1869 / 65 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Artillerie des Garde-Corps, sowie des 3. bis einschließlich 8. Armee- Uebung der Mannschaften des Dienststandes derart zu vereinj Corps während der Dauer der Schicßübungen Einziehungen von

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_ nungen hat eine Anrechnung auf den Etat nicht stattzufinden.

An das Kriegs-Minifterium. nis; der Armee gebracht und gleichzeitig bemerkt resp. bestimmt:

find diejenigen zu verstehen, welche bis inkl, August gen. Jahres ein- gestellt worden.

eintretenden Manqucmcnts diirfen dementsprechend zur DisPofition beur- laubthannfchaftcn, dercxzDicnsWcrpfiichtun innerhalb des vorgcdach- ten Lettraums abläuft, mcht eingezogen Wer en.

Detgil-Verfügungcn, sowohl die auf die Entlassung der im Eingange crwahntcn"Mannschaften, als auch auf die spätere Einstellung der Re- serven hczuglichen, hqbeq die General-Kommandos resp. die General- Inspcktwncn dcr Artcklerie, sowie des Ingenieur-Corps und der Festun-

schcn Pionier - Bataillons Nr. 5. 2. Garde-(Hrcnadier-Landwchr-chiments, sowic sämmtliche Provin- Lial-Landwchr-Bataillonc des 3. bis

7. Thüringischen Landwehr - Regiments Nr. 96 haben auf die Dauer von 8 Tagen in den Landwchr-Bataillonsftabs-Ouarticren Uebungen abzuhalten. im Monat Mai oder I den Uebungen find pro Bataillon 300 Köpfe cxklustvc Stamm heran-

m Krankenträgerdienst ausgebildeten Roscrvcmannschaftcn in der Stärke von cinem SanitätsdctaMment per Armec-Corps auf die Dauer von 21 Tagen stattzufinden. Beginn der alljährlich bcim Train-Bataillon qbzuhaltcndcn 10tägigcn praktischen Uebungen der Mannschaften des Dicnftftanch einzuziehen. 9) Offiziere und Offizieraspirantcn dcs Bcurlaubtcnstandcs sind nach Maßgabe der bcziiglichcn Fcstscßungcn der Verordnung, betreffend die Vcrhältniffc der Offiziere des Beurlaubtcnstandes, vom 4. Juli 1868 zu Uebungen bci Truppenthcilcn der Linie heranzuziehen.

Mannschaften der Reserve zur Uebung in solchem UmfanÉe stattzu- finden, daß die bezeichneten Truppenthcile in der voUcn xu den qu.

Uebungen abriickcn

können. Dasselbe chehen rückfichtlich der an der

Pontonier-Uebung bei r. 3, Magdeburgischcn Pionier -Batai[lons Nr. 4 und Niederschlesi- 7) Die 3 Bataillone des 1. _ einschließlich 8. Armee-Corps exkl. er Bataillone des Anhaltischcn Landwehr - Regimcnts Nr. 93 und Zu diesen, nach dem Ermessen der Generalkommando's uni, in je zwei Compagnien abzuhalten-

uzichen. 8) Beim 3, 4., 7. und 8. Armce-Corps haben Uebungen der

Dicse Mannschaften find 11 Tage vor

Unter dcn im Vorfichcnden getroffenen ausnahmsweisen Anord- Bcrlin, den 9. März 1869. _ (gez.) Wilhelm. (ggez) v. Ro on. Vorstehende Allerhöchste Kabincts-Ordre wird hierdurch zurKennt-

sci 6. Unter den »im Sommer 1866 eingeßelltcna Mannschaften

Zur Deckung der bei den Jnfanterie-Truppen nach dem 1. April

[le zur Ausführung der Bestimmungen 86 6 erforderlichen

tatsstärke hat zu ge- Lauenburg an der Elbe theilnehmcnden Pontonicr-Kompagnicn dcs Pommerschen ionier - Bataillons Nr. 2, Brandenburgiscycn Pionier - Bataillons

und

„3 Wechsel Bestände ......................... ;

diese an den zehn letzten Uebungstagen dcr Reserven ab Die vorgeschriebenen Entwürfe zu den dies'ährigm „Z sowie die bezüglichcn Kostenanschläge smd )!. Ministerium einzureickxen. Berlin, den 15. März 1869. Kriegs - Ministerium. v. Noon.

Wkarine = Pkinisterium.

J. an d

zergeschwaders ernannt worden.

Preußisohe Bank.

' “Bekanntmachung.

Die diesjährige oxdcntliche Generalvcrsammlung der Meist bctheiligten dex Preußischen Bank wird auf ' Freitag, den 19, März dieses Jahres,

, , Nachmittags 51/2 Uhr, * hierdurch cmberufen, um für das Jahr 1868 den Verwaltungs. bexicht und den Jahresabschluß nebst der Nachricht Über die Dividende zu empfangen und die für den Ccntralausschuß nöthtqen Wahlen vorzunehmen. (Bankordnung vom 5. Okto- ber 1846 §§. 62, 65, 67, 68, 97 und Allerhöchster Erlaß Vom 30. Miirz 1857, Geseßsammlung Seite 240.)

, Die_Vcrsaxriiirlung findet im hiesigen Bankgebäude statt Die Meistbetheiligten werdcn zu derselben durch besondere, deé Post zu iibergebende Anschreiben eingeladen.

Berlin, den 13. Februar 1869. Der Minister für Handel , Gewerbe und öffentliche Arbeiten, Chef der Preußischen Bank. Graf von Iyenpliy.

Wochen-Uebersicht

der PreußischenAVFM vom 15. März 1869.

v a. 1) Geprägtes Geld und Barren ............ Thlr. 88,030,000 2) Kassen -Anweisungen , Privatbanknoten

und Darlehnskassenscheine. ...... , , 2,460,000 67,502,000 4 Lombard-Bestande . 17,476,000 5) Staatspapiere , verschiedene Forderungen

Der Vize - Admiral Jachmann ist zum Chef des Pan-

KK

öni [. oheit der Kronprinzes ! in dex Vorstellung YFZFzrözsTschet? S*?)auspieler im Königl. Schauspielhausc bei.

,- Der Bundesrat!) dßs Norddeutschen Bundes - ine lenar una a. bleltZWZex AuYchuß LFZ Bundesrathes des Norddeut- chen Bun des für Justizwesen trat heute zu einer Sißung

zusalUmeno . - ' ' . ,. Jm ferneren Verlaufe der gestrigen Plenarßßung "dsReichstagcs des NOkddcrxtschen Bundes wurde der ATÜWJ dcrAbgg. Grafen d.Schwerin und Genossen wegen Zu- Yes zu Z. 32 der Geschäftsordnung „nach „kurzer Diskussion Laer Kommission für Geschäftsordnung uberwiesen. Es folgte: Dritte Berathung über die Konsularkonventwn szhen dem Norddeutschen Bunde und „Italien vom 21. Dezxmber 1868, Uf Grund der in der zweiten Berathung unverandert ange- Zommenen Vorlage. Dix Annahmexrfolgie ohne Debatte.,

Der Reichstag trat hierauf m die: Dritte Berathung uber die Uebereinkunft zwischen der Postverwaltung des 'Nord- deutschen Bundes und der, Postwerwaltung der, vereinigten ürstenthümer, betreffend die,.Herstellizng eines direktenPoft. verkehrs zwischen den beiderseitiger) Gebieten „vom 24. Juli resp. 5 August 1868, auf Grund der m der zweiten „Beratyung un- virändcrt angendmmenczi Vorlage. Auch diesem Vertrage wurde ohne Diskussiozi die verfassungsmäßige Zustimmung er- theilt. Schluß der Sißunq 2“; Uhr. .,

- Die heutige (9) Plenarfißung des Reichstages des Norddeutschen Bundes wurde um 112 Uhr diirch den Präsidenten 1)1-. Simson eröffnet. Von den, Vevollmachtigten zum Bundesrathe waren anwesmxd: der Kriegs- und Marme- Minifter von Noon, der Prasidezzt des Buzidxskaqzlex- Amtes Wirkliche Geheime Rath Delbruck, der Königlich fachsi- sche Ministerial-Direktor Wemltg. _ , ,

Der Präsident 131". Simson wurd?“ vom Hause erniächttgx, mit dem ersten und zweiten Vizc-Praiidentcn Seiner Majestat dem Könige zu Allerhöchstdcff6n Gedurtßtage die ehrfurchtsvollen Glückwünsche des Reichtags zu uberbrmgcn. _

Der erste Gegenstand der TageSordnung bxtraf: Dritte Berathung Über den Geseßcntwurf, betreffend die Feststellung eines Nachtrages zum'Haushalts-Etat des Norddeutschen Bundes

Die Korvette „Arcona“ ist Behufs eqsendung nach der ostasiatischen Station in Dienst gestellt. “Dieselbe soll mit der Korvette „Medusa“ , welche leßterc beyexts im Borja re ihre Reise angetreten hat , für die handelspolittfchen Intere en und zum Schuß der Angehörigen des Norddeutschen Bunde m O|- Asien, im Einvernehmen mit den diplomatischen Vextretern des Bundes, verwendet werden. (Die Ostasiatische Siation umfaßt die Gewässer von der Straße von Singaporx bis zu den, Ku- rilen.) Nach dem Eintreffen der „Arcdna“ in dem Stations- bereich tritt die „Medusa“ unter die Befehle dcs Kommandan- ten der „Arcona.“ _ .

Die Panzerfregatten «König Wilhelma, *Kronprin_2c

und »Friedrich Carl- sollen unter Beigabe des AM 0 »Preußischer Adlera als Tender, behufs Bildung eines Uebu11gsgeschwaders,in Dienst gestellt werdeii, Mit dem Kommando des Panzergeschwaders wghrend dessen diesj"hriger Uebungen in der Oft- und „Nordsee, ist der Vize- Admiral und Direktor im Marine-Mimstcrw, Jachmann , beauftragt.

Anfangs April soll 1 Kanonenboot 1. Klasse (vacldp-Z als Tender für den Stations-Chef in Kiel und, ] eben solche (xCdUWta) zum Schuße der Fischerei und bei Strgndun en in der Nordsee , so wie zu Vermessungszwecken, endlich ] a- ndnenbdot 2. Klasse (»Habichta) als Tender und Wachtboot für die Werft in Danzig in Dienst gestellt werden; ebenso, dem Bedürfniß entsprechend, die Yacht_ „Grillea. ,

Der als Wachtschiff im Kieler Hafen dienendenSegel- fregatte p(Hefiona wird die Brigg vHela-c, dem Artilleruxschiff Segelfregatte »ThetiSa, 1Kandnendoot-2. Klqffe («Skorptdn-Z als Tender während der Sommermonate beigegeben.

' Zum Dienste in der aktiven Marine werden Seewehr- Offiziere herangezogen.

Frankfurt a. M., 16. März. In der heutigen Stßuyg der Stadtverordnetenversammlung wurde der Antrag „der Majo- rität der in der Nezeßfrage niedergeießten Kommission Mit 32 gegen 16 Stimmen angenommen. Der Antrag lautet nach dem »W.T. V.“: Die Stadtverdrdnetenversammiuyg wolle er- klären, in Uebereinstimmung mit der von der stadtischen Kom- mission sowohl bei der Verhandl'ung als bei dem Vertrags- abschluß getheilten Auffaffung, 1) m der laut Abkommen vom

ür das a r 1869. Ohne Debatte wurden die emzelyen T]3x)siii011c11Ju?1d darauf der Geseyentwurf im Ganzen genehnzigt.

Es folgte in der Tagesordnung: Dritie Berathung uber den Geseßentwurf, Maßregeln gegen die Rinderpest betreffend. Die LZ. 1 und 2 wurden ohne Debatte„angenonmien.

“Zu Z. 3 lagen diescfldlgendden LHlntraige vor:

1 Der Ab . rd un 1). enng: ,

D)er RcichstYYnYl1e beschließen: in dem §.,3, Wie er aus der Berathung des Reichstages hervorgegangen ist, die Worte: pode? WZ) erfolgter Anzci e gefallenene zy streichen tizid am Schlusse fdgen ?? Worte hinzuziiLÜgen: »die Bestimmung darubxr, dh, zu Wie rdeit Zl" durch Welche Mittel auch für die nach vdrschxiftxn1aß§g erst„at'teter n- zeige (.4) an der Rinderpest gefallenen „xhtcre (.nlschadigung zu leisten Sei, bleibt der SLtaansgxseßgedung vorbehalten,«

2 Des Ab . am: _ _

D)cr Reichsth wollpe beschlicßen: dcm §. 3 m der vom RLetéstag angenommenen assung folgxndq Beßimmung „als Ylmea s YFU" fügen: Diese Ent chädigung rvird ]edoch nicht gewahrt fur solche ich,

und Aktiva ......... . ........ - ........ , 14,766000 , P a s s i v a.

Banknoten im Umlauf . „_ ............... Thlr. 137489000 7 Depofitcn-Ka'pitalien ..................... , 20,782,000 Guthaben der Staats-Kaffcn, Institute urid Privatpersonen mit Einschluß des

Gixd-Verkehrs ....................... ; 2,136,000 Berlin, den 15. März 1869. Kömglich Preußisches Haupt-Bank-Direktorium. von Dechend. K_Ühncmann. Boese. Rotth. Gallenkamp. Herrmann. von Könen.

Be„rl'm, 17. März. Se. Majestät der König haben Allergnqdigst gcruht: zur Anlegung des dem Oberst-Lieutenant von Gartner, Chef des Stabes dcr Gcneral-Jnspcktion des Ingxn1§yr=Cdrps, von, des Großherzogs von Hessen und bei RhemKdmglicber Hoheit verliehenen Commandeurkreuzes zweiter Klasse zm? Schwertern des Vcrdienst-Ordcns Philipps des Großmuthigen und des dem Premier - Lieutenant von Vagensky vom Grenadicr-Regiment König Friedrich Wil- heim 117. (1. Pdmmxrschen) Nr. 2 und kommandirt zur Dienst- leistung, als Ziispcktions- Oifizicr und Lehrer bei dc-r Kriegs- schule xn §JIdtsdam, von des Fürsten von Schwarzburg- Sondershau en Durchlaucht Verliehenen Fürstlich Schwarz-

burgischen Ehxenkreuzes dritter Klaffe Allerhöchstihre Genehmi- gung zu crtheilen.

26. Februar von den Vertretern des preußischen St_aates und Sr. Majestät dem Könizx erfolgten „de_ztehentltch gcwahrten, Zuiage der Zahlung von 2 resp. 3 MlUlONkn Gulden aii _die Stadt Frankfurt lediglich die Erfüllung, der von der |adttschen Bx- hörde zur vergleicksweisen Erledigng der Rezeßangelegcnheit von dem StaatePreußen vertragsmaßig geforderten Verpflich- tung zur Zahlung von 3 Militdneii nylden zu erfexmen; 2) die Versammlung legt gegen die, Seitens des Herrn qunz- Ministers einmal gebrauchte Bezeichnung, der dritten Million als Gnadengeschenk feierlich chrwahryng xm. Niecklenburg. Streliß, 16. Marz. Die, gester!) er- wähnte Verordnung , betreffend das stchßsche Militar - Dienst- kreuz , will die Bestimmungen des Statuts deffelben mix der_1 Bestimmungen der entsprexyen-den Drenstayszeichnung furndie preußische Armee in Uebereinstimmung bringen und verfugt

zu dem Zwecke eine Aenderung der ZZ. Z und 9 des Statuts. Welches innerhalb zehn Tagen nach erfolgter Einfuhr oder Eintricv

* " Oesterreich : Ungarn. Wien„ 16. Marz. Bei der über ??)WZYYUZFZWWd-enßyend EFZ?! thfßkltiinuc, Spezialdebatte des Landwehr eseßcs "un Abgedrdsnetens- ÖW" dem HW“: “der“ “"Web“? *i“ die“ ZZ,“667321668WWII».ZITZL“YLZLZÖZ§LLÉZY(WII:. ZieYÖsothgxe-JFHNTYLZUZ? 2le:-«? ZZ stkciMU- UUd düfük IU (gleichbedetitend mit Trenmmg der Landwehr von der aktiven scßen: Wie für Jie nach rechtzeitig erfolgter AUMA? W, Bcfißcrs. . Armee) mit „81 gegen 59 Stimmen abxexelehnt, und der Antrag An der Debatte Über diese AUMA? betheiligtcn fich die der Majoritat auf Ucbcrtragrmg der Qandwehrkommandos an AÖJJ- Prosch, Graf VUhMV-HUL- FÜLÖWWLU WU HWK“ Ste- die Generalkommandanten (glxuybedeutcnd mxt Zusammengehö- Phani, Frhr. von Patow, von Vethmann-Hollwcg, Fkbk- WU rigkeit der Landwehr und aktiven Amzxee) angenommen. Hoverbcck, Endemann. Nach dem Abg. Graf Bewxxw-Huc - Der Bericht er Vudgetkommifnon dcs Herrenhausxs sprachder Präsident des Bund'eskanzlcr-Amtes Delvruck. Zn beantragt die unveranderte Annahme des Finanzgcseßes fur namentlicher Abstimmung wurde der Antrag der Adgg.PrOsch 1869 und schlägt neue Resolutionen vor, wdxunter, bemerkeys- UNd Genossen mit 105 gegen 72 Stimmen verworfen, ÖWEJM werth ist die Aufforderuxig an da§_Kultus-Mimfterium, bezug- der Antrag des Abg.Stepyani, ebenso der ganze Z' 3 nut dem [ich der Dotation des Bisihums Hinz danestehende Rechtsver- Amendement des Abg. Friedenthal angenommen. hältnjß eincr genguen Prufung zu ,imterzichen. d B d ZU 812 sprachen die AVW- V- Hageineiftex, '*'“ LW- -- Das „*Neuhsgenseßblatta veroffentlicht, folgen e erdx - Harmer, worauf das erste Alinca des Z. 12 nut einer Acnde- nung des Ministers fur Kultus iind Unterxicht vdm 8. Marz rung des Abg. v. Hagemeister angenommen wurde; dagegen 1869, betreffend die von Angehörigen der im Reichsrathe_ 13er- Wurde das zweite Alinea gestrichen. Ohne MUM Debatte er- tretenen Länder außerhalb derselben erworbenen Maturitats-

hielten daran die übri en ara raphen und das ganze GMB zeugnjffe: " . " die Genehmigfung des ausY. g T gesdrdmmg betraf“ Erste Angehdri'ge der im Reichsrathe vertretenen Lander können in der a .

" ' ' lb der lcßteren befindlichen Anstalt fich der Der nachste Gegenstand der Regel *.ka anncmcr m'nerha ., " erbc'OdeUUJ- An der Maturitatspryfung wirksam untcrzuycn. , *" . FFF? 11119 uber Yn'lEL'thllksf coderdiéetech Schwcißer und Braun- Maturitätszcugmsse, welche diesilbanan ?tnetrdFrUYaKYcehnerltJe WiesbadenahnxJchledesleBchtes) stalt erlangt haben, find daher an den nsta el

„.___- vertretenen Länder als ungültig zu bc andeln, sofern nicht der Unter- * Bei der Marine des Norddeutschen Bundes find

richts-Minifter ausnahmsweise dcm chülcr die Ablegung der Prü- in Betreff der Jndienftstellungen für dieses Jahr, nach der fung an einer auswärtigen Anstalt vorher gestattet oder das Zeugnis; „Prov. Corr.“ folgende Bestimmungen ergangen:

nachträglich als gültig anerkannt hat. 143“

Im scibfistäiidig-zu treffen. Die Truppentheilc der Infanterie find ierbet darauf hmzumisen, daß fie die Mannschaften, deren außer-

haben, welche ihnen aus dem längeren Verbleiben bei der Fahne er- wachsen würden. , 8 _ Die Kompletirung der Infanterie-Regimenter auf den Etat durch emzuzrchendc Reserven 2c. hat nach Maßgabe der nachfolgenden Fest-

terminliche Entlassung angeordnet ist, über die Vortheilc zu belehren 6;

seßungcn„|qttzufindcn. Es sind zu fompletiren:

9.) die 111 Berlin, Potsdam und Spandau garnisonircnden Garde- Infantcrte-Regimcntex aus den Bezirken des 2., 3. u. 4.21rmee-Corps, b) das 3. Garde-Regtmcnt zu Fuß aus dem Bezirk des 7. und 10ten Armcc-Corps, «) das 3. Garde-Grenadier-chiment Königin Elisabeth axis deni Bezirk des 5, und 6. Armec-Corps, (1) das 4. (Harde-(Hrcna- dlCTZngln16nt'Köl1igit1 aus dem Bezirk des 8. und 11. Armee-Cdrps, s) die Prdvmzial-insanterie-Regimcnter, mit alleiniger Ausnahme des Ostprrußtschen Fthlicr-Regiments Nr. 33, Wclches durch Reserven des 7. Armce-Corps zu komplctiren ist, aus den Bezirken derjenigen Armec-„Cdxvs, Welchen sie nach der ()rärs (16 bataiUS zugehörcn.

Ruck'nchtltch Komplcxirung der übrigen Waffen, sowie der Jäger- 2c. Bataillone haben dieselben Grundsäße Play zu greifen. Eine Ausnahme hiervosn maxhcn nur das LÜUCUbngisthe Jäger-Bataillon Nr.,9, Welchem die zu ubendcn Reserven zu gleichen Theilen aus den Bezirken des 3. und 4.„Armec-C0rps zu überweisen smd, und die Hesfiscke Festungs-Abtheilung Nr. 11, welche fich durch Reserven des 4. Armex-Cdrps zu fompletiren hat.

, Bezugltch Auswahl :c. der zur Uebung zu bcordcrnden Reservisten Wird imf' die §§. 50 und 52 bis 54 der Verordnung, betreffend die Organisation der LandWehrbehörden und die Diemtverhältnisse der Mannschaften des Beyrlaubtenstandes vom 5. Septcmbcr 1867 Bezug gcxzdmmen. Es find ]edoch ausnahtysweisc die im vrrfloffencn Winter ?eubten Reserycn auf die Uebungsstarke der in Rede stehenden Mann- chaften nicht in Anrechnung zu bringen.

An YebungSmunition U11?) Scheiben eldern bewilligt das Kriegs- Mimsterium pro Kopf der eingezogenen nfanterie-Rcscrvcn 15 Zünd- nadel-Patronexi und 10 Zündnadcl-Plaßpatronen resp. 2 Sgr.

ac! 7. Die Spezialbestimmungcn hinsichtlich der Uebungen der LandWehr-Infanterie find im Sinne der FZ. 52 bis 55 der vorallcgir- dee? YerdiLMgngttreffW Jslhatt jedoch auch hier eine Anrechnung

cn c reue in i e ' nichtLZattzuFTM- s d B cs 111 Jahre ausnahmsweise egen e erwei ung es cdarfs an Wa en aben 1 di (1 - wehr-Bezirksfommandos mit den betreffenden fHirti?lcriek*c11;-c)hi€; ienLV'TT- bindung zu sehen, welchen bczügliche Weisung zugehen wird.

An Uebungsmunition und Scheibengeldcrn werden der Landchr dieselben Säße bewilligt, wie solche ml 6 für die Uebungcn der Re- serven festgescßt worden find.

36 8. Die Uebungen der zum Krankcyträgcrdicnst ausgebildeten Reserve-Mannschaftcn smd mit der 10tägtgcn thcorctisch-praktischcn

Nichtamtliches.

, «Preußen. _Berlin, 17. März. Se. Majestät der Köyig nahmen die Vorträge der Hofmarschälle und des Geb- KabmetH-Raths von Miihlcr entgegen,“ empfingen Allerhöchst' dcro Leibarzt 1)-'; Grimm und begaben Allerhöchftsick) gcgen 1.1.lhr 11ach dex Ccntral-Turnanstalt zur Besichtigung der dort- hin kommandirtcn Offiziere und Mannschaften. -_- Gesiern fand bei dcn Köntglichen Majestät?" lm Palais em größeres Diner statt, zu welchem die drciPräfideU' ten „des" Reichstages geladen waren. - Den Dienst bei Ihrer Maxestat der Königin haben bis zum 1. April die Königlichen Kannncrhcrren Graf Kayscrling und Graf Schwerin-Goehken ubernommcn.

7- Se, Königl. Hoheit der Kronprinz nahm gestern Vorunttag militärische Meldungen entgegen und wohnte Abends