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ü en. Ge chä c das, dann wäre alle Hochwildjagd lichen Iagdbezirkax' hat man geglaubt, quel), ein gewisses Maß tm . YFM ztltmzn osx Wird sNiLZjnand- am Wenigsten der preußische feststellen zu myssxn, da sonst , mßgltcherWetse Hurch „den Zz Finanz,- Minister, die Ausgabe übernehmen wollen, alle schluß der Promnztalvcrtrcxung dre m ,dcn Gcmemdxbezrrken g Reviere einzugattcrn, thäte er es aber nicht, so würde er all_cs sychte „Bass allznschr vcrjmscht Werden könnte. oAls dicses Mußt Wild dieser Art Preis geben und es todt schießen lassen. Es ist dxcs dw" Flache_von 1000 Morgen angesehen jyorden. _»ch gebe dem „53 ; ein Punkt, auf den man Rückficht nehmen kann, aber kein Punkt, der Buxgcrmezstcr Nawhzu, daß unter Umstanden 'auch 1000 onrgenkü, das Gesch so ügnalisirt, daß es ganz zurückzuweisen sci. _ Lcnnsse thdsorten 111"cht groß genug 17111», um emen crgene_n thdßa Meine Herren, ich enthalte mic!) jeßt des Weiteren und ich hoffe, arauf erhalten zu kynnen. an Großen und GanZen nnrd aberf., daß die Herren aus Hannchr Paragraph für Paragraph diskutixen den Fgll, den wax [)xcr hauptsachlch) ms Auge zu ass-enx hab?,n, f„“ werden, und geschieht daS, so mögen fie bei jedem Paragraph 1hre d:"e xlctne Jagd, dtcses Maß auSretchetxd sem. 'Im Uebrtgeu Wurdedj VerbesserungSvorsMägc bringen und bei jedem Paragraph wird fich Rxgtcrunjg, wcnn ck)," “vom Hau]? cm „anderes, Maß vorgeschlage finden, ob dieselben Gründe, die in dcr Kommisfion ficgrcich gewesen witrds, dies gern axcepttrcn resp. m „Erwagung ztehen, ' sind, hier auch ficgreich sein werden. - Der Reglerungs-Jomnusmr Landrats; P erstus en Im Ucbrigen hat doch der Herr Vorredner meine Stellung naxh gegnctc dem Herrn 1)1*, Goße NachstehendeZI, „ einer anderen Ricktung hin nicht richtig aufgefaßt," denchs hat um Ick wollte mir einige Worte m szug auf dxe Austhxungen d gar nicht in den Sinn kommen können, in der Koxnnnsnon chbcs- Herrn [)]; Größe erlauben. Er bat [')mgedcutc't auf em m neueß serungsanträge ZU ÜLUM- Ick Miß, was ich als chtcrungskommxffar Zcit ergangcncs Erkenntniß dcs Obertrzbunals, tn welchem ausgespr. kann und darf, 1ch darf keine Amcndcmcnts, stellen,. Wenn tch aber Chen worden, daß unter dem Gemeindevorstanye azjf dWYplatt bei der materiellen Diékusfion irgend eizjcSctte bcruhrt habe, du" den Lande der 3|[jchm Provinzen der Schulze und, dtc „bctden Schöffenz einen oder den andern Antrag veranlaßt hat„ so kann 1ch dem als verstehen sei. Ein solcher Ausspruch, glaube 1ch, :| von dem Ob Regierungskommiffar nicht ent egcntrcten- hm ,aber befugt, „zuzu- tribunal nicht gethan worden. Ich _ habe das Erkenmmß sel stimmen. Den stillen VorwurJ, als habe tch m „der Konmnsfion durchgcschcn; es handelt ßch Het dcxu Prozesse um d Anträge auf Verbesserung des Geseßes gestellt, muß 1ch ablehnen. Entscheidung ddscrI YMP, , jsvéxss vnn ?GHZZye 188€) bctrcffänd „ - - ara ra en e a po [zeige e c 0111 . arz zu ver e “" Ueber den AUMA dks Furstcn von"Pleß, "" Z“? ÖW Jagd: F ungtcrchm Auserck »Gcmeindcbehördes, nicht aber um die Frahg bezirke V9" 300 auf 509 Morgen 3" Lrhohcn, gab derselbe Ne- welche Bedeutung das Wort: *Gemeinkxevorstandéc habe. Das Obe gierungs-Kommiffar nachstehende Erklarung ab:_ Tribunal ist, Um fich eine Anficht zu btlßen, was der xHeseygcver um Es würde sehr acwagt sein- anf den Antrag et11zug„ehc11-„Wo dcm Ausdrucke »Gemeindebehördea gemexnt hat, zuruckgegangcna jekt in Hessen abgelöst WVWM ist; da hat dex Gxundergenthmner die Motive, und aus denen hat'de'r thhtcr entnommen, daß ma die Jagd aaf seinem Grund und Boden,“ betrggt diescr unter 300 die Absicht gehabt hat, einer kollegtaUsch zusgmmengxseyten Gemeind Morgen, so muß “'r M) der cigcnanagdausubung bcgebxn. Wer behörde dichrwaltung dcr Jggdangclegenhcttcn zu ubcrtragten; Ma mm zu seinem Grundbcfiß, WMW MM 300 Morgc11_betragt„ UW vergegenwärtige fich nur dancttpunft des Erlasses dchagdpkoltzctgesey ein diese Fläche ergänzendes Stück MUM- ÖU' MÜ „damtt „M Das Gesetz datirt nur Wenige Tage vor der Gemezndeordnu die Kategorie derjenigen, welche die Jagd selbst aUZUÖM du„r- vom 11. März 1850. Indem man _dcn Lluseruck »Gemctndebxhördc fen. Wie daraus eine Verpflichtung gefolgert MWM sVU- fux damals wählte, beabsichtigte man, dre Bcfugmsse, von denen dre », die Entschädigung auxkzukonnncn- die der Vorbestßcr nur zwei Und10 dcs Geseyes handeln, dem Gemcmdevorftehcr unh derG Silbergroschen Pro A W im Wege der Ablösung „hät bezahlen meindevcrtretung zu üOertragcn,ma1) hat abefr dyn allgememcn Au müssen, ist nicht recht ckfichtlich, Es kann fick) hier nur UM druck «Gemeindebehördec- Wählen müssen, well is_te Gememdcordnun Grundstücke handeln- die 11icht mehr unter fremdem Jagdrecht stehen- von 1850 noch nicht cmanirt war. Das Obertrthunal hat, wie er befißer erworben worden ist, steht gar mcht M FWIL- gebcrs dahin gegangen wäre, “..“ Kollegtaltschen Behörde, dlc Vefu Was nun den Vcrbeffcrungsantrag des vorletzten Herrn" Rckßners nisse zu übertragen und daß der Schulze und Schöffen dtxse kollegi anbetrifft, so kann die Regiertmg ja gern (111217?an daß auf LMM lische Behörde für die Landgemeinden dex 6 östlichen Provmzcn sen Gebiet von 300 Morgen einen Wildstand zu erzielen und zu erhalten Hier, nleine Herren, handelt es fich ]a aber nicht um die Bedeu kaum Mößlick) ist- Es Wikd aber auch wohl kaum der FTU sem auf tung des A11sdruchcs »Gemeindebehördea, smxdern der neue'Gesey eb- einem Ge ict von 500 Morgen. „ will, um jeden ZWeifel zu lösen, der über dre Auslegung ]enes o „Handelte es fick lediglich UM die Interessen der_Jagd, so konpte tes früher entstanden ist, den präziseren LlusdruckxGemeindevorftan der Vorschlag angenommen werden. „Aber es kann m Per, That ntcht wählen. Es kann nun allerdings möglicherweise auch ein Zweif unerwo en bleiben, daß man damit im Weg? der Polizexgeseßgebzmg geäußert werden, was unter »Gcmeindcvorstandcc zu versteh zu den LFrüheren Bccinträchtigungen nchh weitere [)mzufu„gen wurHc fei, ob der Gemeindevorstand in den ländlichcn (Hemm und es intercsfiren hier in dcr Wat eme Mengc von_(Hutcrn. Dre den der 6 östlichen Provinzen cine kollegiale Behörde, ode Zahl derjenigen Güter, die „nur „300 Morgen quf _cmxm Komylex ob es nur der OrtSvorftcher ift , __. die Königliche Staat haben,iftnichtso außerordcytltcl) klein. Es ha11dc1t's1ch_ hter uberdxm'mcht rcgicrung hat es aber wach Lage der Gesetzgebung bisher nicht f UM dieHauptxomplcxc “UM!- sMdkkU umalledtejcmgcnLllwspltffx11, d]? zweifelhaft erachtet, daß unter »Gemeindcvorftanda in den ländli » zum Gutsbezirke gchöxen 1an du: nach dem Gcscße von 1850 MM tn Gemeinden der 6 östlichcn Provinzen nur zu verstehen ist der r „ die Gcmcindc-Jagdbcztrkc cmgcworfm zu" werden brauchen". Dq dcr meindeyorftchcra, Dcr 39595 m&tsj'jas ist den Herren bekannt , es : vorliegende Gesehentwurf ganz andxre Rnckfichtcn walten laßt bet, der ker 7. Tit. 11. Th. d. Allg. Landr. und ist daselbst in dem §. 46 d zweckmäßigen ledung der Jagdheztrke, so mußte er auch auf dlcscn Schulze ausdrücklich als Vorsteher dcr Gemeinde genannt und da!) Grundstuckexz den Guchxrrcn dte,Jag_d nehmen; de_r Verbesserungs- ist jn », 76 und 77 gesagt, daß dem Schulzen zur Unterftüßung 1 1707|th wurde ÖUUJUUUß “UL PWMZIM txcffczy dre [115 499 M0?" seinen Amtsverrichtungen und zur Vertretung in seiner Abwesenhei en Fläche enthalten und das )vurde eme zrcm11ch namhafte Anzahl sowie in Behinderungsfällen, zwei Schöppen zur Seite gest, ein; Dte Hexren Wexden Yanutxinvcrstanden scm, daß 98 emeMengc werden soklen. Es ist aber ein koücgjaljsches Verhältm alt-1agdbcrechttgtcr Rttterguter gtebt- zu denen„ fern vpn threm Ha„upt- zwischen dem Schulzcn und den beiden Schöppen in den Bestimmung komplex bclegxnc Wiesen „odcr MMW Gruydstucke ACÖÖL'M- Auf diesen des 7. Titels uur in einer Richtung vorgesehen Worden, nämlich d-x behaltetx se die Jagdausubung, 113131111179 UM 300 Morgen groß find, wo es sich um dieVerwaltung dcs Gemeindevermögens handelt. De fie vexlörcn sze aber," Wenn sie mckt dte Bcdmgungen des Vorschlags, betreffende §_ 56 lautet: , der hlkk vorltkgk/ kkaÜxU- „ „ „ , Dem Schulzen gebührt ' mit Zuzichung dcr Schöppen oder Do Wenn ma-n auf M Jnkongxuenz 1)1n1Vctft„ darauf„namxtch, d(Jß- gerichte die Verwaltung des Vermögens der Gemeinde 11, s. 19. Wenn man dte 300 Morgen mcht fur ausrcrsbend halt bet gemem- Diese Bgstjmnmng Über die Mitwirkung der beiden Schoppe
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schaftlichen Jagdbezirken, man se auch beim Einzelbcfiße MM für kann aber nicht übertragen wcrden auf alle übrigen amtlich
auörcick_cnd halten „dürer, s0_ Übckskhe man nicht, daß bei ch„Ei11zL[' Funktionen dcs Schulzcn, die er aklcin unter seiner VerantwortP befiße eme Garantte „fur dre pflegliche Behandlung der Jagd 111 dem auszuüben befugt ist, und insbesondere auch nicht auf ,d konstaptcrcn Bcfißc, m dx_n1Ucbcrgax1„ge mxr von „Vater auf Sohn Iagdanaelcgenheiten, bei deren Wahrnehmung cs fich mn txnd hte und Ha vom Verkgufer auf Kaufer 119th ber den gememschaft- um Gcmcinde-, sondern um Interessentcnvermögm haqdcl lxchen Jagdbcztrkcn fehlt dtcsclbe Gaxantch, [Zet dtesen konnte der Nuß- Ein koUegjaUschcs Verhältniß dcr Schulzen und Schöppen fmZ) nzcßer alle 3Jabrc jvcchselnx Allerdmgs tft1cht derVorschlag gemacht, im Uebrjgcn nur noch insoweit Statt, als Schulze und Scho dte'Z Jahre auf6 Jahre auIzudWchncn, aber es :| Das doch pur emfurzcr pen zusammen das Dorfgcricht bilden, als solches haben fie alle Ze1tra_um, UUÖ es beruhtmauf Erfahrupg, daß„dWJagd 111 ÖM [WM dings kollegialisch zu wirken. Wenn also die Königliche Staat Pacht1ahren allemal ausgeschossen wtrd. Fur d1e„gem„emschaftlichen regierung es bisher nicht für zweifelhaft gehalten hat, daß nach La Jagdbeztrxe FMM“ 111x111 mm GUUWUJ UUL' (MDM M ("„Ukk ergröße- der Gcscß ebung unter dem Gemeindevorstande in den ländlichen Ö" ang des1emgen Envtrons- welches fur Privatgrundstlxcke fur aus- meinden er 6 östlichen Provinzen nur der Schulze und nicht MMU) gehalten 1kade mußte, Ick habe ,das nur anfahren WVÜM- Schöppen zu verstehen find, so kann auci) für die Westlichen und m1 um die Stellung der Reglerung zu rechtfertigen. leren Provinzen fein [Zéeifcldddarüchx bYchcn,ddaß auch F“ F - -- - - - cmcindcvortand ebidc wir ur en cmein evor c cr. OW“ _ Der Regierungskomnnyar, Landforstmetster Ulrlcl, gab Ke Gcmeindcxrdnng für dieRhcinprovinz Vom Jahre ?825, wie 9" zu Z. 5 .folgende Erlautert'mg. ' das Nachtragsgcscß vom Jahre 1856 und nicht minder das Gesrß Uh Es 1|_von mehxercn Selten „dle, Frage angcrcgt worden , weshakb die Landgemeindc-Verfassung dcr Provinz Westfalen schrcibcn vo m §. 5 „dw Befugmß der Pxovmztaletrctungcn »die Minimalgröße daß an der Spitze der Landgemeinden nur cin Gemeindevorftcb der gcmemschaftlrchcn Jagdbeztch vpn 000 Morgen, zy crhöhcna auf nicht cin kollegialischcr Vorstand stehen soll. Anders verhält Ws 1000 Morgen begrenzt ist. Fur kl.? ganze Bcfugmß 1ft der Gedanke allerdings in Betreff der Städte. In den Städten haben wir (xber- leitcnd gkwksl'11-„ daß 500 Morgen M MMM" Gegenden nicht aUZ- eincn kollegialischc11 Gemeindevorstand mit Ausnahme der RthPk reichcnd sem mochten, um emen Jagdbxzxrk hcrzuftcljen- Yer,fich im vinz , wo der Bürgermeister unter Asfiftcnz dcr Beigeordnete'nd Sinne des Amendcments Vom chrn Jurftcn'Plcf; scxbftstandtg erhal- Geschäfte der Verwaltung zu führen hat. Ick glaube akso m d ten kann. Da aher §, “7 als Basis der gcmcmschaft11c1ckcn Jagdbeztrke That, daß ein Widerspruch zwischen der Auffassung der Regiexu den Gemeindcbcztrk angenommen hat 111113 cs .d0kt.h61ßt: »uxxtcr der und der des Obcr-Tribunals über die Bedeutung des Worts Gemein Bedingung dcs Z. 5 btldet xcder (Hemetndcbcztrk emen gcmcmschaft- porftand Nicht nachgewiesen Werden kann. ' Dmtte Betlage
Xn verlassend, begehrte , nun auf Grund dieses Zöpflschen
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Dritte Beilage zum Königlich
Preußischen Staats - Anzeiger.
NY 28, Dienstag den 2. Februar 1869.
“RAY
* Landtags : Angelegenheiten.
- Im Hause der Abgeordneten gab der Finanz- Minister Frhr. von der Heydt “Zu dem Gcseßentwurf, bc- treffend die Auseinanderschung wt_chen Staat und Stadt in Frankfurt a. M. nachftehende rläuxerung: ,
Meine Herren! Ich habe im Allerhöchsten Auftrage m Gc- meinschaft mit dem Herrn Mmister des Innern dem,.Hohen Hause den Entwurf eines Geseßcs vorzulegen, welches die Aus- einanderseßung zwischen Staat undjStadt 111 Frankfurt hetrtfft. Bekanntlich hatte die vormalige stete Stadtanankfurt dte dop- pelte Eigenschaft eines Staates und einer stadttschey Kommune. Es war aber Staats- und Stadt- Verwaltung mcht getrxnnt; es wurde vielmehr die Verwaltung von denyelben„Behc5rdetz und auf Grund eines ungetrennten Bgdgets gefuhrt. _ Bet dem Ein'tritt der Stadt Frankfuxt m „den preußtschen Staatsverband waren also dicjem en Einnahmen und Außgaben , welche der preußische taat als Rechtsnach- folger des Staates Frankfurt zu übernehmen hatte, zu sondern von denjenigen Einnahmen und Angahen, welche der Kommune Frankfurt zu verbleiben hatten. Dtese AUZUU- anderseßung ftieß auf große Schwierigkeiten, wie nach der Natztr der Verhältnisse auch wohl begreiflich war. Es wurde, em Kommissar nach Frankfurt gesendet, um mit den städtzscben Kollegien einen Rezeß zu Vereinbaren, und es kam znzzschen Diesem Kommissar und den von dem Senat und der Bur er- xversammlung zu diesem Zwecke gewählten Deputirten zxtm' b- schluß eines Nezesses, der von den beiderseitigen Begollmächttgtfen paraphirt, aber von den städtischen Kollegien mcht genehmtgt wurde. Die Stadt Frankfurt wurde zu neuen Verhandlungen aufgefordert,“ es nahmen aber die damaligen städxtschen Kollegien überhaupt Anstand, ihrerseits eine defmikipe Vereinbarung Uesex- halb zu treffen; sie wünschten die Orgamsatwn und„den Etntxttt der neuen städtischen Behörden abzuwarten." Daruber vergmg “eine geraume Zeit. Sobald die neuen stadt1schen Behörden eingeführt waren, erging an sie die dnngende_ Aufforderung, nunmehr Deputirte hierher zu sendey, um dte ,so dringend erwünschte Erledigung dieser Ausemanderscyunc? hcrbexzu- führen. Die Stadt Frankfurt sandte zu dem vae “e Deputtrte hierher. Es lag der Staatsregierung daran, bet diesem Anlaß :den Gefinnungen des Wohlwollens Ausdruck zu gehen, Welghe Se. Majestät der König und Allerhöchstseuxx Regteruug fur die Stadt Frankfurt hegt, ebenso dxn Ruckstchtep, welche .die Re ierung der Stadt Frankfurt 111 Vetxacht 1h_re-r fru- heren ouveränen Stellung gerne angepethen läßt. Es waren die Verhandlungen Ungefähr zu e„mcm crtht1jchten „Resultate gediehen, als die Deputirtez_1 91“kl«1rxen, daß ste zu einem definitiven Abschlusse nicht ermachttgt sxten, sondern s1ch “vorbehalten müßten, Über das RssUZtat nun, thren Mandanten zu berichten. So verzögerte sich dre Reguln'ung aufs Neue, und die Regierunß; nahm daraus Aylaß, der Stadt Frankfurt zu erkennen zu ge en, daß, wem; wxder den Wunsch der" Re- gierung dic Verzögerun noch thter dauert] sollte , nur uhng "bleiben würde, den Weg er geseßltchxn Regultrung zu beschreiten. Es Verging eine geraume Zett, ws dte Stadt Frankfurt Sr. Majestät dem Könige unmittelbar em Rechtsgutachten des Pro- fessor Zöpfl einreichtc und, die frühere Basts der Verhandlun-
6 ts uta tens in neue Verhandlungen einzutreten. Se. MZeftZit dcehr König fanden sich bewogxn, über dteses Rechtsgut- achten das Gutachten Ihres höchsten jurtsttschep Rathesx des Kron- syndikats, einzufordern und dieses zugleich jmt emer cmgehenden “Erörterung der verschiedenen Differenzpunktx zu beauftragen, Das Kronsyndikat hat ganz vor Kurzem dteses Gutachten er- stattet. Es kam nun darauf an, wie dte Sache wetter zu_,En_de zu bringen sei. In dem Gutachten des Kronsyxzdtkats namltch wurden die Rechtsansichten des, Profezssor Zoyfl verworfen, und das Kronsyndikat kam bei emer naheren Exörterung aller Differenzpunkte ungefähr zu demselben Ergebmß, zu welchem die bisherigen Verhandlungen nut der Stadt Frankfurt gefuhrt hatten. Die Re ierung hatte immer vorzugsweise den Wunsch, eine direkte Ver ändigung mit der Stadt Frankfurt hcrbctzu- führen, und dann den Rczeß“der.La11desvxrtretu11g zur Geneh- migung vorzulegen. Auf der anderen Sxtte ach muß dte Re- gierung den dringenden Wunsch habexz, dlc Ausetngnderseßung nicht aufs Ungewisse hinaus noch langer zu verzögern,_ weil der gegenwärtige Zustand von Uebclwollepdxn [»exmßt Wird zu 2inem Gegenstande dcr Agitation, und weil xtbcrdxes dex Haus- halt der Stadt Frankfurt erst dann unt Stcbcrhett auf-
Zewonnen 1st. Dies hat denn zu dem Entschlussc geführt, dem oben Hause den Entwurf eines Geseßes vorzulegen, welches stch dem Gutachten des K'roysyndikats anschließt, Gleichzeitig haben _ ' , ' llerhöchsten
. 'gnatur der Fmanzen und des Innern an den Magistrat der Stadt Frankfurt ergehejx lassen, worin dem Magistrat das Gutachten des Kronsyndjkats und der gegenwärtige Geschenk- wurf sammt Anlagen mitgetheilt wird.
EY heißt 11) dtZsem Allerhöchsten Bescheide ferner: *Wunschen dze stadnschen Behörden auf der Basis dieses Ent- wurfs „noch un Wege„dxr Verständigung mit Meiner Regie- rung eme vertxagsma'ßtge Regelung der Angelegenheiten zu erstreben, so wxrd Meme Regierung bereit sein, noch während der Vorherathung des Entwurfs im Landtage auf Verhand- 1ungen emzugehen und zugleich den städtischen Behörden es uherlassen, sich zu diesem Zwecke an Meine Minister der Fmanzen xmd des Innern zu wenden.-
Soütx dte_Stadt Frgnkfurt auf diesen Vorschlag eingeben, so ,wurde m kürzesjer Frist auch zum Ziele zu elangen sein, wetl der. Gegenstand selbst so erschöpfend von a en Seiten be- handelt tft, daß es an' der vollständigsten Information nicht fehlt un? es nur auf dre Entschließung ankommt. Die Re ie- rupg wunschtx daß pte Stadt Frankfurt den Weg eines Rcze es wähle, und dre Regterung würde dann, wenn ein solcherRezeß zu Stande kommt, diesen Rezeß dem Hohen Hause nachträglich _vorlegen. Mittlerweile aber wüns t die Regierung nicht, daß m diesem Hohen Hause die Ver hung des Gegenstandes so lange ausgeseßt bleibe,“ denn in dem „einen, wie in dem anderen Falle ist eine eingehende Erörterung aller Differenzpunkte, ins- bxsondere bei der Vorberathung, nothwendig, und es wird also dtese Erörteruug unter allen Umständen zum Veschluffe führen.
Was nun die Vorberathung selbst betrifft, so möchte ich voxschlage11„die Sache an die Budgetkonnnisfion zu verweisen, weil es sich 1a darum handelt, eine Trennung des Haushalts der Stadt Frankfurt von dem des Staates herbeizuführen. Es find schon jeßt in dem Staatshaushalt fast akle Posttionen, die zu übernehmen find, aufgenommen, und namentlich die Schulden, soweit sie billigerweise vom Staate zu Übernehmen sind. Die Landesvertretung hat aber die Regulirung in Betreff Fel? [?efinitiven Uebernahme der Schulden ausdrücklich vor-
c (1 en.
Ich beehre mich, die AllerhöchsteErmächtigung, den Entwurf des Gcseßes, die Denkschrift, auch eine Abschrift des A(lerhöchsten Immediatbescheides, zu übergeben. Es find noch verschiedene Anlagen bei dieser Denkschrift in Bezug genommen , die dem DrUcke übergeben sind, wie das Hefftersche Gutachten, das Gut- achten des Kronsyndikats und die früheren Vergleichswerhand- lungen. Diese Drucksachen werden heute an das Bureau des Hauses gelangen,
„Kunst und Wiffenschaft.
Berlin, 1. Februar. Nach dem Bericht über die Sißungcn der Königlichen Akademie der Wissenschaften im Dezember 1868 (Vorfißcndcr Sekretär: Herr Kummer) lasen: Die Herren Braun: Ueber Entstehungs- und Entwickelungsfolgc dcr Staubblätter von Tropacolum, Borchardt: Ueber eine Lcibnizische Formel, AUWers: Ueber die Hülfsmittel zur Bestimmung der chithpunkte für Bradlcy's Quadrantcn-Beobachtungen, Peters: Ueber die von dem Marquis Giacomo Doria in Sarawak auf Borneo gesammelten Fledcrthierc, Riedel: Ueber die bayerischen Kriege des Markgrafen Hllbrecht Achill, Ehrenberg: Ueber die von der deutschen Nordpol- expedition gehobenen Ticfgrundprobcn, Dowe: Ueber den Sturm vom
. und 7. Dezember 1868, Lepsius: Ueber ägyptische Kunstformen und ihre Entwickelung, Peters: Ueber neue Säugethiere und neue oder Weniger bekannte Amphibien.
Berlin, 2. Februar. Der Direktor der hicfigcn Königstädtischen ZTcakFschule, Professor Dr.Theodor Dieliß, ist am 30. y. Mts. vcr-
or en.
-- Die-franzöfische Regierung hat im verfloffcnen Jahre für franzöfisckyc Künstler drci nmfikalische Konkurrenézen ausgeschrieben, eine bei dcr Opera-Comiquc und eine bei dcm „&heater-Lyrique zu Paris. Bei dem Theater- Lyriquc find in Folge dessen 43 Opern cin- gereicht worden; bei dcr Opera-Comiquc hatten 1ich 2200 Bewerber zur Konkurrenz gemeldet, indessen babxn nur 60 derselben ihre Partituren rechtzeitig vorgelegt. Die Ent1cheidung über den Preis ist noch nicht getroffen. Die dritte Konkurrenz war eine doppelte, zu- nächst um den Text einer Oper, dann um die Komposttton deffclbcn. Von den cingercichten 168 Texten hat den Preis 13 ()0:1))6 äu 1'0i (19 1111116“ erhalten,“ an der Kompostion dicses Librettc) arbeiten 208 Kon- kurrenten.
*geste-llt werden kann, wenn die Basis der AchinanderseßungSl?