1869 / 83 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Angekommen: Se. Excellenz dcr StaatZ-Miyifier und Minister für die landwirthfchaftltchcn Angelegenhetten, von

Selchow, aus Hinterpommcrn. Dcr General-Mawr und Commandeur der 4. Garde-

Jnfanterie-Brigade, Frhr. v. Loän , von Deffau,

Berlin, 9. Avril. Sc. Majestät dex Köntg haben Allergnädigst gcruht: dem Kannnerherrn, Gehexnwn Meßtexungs- Rath a. D, Grafen 1). Keller zu Gotha, dle Erlau zur Anlegung des von des „erzogs zu Sachsen-Coburg-Gotha Hoheit ihm verliehencn omthurkreuzes erster Klasse des

Öcrzoglich sachsen-ernestinifchen Hausordens zu ertheilen.

Ntehtamtltches.

Preußen. Berlin, 9. April. Se. Maxestätjder König empfingen heute früh den Vesu,ch Ihrer Königltchen Hoheiten des Kronprinzen "und der Kronprmzcssm, nahmen den Vortrag der Hof-Marschälle und pes General-Jnteyd'anten der Königlichen Schauspiele, sowic spätex Hen pcs thsters vyn Schleiniß entgegen und wohnten schlterltch emem von dexn h1e- sigen Kaufmanne Cornelius Franke 1m „Hofe -des Palsms an- gestellten Versuche mit amerikanischen Röhrbrunnen bet.

- Se. Königliche Hoheit der Kronprinz nahm gestern Vormittag die Meldungen des Majors v. Goddenthow “vom Holsteinschen Jnfanteric-chimenf Nr. 85 und des Rtttmetsters v. Zastrow vom 2. Leib-Husaren-RegimentNr.,L entgegen'und dimrte um 5 Uhr bei Sr. Königlichen Hohett dem Prmzen

August von Württemberg.

-- Das Staats -Ministerium trat gestern untcr Voxfiß dcs Minister-Präfidentcn Grafen von Vtsmarck-Schön- hausen zu einer Sißung zusammen.

-- Im Verlaufe der gestrtgen Stßung des Reichstages des Norddeutschen Bundes'wurden, nqxhdem noch d1e Abgg. Runge , von Vernuth, Fries, Meuy, quex, Oehnnchen, an der Debatte über die JZ. 7--9 des Entwurfs emer Gewerbe- Ordnung Theil genommen hatten, die bezeichneten Paragraphen in der folgenden, von den Abgg. Runge*und Genossen bean- tragten, Faffung angenommen:

Alle ausschließliche Gewerbcbcrcchligungcn , Zwangs: und. Bamz- rechte und sonsti e gewerbliche Verbictungsrcchtc aller Art, znscjvezt fie nicht bereits Zurck) §. 4 in Wegfall gekommen find, mgletchen dte Berechtigungen, Konzesfioncn zu gewerblichen Anxagen odex zum Be- triebe von Gewerbcn zu erthcilen, welche dem tskus, Gutan, Do- mänen, Korporationen, Instituten odcr emze nen Bercchtrgtcn zu- stehen, find vom 1. Januar 1871 an aufgehoben und können von Publikation dieses Geseßes an weder durch Verleihung, Vertrag, Vcr- jährung, noch durch sonst einen Titel begründet Werdyn. ,

Vorbehaltlich der an den Staat nnd die Gemeinde zu entrtchtcn- dcn Gewerbestcucrn find vom gleichen Zeitpunkte ab glle Abgaben aufgehoben, jvclche für den Betrieb emes Gewerbes entrtchtct Werden, so wie die Berechtigung, dergleichen Abgaben aufzucrlcgct).

Ob und in Welcher Weise den Berechtigten für M' vorstehend aufgehobenen ausschließlichen (Horverbeberecbtigungem Zwangs- und Vannrcchtc cine Enscbädigung zu leisten, bestimmen dlc Lzmdesacscßc.

Realgewcrbebcrccbtigungcn dürfen von Publikation dtcses Gcseßcs an nicht mchr begründet Werden. ,

Der Bcfiß ciner Rcalgewerbebcrcchtigung entbindet mcht von Be- obachtung der Vorschriften dieses Gescßqs. , "

Es erfolgte nunmehr auch die Abstmnnung uber dcp Antrag der Abgg. Runge u. Gen. zus§, 6 der Vorlage, dre Ausnahmen von dem Gescß betreffend, xn dem §.6311stretche_n: das Abdeckereiwescn. Das Haus trat diesem Autragc fast em-

stimmig bei. Zu Z. 10

»Ein Gewerbe darf für eigene Rechnung und unter e_igcncher- antworsxlichkeit (selbständig) mn" derjenige betreiben, Welcher dtspostttons- fähig i _ , ' sprachen die Abgg. Bähr, Grumbrecht, Stepham, v. ,chmg, sowie der Bevollmächtigte zum Bundesrathe, Geh.?)iegwrungZ- Rath Michaelis. Nach dem Antrage der Abgg. Runge u.

Gen. MMF der Paragraph gestrichen.

In I. 1 _ »Das Geschlecht begründet in Beziehung auf di; Vefugniß zum selbständigen Betriebe cines (chvcrbcs feinen Unterschtcd; _ Frauen, welche sclbßändig cin chverbe betreiben, können m_An- gclcgenhritm ihres chvcrbcs selbständig Rechtsgeschäfte abschltcßen, Und vor Gericht auftreten, gleichviel, ob sie Verheirath'ct odcr WWU“- l)ciratl)ct sind. Sie können fich in Betreff der Geschäfte aus lhrcm Gewerbebetrieb auf die in den einzelnen Bundesstaaten bestehenden Rechtswohlthaten der Frauen nicht berufen. Es macht hierher keinen Unterschied, ob sie das Gewerbe allein oder in Gemeinschaft mit anderen Personen, ob sie dasselbe in eigener Person oder durch einen Stellvertreter betreiben. , " , Hinfichtlich dcr Befugmß dcr Ehefrauen zum selbstandtgcn Ge- jverbcbetrieb bcwcndct es bei den Landesgescßen.«

Berathung über den Geseßentwurf, der Allgemeinen Deutschen Wechsel- Ordnung, der Nürnberger

Wechsel-Noveüen und des A(lgemeinen Deutschen Handels- Geseßbuchs als

Bundesrathc, Geheimer Ober-Juftiz-Raih Pape, lettete durch eine ausführliche Erörterung des Gescßentwurfcs die De-

Endemann, Becker-Oldenburg. Dcr 21111th Delbrück nahm nach den bgg. Schulze und Beck»,

Das erste Alinca des J. 12 wurde nach dem Anfrage der

Abgg. Runge und Genossen in folgender Fassung an enommen:

Hinfichtlich *dcs Gejverbcbctricbcs dcr ]uristischcn crsonen des

Auölandes bewendet es bei den Landesgescßen.

Nach einer Debatte, an welcher sich die Abgg. Stephani,

Grumbrccht, Lasker, Fries, v. Hennig bethciligt, wurde der

. 13 in der folgenden , von dem Abg. Runge und Genossen

eantragten Fassung angenommen: »Von dem Bcfiß des Bürgerrechts soll die Zulassung zum Ge-

ryer?e_betriebc in keiner Gemeinde und bei keinem Gewerbe abhän= gtg em.

Nach dem begonnenen Gewerbebetriebe ift- sorveit dies in der be-

stehenden Gemeindeverfassung begründet ist, der Gewcrhtrcibcnde auf Verlangen der Gemeindebehörde nach Ablauf vox: dre: Jahxcn vex- pflichtet, das Bürgerrecht zu erwerben. Es darf 1edoch yon 1hm das sonst vorZeschricbene odcr übliche Bürgereinkaungcld mehr gefordert

und eben Bürgerrecht ausgehe.-

0 nicht Verlangt werden, daß er sein anderwcit erworbenes

Schluß der Sißung 4 Uhr. ' _ - Die heuttge-(15.) Plenarfißung des Reichstages

des Norddeutschen Bundes wurde um 111 Uhr durch den

Präsidenten 1)1'. Simson eröffnet. , zum Bundesrathe wohnten dcr Sißung bet: der Praftdxnt des Bundeskanzler-Amtes, Wirkliche Geheime Rath Delbrx'xck, der Geheime Ober-Iustizrafh ])]: Pape , dcr Géheime Regierungs- Rath 1)1'. Michaelis.

Von den Vevoklmächtigten

Den ersten Gegenstand der Ta esordnung bildete: Erste Betreffend die Einführung

Bundesgeseßc. Der Bevollmächtigte zum

batte ein. An dieser bctheiligten sich die Abgg. Schulze, Leffe, räfident des Bundeskanzler-

Oldenburg das Wort. Der Geseßentwurf wurde darauf einer Kommission von vierzehn Mitgliedern überwiesen.

Der zweite Gegenstand der Tagesordnung hetraf: Erste Berathung über den Geseßentwurf, betreffend dle Rxchtsver- hältnisse der Bundes-Beamten. Derselbe wurde nach cmcr Er- läuterung seitens des Präsidenten des Bundeskanzleramtes ohne weitere Debatte an eine Kommission von 14 Mitgliedern ge-

wiesen. Es folgte in der Tagesordnung: Zweite Verathung Über

den Entwurf der Gewerbeordnung. Auf den Antrag des Abg. v. Hennig beschloß das Haus , Über Z. 14 erst nach Tttel )(.

(Strafbeséimmungen) zu verhandeln. Darauf kam der Z. 15 zur Diökussion. Derselbe lauteZ:

Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes anfan- ILM wrll, mus; zuvor der nach den Landesgescßen zustäNdiganehöxdc

nzcige davon machen. Diese Anzeige ist auch dann erforderltch, wenn er zum Betriebe eines Gewerbes im Umhcrzichcn (Titel 111.) befugt sein sollte.

Außerdem hat, wer Vcrfichcrungcn für eine Mobiliar- oder Jmmobiliar-Feuerwerficherungsanstalt als Agent oder Unteragent vermitteln will, vor Uebernahme der Agentur, und derjenige, welcher dieses Geschäft wieder aufgiebt, oder Welchem die Vcrfichcrungsanstalt dcn Wftrag wieder entzieht, innerhalb der nächsten acht Tage der Polizeibehörde seines Wohnortes davon Anzeige zu machen. Buch- und Stcit1druckcr,Buch- und Kunsthändler, Antiquare, Leihbibliothckare, Inhaber von Lcsefabineten, Verkäufer von Druckschriften, Zeitungen und Bildern haben bei der Eröffnung ihres Gewerbebetriebes das Lokal desselben, sowie jeden späteren Wechsel des leßtcren spätestens am [Tage seines Eintritts dcr Polizeibehörde ihres Wohnorts an- zuge cn. ,

Zu dtZsem Paragraphen sprachen dle Abgg. v. Luck, von Hennig, Vahr, GrafBaffcwiHHarnier. Das Haus trat darauf den folgenden Anträgen her:

1) Des Abg. v. Luck:

In der ersten Zeile hinter dem Worte: Geiverbes, einzuschalten:

an einem Orte.

2) Der Abgeordneten Runge u. Gen.:

&) Zeile 1 statt vanfangcn xvilla zu setzen: »anfäugta; l)) Zeile? statt »zuvor« zu sehen: „gleichzeitiger; (:) Lllinea 2. Zeile 2 und Zstatt »vor Uebernahmca (dcr Agentur) zu seßen: »bei Uebernahme» (der Agentur); ä) Alinca 2. Zeile 5 statt »Polizeibehördca zu sagen: »zuftändigen Behördca; 6) 1111 z1veiten Saß dcs Alinea 2, statt „Po- lizeibehördea zu sagen: „zuständigen Behördca.

§. 16 lautet: Die Behörde bescheinigt innerhalb dreier Tage den Empfang der Anzeige über den Beginn des selbständigen Betriebes eines stehenden Gewerbes. (Z. 15.) ' '

Dieselbe hat zu prüfen, ob den 1:1 dtescm Gesetze für den sc1bst' ständigen chvcrbcbetricb im Aljgcmeinetx oder für .das bmbficytrgke Gewerbe insbesondere vorgcschxicbc11c11 Erfordernissen genügt ist,

Ist einem dieser Erfordermssc nicht genügt, so ist der Beginn oder die Fortscßung

zu untersagen. Dic Fortscßung des Betriebes kann polizeilich verhindert werden-

Wenn ein Gewerbe, zu dessen Beginn eine besondere Genehmigung]

Wurde nach dem Antragc der Abgg. Runge und Genossen das leyte Alinea gestrichen-

crfordcrlich ist, ohne diese Genehmigung begonnen wird, !

dcs Gewerbebetriebes mittelst schriftlichen Bescheides

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Das Haus nahm das erste Alinea mit dem Anfrage des '

Abg. Bähr an, hinzuzufügen: an dem be ei neten ' Alin§eaé72l mt11)t ZZWUXM gestrichen. 6 ck Orte. Die

, aue: ur, r„rich_tunq der nachste end ver ei ne - sagen, „welche" duch) d1e ortlrchc Lage oder dicthschaffZnKit W ?LY- trjcbsstatte fux dle Befißer qder Bewohner der benachbarten Grund- stucke oder fur das „Publtkum überhaupt erhebliche Nachtheile (Zef-ghren chr “Velafttgnngcn [)crÖTiführcn können, nämliül)Z «ck»:cLyztlvcr-zyabrtkcn, Anlagen zur Fcucrwcrkcrei und zur Bereitung" von Fundstoffcn aUer Art, Gasbcreitungs- und Gasbewabrun s'. Apftatcn,§2111staltc11 zur Destillation von Erdöl, Anlagen zur e- rerxung von Braunikolßcnthccr, Steinkohlenthcer und Koaks, sofern fie außerhalb Yer GeanungPrte des Materials errichtet werden, Glas- mxd Rußhutten, Kalf-, Z1egcl- ux1d Gypsöfen, Anlagen ur Gc- wmnung roh'cr Mexallx , Nöstösen, Metaljgießercien, sOZcrn sie nicht bloße T1egc1gt§ßcre1enw1iny Hammerwerke, chemische Fabriken aller Art, Sch11LUYL1chLM zxtrmßsiedereien, Stärkefabriken, mit Aus- nahn1c„_der_ Fabriken zur Bereitung von Kartoffelstärke, Stärke- Syrupßsabrjkxlx, Wachst11ch=, Darmsaiten-, Dachpappen- und Dach- filzfabrtken, Hemp, Thran= uyd Scifenfiedercien, Knochenbrcnnereien KnochendarxenÉÜrochenkochereten und Knochenbleichcn, Zubereitunqu c1n|altcn_furz »hzerhaare, Talgschmclzen, Schlächtereien, Gerberei'eu Abdeckerqten, Portorett'ew zmd Düngpuwerfabriken, Stau-Anlaqen füé Waffcrtrtebxpcrxe (Z. 23)! 1st dte Genchmi ung der nach den Landes- ?ZßxcndlzlxxlßaYeisW? VcYöörde erforderlich. Das vorstehende Verzeichniß abgeäZdertdxvserdenéjß es Bundesraths dem Bedurfntß entsprechend

1: te em Paragraph sprachen die Abgeordneten Run ? v. Zyck, v. Hmmg, v. Dornberg, Frhr. v. Hoverbeck und KUZ Prandent des Bundeskanzlcr-Amts Delbrück.

Das Haus nahm den . 17 mit der Bähr bcaUtragten Abändert§mg an: folgenden vom Abg. ZIEJWF da!;m aQtders zu fassen: - _ & - l'l „ung von ,n agen, wclche dur die ör ' k dtc Beschaffenheit der Bexrtebsstätte für die cVYesijzer ZZYeÉTJolYF der „bexéacbbarterx (Hrundstucke oder für das Publikum überhaupt er- YÉHÖFQGYHFLHPU, Gdefahren oder Yelästigungen herbeiführen können, erforYliQe)1tigung er nach den Landesgeseßen zuständigen Behörde gehören dahin: Schießpulver-Fabrikcn 2c ,Das vorstehende Verzeichniß kanni “e na Éintr't o F;?htsrnvZYZYttglHeddachtJ Vérausseßng], dar??) Bcschltutß QYYFWZU : er enc m' " ' abgeankFJtherden. ) tgung des nachstsolgcnden Rctchstages . autet: Dem Antragc auf die Genehmi un '

Anlage müssen die zur Erläuteruw er 0 ' ' g _g emer MMU BesehFsextibungen dbcichxfügjx werden.! 9 f rderltchczx Zetchnungen Md , gcgen ie ' olltändigkeit" dieser Vorla en ni s ' so Wkrd _das Unternehmen mittelst einmaligerg EinrüYQnZuirTrJYerzY dcn amtlrcycn Bekanntmachungen der Behörde (Z. 17) bestimmte Blatt zx): öffentlichen Kenntnzß gebracht, mit der Aufforderung, etwaige („Jupendungen' gxgqn dl? 11euc_Anlage binnen vierzehn Tagen an- zu ringen. Dte Fxtft nimmt 1hrcn Anfang mit Ablauf des Tages, MZYÄKW ??tsfiFeaFekantrnaZhung enthaltende Blatt ausgegebeü

, e tmr-en ' ' ' NÜtUZTÜFH PkäFUfilZißh- ungen, welche nicht prwatrcchtltcher

a em ie 51 gg. Weigel, v Hennig Twesten Bähr diesem Paragraphen gesprochen würde die Be 1 , " zu

. u

denfe§1b§191 atxsgeseßt. , sch ßfaffung uber '. lauxxt: Werden keine Einwendungen 111 'VW t o t ' Bchßrhc zu prttsxn, 01) die Anlage erhebliche (HesZthn, Véacötßxik? OFF Belzasttsgungcn fur das Publtkun) herbeiführen könne. Auf Grund die- ser Prtxfung, welche nch zgglctch auf die BMCMUUJ der bestehenden bagr, sqtter- und gesundhettspolxzeilichen Vorschriften erstreckt, ist die Genehnugung zz! versagen, oder, unter Festsetzung der fich als nöthig ergebenden Bcdmgungen, zu crtheilkn. Die lcßteren können fich auch Huf so1chx Anordnungen erftxxckcn, welche zur thunlichftcn Stchcrung er Qkxbcttcx gcgen Gefghr fur Gesundheit und'Lebcn geeignet sind. Der Bcschctd tft schrxftltch auIzufxrtigen und muß“ die festgescßtcu Be- dtngungxn enthalten; er muß nut Gründen v'erschcn sein, wenn die

Gembmrgung versagt oder nur untcx Bedingungen crthcilt wird. d Dxeser Paragraph wurde nut dem folgenden Amcndement er Abgg. Runge und Gen. angenonnnen: statt des dritten

SWF z? sagen:

u en leßteren gehören auch diejenigen Anordnungen wel e zum Schuße der Arbeiter gegen Gefahr für Gesundhcii u:,xd Lebén

nothwendig find. (Schluß des Blattes.)

, - Die hiefige »Börsenzeit1u1g« enthält eine der »Vreslmer Zeitunga entnommene Notiz Über »eine neue Agitation, weelche ZM den Depoffedzrtey ausgegapgen sein soll und bis in den VFW der Krofyprfmzltchen Fannlie vorzudringcn gesucht hat.« halltre TLZ) elr11111151c1YgLUdte ,?)anzeéZITYtlthcilrtleg ihrem vollen In-

en 1 ren eien a eine 11 " ' ' - dung zu bezeichnen. h mßtge Erfm

** Nach den beim Ober-Kommando der. Marine ein e- gangwen Nachrichten ist SM. S. »Medusaa am 4. März 21“. m Sn) apore „und S.M.Br1gg »Musquitch am 8. Aprilcr. von Li abon m Falmouth angekommen.

59 Insterburg,8 April (W T B) Der Obe „„ ', . . . r- ratdcnt vum» Jm xvtrd x_norgcn Nachmittag hier cintreffenPunL bis LH 11111115 end verthlen. Dxrselbe begiebt sich von hikr nach Ian minen, woR em zwettagtger Aufenthalt genommen wird. Ob eg Zgung xe? Regtexungs-Präsidenten Maurach wird der _er-Prandent alsoMn dte verschiedenen Kreise dcs Regierungs- beztrkZ, un? namentlxch Masuren, besuchen. die K&Jachjxn. Weimar! 8.21pril. (W.;Ztg.) JhrcMajeftät von 211thng von Preußen und Ihre Hoheiten der Herzog sind gestLeTUM euYtéreleYxsz ÖÖMZM" von SachseU-Weimar , _ , . 1, _cr “ürst Re: ' “. L. ? eincm Besuche am GrtZ/ßhelesglltxhexz Hofe hjerlYitchtroxeetlxt-„e zu . _ , . rt. estern Vormitta 11 MÖLUJ'ÉMISYYZÜTZbTxKFHFOFa OLT ““ '"“JrschemY „_ _ , n a i " . .Zthvorlage durfte die EtscnbahnangeleggetlZHLeTt YTYYÜPYH steriFFLHsifsthPYTtrachstcn fem, über welche das FÜrftlicheMini. sagt halts? esten zum 1. Mm same Entscheidung zuge- He en. Darmstadt,8.April. nder ek' ' keck? ethken Kammer ertheilte dieselbe Zr vongdßrrlZzeonYZlongg Slcheljtl1ßpx§t1§xxxg "?ngcellkcl-ZteyStt'xvidirten Rheinschiffahrtsakte mit n_ immen seine u ' ' F?rlmyer erklarte fexner dre definitive RechZUsYxZZY§YZ e YF? fttÜÜÜZVTLW-chlteFZhUZ desk" Finanzperiode 1863 bis 1867? ein- eten ur gerechtfertigt. Den dritt G - stand der Tagesordnung bildete die V en egen , , , _ orla e des - llch,en Mtxnstertums der Finanzen, die Einféxzihrung éiFeßthélle- memZt; Emkomnzxknfteuer betreffend. avern. ünchen 8. April. Der Aus - geordnetenkammer hat die ,Geseßvorlagen, betreffsYß dYTrAYZ-

ZTWMZLZU Ostbahn und der Pfälzer Bahn, unverändert an-

Oesterreick) = Ungarn. Wien 8 ' 3 ' geseyvlatt ,publtzirt 11.21. das Gescß [1,0111' YPrÖZTäréTTSYeM- treffend xte Systennsirung der auf Staatskosten zit beseßénden DtenstplcFTrbekt de? sLsqndes-l und Bezirks-Schulräthen.

«_ -- on 6 xona e Ausschu at in ' FMM) nach Hen Ferxen , am 6. d. M? dßn BericZzetmiFeHrsZcejL oifksschulge'jex geneyxmgt. Dem Antra e der Majörität stehen zxxet Mtnorttatsantrage zur Seife, von Jenen der eine konform 11 mxt, den_ von den Gemcmdevertretungeu der Städte Wien LELFHÉMJ eXZeZFthtY ZILÜZWHUM um Aufrcchthaltung, resp 8 er „e rererneU " ' ' * Gememdestatuten versehenen Stadtgemeixxxng(JZGUFZU Ye?! entwurfs), welcher von den Abgg. [)1'. Nechbauer, Kuranda,

l)r'. Dienstl und [)1'. v Fignly vertreten it und

, 7.- , der

Z3-31er Zrzsaß zum §. OZ betrifft, _indextts11,ach demselbYdY eßnerdtenste „mxt dem Amte eines“ Volksschullehrers als un-

serembqr erklart werden yoklen. Dieser leytere Antrag wird

BUMI)t die Ahgg. [)x- Groß und Bayou Weichs vertreten. Die

d„era hung uber dax; VolkSschulgeseß un Abgeordnetenhause selbst

urftc sLon am yachsten Montag oder Dienstag beginnén.

7 ,"“ Fer VersassungSauSschuß hielt in der Nacht zum R. eme , [Hung, Gegnfftand der Verathung war die galizische esolutwn. Anweyend waren die Minister ])1'. GiSkra ZHerhst, KMU,.-. HaZner. Dex: Berichterstatter des Sub: HZUFFJ [WJMZieeWfiYwÉKZ' paß xinedbesondere staatsrechtliche . , , a [31611 m er Re 011: ' * Wird, mcht gewahr_t werden könne, und beantsragttcwxnngkijeernt des Subkomttcs, dle Regleruyg aufzufordern, bei den Regie- rdu11g'ssvyrlagej1"aych„den speziellxn Vedürfniffen Galiziens, so'wie Jr uortgen Kymgrxtche x_md Lander Rechnung zu tragen. Der tueekleTsULZYrleMYiT eTrlZIte semeCZZelreitwilligfeit, bci deneven- " ' , 11011116 ai'icns owie “'*' Kymgretche und Zander mögltchst zu ÖcrüéksischtigenéerZlellin wxcz fragte dcnPegterxtngsvertreter, ob die Regierung den An'trägen YH Suhlonntxs zusttxnmex worauf Minister l)1'.Giskra erklärte: kallee EL(EYLYTIYKZFYZYQstellUTormck unlstatthaft, weil dieselbe radi-

, x ' gen mvv vire. E' stae1xsrcchtlta3et1 Vexbandes „mit der Reichseitxßeeitxsxxdéxmchg 1?th vexembar._ Werm m Galtztm Eigenthümlichkeiten bestehen so ware denxelben von der Regierung und der Legislative zJÉech- FFW zx: trggen. zL_luf Antrag Zyblikiewicz wurden die einzelnen luxji811ut11voltl1rsdpun€te [m die Debatte gezogen. Punkt 1 der Reso- später bÉatheth ge ehnt, Punkt?) angenommen,“ Punkt? wurde ' - ichcrem Vernehmen nach i der die eiti FUZZI & séiFefr FryaoutÉUZanYZÖcÉféstbeauftrxxt LeoréeotxséYfettexx

. _ ereenen«- " ' " schretLblen des KYisers zu 1"1l)erreichc1?.undlzfeter em Gluckwunfch-

„gram, . "pril, In der hcuti en Landta sl“ un w - den 1316 Wahlen fur die Ausschüsse thr BerathuYgsHderchslxx- entwurfe wegen Regelung der Urbarialien und Organisirung

der Munizipien vorgenommen, worauf fich der Landtag bis

1832

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