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§. 4. *Auf das neue Bahnunternehmen findet das Statut der
Zt , Thüringischen Eisenbahngesellschaft vom 57???- August 18441mt allen
dasselbe abändernben landesherrlich bestätigten Nachträgen gleichmäßig AUWendung. _ , ' _
Außerdem ist für dieses Unternehmen der zrvischen der Köpiglich preußischen und Königlich sächfischen Regierung unterzn 30. Juli 1867 abgeschlossene Vertrag (Gcscß-Samnzlung für 1867. Seite 1361), soweit er die bauende Gesellschaft betrifft, maßgebend.
Privilegium wegen Emission von 2,800,000 Thlr. Prioritäts- Obligationen der Thüringischen Eisenbahn-Gesellschaft. Vom12,Dezember 1868,
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. Nachdem die Thüringische Eiscnbahngescllschast auf Grund des in der Generalvcrsammlung ihrer Aktionäre vom 16. Mai 1868 gefaßten Beschlusses darauf angetragen hat, ihr Yehufs des Baues uiid der Ausrüstung einer Eisenbahn von Leipzig uber Pegau nach Zeiß , so wie zur Herstellung des ziveiten Gleises auf den Bahnstrecken von Zeiß bis Gera und von Corbetha bis Markranstedt die Aufnahme einer Summe von 2,800,000 Thlr. durch Ausgabe von auf de„n In- haber lautenden und mit Zinsscbcinen versehenen Prioritätsobligatio- nen zu gestatten und Wir zur Anlage der ged_achten Eisenbahn durch die Thüringische Eisenbahngescllschaft mittelst Konzesfions- und Bestä- iig gsurkunde vom heutigen TageUnsercGenehmigung crtheilt haben, wo en Wir in (Hemäßheit dcs §. 2 „des Gchßes vom 17. Juni 1833 durch gegenwärtiges PrivilcÉium die Emisn'on der Prioritätsobliga- tionen untcr nachstehenden edingungen genehmigen:
. 1. Die zii emittirenden Obligationen werden in 3 Abtheilungen .J., . und C., ]ede Abtheilung untcr fortlaufenden Nummern, nach dem 8111) 11. beigeschlossenen Schema unter der Bezeichnung Série 17. auf farbigem Papier mit scbivarzem Druck ßempelfrci ausgefertigt.
Die erste Abtheilung (s.) umfaßt 1600 Stück 4 zu 500 Thlr. unter Nr. 1 bis 1600 ................ 800,000 vThlr
die zweite Abtheilung (Z.) 5000 Stück zu 200 Thlr. unter Nr. 1 bis 5000 .................... 1,000,000 »
die dritte Abtheilung (().) 10,000 Stück zu 100 Thlr. unter Nr. 1 bis 10,000 ............. . 1,000,000 f» . . ' zusammen 2,800,000 Thlr.
Mit diesen Prioritätsobligationen Werden Zinscoupons auf Papier von der Farbe der Obligationen, schwarz gedruckt, auf6 Jahre ausgegeben„ und nach Ablauf dieser Zeit gegen Einreichung des mit zur Ausgabe kommenden Talons erneuert.
§. 2. Sämmtliche nach §. 1. zu emittirende Prioritätsobligatio- nen haben unter sich gleiche Rechte und Werden jährlich mit 4Z pCt. vpm Tage der Emission an gerechnet, verzinst. Während der Banzeié bis zu dem nach Z. 3 veröffentlichten Zeitpunkte geschieht die Verzin- sung aus dem Baukapital.
Die Zinsen werden in halbjährlichen Raten yostnumsranäo nicht nur bei der Hauptkaffe der Gesell1chaft in Erfurt, sondern auch nach näherer Bekanntmachung durch die im §. ]] genannten öffentlichen Blätter, in den an der Bahn belegenen Städten und in Berlin, Leipzig und Frankfurt a. M. gxzahlt.
Zinsen von Prioritätsoblt ationen, dercn Erhebung innerhalb 4Jahren von dem in dem betre enden Coupon bestimmten Zahlungs- tage ab nicht geschehen ist, verfallen zum Vortheil der Gesellschaft.
Jeder Zinscoupon ist ungültig, wenn die Vorderseite desselben durchkreuzt oder eine Ecke desselben abgeschnitten ift.
Z. 3. Die Prioritätsobligationen unterliegen der Amortisation durch Ausloosung. Zur Amortisation Werden jährlich, und war von dem Jahre 1871 ab, mindestens ck, pCt. dcs ausgegebenen rioritäts- obligationen-Betrages, sowie die ersparten Zinsen von den ausgelooften Oblt ationen verwendet.
ie Auszahlung des Kapitalbetrages der zu amortifirenden 1Ob§igclitiYi11 erfolgt am 1. Juli jeden Jahres, zum ersten Male am . ur .
Der Thüringischen Eisenbahngesellschaft bleibt jedoch das Recht vorbehalten, unter (Hxnehniigung dcr betheiligten drei Staatsre ie- rungen den Amortisatwnsfonds zu verstärken, und dadurch die il- gun dieser Prioritätsobligationen zu beschleunigen, auch dieselben ducm die im §. 2 gedachten öffentlichen Blätter mit halbjährlicher Frist zu kündigen und durch Zahlung des Nennwerthes nebst den bis . ahin aufgelaufenen Zinsen einzulösen; die Kündigung darf aber nicht vor dem 1. Januar 1873 geschehen.
Ueber die erfolgte Amortisation wird den betreffenden Ministerien der betheiligten drei Staatsregierungen alljährlich ein Nachtveis eingereicht.
Z. 4. Die Inhaber der Prioritätsobligationen Serie 7. sind auf „Höhe der darm_verschriebenen Kapitalbeträge und der dafür nach §. 2 zu zahlenden Zmsen„(Hläubi er der' Gesellschaft und sollen als solche, wie denkelben hiermrt einger 'umt wird, vor den Inhabern der» Prio- ritätsob igationen der Thuringischen Eisenbahngesellschaft Serie ]., U., 111. und 17. mit den dazu ebörigcn Zinscoupons ein ausschließliches VorzuSsrecht _auf die yon cipzig iiber Pegau nach Zeit.; fiihrende Zweig aohn m1t sämmtlichen ubchörungen haben.
Es ist zu dem Ende von er Direktion ein vollständiges Inbentar der engnnten Zweigbahn, mit Zubehörungen aufzunehmen, welches alle rei Jahre einer Revision zu unterwerfen und den bethciligten drei Staatsregierungen vorzulegen ist.
„Dxmnäch s_ol1en aber auch die In aber der gedachten rioritäts- obliclxlationen sms ?. als Gläubiger cr Thüringischen isenbahn- ese schafi berechtigt sein, Wegen ihrer Kapitalien und Zinsen, insoWeit e durch ihr Vorzugsrecht auf die enannte ZWeigbahn nicht zur vollen Bcfried1gux1g_gelant find, nacb en Inhabern der Prioritätsobli- gationen Hama 1.- l., 111, und 17. zum Belauf von 11,900,000 Thlr.
an das gesammte iibrige Vermögen der T ürin i en Ei e schaft und an, dessen Erträge fich Ju halten? g fck snbahngesen-
, Z. 5. Die Inhaber der Prioritätsobligationen smd nicht befur die ahlung der darm verschriebenen Kapitalbeträ e nebst Zinsen 3], ders, als nach Maßgabe des 111 §. 3 gedachten mortisationßplanns' zu fordern, ausgenoxnnicn jvxnn: 3) ein Zinszahlungstermin läne als 3 Monate unberichttgt blxtbt, b) der Transport auf der genanntgeer Zweigbahzi oder auf dex Thurmgrjchen Hauptbahn länger als 6Monat? ganz aufhörx ; 0) gegen dteEisenbahngxseUschast Schulden halber Exekution durch Abpfqndimg oder Subhastatton voüstreckt Wird; (1) Umständ eintreten", die 1edeti andexn Gläubiger nach allgemeinen geseßljchn? Grundsaßen berechtigen wurden, eiiien Arresiscblag gegen die Gefen, schaft zu begrunden, und 6) wenn die im Z. 3 festgeseßte Amortisation nicht emeehaltez) wxrd. . ,
' In en Fallen 3.“ bis inkl, (1. bedarf es einer Kündigungsfrist nicht, sondern. das Kapitgl kann von dem Tage ab, an Welchem einer dieser Fälle eintritt, zuruck xfordert Werden und zwar: zu a. bis zur Zahlung des betreffenden mscoupons, zu 1). bis zur Wiederherstel. lung des unterbrochenen Transportbetriebes , zu 0. bis zum Ablaufe eines Jahres nach Aufbxbung der Exekution , zu (1. bis zum Ablaufs eines Jahres, nachdem ]cnc Umstände aufgehört haben,
, Zn dim 8111) 0, gedachten Falle ist jedoch eine dreimonatlicheKiin. dxgungsfrift zu beobachtx11„auch kann der Inhaber einer Prioritäts„ obligation von diesem Kundigungsrechte nur innerhalb dreier Monate von dem Tage ab, Gebrauch machen, wo die Zahlung des Amortisa. tionsquantums hätte erfolgen sollen.
Bei Geltendmachung bes vorstehend Zub &. bis c:. festgestellten Rückforderungsrechts sind die Inhaber der Prioritätsobligationcn nur befugt„ zunachst an die genannte Zweigbahn, im Falle der Nicht- befriedigung evxntuell an das gesammte iibrige beWeglicbe und unbe. jhvelgtliche Vermögen der Thurmgischcn Eisenbahngesellscbaft fich zu
a en.
_ §, 6. So lange nicht die sämmtlichen freirten Prioritätsobliga. tioxien ,einßelöft „find„ oder der_zur Einlösung erforderliche Geldbetrag gerichtlich epomrt ist, darf die Gesellschaft keines ihrer Grundstücke, insoweit dasselbe zum Bahnkörpcr der Haupt- oder der genannten ZWetgbahn, zu de_n daran gelegenen Bahnhöfen und zum vollständi- gen Transportbetrtebe, auf der Eisenbahn erforderlich ist , veräußern. Der Verkauf oder- die dauernde Uebcrlassung einzelner Theile der Bahnhöfe an den_ «taat zum Postbetricbe, an Gemeinden, Korpora- tionen odcr Individuen, zum ZWecke von Staatscinrichtunqen oder zur Anlage von Packhöfexi und Waarenniederlagen oder sonstigen, Jm Nußen des Bahnbetrtcbes und ohne diesen zu gefährden, den
„ortheil dcr Gesellschasst erzielenden Einrichtungen, gclört nicht zu die'sen uytersqgten Vexarzßerurzgen; auch bleibt der Geéellschaft freie Disposition Über dieemgen ihr Lehörigen Grundstücke vorbehalten, welche nach einem, tteste des bereffcnden Regierungs-Kommissars um, Transpbrtbetrtebc der Kaupt- oder der Zeiß-Pegau-Leipziger
wetgbahn nicht no„thxveiidig nd.
_ „7. Die„Thurmgtsche Eisenbahngcscllschast ist nicht berechtigt, etnYnleihegeschaft zu machen, welxhes die den nach diesem Plane zu einitttrenden 2,800,000 „Thlr. Prioritätsobligationcn eingcräumten Rechte irgend beeinträchtigte oder schmälerte.
J. 8. Die Auslobsung ber nach (Z. 3 jährlich u amortisirenden Prioritatsobiigationeii geschieht 111 rfurt durch Tie Direktion der Gesellschaft im Monat April und war in einem, vierzehnTage vorher durch die mehrgebachten ö entlichen Blätter bekannt zu machenden Termme, dem beizuwohnen die Inhaber dieser Obligationen" die Bcfugmß, haben,
Ueber die Verhandlung ist vom Syndikus der Gesellschaft ein Protokoll aufzunehmen.
. .. Die Nummern der ausgelooften Prioritätsobligationen werdeii binnen 14 Tagen nach Abhaltung des §. 8 gedachten Termins öffentlich bekannt gemacht, und es erfolgt die AusTahlung derselben von dxm J. 3 beßexchne'tcn Tage an, nach dem Nom nalwerihe an die Vorzeiger der O ligationen gegen Auslieferung derselben durch die Gesellschafts-Hauptkasse zu Erfurt und in Berlin, Leipzig und Frank- furt a. _M. bei_den bekannt gemachten Häusern.
»Mit dem im §. 3 apgegebenen Zahlungstagc hört die Verzinsung d§r_ausgelooftcn Obli ationen auf. Die Coupons iiber die noch nichk ZFUW gxwescxicn „Zm en“ uub _ dcr Talon sind mit der ausgeloosten
xtoriiatsobligatioy gleichzeitig zu übergeben; geschieht dies nicht, so Wird der Bctxag dieser" fehlenden, noch nicht fälligen Zinscoupoiis bon dem quitale gckurzt, um vorkommenden Falls zu deren Em- lösunÖzu, dienen.
te im Wege ber Aprrtisation eingelösten Prioritätsobligationen nebst ben noch nicht falligen Coupons Werden in Gegenwart dxr Direktion und des Syndikus der Gesellschaft, der darüber xm Protokoll aufzunehmen hat, verbrannt und, daß dies eschehcn, Wird unterch2tlngabe der Nummern durch die öffentlichen Élätier- bekannt gema . .
Die m blge' der Rückforderung von Seiten der Inhaber - §- 5 7- ober dxr yndigun -;- §. 3 - außerhalb der pkanma'ßiHiHen Amor- tisation xmgclöften Prioritätsobligationen hingegen ist die esellsché1ft befugt Wieder qixszug'eben.
„ §.„10. Diejenigen Prioritätsobligationen, welche ausgeloosx und gefundigt sind, und der Bekanntmachung in den öffentlichen Bigliekn ungeqxhtet, nicht rechtzeitig ur Realisation eingehen , Werdenxwahkknd der nachstcn 1,0 Ithe von er Direktion der Thüringischen Eisenbahn- gesellschaft alljährlich einxnal öffentlich aufgerufen; geben sie dessen ungeachtet aber nicht spatcftens binnen Jahresfrist nach dem leßten öffentlichen Aufrufe zur Realisation ein, so erlischt ein jeder Anspruch aus denselben an das Gefellschaftsvermögen, was dann unter Angqbt dxr Nummexn der nach diesem Verfahren werthlos gewordenen Pkw" rttätsobltgattonen von der Direktion öffentlich bekannt zu machen ift-
,. e)
Die Gesellschaft hat aus dergleichen Prioriiäisobligationen keinerlei Verpflichtung meh'r; hoch siehi es der Genexalpersammlung frei , die gänzliche oder theilweise Realisirung aus Billigkeitsrückfichten zu be-
ie en. , .
schl ß, 1], Die 111 diesem Plane W. 2. 3. 8.9 und 10 vorgeschriebe- nen öffentlichen Bekgnntmachungxn exfolgen ixi dem Königlich Preu- ßischen Staats-Anzeiger, der Wennarischen Zeitung, der Gothaischen
rivilegirten Zeitung, der Leipziger Zeitung und der Gemischen Zci-
ung. Wenn eines dieser Blätter eingeht, hat die Direktion in den
vier anderen das an dessen Stelle tretende ein für allemal bekannt zu
en. Die Bekanntmachung in noch anderen Blättern zu erla en Miét der Direktion nach Umständen vorbehalten. ff ,
, 12. Die Mortifizirung angeblich verlorener oder vernichteter
Zinscoupons ist nicht statthaft.
Zu Urkund dessen hqben „Wir das gegenwärtige landesherrliche ijyjlegium Allerböchst eigenhandtg voüzogen und mit Unserem Köniz?-
lichen Infiegel ausfertigen laffen, Ohne jedoch den Inhabern der Obl
ationen in Ansehung ihrer Befriedigung eine Gewährleistung von Zeiten des Staats ?u geben, odxr deri Rechten Dritter zu präjudiziren. Das gegenwärt ge Privilegium ist durch die Geseßsammlung be-
r u machen. kann(Hzegeben Berlin, den 12. Dezember 1868.
(». 8.) Wilhelm.
von der Heydt. Graf von Iyenpliß. 1)» Leonhardt.
F1. Prioritätsobligation
der Thürinxischen Eisenbahngesellschaft. Jeder O li-
Prioritäts- gation sind 12 Obligationder Coypons auf Thüringischen die Jahre "
Eisenbahn- . ..... ,. ........ .DE-' ..... uckgabe
Gesellschaft. und em Talon "b
beigegeben. U er . ..... Rthlr. Preußisch Courant.
Zeris 7. Abthl. .....
Die Erneuerung der Cou- pons nach Ablauf von sechs erfolgt nur nach
des beigefügten Talons.
Serie 17. Abth. »., Jahren
Angefertigt am
Eisenbahngesellschaft. Erfurt, den ..
Die Direktion
Eingetragen der Thüringischen Eisenbahngeseuschaft-
Beigegcben 12 Coupons.
Stempel Eingetragen
Der Rendant 13
Er er Zinjscouyoy, , . der Thüringischexß Eisenbahn-Prioritatsobligation
'Yvép111-1-öué1vqu312sd usépixöUUMT. usa uaxwönqoßxyyac-UW
g innerhalb vier
pon bestimmten Zahlungs-
d'e es em ängt am 1. I ' . halbj ??Kkheern 1Ztsnsen dF oben benannten Prioritäts
obligation über
eite desselben durch-
s
eil der Gesellschaft. ffelben abgeschnitten ist
hebun
die Vorder
um Vorth
deren Er
enden Cou ! Wenn
PreußischCourant .......
Erfurt, den der Thüringischen Eisenbahngesellschaft.
ede
ff , verfallenz
.?
Die Direktion
itätsobligationen,
Zinsen von Prior Jahren von dem m
"| ungültt
Schluß des 5. 2 des Privilegiums. der eine E
' dem betre
b nicht geschehen ist n 1
Iedger Zi
nscoupo kreuzt, 9
ca
Eingetragen im Coupon- U
Stempel. B che 15'01 ......
ta
Inhaber dies er Obligationxhat auf Höhe des obigen Betrages von ..... Thalern Preußisch Courant „Antheil an dem in Gemäßheit der von den betheiligten drei Hohen Staatsregierungen ertheilten Ge- nehmigung und nach den Bestimmungen des umstehenden Privilegiums emittirten Kapitale von .................... Thalern Prioritätsobligationen der Thüringischen
_ Serie 17. ..... .Mo" .......... zahlbar am 1. Juli 186.
uli 186. . die
173
Serie 7.
(Z'. T a l o n zur Prioriiätsobligation
„M,:- der Thüringischen"bEisenbahngesellschaft n er
' Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe nach Einlösung der,]eßi ausgegebenen zwölf Zinscoupons zu der oben, be- zeichneten Obli ation dic ziveite auszugebende Reihe von zwölf Zins- coupons nebft alon.
Erfurt, den ......................... Die Direktion der Thüringischen Eisenbahngesellschaft.
Das 79. Stück der Gesey-Sammlung, welches heute aus- gegeben wxrd , enthält unter
Nr. 7265 das Geseß wegen Aufhebung der Denunzianten- Antheile. Vom 28. Dezember 1868; unter
Nr. 7266 den Allerhöchsteri Erla vom 14. November 1868, betreffezid die Verleihung der fiskalis en Vorrechte fiir den Bau und die Unterbaltun der Kreischauffeen 1) von dem Warner Wege an der Tilsit- umbinner Staatsstraße iiber Raudonat- schen nach der Len wethen-Schirwindter Staatschauffee zwischxn Gmdwillexi und erskuUen und weiter über Budwethen bis ur Tousminen-Lasdehner Kreisstraße bei Neu- Egleninken,
) von der Touffainen-Lasdehner Kreisstraße bei Nettschienxn nach der Fähranstalt über die Szeszuppe bei Lenken, im Kreise Ragnit, Ne ierungsbezirk Gumbinnen; unter ,
Nr. 72 7 das Privilegium wegen Ausfertigung aiif Hen Inhaber lautender Kreisobligationen des Ragniter Kreises UU Betrage von 111,800 Thalern, 117. Emission. Vom 14. No- vember 1868; unter , _
Nr. 7268 das Privilegium wegen Ausfertigung aut hen Inhaber lautender Kreisobligationen des Sensburger Kreises im VetraZéeZZvon 26,000 Thalern, 111. Emission. Vom 21. No- vember 1 ,' unter
Nr. 7269 den Allerhöchsten Erlaß vom 25. November 1868, betreffend den Rang der Strafanstalts-Direktoren,“ unter
Nr. 7270 die Bekanntmachung, betreffend die Allerhöchste Genehmi ung der von der Frankfurter Hypothekenbank unter dem 10. ugust 1868 beschlo enen Aenderung des Geseüschaiks- statuts. Vom 5. Dezember 1868,“ unter „ '
Nr. 7271 die Bekanntmachung, betxeffend die Allerhöch|e Genehmigung der unter der Firma »Aktiengesellichaft Ravqns- berger Volksbanka mit dem Siße KU Bielefeld errichteten Aktien- gesellscbaft. Vom 16. Dezember 868; und untey ,
Nr. 7272 die Bekanntmachung , betreffend die Allerhöchste Genehmigung der unter der Firma »Norddeutsche Grundkrebit- bank, Hypothekenverficherungs-Aktiengesellschafta , mit dcm Si e zu Berlin errichteten Aktiengesellschaft. Vom 23. Dezember] .
Berlin , den 30. Dezember 1868. _ ,
Geseß-Sammlungs-Debits-Comtoir.
Justiz - Nkinifterium.
Der Notar Eiler in Bedburg ist in"den Friedensgerichis- Bezirk Neuß, im Landgerichts-Vezirke Dusseldorf, mxt Anwei- sung seines Wohnfißes m Neuß, verseßt worden.
Ministerium der xieistlichen, Untxrrichts- und Medizina "= Angelegenheiten.
Am Gymnasium in Neuß ist die Beförderung des ordent- lichen Lehrers l)1'. Windheus er zum Oberlehrer genehmigt
worden. ' Der praktische Arzt 2c. 01: Landsberg zu Guttentag ist
zum Kreis-Wundarzt des Kreises Rybnick ernannt worden.
Nkinisterium fiir die landwirthschaftlichen Angelegenheiten. , Der Ritter utsbesißer Dr.Herrmami von Nathusius auf HundisburZ, Kreis Neuhaldensleben, ist zum Vorsißenden des Landes-Oekonomiekollegiums ernannt worden.
Am 1. anuar 1869 wird die bis dahin nut der Post kom- " binirte TeleFraphensiation in der BlumenstraßsNr. 84 nach dux: Hause Nr. 4 und 5 derselben Straße und die mxt der" Post kombi- nirie Telegraphenstation in Schöneberg aus dem gegenwartigen, Lokale naeh dem Hause des Kaufmanns Claus, Hauptstraße Nr. 48 m Alt-
Schöneberg, MMW D
„Berlin, den erber 1868.
elegraphen - Direktion.
Nichtamtliches. M _ stät d 3 en. Berlin 30.Dezember. S?. „ axe , er Könipgreelixifbfingen heute Vormittag Se. Königliche Hoheit den Fürsten von Hohenzollern-Sigmarmgen, nahmen um 11 Uhr die Meldungen der Generale der Infanterie Grafen von Monts
6471; '