452 . 453 deutli aus da die Re ierun Vsk ich“ UNd dem dann der Andere sagte: Ich b„m (1 Den) alter Freund, ttion, für das allseitige Yerstzändmß, .at-ts NUFkstcht für, die für die Verwaltun und Verwmdun von Staatögeldern maßgebend stxeotreYee-i estanjzldlr EiYseßung, odßr AbändßrunggeincrpfiBe- Du kannst 11'ichk glauben, daß pas so ubek aememt sci. Man sHteklung des'Herrenhatzses, fux dte Stabtlttät der kunfngen Etats- snd. _Daraus folggert nun „Herr vox? Kleist, daß diese Gelder dym hörde ,dcn Landtag zuzmichen. Der Artikel 96 lautet: hält sich später nicht an dasjenige, i_vas d1e Antragstellex gesagt positionen, dxese Orgamsanontm Wegx der Geseßgebung herbeizu- Staatsschaße „zaständen. Das läßt fich picht anerkennxn. Cs b'athter ,Die Kompetenz der Gckichte und Verwaltungsbehörden und gefühlt haben, sondern man wrrd auf eme Rxsolutton des führen. Das tst abcrhtmmelwetxversch1edenvon dem Jnhaltcdieser "Uk ausgedruckt werden „sollen, und können, daß; die überwxesenen Herrenhauses hinweisen; wclche skkiCt-issjms auswrtcht: Die Re- Resolution, welcbe, indem sie eme Erwartung ausspricht, doch Gelder "" Etat "ÜWUWUse" sUM- UNd daß dakUbkk nur um ZU"
wird durch das Gcscß bestimmt. Ueber Kompetenzkon- „ „ . , , , „ ' , . - . fiimmung des Landtags also in derselben Weise verfü twerden könne hat dte Verpfltchtung, bet 1edcr neuen Orgamsatwn mchts als eme Verpfljchtung der Regterung aussprechen wxll. wie Über andere Staatsßeldcr. Eine solche Bestimman war um so,
flikte zwischen den Verwaltungs- und erichtsbehördez1 gjerun „ „ d t "b d' _ b d' O „ t“ & „ , t eidet cin dur das Gesc bc ci neter Gcr1cht§hof.« Die emer “ erwaltungsbßhordx nut den) Lan ag? 17ch„U sx leselbe 'Was ist nun cx er te rgamsa um neue? Landespolizet- mehr „ot w nd“ w -[ d' - - - _ YeZYrung ist imnYr der Ansith gczjvcéen, daß der ganze Para- Lu einigen. D1cs 1st eme Verpflichtung, die Wir U1cht aner. „ Behörden? Ich weiß wohl, was Ml AUJMÖW V0kgeschWebt [affen ist,hunkd ZLézguaßerxksse“ Y“M"?§M ZßßdgédslthZiYIerÖoedenXt
graph sich nur auf das Verhältniß dcr Verwaltungsbchörden enncn. at, 3. B. die Umformung der Landdrosteicn in Regierungen, Unseren Verhältnissen ja nicht so genau bekannt smd, die Auffassung
zu den Gerichtsbchördcn bezieht, und nichts anderes hat sagen _. Im weiteren Verlauf der Disrussion fügte der Minister aber der Begriffist doch iemlich vage. Aenderungen in derEinrich- Raum gewinnen könnte, die Staatsregierung Wolle Über diese AW?“
- - - - . dcspolizei- ehörden können nach sehr vielen Richtun- kapitalien selbstständig disponiren. wollen, als daß, wenn gcr1chtl1che Funkttonen auf Verwaltungs- des Innern noch hmzu. . , tung per Lan_ „ _ , D * 3 ' „ „ . „ „ , - - „ - - ' 9 m und m verschiedenenDtmenftonen not wendt werden und . “ §- * TVM)“ ""e" wesentl'chm Beßandthl der Verordnun behordcn ubergehen sVÜM/ es dazu Ums Geseßcs UNd der VM Meme Herren, es [| keinen .lugenbllck meme Idee geWesen, JT? Frage, ob eine Organisation unter die Rlexsolutiogn fakle, ,wird btldct, geht dahm- daß alle Bestimmungen, die in den neuen Landesg-
wirkung des Landtages bedürfe. Der Beweis für die Nich- da die Herrkn einen Eingriff in „Hie Königliche Präroaaxjye _ , , ck,le für die Verwaltun, und VW d tigkeit dieser Ansicht ist leicht zu „führen, wenn man be,?bstchtigten, ich sagte nur, 1m1)]101t€läge m der Resolution in ]edcm einzelnen Falle Gegenstand des Zwetfkls "1173 der wa_ren, aufgehoben sein, uqnd daßcdichx1 L?RvarzitkaHleileFrkaJthebYL
* ' ' - ' ' 1“ in ' ' ' . beei ne mit dieem Ausdrucke einen Ak Diskllsswn se“) Yönncn. Wir WMC" az: _eine Yerändcrung freies ermö en der Gcncral-“ta tsk- (" ' - fich “Ws vergegenWrtlgt, daß Ms“ AM“ fck “" Emgrlff Ich z ch s t“ in dem territortalen Wirkungskretse elner Behorde denken, kannt, daß nIit den AktivkapitÄQ-Z «ZchiÉlYÜsZZZÉJ'dieE-TulfstdJ-
dem Ab mitte der Vcr a un Zurfunde be nder, der der memer Anicht und der Ansicht der Staatsregierung na , , „ , „ von der sckZichtcrlichcn Gcwcsltff'haßdelt, daß aufcih ausdrück- mit dem Rechtes dcr Kronq nicht im Einklange steht. „Was GUY an eme Vqränderungt dx?“ sacthhetn Kdompetenzl, YnSxme selben hafstetxn, auf dre Staatsverwaktung und unseren Etat über. lich in12lrt.89 gesagt ist, die Organisation der, Gerickxte könne Brühl anfüZrte, verstehe 1ch mcht acxnz- daß eme .Starx'MMr AenderZL"? F?r“ÄÉÜkaaoZgUZie ZorelwrmkFxZO dwre b Ms“ WWF «L*Zaätsresicrung konnte deshalb kein Vedmk *
nur durch Gesexz crfol en, was 8 coutral'io schlteßen laßt, daß Regierung araus hxrvyrgehen mußte, weyn ste nut beiden M,“, r b't1t: ihrer , an en Gesch"fctL d 7 0.“ MMU" Kapitalicn und .die Auskünfte davon wie auf denknEtxtagedT'r ein- die Organisation der crwaltungsbchörden ohne GMB stattfin- Häusern eine Orgamsatwn „durchtxetbe, wetl dany das Ab. mä'ßig ar ULF"! d das r ?mis W a „N ZWS, d1chRfkalgex zelnen Landesthcile für 1867, wo fie schon in Einnahme stan- den “kann, und daß endlich der Art. 110 der noch 111 Bezug Jx- aeordnetenhaus gezwungen wurde, dtc Mittel zu gewährßn. Das meme .ZHerrexz, th Ick w" ?) sa NYM tth, mne er eso "“ den, auch bei uns in den Etat für 1868 zu übernehmen. Sie nommen if;, eine reine Uebergangsbestimnmng 1st, dre auf te Abgeordnetenhaus braucht _]a nur Nem zu sa _en„bet emer Or- tion 0 ,er mch . v höbur e_ e[ ()a th [xxx ldch aOnsehen, rpenn fiz1den dieselben im Etat der allgemeinen Kaffenverwaltung Entscheidung der Frage keinen Einfluß ausübt. Nach der VW ganisation, dann kommt mchts zu Stande. ck [| es denkbar, das Herrenhau her 97 9/ Wie e haf e , U M rgamsattons- fur 1868 speziell nachgewiesen und erläutert , und es kann
' ' ' ' n der ' ' ' o unt venn das Ab . fragen xnteresfirt se„i und „wie sch? cs wünschen müffe, an den- gar kein Zweifel darüber be - en wie die St tsr " d' . fassung hat also der Ksmg das Recht zur Orgmnsatto daß eme Orgamsatwn JU Stande k " , * geord selben dtrekter als m zwetter Lune bcthetltgt zu werden, daher gclegenheit aufgefaßt hat. SsxxhhaZ angenommY, dxßtFiMktinZpLiY-
e [tun Zbc örden mit den'eni en Ein chränkun en M! e a s die Mittel ni t bcwilli t? , , . . , , . . . ,. ,. , ,
Frchelrr Rgcgicßungs-KommissaY I?;nen ausgeführt h?1t., ch netenZhwlTngen zu einer Oelzgan'isatiogn kann das Herrenhaus und die Regierung dergleltchen öOrgantsattoUmegen "" Wege dex ZM,!) we'l ÜdxedEsrttxagle derbs-ellbex fruher eme Empahmx der neu “'
Beruht die Organisation einer Behörde anGescß, so kann die Regierung das Abgeordnetenhaus nicht, ebensowenig wie Gsseßßebuns behéxnds “ m ge- Aber em soleherWunsch rst wett roklßeiYn "H? et Zeiseldge td„e habend- dmteder ctanEmnahme des fie blos durch Gesch abgeändert werden. Soll in dem Umfange der Landtag„o'der das Abgeordnetenhaus die Regierung zwin. ' verschieden„vxn elner Equrtxm? debs Hauscs, dtexs mcht aus- xenLden NWWB “venßeFFethFénué'snnW |? zur “ckung der lau“ der materiellen Regierungsrcchte etwas geändert werden , eine gen kann, eine Organisation einzuführen, die s1e nicht wiu, sprechen ZW? e, ZVMU e 1d11ch Eg au tte, das geseßltche Mittel 111 Gegen diese Auffassung ist in keinem Hause irgend ein Bedenken Einschränkung oder Erweiterung derselben eintreten , so kazm Dies ist diesm'al aucb anerkannt worden und wenn das Abge- der Han JU ba M- UM er UVM UNI NachkékUCk zu geben., erhoben worden, es ist'dcr Etat genehmigt, ohne daß nur eine Silbe dies m'tr im Wege der Gescchbung geschehen. Endlich erd ordnetenhaus beschlossen hätte: in Hannover soU nur Eine - Ueber den Antrag des Hexrn von Klerft-Reßow, »Dte von_ dem, was cht Herr von_chist monirt hat, gesagt worden ist. der Landtag da gehört werden müffen , wo die Geldfrage ins Regierung sein und die Staatsregierung hätte Widersprochen, Erwartung außzusprechen, daß dre 111 dem Etat yon 1869 m Atzs- Met11e„Herren! Herr von Kleist sagt zwar; das sei gleichgültig- „es Spiel kommt, also wo die ngierung behufs Außführung der so gab es kein Mittel, die Staatsregierung zu zwingen, diese sicht genommene Verwendung der Baarbeftände und Aktw- konne UMA)?" sem- aber die Recht?- die man erworben habe, seien
Or anisationcn Mittel und die Bewilligung dieser Mittel durch Eine Ne jerun einzurichten. Es blieb dann beim Alten. -. Kapitalien der General-Staatskaffe im Vqtrage vo'n resp. WWU? “icét aufgegebkn- . , den9 Landtag in Anspruch nimmt. * WaZ den ZlaZdruck betrifft, den GrafBrühl _urgirte, so ist 1,300,000 Thlr. _und 740,000 Thlr, nur stattfinden, xvenn zu. werdFrle ZLFZZYIFUZM (ZFhatYeYloMg FLFZFTMZÜÜ ZYXEL In allen diesen Jäljen ist die Zustimmung des „Landtgges er mir entschlüpst; ich wollte sagen: »wenn jemand. einen , vor der Staatsschaß auf 30 Mtllronen gebracht" oder em deßhalb pro 1868 ist im Abgeordnetenhause und in diesem Hohen aufe gh erforderlicky, und wo es eines Gesetzes bedarf, stehen Ste bglEx- Schlag bekäme.« vorzulegendes k,)EsMdekes GSW VM „WW Hauser“ W LUUÖ- billigt worden. Wie soll fie nun dazu kommen, bei Aufste ung des jheilungdieschustimn1ung1mtdemAlbgeordneteFhausZZVOZstdandtg _ Ferner: ZZJszni YMFHWJtObrevroZYanlsZZ-Üh Mtxelrlte Zexs f?ZTszgtterungs. EtatléchuFtprZO Fzg [Mk atzdcresd gÖradedentgegedeseßtes VerfaFm ' [“ tl'cw ' i (11 eor nete e 'r eau- ' ' ' . - „ ' € : u co a en. ie a e azu o in en vor ere an enen» r- gletck,a 10 namen [ / vcnn emegescxz ch jg h f In Bezug auf dlese speztelle Frage möchte lch klarer stellen, ' Mc ne (Herren! Herr v. Kleist hat darin einén Anstand gefunden, Handlungen nicht die mindefte Veranlassung, und desgthlb L13111 ick) deer
gehoben oder abgeändertwerdensokl,wennin13engeseßlichenKompc- wie die Sache fich entwickelt hat Als vor zwei Jahren die d . , „ „ -- . , „ * . a un Etat der All emetnen Kassenverwaltun 1,300,000*T lr. vor- Mcmun da owo [ na der Verordnun vom 5. U: 1
ckan der,Vexwaltyngsbcthdc'UIeths AMW??? WLFLZPZUY'?“ BerwaxtungsOrgamsatlon ka HannMer bergfhen „WUWe- schlug a1ß1dene Baarbeftänd? der Staatskasse und 743009 Thlr. Erhlös aus nach den?; wuZ [TorthgcganFen ist, die AuffasJ'ung dcs .HJcan THYlIilT
_ Ur 111 cm LMM Ja 6, "“O [e Frag? einde (Ze kl gte ' die Regierung vor, den PLÜWMYM Zustand einstweilen ZU konser- ffektenbeständen zur Deckung des Defizits verwendet wcrden sollen, nicht begründet ist. Was inSbesondere den Staatsschaß betrifft, so
rgge lst/ stehen SW anders Md NMUN) sch, aß le fck ech er viren, weil sie noch mcht schlusstg war, Was sie „an Stelle der, indxm nach seiner_Anfichx dgzu ein besonderes Gescß erforderlich sei, habe ich schon in dcr Kommisfion mitgetheilt, daß noch eine Million
MUÖM- Ils Has Yksgeordnctenhaué. Ste hatten „RLM- WUW Landdrofteien seßen sollte. Da tauchte die Idee des - Werl anderenfalls dte Insttiutton des Stanssthaßcs und die Rechte dic- dreimalhundcrttausend Thaler fehlen, um die Summe von30Millionen
der ursprungliche GkUUdsaH Ölk WNW daß der König NUB Mik Pauschquantums zum ersten Ykale auf, und ich be- ses Hohen Hauses verletzt werden wurden. Ich glaube mich darauf Thalern herzustellen, Welche der Staatsschaß nach dem Gcseß vom
dem Landtage organisircn könnte. Dann würde bei blos hauptete damals im Abgeordnetenhause man könne kein beschränken zu können, dem Hohen Hause über den Sachverhalt eine 28. September 1866 betragen soll. Dieses (Heseß, auf welches Herr d et 1117i cr Ve andlun eincr Or aniations ra c das er- - - - - “ - einfache Mittheilung zu machen und ho e da das 0 e aus da- von Klei beonders Be u nimmt be immt nun wirkli bu g ] (Hg h g g s f g H Pauschquantum bewüllgen, weil die Landdwsteten auf durch die Ueberzcugung gewinnen wird,ffd,aß keßines vzöönhdet? beiden, Neues 11th Leiter, als zdcg1ß es der; Stßatsschaß auf dreißiY
kenhaus allerdings in die zweite Linie gedrängt werden. Aber Geseß beruheten man könne ein ausch - . _ , , , „ „ , , - - * - - - - - , . - , quantum, zucht was Herr v. chtst anmmmt, der all tft. Es fanden st in den Millionen lmntirt und vorschreibt, wre nach Er Uun YZMYTÉ? SZéZstTLYF'i DLZ FZZUZYXYZQ ln FKMÖÉÜYL (M, Stelle thheriger etataxsmäßtger “FVÜÉWUM bewllllgen. Kassen der neu erworbenen Landesthci everschiedene AftivkapitYlicn vor, dieser Summe über das weitere Einkommen disponirt jverdxß so . d, d g 1) Il, g M'tt [ 7 „ t d Diese Behaupxung wurde nur _von den, hannoverscherx Abge- Wclchc istszrem Ursprung und ihrer Bestimmung nach verschieden Waren. Eine Bestimmung, daß gewisse neue Einnahmen und Ueberschüsse
schaffung er “zu erfor er [chen * e hang vk)", er ordneten bestritten, sie sagten, die Drostelen beruhten mcht auf „ Sie la en fich„in zwei Gruppen theilcn; die erste Gruppe, die flei- dahin abgeliefert werden sollen, ist in dem Gcseß vom 28. September ZUÜUWUUUI des, Hauses ab- und „ dle Vewlülgzmg Geseß, sondern auf Reglements und Verordmm en, oder wie nere, bilden diejenigen Kapitalien, die den geschloffenen Wittwenkasscn 1866 enxschicden nicht enthalten. Es ist, wie Herr v. Kleist anerkann
der Mittel erfolgt m den Formen, Welche dle Gesehgebung uber sie stch darüber atlsließen, und diese Ansicht wm- 6 vom Abge- . der neuen Landesthcile angehört haben. Es ist bekannt, daß die hat, ein glücklicher Erfolg, daß durch das genannte Gesch der Staats.
die Bchandlun des Bud cts vorschreibt. Wenn das erren- ' “ ' sämmtlichen Wittwenkaffen in den neueren Landestheilen geschlossen find ck63 nicht nur mit dreißig Miüionen Thalcrn dotirtWordenist sondern g g H ordnetenhause ÜdOPtlkt- Darauf hm wurde M1 Pauschquantum utrcten können, und durch, 2116), daß die vielen Einwendungen, die früher gegen das BesZehen des
aus ierbei in Weiter Linie mitwirkt 0 it das ni t S uld - ' ' ' . derge alt, daß“ neue Mitglieder „nicht bjnz
Yer Rxgierung, szondcrn Folge der VeréasffunsgsbestimZungén. beschlkffen. Dle- RegthnÉzt mußte, wenn dste “2717 YFULY das eseß„ vomx6. März 1868 tft bestnnxnt worden, daß das Ver. Stgatsschaßes ühcrhaupt ,erhobcn, wqrden sm_d, durch d.as Gesch .be- [ b d S' , tR t t d A d AUM UM MÜLHMM 9, e, slch auch er Ust mögen dteser Kassen dem Staate anhcnnfaUen soll. In Folge serttgt find. Es tft aber mcht allem dreseBcsttmmung eme hochwwh- Ick JÜU ex aß l,? mch, ech „buy, MZH , nnahme "er IM- Paß dle, LÜUÖÖWÜUM aus VLWL'ÖUUUJU! beruhten. dessen ist dies Vermögen zu der Gcneral-Staatsfasse eingezogen tige, sondern auch der Umstand, daß man in demselben Geseß den vyrgeschlagenc'n NLMUÜM ?er schWLeUJLx hakltche UUÖ, ka Von dieser Ansteht aus hat die Regierung beim wettcren Gang und mit den Aftivkapitalien derselben vereinigt «rvorden. Das Staatsschutz mit fiebenundzwanzig und einer halben Million gefüllt die Stellung der „Staatsgewalt _sehr bedeutxnde Frage gew1sser- der Angelegenheiten die weiteren Schritte gethan, Wenn sie Vermögen hatte einen Ertrag Voq 188/703 Thalcrn. Diese Summe und die Genehmigung dazu erlangt hat, sofort aus vorhandenen Gel-
maßcn st) nebenher zum Nachthelle der Regterunx? zu entscheiden. nun aus den Landdrofteien etwas Anderes machen wonte, so tft mcht entbehrljch geworden, se ist vtelmehr aus allgemeinen Staats. dem diese Summe hineinlegen zu können. | „cht b cht t l) b m ca e zu a en
638 eintmirni tan eme en die riktion die i » ' -. fonds den Wittwenkassen durch Zuschuß erscßt worden und der Außerdem ist nun aber was Herrv.Klei sch ch g s , F , chon n unsrer brauchte sie an dem Grunde, daß dteselben auf dem GMB be General-Staatskaffe werden diese Zuschüsse dadurch gedeckt„ daß die scheint, durch eine Verordnußm vom 5. Juli 1867, also von demselben
Staatsverwaltung und unser Geseßgebungssyftem durch eine ruhten, sich nicht zu stoßen, denn" ein solches (Heseß existirte nach , . , . . , , „ .
- -- * - . . mscn von dteen Ka ttalten bet der all cmemcn Ka enverwaltun a e an dem die vor eda te Aller 0 Le Vorordnun erla en be- MPJL gcsngeberlscher Kercrschasten und deren gebÉene 9)th- der,Ans1cht des Abgeorßnetenhauses mcht. BU dem Plane, F1 Einnahme gsestellt Horden find.“ Die Febcrrveisung ssdiescr KapitaJ FUZÜt Wordcn, daß sYmméliM ErlkaZsxy'aus dcm VerkJufe vsTm,Do- W “"S her„WkakaM „WW - "W 3" v“""chken- X?)“, M drei Regierungen zu errichten, lag also auc!) keitererpflichtUUg lien Bünder fich also auf das Gese-ß vom 6. März 1868. mänen, dic Ablösungskapitalien, und was sonst dahin gehört, M"" M Ja,“?- wo mchts „IU SWH? WWW.,UW ,haußg“ vor, c1n6„GeseHeserage_ zu machen, zumal d1e neuen Regie“ ie zweite Gruppe sind solche Staatsaktivkapitalicn, die schon zu in den neuen" Landesthcilen dcm Staatsschaße zufließen sollen. em„tr_eten_, als 1eßt. Denn JVLL schwxcrtg L's tft, ub_er„dte Zweck- rungen mchts anderes sem sollten als zusammengezogene Land- der Zeit, als die einzelnen Landestheile noch selbstständige Staaten Auf Grund dieser Bestimmung Werden seit dem 7. Augduft maßtgkett von Behördcnemrtchtungen slch zu elm en, das drofteien. * “ - bildeten, der allgemeinen Finanzverwaltung angehörten. Sie wurden 1867 alle diese Erträge dem Staatsschaße übereignet, während in en
haben die leßten Debatten im Abgeordnetenhaue bewie- Nun möchte ich aber dem Herrn von Kleist noch etwas in den Etats der einzelnen Staaten nachgewiesen, und dazu ver- alten Landestheilen diese Einnahmen bekanntlich in den Haus- en die rejsj [je [i no u einem ac e ta en - . - - - - ' Wendet, die laufenden Ausgaben dicser Staaten zu decken. Es find haltsetat übergehen. Insofern ist der Staatsschaß auch hier noch be- ! , f ck sch ß ck ck 3 c p bl erwWern, Sie sagen, Ste wollten auf die Besttmmung noch in dem Etat vom Jahre 1866 - hauptsächlich kommen Han- sonders bedacht, und es kann darnach wohl angenommen werden,
R,??Ultakc geführt haben. Die Regierung hät die Frage, der Verfassungsurkundc oder sonstige geseßliche Bestimmungen * . , . . , WW wxxt ÜL berxchttgt sel, Oh!)? Zustimmung des Landtages zu Ihren Antrag geradezu nicht fiüßen, sondern nur auf die „NNW YFZFWUZZUKYZYEZHÜ YFM? dj_e KRIMI HFenzusZRMDLi? FLIRT istdcrdZYlewnoFsYxledér dFUFLFYZeYFMHeWZJ FWVM? orgamstren mcht so oberflacbltch behandelt sondern dieselbe s " t ck. ä ' 's "r dte “ -' g “ 9 - l “ - - - 3 „ “
- - * d - “ „ . . der Sache, Ude haben aU„gerhk„x Wie „zwe m ßig ? , fkk. Ausgaben dtcser betden Staaten zu decken. Als dre Veretmgung der fassung dcr Reglerung dahm mcht gehoren.
elnerl'e'mgehenk en-Verathxxngunter'worfen und L| ZU deqzemgen Re terung ware , und wn wemg eZ NRWLULWSZW Hie Rechte _ LandeStbeile mit Preußen stattgefunden hatte, konnte es nicht mehr Was nun die Vorschläge betrifft, die Herr von Kleist gemachthat, VLsch Ysen ge NUWM- Öle Ick Mkr dem aus,? JMMUbU-J ZU derßelben beeinträchtige , wenn derglelchen Orgamsattonen Jm fur thun'kich erachtet werden, diese Kapitalicn in den Provinzialkassen so Will ich zunächst darauf aufmerksammachcn, daß er sch eigentlich mit rejunztren erlaubt h_abe. Dle Regierung halt dtese Resolution, Wege der (Heseßgebung vorgenommen würden, Ein Gcfuhl zz; belassen; es war nothwendig, fie- zur General-Staatskaffe einzu- seinen Tlnträgen in Widerspruch befindet. Es ist nicht allein vorge- 11316 stx nun,gefaßt ist, wenn ste auch noch so wohlgemeint ist, dafur habe ich auch, ein Gefühl dafür, daß es in vielen Fällen Jtehqn, weil die Verwaltung unmittelbar durch das Jinanz-Ministerium schlagen, daß die genannten Ucberschüffe zur Deckung des Defizits ver- fur nicht Mit unserem Staatsrechte kongruent. besser sein kann, eine Anßeleßenheit, selbst wenn .die Re terung bewtrkt Werder.; mußte. U'm dieseMaßrcgclinMquührungzubringen, wendet Werden sollen, sondern auch dcr Erlös aus denjenigen Garantie-
,
- “ - „ Wurde die Allerhöchste Ordre vom 5. uli 1867 erlasscn Welche im fonds welcher durch das eben gcnchmigthcscß bei der Cöln-Mindcncr Sie glaubt, daß ihr dlldUkch eme Fessel angelegt werden dazu nicht gezwungen 1 Ukch Geseß zU regeln, al durcb bestimmt: Die Verwaltung der J den neucrworbxncn Landes- Eisenbjahn frei geworden ist. Dieses Gesch bestimmt weiter ckckck,
würde, die in der Verfassungsurkunde nicht begründet ist, und bloße Verordnun . Dieses wird in Regterun streifen kebhaft ,' - . -- - . _ - _ . . . .-
würde es beklagen, wenn gerade ,das „Herrenhaus eine solche empfunden, und ?ck wiki von vornherein nichtgsagem daßmm [ZYßtxtrdZoFJYd-JekéeZZZYYÜYZYYMUWJWÜWYW Kapu“ ZZddTTskllJeZHZrcßcheLvedZdecxlTZZrßYufkMthdchZfJxä'ngneansTetZt-Äk's? RLMUÜVU MMähkUk- Es kann ""ck "[ckt beruhigen, daß die 11117) nimmermehr weiter reifende Organisationen im Wege des Ick mache darauf aufmerksam, es ist nicht das (H'eld der (He- fonds übernommen wcrden soll, nnr!) daduréh find die besonderen Ga- Herren sagen, wix können Sie glauhen, dgß das Herrenhaus, Geseßes versucht Werden ollten, blos aus dem Grunde, wk“ neral-Staatsfaffe überwiesen Worden, sondern, wie es ausdrücklich rantiefonds frei geworden, d. h. es kann darüber mit Zustimmung dem es ja nie eingefallen [|, m die Prärogattve der Krone die Regierung nicht verpflichtet ist, sie auf diesem Wege ms beßt- die-Verwaltung der Kapitalien gehtan die Kaffe über. der Landesvertretung disponirt werden, Nunsaat errv.Kleist,ich habe einzugreifen, die Absicht habe, dies 1th zu thun, ebenso wenig Leben zu rufen. Die Regierung kann unter Umständen da u „Jm . 2 ist nun darauf_hingewiesen, daß die Verwaltgng in, der nichts dagegen,-daß diesex Erlöszux Deckung des De zits verwendetwird, wie Jemand sich beruhigen würde, der eine Ohrfeige bekäme kommen zu sagen: es ist beser aus Nückfichten für unsere 'o- We'se un nach den Grundsaßen zu erfolgen habe, welche uberhaupt denn das Holye Haus :| durch dre Vorlage m den Stand gesest wor-