1869 / 20 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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den Jahre zahlbare, Zinkcoupons “Nr. 1 bis 12 nebst Talons nach dem mb 13. beigefügim Schema „beigegeben. _ .

Beim Ablaufe dieser und „der folgenden sechsjährigen Periode Werden nach vorgängigtr öffentlicher Bekazmtmachung neue Zins- coupons für anderweiie sechs Jahre ausgereicht. Die Aqucichung er- folgt an den Präsentantcn des Talons, duxch dessen Rückgabe ugleich über den Empfang der neuen Serie Zmécoupons nebst ' alons quittirt wird, sofern nicht vorher dagegen von dem Inhgber der Obli- gation beim Direktorium der Gesellschaft schriftlich Wldtkwklich er- hoben worden ist. Im alle eines solchen Widerspruchs erfolgt die Ausreichung einer neuen eric Zinscoupons nebst Talon an den In-

haber dcr Obligation. , . ' Z. 4. Die Ansprüche auf Zinsvergutung erlöschen und die Zins-

coupons werdcn ungüxtig und wcrthlos, weiin diese nicht binnen vier Jahren nach der Vcrfallzeit zur Zahlung prascntirt Werden. Z. 5. Die Verzinsung der Obligationen hört. an deni Tage auf, an rvclchcm sie zur Zurückzahlung _fäüig sind. Wird dicse mEmpfang enommen, so müssen zugleich die ausgereichlcn Zinscoupdnsx weiche ?pätcr als an jenem Tage verfallen, mit der fälligen Obligation cin- gcreicht werden; geschieht dies nicht, so wird der Betrag der fehlenden lJianoupons von dem Kapital gekürzt und zu-x Einlösung dicser

Coupons verwendet. 6. Zur allmählichen Tilgung der Schuld Wird vom Jahre

1873§ ab jährlich ein halbes Prozent von dem Kapitaibetragx aller emittirten Obligationen nebsi dcm Betrage der durch die bereits ge- tilgten Obligationen entstehenden Zinsersparniß verwendex. Außerdem steht der Gcscüschaft eine allgemeine Kündigung der Obligationen mit Genehmigung Unseres Handels-Minißers zu. _ .

Die Nummern der in einem jeden Jahre zu anzorttfirendep Obli- gationen werdcn alljährlich durch das Loos, bestimmt. Die Aus- loosun escb-ieht Seitens des Oirektorixnns mit Zuzxehixng eincs das You- elk führenden Notars in einem 14 Tage zuvor einmal öffent- xmßbzkxmnt gemashien Termine, zu Welchem Jedermann der ZUtritt

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Die Bekanntmaxhung der ausgeloosten Obligationen, ozvie ein;: allgemeinen Kündigung derselben erfolgt durch dxeixnaüge mrückukng in die öffentlichen Mütter (H 11); die erste Emrückung tyuß» mm- dcüens drei Monate vor dem hcßimmten ßahiungstermme ßatt- finden. Die Einlösung der ausgeloosien Obtgattonen geschieht am 1. Juli jeden Jahre die Einlösung der gekündi ten Obligationen kann sowohl am 2. anuar, als am 1. Juli jeden ahrcs attfindtn. Die Rückzahlung erfolgt in beiden Fällen nach dem ennwuthe gegen Außlieferung dcr Obligationen an deren Präsentanten. Die im Wege des Tilgungsverfahrens eingelösien Obligationen werden unter Beobachtung der oben wegen der Auswosung vorgeschriebenen Form verbraxmt, Die'enien, Welche im We e der Kündi ung oder der Rückforderung (199 eingelöst Werden, mm die Gecllschaft wieder ausgeben. Ueber die Aus Übruy der Tilgung wird dem betreffenden Eisenbaxnkommissariate a ]ähklk Nachweis geführt. _

§. . Soljen angeblich „verlorene oder vernichtete Obligationen amortifirt werden, so „wird cm gerichtliches Aufgebot nach den 9119:- meinen geseßlichen Bcsnnmung'en erlassen. Für dergestalt amorttfirkc, sowie auch für zerrisxene oder sonst unbrauchbar gewordene a_n die Geschehaft zurückge-lie erte und gänzlich zu kassircnde Obligationen werden neue der leichen auSgefertigt.

Z. . Die ummern der zur Zurückzablung fälligen, nicht zur Ein! sung vorgezxigten Obligationen werden während der Nächsten drei Jahre nach em Zahlungstermine 'ährlich einmal von dem Di- rektorium der Gefellstoaft behufs der mpfangnahme der Zahlung öffentlich aufgderuftn. Die Obligationen, weiche nicht innerhalb zehn Jahren neu*!) em le ien ö ntlicben Aufrufe zur Einlösung vorgezeigt Werden, find wrrthlos, un ist dies von dem Direktorium unier An-

abe der werthlos nvordenen Nummern alßdann öffentlich Zu er- lären. Die GeseUsFaft hat wegen solcher Obligationen keiner't-e Ver- pfiithtungen mehr.

Z. 9. Acht dem im Z. 6 gedachten Falle find die nhaber der bfi ationen erechiigi, deren Nennwcrih in folgenden en von der ese schaft zurückzufordern: &) wenn fälli e ZinScoupons, ungeaehtet

solche zur Einlösung, präsentirt worden, 1 nger als drei Monate un- berichtigt bleiben; 6) wenn, dcr Transportbctrieb auf den zum Unter- nehmen der Berlin-Potsdam-Magdeburger Eisenbahngesellschait ge- hörigen Eisenbahnen mit Dampfwchenr oder mit anderen, dieselben erseßmden Maschinen durch Schuld Gefcils aft länger als sechs Monate ganz aufhört; 0) wenn die im J. 6 esigesehte Tilgung dcr Obligationen nicht inne gehalten wird.

In den Fällen u a. und 6. kann das Kapital an demselben Ta e, wo einer dieser e eintritt, zurückgefordert werden; in dcm Fa e zu o. ist dNegen eine dreimonaikiche Kündigungs kiff zu beobachten.

Das echt der Zuriickfordcrung dauert in em alle zu a. bis zur szahiun des betreffenden ZinScoupons, in dem lle u 1). bis

UkaedeZbcr eliung dcs unterbrochenen Transportbctrieves, as Recht cr Kündigung m dem Falle zu c:. drei Monate von dem Tage ab, an wxlchem die Tilgung der Obligationen hätte erfolgen sollen. Die Kündi ung ver„ltert ,indcffen1hre rechtliche Wirkung, wenn die Ge- sellscha _ die nicht emgebaltene Amortisation nachholt und zu dem Ende binnen längsicns drei Monaten nach erfolgter Kündi ung die FlusilrFfung der zu amarttstrenden PrioritätSobligationen na träglick) ew .

F. 10. Zur Sicherung der Verzinsung und Tilgung der Schuld wird 'fesigesrßt und verordnet.“ a) die vorgeschriebene 2 insung und Tilgung der Odligationm cht der Zahlung“ der Zinsen un Dividende an die Aftionäte dcr Gesc schaft vor. b) Bis zur Tilgung der Owli- gationen darf die Gesellschaft keine zur Eiscnbahn_und zu den Bahn- höfm erforderlichen Grundßücke verkaufen," dies bezieht fich jedoch nicht auf die außerhalb der Bahn und der Bahnhöfe befindlichen Grund- stücke, auch nicht auf solche, Weiche innerhalb der Bahnhöfe etwa an

den Staat oder an Gemeinden zur Errichtung von Voß. Tele rap e [im- oder fteuerlicheuEinrichmn en, oder Welche uPaäbem TM,-

0 Kaarenniederla en abgetreten wer en möchten. [? r den ZFall, daß Unsere Gerichte e nen Nachweis darüber erfordern so im ob e n Grund. ßiick zur Eisenbahn oder zu den Bahnhöfen erkorderxi sei oder nicht, enüat ein Attest des betreffenden Eisenbahn omnnssariats. o) Die ?Hescllfot darf Weder Prioritätsakticn odcr Obligatiqnen freiren, noch neue Darlehen aufnehmen, cs sci denn, daß fiir die ]eßt zu, emittiren. den Obligationen das VorzugSrccht ausdrucklick) siipultrt„ Werde. 6) Zur Sicherheit für das im J. 9 festgeseßte RückforderungSrecht ist den nhabern der Obligationen von der Berlin-Potsdaxn-Magde. burger ,ifenbahngescllschaft das Gesellsckzafisvermögen verpfqndet.

Die vorstehend unter b. erlassene Bestimmung soy fich jedoch auf diejenigen Obligaiioncn nicht beziehen, die, zur Ruckzablung fällig erklärt, nicht innerhalb sechs Monaten nach Verfall zur Empfang-

nahme der Zahlung gehörig präsentirt wcrden. . Z. 1]. *Alle in diesem Privilegium vorgeschriebenen öffentlickxen

Bekanntmachungen müssm in_ den StaatZ-Anzeigcr, in xine zweite in Berlin erscheinende und in die Ma deburger Zeitung eingerückt Wer- den. SoUte eines dieser Blätter eingehen, so genügt die,Bekannt- machung in den beiden anderen bis zu andcheitigen m1t Geneh- migung Unseres Handels-Minisiers zu treffenden Bestimmungen.

Z. 12- Auf die Zahmng der Obligationen, wie auch der Zins. coupons, kann kein Arrest bei der Gesellschaft angelegt Werden.

§. 13. Zu Urkund dessen haben Wir das gegenwärtige Privilegium Allerhöchsteigcnhändi vollzogcxi und unter Unserem Königlichen In. ficgel auchrtiaen la en, o'hnx ]edoch dadurch den Inhabern der Obli- gationen .in Ansehung ihrer Befriedigung einc GeWäbxlei-stung Von Seiten des Staats zu geben oder Rechten Dritter zu präjudizircn.

Gegeben Berlin, den 11. Januar 1869.

(1„.§.) Wilhelm.

v. d. Heydt. Gr. v. Ißenpliß.

Schema 3. Pr'o ' ligation , . _ urger Eisenbahn-

der Berl'n o

r. . über ............... Thlr. Preußisch Courant.

Inhaber dieser Obligation hat auf Höhe chn .......... Thalern Preu isch Courant Antheil an dem in Gemäßhcit dxs ymnehcnd abgedruckten Anerhöchßen Privi'legiums emittirten Kapitale von 7,000000 Thirn. ,

Öie Zinsen mit fünf Prozent für das Jahr sind e en“ die aus- gegebenen, am 2. Januar und 1. Juli jeden Jahres zaßl aren, halb- ]ähriFU Zinscoupons zu erheben.

erlin, den . ten ......... . ..... Das Direktorium

der Beriin-Potsdam-Ma deburger Eiimbahngeseilschaft, Drei -ntcrschriftm. LTrockmer Stempel.

' Schemas. Tako n.

nhaber empfängt gegen diesen Tabou nach Maßgabe des J. 3 des - rivilegiums vom ..... ten ............. '... 18 ..... in Berlin

bei unserer Geieilsclyaftsfaffe die ..... te Serie der iuscoupons

zur Prioritätsobligaiion der Berlin-Pots am-Magdeburger Eisenbahn- gesellschaft. . 1.1.21. 1). Nr. ..........

Berlin, den ..... ten ............... Das Direktorium

der Berlin-Potsdam-Magdeburger Eisenx'ahngefellsckast. Ausgcfertig .

Serie Nr. ..... ..... ter Zinscoupon zur Prioritätsobliaation der Berlin-Potsdam-Magdeburger Eisenbathxsellsckzaft. [,ict. l). r.

----- Thaler Silbergroschen hat Inhaber dieses vom ............... ab in Berlin aus unserer (Hexenschastskasse zu erheben. Dieser Zinscouvon wird ungültig und worth os, wenn er nicht binnen vier Jahren nach der Verfallzeit zur Zahlung p-räseniikt wird.

Berlin, den ..... ten

Das Direktorium

der Berlin-Potsdam- Magdcburgcr Eisenbahngeseklschaft. Auögefcrtigt.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Bekanntmachung, betreffend die Allerhöchste Genehmigung der unter der Firma xBocholter gnneinnüßige Aknen-„Bau' Geseüschafi- mit dem Sich zu Boeholt errichteten Aktien- Gesellschaft.

Des Königs Majestät haben mittelst Allerhöchften Erlasses vom 11. Januar 1869 die Errichtung einer AktienYscklsWst unter dex Firma vBocholter qemcinnüßige Aktien- _augesell- schaftc mu dem Siße zu Bochoit, so wie deren Statut vom 2. Oktober 1868 zu genehmigen geruht. Der Atierhöchsts Erlaß

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„mhß dem Statute wird dureh das Amtsblatt der Königlichen

Re ierung zu Münßer bekannt emacht werden. 9Berlin, den 20. Januar 1869. ' . . Der Minister des Innern. Im Auftrage: Sulzer.

Dcr Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. ' Im Auftrage. Moser.

Mini erixum der geistlichen Unterrichts- und | Medizinal : Angeleäeuheiten. Der Privat-Dd nt Dr. Karl Michael Salkowski in Königsberg i. Pr.„1 zum ayßerordeptlicben Professor in der juristischen Fakultat der dortigen Universität ernannt worden.

Bekanntmachung.

Die Außstellung der eingesandten Entwürfe zu dem Bau eines neuen Domes mBerlin ist in den Räumen des Akademie- gebäudes yon Montag„den 25. d. Mts. an, eröffnet. Der Eingang findet 111“ der Umversitätsstraße Nr.7 statt und ist der Besuch täglich von 11 bis ZUhr , Sonntags von 12 bis 2 Uhr, unentgeltlich geßatte-t.

Gleichzeitig sind die Kartons von Cornelius zu dem Campo santo des hiesigen Domes, zur Litdwigskirche und zur Glyptothek in München, sowie mehrere Studien und Entwürfe deffelben Meisters auSgestellt. Der Eintritt dazu erfolgt durch das Häupt- portal Yntex den Lmden oder durch die Säle der DombauPiäne gegen em Eintrittsgeld von 5 Sgr.

An ekomnzcnx Dcr Gencral-Major und Commandeur der 20. nfanterte-Brigade, Wittich, von Posen.

Bekanntmachunéx.

Infolge der durch das Amtsblatt der Kön glichen Regierung zu Potsdam vom 21. August 1868 (Stück 34) zur öffentlichen Kcnntniß gebrachten Militar- Ersaß - Instruktion für den Norddeutschen Bund

"vom 26. März 1868 Werden alle diejenigenhz'ungen Männer, welche in

einem der zum Norddeutschen Bunde ge rigen Staaten heimaihs-

berechtigt, und 1) in dem Zeitraum vom 1. Januar bis einschließlich den 31. Dezem- ber 1849 geboren sind, 2) die'ses Alter bereits überschritten, aber sich noch nicht vor eine Er aß-Aushebungs-Behörde zur Musterung gestellt, 3) sich zwar gestellt, über ihr Militärvcrhciliniß aber noch keine feste Bestimmung erhalten haben, und gegenwärtig innerhalb des Weichbildcs biefigcr Residenz ihr geseh- liches Domicil (Heimath) haben, oder bei Einwohnern derselben als Dienstboten, Haus- und Wirthschafisbcatntc, Handlungsdicncr, Lehr- linze, Handwerksgesellen, Lehrburschcn, Fabrikarbxiter und andere, mit die en 111 einem ähnlichen Verhältnisse stehende Militärpflickyiigc, oder als Studenten, Gymnasiastin und Zöglinge anderer Lehranstalten sich ayfhalten, soweit dieselben nicht zum einjährigen freiwilligen Militär- dienste berechtigt, resp. von der persönlichen Gestellung vor die Kreis- Ersßßs-Kommisfion in diesem Jahre entbunden find, hierdurch an- gew e en: fich, behufs ihrer Aufnahme in die Stammrolle in der Zeit vom 15. bis incl. 31. d. Mis. bei dem Königlichen Poli ei-Lteutenant ihres Reviers persönlich zu melden und „dabei die ber ihr Alter sprechenden, „sowie die etwaigen sonfti en Atteste,“ Welche bereits er- gangene Bestimmungen über ihr Mil tärverhältmß enthalten, mit zur Stelle zu bringen. . Für diejcnigen, welche im h-iQßgcn Orte geboren sind, oder „hier ihr gcseßliches Domicil haben, oder hier nach „20 der Militär- Ersaß-Instrukiion gestellungspflichtig, zur Zeit a er abwesend find, müssen die Eltern, Vormündcr, Lchr-, Brod- und Fabrikhcrrcn die Anmeldun in der vorbestimmten Art bewirkm _ , Wer d e eigene, oder die Anmeldun abroesender Militärpfltchti- ger, zu 1vclcher er Verpflichtet ist, vers umi, Wird nach der Straf- Verordnuna des hiesigen Königlichen Polizci-Präfidiums vom 16. No- vember 1868 mit einer Geldbuße bis zu 10 Thalery odex vexhältmß- mäßiger Gefängnißftrafe belegt; auch hat diese Versäumnis; die Folge, daß die nicht angemeldeten Militärpfl'rch-t-igcn, uxiJalleerr körper- lichen Dienßtaug1ichkcit, vor den übrigen. Militarpfitchtigeiz Film Dienst bei der Fahne eingestellt, und etwaige besondere Verhaltnisse, Welche die einstweikige Zurückstellun vom Dienst geeigneten Falls zu- gelassen haben würden, nicht berücksJchtigt werdet). . „Ueber die Meldung zur Eintragung in dre Staznmrolle wird Seitens der betreffenden Köni lichen Revier-Polizei-Lieutcnants eme BescheinigunJ ertheilt, Welche ?orgfältig aufzubewahren ist. Berlin, en 10. anuar 1869. ' Kön gliche Kreis-Ersaß-Komnnssion.

NichtamtlicheS.

Pxeyßen. Berlin, 23. Januar. Seine Majestät der K?ng nahmen vorgestern nach dem Vorlrag der Hof- marscvalle militärische Meldungen im Misein des Gouverneurs und Kommandanten entgegen und arbeiteten hierauf mit dem Krich-Minifter und dem Chef des Militär-Kabinets. Nach der Spazierfahrt eitheiiien Se. Majrftät der König noch dem Für-

sten Sulkowski Audienz, welcher die Ehre hatte, Allerhöcbftdem-

. selben seinen Sohn vor usteüen. Abends Uelsen hre Majeßäten

der König „und die K n 'm Cour im Königl. chloffe ab, wel- cher fich_ em Konzert an loß. Gestern Vormittag empfingen Se. Majestät den Qber-Ho marscha11 Grafen Pückler. Mittags fuhren „Al_lerhöchstdzeselben pazieren und besuchten Abends den Subskriptionsball im Königs. Opernhauie.

Heyie nqhmen Se. Majestät die Vorträ e des Militär- und Civilkabmets, sowie die Meldung des eneral-Majovs Wittich, Commandeurder 20. Infanterie-Vrigade, entgegen und arbextetenJFut Mn Pétmistcr-Präfidenten.

*- re' aje ät die Köni in beachte e ern d s Magdalenensitft und crschien„Abendsgauf dersn Opcrßlkausbalke.

“(Se. Königuche Hoheit der Kronprinz fuhr gestern fruh mrt dem 10 Uhr-Zuge nach Potsdam zur Jagd, von wo dehstderselbe um 5 Uhr zurückkehrte. Um 7 Uhr machte Se.

,omglicbe Hoheit der Fray Baronin Nothomb, Gemahlin des bei-

ischcti Gesandten am hiesigen Hofe, aus Anlaß der eingetro enen gebracht von den) Abieben des Herzogs vox: Brabant, ron- kircizszZdthn Btclßwnélämßl-ZÉTWQ ZZZßnds erschien Se. König- " ei mr en er en un en err“ a ten a dem Bathim YpernlhcmseH K ck| H M f uf

-- re nig iche ohcit die ronprin essin mi“ t wegen des Ablebxns Sr. Königlichen Hoheit des 3Herzogs vogn Brabant, Kronprmzenpon Belgien, Familientrauer und erschien daher gestern Abend nicht auf dem Opernballe.

- Die heutige (37.) Plenar-Sißung des Hauses der Abgeordneten wurde um 101“ Uhr durch den Yräfidenten 'vonJorckxiibeck eröffnet Am *Minifiertiiche befan en sicb der Itzstiz-Mimster 131". Leonhardt und mehrere Regierungs-Kom- tmffare. Dcr xrste Gegenstand der „Tagesordnung betraf: Vorberatbung 1111 ganzen Hause Über den Entwurf eines, Gesees, betreffend den Ei enthums - Erwerb_ und die dmglche „Belastung_ der rundsküche, Bergwerke. und selbstständigen Gerechtigkeiten. In der Über diesen Gegenstand eröffneten Generaldebatte sprachen die Abg . [)1'. Bähr. und Lasker für die Regierungsvorlage, die ZUM. Reichensperger und Dr.Waldi-ck gegen dieselbe. Nach dem Abg. Reichensperger__ nahm der Regierunas-Kommiffar Geheimer Iufttzrath 01". Förster das Wort. (Schluß des Blattes.)

Sachsen. , Meiningen, 21. Januar. Der Landtag [Haitv-ngxftexn seine Arbeiten geschlossen und sich auf unbestimmte

et er ag . *

Neuxz. Gerci, 21. Januar. Durch die Nr. 297 der Geseß-Sam1nlung fur Reuß j. 8. wird ein Nachtrag zum Gesch über die Pxeffe vpm 15. Juni 1868 “publizirt, durch welches nynmehr sammmche Preßgewerbe von behördlicher Konzessio- nirtzng entbunden _sind, während dies biIbcr bezüglich der Leib- bibliotheken noch mcht der Fall war. Eine zweite Publikation betrifft, das Geseß vom 16". anuar 1869, über die Veräußerun- YF" sZitens zahlungsunfahtger Schuldner zum Nachtheile der

an*_ iger.

Bayeux. Münchxn, 21. Januar. Der Entwurf der kunftigen Militar-Gertchtsordnung ist nun so weit vor- geschritten, daß er demnächst vor den Staatsrath gekangen Wird, um das leßte Stadium der Vorberathung durchzumachen und dann den Kammern vorgelegt zu werden.

- Das Berggescß wurdesm der Abgeordnetenka mmer nach den Aquchußanträgen einstimmig angenommen.

, Oesterreich (Ungarn. Triest, 20. Januar. Die eng- lische Fregatte »Ariadqea, Kommandant Linienschiff§kapitän Colin ,Ca-mYbekl, hat hier Anker geworfen, um dLU Prinzen und die Prinzessin von Wales an Bord zu nehmm.

Ye1gien. Bxüs 191,22. Januar. Die Disrussion über die Beichafngung der Kinder ,in den Fabriken ist gestern in der R e p r ä s entantenkq mmer einstweilen dadurch beendet , daß die be- treffenden Pentioyen der Regierung zur Aeußcrung überwiesen worden sind. Die Generaldiskussion über das Budget des In- nern dauert noch fort.

»- In der heutigen, Sißung der Repräsentanten- kammer machte der Finanz: Minister Mittheilung :von dem erfolgten, Ableben_ des Kronprinzen. Die Kammer beschloß, die Sißungen bis„nach den Leichmfeieriichkeiten zu ver- tagen. Der Tag des Begangniffes ist noch nicht festgestellt.

, Gxoßbritannien und Irland. London , 21. Ianuax. Die drei Kmdex des Prinzen von Wales find in Marl- borough-House eingetroffen.

Frankreich. Paris, 22. Januar. (W. T. B.) Das pIournal officiel: schreibt m seiner Abendcmsg-abe: Die Kon- ferenz hat bereits die Depeiche festgestellt , durch welche das Ka- binct von Athen aufgefordert werden soll, die auf der Kon- ferenz einstimmig von denGroßmächten aufgestellten Prinzipien zu acceptiren. Die Antwmt der griechischen Regiekung dürfte

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