J
4952
die Zinsgarantie bis zur Hälfte des Anlagekapitals über- nehmen soll. „ ' , -
Das Folkethtng verwarf heute die Forderung des Ma- rine-Ministers, die zum Bau eines großen Panzerschiffs erfor- derlichen Mittel zu bewilligen. '
- 13. Dezember. (W. TB.) Seitens des Königs von Dänemark und des Prinzen von Wales find Telegramme an den König Georg nach Athen gerichtet worden , um denselben zu bestimmen , den gerechten Forderungen der Pforte zu ent- sprechen und ihn auf die Gefahren aufmerksam zr) machen, welche die Situation für die Dynastie herbexführcn könnte.
Amerika. Ncw-York, 9. Dezember. Aus Neuschoxt- land find hier Nachrichten von einem hefngen Sturme cm- getroffen. In Halifax richtete derselbe zu Land U11ckWaffcr großen Schaden an,“ 30 Schiffe wurden mehr oder mmder be-
schädigt.
Asten. Hongkong, 21. November. Englische “Kriegs-
schiffe find nach Nanking angggngen, 1,1111 pleLlnsPrüche des englischen Konsuls auf Entschädtgung für die m Hangtschau und auf Formosa verübten Gcwaltthaten zu unter'stüyen. An ersterem Orte machten 500 Chinesen einep Angsrrff auf dqs britische Missionshaus; in Formosa verwetgertc em Mandarm
den fich zu ihm Flüchtenden Schuß.
Landtags-Angelegenheiten,
Berlin, 14. Dezember. In der Sitzung des Hquses Her Abgeordneten am 12. d. M. äußerte bei der Ge11eral-D1sfyssto11 über den Etat der geistlichen 2c. Angelegenheiten der Munster 1)1*. v. Mühler, in Anschluß an die Rede des Abg. Wehren- pfennig, was folgt: , .
Der Herr Abgeordnete, der so eben gesprochen „hat„ tft m seiner Rede von einer Auffassung auSgegangen , dte tch voll- kommen theile.
Ia, meine Herren, er ist ausgegangen von der Auf-
fassung, daß der Standpunkt, den das Unterrichtswesen im 16. Jahrhunderteingenommen hat, für heute, für das 19. Jahrhun- dert nicht mehr durchaus paffe, daß Entwickelungeu in dem Kultur- leben voréegan en seien, die nichrignorirt werdcn Bürsten. Das
ist ein aß, en die Geschichte unsres Unterrichtswesens vqn Schritt zu Schritt .und von Stufe zu Stufe belegt, der aber 111 keiner Weise die Konsequenzen und die Vorausjcßungen recht- fertigt, welche im Laufe des Vortrages vorgekqmmen find. Allerdings ist von der Zeit der Reformation hex bis gegen das Ende des vorigen Jahrhunderts für diehöheren Bildungsanstalten ein anderes Prinzip nirgcnd in Deutschland anerkannt gewesen, als das der ausschließlich konfessionellen Gestaltung der einzelnen Schulen. Die Reformation hat zuerst auf dem Gebiete der evangelischen Kirche höhere Bildungsanstaltcn auf dem Fuße, wie wir sie heute “besißen und mit dem Namen der Gymnqsten zu bezeichnen pflegen, ins Leben gerufen. Die katholische Krrche ' folgte ihr nicht lange danach, und beide Klassen von Bildungs- anstalten gingen paraljel, in häufigem Kampfe und Widerstreit mit einander, den Gang ihrer Entwicklung. Das höhere Schul- wesen wurde zur Zeit des westfälischen Friedens und noch zur Zeit des Reichsdeputations-Hauptschluffes in dem Maße als ein Annexum der kirchlichen Gliederung angesehn, daß es in diesen genannten Reichsakten als, Perti- nenz derjenigen Religionspartei bezeichnet wurde, welcher ein größeres oder geringeres Maß von Berechtigung in einem Lande zuerkannt wurde. Wenn in einem Lande einem der beiden Bekenntnisse der öffentliche Religionsstatus garantirt war, so wurde ihm gleichzeitig damit nicht nur der Besiß seiner kirchlichen Anstalten , sondern auch' die damit verbundenen und in Zusammenhang stehenden höheren Unterrichtsanftaltcn als ein rechtmäßiger konfessioneller Besiß garantirt. Dieses Prinzip und die daraus für die Konfession hervorgehende Berechtigung ist auch in der eklatantcsten Weise von dem Könige Friedrich 11. anerkannt worden. Als durch Päpstliche Bulle der Jesuiten- orden aufgehoben wurde, war es König inedrich der Große, welcher den Jesuitenorden in Schlesien mcht aufhob, sondern ihn fortbestehen ließ, so lange bis er zu einer Reorga- nisation des höheren Schulwesens schreiten konnte. Dann that er es, entzog aber die Mittel, welche der Jesuitenorden für das höhere Schulwesen besaß, nicht dem katholischen Schulwesen, sondern er centralifirte sie zu einem schlesischen katholischen Haupt-Schulfonds , aus welchem heutigen Tages noch die schle- sischen katholischen „Gymnasien erhalten werden. So ist nach ]eder Seite hin das Prinzip der Gerechtigkeit Don unsern Königen gehandlzabt worden. Die Entwicklung, die das öffentliche Leben und dle Verhältnisse der Konfessionen in Deuschlayd genommen haben, hat aber vornehmlich seit dem Begmn ,d1eses Jahrhunderts „einen veränderten Weg eingeschla- gen. Bts zum Retchsdeputatwns-Hauptschluß waren im Großen
und Ganzen die Regierungen nnd die Bevölkerungen der Ein aaten konfessionell gleichartig , mit Ausnahmen , die sich gerzkl' n Preußen zuerst entwickelt hqtten. „Dnrch den Reichsdep Fd“ tions-Hauptschluß aber trat dtese M1schung der konfessjomläa' Verhältnisse in Deutschland ein, daß kaum ein Staat übxn blieb , wo nicht unter einem katholtschctx Regenten bedeuteäldg evangelische Landstriche fich befunden hätten, und umgekehe Zustcehr einem evangelischen Regenten bedeutende katholische LanY m 6.
Im weiteren Verlauf der Geschichte ist ein Durcheinander dringen dcr Konfessionen, einc M1schung_ derselben in "den ver: schiedenen Landestheilen in einem noch vtel höheren Maße her vorgetrctcn. Die Natur eines großen Staates bringt es mi; sich, daß nicht in jeder Stadt und in jeder Provinz, für dees Amt und für jede Stelle die konfessionelle Frage und die kon- ' fessionelle Eigenschaft deffen , ver.da berufen werden soll,1naß. gebend sein kann, sondern daß bet der Berufung sehr kaLVange. lische Beamte, evangelische Staatsdiener in katholische Gegenden kommen und umgekehrt. Es ist eine §)Toth1*oendigkeit,daßdje Bevölkerung beider Konfessionen sich gegenseitig kennen und achten lernen muß, wenn der Bestand des Staates gesichertÜ sein soll. Dieses Resultat des gegenseitigen sich kennen und achten Lernens ist bei uns in der preußischen Monarchie, Wir dürfen es mit Dank gegen Gott bekennen, in einem Maße ent- wickelt, wie vielleicht in keinem anderen Staate! Wir dürfen die Freude darüber ausdrücken, daß dj_escs ZLkegensei' e fich" kennen und achten Lernen, dicses gegenseitige espekti der Rechte und Stellungen, die jeder Theil hat, gewiß 11 im Wachsen sein wird, und daß, wq Vorurxhcile auf dere111en oder andern Seite noch bestehen, dreselbxn 111 einem slkigenden Maße ihren Boden verlieren werden. Dtese Mischung d kon-Z' fesstoncllen Verhältnisse hat dann aber nut Nothwendige da- hin geführt, daß die scharfe und absolute Scheidung*“zwifchen rein evangelischen und rein katholischen Anstalten nicht durch- weg hat aufrecht erhalten werden können und aufrechterhalten werden dürfen. Die ersten Fälle dteser Art, daß aus konfessio- nell gesonderten Anstalten Simultananstaltcn für Evangelische und Katholische entstanden, sind gerade ,aus_solchen Terri- torialvcränderungen hervorge augen. Dres 1st zuerst ge- schehen in Essen und in Er urt, “wo frühex zwei versch'xe- dene, konfessionell geschiedene, kaum leheysfahtge, Anstaltew vorhanden waren und wo durch die Veretmgung dieser, beiden schwer lebensfähigen Anstalten auf dem gemeinsamen chnstlichen Boden je eine lebenSfähige hergestellt worden ist. Das war die Arbeit der preußischen Regierung. Als im Jahre 1862 - ein Fall, den ich in der vorigen Sißung schon erwähnt habe- von dem Herrn Abg. von Sybel der Antrag gestellt wurdx, alle höheren Lehranstalten der preußischen Monarchie, so'wett sie nicht durch Statut ausdrücklich als k011fesfiopcl1_beze1chnet seien, für konfessionslos zu erklären, habe ich nnch'dtesem An- trage widerseßt. Ich habe aber zu gleicher Zeit erklärt, daß d'le Königliche Staatsregierung keineswegs auf dem absolutenPrmztp einer konfessionellen Schetduug sämmtlicher Anstaltxn, auch der neu entstehenden, bcharre, daß sie vielmehr, wo dre, egebenxn Verhältnisse es nothwendig machen und ein Vedürfzn deutlich erkennbar sei , sie ihrerseits gern die Hand dazu btete'n werde, daß gcmeinschaftliche Anstalten für die beiden Konfesstonen ge- gründet würden. Diese Erklärung liegt in den Akten des Hauses. Es ist nun auch dem Magistrat in Breslau MW 111 dem Sinne, wie im Jahre 1862 hier die Erklärung abgegehen ist, der Bescheid zu Theil geworden,“ es tft von Sexten der Regierung nicht der mindeste Widerspruch eanchngeskYk worden, eine Anstalt zu gründen, wclche fur dxe' beidenm Breslau bestehenden Konfessionen errichtet werden möchte. Der Magistrat hat dies aber nicht für annehmbar gehalten. Dl? Regierung hat keineswegs die Stellung genommey, daß "“th eine evangelische oder nur eine ausschließlich katholtscbs, Ansta dort gegründet werden solle,“ sie hat die Hany zum J'UEÖM ge- boten, zur Ausgleichung der beiderseitigen Dlfferenzen., Wenn nun von Seiten der städtischen Behörden und von Settxntder- jenigen Herren, die den Anspruch derselben, zu dem thrlng? machen, die Frage so gesteklt wird: konfesswnslos oder ont fessionell? so ist diese Scheidung nicht erschöpfend, fie umgeht, und verschweigt das in der Mitte Liegende, was durch gesch1ckl)ke liche Entwickelung seine Berechtigung auch 111 Ynserem VOM erhalten hat; sie Verschweigt die Frage yon Smmltanz on paritätischen Anstalten. Daß die Köni 11che StaatsregwrurZ bei der Fcsthaltung dieses Prinzips dcs «_mulxanen oder Yak“ tätischen, über welches hinauszugehen fte sxch mcht yeranla ?d- „funden hat, sich im Einklange befindet mxt denxemgen 'Grsu! in säßen, Welche die Verwaltung des preußtschen Unterrtcht daß früheren Stadien bereits an den Tag geljegt hat, heit es ihr keineswegs darum zu thun '1st, eme Schroff u der konfessionellen und religiösen _Beztehungen erzeugen,er onen, wxe es ihr fälschlicherwetse zur Last gelegt "" *
495J
ie sich sehr wohl bewußt ist, für die Schule und in d YZuüe nur die großen Grundsz'th des religiösen und sittlicheexx Lebens z'u'pflanzen, „zum Vewetsc dessen erlauben Sie, daß ich Ihnen emtge Aktenftucke ['Hxlegen darf, von denen das eine us der Yerwaltung _dcs fruheren Staats-Ministers von Alten-
ein herruhrt, „und die ganz das ausdrücken, was die König- 1jche Staatsregierung auch heute noch festhält. In einem Er- [asse des Staats-thsters von Altenstein vom 28. Juni 1826 ejßt es unter „Nr. 7; »Vor Allem muß der Lehrer bei dem eligionsunterrtchte mchx aus dem Auge Verlieren, daß es dem Staate darum zg thun tst, m den M,:tgliedern seiner Schulen Christen zu erziehen, daß Also auch mehr auf eine blos in der Luft schx_vebende, alles ttxferen (Hrtxndes beraubte sogenannte Moralrtat, sondern auf eme gottesfurchtige sittliche Gesinnung, welche auf den Glauhen an Jesum Christum und der wohl- begründet'en Erkenntmß der chrtstltchcn Heilswahrheitcn beruht, hingearbettxt wcrden muß.,«e
Das tft das Prmztp, :welches für das höhere Unter- richtswesen m dem Jahre 1886 von dem Minister von Alten- ftein etabltrt ivorxen tft und feruer befolgt wird. Es liegt noch eine andere Vcrfggung vor aus dem Jahre 1859, und zwar das Reglement fur dze Realschulen. Darin heißt es: »Die höhere Aufgaqucr helden oheren Klassen der Realschulen darf nicht dazu verlctten, Theol'ygtesatt der Religion zu lehren,“ es kommt darauf an, den Inglmgen, die in diesen Klassen Über Re[jgxoy zum lthen Mal cn1e„e1gcntliche Unterweisung bekom- men, dle rechte Ausruftxmg fur,das Leben mitzugeben. Die Behandlun der„- e13«1nge11schen Heilslehre muß ihren Ausgang undzhre egrundung 1mm_er 1m Zusmnenhange der heiligen Schrtfx fipden, UUd det; ethische!) Gehalt der Lehren in Bezug auf dle k1rch11che Gemcmschqft und das innere Leben des Ein- zelnen fruchtbar zu machen fte!) angelegen sein lassen, Die kon- fesfionellcn Unterschctdutzgslchren müssen besprochen werden, aber von dem Bewußtsein aus , daß in denselben die kirchliche Grundlehre txndkdcr protestant1schchhrbegriff so wenig wie der Inhalt" des göttltcbcy Wortes sich erschöpft,
, Fur das Verständmß Her heiligen Schrift in ihrem inneren ZusammeUhange, Welchks cme Hauptaufgabe der Schule bildet, haben veremzelte Nottzen aus der sogenannten Einleitung in das alte und neue_ Testament nur geringen Werth und sind auj dgs Nothzxendjgste zu beschränken. Dasselbe muß bei den Mttthetlungen _ubcx Sekten uyd Lehrstrcitigkeiten geschehen, weil der ktrchcygeschtchtltche ,Unterrtcht hter vielmehr die Aufgabe hat, die Gescbtchte des ,thclyes Gottes anf Erden in großen Zügen darzustehlen und btbltsch zu begründen.»: ' Meme Herrxn! Wentz Six diese Erlasse sich vergegenwär- ttgen, so laube 1ch,_ daß dle Hmwcisung darauf allein genügt, uxn den orwurf eines exngherztgen Konfessionalismus, für den kxm „Grund vorhande11_1st, zurückzuweisen. Auf die Spezia- lien m Beziehung auf dle )„lnterrichts-Verwaltung einzugehen, gxaube 1ch nnx versagen zu dürfen, es würde leicht sein, auch dxese Schr1tx fur Schr1tt zu widerlegen. Ick bemerke nur, daß dte Grundsaße, nach denen die preußische Schulvcrwaltung, so- wohl auf dem"Geb1ete des Elcmentarschulwesens, wie auf dem Gebtexe des hoheren Schulwesens zu Werke geht und welche fur dte, Elementaxschule m den bekannten Regulativen nieder- gxlegx smd und fur das höhere Schulwesen in den Aktenstücken, dle 1ch„ vorgetragen l)abc,_ durchaus mcht übereinstimmen mit dem Btlde, „welches der Herr Abgeordnete von den früheren Zustanden m Hessen uns vorgehalten hat, daß also die preu- ßische Regierung keineswegs Willens sein wird, dicfrüheren Zu- Üände, wenn fie so find, wie sie geschildert worden, zu erhalten, vtexnjehr das Schulwesen auf denjenigen Fuß zu bringen, wie es 111 unseren glten Pxovinzen bestanden hat und noch besteht. „ Ick boeschranxe nuch auf diese Bemerkungen und behalte 1mr vor, nn wetteren Laufe der DiSkussion, wenn noch That- sachen vorkommen, auch darauf Antwort zu geben.
„7- 3111 weiteren Verlauf der DiSkussion erwiderte der Mlmßer 01", v. Mühler dem Ab . Grafen v. Bethusy-Huc: Der„Herr Abg. Gxaf Bethusy- uc hat in seiner Rede zwci Gegen ande vornehmltck) zur Sprache gebracht, den konfessions- losen harakter der Schule und die KreiSsynoden. Ich werde m1ch bet der vorgerückten Zeit kurz fassen. Er begründet die Forderung, daß das höhere Schulwesen konfessionslos sein soll, auf den Saß, daß beide, Religion und Wissenschaft, sich am bxskmbefmden würde, wenn ihre Gebiete etrcnnt sind, Eines Echt m das Andere eingreift. Dieser Saß at auf den höheren tuskn deer Mffenschaftlichen Bildung scinc volje Berechtigung, W W btxte Ste, auf unsere Univerfitäten zu blicken, in wel- lchen- sowexx sie nicht ausdrücklich Bildungsanstalten für Theo- dogénfder emenpder der andern Konfesfion find, das Prinzip er,Wlssenschaftltchen Freiheit unabhängig von dem konfessw- “WU Charakter seine vollständige Aquildung erlangt hat. WWI Andere_s aber ist es, wenn es sich um Schulen handelt, o M Zöglinge eintreten, in die Gymnasien m1t dem
9, Jahre, in die Vorfchulen, die bei den meisten Grmna'en sind,9nnt dem 7. oder 8. Jahre, „während fie erst mit dem 14. IasZre dasz .litcx crrctchen, welches ste befähigt, innerhalb ihrer Kon- fesfton em beßimmtes reltgtöses Bekenntnis; abzulegen, und wo er leyte *Thetl 1hrcs Aufenthalts in der Schule, vom 14. bis 10. Jahre, xn der Regel der kleinere und kürzere Zeitraum ist, den, sl? xn dtcsex AnstaYt zubringen. Ich glaube nicht, daß man lenz1p1e11,„dte,auf e_mcr höheren Stufe, bei dem schon heran- xetfcndcn Iunglmgc thxe Berechtigungd haben, ohne Weiteres ubertpagen kann, 'auf rmx Stufe, die cm Kindesalter so nahe stchtHX'sz ThUl noch m demselben sich befindet. eme erren_! Wenn die Meinun aus es kochen i da das Wort »ko11fxss1011slosa in einer gchiffcn gtejédenziösmFHV'Jcisße von der Gegenseite aufgebracht worden sei, so wird mir ja der HerrAhgcordnete aus Breslau bezeugen müssen, daß dieses Wort Zuerst m den VorsteUungen dcs breßlauer Magistrats ausge- proche111st, und Haß cs dortgls eine ganz bcstimmteJ-orderung hzngcstcllt tft. Nlcht von Seiten der Regierung oder von irgend cnxxr anderenSettq hat man xcncr Forderung diesen Namen aufge- dxangt. Iene_ Selle hat, d1esen Namen selbst gewählt zur Be- zexchnuyg desrcn, was “ste damit hat ausdrücken wollen, und ware dtesex Ausdruck cm in fich so klarer, nach allen Seiten hzn durchßchtxgcr, daß man die Tragweite desselben übersehen könnte, so wurde das Ja o_Hcr Nein auf diese Forderung nicht bloß an der_Stclle, dle, zmmchst darauf zu antworten hat, son- dern auch 111 den' wettxren Kreisen der Preffe und öffentlichen Versannnlqngen, 1ch „bm cs überzeugt _ ein einfachecm und stchereres sem, als es 1111 Augenblicke ist. Welche Folgen, welchc Konsequenzen hat der Attsdruck: „konfessionslosa? Bezieht er slch nur darauf, daß cvapgelischc und katholische Lehrer an solchen Anstalten _fungm'n können? Das ist etwas, was zulässig L|. Bcztcht cr fichparauf, daß auch ein jüdischer Lehrer an solcher Anstalt fung1ren Yann? Auch das ist vom Standpunkt epangcnschcr Tolergnz fur zulässig angesehkn worden, und es fmdct statt. Bczteht ejr stel) abox darauf, daß ein weder cyangeltsches,n_9ch kathyltschcs, noch jüdisches, noch sonst einer be- stmnntcn reltgwscn „Färbung angehörcndcs Religionswesen das herrschende undxbestmzmende an der Anstalt sein 700, so bin 1ch wohl berechttgt, d1ejFrage aufzuwerfen und die Forderung zu ste'llen, daß man nur xrst nachweise, was denn das für eine Yellgwy und was fxar cm ReligionSwesen es sein solle. Ich, fur meme Pexson, bm mehr 1111 Stande, mir eine Religion vprzustellen, pte weder cvangelxsch 1st, noch katholisch, noch jü- dtsch, noch emen andern bestimmt ausgesprochenen Charakter hat, Ich erkenne auch an, daß m den beiden großen christ- ltchen Konfessionen, der katboltschen und der evangelischen, un- geachtet der ttef gmfxnden Differenzen zwischen ihnen, doch eine große, Summe gcmemsamen christlichen Bestandes vorhanden 1_st, dle wohl tm Standx tft, auch unter gegebenen Umständen em gemctpsamcs Unterrxchtswesxn zu tra en. Aber damitallein ersxböpft fich Hte Frage mcht. DteSchulc ann sich in ihrer ganzen Extstenz gar mcht losnmchen von einer Menge bestimmter religiöser Fragen und Forderyngcn. Wte hat sich die religionslose Schule zu verhalten m Beztehung auf die Feier der Sonn- und Fest- tage? Soll fie den' Sonntag allein feiern und den Sabbath, den Sonnabend, mchxJ Dann ist das ungerecht gegen die Juden., Soll ds1e rel1gtoz1slose Schule die katholischen und evaygeltschen Fetxrtage, dle außerhalb des Sonntags liegen, aüem felern, so [| es ungerecht gegen die Juden, die ihre be- sonderen Fetertage haben. Und wenn andere Religionsparteien noch an demselben Orte bestehe)» die ihrerseits wieder andere Festtage haben, so haben auch dtcse, wenn der Begriff des kon- fessionslosen zur vollen Konsequenz durchgeführt wird, die Be- rechtigung zu fordern„ daß an diesen Tagen nicht blos die Schüler ihrer Konfesswn yon der Schulpflicht freigelassen werden, sondern daß die, Schule selbst feiere. Bei einer so extenpirten Berücksicbttgung aller möglichen Feiertage würde aber em „geordnetes Schulwesen nicht bestehen können. Die Schule hat emen Unterrichtsstoff, in dem sich das religiöse Wesen ganz entschtedcn ausprägt. Die Schule hat ihre Schul- feierlichkciten , ztnd nach den _Prüfungen ist es gewöhnlich und üblich, daß ww am Schluße einer solchen Fcrer das Lied zu singen pflegen: »Nun danket Alle Gott«, ein Lied, das gewiß keinen exklusiv konfesfioncllen Charakter trägt , aber allerdings den christlichen Chargkter hat, nicht einen ausschließlich evange- lischen oder katholischen. Es enthält aber dieses Lied m ssincm dritten Verse das Bckxnntniß zu dcm dreieinigcn Gott. Ja, wenn die Schule sich mcht mehr christlich nennen darf, wenn sie konfesfionslos sem soll, in dem Sinne, daß-auch jedes nicht christliche Bekexxntniß'in poller Gleichberechtigung darin steht, so darf axtch dtcses Lxed mcht mehr gesungen werden, und Sie berauben dle Jugend dwses Ltedes. Die Schule beschäftigt sich mit unsrer deutschen Literatur. Wir hqben auf den Boden unsrer deutschen Literatur keine großarttgere Erschemung, als Luther; er ist der Vater der
61V,“