1868 / 284 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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tdentcn und Direktoren der Ober-Rechnungskgmmer mit grö ter ajoritä'tabgelehnt hat, hat das Staats-Mimstermm beschlo en, die Anträge auf Erhöhung von“ Gehältern für andere höhere Beamte zurück unehmen. Demgemäß nehme ich als Justiz- Minifter den ntrag auf„Erhöhung der Gehälter für den Prä- sidenten und die, Vizc-Prafidcnten des Ober-Tribunals zurück.

In Folge dtescr vom Minister abgegebenen Erklärung, die sich auch auf die Erhöhung des Gehalts des General-Staats- anrvaltcs bezieht, wurden die Mehrforderungen für den Präsi- denten, dcn Vizepräsidenten und den General-Staatsanwalt des Ober-Tribunals gestrichen. Zu No. 4 des Titel 5: 2600 Thlr. für eine Ober-Staatsanwaltstclle, beantragten “dic Kommissare des Hauses, diefe Stcljc abzuseyen.

Ueber dieset) Antrag sprachen die Abgg. 1)1'. Colberg, Windthorft (Lüdinghausen), Reichenspcrgcr, LaZker, Windthorst (Meppen) und von Hennig.

Der Iuftiz-Ministcr 131". Leonhardt e_rklärte sich gegen diesen Antrag, welcher indessen bei namentltcher Abstimmung mit 160 Stimmen gegen 157 Annahme fand. schl s.?ierauf wurde die Sißung um 4 Uhr 10 Minuten ge-

0 en.

Die heutige 14.) Plenarsißung des Hauses der Ab- geordneten wur e bald nach 10 Uhr durch den Präsidenten von Forckenbeck eröffnet. Am Ministertische befanden fich der Minister für landwirthschaftliche Angelegenheiten von Selchow, der Minister des Innern Graf zu Eulenburg, der Justiz- Minister 131". Leonhardt und mehrere Regierungs-Kommiffa- rien. Auf der Tagesordnung stand zunächst: Vorberathung des StaatShauslmlts-Etats für das Jahr 1869, Justiz- Ministcrium , Fortdaucrndc Ausgaben, Ober - Tr'xbunal.

Der Abgeordnete Windthorst : Lüdinghausen motimrte die folgenden Anträge:

3) die Stellvertretung der Ober-Tribunalsräthe durch Richter, welche nicht etatsmc'ißige Mitglieder des Ober -Tribunals sind, für geseßlich unzulässig zu erklären, und

b) demgemäß die für eine solche Vertretung geforderte Summe von 1000 Thlr. nicht zu bewilligen. _

, Es sprachen hierzu, außer dem Antragsteller, dte Abgg. Reichenspcrger, Rönne, Windthorst-Meppen , Twesten , Helfe, Waldeck, Graf Bcthufy-Huc, Dr. Virchow. Nach dem Abg. Rönne nahm der Regicrungs-Kommiffarius Gch. Iustiz-Ratb Falk, das Wort, der Just1z-Minifter V1: Éeonhardt nach den

Ab g. Windthorst-Mcppcn, Twesten, Waldeck. Der Abg-Windt- horJt-Lüdinghausen zog darauf seinen ersten Antrag zurück und schloß fick) dem Anfrage des Abg. Tweften an, nach welchem

das Wort: geseßlich, zu streichen. Es fand zuerst namentliche Abstimmung Über den Regierungsantrag, die Summe von 1000 Thlr. für Stellvertretung der Ober-TribunalS-Räthe zu bewilligen, Statt. Die Gewährung dieser Summe wurde mit 192 gegen 160 Stimmen abgelehnt. (Schluß des Blattes.)

- Im 1. Mindener Wahlbezirk (Minden-Lübbccke) ist an Stelle des ausgeschiedenen Abgeordneten, Freiherrn Geor von Vincke, der Appelle“:tionsgerichts-Präsident Meyer in ader- born mit 224 gegen 143 Stimmen, welche der Oekonom Brügge- mann zu Mindener Wald erhielt, zum Mitglieds des Hauses der Abgeordneten gewählt worden.

- Durch Erlaß des Ministers für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten vom 19. dieses Monats ist in Stelle des ver- ßorbenen Gerichts-Affeffors Wille der bisher als Hülfsarbeiter nnKollegium der Königlichen General-Kommission zu Cassel be- schäjtigt “gewesene Gerichts-Affeffor Knaß zum Spezial-Kom- mismrius für die in den Kreisen Hanau, Schlüchtern und Gelnhausen mit Orb, Regierungsbezirfs Cassel, schwebenden Auscinandkrseßungssachen, unter Anweisung seines Wohnsißes in Gelnhausen, ernannt.

, Danzig, 30. November. (Westpr. Z.) Die Dampfkessel für die Dmnpfjacht »Grillea und Korvette »Gazellea sind von Stettin auf der Königlichcn Werft eingetroffen, wo die Mon- teurq der Maschincnbau= Aktien- Gesellschaft Vulcan die Rest- arbettcn an denselben ausführen werden.

_ MTaldeck. Arolsen, 28. November. In der gestrigen Stßung des Landtags der Fürstenthümer Waldeck und Pyrmont stand auf der Tagesordnung zunächst der münd- liche Bericht des Verwaltungs=Ausschuffes zur Sxaatskaffen- Rechnung, Landesetat, vom Jahr 1865. Der Bertchterstatter Abg. Bender fand bei »Einnahme« nichts zu erinnern und be- antragte zu »Ausgabee: bis auf zwei kleine Posten, um deren Aufklärung Fürstliche Regierung zu ersuchen sei, nachträgliche Guthcrßung aller anderen Ueberschreitungen des Etats. Dieser Yntrag wurde von der Kammer ohne DtSkussion angenommen. Es folgte der Bericht desselben Ausschuffes zur Staatskassen- Yechnmm vom Fürstenthum Pyrmont, Landesetat vom „zahm: 1864, und wurden auch hier auf Antrag des Bericht- erstatters Abg. Ende sämmtliche Etatsüberschreitungen von der

Verjqznmlung gutgeheißen. Nachdem hiernächst über einie etzttonen zur Tagesordnung“ übergegangen war , trat dL, tändekammer m Berathung yber den Etat der Fükßenthüma

Waldeck und Pyrmont auf dtc Jahre 1869, 1870 und 1871 Fur den Gxseßgcbungs-AZLZschuß erßattete zunächst zu »Ein-* nahme: Ber1cht Abg. Schaffer zu den Kapiteln 1 bis 9 inkl.„ Der Antrag des Abg. Cunße:

Ständekammcr wolle beschließen: zum Etat Kap.] Tit.] Grund. ZeusFllmd TJ"? (Fejvexxdcsstckßtltcxs deld'ZsUsFZ zuCntmchen: [„inkl. 12! W,

u agaun oem e ue tee Z . u a "',' gen, im Geseß Ausdruck geben, , p Z sch g zu bcwM wurde , nachdem auch,der Landes -Direktor mit diesem Zusa fich emvcrstandcn crkläyt hatte, von der Kammer angenom. mxn._ Hierauf wurde dte Annahme der Kapitel 1 bis 16 zum ftgndtschenVeschluß erhoben. Von der »Ausgabe« wurdcn Ka- pttel 1 bis 6 inkl. angenommen. _

„Sachsen. „thmars, 30. November. (W. Z. Ihre Kömgltchq Hoheit dle Prmzcssin Karl von PreusZen jsx gestern wreder mehBerlm zurückgercist.

- Se. Komgltche Hoheit der Großherzog hat fich heute nach Alßnburg begeben, um der morgen Vormittag stattfinden- den FZetseßung dcr Lctchc des Herzogs Joseph zu Sachsen bei. zuwo nen.

Achnbtxrg, 29. November. Dcr Erbprin und die Erbprtnzcsstyn von Anhalt sind am 28. d. Aden s hicrein- getroffen und un Herzogltchen Rssidenzschlossc abgestiegen.

77,30. Novxmhcr. (Alt. Ztg.) Heute Abend werden Se, Ma1estat der KÖng von Sachsen und Se.Königliche Hoheit dex Grdßhxrzdg von,Wcrmar hier eintreffen, um an den Letchenfc'terltchketten Thetl zu nehmen. Von den verwandten gnd befreundeten Höfep sind bereits mehrere Abgesandte hier emgetroffcn, ebensd eme Deputation des Königlich preußischen 19. Jufantcrtc-chunents aus Mainz, dessen Chcf-Jnhaber Her- zog Joseph war. Von Sr. Majestät dem Könige von Preußen ist der Generalmaxdr und Commandcur des Kadettcncorps, vdn Wartenberg,h_1erhcr geschickt worden. Zur Lcichenparade wird außer der htestgcn Garnison auch das in Gera garniso- mrendx Ba_tqz[lon des 7. Thürivgischcu Infanteric-Regiments Fr. 96 ausruckcn. Es trifft dasxelbe zu diesem Zweck heute 1er em.

Neuß. Gerg, 27.November. Unter den den Landtagen zugegangenen Regterqusvorlagen sind zu erwähnen: Der Staatshaushaltsetat fur 1869- 1871, ein Geseß für Aufbesse- rung der Yxamteygehgltc fernex Gescycntwürfe, das Erforderniß der Gxoßjahrtgkett fur Éerehxltchung, den Schutz der Waldun- en "die nybtldyng dcr_,Beztrksausschüffe, die Verwendun der

o ubcrschussc, eme Abmzdexung des Gesetzes Über die Wahl der Landesvertjretung, dezugltch dcs Census, die Bestimmung der. Gratifikatronen fu'c Landschullehrer , die Erhöhung der MunmalbesoldyngK dcr Volksschullehrer, die Erhöhung der Ein- nahme an erxchtSspoxteln und Gebühren um 50 pCt. und den tSqußddcs getsttgen Elgenthums an Werken der Literatur be- re en .

, Heffen. Darmstadt, 30. Novcn1ber.(W. T. B.) Wegen mchx erfolgter Vorlage emes Klassensteuergcseßes, welches die Regierung zugesagt hatte„ hat der Finanzausschus; der Abgeord- nete,nkanm1cr,dte vorersttge Beschlußfassung über die Proro- ggttdn des Fmanzgeseßes beanstandet. Dic Stände sind vor- laufig vertagt. , Bayern. München , 28. November. Der Prinz Karl ck von “Salzburg wieder nach Tegernsee zurückgekehrt.

" 7- 30.,N_ovexnber. _(W. T. B. Heute wurden im aus- warttgethmstepm'm zwxschen dem Mimstcr-Präsidenten Fürsten v. Hohenlohfe-Schlklxngsfürst,ynd dem italienischen Gesandten MarcheseMtgltoratt d1e Ranftkationcn des bayerisch-italicnischen Ausltcferungsrzertrages ausgetauscht.

Oesterxetch-Ungarn._ Pesth, 30. November. (W.T.B-) Dte unggrtsche Delegatton votirte heute das Ordinarium des Mtlttarewtsj nut 70,250,000 Gulden und strich somit im Ganzen 2 Mtllwnen Gulden.

Frankreich. Parßs, 30.Noven1bcr. Pierre Antoine Berryer, geboren zu Parts 4. Januar 1790, gestorben 29. No- vembxrk 1868 zu Angerville, ist lange Jahre als die Zierde des franzostschen Advokatenstandes betrachtet worden. Seine Reden vdr Gericht galten als Muster. Was dem Verstorbenen aber die höchste Achtung sicherte, war ein vorwarfsfreies Leben und eme,u__nter den mannichfaltigsten Veränderungen bewahrte In- tegrrtat auch, des politischen Charakters. Seine Bedeutung als Parxamenxartscher Redner anlangend, so nennen französisCbe B„lätter [emen Verlust den größten, welchen die nationale Redner- buhne sethlrabeau erlitten. Berrycr war Legitimist in Be- zug auf die dynasxischx Frage, hatte sich aber in Bezug auf die Gestalt, der Staatsmstttuttonen in wesentlichen Beziehungen dem Ltberaltsmus genähert. ,

Spanien. Madrid, 30. November. (W. T. B.) DLL

Regierung hat den Präfekten strenge Befehle, betreffend die

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altun der Ordnung, zugehen lassen." Die_ offizielle YlejTYteLird thrscheinlich „morgen emen an sanzmtltche Pro- ymzialbehörden gerichteten Ctrkylarerlaß veröffentlichen, welcher ßch in demselben Sinne aussprtcht und „hervorhebt, daß dte Re- gierung entschlossen sei, um jeden Prels Ordnung und Ruhe aufrecht zu erhalten. - An der gestern hier ftattgehabten re- publikamschcn Mamfestatton waren etwa 10,000 Personen be- thellé." Die Königliche Schulkonnnission in Madxid ist auf- ehobeu worden,“ ihre Funktionen sm_d der Pxovmztal- und ßer Lokaljunta übertragen. Der Untcxrtchts-Mnnftxr hat leich- eitig die Staatsvorschrift yon Unterrxchtßftunden m den_ eben- en Sprachen aufgehoben,1nsofern fie m dqn Gymnqsten ex- theilt worden find, weil es ausreichench Privatunxerr1cht„ für dieselben gebe; die Entscheidmxg hieruber [| m den metsten Fallen den Provinzialdeputationen uberlaffen. . _

- In Valladolid haben gestern Ruhestörungen stattgefunden. Eine Versammlung von Anhängern, der moxmrchtfchen „Partet, mehrere 1000 Mann stark, ist durch dt-D'Nepubltkqncr ausemander getrieben worden. Die Lcßteren bcmacyttgten s1ch des Banners, das die Erfteren führten. ,

- Telegrammen aus Cuba zufdlge' haben d1e Insurgen- ten die Eisenbahn zwischen Puerto Prmcxpc und Nuentas an mehreren Stellen zerstört.

Griechenland. Der, franzöfischc »Monjteura meldejtaus Athen: »Die Dcputirtenkammer hat in ihrer leßten SWUZZ beschloffcn, den Bestand der Armee um 500 Mann, von 15,0 auf 14,500 Mann, herabzuseßen und für ch .Umandcrung der Waffen zwei Millionen Drackmen zu bewttkgen. Ferner hat fie einen Geseßentwurf gegen das Räubernnwejen angenom- men, wonach jedem, der einen Bandenführer abltefert, eme Ve- lohnung von 10-20,000 Drachmen gezahlt werdetx soll. End- lich ist auch der Antrag des Ministeriums, _an dte Erhey des ehemaligen“ Königs Otto von Griechenland eme Entschädigung von 432 Millionen Drachmen zu zahlen, ohne Widerspruch ge- nehmigt worden.

Türkei. Belgra d , 28. November. (W. Pr.) Die offi- zielle Zeitunß bringt das Bud et für das Ith 1869,“ dte Einnahmen elaufen sich auf 2 ,576,284 ute-Pmster (& Pmster = 4 Sgr.), die Außgabcn auf 29,396,() Pmster,“ der Ueber- schuß beträgt also mehr als 180,000 Pmfter.

Dänemark. Kopenhagen, 27. November. (Hamb. Nachr.) Das Folkething nahm heute dte erste Behandlung des Zulagebewilligungsgeseßes vor„ welches nach enngen Ve- merkungen dem Finanzaußschuß uberwwscn wrzrdx. Dann wurde das Budget des Ministeriums des Auswarttgcn §. 18 des Staatsbudgets vorgenommen. Der Fmanzausschuß hqtte zu keiner Veränderung Anlaß gefunden, weshalb auch Yeme DiFkitssion darüber stattfand, da auch von Mitglxedern des Things keine Aenderungen beantragt waren. Nur 111 Vetrxff dex Sendyng eines Diplomaten zur Wahrnehmrzng der Geschafte emes dam- schen Geschäftsträgers in Konftantnxopel hat der Attsschuß den lediglich provisorischen Charakter dtcser Veranstaltung betox1e_n zu müssen geglaubt. Es wurde darauf das Budget des Mun- fieriums des Innern unter Verhandlung geseYt.

Landtags,-Angelegenheiten.

Berlin, 1. Dezember. Die wichtigsten Besttmmngen des gestern dem Hause der Abgeordneten vorgelegten Entwuxfes cztkes (He- seßes über den Eigenthumchverb und dtc dtngl1„che Belastung der Grundlfiütcke, „chrlgtjverke und selbststan- di en Gerechtigkeitcn auen ww o g:

g Die Wirksamkeit des Gesetzentwurfes erstrcckx fich auf dtcLandes- theile, in welchen das AllgemeineLandrecht und dteHypotlxckenordnung vom 20. Dezember 1783 gelten, mit Ausschluß der Gebtetsthctle des vormali en Köni rei s annovcr.

Erstger AbschFittkh VZ! dcm Errvcrb des Ezkgenthums an Grund- stücken. »- Das Eigenthum an einem Grundftuck mtrd tm Falle der freiwilligen Veräußerung durch Eintra„gung nn Hypotbxkenbuche cr- worbcn. Hat der eingetragene Eßgeythunzcr da§ Grundstuck atxMch- rere Veräußert, so wird nur derjcntgx Etgcntbumcr, Welcher xp das

ypothekenbuch eingetragen jvorden tft, selbst Wenn erden alteren

itel des Anderen gekannt hat, oder Leßtcrem v91n Yergußerer das Grundstück übergeben wordxn ist. 1_. 6.*) - Oje Etyttagung des Erwerbers findet statt, wenn der emgetragcne Eigenthttmcr dte Em- iragung desselben bewilligt, und der Eknxerber dte Emtraqung auf seinen Namen beantragt. (Auflassung) DxeYufla ung§erklärung des Veräußerers kann auch durch ein rechtskrafttges „kenntmß, Welches denselben zur Auflassung drs Eigenthuxnes verurtbctlt, cxscßt Werden. 2. - Bei der Auflosung von Parzellen tst auch der Zcrthctlungsvertrag der Hypothekenbchördc vorzuleqen. - ckme: Erhaltung des Rccbzs auf Auflassung kann der ErWerber durch Bcrnzjttelung des Prozeßrtchters Oder mit Bewilligung des eingetragenen Etacnthumcrs eme Proteßa- tion für fich eintragen lassen, 5. -- Der Erbe und der Vermächtmß-

*) Die Zahlen bezeichnen die Paragraphen.

nehmer, Lehnserben und Fideikommißnachfolgcr er:vcrben_das Eigen- thum an dem Grundstück, sobald der Erblasser gestorben xst. 10. 11. _, m Falle der Enteignung geht das Eigenthum durch dre Vefißetn- wet ung der Verwaltunngehörde auf den Erwerber über. 12. -„ Im Falle der nothwendigen Subhastation erwirbt der Erßeher dgs Ergen- thum durch die Verkündung des Zuschlagurthcils. 13. - Dre m den Y. 10 bis 13 bezeichneten Erwerber erlangen indessen das Recht der eraußerung und resp. Belastung des Grundstücks nur durch die Em- tragung thes Eigenthums. 14.

Zweiter Abschnitt. Von der Begründung dinglicbcr Rechte an Grundstücken. - Dingliche Rechte an einem Grundstücke, Welche auf Zinem besonderen Rechtstitel beruhen , können nyr dure!) Emtragung begründet Werden; jedoch bedürfep dre geseßhchen „Vorkauxsrechtc, die Grundgcrechtigkciten, dte vextragsmaßtgen, emgeschrankten Gebrauchs- und Nußungsrechtc (Leihe, MWM- Pacht), „WSWS durch Befißübertraaung dingliche Wirkung cr- balten, und dte1emgcn„ Gebrauchs- und Nußungsrechtc, welche nach W. 8, 142 des allgemcmcn Bcrqgcscßes vom 25. Juni 1865 im Wege des Zwangsverfahrens exjvorbcn Werden können, nicht der Eintra- gung. 17. 7 Hqt dcr" Ergentl)ümcr Mehreren ein persönliches Recht Zum Gxundstuck clttgerqumt, so geht das Rccht dcöjenigcn vor,1velchcs

urch d:,e Emtraaung dinglich geworden. 18.

Drtttcr Abschnitt. Vom Hypothekenrccbt. 1. Begründung des HVPkaekeJMMs- _ Das Hypothekenrccht wird nur durch die Em- tragqng m das Hypothxkcnbuch begründet, Welche erfolgt: 1) Wenn der cmgctragexw Eigenthumcr sie beantragt,“ 2) 11mm der Gläubiger auf Grund ctngs rechtskräftigen Crkenntnisses die Eintragung bean- tragt; 3) wenn cxne geskßlt'cl) dazu berufene Bcdördc dieselbe 11achsucht.„- 19. 20. _ Dte gcseßltcky berechtigte Behörde, sowie die «zuzu- bigkk durch Vernnttelung des Prozeßrichtcrs können eme Voxmerkungx, auf dem Grundstücke eintragen lassen. 22. _ Bet der thragung der Kautionshypotl)cken muß der Schuld- grund UUd der höchste Betrag angegeben wcrden, bis LFU Welchem das Grundstück haften soll. Auch der Vorbehalt des

igmthums kann nur als Hypothek für eine bestinunte (Held- summc cingctra en „worden. 24. 26. - Dcr Eigcntdümcx kann Hypotheken au semen Namen eintragen lassen, und dteselden bei der Kaufgeldcrvertbeilung in Folge der nothwcndigcnSubhastatwn für fich liquidiren. 27. '

2. Umfang des LkHypothekenrechts. - Für das eingetragene Kayttal haften das Grundstü mit allen zur Zeitder Eintragung nicht abgeschxtebe- nen Theilen, die auf demselbenerrichtetcn, dem eingetragenen Eigenthumer gehörigen Gebäude, die natürlichen An- und Zuwächse, dic stehenden und hängenden Früchte, die Miethe, Pachtzinsen und sonstigeq Hebungen, die zuqcschriebenen unbeweglichen Pertinenzien und Gerechttgkenen, das bewegliche, dcm Eigenthümer gehörige Zubehör, so “lange dqffelbe „mcht räumlich von dem Grundstücke getrennt ist, sowie drq dcm Etgenthumer Yfallendcn Verficherun sgelder für stehende Früchte oder durch

rand beschädigte ebäude. 28. - Nach der Emtragung der Hypothek dcm Verpfändctcn Gute zugcschrtehez1e Grund- stücke haften für dieselbe, unter Priorität der nntudcrt'ragetxen Hypotheken des zugeschriebenen Stückes. Ut1be1veglichc „Perkmenzwn und Theile, welche abgeschrieben werden, haften nqr fur dtxxetxgen Hypotheken dcs Stammgutes, Welche bei der Abschretbung nut uber- tragen werden. 30. 31. '

3. Rangordnung der Hypotheken. _ Die Priontat der anf dem- selben Grundstücke haftenden Hypotheken und Bclastuxtgcn zur 2, Rubrik bestimmt sich nach der Reihen- und resp. thtfolgc dcr geschehenen Eintragungen. 33-36. ,

4. Wirkung des Hypothekcnrcchts. - Dcr hypothekarrschc Glau- biqcr hat die Wahl , ob er die persönliche Klage. aus dem Schyldvero hältniß oder die hypothckarischeKlage anstellen wckl. Emerydmdung beider Klagen ist nurzuläsfig, wenndcr Eigenthümer des Gxundmtcks ach) der persönliche Schuldnerist. 39. - Gegen die hypothekartschcKlagc dur- fen nur diejenigen Einredenerhoben werden, welche fich qu§dcmH1)pdthcken- buche ergeben, oder die dem Beklagten gegen dcjn Klagey unnnttclbar zustehen. Bei der hypothekarischm Klagx aus emcr Kautzons'hypothck, Welche der Begründung aus dem persönltchen Schuldverhaltmß bedarf, stehen indessen dem Beklagten die Einredcndnbcschrankt zu. 40. 41. '- Das mit der Hypothek verbundene persönltche Recht ka_nn nu'r gemem- sam mit der Hydothek übertragen jyxrden. , Wird dte ypo- thek ohne dafflbe ab ctrcten, so erlt1cht dte perös011ltchc lage. 43. - Ucbernimmt cr Erwerber des Grundstuckes _die auf demselben eingetragene Hypothek in Anrlechnung auf" das Kauf-

cld und verpflichtet fich derselbe zur Bcfrcmng dßs Veraußcrcrs von Leiner persönlichen Schuld, so erlangt der Glaubrger gcgen dcn.Er= Werber die persönliche Klage,“ dcr Veräußerer dagegen wxrd don scxucr persönlichen Verbindlichkeit frei, falls der Glaubtgcx nicht mncrha-lb Jahresfrist dic Hypothek kündigt. 45, _ Wenn ctnc'ßy'potßck un- gethcilt auf mehreren Grundstücken haftet, so tst der Glaubtgcr bcrech- tigt, |ck an jcdss einze'lnc Grundstück wegen der ganzen Forderung zu halten. 46. - Dcr hypotvckarisckye Gläubiger, „dessen Ansprucl) vollstrchbar eWordcn, kann durch gerichtliche chucftratton :zud nothwcndtchub- astation seine Befriedigung erzwingen. Dcr derallngcAntng ust auxh dann ulässig, wenn seit der Zustellung der hvpothekarrscbrn leagc dte Per- ?on des Eigenthümers gewechselt hat. 47. 48. _- O_cr [)xxpothckartsche Gläubiqer, auf dessen Antrag die Subhastatrotz emgxlcttct "worden, oder wélchcr derselben beigetreten ift, sqwxe dcr Exgcnthumcr duxfcn her der nothwendigcn Subhaftatidn mixbteten,“ „dcr lcßtcrc xnuß mdcffcn im Falle eines Widerspruches sein ]edesmaltgcs Gebot nn Tcrmme c en. 51.52.

baaröérxlßbergang dcr Hypotheken. - Dex Erwerb der_Hyyotbck durch Abtretung und die Wirksamkeit der Verpfanduyg dcrscldcnYnd yon, der Eintragung unabhängig. 56. - Der Etgcnthumcr darf dar aus fernen Namen eingetragene „Hypothek auch ohne Nennung des Erwerbers ab-

treten. 57.

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