1868 / 282 p. 13 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Zur Geseßvorlage, betreffend die Einrichtung und Unterhaltung der öffentlichen Volksschulen.

Um die äußeren Verhältnisse der Schulen durch ein Geseß zu regeln und dadyrch dem dringendsten, praktischen Bedürfniß abzuhelfen, ist bereits in der leßtvergangenen Session des Land- ta es dem Herrenhause ein Gesetzentwurf, betreffend die Ein- ri tung und Uziterhaltung der öffentlichen Volksschulen, zur verfäffungsmäßigen Beschlußnahme vorgelegt worden. Der- selbe hat jedoch im Plenum „des Herrenhauses, bei welchem er Zunächst eingebracht war, nicht zur Beschlußnahme gelangen önnen, sondern ist von einer besonderen Kommission dieses Hauses vollständig durchberathen und hierüber unter dem 11“, Februar dieses Jahres Bericht erstattet worden. Die Staats - Regierung hat aus diesem Bericht und den ihm vorausgeJangenen Kommissionsverhandlungen die Ueberzeugung von er Begründung der gegen die Geseßes- vorlage erhobenen Bedenken und von der Annehmbarkeit des statt derselben empfohlenen Gegenentwurfs nicht zu gewinnen vermocht, sondern im Vertrauen auf ein anderes Ergebniß der weiteren Verhandlungen den eingebrachten Entwurf in der Hauptsache unverändert aufrecht erhalten, und nur manche Ver- befferungsvorschläge im Einzelnen, sowie den Wunsch einer andern Anordnung und Faffung im Ganzen auf Grund der inzwischen zu ihrer Kenntniß gelangten sachderständigen Gutachten, berücksichtigen zu müssen geglaubt. So ist nunmehr in der Siyung vom 12. d. Mis. im Hause der Ab- geqrdneten vom Minister der geistlichen, Unterrichts- und Me- dizmalangelegenheiten mit den drei iibrigen, von diesem Vlatte bereits im. Wortlaut mitgetheilten, das Volksschulwesen be- treffendexi GeZeYentwürfen der Entwurf eines Geseizes, betreffend die Einrichtung und Unterhaltung der öffentlichen Volksschulen, zur verfaffungsmäßigen Beschlußnahme vorgelegt worden.

Dieser Entwurf zerfällt in drei Abschnitte und )(x. Artikel.

'Der erste Abschnitt (Art. 1. bis )(.) enthält die allgemeinen Bestimmungen über die Schulunterhaltungspflicht, der zweite (Art._ 241. bis )(]U.) umfaßt die besonderen Bestimmungen hin- sichtlich der bestehenden Schulen, der dritte Abschnitt (Art. )(U. bis )(17111) endlich trifft Bestimmungen über die allgemeine Schulpflicht; die beiden leisten Artikel geben die Schlußbestim- munßen iiber Ressort, Jnstanzenzug, Zulässigkeit des Rechts- wege und Aufhebung der entge enstehenden legislativen Vor- schriften im Anschluß an die zu echt bestehende generelle Geseh-

ebung (Art. )(!)T. und AU.) Nach" dieser Gliederung des

eseßentwurfs in die drei vorerwähnten Abschnitte soll der erste zunächst die allgemeine gesehliche Theorie iiber die Unterhaltung der öffentlichen Volksschulen in ihrer Reinheit und Vollständig- keit darstellen.

Der Artikel 1. spricht im A1. 1 das Prinzip aus, daß die bürgerlichen Gemeinden verpflichtet sind, die Mittel zur Ein- richtung und Unterhaltung der dem Bedürfnis; ihrer Mitglieder entsprechenden öffentlichen Volksschulen aufzubringen. Den bürgerlichen Gemeinden werden die keinem Gemeindeverbande angehörenden selbstständigen Gulsbezirke gleichgestellt. Hier wird also das regelmäßige Subjekt der Schulunterhaltungs- pflicht geseßlich fixirt. Der Art. 111. handelt vom Objekt dieser Pflicht. Die Schulunterhaltungspflicht erstreckt sich danach auf die Errichtung und Unterhaltung der nöthigen Gebäude, auf die Gewährung der erforderlichen Lehrerbesoldungen, und auf die Befriedigung aller sonstigen'VedÜrfniffe der öffentlichen Volks- schulen. Der AWM. umschreibt den Umfang dieser Bedürfniffe und giebt im J. 1 ein Normativ für den Lehrplan der öffentlichen Volksschule überhaupt. Der 55. 4 desselben Artikels stellt prinzipiell die Erhaltung des konfessionellen Charakters der bestehenden Volks- schulen nach dem Vorgange der Allerhöchsten Ordre vom 4ten Oktober 1821 und mit Riicksicht auf Art. 24 der Verf.-Urkunde fest, weiin auch ausnahmsweise in Folge besonderer Verhält- 11iffe Smrultanschulewnach §. 5 gestattet sind. Jede Schul- klasse soll regelmäßig einen besonderen Lehrer haben und nicht mehr als 80 Schüler zählen. (Z. 8.) Der §. 9 fixirt das Ein- kommen der Lehrer und gewährt denselben ein Minimum von 200 bis 250 Thlr., sowie freie Wohnung oder entsprechende Miethsentschädigung. Rcktorenan Vürgerschulen sollen außer der Wohnung nicht unter 400 bis 600 Thlr. erhalten. Die Lehrer auf dem Lande erhalten: 1) freie Wohnung nebst Wirth- schaftsraum und den nöthigen Vrennbedarf für Küche und Haus, oder wenn solches nicht in natura gewährt werden kann, eine ange-

messene Entschädigung dafür; 2) an Land, Naturalien oder“

Geld soviel, als zu ihrem standesmäßigen Unterhalt erforderlich ist. Die Höhe dieses Diensteinkommens und die Grundsäße, nach welchen Landdotationen darauf anzurechnen sind, werden für jede Provinz durch Beschluß des Provinziallandtages, vor- behaltlich der Bestätigung desselben durch die Staatsregierung festgestellt. Hierbei ist von der Vorausseßung ausgegangen, daß der Provinzialvertretung die nöthige Sachkenntniß inne

wohnt, um alle in Berücksichtigung zu ziehenden Verhältnis],

rechnung der Landdotationen der Schullehrer und der Natural lieferungen und sonstigen Naturalvortheile, ' zustehen, zu lösen. Innerhalb der von dem PWVÄnzial. landiage beschlossenen Grenzen haben die staatlichen Auffichts Behorden nach Anhörung der Verpflichteten unter BerÜCkfichtj: gung der Vermögenslage derselben, sowie der Größe u

Theuerungsverhältniffe des Schulorts den Betrag“ des jedem Lehrer mindestens zu gewährenden Einkommens fesÉZUseßen (J. 11.) Den neuanzieyenden Lehrern ist bis auf eine Ent; fernung von 10 Meilen vom Schulorte fiir die Fortschaffung ihrerFamilie und Effekten Fahrwerk zu stellen oder eine Ent. schadigung bis zum Betrage von 20 Thlr. zu gewähren. Der Art. D'. beseitigt den in der Verfasiungs-Urkunde Art. 112 ent- haltenen Grundsaß der Unentgeltlichkeit des Unterrichts in der öffentlichen Volksschule, Daniil dieser Artikel die nach der Ver- faffungs-Urkunde erforderliche formelle Basis erhalte, istSeitens der Staatsregierung eine besondere Geselzesvorlage wegen Auf- hebung des vorerwähnten Art. 112 gemacht worden,

Um die Interessen der ärmeren Einwohner zu schüßen selzl die Regierung nach Anhörung der SchulunterhaltungsZ pflichtigen die Höhe des Schulgeldes fest. Auf Schulen, Welche auf, den Ertrag wohlthéitiger Stiftungen oder auf die Leistungen bestimmter Anstalten , Korporationen oder Klasen von Ein. wohnern gegründet sind, finden die Bestimmungen Über die Schu[unterhaltungspflicht keine Anwendung (Art. )(,).

Der zweite Abschnitt soll die Anwendung der allgemeinen

gesetzlichen Theorie iiber die Schuluntcrhaltungspflicht auf die bestehenden Schulen in den Punkten vermitteln, die eine sofor. tige und überall gleicheAnwendung der neuen Grundsäße nicht gestatten; Er Verordnet deZhalb die Kontinuität der bisher in thatsächlicber _Geltung gebliebenen abweichenden Bestimmungen iiber die „Subjekte der Schulunterha[tungspflicht bis zur speziellen Neuregultrung (Art. R1.) , und stellt, wenn eine solchefüc zulässig oder nothwendig erachtet worden ist (00nl'. Art, )(111.), die dabei festzuhaltenden Ziele auf (Art.)(1l7.). Diese gehen der Regel nach auf Uebertragung und Vertheilung der Schulunter- haltringslast iiach Maßgabe der im 1. Abschnitt enthaltenen all- gemeinen Bestimmungen (J. 2), und gestatten nur" ausnahms- weise die Beibehaltung des Sozietätsprinzips mit solchenModi- fikgttonen, welehe daffelbe dem Kommunalprinzip möglichst nahe" bringen (W., Z und 4). _ Der dritte Abschnitt endlich ist dazu bestimmt,- die mit dem ubrigen Inhalt des Geselzes in keinem nothwendigen Zusam- menhange stehenden Bestitiitiiungen aufzunehmen, welche dennoch einergeseleichenx gleichmaßigen Feststellung besonders bedürftig erschemen. Dahm gehört vor Allem die Vorschrift des Art. M., der das schulpflichtige Alter auf die Zeit vom vollendeten sechsten bis zum v„ollendeten Vierzehnten Lebenßjahre festgefelzt. Das A. L. R. laßt die Schulpflichtigkeit der Kinder schon mit dem vdlleiideieii fynften Jahre beginnen. Zn Erwägung jedoch, daß die Kinder in diesem Alter, namentlich auf dem Lande, Physisch und psychisch selten schon so weit entwickelt sind , um eius eineni geregelten Schulunterricht entsprechenden Nußen ziehen zu können, ist man auf die älteren deutschen Schul- drdtiungen des 17. Jahrhunderts zurückgegangen, welche in ihrer, Mcdrzahl mit vollendeten: sechsten Lebensjahre die Schulpflicht eintreten lassen. Die Beendigung der Schulzeit legt dasyA. L. R. 'm das Ermeffen des Seelsorgers. An die Stelle dieses unbestimmt gefaßten Zeitpunktes tritt in der Praxis gewöhnlich _der regelmäßige Termin der Konfirmation, das vdllendcte vierzehnte Jahr. Es ist daher angemessen erschienen, diese bestimmte Altersgrenze zu einer geselzlichen zu machen.

Um auch den polizeilichen Zwangsmitteln zur Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht eine gcseßliche Basis zu geben- fuhrt der Art. )(1711. einen zwiefachcn Modus des Zwanges gegen Eltern und solche Personen an, in deren Pflege oder Dienst sich schulpflichtige Kinder befinden, nämlich: 1) Geld- b'lifzen, bis zl: 10 Sgr., event. verhältnißmäßi c Gefe'ingnißstrafe fur die an einem Schultage stattgefundenen Yersäumniffe, und 2) Abholung der sgumigen Kinder zur Schule unter Einziehlxng einer von der Regierung festzuselzenden Exekutionsgebühr. HW nach soll an SteUe der ohne Angabe von Strafmitteln gehül' terien Vorschrift des A. L,. N. J. 48 T. 12. Thi." 1]. eine be- stimmte Art vo_n Polizeistr'afen treten, und werden dadurch die hiSher, in dieser Hinsieht erhobenen Zweifel gehoben. „Um endlich die Venulzung und die Wirksamkeit der öffentlich?" Volksschulen zu “heben, ist es fiir zweckdienlich erachtet worden- die Schulzeugniffe allgemein geselzlich einzuführen. Nach Art. )(17111.__erhalt daher jedes Kind bei der Entlassung aus der Schule em kdstenfrei auszustellendes Zeugniß, um dadurch zu konstatiren, inwieweit es das Ziel derxöffentlichen Volks-

schule erreicht hat,

angemessen zu priifen, namentlich auch, um die Frage wegen Be- '

Mlche denselben"

s ndu rie im ahre 1790 und in Aachen I rsiteuester Zeit.

' S Uren eines wirklich bürgerlichen Lebens daiiren ' AFÖecnersdeans vxdrher im Wesentlichen blos von Minisierialen Md derer; Dienern und Pachtmeiern bewohnt-gewesen,„ aus Zuxn Ende des 11. Jahrhunderts; _Freigedorenextriebe'zi Kunste, Wissenschaften, Handel und die feinere Industrie, wahrend die nfreicn Handwerker sich niit den rohexen Erzeuygrnffenkxdes Jewerbfleißes beschäftigten. Jm Jahre11/1'hatte fiel) die ;_zahl der Fabrikanten, Manufakturisten und Arbeiter bereits so stark vermehrt, daß Kaiser Friedrich Barbarossa die Stadt durch Hinzuziehung der Vorstädte erweiterte iind dels Ganze ;jxjt einer gemeinschaftlichen Mauer umziehen ließ. Im ]4 Jahrhundert standen Handel und Industrie. der Stgdtin höehfter Blüthe, sie hatte in „Antwerpexi , (Yemedig 2c. machiige Emporien und ihre Fabrikate, namentlich wucher , waren iiber die ganze damals civilisirte Welt verbreitet. anzere Zwistig- keiten, die im Jahre 1450 den Schwerpunkt der stadtischeiiYer- faffung in die Zünfte verlegten, 111 Verbindung niit religiosen Wirren , die um 1540 auftraten, legten dann den Keim zum allmählichen Herabsinken der Stadt von ihrer niittelcilterlicben Größe; um das Maß voll zu machen", folgte 1556 cm großer Brand, der über 4000 Häuser zerstorie. Seitdem vermochte sich Aachen zur friiheren Bliithe iiicht Wieder zu erheben; diese hat sich erst wieder eingestellt, seitdem nach den Bestimmungen des Wiener Kongresses die Stadt im Jahre 1815 an Preußen

men war. , gokimDZlZie es zu Ende des vorigen Jahrhunderts niit der Indu- strie Aachens und seiner nächsten Umgegend bestellewar, dar- über erhalten wir einigevAusk'unft ,in-»den Ansichten vom Niederrhein im April, Mai und Juni 1/90« vdn GLOL'J For- ster, dem Reisegefährten Cooks anf deffen zweiter Weltfahrt. Diese MittheilunYen gewinnen, Um so LZWHYIUWWffLL wenn ihnen die gegenw rtigen industriellen Verhaltniße Aachen:; gegen- iibergestellt werden. Forster spricht sich, etwa folgendermaßen

aus »Die Tuchfabrikation Aachens ist nach und weich in Ver- fall gerathen; rechtschaffene imd unternehmende Manner zogen sicb allmählich von dort zuriich und ließen sich in der Umgegend auf holländischem oder KaiserlielyemBoden nieder, wo es ihnczi freistand, ihre Fabriken vollstandig 811131171chten,"und wo sie keine andere Einschränkung als das Mgß ihrer Krafte iind den Umfang ihres Vermögens kannten, wahrend die Fabrikation in Aachen selbst mannigfachen Beschraiikiiiigeii unterworfen war, Zu Burtscheid, Vaals, Eupen, MOUTYOLY , Verdiers _und überhaupt in ganz Limbur entstanden imzabligcTuchfabrilen, wovon einige “jährlich ein ermögen von einer halben Million

in den schnellsten Umlauf bringen und ihre Comtoire theils in.

Cadi t eils in Kon antinopel und _Smyrnq errichtet haben, dortxdie hsdanische Wxtlle ausführen, hier die reichen Tucher Wie- d ab c en. ' er JisißBurtscheid befinden sich auch niehrere NahnadelfabrikeU, denen die dort vorhandenen und sorgfaltig unterhaltenexi Teiche sehr zu statten kommen. Wir besaheti nur das Merkwurdigfte, nämlich die Polirmühle, welche vermittelst eines am Wirsierrade angebrachten Getriebes die erforderlichen Vorrichtungen in Be- wegung selzt. Von dem Kaiiiiiizapseii steigt ein senkrechtes Ge- stänge in die Höhe, welches vermittelst eines Daumens mit einer Horizontalwelle im zweiten Stockwerke des Gebaudcs in Verbindung steht und sie hin: urid herschwankend bewegt. _Die Nadeln liegen in Rollen von dickem hanfenen Zivillich eilige- wickelt, zwischen Schichten von scharfen Kieseln "von der Größte einer Linse, welche man aber zulelzt iminagespaiien vertausch. Indem sich nun die Walze bewegt, zieht sie em m Haken han- gendes wagerechtes Gatter hin uiid ber„ wodurch „die darunter liegenden Rollen bewegt und die, darm befindlichen Nadeln Polirt werden. Unter jedem Polirgatter liegen zwei Rollen und jede Rolle enthält 300,000 Nadeln. Ich freute Mick), hier wieder zu bemerken, wieviel man durch mechgmschellebrmg an Geschicklichkeit gewinnt. Einen ngfen verwirrt durchemgnder liegender Nadeln bringt der geniemste Arbeiter durchSchutteln und Schwin en eines Kastens in wenigen Augenblicken voll- kommen in rdnung. ck V h"lt “ß n hr Tucharbeiter u eid be ätit na er a 111. 1 e * , als ?)zierÉSscthadt Aascéenf. gHierj sowohl als m_ Vaals ix_nd Aachen derfertigt man blos einfarbige Tuchcr, die im Stuck gefarbt werden, wogegen Verviers und die _dortige Gegend _blos melirte Tücher, die schon im Garn gefarbt smd, liefern. Vigdgne- oder Vikuntiicher werden insbesondere zu Moniwie fabrizirt. , Der Handel mit einfarbigen Tüchern scheint mdeß tt_ngleich sicherer ZU sein, weil diese Fabrikate nicht dem Eigensinn der Mode Un [1 . , teYWxnnsicju? in Aachen auf wirklich vorhandene Verord- nungen hielte, so diirften daselbst keine anderen Tucher als bloß

von spanischer Wolle gewebt werden. In Vaals bestehen wirk- lich Kette und Einschlag aus spanischer Wolle, nicht blos dec Einschlag, wie in anderen deutschen Fabriken. Diesen ersten Stoff bezieht der Tuchfabrikant unmittelbgr ails Spamen. Die feinste Wolle erhält man aus Bilbao, die gröbere kommrvon Cadix. Nachdem sie in Ostende gelandet worden, geht sie wieder auf Kanälen bis Herzogenbusch und dann zur Achse nach Aachen. Hier wird „sie zuerst in ausgeniguerten Vertiefungen gespült, aus denen man das unreine Weiner nach Gefallen ql)- leiten kann. Die reine Wolle wird den Landleuten zum Spin- nen ausgetheilt. Fiir Aachen und die LlÜillLslMdLWFabklkOkte spinnen hauptsächlich die Limburger und die Flamliinder. Jm Herzogthum Jülich, wo der Ackerbau sehr stark getrieben wird, hat der Landmann viel zu harte Hände, um emen feiiien Faden zu spinnen. Unstreitig würde man es im Spinner) werter bringen, wenn es durch fabrikenmäßig: Anstalten, wo die Spur- ner einerlei Licht, Wärme und Obdach genöffcn, sd vdrtheilhaft eingerichtet wiirde, daß eine eigene arbeitsame Klaffe vori Men- schen sich blos diesem Gewerbe ergeben und davon allem sub- sistiren könnte.

» » - Die Protestaiiteii, die von manchen Burgervorrecb- ten ausgeschlossen und des Zunftwesens miidewarenUfariden eme Stunde Wegs vor der Stadt auf niederlgndisebem Gebiete izebst der freien Religionsiibung auch die Freiheit,; Mit ihrem Vermogen und ihren eigenen Kräften nach ihrer Willkur hauszuhaltcn; Das kleine Dorf Vaals ist in Kurzem ein Slß des zqugloieften ;xleiß'es geworden. Wohin man sieht, erblickt mgn ]eßt große Fabrik- gebäude,“ es giebt Tuchfabriken, eine Nahnadelfadrik U: s. 11). Die Anlagen des Herrn von Clermont, zeichnen sich" de- sonders wegen ihres Umfanges „mid ihrer; „zweckmaßig- keit aus, und seine Fabrik bescbqftigt ui Vaals, Aachen und Burtscheid gegen 160 Weber. „Dic gekertigtenTiicher gehen mehreniheils nach der Levantex sie muster) zu diejer Absicht weiße Leisten haben und sehr leicht, 'VW) feinemUldckerem Ge- webe sein. Wir sahen hier Tücher, die einein Grosdetdiirs mehl unähnlich waren, von einer bewimderiiswurdigen Praziswn des Gewebes. Die breitesten halten "16 _Viertelellen _und haben _111 dieser Breite 8400 Fäden, Sd fem ist das Gespmnsi, so gleich- förmig das Gewebe, so schön die qude, lo vorsichtig die Bereitung dieser Tücher, daß man bei den soliden Grundsaycen, nach welchen hier verfahren wird, dieser Fadrik einen langenchlor vdrausver- künden kann. Ich habe die hiesigeii Anlagen alle mit eineni iin- beschreiblichen Genuss in Augenicheiii genommen. Es bclchaftigt die Phantasie auf eine äiiszerst uberraschende Art, „hier auf einem Punkte so mancherlei Produkte fremder, zum Theil der entferntesten Erdgegenden ankommen, zur Verfertigung ,und Bereitung eines neuen Fabrikats angewandt und „dieses „Wieder in ebenso entlegene Länder versendet zu sehen.. Mir wenigstens ist es immer ein fruchtbarer chane, daß hier Tausende, vdn Menschen arbeiten, damit man sich am Euphratz am Tigris, in Polen und Rußland, in Spanien und Amerika prachtiger oder bequemer kleiden könne,“ und umgekehrt, daß man in allen denen Ländern Tücher trägt, um den Tausenden hier Nahrung und Lebensbediirfniffe aller Art zu verschaffen. “_ '

Von den Walkmlihlen, wo die Tucher e_me 119s1e_Bereilu11g erhalten , fiihrte man uns in die neue Farberei, die in ihrer Art beinahe einzig ist und woyon man nur noch zu Sedan “111 Frankreich etwas Aehnliches sieht. Ihre Axilgge hat sicherlich mehr als 10,000 Thaler gekostet rind vereinigt die drei JVM?- tigfteanrtheile: daß sie geraumigist, Holz erspxwhund Sicher- heit vor Feriersgefahr hat. Sie ist'von „den iihrigen Fabrik- gebäuden ein wenig abgelegen und bildet „einen einzigen großen Saal, der durch viele Fenster erleuchtet wird, die zugleich zur Erhaltung des so nöthigen Luftzuges dienen. Genau in der Mitte deffelben ist ein großer Thurm unt Mauern von „WF geheurer Dicke angelegt , welcher fiel) in den Rauchfang endigl, rings um denselben steTliyen die KY?" oder Fardekesiel. Die

euerun e ie t von nnen im )urme. _ F DiegzZrschFZbrik gehörenden Wgfferlertungeu sind eberiso vortheilhaft eingerichtet und jedes Zimmer wird„dadurch th- länglich mit Wasser versorgt. „In der Farderei-fullt „man ie Kiipen vermittelst geöffneter Hahne in wenig Augenblicken und leert sie ebenso schnell durch. große Heber. Das unreine Wasser hat seinen Abfluß dnrch Röhren rinter dem Fußboden. Roth und Grün wird hier vorziinich schdli gefeirdt. Cs gie1thchar- lachtiicher, welche der Fahrt selbst im Farben auf 1_ & Thaler die Elle zu stehen kommen. Dabei wrrdoman freilich einen Aufwand von Cochenille gewahr, den man in anderen Fabriken zum "Schaden der Käusßr vermittelst des wohlfeileren ernam- u aren wei . , ' bUkhlZliziesiJthren roßen Zimmern sißen die, Scheerer urid Tuchbereiter. Die Harden, deren mein sich bedient, werden in der Gegend von Aachen ezogen. DieScheeren kommen von Remscheid und die Prcßspane, welche bei dem Pre en zwischen

die Tücher gelegt werden, von Malmedy. Ein orzug der