1869 / 34 p. 6 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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ten, der Weg der gütlichen Vermittelung, daß alles dies von der Regierung auf das Gcwiffeiihaftrste gehandhabt werden wird, daß bei alledem, was ]eßt noch 111 Ordnung zu bringen ist, dieser Weg nicht außer Acht gelassen werden soll. Gegen eme Bcschlußnahme aber in dem Sinne, welcher per Regrerriiig die Vrsugniß prinzipiell abstrcitei, Fcstscßungen„Über die „Hohe des Lehrereinkmumens treffen und_ sie zur Airsfuhrrzirg bringen zu dürfen, gegen die würde ich nnch verwahren mussen.

- Der Regierung-Zkommiffar, Regierungs-Affxffor Scholz hatte in derselben Diskussion nachstehende Erklarung abge- geben: . '

Wie schon in der Kommisffon habe ich auch [)1Lk_ die PflichtmNa- mens der Staatsregierung dringend Sie zu bitten, die Ueberwcimng der Petition zur Berücksichtigung nicht beschließen _zu wollen. Das Hohe Haus würde sich damit die zu Grunde liegende VicchiSauf- fassung aneignen, und daß dieses nicht gcschxl)e, darxruf muß die: Re-

ierung hohen Werth legen. Ick willSie n.'cht. ermu-dcn init Wieder- Ylang der Argumentation der Regierung für ihr aus dcn bcftchenden eseßen abgeleitetes Recht. ,

Ich will nur auf das Resultat derselben n9chznalskierhit1Wciscn, daß die Regierung in Schlefien ganz ebenso Wie izr den u ri'gen'Pro- vinzen nach den bestehender: Ge1eßrn das Recht"m Anspruri) nimmt und seit vielen Jahren im weitesten Maße ausgeubr hat, (tmr auch in vielen Fällen zur Kenntnis; des Hohen Hauses gekommen ist, "obige Bedenken zu erregen) das Recht, zu bcftingmen, was nach Verhaltnis; von Zeit und Ort zum Unterhalt der Clementarlcbrer nothwciidig ist und was demgemäß von den Verpflichteten eventuell auch Wider ihren Willen beizutragen ist. Die Regicrung kann nicht vcrfcnn'cn, daß dies Rccht nach den Grundansckhauungen der heutigen Zeri iiicht populär ist, daß es den Ansprüchen der Gegeiiwart anfSelbstrcgirrnyg Und was dazu gehört, nicht entspricht; fie wrll deshalb auch 11lcht fiir alle Zukunft eifersüchtig an diesem Recht festhalten,“ im Gcgcnihcii, sobald es gelingt, eine befricdi ende gcseßliche Regelung de_rDota'ttons- Verhältnisse fiir die Elementar chulen herbeizuführen, ist die Regierung

ern bereit, auf dies Ncéht zu verzichten. Sie hat auch davon chon einen Beweis gegeben in dem 1867 vorgelegten Gesek- entwurf über die anderrveitige Regelung des Unterhaltes dcr Elementarschulen. e weiter fich die Aussicht seitdem entfernt hat, eine solche gcseßliche 5 egelung bald herbeizuführen, desto weiiigcr kann die Regierung auf jenes Recht verzichten. Sie . Schulen und Schullehrer preisgeben bis zu dem ungewissen Zeitpunkt einer neuen gescßlichen Regelung. Es ist aber a'eraxc die zu Grunde lie&ndc entgegengeseßte Rechtsanschauung das Einzige, Was ,die Pc- tc en überhaupt gemeinsam haben; denn im Uebrigen habe 161) schon in der Kommission hervorgehoben, daß wenigstens die Anordmmgcxt, wie sie der Herr Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten behufs bikligerund zweckmäßiger Ausübung jenes gesrßlirhcn Rechts getroffen hat, zu akigemcinen Klagen eincn begründeten Anlaß nicht geben könncn. Es ist, wie ich kein Bedenken getragen habe zuzugeben, viel- leicht im Drangc der Umstände hier Und da vielfältig gcgen dicse Bestimmungen gefehlt worden. Es sollte kein Vcrpflichtcicr heran- gezogen werden zu Mehrleistungen für die Schullehrer, mit dem 11icht darüber verhandelt worden, daß Mchrlcißungcn nöthig, auf wech Weise und in Welcher Höhe sie aufzubringen seien. J| gcgen dicse

Dom Herrn Minister bestimmte Art und Weise der Ausfiihrung gc- ,

fehlt, so hat jeder einzelne Petent in jedem solchen Falle das Recht, mit einer Beschwerde aufzutreten, und der Herr Minister hat an an- dern Orten schon die BereitwiUigkcit ausdrücklich erklärt, die ich in seinem Auftrage auch hier wiederholt erkläre, jeder solchen Beschwerde Räber zu treten und event. Abhi'tlfe zu verschaffcn. Aber die Rechts- auffassu_ng, an wclchcr die Regierung namentlich seit 1852 Unter Kenntmß des ganzen Landes festgehalten hat, Welcher fie in ausgr- dchni'cm Maße 111 allen Fällen des [)ervortretcndcn Bedürfnisses stets praktische (Heitung [verschafft hat und gcgen welche auch bisycr von diesern .Hohxn Hquse kein Bedenken erhoben ist, kann und wird die Regierung ]cßt nicht aufgeben.

_ Spater fitgte der Rogierringskommiffar noch hian:

Ick woxlte in Bezug auf die von dechrrnVorrcdncr bcziveifclte Opportumtgt dcr Maßregcl, daß der Zeitpunkt des Jahrrs 1867 so schlecht gcwahli worde?! sei, um mit den Verbesserungen in Schlesien vorzugrbcn, nur daran zu erinnern rrlanbcn, daß gerade damals im Staatshaushalts-Etat, wie auch im Kommissoancricht angedeutet ist, 165,000 Thlr. aus Staatswnds bereitgestellt Waren zur Durch- fubrinzg der nothwendigen Lchrcrgehalts-Vcrbrffcrungen in leistungs- Unfahigen Gemeinden. Hand in Hand damit mußte mit der entsprrchendcn Verbesserung der Lehrerstellen in leistungsfähigcn Gemeinden vorgegangen werden. Das erforderte ebensowohk das „obwaltende Brdiirfniß, wie die Gerechtigkeit und selbst das eigene Interesse der besser fituirten Gemeinden. Auch der Mangel an Lehrern, der von dem Herrn Vorredner hervorgehoben ist, gestattete das Hmaußscvicben dcr Maßregcl nicht mehr, und der Erfolg, Den die Versuche gehabt haben, eme neue gcscßliche Regelung der Sache herbei- 3ufuhren, hat gezeigt, daß auf diesen Llusivcg nicht eine so dringende Sache verschcbxn werden konnte. Was den Antrag oder vielmehr die Wendung betrifft„ die der HerrkVorrcdncr dem Anfrage der Kommis- sion auf Uesbcrwcisung Her Petition zur Beriickficbtigung gegeben hat, 111 dem .Stnne,„daß dtesSiaatsregicrung aufgefordert Werden solle, die möglixhste Rurkficht bet diesen Verhandlungen zu nehmen, so babe ich schon 111 der Kommission erklärt, daß gegen die Ueberweisung in diesem Sinne die Staatsregierung fich nicht aussprechen will, weil das den Bestimmungen, die von ihr ausgegangen find, entspricht und xvo ek? im Citizelnen daran,wirklich gefehlt hat, der Herr Minister ]ederzett bereit ist, Remedur eintreten zu lassen.

würde damit die-

Statiftifche Naohriehten. . -DasKönigrcich der Niederlande. (Htaatsalmanaß W,), 1,6, [(onianz-k (181' Ueäernäsn. 1869). Das Königréxch der Niedxrlande zählt auf 596,40 (:]Meilen cine Bevölkerung von 3,592,416 Ethoh. nern in 11 Provinzen, Nordbrabant, Gelderland, Suhholland, Nord. holland, Seeland, Utrecht, Friesland, Oberyssrl, Gronmgeri, Drenthe, Limburg. Jede dieser Provinzen sieht unter ezncm Königitchen Kom. missarius. Die vier größten Stérdte dcr Niederlandgsmd Amster. dam mit 267,627, Rotterdam nnt 117,104, Haag mrt 89,068 und Utrecht mit 59,573 Einwohnern am 31. Dezember 1867. Die Volksvertretung bilden die (Hencralftaatcn, dercn _ersie Kam. mer aus 39 Mitgliedern besteht, welche ".?" den Provnmalsiänden aus den Höchstbcsteuerten auf 9 Jahre gcivahit werßen, doch so, daß nach drei Jahren ein Drittheil ausschridrt. Die zwx'ite Kammerzählt 75 Mitglieder, welche von allen vollxährtgcn Nicdxriandern n9ch einem bestimmten Census auf4 Jahre mit dein Ausscheiden der Halfte nach zwei Jahren gewählt Werden. -- Dic Landqiacht besteht auß der Infanterie (ein Regiment 2 Bataiilone Grenadxere u_nd 2 Bataillone _äger, 8 Regimenter Infanterie, ein Lchrbataillon m Kampen, ein Disciplinardepot und ein Kolomgl - Werbedepot) Kavallerie, 4 Regimenter Husaren), Artiilerie (em Regiment Feld- lrtiklerie, 3 Regimenter Festungs-Artillerie, 1 .Reginxent reitende Ar- tillerie, 1 Pioniercorps und 1 Instruktions-Compagme). Das Land ist in 4 Militärabtheilungen unter je 1 Commandcur eingetheilt. n der Marine ist Prinz Admiral-Lieutenant, Ober-Befehlshaber der Flotte: es giebt

untcr fiinf Inspektoren: es giebt 134 Postcomtoirs.

sie bilden 44 Klassen mit 139 Kreisen, 1327 Gemeinden und 1589 Predigern) , Remonstranten (seit 1610: ste stehen unter einer großen

Versammlung, .die alljährlich zusammeniritt , 21 Gemeinden mit 22 Predigern gehören dazu), christlich separirten'Gemcinden (seit 1834: ungefähr 90,000 Gemeindeglieder in 300 Gemeinden mit 210 Lehrern), x“? evangelisch-lutherüche (7 Kreise mit 50 Gemeinden und 9 Jilialgemein- ; den mit 62 Predigern), verbcssertc evangelisch-lutherische Gcmeinde- (seit 1791, acht Gemeinden mit 11 Predigern), Taufgesinnte (Menno- ;

;nitcn mit sehr verschiedenen Formen des Gottesdienstes, 123 Gemein-

den mit 126 Lehrern), evangelische Brüdergemeindc (in chst und T* Harlem mit 300 (Hemeindcgliedcrn), dcutsch-angelisrhe Gemeinde im Haag (seit 1857, gehört zur preußischen Kirche), anglikanische Gemein- den(il)rer drci), apostolische Gemeinde im Haag. Katholiken(dem Iustiz- Ministerium untergeordnet): 1 Erzbisthun1(Utrecht), 4Suffraganbischöfe (Harlem, Herzogenbuscl), Breda und Roermond), 960 anerkannte Ge- meinden mit 1922 Geistlichen, im Ganzen13ch Mill. Die Juden haben 14 Hauptsynagogen, 72 Kreissynagogen und 73 Neben-Synagogen. -- Die Niederlande haben 3 Universitäten (Leydcn, Utrccht, Groningen), - 2 Athrnäcn (Amsterdam und Deventer), 58 Gymnasien und lateinische ' Schuch 1 polytechnischr Schule in Delft, 7 höhere Bürgerschulcn, .:?) vom Staate gestiftet mrt 5jäl)rigcm und 8 mit 3jährigem Kursus: 21 höhere Gemeindeschulen mit theils 5-, theils Zjährigcm Kursus, 1 Handelsschule in Enschede und eine Mittelschule für Mädchen in „Harlem. Jn ]cder_ ribrr 10,000 Einwohner zählenden Gemeinde hat [;;-* die Stadtbehörde mindestens 1 Bürgerschule zu errichten, theils Tag-, “_;“_ . Die Provinzen sind in Betracht des Elementar- Unterrichts in Schuldrftriktc emgctheilt. Es giebt 3 Schullehrerseminarienin

theils Abendschule.

Herzogenbuscii,

Harlem und Groningen, ] Blindcnanstalt. -- Was

2 Taubstummen- und

Haupt-Comtoir ist in Amsterdam, ein Nebcn-Comtoir in Rotterdam, . Interessen des

und in jeder Provinz mindestens 1 Agentur. Die Handels vertreten Handelskammern, ihrer 62. Die Staats-Eisenbahn hat 10 Sektionen, außerdem giebt es 10 Privatbahnen. -“- Die Justiz wird verwaltet vom Obcr-Tribunal (WFS raue] (ier USÜSLQMÜGU , mit ] Präsidenten, 1 Vize-Präfidenten, 13 iitgliedern, ] General-

rawr imd 3 Gcneral-Advokaten, von Provinzialgerichten, Arrondisse- mentsgerichten (34), Cantonsgerichtcn (148).

- Ueber die Auswanderung aus England entnehmen wir der Englischen Correspondcnza folgende Angaben: Die Gesammtzahl der Auswanderer, Welche im vergangenen Jahre aus den „Häfen des vereinigten Königreichs ausliefen, wo Rc terungsagenten stationirt smd, beläuft sich auf 192,344; daneben schi ten fich noch 3977 in an- deren Häfen ein. England stcüte dazu 58,268, Schottland 14,954 und Irland 64,981 Seelen, 51,956 ko-nmen auf das Ausland. Es ist be- merkenswerth, daß im Jahre vorher Irland bedeutend stärker, 88,682 Seelen, vertreten iyar. Ihren Bestimmungsorten nach vertheilten |ck d'ie_Auswandercr m 155,532 (mkl. 57,662 Jrländer) nach den 'Ver- einigten Staaten , 21,058 nach den nordamerikanischen Kolonien, 12,809 nach Hen australischen Kolonien und 6922 nach anderen Orten Rcrsenhc. Dre Haupitiraffe 109,169 Personen, schiffte sich in Liver- pool em, etch ein Viertel'dieser Zahl kommt auf Cork und der Rest auf andere Hafen. Landwrrthschaftliche "und sonstigcTagelöbner liefer-

ten einen Zufluß von 50,515 Personen; dazu kommen 23,597 verhei- * ;rathcte Frauen, 8592 We1bllche unverheirathete Dien boten, 7258-Päch- " ter und 7171 Manner aus den besseren Ständen,

Kaufleute Tc.

Friedrich Admiral der Flotte, Prinz Zeixzrtch zc-

Admirale und 3 Contre-Admirale: 3 Marincdirektionen bestehen 'in Amsterdam, Helvoetsluys und Willcmsoord. -- Das PostÖveLenTstelht [,: * a ce- graphemvcscn steht unter einem Direktor: «*r-'s „giebt Telegraphen- Bureaus .1ster, 2ter und Ztcr Klasse, nur,die1rnigcn 1ster Klasse . sind zu allen Zeiten geöffnet, im Ganzen gtcbt es 94 Telegraphxn- * bureaus und außerdem Eiscnbahntelegraphen. _- „Nach den Konses- » '; sionen theilt fich das Land in Reformirte (mrt alljährlicher Synode: ?“

Handel U11?) Geiverbe betrifft, so giebt es eine niederländische Bank seit 1814, mrt eincm Kapital von 16 Mill. Fl. in 15,867 Antheilen von 1000 und 266 Anti). von 500 Fl., ihr

587 “Oeffentlicher Anzeiger.

Steckbriefe und Untersuchungs - Sachen.

Steckbrief. Gegen den unten niiher bezeichneten Feldnieffer Eduard Bernhard.Max Schaeffer ist M den Akten S. 137. 69 (3,11. die gerichtliche Haft wegen Urkundxnxalscbung aus I'. 247 des Straf eseßbuchs beschlossen wordcy. Seine Verhaftung hat nicht auSgeZiihrt werden können., Weil er in seiner bisherigen Wok)- mmg und auch sonst hier nicht, betroffen wordxn ist, er latitirt daher oder hat sich heimlich von hier entfernt. Em Jeder, „Welcher von dem Aufenthaltsorte dcs Schgeffer Kenntnrß „hat, “Wird ausgefor- dert, davon der nächsten (Herrchts- oder Polrzcr-Bchdrde Anzeige zu machen. Geichzcitig werden alle Civil- und Militärbchördcn hrs In- -und Uslandes dienstcrgebenft ersucht, auf den Schaeffer 1x vigiliren, ihn im Betretun sfalle „fcstzunehmen und mit allen Zei ihm sich vorfindendcn Gegen änden und Geldern mitteist Trans- ports an die Königliche Stadtvoigtei- Direktion hierselbst abzuliefern.

„Es wird die ungesäumtc Erstattung der dadurch entstandenen baarrn

Auslagen und den Verehrlichcn Behörden des AuIlandes eine gleiche Rcchtswillfährigkeit versichert. Berlin, den 5. Februar 1869. König- liches Stadtgericht, Abtheilung für Untersuchungsjachen. Kommission 11. fiir Voruntersuchungen. Signalement. Dcr 2c. Schaeffer ist 38 Jahre alt, am 18. Juni 1830 in Berlin geboren, evangelischer Re- ligion, 5 Fuß 3--4 Zou groß, hat hellblonde Haare, blaugraue Augen, blonde Augcnbraucn, blonden Schnurrbart, ovales Kinn, proportio- nirte Nase, dergleichen Mund, ovale Gcfichtsbildung, blaffe Gesichts- farbe, voliständige Zähne, ist mittlerer Gcßalt und spricht schnarrcnd.

O fene Requisitionum Strafv ollstrec'éung. Die vcrrhe- lichte uhrmann Metscher, Emilie gcb.Mii[1cr, bisher zu Wuster- hausen a. D. wohnhaft, ist durch rcchtSkräftigcs Erkenntnis; des unter- zeichneten Gerichts vom 6. November 1868 wegen Betruges auf Grund der W. 241 und 242 des Strxrfgeseßbuchs zu einer cinmonatlichen (He- fängnißstrafe und 50 Thir. Geldbuße, welcher im Unvermögensfall noch 1 Monat Gcfangmß zu substituircn, verurtheilt WÖkch. Die Strafvollsirecfung hat noch nicht erfolgen können, Weil der gegen- wärtige Aufenthalt der 2c. Metschcr bisher nicht hat ermittelt wcrden können. Alle Civil- und Militärbchörden dcs Jn- und Nußlandes werden dienstergebenft ersucht, auf die ic. Mexsrhcr zu acixtcn, fie im Betretungsfaüe festzunehmcn und mit allen bei fich vorfindcndcn (Hr- genßänden an die nächste Gerichtsbehörde, 1vclche_um dic Vollstreckung der erkannten Strafe in den dortigen Gefängnissen resp. um Ein- ziehung der 50 Thlr. Geldbuße und im Unvermögensfallc um Voll- streckung der event. substituirten weiteren Gefängnißstrafe, ergcbrnst ersucht wird, abzuliefern, uns aber davon bcnachrichtigrn zn woilcn. Wir verfichern die sofortige Erstattung der entstehenden ertslagcn und den verehrlichen Behörden des Auslandes auch eine gleiche Rechts- willfährigkeit. Rathenow, den 27. Januar 1869.,

“' Königliche Kreisgerichts-Deputation.

Steckbriefserledigung. Der hinter den SchachtmeifterCarl August Neumann unterm 29. Januar d.J. erlassene Steckbrief 1| dureh die Verhaftung des 2c. Neum a_n_n erledigt. Berlin, den 1.331-

bruar 1869. Königliches Kreisgericht. Der Untersuchungsrichter, Auf den Antrag der Königlichen

Oeffentliche Vorladung. Staatsanwaltschast hier ist gegen: 1) den Landwedrmann Friedrich Theodor Arnold Kramer, geboren den 11. August 1835 zu Lindenau, 2) den Lazrdwchrmann Friedrich Gustav Kerstan, geboren den 7. Sep- tember 1837 zu Ruhland, und 3) den Landwehrmann Ernü Heinrich 2116112115, geboren den 8. Dezember 1834 zu Drehna, die Untersuchung, icht 116 m den Jahren 1862-1866 als beurlaubte Landwehrmänner aus Preußen ohne Erlaubnis; ausgewandert find, eröffnet, und ein Tcrmm zum 111iindlichrn Verfahren auf den 20. Mai d. J. Vor- mittags 11 Uhr, 1111, Sißungssaale des unterzeichneten Gerichts anberaumt worden. Die Angeklagten Werden zu demselben mit der Auflage vorgeladen, zur festgescßtcn Stunde entweder persönlich zu erscheinen, oder sich durch einen zulässigen Bevollmächtigten vertreten zu lassen, auch die zu ihrer Vertheidigung dienenden Beweisinittek mit zur Stelle zu bringen, oder solche uns so zeitig vor dem Termine anzuzeigen, daß sie noch zu demselben herbeigeschafft rvcrdcn können. Im Falle die Angeklagten nicht erscheinen, wird mit der Untersuchung und Entscheidung in aonmmacjam verfahren Werden. Spremberg, den 9. Januar 1869. Königliches Kreisgericht. ], Abtheilung.

Edikial-Citation. Auf den Antrag der Königlichen Staats- anrvaltsciyirft zu Schubin vom 22. Januar 1869 ist gegen die nach- stehend benannten Landwcbrmänner 1) den Gottlieb Stranz aus Birken, geb. am 1. Mai 1839, 2) den Ludwig Stolzmann aus Ry- marzewo, geb, am 6. Dezember 1839, 3) den Xavcr Pawlicki aus Siiyubin, geb. am 11.N01)cmber 1839, 4) den Staniswus Möller aus Erin, geb. am 14. Novvmber 1839, 5) den Anton Winiaczewski aus Zabiockic, geb. am- 29. Dezember 1839, 6) den Nicolaus Joseph Bruszkirwicz aus Exin, geb. am 30. August 1839, 7) den Wilhelm Just aus Sipiory, geb. am 5. Mai1841, 8) den Johann Bialecki aus Schubin, geb. am 4. März 1832, die Eröffnung der Untersuchung wegen uncrlaubtcn AUZlvandernZ gemäß Z. 110 des Strafgeseßbuchs und des Gesetzes vom 10. März 1856 am heutigchage beschloisen. Zur Ver- handlung der Sache ist ein Termin auf den 21. Mai 1869, Vor- mittags 9 Uhr, an hiefigrr Gerichtsstcllc anberaumt, zu welchem

'die dem Aufenthalte nach unbekannten, vorstehend aufgeführten Ange-

klagten mit der Aufforderung vorgeladen wcrden, zur festgeseßcen Stunde zu erscheinen und die zu ihrer Veriheidigung dienenden .Be- weismiitci mit zur Stelle zu bringen oder solche so zeitig vor dem Tcrmine anzuzeigen, daß sie noch zn demselben herbeigeschafft werden können. JmFalle ihrcs Ausbleibens wird mit der Untersuchung und Entscheidung in Contumijam verfahren werden. Schubin, den 23. Ja- mmr 1869. Königlickzes Kreisgericht. Erste Abtheilung.

Bekanntmachung. Die nachstehend aufgeführten Personen haben sich der Vollstreckung der gegen fie rechtskräftig erkannten Stra-

fen durch ihre Entfernung entzogen.

Ihr Aufenthaltsort hat nicht ermittelt werden können.

Alle Königlichen Behörden und alle Polizei-

Verwaltungen und Beamten werden ersucht, auf diese Personen zu achten, sie anzuhalten und der nächsten inländischen Gerichtsbchörde zuzu- führen, welche ich um Vollstreckung der Strafe und Benachrichtigung eventuckl um Ablieferung hierher ergebenst ersuche.

S 1 an d oder Gewerbe.

N a m e. Vorname.

Laufende Nr.

Skkafbare Handlung, Heimathsort. wegen deren die Strafe . erkannt ist.

Rechtskraft des Erkenntn. od. Mandats, durch Welche

die Strafe

festgeseßt ist.

Strafe.

Geldbuße.

Gcfängnißstrafe. Tbl. Sa. [ Pf-

roku- ' *.

dVOkaten , Aerzte, .“

Kaiser Heck

Strack Biehl

“*:-;ck?“

Weiland

R

Simmers- bacb Parks

Schaefer cin Eiferurger

Zimmer- mann

Heyer Gros Nicolai

_ Maria Wilhelm

Joh.Christian Ludwig Katharine, geb. Wilhelmi Johann John 301). Peter 261.323? Ludwig IOseph Maria Philipp

Dienstmagd

Maurer

Wirth und Bergmann

Ehefrau des Schloffers oh. Weiland chuhmacher-

gcselle Juwelier Händler

Lchrgehülfe

Händlerin

Schuhmacher

Limburg «Lahn, 4. Februar 1869.

Bergmann -

Sechshelden. Birlenbach.

Wasenbach. Hambach.

Hadamar.

Frankenberg in Kurhessen. angeblich London. Frickhofen.

Waldernbach. Urddorf. o.

LanJendern- ach. Fricktzofcn.

Wernborn.

; Diebstahl. Köryerverlcßung.

do.

Widersiand gegen die Staatsgewalt und Kör- pervcrleßung. „Betrug.

Diebstahl.,

do.

Kontravention gegen das Haufirgesciz. Körperverlcßung. Betteln. do. do.

,Gewerbepolizei-Ueber- tretung.

Holzdiebftahl,

30./11. 1866. 27./4. 1867.

?.6./3. 1868. 8/8. »

25/9. »

28/9. »

28/12. » 10./12, 1867. Z./Z. 1868.

1./4. »

1./4. »

29../6 »

5/2. »

11/1. »

._.-

33/7

4 Wochen Arreftftrafe. 9 Monate Korrektions- hausstrafe.

9 Monate Gefängniß- strafe.

2 Jahr 3 Monate (He- fängnißftrafe.

6 Monate Gefängniß ev. 1 Monat weiter do.

2 Monate Gefängniß- strafe. 2 Jahre Gefängnißsirafe. 14 Tage do. 14 Tage do. 2 Tage do. 2 Tage do. 2 Tage do.

ev. 3 Tage do.

ev. 7 Tage do.

Der Königliche Staatsanwalt: Heinzemann.

74"