enthehrender erk- samkeit unverträglich, daher aus wirthschaftlichen, nicht weniger aber auch aus politischen Gründen auf das Allerdringcndfte zu wider- rat cn; »
h2) indem der Entrvurf im Wesentlichen auf diesen beiden grund- sätzlichen Vorschriften beruht, sch gegen die Vorlage überhaupt aus- sprechen und die Spezialherathung desselben ablehnen; ,
3) an die hohe Staatsregierung das dringende Ersuchen rtchten, von der hcahfikhtigten (Hcscßcéworlage abzusehen und nach genauer Erfor- schung der thatsächlichcn Verhältnisse die hcabjichtigte Reform 1111 Anschlnß an die in dem AuZschußhericht enthaltenen Llusführungen auf dre- jenigen Grundsätze zu beschränken, dercn Aenderung den Fortbestand der segensrsichcn Wirksamkeit der Landeskrcditkasse in seinen Grund-
bcftimmungen nicht erschüttert,
4) zu weiterer vorläufiger Verhandlung mit der Königlichen Staatsrenierung wegen dieser Reformen und insbesondere. wegen etwaiger Einführung der kommunakständischen Garantie den Landes- direktor und bezw. dcn ständischen Verwaltungsausschuß ermächtigen, die endlicheBeschlußfassung über den dieserhalb erforderlichen vertrags- mäßigen Abschluß, sowie über die Reorganisation der Anstalt aber sich selbst vorbehalten. „
Diese Anträge wurden ohne Debatte 'von der Versamm- lung einstimmig angenommen.
Wiesbaden, 23. November. Zur Ergänzung unseres gestrigen tclcgrahhischcn Berichts über die _18. Styung des Kommunal-Landtags theilcn wir über dteselhe noch Fol- gendes mit: Der Antrag des Grafen Matuschka lautete: .
Zu Z. 2, Pos. 2 zu sehen: »Der Ausschuß besteht aus 6 Mtl- glicdcrn , Welche vom Landtage aus seiner Mitte in der Art gewahlt Werden, daß dicStandeShcrren und Vertreter des großen Grundhexfißes mindestens mit je einem Mitglied vertreten stude- Und fe_rner emzu- schalten: «Den in den Ausschuß gewählten Standcshcrren rst gestattet, fich durch einen Agnatcn oder anderen zum Kommunal-Landtag ge- hörigen Standcshcrrn vcrtretcn zu lasscna. „ „ ,
Obwohl in längerer DiSkUssion der Regteru11gs7Kon1n11ffar, der Graf Matuschka und der Landtagsnmrschall dre Nothwen- digkeit hervorgehoben hatten , daß die Interessen der Standes- herren und der großen Grundhesiher het de']: Wahl des Ver- waltttngsattsschusses beriicksichtigt werden „mußten, so wurde doch von Vorn, Hesse, „Insti und Scholz für dte Stretchung der Re- gierungsvorlagcp[aidirt. Der der Regierungsvhrlageentsprechende Antrag des Grafen Matuschka wurds in setncm ersten Thetxe mit 20 gegen 4 Stimmen verworfen , worauf der zwerte Thetl zurückgezogen Wurde.
Das Recht Sr. Majestät des Königs, den eventuell zu wählenden Landes-Direktor zu bestätigen, hatte der Landtag m "zweimaligen Beschlüssen früher verworfyn, indem von mehreren Rednern hervorgehoben worden war, dieses Recht verstoße gegen die nothwendige Sclhstständigkeit unh Freiheit der Selbstver- waltung. Der Landtags-Konnniffar hatte vergebens 1301: emem solchen Beschlusse gewarnt, da derselbe dcn Gxundsähcn und dem Wesen der preußischen Monarchie entgegen set, Dex „Beschluß War dennoch, wenn auch nur mit einer gcrmgen Majorttqt, zwei- mal gefaßt worden. Nachdem dem Landtage von Sexten der Königlichen Staatsregierung nun eröffnet worhen war, daß dre Genehmigung des Regulativs für die Organtsgtton dcr kom- munalständischen Verwaltung nach den Bcschln 1cn ,des Land- tags A(lerhöchften Orts nicht erfolgen könne , 1; die Wieder- herstellung der. Regierungsvorlage in Betreff des in Rede'stehen- dcn Königlichen Bestätigungsrcchtcs nut 13 gegen 11 Stnnmcn gestern beschlossen worden. „ „ „
Der Antra von Schneider: »dqhm zn wxrken, daß dre Pfarrhesoldunngütcr zu den Gcmemdcstcucrn hernngczogcn Würdcna , rief eine längere Dchattehervor, dre „schltcß1tch znr Annahme des Antrags führte, ohglerch vom chtchunsgs-Kom- miffar darauf hingewiesen war, daß gcgen O_xc _hczngltche Ent- scheidung des Ohcr-Préisidcntcn, welchc dth-rctlajnmg dcr frag- lxchen Güter anordncte, zunächst der geordnete Instanzcnwcg einzuhalten sci. „Nach weiterer Annahme des Antrngs von Lcng, dahin zu wirken , daß die Prüfung und Rcvmon dcr
Gnmindc- und Kirchcx1rcchrnn1gcn hurch die Regierung 11-11! Smne der früheren nasau'xschcn Vcstnnmnngcn erfolge, verlas € 5842"
der Vox'nhendc ein Schreiben des steÜvertrxtenden Landtags- Komnnsxars, RegxxrungZ-Präsidenten von Dtest, in welchem Hie bevorstehende Schlteßung des Landtags angezel t wurde. Dte- selhe erfolgte hterauj durch den Regierungs- räft'denten von Yxtstt, welcher an dle Versammlung die nachfolgenden Worte
e e: '
Meine Herren! Gestern find es fünf Wochen quesen, daß diese erste Sesfihn hes hiefigcn Kommunal-Landtags eröffnet wurde, und heute erst tft es troß gngestrcngtcr Thätigkeit von allen Seiten möglich geworden, zur Beendtgung IhrerArbeiten zu gelangen. Die Arbeiten waren m der That mnfangrcich und viele von ihnen nicht leicht. Ihnen Allen, Welche als Referenten und Schriftführer mitgewirkt und anbesondere auch, Ihnen, verehrtefter Herr Landtagsmarschall, spreche 1ch Dank aus fur dxe auskauernde Thätigkeit, welche Sie im Inter- esse unseres Beztxks entwixkelt haben.
Jedenfalls können St_e Alle, mxine Herren, auf die vergangenen Wochen als auf eme Zett zuxuckhltcken, welche Ihr ganzes Interesse m Anspruch genommen hat, tn welcher reiche Erfahrungen für die Zukunft gesammelx worden sind. InShesondere aber werden Sie das Betvußtscm qus dteser Scsnon mit nach Hause nehmen, daß bei aller Verschteßenhett der Anfichten dre Selbstverwaltung nur dann ein Segen fur unseren Beztrk, ebenso wie für das ganze Vaterland Wer- den knnn, wcnn fie sich nicht [oslöft von dem alten Loosungswort der pryußtschen Monarchte: Saarn (:niczmz, wenn alle Interessen, auch die kleinsten„ auch die in der Majorität nicht vertretenen, Beachtung und z'arte Ruckstchtnahme finden. In der Hoffnung, daß dies Bewußtsein uberall erstarkcn, und mit dem Wunsche, daß in allen Ihren ferneren Verhandlungen das Gefühl der Zusammengehörigkeit mit einem großen Staatsorganist11us zum lebendigen AuZdrucke gelangen möge, crkläre :ck den Kommunal-Landtag hicrduvck) für geschlossen.!
S_chaumbnxg-Lippe. Das für das Fürstenthnm Schaum- hurg-Ltppe puhlxztrte Verfaffungsgeseh vhm 17. November 1868 ist nut den Bestimmungen der Verfasmng des Norddentschen Bundes dadurch in Emklang gebracht, daß tm Art. 2 den _BnndeSgesehen der Vorrang vor dex: Landesverfaffnng und der mlandtschen Geseygehung ausdrücklrch zuerkannt [| und daß nach Art. 36 die aus dem Verhältniß des Fürstenthums zum Norddeutschen Bunde sich ergebenden Angaben von dem stän- dischen Ansgabehewilligungsrecht mcht berührt werden. Im Uehrtgen tft aus dem Verfaffungsgeseh Folgendes hervorzuheben:
Der Landtag besteht aus 15 Mitgliedern, nämlich 2 durch landes- herrliches Vertrauen für die jedes1naligc (6jährige) Legislaturperi.de berufenen Vertreter des Domanialgrundbesihcs, 1 gewählten Vertreter des inländischen ritterschaftlichen Grundhesißes, 1von den; vocirten Predigcrn des Landes gewählten Vertreter, 1 von den im Amte be- findlichen Iuristcn, Medizinern und studirten Schulmännern gewähl- ten Vertreter und 3 gewählten Vertretern der Stadt und 3 desgl. der Landgemeinden. Die Mitglieder des Landtags erhalten, Tagegelder,“ fie können Wegen ihrer Anträge und Abstimmungen tm Landtage niemals zur Verantwortung gezogen werdcn; wegen ihrer Aeußerungcn stehen fie zunächst Unter der Disziplin des Landtages; sollte durch die Aeußcrung ein Vcrhrcchen begangen sein, so ist - in der Regel nur 111itZufti1nmung Yes Land- tages, strafrechtliche Verfolgung zuläsfig. Staatsdiener hedurfcn zum Eintritt in den Landtag keines Urlaubs; ihnen kann aber dre Ver- pflichtung zur Tragung dcr Stellvertretungswftcn auferlegt werden. Der Landtag tritt alle Jahre im November zusamxnen. S.“ “xe Sihungen find öffentlich. Er hat das Recht zur entschndendcn H...?- wirkung bei allen Gesehen, sowie heiFeststcllung dcs Stgachaushakxs- Etats nnd dieKontrolle Über die Finanzverwaltung. „StändtgeS'fclch und Einnahmen unterliegen nicht der jährlichen ständrschen anxkltgnng. Rückstchtlich dcr Auögahcn bleibt die jetzige Höhe bis zur Vercmhaxungfsetnc's neuen Etatsgesehes maßgebend. Der Landtag kann mit ?.Majorttat dte Ministeranklage nach Maßgabe des Gesetzes vom 2. Januar 1849 he- schlicßen. In der Zwischenzeit von einer Diät zur andnxn hlcrbt ern Landtagsausschuß von 3 Mitgliedern bestehen, Welcher uhcr Verfas- sungsverlcßungen zu wachen und event. bei den nach der Bundesver- fassung zuständigen Organen des Norddeutschen Bundes Beschwxrde zu führen hat. Bei den Finanzen ist das Domamnm, als Fadei- kommis; dcs regierenden Fürstenhauscx, vont Stantéz'haushalt geson- dert; das Domanium führt gewisse ]ährlrchc Beitrage zur Landjcs- kasse ab. Den Richtern ist Unahsehharkctx -7- außer dnrch mch- terlichcs Erkenntniß, gewährleistet, den ubrigen StaatSheamten Schuß durch ein Staatsdienst = Gesch zugesagt. In den als- qcmcincn Bestimmungen ist den Gcmctndcn Selbsthxrwaltung, ferner ist die Trennung der Justiz hon de_r Vcrwaltnng, dre Oeffent- lichkeit und Mündlichkeit dcs GeriOtIVcrsahrcns , der Ynkkagehrozeß, für schwne Fälle Schwurgerichte, ferner Aufhebung dxs Gntsnnter- thänigkcitsvcrhandcs, dic Vcrwm1dln:rg_dcr Erbpachx m E'Zernthum, die freie Verfügung über das Grundctgxnthntn, dtc 521th ung her Servitutcn, die Separation dcr Gcmcmhcttcn und Konsoltdatton der Grundstücke, die Ablösung des Jagdrechts anf fremdem Gxund und Boden, nach Maßgahe besonderer Gesche, welche zum *.xhetl schon im Jahre 1869 zur Vorlage gcla11g_e1t10[lc11. - 'Das Wahl- gescß vom 17. Roycmhcr 1868 beruht auf dem allgcmcmcn direkten Wahlrccht. Dic Ahstinmntna erfolgt durch Stnnmzcttßl. ,
Nxxusz. Gretz , 23. Novemhxr. (L. Ztg) „Pente ,ist der erste 0rdcntliche Jandtag dnrch dthi'xrstlnhc Landcsrchcrtmg im Anstrag des Fürsten fcicrlnh vcrnhxchtchck worden. -
TIiirtt-mtbcrg. Sknctgart, 22. .Nthmhcn (Ut. A. f. W.) Dcr König hat heute den 31.1111 anF-crorhnnltchsn (5,36- sandtcn nnd hcholwm'ixhttgtcn Minister der nhwnzcrxfthcx». LM.