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vom 2. Januar 1869 an der Zjveigbahngesellscyaft zufallen, Anf diejenigen 60 Prioritätsobligationeu , 1velche„dte Verwaltung der Zweigbahngesellschaft aus friiheren_ Betriebsuberschusseii angekauft und in den ReserVefond gelegt hat, tsi von der Schlesthscben Eisert- bahn-Aktiengesellsrhaft resp. der Firma Peto, Brassey & Betts kein Anspruch zu erhebexj. ' '
§. 9. Falls wrder Erwarten dieses Dokument als steiripelpfltch- tig angesehen werden sollte, oder Falls sdnstige Kosten fYk dasselbe bezahlt Werden müßten, haben die kontrahirenden Theile hierzu ]eder die Hälfte beizutragen, .
§. 10. Es wird ausdrücklich bemerkt, daß die von der einen und anderen Seite in dieser Vereinbarungsakte ausgesprochenen Erklä- rungen, Einräumungrn und Verzichte 2c. 2c. als nicht erfolgt und als gänzlich unverbindlich betrachtet werden sollen, weiin die Ausfiihruug des beabsichtigtenArrangements dureh die Versagung der nachzusuchen- dcn Genehmigung der Staatsregierung oder durch eine verneinende Abstimmung der zu berufenden Generalversammlung der Zweigbahn- gesellschaft unmöglich gemacht werden“ würde.
Urkundlich deffen ist die vorstehende Vereinbarungsafte von-den kontrahirenden Theilen, unter Entsagung aller Einreden, Rechtswohl- thaten und Behelfe eigenhändig unterschrieben und untersiegelt worden.
So geßchehen: Flensburg, den 29. Oktober 1868.
(gez. Davids. v, Warnstedt. ([.. 8.) J. Jirjahn. ([.. 8.) I. S. Lozttl). H.Miinch111eyer. D. Schroder.
Verhandelt Schleswig, den 2. Januar 1869.
Da der Vertrag zwischen der Klosterkrug-Schleswiger Eisenbahn- gesellschaft einerseits und der Schleswigslhen Eisenbahii-Akttengeseil- schaft, resp. der Firma Peto, Brassey & Betts andererseits iiber dte Einlösung der Zweigbahn von Klosterkrug nach Schleswig vom 29. Oktober 1868 am heutigen Tage, den kontraktlichcn Bestimmungen gemäß, vollzogen Werden sollte, solches aber, der zur Zeit noch nicht erfolgten Allerhöchsten Genehmigung Wegen, nicht hat geschehen können, so haben die kontrahirenden Theile, nämlich
der Betriebsdiret'tor J. S. Louth
und der Gcneralchllmärhtigte Schröder als Vertreter der Schleswigschen Eisenbahn-Aktiengeselischast
und der Amtmann a. D. Davids, sowie
der Fabrikant Firjahn als Direktoren der Klosterkrug -Schleswiger Eisenbahngesellschaft fich iiber folgende Punkte verständigt.
Der Vertrag vom 29. Oktober 1868, wegen Uebertragung der mehrgedachten Zweigbahn an die Schleswigsche Eisenbabn-Aktiengesell- schaft, bleibt in allexr seinen Theilen in Kraft und wird nur hinsicht- lich der festgeseßten Ueberlieferungs- und Zahlungstermine da[)in ge- ändert: 1) Die Bahn (zum dert. wird dem Vertra e gemäß zwei Tage Nach Eingang der offiziellen Mittheilung der er olgten Allerhöchsten Genehmigung Überliefert und in Empfang genommen. 2) Der §. 7 bestimmte erste„ Termin von 42,000 Thlr. R.-M. oder 31,500 Thlr. pr. Courant wird entweder am Tage der Ueberlieferung der Bahn oder am darauf folgenden Tage in schleswigschen Stammaktien zum Course “von 96 pCt. oder nach Wahl der Firma Peto, Braffey & Betts in prenßischen Silberthalern nach dem 30-Thalerfuß an die Direktion der ZWeigbahngesellsehaft eingezahlt werden. 3) Vier Wochen naeh geschehener Zahlung des ersten Termins wird ein Belauf von 43,500 Thlr. N.“.M oder 32,625 Thlr. pr. Courant dergestalt zur Dispofition gehalten, daß die denselben Betrag aus- niacrieriden, bisher uneingeld'sten Prioritätsobligationen der Zweigbahn- Gesellsehaft gegen baares Geld in Silberthalern nach dem 3()-Thlr.- Fuß in Flensburg ausgetauscht Werden. 4) Die alsdann noch resti- rendew 13,800 Thlr. R-M. oder 10,350 Thlr. pr. Courant werden gleichzeitig bei der betreffendenBeh-Zrde in Schleswig bis zum Ablauf des zu erlassenden Proklams in den vorgedachten Stammaktien zum Course von 96 pCt. deponirt und wird es im Uebrigen ganz dem Kontrakte vom 29. Oktober 1868 gemäß verhalten. 5) Der Betrieb der Valin bleibt m den Händen der Direktion der Klosterkrug-Schles- Triger Eisenbahngeseüselmst bis zur erfolgten Genehmigung und Ueber- lteferung , und die Zinsen der zu zahlenden Stammaktien verbleiben den Vertreter:] der Schleswigschen Eisenbahn oAktiengeseUschaft, resp. Fer Linrlir-a Peto, Brassey & Betts bis zum Tage der Ueberlieferung er a n.
Vorgelesen, allseitig genehmigt und unterschrieben.
(gez.) David's. (gez.) I. S. Louth. I. J1r1ahn. D, Schröder.
Landtags:Angelegenheiten.
Berlin, 11. Februar. In der gestrigen Sitzung des Hauses der Abgedrdyeten erwiderte der Minister der geist- 1__1chen 2e. Angelegenheiten ])1'. von Mühler in der Diskussion chk' den Gesexzentwnrf, betreffend die Aufhebung der leßten Bestimmung des Art. 25 der Verfaffungsurkunde, dem Abge-
ordneten Lasker:
, Jchshabe auf zwei Punkte etwas zu erwidern. Zunächst wrrd tmr 19011 dem, Herrn Abg. Lasker vorgehalten, daß in dem Konnxnsswnsdericht, von mir gesagt worden, die Schulgeld- fragte sei eme Praxudrziglfrage. Alierdings steht das in dem Bericht. Aber 1ch h_gbefrn der Kommission die Bezeichnung der Frage" als, eme Pramdrzralsrage nicht in dem Sinne gebraucht, als hatte ich meinerseits beantragt und gewünscht, die Kom- mission möge ihren Bericht über die Geseßesvorlage 1. isolirt zur Sprache bringen und die zweite Vorlage bei Seite
lassen,“ Vielmehr ist es mein Wunsch von Anfang an ge-
wesen , sowohl bei _ Schluß der Berathungen m
der Einbrin der Kommisfion ,
gung als auch bei dem
daß beide
Geseyentwiirfe 1. und U. gemeinschaftlich zur Verathung gesteut würden. In diesem Fakir würden alle Unterscheidungen und
Widersprüche, die man zu
finden geglaubt hat,'sich sehr einfach
aufgeklärt haben, und die Sache würde schon 111 deeKomniis. sion eine ganz andere Gestalt gewonnen haben, Ob 1ch davon ausgehe, es darf in Zukunft kein Schulgeld mehr erhoben wer. den, oder ob ich davon angehe, es kann 111 ZukunftSchulgejd erhoben werden, und es kommt nur darauf an, das Schulgeld in richtige Formen und Bahiienzu dringen, Maß und Ziel anzu- ,_? legen, das ist entschieden eine Präjiidizraifrage, und das zu bestreiten ?? , ist mir nie eingefa [len , weder in der gestrigen Debatte, noch an irgend
einer anderen Steile.
In dem Geseyentwrtrf 11, ist nun aber
das Schulgeld vorausgeseYt, als eine Mithiilfe für „die Auf- ÖÜUIUUI der Schulkosten, es sind auch brljrge Veschrankungen
desselben in
Aussicht genommen worden;
Ausübung der Befugnisse, welche das bestehende Geseß der Regierung giebt. Denn die Regierungsmstruktwn vom 23. Okto-
ber 1817, welche positives Gesexz wird, weiß
hin sie nicht gehört,
ordentlichen Gesngebung zu bringe:
mit dürren Worten der gelung des Schulgeldes zu ,' es ist dieses welche die Regierung auf Grund der Ge Tage gehandhabt hat und handhabt.
wurf ]. hat gar keinen andern Zweck geh Schulgeldes von dem Boden einer
ist und als
solches geharidhabt “
Regierung die Re-xx'. also eine Kompetenz, seße bis zum heutigen Der ganze Geseßent- „ _abt, als die Frage des , Verfasmngsbejtimmung, ivo-
wieder herab und auf den Boden der - 1. _ Dabei ist es aber nicht
die Absicht gewesen, der Regierung in jnfivitmn die unbedingten
Vollmachten zu erhalten ,
die ihr gegenwärtig geseHlich zustehen;
im Gegentheil, die Regierung hat sich bereit erklärt und ist bereit, im Wege der Legislative weiter zu verhandeln über s Schulgeld zulässig sein soll,
die Grenzen, innerhalb deren da
und innerhalb deren die schiißende
Hand der Regierung gegen
Bedriickung der ,unvermögenden Klaffen eintreten soll. Aber - das gehört eben in den Weg der Legislative,“ erst wenn die *
Beseitigung
der Bestimmung der Verfassungsurkunde “in Aus- ,
sicht steht, erst dann ist es möglich, Über diesen Gegenstand
schliissig zu werden.
Im Uebrigen bin ich bar für die sachliche Erklärung, Frage gegeben hat,“ i finde in
dem Herrn Abgeordneten sehr dank- dieer über seine Stellung zur ihr emen für mich sehr brauch-
baren und sehr wiin chenswerthen Anknüpfungspunkt für alle
weiteren Schritte. ' nehmen muß, daß nnt der ausfallen, wre sie wolle,
Denn wenn ich «annehmen kann und an- , heutigen Abstimmung, möge fte mcht dre materielle Frage wegen Bei-
behaltung oder Beseitigung des Schulgeldes unter allen
U m | ('i n d en erledigt
, „ sei, sondern daß der Frage 111 Verbindung mit den Modalitäten,
eine Wiederaufnahme
unter welchen
eine theilweise Aufhehung oder eineEinschränkung des Schul-
geldes möglich ist, wrederum Gegenstand der Verhandlung im 33-2. Hause werden kann, _- wenn ich das als Resultat der Ab- betrachte ich es als einen Ge- 37!
sti111111u_)1g annehmen kann, so Wenn fur „alle weiteren Schritte.
77 Der Regierungskommiffa motrvrrte die Regierungsvorlage , , Die 3 Gesetzentwürfe, Welche 11 einigt find, und am 12. November
Hause eingebracht worden find find nich Unterrichtskommisfion berathen, worden.
r Regierungs-Affeffor Scholz
wre folgt: nter Nr. 26 der Druchsachen ver- hier zusammen in dem Hohen ;
Es
rathung des ersten Geseßentwurfs stattgefunden. hat der Herr Berichterstatter in seinem gestrigen einleitenden Vortrage
nicht umhin gekonnt, Haupt - Geseßentwurfe
um auf eine Aeußcrung zuriickzuko Werden könnte.
Wesen keine Rede sei; ja, handlungen angedeutet, nicht bestehe, daß
gehörigen Geseke in der Verstärkten gefundenen Verhandlun en beizuwoh lung iiber den 2ten Ge?
dabei also auch in dem Geseke nieht zugesagt sei.
Vorigen Jahre die Ehre gehabt habe,
Er hat unter Anderem her 2ten Haupt-Geseßentwrirfe von Staatsunterftiißungen
eßentwurf hat nicht ftat keine Rede davon gejvesen, Wären aberd gekommen, so würde ich ganz in derselben
Ihnen bereits sehr vieles mitzutheilen und mit Rückficht darauf sein Votum zu begründen. Ich erinnere daran nur in die leicht mißverständliä) vorgehoben, daß in dem
mmen,
k zllsammen in der verstärkten hat bis 1eßt nur die Ve-
Dem ohnerachtet aus dem chiten der einen Absicht,
fiir das Schul-
der Regierungskommissar abc bei den Ver- daß eine solche Verpflichtungh , es eine Art Gnadensache sei. habe die Ehre gehabt, als Regierungskommissar
des Staates gar Meme Herren! ich
fiir diese 3 zusammen-
Unterrichiskommisfion den statt- nen. Wie ?esagt, eine Verhand-
in der
gefunden, und es ist _das; eme Staatsbeihülfe ie Verhqndlungen soweit Art, wie ich bereits im Komnnslséon des Herren-
hauses zu erklären, das gerade Gegentheil von dem er ärt haben, was
der Herr Berichterstatter angedentet
regierung eine Verpflichtung des Staats zurückweise, diese Unterstützung des Volks
als eine Gnadensaehe zu' behandeln.
dem Herrn Berichterstatter eine Verwechseli die zu dem vierten Geseßent
Bemerkungen, wenkgssen, gemacht worden sind. 1ch mcht beigewohnt, was dort gesag
hät-
nämlich daß die Staats- anerkenne, und daß fie es schulwesens seitens des Staates
Ich kann nur vermuthen, daß
t worden ist,
mg begegnet ist mit den wurf, betreffend die Witt- Den Verhandlungen dariiber habe
Weiß ich nicht; aber
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ich maß nach der Bezugnahme voraussehen, daß bei diesen Verhand- lungen die Stgatsbeihülfe als auf einer rechxltchle Verpflichtung nicht beruhend bezeichnet-wvrden sei, dann muß tch Ste bitten, aber auch den großen U11terschtcd ins _Auge zu fassen, der da besteht zwjschm dcr verfassungsmäßigen Verpflichtung_des Staats ergänzurigsiveise fiir die Kosten des Schulunterrichts einzutreten, und der irgendwo aus- gesprochenen VkrPftichtung desStaates, fiir die Wittwenkaffen-Kapita- lien herzugeben, beziehungsweise fiir die laufenden Unterstiißungen aus denselben einzutreten. *
Jm Uebrigen habe ich" noch für den Fall, daß der Antrag der Her--
ranbgg. v.He1mig und v. Puttkamer nicht angenommen Werden, das Hohe Haus also in die Lage kommen sollte, materiell iiber die Sache fich auszusprechen, einige Bemerkungen zu machen.
Es ist in dem Kommisstonsberieht und dem entsprechend von mehreren der Herren Vorredner die Sache wesentlich so dargestellt worden, als handele es fich um einen bedenklichen Eingriff in ver- faffungsmäßige Rechte. Es ist dagegen hervorgehoben worden - und kann nicht genug hervorgehoben Werden - daß es ganz im Gegen- theil eine Frage der Freiheit, eine Frage der Selbstverwaltung ist, um die es sich handelt. Die Fragelautet: Soll es den Gemeinden künftig- hin verboten sein oder iiicht'verboten, als Beitrag zuden SchUl-Unterha[tungskosten em mäßiges Schulgeld zu erheben? So lautet die Frage. Allerdings haudeit es sich dabei um die Beseitigung eines verfassungsmäßigen Verbotes, aber das ändert nichts daran, daß-derjeni e, der ein Verbot, der eine Freiheitsbesehränkung beseitigen will, die (: gemeine Präsrxmptwn fiir sich hat und den Gegner die Beweislast trifft fiir die Nothivendigfeit der Beibehaltrmg des Verbots. Wie steht es nun mit den Verreisen, die erbracht find? Mir scheint, meine Zerren, daß bis jeßt Wenigstens Beweise für die Nothwendigkeit_ der eibchaltung eines solchen Verbots nicht erbracht sind. Was wir seit der gestrigen Debatte gehört haben, was wir in dem Kommisfionsbericht nur irgend auffinden können ; es trifft Alles nur darirz zrxsamnien, als selbstständiges, positives Argument fiir diese Rothwendrgkeir des Verbots auszuführen, die sogenannte » un le U g - b a rea -- so steht es nnKomu1isfionsbericht ---Korrelation zwischen der Aufhebung des Schulgeldes und dem Schulzwange, Diese Korrela- tion muß trois des Pradikaies der »Unl-eugbarkeita geleugnet werden, sowohl praktisch, wie theoretisch. Ich darf das nickt wiederholen, was schon von mehreren Seiten in Bezug auf die praktische Seite der Sache arzsgefuhrt Ivorden ist, und ich will auch in theoretischer Beziehung uur das andeuten, daß, Wenn Sie auch in dem SchulJWange eine Ausnahme von dem Grundsaß erblicken: bLUSiicia [1011 obtt'uänntnr, es doch ein eminenies 116116110111111 bleibt im Interesse der Familien und der Kinder, wenn diese gezwungen sind, in dem Alter, Wo das Gesey die Sebulpflichtig- keit bestimmt, niißliche Kenntnisse sich zu erwerben und sich Bildung zu verschaffen, und deshalb ist das Interesse an der Schule, welchem der Schulzwang dient, ein dreifaches: in allererster Linie der Fa- milie, in zweiter Linie erst der Gemeinde, und in drit- ter des Staates. Diesem dreifachen Interesse entspricht also auch theoretisch die dreifache Theilnahme an der Tragung der Kosten der Schulunterhaltung: dureh Schulgeld Seitexis der Familie, durch ergänzende Beiträge Seitens der Gemeinde und endlich dureh die aklgemeine subsidiarisohe Garantie und die Unterhaltung der An- stalten, die Über das Interesse der einzelnen Gemeinden hinausgehen, Seitens des Staates. Es scheint mir somit die Beweisführung Sei- tens derer, die Berorise fiir die Nothwendigkeit des Verbotes beizu- bringen hätten, in der That nicht sehr gelungen. ' „
Dagegen hat die Regierung in den Motiven ihrer Vorlage bereits die ailerwichtigften und bisher vollkommen unwiderlegtcn Momeyte fiir die Aufhebng dieses Verbotes beigebracht. An erster Stelie fm- den Sie, seiner inneren Bedeutung entsprechend, das 1111 Volke that- sächlich vorhandene Rechtsbewußtsein hervorgehoben. Meine Herren, der Herr Abg. Dr. Wehrenpfennig ,hat gestern auch gerade bei diesem Punkte in gleicher Weise emgeseßt, um das Gegentheil zu behaupten, gerade wie“ Ste es auch im Kdmmrsfiozis- bericht behauptet finden. Es ist außerdem in dem Kommrsfionsberieht gesagt, daß dieses Motiv ein hochklingendes sei, das alZcr eines greif- baren Sinnes entbehre, - ein Wort des Konnmsjwnsbertchtes, das mir d'en Motiven der Regierung eine nicht verdiente Germgschaßuirg entge enzubringen scheint, Denn, meine Herren, es ist ]a natur- lich er Regierung nicht entgangen, was in den Gesetzen steht, die fie selbst täglich anzuwenden hat; also fie Weiß sehr wohl, was das General-Landschuireglen1ent von 1763 besagt, was m) Land- recht steht, was in dem in Bezug genommenen Ministerralreskrtpt voii 1822 steht. Alle diese Dinge find ihr vollkommen bekannt, und Sie finden fte in den Motiven zur Regierungsvorlage "aiich angedeutet. Es ist dort angeführt, daß die, Geschgebung voriibergehend, von humanster Absicht geleitet, aber rm Jrrthum, geglaubt habe, ge en das Schulgeld, welches als volkstl)ümlrche Einrichtung" vorhan en War wie es 1th ist, zu Felde ziehen zu „mussen, und es ist in den-_Motwen ur Re ierungsvorlage ausgefuhrt, daß troxz dieser Bestrebungen der eseizge ung die „Gewohnheit “des Schulgeldes mächtiger geWesen sei und sich bis aiif die heutrgeZert erhalten habe. Dalrauf gerade bafirt in erster Lime dieses Motiv der Regierungs- dor age.
Es ist aber als Weiterer Bejveis für dies im_ leke Vorhandene Rechtsbewußtsein Bezug genommen worden quf die ]eßt n_och täglich zu machende Wahrnehmung, daß in autonomrscherWeise dieselbe Qin- ficht fich im Volke manifestirt. Wenn wir heute eme Schule i_icu em- richten wollen und die Verpflichteten konvoeiren und sagen: wie sollen nun die Kosten aufgebracht werden? _ meine .Herren, da erleben ww es in neun Fällen unter zehn, das;, Wenn iiber" ailesAndere unter den Interessenten selbst Streit ist , darüber Einmuthrgkeit besteht, daß ein Theil der Schulkosien durch SchYlgeld aufgebracht werden muß. Ick habe schon in der Kommission dre Ehre gehabt, emen Fall unter
vielen als Beispiel anzuführen, wie in det) jüngßen Tagexi m der Stadt Gnesen für die evangelische Schulgemeinde die Frage eme bren- nende wurde: soll das Schulgeld abgeschafft werdeii, soll es beibehal- ten werden? Da wurden alle Hausväter unter Bezeichming des Gegen- standes konvocirt, um darüber zu verhandeln, Es erschienen 86, und von diesen 86 stimmten 83 gegen 3 fiir die Beibehaltung desSchul- geldjes als einer gerechten, nothwendigen und niißlirhen Ettiriclytung. Meme Herren, solche Beschlüsse hat die Regierung, haben die Schul- griffichtsbelWrden" zu beachten und daraus ihre Schlüsse zu ziehen. Es 111 aber Weitrr fur das von der Regierung angenommeneRechtsbewußt- sem, _ das 1111 Volke herrscht, Bezug genommen auf die außer- preußischen deutschen Geseßgebungen, in denen sich doch auch, meine Herren, deutsches Rechisbewußtsein manifestirt. Es ist namentlich her- vorgehoben ivorden, dre Geseßgebung des vorigen Jahres im Groß- berzogthmrr Baden, wo man nicht nur die Zuläsfigkeit, sondern die Nothwendtgkeit drs Schulgeldes zum Geseße gemacht hat. Es ist dann noch in den Motiven der Regierungsvorlage nur als unter- stützendes Moment nebenher aufmerksam gemacht worden auf eine zahlreiehe Reihe von Fällen ganz ähnlicher Anschauung auf anderen Gebieten. Die Kommission hat auch diese HinWeisung verworfen, aber nicht mit Griinden, sondern fie hat nur positiv gesagt, daß die Hinfälligkeit aller dieser Beispiele fich von selbst ergebe. _
Ich will nur Eins hier noch hervorheben, das sind die Gebüh- ren, Welche in Vormundschaftssachen beispielsweise gezahlt werden müssen. Der Staat zwingt auch die Mündel, die Wohlfahrt der obervormundschaftlichen Verwaltung der Gerichte fich gefallen zu lassen und die Kosten nach Vermögen zu bezahlen, eine Analogie, gegen deren Aehnlichkeit sich nicht viel wird einwenden lassen. Nicht viel besser, als mit dem von der Regierung betonten_M0t_ive des im Volke lebenden Rechtsbewußtseins, ist mit dem zweiten MotiVe um- gegangen, mit dem behaupteten praktischen Nußen. Die Regierung hat, nicht auf einzelneUrtheile hin, sondern auf die Erfahrungen ihrer Organe und die dariiher empfangenen Berichte hin, -angenommen, daß Schulen, wo Schulgeld bezahlt wird, von den Leuten hökxer ge- schäßt werden, daß mehr Leute_ii)re Kinder hinschicken, und daß auch die ärmeren Leute mehr daraus halten, daß die Kinder regelmäßig die Schule besuchen. Was sagt gegeniiber diesem Motive der Kommissions- bericht? Er sagt , es sei einer erleuchteten Geseßgebung nicht würdig, auf so ungebildete Leute Riicksicht zu nehmen. Ja, meine .Herren, Wenn einem Motive der Regierung der Vorjvurf gemacht worden ist, daß es [)ochklingend sei und keinen greifbaren Sinn habe, so, glaube ich, läßt fich das hierauf zurückgeben. Es ist gcrviß nicht einer erleuch- teten Geseßgebung unwürdig, auf die wirklich vorhandenen Verhält- niffe Riickstcht zu nehmen. Im Gegentheil, sie muß nichr mit fingir- ten Verhältnissen rechnen , die nur sein sollten, sondern 1ie muß mit denen rechnen, die wirklich find. Und, meine Herren, wenn wir so gebildete Leute nur überall in Betracht zu ziehen hätten, so brauchten wir wahrscheinlich gar keine Schulgeseßgebung und gar keinen Schuk- zwanq, dann wäre das Alles übrig.
Ich Will nur noch ein paar Worte über das dritte Motiv der Re- gierung sagen, die finanzielle Seite der Sache. Es ist auch dies, wie mir scheint, sehr unterschätzt worden in ihrer Bedeutsamkeit. Freilich hat dabei eine vage Hoffnung die Hand im Spiele, daß von den 3 MiUionen Tbalern, die 1th mittelst Schulgeldes aufkommen, doch ein erheblicher Theil fich werde auf die Staatskasse abwälzen lassen. G???“ dieses Motiv habe ich aber WM in der Kom- misfion (He egenheit genommen, ausdrücklich VerWahrung ein- zulegen , und ich bitte Sie, fich von einer so unbestimmten Ausscht nicht leiien zu lassen. Aus Ihren eigenen Deduk- tionen fiir die Beseitigung des Schulgeldes folgt mit unerbitt- licher Logik, daß nicht ein Groschen von diesen 3 Millionen der Staatskasse künftig zur Last fallen wird,“ derm Sie deduziren: ]"th tragen die armen Eltern das Schulgeld, und wir wollen diese Last auf stärkere Schultern überführen, auf drestärkeren Schultern der gesehlich verpflichteten Kommune. Nun, meine Herren, wenn jeßt die schwächeren Schultern unbestritten die Last Von 3 Mill. Thlrn. jähr- lich tragen, und Sie diese Lasi eben auf stärkere Schultern legen Wollen, so können Sie nicht in demselben Augenblicke Verlangen, daß für die stärkeren Schultern die Unterstiitzung der Staatskasse eintreten soll zur Tragung einer Last, Welche doch von “den schwächeren Schultern ]“th getragen wird. Es ist im Uebrigen mcht in Frage gewesen, ob der Staat weitere Unterstüßungen fiir das Schulwesen zu leisten habe, und gegen die Annahme habe ich geglaudt warnen zu müssen, daß diese Erträge des Schulgeldes wiirden „aus die Staatskasse abzuwälzen sein, Es möchte nun also, wenn Ste daran festhalten, daß es sieh nur darum handle, diese 3 MiUionen auf die Gemeindebudgets zu iibertragen, doch Manchem der .Herren bedenklicher erscheinen, was das heißt,“ es ist auch nicht, wie gelegentlich angedeutet wordenist, eine verschwindendeKleinigkeit fiir die einzelne Gemeinde, wenn das im ganzen Lande geschieht; es smd ganze Distrikte im Lande, Welche Schulgeld nicht haben, es wiirde fich nur um die Gemeinden handeln , in denen jetzt Schulgeld erhoben wird; da wird es ganz erheblich. Ich will mir beispielsweise erlauben, darauf hinzuweisen, daß in der Stadt Posen bei einer Bevölkerung von ca. 53,000 Seelen iiber 15,000 Thlr. Schul- Jeld eingenommen Werden, und diese wiirden von der Gemeinde von
em Moment an, wo das Verbot praktisch wird , auf das ftädtische Budget übernommen werden müssen. _
Ick brauche Wohl nicht auszumalen, wclche Schwierigkeit das haben würde, solche Summen auf die Gemeindebudgets zu übertragen, wenigstens in sehr vielen Orten,“ ich möchte nur daran erinnern, „dN; eine Einnahme, gegen die fich gewiß sehr viel mehr einwenden [[MS- als gegen die Einnahme des Schulgeldes, ich meine die Einnahme aus der Mahl- und Schlachtsteuer, von sehr vielen Gemeiyden mcht ent- behrt werden kann und nicht in eine Gernemde - Umlage umgewandelt Werden kann. Wenn es also im Ganzeix ge- wiß schon bedenklich ist, diese Summe von 3 Millionen
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