5035 Erste Beilage zum Königlich Preußischen Staats-Anzeiger. Freitag den 18. Dezember
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In dem Konkurse über das VermöJen des Kaufmanns Salo- mon Gembicki zu Thorn ist zur Anmel ung der Forderungen der Konkursgläubiger noch eine zWeite Friß bis zum 5.Ianuar 1869 einschließlich festgeseyt worden. Die Gläubi er, welche ihre Ansprüche noch nicht an emeldethaben, werden aufgefor ert, dieselben sie mögen bereits r tshängig sein oder nicht, mit dem dafür verl,an ten Vorrecht bis zu dem gedachten Tage bei uns schriftlich oder zu rotokoll anzumelden. Der ermin zur Prüfun aller in der Zeit vom 10. September 01'. bis zum blauf der zweiten ist angemeldeten Forderungen ist auf den 11. Januar 1869, Vormittags 12 Uhr, vor dem Kommissar, Herrn Kreisrichter l)1'. Meißner, im Bagatell- Terminszimmer Nr. 11., anberaumt, und werden zum Erscheinen in diesem Termin die sämmtlichen Gläubiger aufgefordert, wclche ihre Forderung innerhalb einer der Fristen angemeldet haben. _ Wer seine Anmeldung schriftlich cinrcicht , hat eine Abschrift der- selben Und ihrer Anlagen beizufügen. , „ cher Gläuhiger, welcher nicht in unserm Amtsbeztrke scmen Wohn- fiß hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung emen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Bevollmächtigten bestellen _und zu den Akten anzeigen. Wer dies unterläßt, kann einen Beschluß aus dem_(Hrundc, Weil er dazu nicht vorgeladen worden, nicht anfechten. Denxenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, Werden die Rechts-Anwalte Iustiz-Räthe Kroll, V;;étheyer, Hoffmann, Panckc und Jacobson zu Sachwaltern vor- ge agen. Thorn, den 3. Dezember 1868. Königliches Krengericht.
b d s B öKonÄ'J'éröfqunY _ e er a e„rm en e au mann 0 ann Gott ' " '?xrma J. G. Ludlof? zu Vollstedt bei ühlhausen ifrlédhLY'dloff- 1. Dezember 1868, Vormittags 11 U r, der kann"“sta Konkurs i_m abgekur ten Verfahren erö net und dt a Zahlungsenrstellmxgau den 21. November 1868 festgeseßt g Zum, crthpetltgen Verwalter der Masse ist der Rechts-Än Danner, m „ eyhlhausen !. Th. wohnhaft, bestellt. walk Dre Glaubtger des Gememschuldners xverdcnaufgefordert in d ' auf de1124.Dezc11tber 1868, Vormittags 10 U, em m unscrnr Ger,tchtslokal, Terminszimmer Nr. 20, vor det11Kon1m,' Herrn Kretsg„er1cht„srath Basse, anberaumten Termin ihre Erklärutffak- und |ZVorsclYage uber dre Bestellung eines definitiven Verivaltersnßcbn zugc cn. ' Allen, welche von Hem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papi yder anderen Sachen m _Befiß oder Gewahrsam haben, oder wäre" thn_1 etjvas verschulden, wwd, aufgegeben, nichts an denselben zu „ck? abxolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besiß der Gegenstä ?" , th'zum20.Ianuar1869 einschließlich ne dem Ger1cht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machcn 11 Alles, nut Vorbehalt threr „etwaigen Rechte, ebendahin “ kursmgffe abzxtltefern. Pfandmhaber und andere mit denselben glei berechttgte (Hxaubrger dcs Gemetnschuldners haben von den in ibrech' Bestß befiydltchcn Pfandftuckm nur Anzeige zu machen. ' m Zuglerch jyerdrn alle Dic1eni en, Welche an die Waffe Nnsprüche ?éstonY-zrssWaubrng malkhetrtxvo ;)?Öhh'ierdUW aufgefordert, ihre An- ru e, tec en 111 gen erer .rc ani “ein oder ni ' dafür verlangten Vorrecht g g 1 cht, unt ' his_zu11120.Ianuar1869 einschließlich ber„nns schrtftltg) oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prufung der sammtltchcn , mnerhalb dcr gedachten Frist angktnel- deten Forderungen , am 25. Ianuar1869, Vormittags 10 Uhr, 111 unserm Gerrchtslofal, Terminszimmer Nr. 20, vor dem genannten-
Kommiffar zu erscheinen. , , . schrtftltch emreicht, hat eine Abschrift
„M'
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WWW klar ausspräche, daß die MitIllieder des Landtages denselben Strafen unterliegen, wie jeder ndere.
Ich würde mich ferner , wenn nicht in andren Verfassun- gen, „dte uns sehr nahe stehen, Bestimmun en, dre von der preußtschen Verfassung abweichen , existirten , aum zum Alyvo- katen eines Antrages machen, der die Einführung der unbedxng- tetr Redefreiheit zum Zwecke hätte,“ aber so liegt die Sache mcht. Wtr haben einen Artikel in unserer Verfassung, der mindestens unklar oder in seiner Anwendung schwierig ist, und das , qu Herr von Meding ausgeführt hat, muß ich unterschreiben. Wir haben außerdem die norddeutsche Verfassung , wischen we1cher und der preußischen Verfassung der Vergleich Fe r nahe lxegt, namentlich für diejenigen Herren, welche Mitglie er des Netchs- tags und des Landtags sind, beides hochwichtige politische Kör- perschaften , deren Mitglieder in die Verlegenheit kommen ,_ sich zu besmnen, in welcher sie fißen, um darnach das Maß 1hrer Redefreiheit einzurichten. Aus diesen _doppelten Faktoren sekt sich ein Zustand zusammen , den ich mcht. anders als unheim- lich bezeichnen kann. Es ist der Art. 84 kem Damm gegen Ge_- seHwidrigkeiten , er ist nur ein Gegenstand der Beunruhtgung. Von diesem Gesichtspunkte aus hat die Regierung genremx, daß es angemessen sei, wenn diejenigen Minister, wrlche Mttglreder des Landtages sind, für den Guérardschen Antrag strmmen. Ich gl_auhe, daß der Ausdruck Kompromiß hier vzelletcht mcht deroganz rtchttge ist; ich gebe zu, daß bei Kompronnffen dcr Emr gtebt und _der Andere auch giebt und daß hier die Gegengabe m etwas weiter Ferne liegt, aber ich meine, daß unoter dem Ngmen Kompro- miß oder unter dem Nachgeben in emzelnrn Fallexx doch aych das verstanden werden muß, daß man "stch bemrtht, gewtffe Steine des Anstoßes aus dem Wege zuraumen, pte dem polt- tischen Marfche und namentl_ich dem polmschen 2Zlu1ammengoe,hen im Wege liegen, und zu dtesen Sternen des nftoßes wurde ich diesen Artikel rechnen. ,
Es ist gesagt worden, 1ch glauhe von errn von Man- teuffel, es sei die größte Ungerechtigkett der We t, daß'Mtthedner des Landta„es dieselbe Aeußerung rmgestraft xhu_n kénnen, fur welche ein andwerker, wenn er str thue, krtmrnalxsch bestrqst werde. Darin finde ich weni er eme Ungerechttgert, als xn den Beispielen, die der Herr raf von Lehndorff „cttzrt oder 111 den Beispielen, wonach wir 9116 _haben als Minister Dmge sagen [affen müssen, die sonst 1x) ferner Gesellschaft und unter keinen andern Umständen ungerugt hingehen. Herr, von Man- teuffel sagt ferner, es wäre doch auch sehr unklrxg, etyen solchen Damm wegzuschaffen und nachdem Hre Autortxat m „solchen Kreisen geschwunden sei, in welchen ste bisher thre Wtege ge-
Landtags : Angelegenheiten.
Berlin, 18. Drzxmber. Die Erklärung, welche der Bundeskanzler und Präftdent des Staats-Minisxeriums, Graf von Bismarck-Schönhausen, gestern rm Hrrrenhause über den Guérardschen Antrag, betreffend dte Abanderung des Art. 84, Absaß 1, der Verfassungsurkunde abgab, hat folgenden
ortlaut: W Ich bitte um Ihre Nachsicht, n_1ein"e Herren, wenn ich'vor der Tagesordnung das Wort ergretfe uber einoe Sache, die auf der heutigen Tagesordnung steht. Ick„biftc, nnch damit zu ent- schuldigen- daß dringende Dtenstgeschaste es mtr verbieten, der nächsten Zeit der Siyung, m der vorqusfichtltch dieseSache zur "d Sprache kommt, beizywohnen, wenn 1ch mich auch gegen Ende ' der Sihung wieder emfmden kann. Es bexnfft Nr.3 der Tages- ordnung, den GuerardschrnYntrag, und 1ch glaybe dem Hause eine Erklärung und Motwrrung dqrüber schyldtg zu sem, daß ich ungeachtet des Urtheils, welches 1ch Über dle Gruxxdlagen des Antrags in diesen selben Räumen von dteser Stelle fruher a_usge- dem sprochen habe, für denselben stnnmen werde, wenn'rs mrr ge- stattet ist, mich heute an der Abstimmrmg zu bethetltgen. Ich werde dazu geleitet von der schon oft an dtefser Stelle aysgrsproche- nen Ueberzeu ung, daß die Gcsammthext des konstttuttqyellen Lebens eine eibe von Kompromissey bildet, welche zu fordern zwischen den verschiedenen_Faktoren 1ch als„wesentl1che Aufgabe einer konstitutionellen Reglerung ansehe._ Em Kompromrß kann niemals zu Stande kommen, wenn Ntemand berert 1st, „von “seiner Ueberzeugung einen Thci1 und auch von seiner ehrltchen ).leberzeugung - denn von emer anderen redrn wxr mcht 7- wie es dre meinige ist, den Mitkonkurrenten beim Kompronnt-
tiren zu opfern. , '
Ich halte das für zweckmäßig und für die Stellung der Kömg- lichen Staatsregierung für geboten, selbst ,darnach zu handeln, und die Unterwerfun unter dieses konstrxutwnelle Geseß der Vereinbarung nach räften zu fördern uberall da, wo der Einzelne, ich will nicht sagen d_urch Aufgabe, aber doch purch Verzicht auf die Aussprache semer Ueberzeuguug wesentltchere Nachtheile vom Gemeiywesen qbzuwendcn vermag. Das, glaube ich, ist der Fall, der hier vornegt. .
Ich habe selbst in meinen frixheren Aeußerungcn und [391 derschärfften Verurtheilung des Prinst zu sm_er anderen Zett immer hinzugefügt, daß ichprakt1sch auf dtese Frage emen sehr entscheidenden Werth „mcht lege, sondern„daß es mehr das „theoretische Gefühl gekrankten Rechtsbewußtsems war , wcl-
Erfte Abtheilung.
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In dem Konkurse über das “Vermögen des Kaufmanns Emil Wegner hier Werden alle diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursßläubigcr machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre An- sprüche, diese ben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht mit dem dafür verlangten Vorrerht bis zum 14. Januar 1869 ein- schließlich bei uns schrtftlich odcr zr; Protokoll anzumelden und dem- nächst zur Prüfung der sämmtlichen, mncrhalb dcr gedachten Frist an- gemeldeten Forderungen, so wie nach Befinden zur Bestellung "des“ definitiven crwaltungspersonals auf
den 22.s;§anuar1869, Vormittags 11 Uhr,
vor dem Kommi ar, Herrn Kreisrichter Plehn, im Verhandlungs- zimmer Nr. 111. des Gcrichtsgcbäudes zu erscheinen. Nach Abhaltung dicses Termins wird geeignetenfalls mit der Verhandlung über den Akkord Verfahren werden. . , .
Wer seine Anmeldung schrifrlicl) emrewht, hat eme Abschrift der- selben und ihrer Anlagen beizufugen.
Jeder Gläubi er welcher mcht in urxscrem Amtsbezirke seinen Wohnfiß hat, mu Zei der Anmeldung ferner Forderung einen am hiergen Orte wohnlaften oder zur Praxis bx: uns berechtigten Be- vo mächtigtcn beste en und zu den Akten anzetgcy. Wer dies unter- läßt, kann einen Beschluß aus dem Grynhc, wctl er dazu nicht vor- Yladen worden, nicht anfechtqn. Denjemgen, Welchen es hier an
ekanntschaft fehlt, werden die Rechtsamvaltc Iuftiz-Räthe_KroU, 1)1'. Meyer, Pancke, Iacobson und Hoffmann zu Sachwaltcrn vorge-
Wer seine Anmeldung derselben und ihrer Anlagen beizufügen.
Iedrr Gläubiger, welcher nicht in unserem Gerichtsbezirkc Wohnt muß bet der Anmeldung sxmer Forderung einen am hiesigen Orte, wohnlxaftrn oder zur Praxts bei uns berechtigten auswärtigen Be. vollmächttgten bestellen und-„zrt-dc11-.Akten an eigen. Dcnjenigen, Welckyen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden ie Rschts-Ajjwälte Platner, Müller, Bcchcrer und Petersen zu Sachwaltcrn vorgeschlagen,
Mühlhausen i. Th., den 11. Dezember 1868. '
Königliches Kreisgericht. Abtheilung ].
[42112]3 B G 'cht ZonkZZÉÖE-Tvikkt
on cm crx e r«-gc_ ' «Verein cn Komitate cvcs un Außer-Szyluok in Erlau,„als Konkursinftanz, wird funngmcht, da? das Urxhctl vom 18. Mm [. I.., Z. 2513, womit wider Georg von IankZYtrh pchonkm's eröffnet wurdc, 111ithschluß dcr Wechselscktion drr Komgltchcn Septcmviraltafel vom 22. August [. I., Z. 410, auf- gehobrn, nach. der m Jol e dieser Entscheidung gcpflogcncn Verhand- lung ]edocl) jvtdcr den m er Gemeinde Szücs, tm Hcvcser Komitatc, wohnhaften Georg von Iankomch mit“ Erkenntnis"; vom heutigen Tage
chlagen. Thorn, den 11. Dezember 1868.
Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.
[420Y Steyrowicz in Exin ist
Bekanntmachung, u demKonkurse über das Vermögen des Kaufmanns Vincent nachträglich von dem Gottfried Kunkel in Rostrzembowo eine Wechselforderung von 100 Thlr. angemeldet. Der
Termm zur Prüfung dieser Forderung ist auf den 5. Januar 1869, Vormittags 10 Uhr,
in unserem Gerichtslokal vor dem
haben, in Kenntnis; geseht Werden. Schubin , den 2. ????“an 1868.
. „ , untxrzeichneten Kommissar anbe- raumt, wovon dre Glaubtger, Welche thre Forderungen angemeldet
„ nigliches Kreisgericht. Der Kommissar des Konkurses.
Freiwald.
(419?) “ . er über den Nachlaß des am 27. Mai 1866 verstorbenen Tuch- “
fabrikanten Karl Stoll zu Goldberg unter dem 7.»September 1866 eröffnete gemeianonkurs ist durch SchlußVe-rtheilung beendigt.
“Goldberg, den 11. Dezember 1868.
«Königliches ' Kreisgericht. l. Abtheilung.
[UJZ
u dcm Konkursc-übcr- den-Na-chlaß des. zu Oppeln verstorbenen
Landraths Iulius Hoffmann hat der Kaufmann „Wartenberger u Oppeln nachträglich eine:W-cchselfordorung Von 21 . Thlrmit 5 pÉt. Zmsen seit dem 2. Januar 1866 bis zur Konkurseröffnung «angemel- det. Der Termin zur Prüfung diescr Forderungéist auf
den 19. Januar 1869,“ Vormitta s-11 Uhr,
in unserm Gerichtslokal, Terminszimmer
Nr. 1 , vor dem unterzeich-
neten Kommissar anberaumt, Wovon die Gläubiger, welche ihre, For-
derungen angemeldet» haben, in Kenntniß Oppeln, den 12. Dezember 1868.
geseßt Werden.
Königliches Kreis ericht.
Der Kommissar des D a g n e r.
onkurses.
' Auf enommen .
«öffentlichen Blättern an
Z."5715 der Konfnrs nrucrlich eröffnet, zur Verhandlung der Konkurs- Zslaubtgcr m drm Konntatshause der zehnte, elfte und zwölfte xlxruar1869 fcftgeseßt, zuzn provisorischen Vermögensvcrwalter Stgtsmund Paczek, Advqkat m Paszto, und zum Massenvcrwalter Iosepl) Horvath, Advokat m Erlau, bestellt. Dahcrowcrdcn gllchcnsWWe an die, gedachte Konkursmasse rxntcr was unmer fyrenxcnYRechtstixtcl Ansprüche zu erheben bcabsch- ttgrn, auf;]cfyrdcrt, thredwsfglligcxx Klagen bei diesem Gerichte bis ZUm obtgen Terunne um so gctvtsser emzubringcn, als spätcr eingereichten Klagen kctne Folge gegeben wird. , Aus der am 9. November 1868 in Erlau abgehaltenen Konkurs- Yrtétssßßung der gesetzlich vercimgtcn Komitate Hevcs. und Außer- zo no : Präses dcs Konkursgerichtes der ges. verein. Komitatc Hcvcs und „ Außer-Szolnok. Ladtslaus Isaak 111, y., 2. Vizegespann.
Arxfgcßor [eßtwilliger Dispositionen. In unserm Dc- chsttortum vefnmdcn fich folgende lcßtwilljge Dinofitioncn, seit dercn Ntrderlegnwg „uber 56 Iahreverfiossen find: 1) der wechselseitge lcßte erle dcs Burgcmetfters Bartels und dessen Ehefrau Sophia, Ikh- Langen, zu Meyenburg vom 10. März 1810. 2) Die DisPOfitioaner Ehefrau des berrschaftlnhen Holländers Runge, Dorothea Sophie„axb- Briefen, „zu_ Luggenkxorf vom 4. Dezember 1810. 3) Die leßtwrlltge Dispofitton der WLUWL Kober,.Dorothea Elisabeth, geb. Köhlék- .PTLBW9lk, den 2. November 1810. Nach Vorschklsk des . 218, Thetl ]„ Tttcl12 des Allgemeinen Landrechts „. Werden die Interessentey qufgefordert, die Publikation dicser Dispofitionen nacb- zujuchen, x_vtdrtgenfalls damit nach Z. 219 a. a. O. verfahren werden 1v1rd.- Prtßwalf, den_ 6. Dezember 1868.
Königliche Kreisgerichts-Devutation.
Re ukjr-„ung "de'sNachla ses des Johann Jacob n ÖTärlzhauscn bctreffe1s1d. . Der mit unbekanntem
Die Nehl vv
Aufenthaltsorte _.abWesende Konrad Heinrich- ' Nehl von.. MärzhaUsM
wird auzfgefordert, binnen 30 Tagen, vom Erscheinen, dicsés Dekrets in
Hälfte. anerfallenen Erbs äft des., _, ikatcn zu" erklären,“ WidkiUen' falls er bei dcr Immission in di e be nicht,_berüchfichtigt xxxden wrrd-
Ufingrn,;den 12, Dezember- 1868. _, Könileiche6 An'1t “gericht 11-
e_rechn'et, MKxüber, den Antritt der ihm zur - u
ches meinen Widerstand gegen dteselbe bedmgte. ,
Wenn ich nun dieses Gefühl gefgngen nehmefund mcht mitsprechen lasse, sondern bekenne, daß xch gegen meme dgmals offen ausgesprochene Ucberzeugung “fur den Antrag fttmme, und Sie selbst ersuche, dafür zu |1mmcn„un]ck daßelbe Opfer der eigenen Ansicht dem gemeinsamen Vertragmß der verschtekye- nen Faktoren der geseßgebenden Gewalt zu brmgen , so habe 1ch für nöthig gehalten, mich über den Widerspruch guszuspxechcn, der zwischen meinen früheren Aeußerungen m dtesen Raumrn und meiner heutigen Abstimmun _ohwalxet,_und denselben m derWeise zu motiviren, daß ich als tmster m'ememBerfaffungs- aate mich nicht für berechtigt halte, at) memer etgnen person- ichen Ueberzeugung auf jede Gefahr hm festzuhalten , sondetry unter Umständen die Uebereinstimmung der Gewaten ,und te Herstellung derselben für einen weck halte , dem 1ch mcht nur berechtigt, sondern “in meiner tellung aych _verpfltchtet_ bm, Ueberzeugungen, von deren Fallenlaffext lch etnrn prakxtschxn und wesentlichen Nachtheil für das Gemeinwesen mcht hefurch e, im Interesse der Einigkeit, im Interesse des Kompronnffes auf- zugeben.
- n der Disku ion über den oben erwähnten v. GUE- rardschet? Antrag “Triff nach dem Grafen Lehndorff dex JinÉster des Innern Graf zu Eulenburg das Wort UU
ra :
Wenn die Majorität bei der Abstjznmuvg sich so gestletesn syllte, wie bei der Rednerliste, dann warxaUerdl11 s ketdne U t sub? vorhanden, den Antrag durchzubrm M'. yßer em ?!??- derjenige Minister das Wort genommen, er m d1csem ann ynd der dieser Gelegenheit am meisten „dazu berufen war. “[edje 1ch noch Eini es hinzufüge- so geschlebt es deshalbwwel sich Herren, die s?ch gegen den Antrag ausgesprochen ha “J, nkt meiner Ansicht nach zu wenig auf den prakttschen SMK PFLP gesteUt haben, Ich würde eine sehr undankbare Aufs“ te " d," nehmen, wenn ich die Wegschafflmg emes Artikels MM hc, e
abt abe den An riffen gegen die Regierung trnd_ den Kömg hThorhund, Thür 311z öffnen. _Das scheint zwar rtrhttg, aberjtch frage Sie: haben diese Angrtfse m den leßtexn schlampen Zeiten wirklich das Ansehen der Regierung _geschadtgt xder 1st die Re- gierung nicht vielmehr stark aus dtesen Verhaltmssen hervor- gegangen? Ish glaube das Leßtere. Herr Graf v-yn Rittberg sagt, er hielte es für höchst knopportun, ]th mtt e_m-er solchen Vorlage zu kommen, neuerdmgs hatte man ,]a wxrderum „ge- hört, in welchcrArtgesprochen, inwelcherForm d1e_ Krmkausgeubt wurde,“ ich weiß allerdings nicht genau, was der Herr Redner da- mit emeint hat,ich bilde mir aber em, er hat dam1t dre ]ungstrn Ver- hanßlungen im andern Hayse gememt, - nun frage 1ch Ste aber, was sollen die bewerfen? Ist der Art. 84 starkLJenug gewesen, die Herren von solchen Aeußerungen abzuhqlten. Oder glaubt Graf Rittberg, daß auf ]epe Yeußerungen eme Verfo_l- gung eintreten werde? Das bezwerflc lch. . Ich, glaube, daß dre Annahme, der Art.84 bilde naeh dteserSelte hm emen Damm, nicht zutreffend ist. Ich kann nur xvxederhqlen, der Zustaxtd ist unheimlich, der Art. 84 gewährt mchYDasjemge, was er mr Sinne derjenigen Herren gewähre_11 soll, dte „1eßt, gegen den Antrag zu stimmen gesonnen sind, wir befinden „uns m emem unklarenZtst- stande.NehmenSieaberdenAntragGucsrard an, dannYo111n1enwrr mindestens in einen klaren Zustand, der entweder emen beffrren Zustand insofern gebären wird, als er bet der Unbeschrankt- heit durch das Geseß das Bedürfmß zum Außdruck brmgen wird, die Sitte für das Geseß emtreten szu laséen; oder aber, wenn wxir uns darin täuschen, wenn unyerqge eßerbenden Ver- sammlungen nicht dergleichen Elemente m fich sch 1eßen sollten, die geeignet wären, dem Stxtengeseye, Geltung zu verschgffcn, dann wtrd der'Zustand vielleicht zu etnerGesedebung fuhret), die klar und bestimmt ausdrückt, was dre Herren wollen, „dre für Beibehaltung des Art. 84 smd. Jedenfalls, glaube rch, fahren wir auf diese Art besser. "
-- Die DiSkusfion des Herrenhauses ubrr den Geseh-
entwurf, betreffend die Erwerbung und den Verlust der Eigen-
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