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zu Konflikten und zu Differenzen zwischen der ReFierung und und die in e 1
Italien. „Florenz, 1]. Dezember. Die Deputirten- kammer beschafttgt sich in öffentlicher Sißung seit drei Tagen mit dem Gesekentwurfe über die adminißrative Reform, welcher von dem Berichterstatter Bargoni den Namen hat.
Serbien. Belgrad,]1.Dezcmbcr. Heute ist die Landes- trauer um den ermordeten Fürsten Michael aufgehoben. Der italienische General-Konsul Scovaffo überreichte heute, unter der Versicherung der freundschaftlichen Gesinnunqen Italiens, sein Abberufun sschreiben. Der Vize-Konsul, Graf Campo, wird mtcrimistiHch als sein Vertreter fungiren.
Lan dtags = Angelegenheiten.
Berlin, 16. Dezember. In der im Hause der Abgeord- neten gestern stattgchabtcn Spezlaldiskussion Über den Etat für das Unterrichtswesen ergriff der Minister der geistlichen 2c. An- gelegenheiten 1“)1'. von Mühler nach dem Abg. Dr. Karsten das Wort und erklärte:
Der Herr Abg. Lasker hat in seiner Rede die Verhältnisse des,).lnterrichtswesens in ihrer Totalität, mit Atlsschluß der Umvcrsétätcn, zum Gegenstande seiner Betrachtung gemacht. Er ist zu dem Sch1uß gekommen, daß die Verhältnisse desselben sieh in einem von Jahr zu Jahr sich verschlechternden ustande befinden. Er hat diese Behauptung durch mehrere Au führun- gen zu begründen gesucht, und zerfallen diese seine Ausführun- gen in zwei Haupttheilc. In dem einen Theile sucht er durch eine Reihe von Spezialfällen diejenigen Unzuträglichkciten » nicht zu erschöpfen, sondern nur bcispiclSweise darzulegen, welche auf dtesem Gebiete hervorgetreten seien,“ in dem zweiten Theile seiner Außführung c(k]exht er auf die inneren Gründe und auf die Prinzipien zurü , welche diesen Erscheinungen seiner Ansicht nach zu Grunde liegen, und auf die Mittel, welche sich znr Abhülfe darbieten würden. '
Was den ersten Theil dieser Darstellung anlangt,d11ämltch die Spezialitäten, so würde es sich, wenn ich ihm auf die Einzel- heiten derselben folgen wollte, an sehr vielen Stellen nachweisen lassen , daß dieselben zum Theil auf unzuverlässigen und un- genauen Nachrichten beruhen, wie er denn ja selbst bei mehre- ren derselbem nur Zeitungsnachrichten, von denen er selbst an- erkennt, sie seien ihm nicht ganz verständlich, zum Belege xmd zur Basis hat anführen können. Ich würde ihm 11achw§1sen können, daß bei anderen derselben ein bestimmter thatsächl1cher Irrthum von seiner Seite zu Grunde liegt, der zwax crklc'zrllch, aber deshalb doch immer vorhanden ist,“ wie bctsptclswetse m denjenigen Stücken, die er über die Schule in Arolsen angeführt hat. Ich würde mich dagegenverwahren können,daß schwebende Sachcn, die noch nicht ihre lcßte Entscheidung gefunden hahen, als Grund der Anklage erhoben werden. Ich würde wexter hinweisen können auf unkte, wo ihm die geseßlichen Beftlm- mungen nicht in ihrer otalität gegenwärtig gewcs9n sind; wie beispielsweise bei dem Punkte, wo er bei der preußischen Schul- ordnung die §§. 12-15 heranzieht, dabei aber Übersicht, daß der Z. 17 ausdrücklich und gcscßlich der Regierung pas Recht Yugesteht, da, wo die in dem Gesc e genannten thma d_er
ehrergehälter nicht ausreichen, zu höheren überzugehen. Endltch würden auch noch Fälle Übrig bleiben , die zur An- klage benußt sind, wo die Regierung in höchster Iq- stanz selber bereits Remedur getroffen hat,“ wie b_er- spielsweise bei dem Erlaß eines Landraths im erfurter Regle- rungsbeztrk über den Wirthshausbesuch der Lehrex , der aller- dings Über das Maß hinausgegangen ist, welches 111 dieser Be- ziehung anwendbar erscheint. Indessen glaube ich, nnch mit 1bm im Einverständniß zu befinden, wenn ich in dte dctmlUrte Behandlung dieser Spezialfälle nicbt cingehe aus dem Grunde, den er seinerseits anerkennt. Er selbst hat erklärt, daß cs nicht möglich ist, die Regierung für alle Fälle in oberste; Instanz verantwortlich zu machen. Andrerseits hat er angefuhxt, daß ebenso wenig die verschiedenen amgcführten einzelnen Fälle das ganze Material erschöpften , und wenn ich ihm gerxxzugeftehe, daß in der That noch andere Gegenstände vorhanden „sem mögc'n, die hier herangezogen werden könnten, _so glaube [ck, können wir in diesen gegenseitigen Zugeständnisjen uns begegnen.
Wichtiger, als diese Details, ist die Frage: woher rühren die Mißstimmungen, von denen er redet und welches 1| dex Grund derselben? -« Er findet den Grund derselben darm, daß die Regierung nicht die Organe geschaffen habe, welche der Selbstverwaltung auf dem Gebiete des Schulwesens, disney, und daß , wo und insoweit dieselben vorhanden siyd, dleRegxe- rung der Selbstthätigkeit dieser Organe in einer klemlrchcn Welse entgegentrete.
„ Wären diese Behauptungen 'in ihrer Totalität begründet, 1ch wuer ihm und seinen Konklusionen vollkommen Recht geben muffen. Ick glaube aber, er ist in seinen Vorausseßun- gen zu wett gegangen. Betrachte ich die Gegenstände, welche
zwischen den Gemeinden geführt haben, der_ Prcffe und in der Emwirkung auf die öffentl' Meinung vorzugsweise ausgebeutet werden, so treten M'r hauptsächlich wei Gegenstände entgegen, bei denen eine solche MiZstimmung kyndgegeben hat, Der eine betnsft die Erhöhung dex Lehrergehälter , vornehml1ch auf dem Lande Und da ist ja mcht in Abrede zxt ßellen, daß in dieser Sache' ein mehr oder weniger starker Wtderstand und eine Abnej ung namentlich von Seiten der Landgememden, die zur Ekb'hun, der Lehrergehälter beitragen sollen, hervorgetreten ist. Ich Wilql auch ganz und gar nicht in Abrede stellen, das; an einzelnen Stellen und in einzelnen Fällen bctjder Purchführung dieser großen Generalmaßregcl „vielleicht nut Harte, vielleicht Nicht immer mit ganz sorgfälttger Veoygchxung und Erwäguug der individuellen und einzelnen Verhaltmffe zu Werke gegange sein mag. Im Großen und Ganzen aber kann ich düse Behauptungen nicht als zytreffenß _ anerkennen; im Großen und Ganzen sind dte Kömgltchen Regierungen, in deren Hand d'u'xx Ausführung _ der ,Mgßregel gelegt ist, mit großer Einsicht und Gewxs1e_nha„ft1xzke1t, mit sorg- fältiger Berücksichtigung dessen, was dlc emzelnYn Gemeinden leisten können , zu Werke gegangxn. Es nyar eme zwingende Nothwcndigkeit für dle Staatsrxgterung, xmt der richtigen Ver- wendung der durch die Bewilltgungxn dreses Hauses und des anderen Faktors der Gescygebung jhx zu Gebote gestellten 200,000 Thlr. gleichzeitig auch die Leistungsfqhigkeit der (He. meinden ernstlich in Anspruch zu nehmen, wxe dtxscs ja auch hier im Hause, und mit vollemRechte gefoxdcrt woxden L|. - Denndas wäre doch offenbar eine Ungerechtigke1t und eme Beeinträchtigung der minder vermögenden Gemeinden desLandes gewesen, wenn man jene Summe lediglich zu Zulagen hatte verwxnden wollen für die vorhandenen Lehrerstellen, ohne Unterschted, ob eine Aufbesserung derselben aus dcnKräften der Gememden möglich sei oder nicht,“ es wäre cinWidcrspruchge1yesen nut den Grund- sätzen derVerfassungsurkunde, welche dteLetstungey des Staates erst subsidiarisch in Anspruch nehmen, nachdem dle; Gemeinden das Ihrige gethan haben. Es war also, wenn, dle Königliche Staatsregierung nicht diese 200,000 Thlr. zurüxxbehgltey oder in unwirthschaftlicher Weise verwenden w_o[lte, fur ste eme ge- botene Pflicht, von Gemeinde zu Gememde'anzufragen und nachzusehen, ob die Gemeinden im Standesetet), dle nothwen- dige Verbesserung der Lehrergehälter hexbetzufü'hren, un_d erst an den Stellen, wo die Kräfte der Gemcmden mcht aeretchten, mit Zuschüssen aus dieser Summe von 200,000 Thlr. emzutreten. Nun werden Sie mir zugeben, meine Herren, daß eme Maß- regel, die über das ganze Land geht, x_md dte den Zweck hat und den Erfolg gehabt hat, das; außer 1enex1 aus dem Staats- fonds verwendeten 200,000 Thlr. noch emmal fo mel, und mehr, vielleicht noch 300,000 Thlr. dazu, aus den Gemeinden herbeigesthafft worden ist, - daß eine solche Maßregexu11po- pulär ist,“ denn eine Nöthi ung zum Zahlen wxrd mr ends gern gesehen. Aber, meine erren, wir habexr auf dex an eren Seite auch die Erfahrung gemacht, daß pte Hexbetschaffung dieser Mlttel nicht gelungen wäre, wenn die Regterung threr- seits Nichts dazu gethan, sondern es einfach dex Selbstverjyal- tung und der Selbftbcwilligung der Gcmemdenüberlaffen hatte.
Man hat in der Regel - und grundsäßlich ist dgs überall vorgeschrieben gewesen, wenn auch in emzelnen Fallep Ah- weichungcn im Drange des Geschäfts porgckommen sem mö- gen - der Gemeinde zuerst die Verpfltchtng hmgestellt,daß sie für ihren Lehrer zu sorgen und 1hm eme höhere Summe zu bewilligen habe,“ man hat diese Summe nach W" gängiger Verhandlung festgestellt und von der GememdeSchrltke gefordert , dicse beizubringen , und erst wenn dte Gemeinde sich dcffen geweigert hat und man keine Hülfe in den, Lokalorganm zur Verbesserung des Lchrergehalts hat finden köxmen, - erst dann ist die Regierung dazu übergegan en , nun 1111 Wege der administrativen Anordnung und des Ywayges, wozu dle Re- gierung nach den bestehenden Geseßen berechtigt tft, detxZuschlxß herbeizuschaffcn. Die Regierung muß dle anopularttat- dx? in dieser Maßregel liegt, auf sich nehmen; sie tbizxt es aber 1111 gutem Gewiffen, weil sie sich verpfltchtet gefuhlt hat, dem Stande, für dessen Aufhülse so lebha_fteEmpfindu11gen vxn allen Seiten sich kund gegeben haben, dem Lehrerstan etz zu Hülfe zu kommen und weil sie, wie durch Zahken "“cksz weisen, auch wirkliche Hülfe geschaffen hat. Um dtesen Mka- nimmt die Regierung gern einen großen Thexl der IUPOPYW rität auf sich; sie nimmt um der „Wohlthat Wlllen, welche 'm- Lehrerstande dadurch zu Theil geworden, gern d1e Mißskl , mung auf sich, die aus dieser Maßxegel hervorgegangentlm; Zum zweiten ist ein Grund der Mtßfttmmung, dex nanzeni en in der Presse sich eltend gemacht hat, zu finden m denjenlkxnd Konflikten und Di crenzen, welche zwrschey her Re ierung ta' zwischen den städtischen Behörden, den städttschen chuldePU
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tionen un_d den, Magistrajen stattgefunden aben. ' Summe dteser Dtfferenzen 1| vqn dcr Preffe Zis cine YZ? rößere dargestellt worde_z1,_ als fte es wirklich ist. Das; einer 0 großen Zahl von stadtxschen Kommunen egcnüber Und einer so gro en ZFR von Schylen , um die es ch) handelt, in einem so gyoßen Hande, rote dte'preußischc Monarchie , daß es da an_ Dtfferenzen und Zwrespaltcn nicht fehlen kann, wird 'em Jeder zugeben. Es smd auch bis zu den [?B- ten 6 oder 8 Monaten Hergletchen Differenzen nur im Einzelnen gekommen und smd erledigt worden oder stehen eblteben, ohne daß große Bewegung und Unruhe daraus ervorgangen tft; Mxt Freuden kann ich aussprechen“, daß es mir namentltch „nut den'größercn Kommunen im Lande bis vor kurzer Zett xmmer gelyngen ist , in einem recht anten Einvernehmen auf dtcsenx Gcthte zu bleiben und ich muß mit Dank anerkennen, daß dte„sc großeren Konnnunen sehr anschn- liche 1111?) große Opfex fu“r das Schulwesen, für das höhere Schulweyeq e_bcyso, wxc" fur das untere, nicht gescheut haben ,' ahererst fett etmger tht 1st cs Sitte geworden, alle Fragen, jede Dtfferepz, lange ehe stezum Austrag gekommen ist , wenn sie noch ,xm ersten Stadtym der Verhandlung sich befindet, in dte Presse zu brmgen, um daraus gleich Waffen der Ayklage zu schmieden, „Ick halte dies für unrichtig, und 1ch glaube , wenn cmer die Sache unbefangen ansteht, so myß man anerkennen, _daß hier eine große Ueber- tretbung stattfuxdet. Aber sxhcn wrr uns auch die Differenz- punkte selbst naher an, so „smd es meist Punkte, in denen es ck tyarum handelt, daß die Kommunen nicht innerhalb des wtrkltch d'estechden Rechtsbestandes bleiben wollen, sondern wo zum Theil uber" die bestehende Rechtsordnung hinaus von threr SUL? Antrage erhoben werden.
Der,.Herr Abgeordnete selbst'hat, indem er die Haltung der Adnnmstratwn auf dem „Gebtete dcs höhcrkn Schulwesens fu charaktertfirey versucht, eme Reihe von Attributionen der- elben, wxlche thx Kraft dechxeßes zustehen, in den Kreis nur adnnmfiratwer Bestzgmste verwiesen, insbesondere die Handlxabung des Bestaxtgtxngsrechts und der Disziplin. Das smd aber Dmgc, pte 1a m ganz positchn GcscYen , in dcr Geseßfammlung pxthltzlrt, vorgeschriebcnffind. Was die Hand- hxtbun des Bestäxtgungsrcchts anbelangt, so begreife ich, daß eme ommune, em Paxron, dem ein von ihm präsentirtcr Mapxt zu „dem Amte, fur welches er ihn geeignet hält, nicht bestatigt tvtrd, pws unangenehm empfindet, aber man kann doch nun und 131n1111ermehr sagen, daß damit dem Rechte ent- gxgengetreten wurde. So verhält es sich auch in Bezug auf dte Frage der„konfesfion's'losen Schulen, von denen vielfach die Rede gxwesen tsi. „
Dte Staatsregtxrung ist ganz einfach geblieben in der Rechts- ordnung, dle fie ubcrkommen hat von ihren Vorgängern. Macht man der Staatsregierung es zum Vorwurf, daß in allen den Fragen, xvo von Sciten der städtischen Verwaltun- gen auf neue Entty1ckelungcn , auf neue Prinzipien gedrängt wrcd, da? fie fich mcht beeilt , daselbst schöpferisch legiSlativ cin- trete » _osgehtpmn, glaube ich, zu weit, man verlangt von dex Admmtstratton Etwas, was die Administration eben nicht kxitstetkvxaxn, was nur die Gefeßgebung zu leisten im Stande
n ur e.
„ Der Herr Abgeordnete ist dann weiter Übergcgangcn auf die Fraggdes Unterrichtsgescßes. In diesem Stücke habe ich zunächst enzen „Irrthum zu berichtigen, in dem er sich befindet, wenn er namltch meint, das; die Vorlage der cht in diesem Hause zur Berathung stehenden Gesexze erst erfolgt sci durch einc Immedmtxmgabe einer Anzahl von Lehrern: das ist nicht der FU., Die Veranlassung dazu ist ganz einfach ausgegangen, wre 1ch es auch bei Einbringung des (Heschs erklärt habe, von dem Veschluffe des Hauses der Abgeordneten im Jahre 1865. Damals hat das Haus. der Abgeordneten selbst den Wunsch “„usgesprochen, die Staatsregierung möge sobald als 1zzögl1ch em Gesch embringen, welches die äußeren Verhältnime dcr Volksschulen regele. Derselbe Antrag wurde in dqn Iahrcn 1866 und 1867 von diesem selbenHaufe erneuert. DteStaatH-Z regierung hat ihn aufgenommen, sie konnte aber im Zghre'1866 mxt der Vorlage des Geseyes noch nicht kommen, well m dtescnx Jahre zu den bisherigen acht alten Provinzen des „Landes drei neue_ hxnzutraten und die zu lösende Aufgabcgncht von der Basis emcr allgemeinen Gescßgebung auf die cmer nur pro- vmzxellen Regulirung herabgescßt werden konnte.
, JU1Iahre1867 hat die Staatsregierung einen Entwurf eMgebrachtx er ist im Herrenhausc nicht zur Verhandlung gc- komme_n. Wenn nun der Herr Abgeordnete daraus , daß" die .KMJMlsfion des Herren auses diesem Gescxzentwurf gegenuber 11) einer wenig entgegen ommenden Weise sich yerhaltcxn hat “* ein Argument entnimmt, welches die Schlechttgkcxt dieses Ent- würfes beweisen solle, so, glaube ich, ist er von semcm Stauh- PUnkte aus nicht ganz logisch zu Werke gegangen. Denn die
Einwendungen, welche an einer anderen Stelle e en den Ge- seßcntwu-rf gemacht _wforden sind , beruhen wesentlJci? auf Moti- ven, dw, von den semtgßnjverschiedcn sind. Die Ablehnung, die von Settxn dcr Komnnsftoq erfolgt ist, würde vielmehr den Beweis ltefern, Paß der (Hngßentwurf-mag er an ihm aus- sxßcn, was er wxu _- doch ]cdenfaUs den Auffaffungen näher s _cht, von _deyen yr ausgeht, als den Auffassungen, von denen die Konmxtsston .in dem aydcren Faktor der Gcseßgebung aus- chgangen 1st. Die von dtesex Kommission gemachten AuKstel- ungen mußten daher, Von fernem Standpunkte aus, nicht als Mangel, sondern als Vorzüge des Geseyentwurfs gelten. d Er glauht nun, daß der Unruhe auf dem Gebiete cs UnterrthtÉ am besten abzuhklfen sei, wenn ein Geseß vorgelegt wurde, welches das ganze Unterrichtswesen umfaßt und welche?? guf das Prinzip der Selbstverwaltung stärker und anders zuruckgcht, als es biShcr der Fall gewesen ist. Ich glauhe, daß in dteser, Auffaffung sich manche Selbsttäuschung Lmnnscht, dtx wohhdte wxitern Verhandlungen (welche bei der Verathung uber die 'Gewyentwürfe selbst stattfinden werden) d'ochNnach mancher Seti? klarxr fteklen werden. Die Vorlage xmes, Unterrichtsgescßes m, seiner Totalität, welcher prinzipiell 1a mchts entgegensteht, dlc vtclmchr durch die Verfassungs- urkundc cntschxeden gefordert ist, würde, glaube ich, schwerlich dcn Fortschrttt auf der „ Bahn der Gescngebung för- dexn. Das, qu “gegenwarng vorliegt, enthält Fragen, [Yet wc_lchen vxcllctcht, eme Möglichkeit vorhanden ist, eme Einigung zwxschen dtejcm Faktor und dem anderen Faktor „der Gejcßgebung und der Komgltchen Staatsregierung zu Stande zy brmgcn", Fragen , dlc Überwiegend auf unmittelbar prak- ttschcn Bcdurfmffsn und m_uf unmittelbar praktischer Behand- lrmg derselben beruhen. DteErfahrung ist ja in allen Dingen oft gejnng gemacht worden, daß Männer oder Parteien, die von verschtedctxen Grundanschauuugen ausgehen, nicht einer den andcxen U-berzcugen, daß sie aber dessen ungeachtet auf dem Gebiete de_s praktxschcn Lebens, wenn und so weit es sich darum handelt, xmxm erfltchen Bedürfniß abzuhelfen, dennoch Punkte der Vcrctmgung fmdcn können. Das ist der Grundgedanke mxd pas Grundmotw , von dem aus die Vorlage der gegen- warttgen Gesch e_rfolgt ist. _DieStaatsregicrung besorgt, daß, wenn 'Fragen, dtc so tief m die prinzipiellen Anschauungen yon Ktrche, Staat uz1d Schule, eingreifen, in ihrer Totalität ]cxzt durch em Unterrxchtsgescß m die Berathung hineingezogen w„crdex1, damx schwerluj) eine Einigung Über die praktischen Be- durfmssc, tnsbesondcre Über die Nothverhältnisse des Lehrer- stqydes , zu Stande kommen würde. Es wird den Er- wagungcn ,und dxr Beschlußfassung des Hauses vorbe- halten bleiben, ww weit dasselbe auf diese Anschauung cmgchcn zn können glaubt,“ aber in dem gegenwärtigen Stadtum der Verhandlung finde ich mich nicht in der Lage, zu der Ansicht Überzugehcn,“ troß dcr Einwendungen, die gemacht werden, daß es ein verkehrtcr Weg sei, den die Staatsregierung mit der Vorlage dieses Gefcycs eingeschlagen hat. Vielmehr halte ich fest an der Meinumg, daß sie den richtigen und Prak- tischen Weg eingeschlagen hat, und daß 117015 alledem, was da- gegen gesprochen und angeführt ist, dennoch die Möglichkeit vor- handen ist, auf diesem Wege wirklich brauchbare Resultate für das praktische Leben zu gewinnen. “
Was die Erweiterung der Selbstverwaltung anlangt, auf die der Hr. Abg. einen so großen Werth legt, so bin ich weit entfernt, eine solche in ihrer Bedeutung, insonderheit auch für die Unterrichtßverwaltung, zu untcrschäxzen. Ich darf aber doch auch nicht verschweigen, daß noch nicht alle die Vortheile der Selbstverwaltrmg, die das bestehende Recht „darbietet, ausgenußt „ und aUSgebeutct sind. Wir haben für dlc Landschulen Ver- ordnungen , die ihren Ursprung schon in den ersten Dezeynien unseres Jahrhundertshaben,wonachüberallSchulvorstän'deemgeführtwer- den sollen und - ich glaube »- mit sehr wenigen Ausnahmen auch eingeführt sind, Schulvorftändc, die das m denHänden haben, was die Verfassungsurkunde den Gemeinden zuweist, nämltch die Leitung der äußern Angelegenheiten der Volksschule. Den- noch aber ist von denSchulvorständen im Großen und Ganzen - auch da erkenne ich schr rühmliche'und schr erfreuliche Aus- nahmen gern an » bei Weitem mcht das geleistet worden, was nach ihrenInftitutionen von ihnen geleiftctwerdcn könnte. Viel weiter geht die Staatsregierung auf dem Gebiet'e des städ- tischen Skhulwescns. Wollte die Staatsregierung sich nur an dem Artikel der Verfassungsurktmde halten, so würden die städ- 1ischcn Gemeinden nur für die äußeren Angelegenheiten der Schule eine Leitung in Anspruch zu nehmen haben, wie es in dem Artikel der Verfassungsurkunde steht.
Nun aber besteht für die städtischen Gemeinden, wenigstens in den alten Theilen der Monarchie, eme Verordnung vom 26. Juni 1811, kraft deren einer aus den städtischen Behörden hervorgehenden und durch sachverständigc Männer verstärkten Schuldcputation nicht blos die äußern Angelegenheiten, sondern
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