1869 / 22 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

innerhalb vicx Jahren nach der Fälligkeit vom S [U e des b l - den Kalenderjahres an gerechnet, nicht cröobenen ÉnsL, verjäörreßffczlxx

Gunsten des Kreises.

Das Aufgebot und die Amortisation verlorener oder verni Schuldverschretbun ex) erfolgt nach Vorschrift der Allgemeinen GÖRTZ :tcl :)1 W. 120 ZLq. bei dem Königlichen Kreis-

Zinscoupons können Weder aufgeboten no amortitt Doch soll Dexnszügxn, 1velchxr den Verlu,| vén ZinschoYZrTFr' Ablauf der wer] hrtgen Verjahrungsfrift bei der Kreisverwaltung anmeldet und den stattgehabten Bes? dsxr Zinscoupons durch Vor- on in laub ater i - hut, xmch Ablauf der Vcrjahrungsfrist der BItrag [Hex anFÜTTdXeK und rs dahm mcht vorgekommencn Zinscoupons gegen Quittung

OrYnung Theil 1. gerichte zu Elbing,

?eigung der Schuldverschreibung oder

ausgezahlt Werden.

Mit dieser Sch111chrschrcibung find die halbjährigen Zins-

_ ' ür die weitere Zett werden stcoupons auf fünfjährige Periodan aus-

coupons bis zum Schlusse des Jahres 1872 ausgegeben. gegeben.

Die Ausgabe einer neuen Zinscoupons-Scrie er olt bei Kreis-Kommunalkasse zu Elbing gcgen Ablieferung desf Ker ältexeetx „Beim Verluße des Ta-' 111scoupons_-Serie an den und eren Vorzetgung rechtzeitig

ur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet

Zinscoupons-„Serie bei edruckten Talons. [ons erfolgt dre Aushän igung der neuen Inhaber ßer Schuldverschreibung, sofern geschYen tft.

der Kreis mit seinem Vermögen.

Dessen zu Urkund haben wir diese Auéfertigung unter unserer

Unterschrift crthcilt. Elbing, den ..ten ............... 18.. (Stempel.)

Du" ftandtsche KOMUZMM für KMUDMMÖM 121.1 Elbinger Kreise. Anmerkung. Dre Unterschriften sind eigenhändig zu vollzieheq

Provinz Preußen. Regierun sbc irk D .

z..???MÉZZßhk"“)t3in??"xkbngMe ISM) “"W“ tga ton c in er Kre'

. """"" N=“ ...... Uher ....... Thaler zu lses

über ..... Thaler ..... Silbergroschen.

Der Inhaber dieses Zinscoupons empfängt gegen dessen Rück-

.. und " ' ' Férbenannten Kreisobligation für das HalbjsxßttkerFZY dé. Zmsende r

Thalern ...... Silber-

gabe am . „ten ............... 18

s .......... mit (in Buchstaben

groschen bei der Kreis-Kommunalsas'se' zu Élßing. 18

Elbing, den . „ten ...........

(Stempél)

Die ständische Kommis ton ür d ' dx Us f ethausscebaFÖJElbinger Krerses.

. . U Dieser Zinscoupon ist un üléi * Wenn _dessen Geldbetrag nicht James]; halb vter Jahren nach der Fälligkeit, vom Schluß des betreffenden Kalen- derjahres an gerechnet, erhoben wird.

A nm e r ku n g. Die Namensuntcrschrißen deZMithlisederlder Kom- ern 9 er ac jmi eftempeln

misfion können mit Le edruckt werden, doch muß jeder Z

trolbeam Provinz Preußen.

en versehen Werden. Rc ierun s ' ' . ' T, a ( ox? g beztrk Danztg. zur Kretsobltgatton des Elbinger Kreises.

Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu

der Obligation des Elbinger Kreises

[„Mr. ..... ck14? ..... über ..... Thaler 5. fünf Prozent

18. . bei der

Elbtng, den . „ten .......... 18. . (Stempel.)

Die änd' ' " ' ' st ische KKMFésfion fur Zn LEThausseebauUdesKEl[Unger Kreises.

Anmerkung. Die NamexisuüterschriTteZetLder' YeitgÖieder der ern 0 er ac mile-

Kommisfton können mi stexnpeln gedruckt werde doch mu “eder alon

n ""t der eigenhändj en Namens ' - Kontrolbeamten „vergsehen jverdenlénke chr1ft emes

Der Talon tft zum Unte ' ganzen Blattbreite unter den beJétxeFlJeeßtYfZiZJ

coupons mit davon abj ' , stehender Art abzudruckßjettxhenden Lettern m nach-

9ter Zinscoupon. | 10ter Zinscoupon.

U-

, Justiz : Ministerium. Der Audttor Mohrmann in Gifhorn ist zum Advo-

k . . , . , ÉZFUZM Anwetsung feines Wohnfißcs m Ntc'nburg ernannt

(“mf Prozent Zinsen

, " ' inscou o ' er ergenkandtgcn Namensunterschrift ei11?sn.§?13:;k

362

Ministerium der geistlichen, Unterri ts- Vtedizinal = Angelegenheiten:-h und

Der Privatdozent an der Königlichen Univer ität ' Zr, Adolf Bastian,_ ist zum Assistenten für dsie veLLeeiZsjel?“ ammlungen djer klemexen Kunstwerke des Mittelaltc-rséxen der neueren Zett, der htstortschen Sammlung, der nordischY

Altcrthümer und der ethnograp is en Samml . ÜJM Königlichen Museen ernan?1tck)1vorden. ung bel den M“

. , KRK Tages::rdnung.

8. Plenarstßung dcs Herrenhau es am Donnersiag, den 28. Januar 1869, Vormsittags 12 Uhr.

Vereimgung der zum Herzogthum Sach en-Altenbur e Thetle der Dörfer W1Uschüß und Gräfendorf mit 33th 222le chen Staatßgebxeke, und Hie Abtretung des unter preußischch andeshohett stehenden Thetles des Dorfes Königshofen an das Herzogthum Sachsen-Altenburg, sowie über den zwischen Preußen 1868 dem Herzogthum Sachsen-Altenburg unter dem 9. JM _abgeschloffcnen Vertrag, über den Austausch des Unter preußtscher Lansdeshohett stehenden Theiles des Dorfes Königs. (YFM gegen dxe zu Sachs§n-Altenburg gehörigen Theile der d rfer Willschuß und Grafqndorf. 2) Schlußberathung über ein Gesxßentwurf xvegen Einführung kürzerer Verjährungs. fxbsten fur die Provuzz Schleswtg-Holstein. Z) Schlußberathun ZL“ den aus Anlaß emcs Antrages der Abgeordneten 1)1'.Veckerg ölfel und Sachße pom Abgeordnetenhause beschloffenen GeseyZ entwurf, betreffend emen Zusaß zu Z. 25 des Geseßes Über die Ftsenbahnuyternehmun en vo1nZ.Noven1ber 1838. 4) Schluß. erathung uber d_en Ge eßx11tW1trf, betreffend die Aufhebung der Zrauungxzssteuer tm Gebiete "des ehemaligen Kurfürstenthums FFM. .)) Schlußberxxthyng uber den Geseyentwurf, betreffend ] and„erungch1 Und “Ergänzungen des WWW vom 29. Februar 868 uber dte kunfttge Behandlung der auf mehreren der neu erorbenen Zandestherle haftenden Staatsschulden 2c. 6) Schluß- derathung Uher dyn Geseßentwurf, betreffend die Theilnahme er Staatsdiener m Neu-Vorpommern und Rügen an den ZTFYZXYstY unhffyem (SZenwindeverbande. ' , . . „ommr um 1": er den Entwur ' ' Polizeigescßes fur den Umfang der RheinprovifnzelZFd TMM

JZZZWYZM WieZbaden. 8) Zweiter Bericht der Matrikel-

Angekommen: Se Excellen der G [ a' und Commandeur d * . , z enera =»„teutcnant Königsberg i, Pk. er 1- DWlfiVU- von Benthenn, von

Der Gencral-Major und Comma ;- - Brigade, v o n M iru & von Cöln. ndeur der ].).Kavallerte-

Nichtamtliches.

, Preußen. Berlin 26. Januar. Se M ' " Könt g nahmen_ heute de,;x Pyrtrag des Militär-ÉYÉÜZH ?th YFHÄYUZF)?ftvnongnWYlltlttarllxche Yeldungen im Beisein des r em er ' ' ' ' - ve'cneursI Ztnd Z))TZeT(**-31171471dtt-KommchantFtlYliche: Hohen, des Gou- - re aje ä die Köni in den t Botschafter Grafen, von Her Gols End dinisrtceh 1e11itg YFUMY jKerßLZrineY UTZTZZÉKÖYPYFWU Königlichen Hoheiten dem HöchstihreSr VKLZMMFUJH zesfin zur Feter des Jahrestages --1 e. mg? „6 oheit der Kron rin Zim 117 Uhr tptlttärtsche Mexdungen entxéxegenz. NFM! IFF? KLJZTPYYz L?cihxxtdeirtxelbdéa sm12t[ chrerdKöniglichen Hoheit der . eiter. es Bild a - ??achVdem Dmer wohtztx _Se Königliche HoheithdxerZroYJZFz em ortrage m der xmlttartschen Geseklschaft bei, während Ihre

Köni liche o eit die K ' ' ' ' mit egmem els)uch beehrrtZUPrmzessm dte Gräfin Carl Pourtales

DasStaats-MWt t des Minjster“Pkäfide11ten M ge_stern unter Voxfty hausen zu einer Sisung ZUYLYXZMVVU Bxsmarck-Schön-

_ Die heutige (WMW d ' es ZWSÖZZYFYU ?yurde um 10-21th erch deéaÉlrsästdenten Ministe. „“.d etöffn-et. Mmiftertische befanden sich der derl dr anfi e“"t-GMsv')"Btsm(““ck-Sél2l'511hausen, derMinister des “" w“ hschastÜchM Angelegenheiten v. Selchow, der Minister Innern Graf zu Eulenburg, 'der I111*kiz-Vkinister ;)„“ Leon-

hardt und mchrerc Regierun '

gZ-Kommtffare. KomYFs'PMfidem thctlxe zuerst das Resultat der Wahl einer Gcseßentjé'n' von 14 Mitglu'dcrn mit, welcher die folgeUden

[rufe zur Vorberathung überwiesen sind: 1) bctrcffMd

1)_Schlußberathung über den Gesejäcntwurf, betreffend die »-

7) Vericht der '

n Ei ent umSerwerb und die_difzglichc Bclastyng der (Zrund- ?tcücke,gVerhg1verke und selbstständigen Gerechtigkettcn, 2) den Geseyentwurf einer Hypothekenordnungx Z) de_n Geseßentwurf, betreffend die Stempelabgabcnskvon gennffen bet der Hypothekew behörde anzubringenden Anfragen. Das Haus trat darauf m die Tagesordnung ein, deren erst; ,Nymmer betr-afz Zu- sammenstellung des von_ der Kömgltchen Staatsregierung vorgelegten Entwurfs eme _Geseßes, betreffend dle Ge- richtsbarkeit und das gerichtliche Verfahren 'm (*The-,und Verlöbnißsachen in der Prov111zHannover"1111t den_ bet Her Vorberathung in Plenum efaßten Beschluffen. Eme Dts- küsfion fand nur zu Z. 7 att., Der _A_bg. Lasker zog nach folgenden Entgegnungen des Iusttz-thsters [)1'. Leonhardt:

»Meine Herren, das gestellte Amendement paßt gar mchx zu den Formen der hannoverschen Prozeßordnung. Von emer Ladung der Kronanwaltschaft w'etß dre Prozeßordnung da nichts. Die Prozeßordnung schrerbt vor, daß dem Staats-

. anwalt in gewiffen Sachen, die auf eführt sind und wohin

au die'eni en e ören, welche die öxenxliche Ordnung, sywxe dextherjsonegnstc-th betreffen, hie Akten dm Tage vor dex mund- lichen Verhandlung mitgethetlt wxrden solZen, um 1?m_auf diese Weise Gelegenheit zu geben, 111 per S1Zung zu er chemey und sich gutachtlich zu äußern_. Das ist d.er moäus prczascjeznäx, Nun weiß ich nicht, wenn drese allgemeinen Voxschrtstxn d'e- stehen bleiben, was die neue Vyrschrtft soll. Beides fgllt _]a doch wohl zusammen. Wem) Ste, dcn Paragraphen „mcht' m der Faffung lassen woklcn, dte er ]eYt hat, jo lst es betyWettem vorzuziehen, das erste Alinca ganz zu ftretchen, als eme Vor- fchrift anzunehmen , von dex Jeder , der das hgnnoversche Prozeßrccht kennt , sagen wwd , daß sie gar feme Bedeu- tun at.« , , '

g»?Neinc Herren, an zmd für sich lege ich guf das erße Minen, nachdem das zweite Almea„wengef€5l1en 111", gar kem Gewicht. Ich würde es an und fyr s ch sur erwunFcht exact)- ten, daß es wegfällt, wenn man namltch die Sache un Sinne der hannoverschen Prozeßordnuug “betrachtex. Nach der han- noverschen Pro eßordnung müssen dte Akten xn den betreffendey Sachen, insbeéondere in Ehesachen , nntgethexlt werden zmd d1e Staatsanwaltschast erhält dadurch Gelegenhett, s1ch zu außer:) ,' es ist aber in der hannoverschey Prozeßordnung ausdruckltch bestimmt, daß das Nichterschemen der Staatsanwaltschaft Nichtigkeit des Verfahrens mchx zur Folge hat. D,)esen Vorschriften gegenüber muß es nun,m derThat sehr merkwurdig erscheinen, wenn hier gesagt w1rd: _H1e 'Stgatsanwaltschaft muß erscheinen - und nicht das Prä1ud1z hxnterher koznmx: wenn sie nicht erscheint, ist das Vexfahren mchtlg. ,Axtch, 1st dte Staatsregierung ja in der Lage, 11n7Wege der Dtsztplm oder des Reglements zu erreichen, daß d1e„Staatsan,waltschaft fich jedesmal einfinden muß. Ich, habe hxer aber “dre Ansich) ver- treten, daß dieses Geseß Über d1_e Ehegertchtsbarkett aus Grunden, die nicht viel an sich haben, mcht erschwert werYen möge und deshalb bin ich auch weder für das Exne noch fur das Andere, wenngleich auch nur aus äußeren Grunden. « ' den von ihm zu diesem Paragraphen gestellten Antrag zuruck. Darauf wurde der Z. 7 in der Fassung de_r Vorberathung ab- gelehnt und nach der chicrunngorlage m namentlicher Ab- stimmung mit 144 gegen 135 Stimmen angenytxzmeq. Dem ganzen Geseße trat das Haus mit großer Majorttat bet. "

Der zweite Gegenstand der Tages„ordmmg betraf: sznd- licher Bericht der Justizfoxnnxijsion „uber den Entwurf emes Geseßes über die Anstellung tm höheren Justtzdtenft. Die Kommission beantragte: _ ,

Das Haus der Abgeordneten wolle beschlteßen: 1) „1m §. ] als zrveiten Absaß einzuschalten: Auf Fäkle de_r Vorsehung un Wege der Disziplinarftrafe findet diese Vorschrtft keme Llnjven'dung„v1el1nehr bleiben in dieser Beziehung die bestehenden Vorschrtftcn m Kraft,“ 2) im Z. 6 die Worte: »insbesondere dtc W. 1 und 2 der_Verordnung vom 8. Februar 1867 ((Gesetz-Sammlung S. 209)« zu fire1chez1,* Z) nut den vorstehenden beiden Abänderungen tm Geseßentwurf, Wie Herselhe aus dem Herrenhause an das „Haus der Abgeordneten gelangt tft, dte verfassungsmäßige Zustimmung zu crtheilen. , .

Nachdem der Abg. Lasker als Bertxhterstatter dle Vorlage mit den Anträgen der Kommission befurworxet hatte), sprach sich der Iustiz-Minister 1)1'. Leonhardt gegen dtese Aptrage aus. An der Debatte betheiligten sich noch dte Abgg. Reichensper'ger, 1)» Waldeck,1)r.Bähr, Windthorft-Meppxn. Der Iusttz-thfter griff nach dem Abg. Reichenwer er 111 dre Diskussion em. _

In der Spezialdiskusston prachen zu Z. 1 der Bcrtcht- erstatter Ab eordneter Lasker und der Regterungs-Komnnssartus Ge?e1n1er Usti =Rath [)1'. Falk. Das Haus nahm darauf den

. nach dem ntrage der Kommission an. u J. 2 sprachen außer dem Berichterstatter die Abgeordneten ray, Twesten. Der Antrag des Abgeordneten Twesten , das Wort: als, vor: Beamter der Staatsanwaltschaft zu streichen, wurde angenom- men, der des Ab eordneten Kratz, nach dem Worte: Advokat- AnWalt einzuscha ten: oder als Notar, abgelehnt.

Zu Z. 3 lag der Antrag des Abg. Wmdthorst-Meppen vor: nach dem Worte Ober-Prokurawr einzuschalten: oder acht Jahre qls Rechtsgpwalt (Advokat, Advokatanwalt). An der Djtskrzs- ston bethetltgten stch die Ab g. Windthorst-Meppen, Miqusl- Waldeck, Twesten. Dcr Ju iz-Minister O1“. Leonhqrdt WLW nach dem, Abg. Miquél, der Regierungs-Kommiffarms Ge et- mer Jufttz-Rath [)r'. Falk nach dem Abg. Windthorst-Meppen das Wort. Der Antrag des Abg. Windthorst-Meppen wurde be? hZätchlung der Sttmmen mit 154 Stimmen gegen 149 ab- ge e n .

, Zu §.,5 beantragte d_er Abg. Windthorst-Meppen, an att: emxr iyßändischen Ymvexfixät, u sagen: ciner deut chen Umversttat. Der Justtz-thster ?prach sich gegen diesen An- trag aus. Das Haus verwarf den Antrag.

Z. 6 wurde darauf mi_t dem Antra,ge_der Kommission, eben so das ganze GeseY Mit großer Ma1or1tät angenommen.

Es folgte in der a eZoxdnung: Zusammenstellung des von der Königlichen Staat regrerung v_orgelegtenGese eytwurfs, betreffend die Uebereigmmg der Dotationsjonds der ülfskassen an die provinzial- und kommunalständtschen Verhände der acht älteren Provinzen der Monarchie Mit der) bet der Box- berathung im Plenum gefaßten Beschlüssen. Hierzu lagen dre folgenden Anira'ge vor:

1) Vom AbZ. v. Foyerbeok :

Die Ueberschrit des eseyentwurfs so zu faßen: Gesch, betreffend ZZZ Donjionsfonds der Hülfskaffen der acht alteren Provinzen der

onar lt.

2) Vom Abg. Grafen Schwerin: dem Gcfeße die folgende Fassung zu geben:

Geseß, betreffend die Uebereignung der Hülfskassen an die Provin- zen, beziehungsrveise die Kommunalverbände Preußen, Posen, Schle- ßen mit Ausschluß der Oberlauffß, Saehsen mit Außschluß der Alt- mark, Westfalen und Rheinprovmz, sowie die Kommunalverbände der Altmark Kurmark, Neumark, Oberlaufiß, Niederlaufiß, Altpom- mern und Äeuvorpommcrn mit Rügen. _

J. 1. Die den Provinzen beziehungsweise den Kommunalverbänden Preußen, Posen, Schlefien mit Ausschluß der Oberlausiß, Sachsen mit Ausschluß der Altmark, Westfalen und Rheinprovmx, sowie den Kommunalverbänden der Altmark, Kurmark, Neumar, Ober- und Nicderlaufiß, Altpommern und Neuvorpommern mit Rügen zur Errichtung von Hülfskaffen auf Grund der Königlichen Bot- schaft vom 7. April 1847 und des Abschiedes an die zum ver- einigten Landtage versammelten Stände vom 24. Juli desselben Jahres zinsfrei ewährten Fonds von zusammen 2 Millionen

halern Staatss uldscheinen und 500,000 Thaler baar, Werden, unter Aufhebung des bei Getvährung der Fonds gemachten Vor- behalts Wegen Zurückziehung derselben bei nicht statutenmäßiger Verwmdung oder nach erfolgtem Anwachsen derselben auf das Doppelte; diesen Provinzen beziehungsweise Kommunalverbänden als ein ihnen gehöriges und einstweilen bis ur geseßlichen Einfüh- rung der in der Verfassung vorgesehenen rovinzialVertretungen von ihnen durch ihre jeßigen Vertretungen zu verwaltendcs Vermögen

überwiesen.

§. 2. Bis dahin steht diesen Vertretungen zu gemeinnüßigen ZWecken im Interesse der betreffenden Provmzen, bezichungSweise Konnnunalverbänden, die freie Verfügung über den gesammten Zins- gewinn der Hülfskassen zu.

Nach Einführung der durch dtc Verfassung vorgesehenen Ver- tretungen kann von denselben auch über den dem Dotationsfonds ?antugew§chscnen Kapitalbestand, zu den oben gedachten Zwecken ver- ug wer en.

8) Vom Abg. Scharnweber:

Im §. 2 des Amendements des Abg. Grafen SchWerin am Schluß des ]. Alinea oder im J. 2 der Beschlüsse des Hauses hinter dem WorteyHülfskaffcna hinzuzufügen: sowic üher diejenigen Kapital- bestände, welche aus der statutenmäßig schon bisher zur freien Ver- fügung dieser Vertretungen für öffentliche Zwecke gestandenen Quote jenes Zinsgewinnes an esammelt find, _und im 2. Alinea des Amen- dements des Abg. GraZen Schwerin, hmter den Worten »auch über den« einzuschalten: »sonstigena. (Schluß des Blattes.)

Mecklenburg. Sch1verin , 25. Januar. Die heute er schienene Nr. 6 des Regierungsblattes enthält 11, A. eine landes- herrliche Verordnung vom „20. d. M., betreffend die Zusam- FWUWZYUJ des General-Audttortats des mecklenburgischen Kon- mgen .

_- Die am 24. d. M. ausgegebene Nr. 3 des Großherzog- lich mecklenburg-ftrelißschen »OffizieUen Anzeigers“ enthält das Edikt wegen der ordentlichen Kontribution pro 1. Juli 1868 bis 1869 und die Verordnung, betreffend die Aufhebung des Verbotes des Einbringens von Mühlensabrikaten 2c. in die Städte und die damit zusannnenhängenden Veränderungen im Steuerwesen.

Sachsen. Coburg, 25. Januar. _Dte vCob. Ztg.« ver- öffentlicht das Programm der Festlichkeiten am 29. Jangar 1869 auf dem Friedenstein zur Feier des fünfu11yzwa11ztg- jährigen Regierungs-Iubiläums Sr.Hohe1t des Her- zogs Ernst 11. von Sachsen-Coburg und Gotha.

Anhalt. Dessau, 23. Januar. Der Herzog von Sachsen-Altcnburg und der Erbprinz von Schwarz-

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