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Ankla eftand verseßt ist bis er freigesprochen oder end ülti außer .153) die Bilan . 155 und den Beri tdes eralt Verfo gung geseßt wordeJ ist. Durch die Eröffnung der Akute uchung age de,r Sache :c.z(§(.§163),)sowie über HUTh Antrag edes GYQXM 1279 inSbesondere die Bestimmung der mit den Wablan elegen- Gesch, betreffend die Eide der Juden. Vom 15. März 1869.
YtTIdZiYZerdth-«Y FFZtGeYeixWernerß dwckeygxß einerchctÖLszZiij- Furs, i m eiilne Unterstixßung u YFM Unterthlt und özum Unterbau. ngen
r er au ge o en,“ e o 1 vor er e u - einer am ie u ew ren . uta t u ' nu “
ZaTung die LilxtußtemnÉhdetr Sägaxsanxvaltzchlet übeZ dsc inGdleéF )ölinter- klärungen des zL?crtJoaltulzt1xgzsrat§hes 1131-13 Jen Zn YiZfichht 15318qu2252“ eiten ZZZ ZFÜYMFZI YZZZ'TZM, hat das Staats-Minißer um im veroFdYxn YJthKsmYFnFFYUGYFsF ?aniZaXIthYZeFLn FF:; uung erm een aum anecmuoen un en 11 ern Sritücken .]55.1 beiuüen. ' eg? - ' * * “ - - - - ' mitzutheilen,“ Z) rvcnn in demselben .?.zkonkurse bereits ein AkkordYer- ck Bxeßm AkkFr verfahren)ift dzenf Mitgliedern des einsiMili en V Urkundlt öu'ntlexh YYY? Föchsteigenhändtgen Unterschrift und ganzen Umfang der Monarchie, "Uschi“ “ck des Iayegebietes, wa?.le tt?) fahren erßffnct gewesen und durch Ablehnun der Gläubiger oder durch waltungSraths sowohl vom Erörterungötermine als von Ten Ver- bkkgedkucktem Z "[t-gt dem ]] Mär 1869 F 1" DUEM der uden werden mit der EmgangstFme "it r Erkenntmß oder dadurch beendigt worden is? , daß der Gemeinschuld- handlungsterminen (JJ. 183. 187.) Kenntniß zu geben, und jedem “' Gegeben er m, ' z ' schw re bei Gott dem A mächtigen und Allwissendena un VF! e ner nach öffentlicher Bekanntmachung des Akkordtermins seinen An- Termine erscheinenden Mitgliede zu seinen Erklärréngen das Wortim (l“ 8") Wilhelm. Schlußformel: ,So wahr mir GM helfe- geleistet, von We?" trag zurßckgezogcn hqt. _Die Bekanntmachung gilt als verö entlicht, verstatten. 1" Gr- v. Bismarck-SchönhaUsen- ka- V- d. eydt. v- Noon. unter Erbebun der rechten Hand, von Frauen unter Auflegung er sobald dre erste Anzetge m einem der hierzu bestimmten ö entlichen Art. 17. Das Geseß tritt am 1. Juli 1869 in Kraft, Gr v. Ihenpliß. v. Mühler. v. Selchow. k- zu Eulenburg. Hand auf di“. ruft. - d s Eid , d d' Blätter erschienen tft. . Es bleiben jedoch in den vor diesem Tage eröffneten Konku * Leonhardt. , 5“ 2“ D'? Belehrung über die Wichtigkett_ “ Z Zint dl; f I. 193. Daysi (1??th sbaÉ Lfsieh Bestätizxtxng ddes Hixorldsß Lu vÄr- die W. 17. und 128. der Konkursordnung noch in ihrer bishexjrsee? «__-_ YFTZaxFs? LxgßlLbzßheörrfxelgt durch die für leßtere je nach er r e agen: wenn e r a er a ren un ür en u cs k- a un ma ebend. a c n et in en'cni -' - - -
kords gegebenen Vorschrixten nicht beobachtetfind; in dieseZ Falle kann JEUX der eßrgße PrüfuZnO sstsxkünfivßr diesen? ch'tgegZLstF?,nT)lilxr1ss:Z*U,in Gesch über die Anstellun im Löhnen Justizdienske. 8. 3. Inwiefern bterbei ein Rabbmer odcr 1Üdlschck Gelehrter das Akkordverfahren au Antrag des Gemeinschuldners wieder aufge- dcr §§. 182. 189. und 2023. statt. ck Von: 12“ V ärz ] 69“ zuzuziehen, leibt dem Erkneffetz der Behörde anhximaeste t“ ' nommen werden; 2) wenn der Gemeinschuldner schon früher einmal Art. 7. Der Z. 56 der neuen Fassung kommt an hinsichm * Wir Wilhelm, von Götte? Gnaden König von Preuxxn “'“ Z' 4" Die f(xr die Etdesletstun der Juden eingeführte? sonstigen
_in Konkurs verfallen war und nicht überzeugend darzutbun vermag, dcrjcni en „Hypotheken, welche vor dem ]. Juri 1869Yinter ei„ck verordnen, Mit Fuximmung bctper Häuser des Landtages, Ur den besonderen ?örmltchkeitm und Vor christexit nZerde?l aufqeh? ten. d bei- oas; er lxdtglich durch unverschuldetes Unglück wieder in diese Lage ge- Korrea?hypothek eingetragen sind, zur Anwendung, edoch mit der Be; ganz“?n Umfang 11 erer Monarchte, was wl)“: . Urkund ich unter Unserer ?öchfteigenh nd gen nterschrf un rothen lsl; 3) wenn gegründeter Verdacht vorhanden ist, daß schränkung daß der Gläubiger einer solchen ypotÖef im Kaufgelde' .1. Wer in, einem Landesthetxe Unerer Monarchte nach den gedrucktem Königlichen IniiixgeM„ 1869
der Gemeinschuldner sich der heimlichen Begünstigung eines Gläu- belegungs- ,crmine darauf anzutragen berethi t “ist, den ihm ner- dort geltenden Bestxmmungen die Befähigung erlangt hüt, das An" Gegeben Berlin, den ' arz '
bigers vor dem mzderen schuldig gemacht hat, oder ein Betxug ZH 56 der biSherigen Fa an von der Ma e des mitverhastekcb eines Richters bei emem Koüegialgerichte IU bekleiden, kann in “UM (l“- 8-) W ill) e l m.
bet der Zustandebrmauyg des Akkords begangen, worden“1st,' rundstücks Lebührenden nt eil zu ermitteln und ihm zu übe? LandeStheilen Unserer Monarchie als Richter, Rechtsanwalt(Advofat- Gr. v. BiZmarck-Scbönbausen- Frh. v. d. eydt. v. Noon.
4) wenn m anderer Werse das Interesse der öffentltchen Oxkxnung, weisen. In em Falle der Nr. 3 des I. 56 der biSheri en a un' anwalt, MUMM) oder als BUMM der Staatsanwaltschaft angestellt Gr.v.Ißenplij. v. Mühler. v.Selchow. r.zuEulenburg. Vds? das Interesse dex Gläubiger durch den Akkord benachtheclrgt er- wird der ermittelte Antheil im ypothekenbuche des m tverFaWeZ werden. , , veonhardt.
schemt. Lcßtercs ist m der Regel anzunehmen, ivenn s) der Akkord Grundstücks an der Stelle der orrealhypothek für den Gläubiger älle der Verseßung im Wege der Disthlmarstrafe findet -----*-
. Auf überwiegend durch dre Zustimmun solcher Gläubi er- denen neben ' . it keine Anwendun vielme r bleiben in die er Be ie un ' ' emgetra en diese BMZFf riften in Haft. h s 3 h g Ges e , betreffend das Civilprozeß-Verfahren tm GeltunÉSberetche der
dem Gemeinschuldner noch andere ersonen solidari ck mitverpflichtet Be die er Ermittelun ilt als K ' e e enden Vo ck
find„ gegen die Stimmen solcher Gläuhiger, denen der Gemeinschuldner ten, aber txicht zur Suxha ation |thxx1chntYßußiYsethéYitKTeroTfite' dre b(,Osiaßselbe gilt cZ-ür dße Angehöxigen der ürstentbümer Waldeck erordnung vom 24. Juni 1867 (Geseß-Samml. 885). allem haftet, zu Sxande gekommen tft; b) wenn die_ erforderlichen Summe, Welche sich zu dem Betrage der auf diesem Grundstücke ha?: und Pyrmont, welche dtexe Befähtgung nach en bisher dort geltend Vom 15. Marz 1869.
Maxoritäten an Sttmmey odcr Kapital nur durch dte Theixnahmc tenden Grund- und Gebäudefteuer ebenso verhält, wie der Kaufpxej, gewesenen Besximmungm ck zum 1- Januar 1869 UNd) von da M- Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Köpig von Preußen u., dex M J. 102 Nr. 3 bezeichneten „Personen oder sylchcr Glaubtger cr_- des subhastirten Grundßücks zu dem Betra e der auf diesem haftenden nach den in einem preußischen Landeßtheile geltenden Geseßen erwor- verordnen für die Landestheile , in welch?" d,: Verordnmy vom rexchx worden smd, welche eksx fett der Konkurseröffnung durch fkct- Grund- und Gebäudefteucr, oder wenn ßereits mehrere mithaftende' ben haben. . , , . 24. Juni 1867 über das Verfahren in Civtlyrozessen (Geseß-Qamml. Willig? Rechtsgxschäfte Etgenthumer der Forderuygen geworden find, Grundstücke subhastirt find, wie die Summe der Kaufpreise zu der . 2. Zur Anstellung als Mttgltcd emes Appellatonsgertclxts ist S, 885) Geltung hat, mit Zustimmung der betdcn Häuser des Landtags Mit denen fie fur die Annahme des" Akkords gestimmt_ haben. „ Summe der Steuerbeträge. ierbei ist derjenige Steuerbetrag maß. erforderlich, daß der Beamte mmdestens vier Jahre als etatsmaßiger Unsrer Monarchie, was fo gt: , „
Z. 2,01- Im Falle, dcrNtckoterfullung der akkordmaßtgen Vexpfltcb- gebend, welcher am 1. Juli 1 69 auf den Grundstücken haftet. Richter oder Beamter der Staatsanwaltscbast oder als Rechtsanwalt §. 1. Die Amtsgerichte Find zustänpißz 1) m Konkursen fur die tungen ist der ,Akk'ord tn Ansehung aller Forderungen, Welche 111 dem Der Eigenthümer des mitverhafteten Grundstücks und die au, (Advokat, Advokatanwalt) angeftellx JLWLsM kft- , Entscheidung auch derjeni en echtsftreittg exten, welxhe :brem Gegen- Kopkurse als ktchtlg festgestellt 113,0de KW, sowohl gegen d'en Gc- demselben hmter der Korrealhypothek eingetragenen Gläubiger WC“ 8. 3- Zur Anstellung als „Mttglted hes Ober"Tk,ibUUals ift “" stande nach nicht der uftändigfeit der Amtsgertcbte gntcrlicgen, mexnschuldner als auch gegen„Dxttte voüstreckbar, Welche fich m_dem befugt, in dem Ermittelungsvetfahren ihr Interesse wahrzunehmen forderlich, daß der „BWM? mmdestoensjvter, Jahre als yortragxnder 2) ohne Rücksicht auf den Werth des Gegenstandes fur das ge- gertchtltchcn Akkorde den Glaubtgern als Selbstschuldner verpfitchtet und werden deZbalb von den anzusetzenden Terminen benachrtchtigx „ Rat im Justiz-Mimftertum, als_„M1tgllcd cmcs Appellatwysgertcbts, sammte, die HwaUJsvexstejÉerung unbeweglicher Sachsen betreffende haben. . , „ Art. 171. Nach der Vorschrift des Artikels 17. Werden auch h„ als räfident ode_r Kamxner- Prastdent bei einenx Landger_tchte„ als Verfahren, ein chließl ck der Utschejdung übex di? Erthnlyng des ÉZU.
WWW anderer Forderungen findet dt,?- Exekutiqn m kaaßheit den auf Grund des §. 56 der bisheri en Fassung in dem Hypothekm- Pkä dent VW VW -Pra1"1,dent b“ t'inem Obergerichts, als DMKN? schlags und des VertbeilungSverfahrens, sonne" emschlteß11ch, de_r nt dxs Akkords erst dannxstatt, wenn der Glaubtger für die Forderung “ buche eingetragenen Vermerken die en betheiligten Gläubigernzuß eines Stadt- oder Kretsgertchts , als Ober- Staatsanwalt, General. scheidung solcher Rechtsstrejtjgfejnn, welche aber y,: Rjchttgfett oder emen vollstreckbaren Titel erlangt hat, „ _ stehenden Summen auf den Antrag eines Gläubt ers oder desEi en- Prokurator, GLULWUAdeat oder Ober-Prokurator angestellt JEM" das Vorzugsrecht cines angemeldeteq Anspxuchs entstehen. ,
Wegen Jordexun xn, welche den Wirkungen dqs Akkords mcht thümers ermittelt und an der Stelle des Vermer 5 ein etragen. & . _ sen ist. , „ „ J. 2. Im Bezirke des Appellatwns ertchts Cassel find dte Amts: unterworfen find, tst te Exkutwn gegetx den Gemetnschuldner eben- Antrag j| bei dem Subhaßatjonsxjchter, auf dessen Eruchen derVeri- Mitglieder der m den neu, erworbenen Landesthxtlen fruher b_e- gerichte zustandjg ohne Rücksicht auf den ent) des Gegenstandes. falls zuläsfig, sowett die orderungen 111 dem Konkurse als richtig merk eingetraJen worden, zu stellen. standenen Ober-AppcllationSgertchte können ohne Rucksicht auf dte ]) für das durch das tuxhesfische Gesch vom 14. Jun 1853 35. 2 ff.
festgestellt worden find. Art 171 ür das Ermittelun svcr a ren ' A M "t' kit ls Mit lieder des Ober-Tribunals an- d Lösch der in den Generalwäbr- - „ - - nut Dauer ihrer m ha 10? a 9 um Zweck der Aenderung un ung _ „ 5. 208. Dre Glauhxger, welche durch-den ,Akkprd betroffen Wur- ProzcßverhandluYgen über hervortretgendeinreiépunkteéllkahTexF gestellt werden. „ , „ ?chafts- und „Hypothekenbüchern sich ffndendcn Emkkäge vorgeschmbene dcn", treten dcm (Hememschuldner gegenuber M thre VVUM Rechte Umschreibung in dem Hypothekenbuche Werden Gerichtskosten nicht Ingleichen können wahrend ettzes Zettraums von szhn„IahkM- Verfahren nut Qlusschluß jedoch der un Falle W 5. 6 daselbst zu er- 3U7Uck-. , „ „ angeseßt. Baare Auslagen find von den Extrahenten einzuziehen „ angerechnet vom Tage der Publikattyn dieses Geseßes , kitglledkr dcr öffnenden Spezialprozessc, wenn dieselben nach thrcm Gegenßande zur Dreselbcn "haben zur Masse dre Zahlchn nichtzuruckzugewähren, Urkundlich untcr Unserer Höchfteigenhändigen Unterschrift und*h,j. in den neu erworbenen Landesthetlen bxstandcnxn _odcr_ bcsteheqden Zuständ' keit des Kreisgerichts gehören," 2) für“ das durch" das fur- welche st: gemaß_dcm Akkorde in gutem lauben emyfaqgen haben. gedrucktem Königlichen Infiegel. Appenatjons- odcr Ober erichte, welche fett Eintrttt m dtese Gerichte besfische &eseß vom 23. Oktober 1865, die Gewahr für Mangel von Txeten fie M dem „fortgeseßte'n Konkuxse als Hlaybtger auf, so Gegeben Berlin, den 12. März 1869. acht Jahre lang etatsmä ige Richter gejvesen ÜUÖ- “Zh"? Rückficht “Uf Hausthicren betreffend, in den K. 4 ff. „angeordnete Anzetgeverfahren, sind bet den neuen Verthetlungen die an fie M kaaßhclk des Akkords (1. 8) Will) elm die besonderen Vorausseßungen des ersten Absaßcs dteses Paragraphen mit Ausschluß der im 5 9 daselbst [„ etchneten Klagen, wenn dum.
geleisteten Zah1ungen der Wikklick) vorhandenen Masse hinzuzureobnen als it l'eder dcs Ober-Tribunals an eßellt werden. ' rem Ge enstande ur u] ändigkeit des Kreisgerichts e- und danach die Llntheile sämmtlicher Gläubi cr z„u berechnen, jenen Gk- v- Bismakck'ScbönbaUsM- Fkb- v- d- Heydk- v. Roon- M 49.1 Bis zur Vereinigung dcsg Ober-AppellaikonsgkriMs 3" ZZJenFaZ fYr das VTrfahktn ü er thretung zu öffentlichen ZweckT
Gläubigern ist aber dasjenige, was sie in emaßheit des Akkords Gr. "' Isenpliß. v. Mühler. v. Selchow. Gk-IU Eulenburg. Berl§n mit dem Obcr-Tribunal find die Vorschriften des §- 3 auch u Ei enba nen na Maßgabe der kurbesfischen Geseye “vom schon erhalten hgben, auf ihren Antheil anzurechnen. Leonhardt. für die Anstellung als Mitglied dieses Ober-Appeüationsgerichts maß- 117-101 dOzktober s1834hund von? 2. Mai 1863, mit Ausschluß des in lek- §- 209- Dte vorftchendcn Besitmmungen ( -„208) sind auch in ___-„.___. gebend. , , terem (6 23) vorbehaltenen gewöhnlichen Rechtswegex, wenn solcher dem Falle. maßgebend, Wenn„ohne vorherige tederaufhebun des , , §. 5. Wer mindestens vier Jahre die Stelle cmes ordent„l1chen Wegen eines die Zuständigkeit des Kreisgerichts begrundenden Gegen- Afkords„ em ncycr Konkurs Uher dak) Vexmögen des Gemein chuld- (Heseß, betreffend die fernere Geltung der Verordnung vom 30. Mai Professors der juristischen akultät bei einer inländischen Univcrfitat bc- standes beschritten wird. . „ ners croffnct wxrd. Es „kann ]edoch m dtcscm Falle der durch "den 1849 (Gescß-Samml. S. „205 für die Wahlen zum Hause der Ab- kleidet hat, kann zum M tgliede eines jeden Gerichts ernanxt werden, „ 3, at ein Amtsgericht vor dem Zertpunkt, wo dteses Geseß Akkord betryffxne Gläubtger nur bls zu dem Betrage der;»“Akkord- geordneten m den durch dtx eseße vom 20. September und 24. Mo , ohne daß die Ablegung der für Richter vorgeschriebeqen Prtxfung oder in Wirksam ejt tritt, eine gerichtliche, Handulung vnorgxnomnxen, für summe Befriedigung vxrlangen. ' _ zember 1866 mit der preußtschen Monarchie vereinigten Landesthrilen. für die Ernennung zum Mitgliede eines AppellatxonsgerzjchtH, des welche die (55, ] und 2 die Amtsgerjchte ftzr zußandtg erklaren, so &“ §- 244- SOWM mnerhalb der besttmmten Frist (Z. 242) keine Vom 11. März 1869. Ober-Tribunals oder des Ober-Appeüationsgerichts d1e vorgangtgeAn- kann diese andlung nicht wegen Unzustäqdjgkctt angefychtm werden. (._mwetxduygen gegen den Plan vorgebracht woxdet) snd, werden an Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen :c, stellung bei einem anderen Gerichte erforderlich ist- „ l§, 4. | in einer bei einem,Amtsger1cbte _anbängtg gewordenetx dre Glaub! er, .dcren Forderungen feststehekn, dle xn dem Plane be- verordnen, mit ustimmung der beiden Häuser des Landtages der Z. 6. Alle diesem Geseke entgegenstehenden Besttmmungen wer- Civi prozeßsache djeUnzuständigkett des Amtsgexjchts odcr m xiner bet rechneten nihetle sofort ,gezahlt. Den mcht„erschtencnen, innerhalb Monarchie, was olgt: den aufgehoben. _ , einem Krengerichte anhängig gewordenen Civtlprozxßsache die Upzu- des Norddeutschen Postbezrrks wohnenden Gxaubrgcrn annen, wcnn Z. 1. Bis zum Erlasse des im Artikel 72 der Verfa ungsurkunde Urkundlich unter Unserer Höchfteigenhandigen Unterschrtft UNd ständigkeit des Kreisßerickx'ts 'auf Grund der gefeßltchey Vorschrtftxn sie dmcht andere Arzträge Ißellep, „jhre Anthexle durcb dte Post über- vorbehaltenen Wahlgeseßes erfolgen die Wahlen zum Hause der Ab- beigedrucktem Königlichen Jnfiegel. über die sachliche ZU äUdlgkUt der AWZ" Md Kretsgxnchxe "PIM"?! sen ct werden, sowert die' ostetnrtchtungen cs gestatten. D1e übrigen geordneten in den durch die Geseße vom 20. September und 24, De- Gegeben Berlin, den ]2- März 1869- , festgestellt, so kann fich in. dem ersten Jallx das KruSgencht, „111 dexn YMM- ZU Welchen slch ktm Einpfangsbxrechttgter meldet„ werden auf zember 1866 mit der preußischen Monarchie vereinigten Landestheilen- . (l“ 8-) thhelm. leßten Falle das Amtsgektcht auf Grund 1Mkk Vorschriften mcht fur efabk und KOsken der betreffenden Glaubtger als Speztalmassen in auf Grund der Verordnung vom 30. Mai 1849 GeseßSamml.S.205) Gr. v. BiSmarck-Schönhausen. Frh. v. d. Heydt. v. Noon. unzuständig erklären. „ , . ger1cht1chcr Aufbewahrung behalten. _ und des Artikels 2 der Verordnung vom 14. eptember 1867 Gesev- Gr.v. Isenpliß. v. Mühler. v. Selchow. Gr.zuEulenburg. Die Akten sind von dem Gmchte, dessen Unzußcjndtgkett festge- §. 280.“ Das Vermögen, welches der Gememschuldtxer erwirbt, Samml. S. 1482), mit Ausschluß der durch den F. 4 des esebks - “Leonhardt. * stellt iß- zum weiteren kafabkkß an das EMW"? GPM abzugeben, n„achde1„n dre Beendigung des Kynfurses ausgesprqchen tst F. 277), vom 27. Juni 1860 (Geseß-Samms, S. 357), auf ehobenen Vorschrif- __________„ bei welchem leßtcren Gertchte dte. Sache mtt dem Zettpunkte als an- al“, sezner Verwaltunß u1_1d Verfügung anhem1. L_Qtesnicht vo ständig ten wegen der Wahlbezirke und Wahlorte §§, 2, Z und 25 am Ende, , „ „ hängig geworden anzusehen ist, m welchem sie bei dem ersteren Ge- efrtedtgten Konkursgl ubtgxr und dte neuen Glaubtger find befugt, und unter nachstehenden Maßgaben. Gesch MIM Einführung kürzerer VerÖährungsfrlsten "" Bezirk des richte anhängig Wurde. , , . sch (211 dasselbe "" gewöhnltchen Verfahrxq ZU halten. ' Z. 2 Zu Z. 5 der Verordnung vom 30. Mai 1849 1) In Ur“ Appellationsgertchts in rankfurt a. M- 5. 5. . Das Erkenntniß emes Krexdexichxs _kanzr mcht aus _dem ordn lrt. 11. Wo m den Gxseßen und, msbesondere nx der Konkurs- Wahlbezirken, welche ganz oder theilweise aus Inseln béstehen, kann Vom 13. März 1869- * Grunde angefochten werden, weil du Zustandtgkett emes Amtsgertéhts ra Zens hsc bft „bishex auf emen der. M1 Art. 1. bezetchneten Para- je nach der Oertlichkeit und dem Bedürfnisse von einer Wahlversamm- Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c., begründet gewesen wäre, . ' ' . KPUFMYUPFYYFMUY,vZKF;dfibexxiFletJqusYgleormn auf den kung füfk den gaZzen Be irk abgesehen und können Wal„lversamm- Mordmn, mit Zustimmung beider Häuser des Landtags Unserer §ß's6c*h Wenk? kn eidnesr Vb"bn'mgmnJYFZUWtFtanYLnYJYtYY. , „ e a „ „ ungen ür einen eil de elben oder 11 ' eck onar ie was : . „ W e a e in 99? e or rm “ . - ' der zJonLleAm Schluß des drttten Ab cbmtts des zweiten T1tels werden. Zu Z. 10 [23er Verordnung. 2f) rleZdedieenszeelllnquFexMtzgeLe 5-3? ,Die IfZOelrgFrdnuna vom 6- Uli 1845 weaen Emfubrung Yaan fick) dergeßalt erhöht, daß der Werth desselben die fur d" u- § 136,3,o ZMF TVM) fOlgkndkk ye'uer aragraph eingeschaltet. Grundsteuer zur Erhebung kommt, find in der Provinz Schle wi“ kü erer Verjährungsfristen für die Lan eStheile, in welchxn noc!) gk“ ändi keit“ des AnthgerichtNmaßgxbende Summe übersteigt, so hat die aüf d e n'd efi11111tive “ des einsUVklltgen V.“".WÜUYZWWÉZ finden olstein bei der Bildung der Wahlabtheilun en als Grundsteuer dLe xne nes Recht gilt , tritt auch für den Bezirk des AppellattonSgertchts das mtsgerjcht seme Unzusiandigknt auözusprechm und die Sache an » 212 214 218 u ZUYZUÄUUUU srath bezugltchen orschrtften der Landsteuer und die Kontrtbution, sowüt dieselßen noch fortzuentrichien m Frankfurt a. M. in Kraf. das Kreis erscht zu verweisen., ' D *r einß eilt“ enVerw “"we" UUI- „ „ find, in Anrechnung u bringen. Den clben treten in [ei em Um“ §. 2. An die Stelle des im L. 7 Absaß ] der gedachten Verord- Die estimmunZlen des zweiten Absaßes des 8. 4 kommen auch alt e u d n))oorlg'ufi aBungsrath hat bet der Ertmttelunézs, Er- fange die unter den ,so enannten stehenxen Gefällen be ndlchen Bt“ UUUYbeftimmten Zeitpunktes trit der 31. Dezember 1869- . in diesem alle zur nwendung. . . s läZjlxiggersZaft WaßrzUFLMÖUUßUUJ der Masse das Intere e der träge, welche den CharaLter einer direkten Staatssteuer an steh im M- rkundlicb unter Unserer ?öchsieigenhändigen Unterschrift und be" b TF- 2)deik RFLZTUYI Fish)? IYKsfieYYYoFtZRYiJgMY;t- . “ . ene cen erer ene ' , .' Dkk einftweiltge Verwaltungsrath ck in den Fällen des 8. 16 ordnung vom 28. Apri e. ' nixsé, (,. 49 e? Verorßnung vom 24. Irgmi 1867), 4) gegen hte xm und der JJ. 158 und 159, ferner über dre Fortseßung des Geschäfts sein wird. Wi (helm. Eideser mnmjß ergänzenden Puxjfikationsbescheide, 5) gegen dte eme
hinzu, sobald ' die AuslsotZernédeerselben gemäß Z. 4 der er“ gedrucktem Königlichen Infieg
eseß - Samml. S. 543) erfolgt Gegeben Berlin, den 13. Märzl-18Z9. ( . .) gegen die in der
des Gemeinschuldners (F. 144), über das Inventar und die Taxe 5 3 Die zur Ausführun G A * ' n F d Erk "mj “ 6) - ' g dieses eseßes erforderlichen nord Gr. v. Bismarck-Scbönha sen, rhr. v. d. Heydt. v. Noon. Konkurs-Erö ung aussprechen cn en si , „ G. . m G. u Eulenbur . Exekutionßin an erlassenen Erkenntniste, inöbesondere auch gegen dxe r v Ißenpliß. v. Müh2eeßntz'aédek.cho r 3 g Zuschlagsbescheidx, finden die Bestimmungen unter Nr. 5 und 6 des
16012"