1586
Nr. 45, znr Dienstl. als Erzieher bei dem Kadettcnhause zu Berlin, vorläufig bis zum 1. April 01", fommandirt. v. Vethacke, Sec.Lt. vom 3. Hanno». Inf. Regt. Nr. 79 , von seinem Kommando als Er- zieher bei dem Kadettcnhause zu-Potsdam entbunden. v. Gerschyn», Pr. Lt. vom 2. Rhein. Inf. Regt. Nr. 28, zur Dtenßl. als Erzn'her bei dem Kadettenhausc zn Potsdam, vorläufig ws zum ]. Max 1870, konmmndirt. Balthasar, Sec. Lt. vom 2. Westf.Inf Regt. Nx. 15 (Prinz Friedrich der Niederl.), von seinem Kommando als Erztehcr bei dem Kadettenhansc zu Bensberg entbunden. Souheur, SeeLt. vom 5. Rhein. Inf. Rgml. Nr. 65, zur Dienstl. als CTZl'chkk-ÖU dem Kadettenhause zu Bensberg, vorläufig bis zum ]. Mat _]8-0, kom- mandirt. Kabisck), Fjvciter Hausverwalter bet den! Kadettenbanse zu Berlin, zum Feldwebcl-Licut. mit dem Range cmcs Sec. Lts. „m der Armee ernannt. 8. lesckicdsbewilliaungen 2c., Den 8. Apr11, Haß, Feldjäger mit dem Charakter a]s Sceonde-Lteutenant vom ret- tcnden Jeldjägcr-Corps, in Folge seiner Ynstellung als Oberföurstcr, der Abschied bewilligt. Den 10, April. oxar erath, Port.Fahnr.
vom 3. Westf. Inf. Regt. Nr. 16, zur Res. ent affen. „ Nachweisung der beim Sanitäts-Coxps pro MonatMarz 1869 eingetretenen Veränderungen. Durch Verfugung dcs General-Stabs- Arztes der Armee. Den 3. März. 1)1'. O'Flahcrty, Yntcrarzt vom Kaiser Alexander (Hardc-(Hrcn. Regt.“ Nr. 1, vom ]. Marz 1869 ab zur Versuchs -Compagnic dcr Artillerte - Schteßscbule Verseßt und daselbst mit Wahrnehm. cincr vakantansfistenzar t-Stelle beguftragt. Den 4. März. 1)1*. Rachel, Unterarzt vom zannov. Jus. Regt. Nr. 73, zum 1. April c. zur Res. entlassen l)1'. Iacubasch, thher cinjährig freiwill. Arzt beim 4. Brandenb. Inf. Regt. Nr.„24 (Groß- herzog von Mecklenburg - Schwerin), _ vom „1. “Marz 1869 ab zum Unterarzt ernannt und bei semem btshcrtgcn Truch11- thcil mit Wahrnehmung eincr vakqnten LlsfiftenquztxOxeYe beauftragt. Den 5. März. ])]: Schneeder, btslxer emmhrtg tret- williger Arzt beim Garde=Schüßen-Bat., vom ]. Marz,1869 nh"zun1 Unterarzt ernannt. Den 15. März. 1)1'. Völkenr, btsher emxahmg freiw. Arzt beim Gardc-Train-Bat., vom 1. Marz 1869 ah zmn Unterarzt ernannt und bei seinem bishcrtgen Truppenthetl nut Wahrnehmung ciner vakanten AsststenzarLt-Stelle beauftran. Den 27. März. Die nachstehend aufgeführ en Zöglmge dex me 1- zinisch-chirnrgischen Akademie für das Militär sind vom 1.2[prtl 1869 ab als etatömäßige Unterär te angestellt nnd war: Mttschke benn ?.Garde-cht. 3. F., 01". Wiécher beim Garde- üs. Regt, ])1'. Woljf, Henkel beim ]. Garde-Drag, Regt, Schaeffer, Knebel bnm
Garde-Jeld-Art. Regt. 11. In der Marine.
Offiziere 2c. Abschicdsbewilligungen Lc. ;Den 8. April. Sundewall, Contre-Ad111iral a. D„ zuleßt Kapttän zur See und kommandirt zur Dienstleistung bei dem Marine-Ministerium, mit „sei- ner Penfion zur TiSPOfition gestellt.
Nichtamtliches.
Preußen. Berlin, 17. April. Seine Majestät_der König begaben Allerhöchstsich gestern Morgen 93 Uhr, gexolgt von den Königlichen Prinzen und vielen Generalen, per Extra- zng nach PotÉ-dam, besichtigten im Lustgarten das Garde-Iager- Bataillon und demnächst bei dem Neuen Palais das vorgeßern zusannnengctretene Lehr-Infanterie-Bataillon. Nach dem zwei- maligen VorbeimarstD desselben begaben Se. Majestät Sich zn Wagen nach Vabeleerg , machten dort im Park eine längere Spazierfahrt und kehrten mit dem 2-Uhr-ane nach Berlin zu- rück. Um 3 Uhr empfingen Se. Majestät dcn Polizci-Prästden- ten von Warnstedt aus Stettin und nahmen hierauf den Vor- trag des Ministers des Innern entgegen. _
-_Ihre Majestät die Königin hat den Bemch Sr. Königlichen Hoheit des Fürsten von Hohenzollern empfangen.
- Se. Königliche Hoheit der Kronprinz begab sich gestern früh nach Potsdam, um der Besichtigung des Garde- Iäger =Vataillons und des Lehr-Infanterie-Bataikwns beizu- wohnen. Um 5 Uhr fand im Kronprinzlichen Palais ein größeres Diner statt, zu dem Se. Hoheit der Erbprinz von Meiningen, Ihre Königlichen Hoheiten die Prinzen August und Wilhelm von Württemberg, die Herzogin von Manchester, dcr Ober-Präsident n. D. Eickmann und andere hochgestellte Per- sonen mit Einladungen beehrt waren. Nach dem Diner em- meg Se. Königliche Hoheit den Finanz-Minister Freiherrn von 73,“ Heydt, während Ihre Königliche Hoheit die Kronprinzes- sin die Vorlesung des Professors Hoffmann mit Höchsxihrer Gegenwart beehrte. Abends begaben Sich die Höchsten Herr- schaften auf den Anhalter Bahnhof, um den Herzog von Sachsen-Coburg-Gotha bei seiner Durchreise zu begrüßen.
, _ Dee Bundesrath des Norddeutschen Vnndcs lnelt heute eine Plenarsiynng ab.
-- Nachdem im Verlaufe der gestrigen Sißnng des Reichstags des Norddeutschen Bundes noch die Abge- ordneten Schulze, Wmdthorft, Lgsker, sowie der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Größhcrzogltch sächsische Staats-Minifter Dr. von Waxzdorf naeh dem Abg. Windthorst, der Bundes- kanzler Graf von Bi§n1arck Schönhaysen nach den1Abg.Lasker gesprochen hatten, wurde in namentncher Abstimmung der An- trag der Abgeordneten Tweftcn und Graf zu Münster mit 111 gegen 100 Stimmen angenonmxen. Schluß der Sjßung 33 Uhr.
»- Die heutige (21.) Plenarfißung des Reichstages des Norddeutschen Bundes wurde um 111 Uhr durch den Präfidenten 1)1'. Simson eröffnet. Der Sißung wohnten von den Bevol1mächtigten zum Bundesrathe bei: Der Präsident des Bundeskanzler-Annes, Wirkliche Geheime Rath Delbrück, der Königlich sächsische Ministerial-Direktor, Gehetme Rath Weinlig, außerdem der Kommissarius des Bundesraths, Geheime chje. rungs-Rath 1)r'. „Michaelis.
Der ersie Gegenstand der Tagesordnung war: Münd- licher Bericht der Geschäftsordnungs-Koznmtssion Über einen, die Behandlung der Anträge und Petitwnen betreffenden An- trag des. Grafen Schwerin und über die Frage wegen Sthung der Anträge bei der ersten Vorberathung.
Der Berichterstatter Abg. Cornelr) motivirte den folgenden
Antrag der Kommission: _
Der Reichstag Wolle beschließen: folgenden ZWEI, zu, Z. 32 der Geschäftsordnung anzunehmen: »In der Regel „findet 111 Wer Woche an einem bestimmten Tage eine Sjßung statt, 111 wclchc17 an erster Stelle die von Mitgliedern des Rerchstages gestellten Antreigc und die zur Erörterung im Plenum gelangenden Petitionen erledtgt Werden.
Auf die Tagesordnung dieser Sitzung Werden die vorliegenden Anträge und Petitionen kn der Reihenfolge gebracht, in welcher fie eingegangen, beziehentlics) zur Verhandlung im Plenum vorbereitet find. Eine Entfernung von. der Stelle der Tagesordnung, Welche ihnen nach der Priorität gebüY kann nur beschloffen Werden, Wenn nicht bei Anträgen von dem tragfteller und bei Petitionen von dreißig Mitgliedern widersprochen Mrd.-
An _der Debatte betheiliÉten sieh no_ch die Abgg. v. Sendewiß (Bitterfeld), Schleiden, v. ethmann-Hollweg, Twesten, Graf Kleist, Becker (Dortmund), Graf Vassewiß, Wagener (Neustettin). Das Haus trat darauf dem Anfrage der Kommission mit roßer Majorität bei. Der Vorschlag des Präsidenten, den
ittwoch zur Erledigung der Anträge und Petitionen zu be- stimmen, wurde angenommen.
Ueber die Frage wegen SteUung der Anträge bei der ersten Vorberathnng empfahl der Verjchterftatter, Abg. Corncln, den folgenden Antrag der Komnnsfion:
Der Reichstag wolle beschließen, zu erklären: „Vor Schluß der ersten Beraihung (§. 16 der (Hesckzäftsordnung) auf die Vorl e selbst bezüglichc Abänderungsvorschläge einzubringen, ist nach der stim- mung der Geschäftsordnung nicht gestattet.- _ *
Ohne Debatte wurde der Antrag der Konnmffi'on ange-
URUUWU.
Der nächste Gegenstand der Tagesordnung betraf: Fort- seßung der Berathung der Gewerbe-Ordnung, zunächst Über Z. 35. Derselbe lautet:
Die C_cntralhehörden smd befugt, die Vorschriften, Welche über den Geschäftsbetrteh der in § 34 unter 2 und 3 bezeichneten Personen und den Umfgng 1hrer Befugmffe und Verpflichtungen bestehen, auf- zuheben, abzuandern oder Fu ergänzen, und da, wo solche Vorschriften nicht beßehcn, solche zu er affen.
Dasselbe gilt von den Vorschriften über. die Anstellung oder Kon- zesfionirung der in Z. 34 unter 3 bezeichneten Personen.
Das Haus nahm an Stelle, dieses Paragraphen den fol- genden Antra des AN v._Henm an:
Die Centro behörden 1nd befugt, 5 orschriften darüber zu erlassen, in,welcher Weise die nachstehenden unten Verzeichncten Gewerbe ihre Bücher zu führen, und welcher polizeilichen Kontrole über den Um- fang und die Art ihres Geschäftsbetriebes fie sich zu unterwerfen haben: 1)„_Pfandleihcr,* 2) diejenigen, welche den Handel mit ge- brauchten Kleidern, gebrauchter Wäsche, gebrauchten Betten oder dem Kleinhandcl mit „altem Metallgerätl) oder Metallbruch betreiben (Trödler), oder nnt Garnabfäljen, Enden oder Dräumcn von Seide, Wolle, Baumwolle oder Leinen handeln.
Der folgende 3". 36 wurde ohne Debatte angenommen. Derselbe lautet:
Die Lanchgeseße können die Einrichtung von Kehrbezirken für Schornsteinfeger gestatten. Jedoch tst- wo Kehrbezixke bestehen oder cmgerrchtet Werden, die höhere Vernmltun svchörde, soweit nicht Pri- vatrechte entgegenstehen, befugt, die Kehr ezirkc aufzuheben oder zu verändern, ohne daß deßhalb dcn_Bezirksschornstcinfegcrn ein Wider- spr'uchsrecht oder ein Anspruch aus Entschädigung zusteht.
. ' lautet:
Lic in den B. 29 bis 33 und im §. 34 unter 1. und 2, erwähn- ten Approbationcn und Genehmigungen sind, vorbehaltlich der Be- stimnmngen der W. 51 nnd 52, und 157 bis 160, unwiderruflich.
F s.Mo Abgg, Runge nnd Gen. beantragten die folgende a1nng: „
Die in dcn ». 29"b1s 34, Absatz 1, erwähnten Approbationen und Genehmigungen duxfcn weder auf Zeit ertheilt, noch vorbehalt- lich dder Bestimmungen m den B. 51, 52 und 157-160 widerrufen wer en.
An der DiLkussith nahmen Theil die Abgeordneten Laßker nnd v. Vockufm-Dolffs, sonne der Präsident des Bundeskanzler- Amts Delbrück. Das Haus trat darauf dem Antrage der Abgeordneten Runge und Genossen bei, ebenso dem folgenden Antrage des Abg. Lachr als Absaß 2 hinzuzufügen:
Gegen Versagung der Genehmigung zum Betrieb eines der in
. 30., 32, 33. und 34 erwahnten Gewerbe ist der Rekurs zuläsfig. egen des Verfahrens und der Behörden gelten die Vorschriften des §. 19.
. 38 lautet:
ie Bcfugniß um selbständigen Betriebe cines stehenden (He- werbcs begreift ööasz echt m fich, tnbcl1ebrger_ZahlGeseUcn,Gehülfen, Arhgjter jeder Art und, soweit dtve Vorschrtften des egenwärtigcn Gesetzes nicht cntgeexenstehcn, Lehrhnge anzunehmen. In der Wahl des Arbeits- und Hulfspersonalns ftnden kctne andern Beschränkungen statt, als die dureh das gegenwartxge Gesetz festgestellten.
In Betreff der Berechtigung der Apotheker, Gehülfen und Lehr- [inge anzunehmen, bewendet es bei den Beninnnungcn der Landes- csess- ,
9 Nachdem dieser §. ohne Debatte angenommen war, ging das Haus zu Z. 39 über.
Derselbe lautet:
Wer zum selbständigen Betriebe cines stehenden Geiverbcs bc- fugt ist, darf dasselbe am Orte seiner„gejverblichen Niederlassung und, soweit nicht die Vorschriften des drttten Titels eine polizeiliche Er- laubnis: erfordern, auch außerhalb dieses Ortes ausüben.
Der Abg. Wachenhusen beantragte:
die W. 39 und 42 zu_ streichen und statt derselben dem Z. 39 fol- gende Fassung zu geben: Kaufleute, Fabrikanten und andere Personen, welche ein stehendes Gewerbe betreiben, find beftsgt, außerhalb des Ortes ihrer _gewerblichen Niederlassung persönltch, oder durch in ihren Diensten stehende Reisende odcr Gehülfcn Waaren anfzukaufen und BesteUungcn auf Waarcn und Leistungen zu suchen, Ferner find dieselben berechti t, in Ausführung ihres Be- triebes von; Betriebsorte aus ohne Be tellnng alle Wanken (mitAus- schluß der m Z. 54 aufgeführten , resp. vorbehaltenen , und vorbehalt- lich der m W 41 und 57 gegebenen Beftimmungcn), so wie ihre ge- werbltchen Leistungen (vorbehaltlich der Bestimmungen des Titel 111. über knnstlcrtsckxe Letstnngen,und Schaustellungen), in Person oder dureh ehre (Hehulfen fetlzubtcten. Dieselben müssen sch über den Benß emes stehenden Gewerbebetriebcs erforderlichen Faüs ausweisen
können. An der Debatte bciheiligten sich die Abgg. Wachenhusen,
dern der KonnniffariuZ des Bundesrathes, Geh, Regierungs-Rath Michaeljs, antwortete, v. Hennig und v. Luck, worauf der Ab- geordnete Wachenhusen seinen Antrag zurückzog.
. an e :
Zurck) Ortspolizci-Verordnung *kann bestimmt werden, daß Ge- werbetreibende, welche" am _Orte eine gewerbliche Niederlassung haben, Wenn sie dteGegenftande thrcs (Hejverbes zum Verkauf umhertragen odcr gewexbltchc oder kunstlerische Leistungen oder Schaufteüungen außerhalb 1[)rer Betrtebsstätte feilbieten wollen, einer besonderen poli- zeilichen Erlaubniß bedürfen,
Durch Or"tspolizei-Vcrordnung kann ferner bestimmt “Werden, welche Gegenstande, Leistungen oder Schaustellungen auf solche Weise fetlgeboten werden dürfen. , .
Nachdem die Abgg. Mtqnel, hem der Konnniffarius des Bundesrathes, Geh. Raxh M1chael1s anwortete, Freiherr zur Rabenau , v. Luck zu d1esem Paragraphen gesprochen , wurde derselbe verworfen.
. 41 lautet: ' „ „er Drucksachen oder andere Sahrificn oder Bildwerke auf öffentlichen Wegen, Straßen, Pläßen oder an anderen öffentlichen Orten ausrufen, Verkaufen, verthcilen, anheften oder anschlagen will, bedarf dazu einer Erlaubniß der Ortspolizci-Behörde und hat die über diese Erlaubnis; auszustellende, auf seinen Namen lautende schriftliche Bescheinigung bci fich zu führen. Die Erlaubnis; kann ]ederzeit zurück- genommen werden.
Abg. Lasker beantragte: .
1 Nach dcmWort: »Wera, einzuschalten: gewerbUnäßig; 2) statt der » orte: »bedarf dazu 11. s. w.« bis zu Ende des Paragraphen, .zu segen: muß spätestens vierundzwanzig Stunden vor dem Beginn des Betriebes hiervon der zuständigen Behörde Anzeige machen, Welche hierüber eine auf den Namen des Nachsnchenden auszttstelle11de„min- destens auf ein Jahr gültige Bescheinigung zu crtheilen hat. Dteselbe darf Personen, Welche das sechszelmte Lebensjahr zurückgelegt haben, nicht versagt werden. „ , ,
_Der Inhaber der Bescheinigung ist verpflichtet, drese während der that1ächlichen Ausübung des Gewerbes bei sich zu fuhren„ auf Er- fordern der zuständigen Behörde vorzu eigen und, sofern er bterzu n,;cht im Stande ist, auf Geheiß der Behör c den Betrieb [ns zur Abhulfe des Mangels einzustellen. * , „
Das Wort nahmen die Abgg. L'aSker, _Jrzes, v. Henntg, quun (Wiesbaden),Wagener(Neustett1n), Mtquel, Grunrbrecht, Weigel, v. Luck, Frhr. v, Paxow, so wre derkKonxnnssartns des Bundesrathes Geh. Regternngs-RatZ M1chaelts. Das Haus nahm den Z. 41 mit den helden Antr gen des Abg, LaZker
am. (Schluß des Blattes.)
_- Se. Majestät der König haben, nach dem „Central- bxatt für die gesammte Unterrichtsverwaltunga, d'urch Aller- höchste Ordre vom 13. Februar d. ,I. dem Verem Hentscher Philologen und Schulmänner dle Erlaubmß, scme dtes- ]ahrige Versammlung in Kiel zu halten, zu crthetlen und znr Bestreitung der Kosten sowie zum gastlxchen Empfang der Mrt- glieder die Summe von 1000 Thlrn. zn [WWLULJLU gernht.
, - Der Finanz-Miniéter Freih err v. d. Heydt hat heute die Sonnncrwohnung in einer Villa bezogen.
Königsberg, 16. April. (XF. T. B.) Im Laufe des heutigen Tages haben neue Arbeiterversamn1lungen stattgefun-
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den, welcbe jedoch ohne jede Ruhestörung verliefen. Es wurden Wiederholt Deputationen an den Ober-Bürgermeister abgesandt, welchen auf unbiüige Forderungen, wie die gestern verlangte AtktLHxvtetsung fremder Arbeiter 2c., nicht eingehen zu können er ar e.
Geestemünde, 15, April. (H. C.) Das Kanonenboot »Kometz 1| gestern ausgelaufen, um sich zum Schuße der F1schkkel m der Nordsee zu stationiren.
Bayern. München, 16. April. Dnrch Königliche Entschließung vom gestrigen Tage ist die Dauer des gegenwär- ttg nersannnelten Landtages bis zum 27. d. M. einschließlich verlängert.
Oesterreich-Ungarn. Wien, 16. April. Im Ab- geordnetenhause wurde gestern die Debatte Über das Grund- steuergeseß fortgeseßt, beschrankte sich aber nur auf Z. 7, die Centrallettung betreffend, welcher nach langer Diskussion n1_1t,der Aenderung angenommen wurde, daß die (Zentralkom- nnsston ansf36 Mitgliedern bestehen soll, von welchen 12 vom Fmanz-Mnnfter, 6 von demHerrenhause und 18 vom Abgeord- netenhause ernannt werden soUen.
, - Der Kmser hat dem Königlich italienischen Oberst- Iägermetster, General -Lieutenant Grafen de Sonnaz, das Éxoßkreuz des Leopold-Ordens verliehen.
. - Der Kgiser hat mit Allerhöchster Entschließung „1. c]. Ftume, 14. Marz 1869, den Bau einer neuen, »Radcßfye zu benennenden Schraubenfregatte von 3000 Tonnen Gehalt, 50l()) PTerdekraft und 12 Stück 7 “ Armstrong-Kanonen ge- ne nng.
Pesth , 15. April. DiexPesther Korrespondenz: theilt aus dem EYposé, welches vom Fmanz-Minister bei der heute Vor- mittag stattgefnndenen Eröffnung der Steuerreform- Enquéxekommtssion vorgetragen wurde, Folgendes mit: »Vezügltch der direkten Steuern betont der Finanz-Minister ?nvörderst die Reform der Grundsteuer, die in Ungarn höher _ck als in anderen europäischen Ländern. Um die diesbezüg- ltche Steuerhöhe zu normiren, empfiehlt er, den Verkaufspreis und den Pachtschilling in einzelnen Gegenden Zum Angangs- punkte zu nehmen und emen Durchschnittsprei zu bestimmen, nach welchem der Reinertrag des ganzen Landes fest- gestellt wird,“ der Reichstag würde hiernach den Perzentualsaß bestimmen, nach welchem die Steuer repartirt werden soll. Bezüglich der Hausstener habe das jüngste Gesey befriedigende Resultate geliefert. In Betreff der Einkommensteuer könne er noch kein Resultat in Ziffern vorlegen, weil die Kommissionen erst dieser Tage die epartirung beendigt haben. Bei der Personal-Erwerbsteucr sei fortan mehr das Einkommen als die Person in Betracht zu nehmen. Bei der indirekten Steuer be- handelt der Finanz-Minifter ausführlich das Tabakmonopol, dessen Aufhebung er egenwärtig als inopportun hinstellt.«
Belgien. Vrü sel, 16. April. In der gestrigen Sthtng der Repräsentantenkammer gab das Waffentragen der Soldaten außer Dienst zu neuen Debatten Veranlaffung. Die Kammer verwarf einen Antrag Von Coomanns, der Kammer die vollständigen Dokumente über Erörterungen, welche im Jahre 1862 rücksichtlich dieser Frage vom KriegZ-Minifter ver- anlaßt waren, vorzulegen. 'Der Kriegs-Minifter versprach in- dessen, diese Angelegenheit 111 weitere Erwägung zu nehmen. Hierauf wurde das Budget des Kriegs-Mimsterinms mit 55 gegen 25 Stimmen bewilligt.
- In Seraing hatten am 14. sämmtliche Grubenarbeiter die Arbeit wieder aufgenommen. Die beiden dort stationirten Bataillone des 4. Linien-Regiments sind unter Oberst v. Boeck nach Lüttich zurückgekehrt. Ein Bataiklon des 3. Linien-Regi- ments ist an deren Stelle nach Seraing gerückt, wo sich außer- dem noch eine Eandron Chaffeurs befindet. In Lüttich wa- ren in der Nacht zum 15. die Truppen theils konsignirt, theils auf der IZle du Commerce aufgestellt, um Unruhen zu ver- hindern, und die Bürgergarde rückte am Morgen des 15. nach Val-Venoit aus , wo indessen die Ruhe nicht gestört war. In Angleur stellte die lüttichcr Polizei die Ordnung wieder her. Dagegen sind im Bassin von Charleroi ernstere Unruhen außgebrochen. 1 Bataillon Iäger ist von Mons nach Flc'xnu und Frameriercs nmrschirt, ] Bataillon ist nach Cuesmes, ein anderes nach Iemqppes dtrigirt worden. In Framerieres ist xs zu einem blutxgen Zusammenstoß mit den Truppen ge- ommen.
- 16. April., (W.T.B.) Wie die »Indépendancca meldet, haben die Arbeiterunrnxhen in den bei Mons belegenen Ortschaften einen bedenklichen Charakter angenommen. Bci Framerjes drohten d1e Arbeiter, die Maschinen zu zerstören; bci Quaregnon, Iemmappes und Cnesmes haben sich an 3000 fciernde Arbeiter zusammengerottet.
Großbritannien und Irland. London, 15. April. Die Abreise Ihr er Majestät der Königin von Windsor nach O6borne, welche auf morgen in Ansficht genommen war,
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