1869 / 92 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

en Kon als 5" cinrich Philipp Ludwig Kallmann m Cearä, sdés preußisschen “)und oldenburgischen Konsuls Johann Bley in Bahia, des preußischen Konsuls Carl Heinrich Cornelius Wagner in Santos, des preußischen Konsuls Ferdinand Ernst Frtcprtch Hackradt in Defierro , dcs Preyßischcn “VizekonHuls Vtctor Gaertner in Blumenau, dcs preußrschrn ijekonsul rmd ham- burgischen Konsuls Ottokar Dörffel m" Dona Franctska, des preußischen Konsuls Wilhelm Ter Bruggctr in Porto Alegre, des preußischen Konsuls Ludwig von Loeßh 111 R19 Grande do Sul, des lübeckischen Konsuls Joao Cancw Perctra Prazeres in San Luiz, des preußischen Vizekonsuls Rudolph Waehneldt in Pctropolis, des Kaufmanns Franz Otto Schramm _zu Ma- roim zu Konsuln dcs NorddeutschenBundes, sowie des Kauf- manns Alfred Weber zu Natal (R10 Grande do Norte) Und des Kaufmanns Conrad Ernst Stetdel 111 So Paolo zu Vize- konsuln des Norddeutschen Bundes,“ und unter Nr. 272 die Ernennung des Kaufmanns August v. Us_lar zu Cardcnas, des Kaufmanns Wilhelm Lauten zufManzamllo und des Kaufmanns Hermann Fr. Gruner zu Cienfuegos zu Vizekonsulu des Norddeutschen Bundes. Berlin, den 20. April 1869. . Zeitungs-Comtorr.

Ministerium für Handel, Gemerbe und öffentliche Arbeiten.

Dem Lehrer an der Königlichen Berg-Akademie zu Verljn, Dr. Heinrich Rudolph Finkener, und d'emLehrcr an der "Königlichen Berg = Akademie und 13er Kömglrchexx Gewerbe- Akademie, Adolph Hörmann, rst das Pradtkat »Pro- fef s ora beigelegt worden.

Dem Herrn Ernst Hilti hierselbst ist unter dem 18ten April 1869 ein Patent _* ' auf ein Drehkreuz in der durch Zerchmmg, Befchrctbung und Modekl nachgewiesenen Zusammenyr'Yung " auf fünf Jahre von jenem Tage an_ gerechnet, und fur den Umfang des preußischen Staats erthetlt worden.

Ministerium der geistlichen, Untxerrichtsk- und » Niedizinal - Angelegenhetten.

Der Lehrer Arrenhrecht zu Wall ist 4118 Lehrer an der Uebungsschule des katholischen Schullehrer-Semmars zu Boppard angestellt worden. _

Der Thierarzt 1. Klasse Johann Richter „zu Gersfeld ist zum Kreis-Thierarzt dcs Krex eshGersfeld, Blerk Gersfeld- Weyhers, mit dem Wohnsth in Gersfeldz und der Thterarzt 1. Klasse Coban Ferdinand Baldewrm 'zu Hilders "zum Kreis-Thierarzt des Kreises Gersfeld, Bezlrk Hilders-Tann, mrt dem Wohnfih in Hilders ernannt.

Die AuSstellung dcr Kartons von P. von Cornelius im Gebäude der Königlichen Kunstakademie wird am Sonnabend, den 24. d. M., NachmittagsZ Uhr, geschlossen werden.

Finanz - Ministerium.

Bei der heute fortgeseyten Ziehung der 4. Klaffh 139ster "Köni lich preußifcher Klaffen-Lottcrte fiel 1 Hauptgewmn von 30 Thlr. auf Nr. 43,555. 3 Gewinne von 5000 Thlr. fielen auf Nr. 39,798. 59,219 und 64,433. 3 Gewinne von 2000 Thlr. fielen auf Nr. 15,253. 23,668 und 74,821.

45 Gewinne von 1000 Thlr. auf Nr. 393. 5253. 5830. 5833. 7787. 8689. 12,063. 12,962. 14,497. 18,969. 20,163. 20,240. 21,586. 24,055. 26,509. 36,181. 40,767. 40,898. 44,038. 44,317. 53,780. 54,724. 60,123. 60,454. 61,051. 61,134. 62,417. 64,869. 68,276. 68,799. 71,155. 73,534. 77,605. 80,397. 82,835. 85,587. 87,557. 88,956. 89,173. 89,762. 90,629. 90,714. 90,882. 92,469. und 94,084.

59 Gewinne von 500 Thlr. auf Nr. 1214. 2580. 2802. 4741. 5795. 6340, 7234. 7418. 13,786. 13,983. 14,336. 16,514. 18,123. 19,166. 20,025. 21,160. 21,907. 23,584. 23,724. 24,928. 25,696, 30,533, 32,384. 33,415. 36,600. 37,067. 38,423. 38,874. 41,629. 43,493. 45,240. 47,129. 47,897. 49,522. 53,176. 53,762. 54,411. 54,666. 56,083. 57,806. 58,845. 60,355. 61,083. 61,384. 64,052. /0,632. 74,394. 74,862. 75,322. 76,544. 78,710. 79,111. /9,948. 83,526. 87,385. 87,956. 89,151. 91,224 U. 93,995.

64 Gcwmne von 200 Thlr. (mf Nr. 470. 1594, 4200, 4590. 6639. 6885. 10,529. 12,096. 15,160. 15,172. 15,835.

17,169. 17,437. 18,634. 18,859. 18,908. 21,659. 25,444. 26,952. 27,609. 27,637 . 29,021. 29,340. 29,822. 33,399. 34,98 7. 35,209. 36,103. 39,939. 40,733. 4] ,655. 3,069. 43,786. 44,751. 47,780. 50,457. 52,604. 53,565. 53,930. 56,809. 58,679. 61,140. 65,180. 66,178. 68,440. 68,707. 68,916.

1630

71,600. 72,34]. 74,626. 75,771. 76,324 76,511. 80,442. 80,522. 81,185. 83,745. 86,414. 87,200, 89,984. 90,766. 91,401. 91,590 und 91,671. _ _ Berlin, den 20. April 1869. . Königliche General-Lotfcrte-Drrektion.

R

Abgercist: Der General-Major, General ck ]a 511th S, Majestät des Königs und Commandeur der ]. Garde-Kavaae. rie-Brigadc Graf von Brandenhyrg 1. und,der General- Major, General k ]a 8Uit8 Sr. Majestät des Kömgs und Com. mandeur der 3. Garde-KawaUcric-Vrigadc Graf von Bran. denburg ]1. nach MuSkau.

»-

R

Berlin, 20. April. Se. Majestät der König haben

Allergnädigst geruht, den nachbenanuten Offizieren die Erlaub-

niß, zur Anlegung der ihnen verliehenen Dekorationen zu er- theilcn und zwar: des Komthur-Kreuzcs erster Klasse mit Échwertern und demStern des Großherzoglich hessischen Verdienstordens Phikipps des Großmüthj= Zen: dem General-Major von Rauch , Commandeur der

1. Kavallerie-Vrig'ade; des Komt-h ur-Kreuzes des Ordens der Königlich Württemb ergischen Krone: dem Obersten von Röder , Commandeur des 1. Garde - Regiments zu Fuß, dem Obersten und Flügel-Adjutanten Grafen Von Ka- niy,“ Commandeur des 2. Garde-Regiments zu Fuß , dem Obersten “Knappe von Knappstädt, Commandeur des Kaiser Alcxander-Garde-Grenadier-Regiments Nr. 1, dem Ober- sten Freiherrn von Mcdem , Commandeur des Kaiser Franz-

Garde-Grenadier-Regiments Nr. 2, dem Obersten und Flügel- .

Adjutanten von Werder, Commandeur des Garde-Füstlier- Regiments , dem Obersten und Fküéxel- Adjutanten, von Strehle, Connnandeur des 4. Garde-Grenadier-Regiments Königm, dem Obersten und Flügel-Adjutauten Grafen Finck von chkenstein, Crxmmandeur des 2. Garde-Dragoner- Regunenks, und dem Obersten von Voigts-Rheß, Chef des Genhralstabes 3. Armee - Corps, dcs Komthur - Kreuzes zweiter Klasse des Königlich württembergischen Frie- drrch-Ordens: dcm Oberst-Lieutenant von Kame-ke, Com- mandeur des Garde-Jäger-Vataillons, und dem Oberft-Lieutcnant von Besser, Commanheur des Garde-Schüßen-Vataillons; des Lürftk1ch sch'warzburgischen Ehrenkreuzes zwei- ter lasse: de'm Hauptmann und Compagnie-Chef von Zuxow fim Mecklenburgischen Zägér-Bataillon Nr. 14,“ des Kaiserltch russischen St..“Wladimir-Ordens vierter K [“a s [ ei,: dem Rittmeister und Eskadron-Chef B rix im Schleswig- Holstcmschen Ulqncn-Regiment Nr. 15 ,' sowie" des Komxthur- Kren §s_zwe1ter Klasse des Herzoglich Sachsen- Erne rntschen Hausordens: derir Premier - Lieutenant Prinzen Victor zr: Hohenlohe-Waldenhurg im 2. Hes- sischen Husaren-chtment Nr. 14.

Nichtamtliches.

Preußen:. Berlin, 20.-April. Se. Majestät der KOng bestchxigtetr heuxe auf dem “Exerzierpxaxz bei Tempelhof das 1. Batatllon thser-Franz-Garde-Grenadier-Regtments Nr. 2, das, 'Ggrde-Schühen- und das (Harde- ionier-Bataillon, nahmen “111llltakl[che Meldungen an und emp ngen den Vortrag des General-Adjutanten von Tresckow , Chef des Militär- Kabmets.

. ;- Jhre Majestät die Königin wurde durch Unpäß- ltchkett verhindert, vorZestcrn das Palais zu verlassen. - Gestern diUirten beide K"

Hoheit dem Pritrzxx1'August von „Württemberg.

_ "Se.Köntg__l1che“Hoh§1t_ der Kronprinz wohnte gestern fruh det? Bastatllonsbeftchttgungen auf dem Exerzier- plaßc bet Moabit, „be), nahm hterauf militärische Meldungen entgegen und prästdtrtr um 1 Uhr einer Siyung der Landes- verthctdlgrmgs-Konumsswn. -* Ihre Königliche Hoheit die

Kropprinzeßsin hatte sich um 112 Uhr mit Sr. Königlichen Hoheit dem Fursten von Hohenzollern-Sigmaringen nach dem - Um 5 Uhr dinirtcn die Höchsten *

Gewerbcmuscum begeben. Herrschaften bei dem Grafen Ch. Pourtalés,

„..ck...

- Se. Majestät der K6nig beabsichtigen, so weit bis * ]rht h_estnnmt , gegen Ende des künftigen Monats in der Prté- 51113 Hannover, 111 Oldenburg und in Bremen Truppcnrcsichtl- _

gungen vorzunehmen.

-- Dcr Bundrsräthl desUNorddeutschen Bundes

hiclt heute eine Plenarsihung ab.

-- In der gcstringWÖhÜrg des Reichstags des Norddeutschen Bundes nahm der Präsident des Bundes-

nigliche Majestätex: bci Sr. Königlichen _

Braun (Wiesbaden) wie folgt das Wort:

Meme Herren!_ Ich ergreife das Wort , nur um zu kon- statircn, daß der Natur der Sache nach die Bundesregierungen über die hier vorliegende , unzweifelhaft eine Verfaffungsände- rung involvircnde Frage noch, nicht in der Lage gewesen sind, Bei dteser Lage der Sache bin ich nicht im Stande, die Stellung der Bundesregierungen zu der vorliegenden Frage zu bezeirhnen, und ich muß aus demselben Grunde auch Anstand Ukth'U, mich Über die Stellung , welche das Präßdium zu dieser Frage einmchmen dürfte, auszusprechen, denn diese Stellung wird bedingt sein und muß wesentlich be- dingt sein_ durch die Berathungen, welche im Schooße des Bundesraths zwrschen den verbündeten Regierungen stattfinden.

An der Debatte betheiligten siF noch die Abgg. Schwarhe

'ntrags Miquél-Lasker an ' eine Kommisfion wurde abgelehnt und zweite Verathung im Es folgte darauf in der TageSordmmg: Fortsehnng der Berathung der Gewerbe-Ordnung , zunächst des

in Berathung zu treten.

und Lasker. Die Verweisung des Plenum beschlossen. Z'. 50. Derselbe lautet:

Die Bestimmung des Z. 49 findet auch auf die zur Zcit der Ver- kündung des gcgenwärtigen Gescßes bereits Vorhandenen gewerblichen Anlagen Llnjvendung; doch entspringt aus der Untersagung der fer- neren Benuhung kein Anspruch auf Entschädigung, wenn die früher ausdrücklich oder stillschweigend ertheilte Genehmigung nach den bis- her gültigen Gesehen ohne Entschädigung hätte widerrufkn Werden

können., Dre Abgg. Lasker und [)1'. Becker beantragten:

Statt der Worte: Wenn die früher ausdrücklich u. sw., bis zu Endehes Paragraphen, zu sehen: Wenn bei der früher ertheilten Ge- nehmrgung ausdrücklich vorbehalten ist, diese1bc ohneCntschädigung zu

widerrufen.

Das Haus trat ohne Debatte dcm Z. 50 mit dem bezeich- neten Antrage bet.

Z. 51 lantet:

Die in den §§. 29, 30, 32, 33 und 34 unter 1 und 3 erwähnten Approbationen, (Henchmjgungen und Beftallungen können von der Verwaltungsbehörde zurüchenommen Werden, Wenn die Unrichti keit der Nachjvctse dargethan rrtrd, auf deren Grund solche ertheiltwor en, oder wenn aus Handlungen oder Unterlassungen des Inhabers der Mangel der erforderltchen und bei Ertheilung der Konzesfion u. s. w. vorausgesetzten Eigenschaften klar erhellt. Inwiefern durch die Hand- lungen oder Unterlassungen eine Strafe verwirkt ist, bleibt der richter- lichen Beurkheilung überlassen.

Hierzu lagen die folgenden Anträge vor:

1) des Abg. Löwe:

Unter den aufgezählten Paragraphen W. 29 und 30 Zu streichen, dafür folgenden Zusaß zu machen: Die in W. 29 und 3 genannten Approbationen und Konzesfionen können von der VerwaltungSHehördc nur dann zurückgenommen Werden, Wenn die Unrichtigkeit der Nach- weise dargethan wird, auf deren Grund solche ertheilt worden sind.

2) Der Abgg. Runge u. Gen.:

Den Z. 51. wie folgt zu fassen: Die in dem ck29 bezeich- neten Approbationen können von der Verjvaltyngs- ehörde nur dann zurückgenommen Werden, wenn die Unrtchttgkeihder Nack)- weise dar ethan wird, auf deren Grund ,solzhe erthetlt worden smd. AuJer aus diesem Grunde köunen dre m den W. 30, 32, 33 und 34 bezeichneten Genehmigungen und Bestallungen m [eicher Weise zurück enommen Werden, Wenn aus Handxrmgen oder nterlassungen dcs nhabcrs der Mangel derjemgen Ergenschaften, welche bei der Ertheilung der Genehmigung oder Bestallung nach der Vorschrift dieses Gesehes vorauSgeseht werden mußten, klar erhellt. Inwiefern durch die Handlungen oder Unterlaffungen eine Strafe verwirkt ist, bleibt der richterlichen Entschetdung vorbehalten.

Der Antrag der Abgg. Runge unh Gen. wurde ohne De- batte angenonnnen, wodurch dre Regterungévorlagc und der Antrag drs Abg. Löwe erledtgt waren.

Z. 52 lautet: ' ,

Ueber die Zurücknahme eincr Approbation rc. (§. 51) rstfvon einer kolleginlisch zusamrnengcseßten Behörhe' auf Grund ctyes föruz- lichen Verfahrens nach Anhörung des Bethcrltgten zr; entscshetderx; Dre näheren Bestimmungen Über das Verfahren und uber dae zulasfigcn Rechtsmittel bleiben dcn Land_esgeseße_n vorbehalten. '

Das Haus beschloß dle Fasnmg dteses Paragraphen 111 dem folgenden, von den Abgg. erge und Genossen beantrag- ten Wortlaute: .

»Wegen des Verfahrens und der Behörden, wclche m Bezug arzf die untersagte Benußung einer gewerblichen Anlage (§. 49) und dte Zurücknahme einer Approbation, Genchnngung odcr Beftallung (Z. 51) maßgebrnd smd, gelt'en die Bestimmungen des §. 19.«

Schluß der Styung 32 Uhr.

- Die heutige (23) Plenarsißung des Reichstages des Norddeutschen Bundes wurde um 112 Uhr drzrchx den Pkäsidenten Or. Simson eröffnet. Von den, Vevollmachtrgten zum erdesrathe wohnten der Sihung her: Der Praftdxnt des Bundeskanzler-Amtes , Wirkliche Gehetme Ratthelbruck, Fd, ?rr Königlich jächsische Ministerial-Dtrektor Geheime Rath

cm tg. _ "

Die Tagesordnung betraf: Zweite Berathung uber den

1631 kanzlcr-Amtes, Wirkl. Gch, Rath Delbrück, mch dcm Ah,].

? Entwurf der Gew.:"be-Ordnung. Fortseßung drr Berathung (Tat. W., M., 11, &'11.)

. 65 lautet:

_ ; er Besuch der Meffen, Iabr- und Wochenmärkte, sowie der Kaus zmd Vertrag auf denselben steht einem Jeden mit gleichen Vc- fugm en frei.

0 ]edoch nach der bisherigen Ortsgewohnheit gewisse and- werkerwaaren, welche nicht zu den im §. 67 bezeichneten Gegenst nden gclwrcy, nur von Bewohnern des Marftortcs auf “drm Wochenmarkte verkauft werden hurftcn, kann ch höhrre Vcrmaltangsvkhökdk- auf Antrag der Geryemdxbchhrde, den einheimischm Verkäufern die Fort- seßung des herkommltchen WoMnanrkwerfcbrs mit jenen andwerfer- rvaaren gestatten, ohne außwärtige Verkäufer derselben aaren auf drm Wochgnmarkte zuzulassen.

Bcschrankungen dcs Marktrerfehrs der Ausländer als Erwiderung der un Auslande gcgen Bundesangehörige angeordneten Beschränkungen bleiben dcm_Bundesrath vorbehalten.

Das „Haus nahm Olesen Paragraphen ohne Debatte an.

(F., 66 lautet:

tc Zahl, Zeit unh, Dauer der Meffert, Jahr- und Wochen- markte m:rd von der zrntandtgcn Yertvaltungsbehördc fftgeseßt.

_ Dem Marktbcrechtr ten „steht gegen eine solche Anordnung kein Wtderspruch zu,“ cm ntschadigungSanspruch gebührt dcmsclben nur

datxn, wenn 51erch die_Anordnung die Zahl der bis dahin abgeha1tenetl Markte vxr1111nd§rt wrrd, und eine größcrc Zahl aUsdrücklich und un- tvtderrufltch verliehen War. Gemeinden, Welche cinen Entschädigungs- anspruch gc1tend 111axhetr wollen, müssen außerdem nachweisen, daß 151: Recht auf emen speziellen lästigen Titel fich gründet.

erdtesem Paragraphen sprachen die Abgg. v. Bernmh, V- ,HUJUlg , Graf Vassewtß, Grumbrecht, Frhr. zur Rabenau, Mqu81, Frhr._ v. Parton». Drr Präsident des Bundeswnzler- Amtes grlff Wiederholt m dre Behalte ein. Das Haus lehnte dre zu Hern Pgragraphen 66 gestellten Anträge ab und nahm dre Regierungsvorlage an.

Die §§„67--80 lauten:

Z. 67. Gxgenstände des WochenmarktVerkehrs find: ]) rohe Natur- erzeugmsse-mW Aussthluß des größeren Viehs; 2) Fabrikate, deren Er- zertgung mxt der „Land- und Forstwirthschaft oder der Fischerxi in un- mrttelbarer Verbmdung steht, oder zu den Nebenbeschäftigun en der andleutx der Gegend gehört, oder durch Tagelöhnerarbeit ewirkt Wird, Mit ArxßsQluß der Getränke; 3) frische Lebensmittel aller Art.

Die zustaydtge Verwaltungsbehörde ist befugt, zu bestimmen, welche Gegenftgnde außerdem nach Ortsgewohnheit und Bedürfni?“ in threm Beztrk uberhaupt.- oder an gewissen Orten zu den Woc..:1- markt_sarttkeln gehören.

Z. 68. Aus Jahrmärkten dürfen außer den im J. 67 benannten Gegenständen Verzehrungsgegenftände und Fabrikate al1er Art feil- gehalten werden,

Zum Verkauf von Geträyfen und zubcrciteten Speisen zum Ge- Zuhßö ?uf der Stelle bedarf es jedoch der Genehmigung der Ortspolizei-

e r e.

§. 69. Der Marktverkehr darf in keinem Falle mit anderen als s (*Ichen Abgaben belastet Werden, welche eiue Vergütung für den überlassxnen Raum uxrd den Gebraugh von Buden und Geräthsckjaften bilden. In dxn Befttmmungen daruber, ob und in Welchem Umfange Abgaben dxeser Arx erhoben werden dürfen, wird durch gegenwärtiges Gesetz nichts geandert.

. Z. 70. 'In 5911 Grrnzen der Bestimmungen der §§. 66 bis 69 ZM?! dteOrtspoltzctbcthrde dre Marktordnung nach dem örtlichen BedürH-K"; feßscßen, namentltch auchf'fur das Fcilbieten von gleichartigen GNM: standen den _Pchß, und fur das Fetlbieten im Umhcrtragen, mit odr:- ohne Ausruf, dre Tageszeix und die Gattung der Waaren bestimmen.

" Z. 71. InBetren derMarkte, welche bei bcsonderenGelegenheiten oder fur h_cfttmmte Gattungen von Gegenständen gehalten werden, beWendct es be(1E den'tbestehendex ?lnoFknungen.

" rwet erun en ie es arktverkehrs können von der u ändi en Behordkg nach 5LJZertrehmung dcr Gemeindebehörde an eoreretftwerdgen.

Z. 72. Vcschrankungen des Verkehrs mit den zu IHcffen und Märk- ten gebrachten, aber unverkguft gebliebenen Gegenständen werden hier- durch arxfgxhohcn. Der Emzclvcrkauf solchcr Gegenstände außer der Marktzett rst jedoch nur _u'ntcr denselben Bedingungen zulässig, untcr Welchen derselbe statthaft 1em würde, wenn die Gegenstände nicht auf den Mkarkt gebrachx wären. §. 73. Poltzctltchc_Tax_en sollcn, soweit nicht ein Anderes nachstehend angeordnncx worden, kunfng nicht vorgcschrieben werden; da, wo fie ge e_nwarttg bestehen, find ne in einer von der Ortspolizei-Bcbörde zu be nnmendcn, höchstens einjährigen Frist auf uhcben. '

_ . 74. „D'lc Bqckcr und die Verkäufer von * Kackwaarcn können durch Hte OrtMolrzcr-Bchörde angehalten" Werden, die Preise und das Gewicht threr Vrrscshthdcncn Bacszmren fur gewisse von derselben zu bestim- mende zeitraume durch, emen wo:: außen fichtbarrn Anschlag am Ver- kaufslqkale zur Kenntxnß des Publikums zu bringen.

Dreser an'schxag rst kostenfrei mit dcm polizeilichen Stempel zu versehen und tagltch während der Verkaufszcit auszuhängcn.

§.75. „Wo derVerßauf von Backwaaren nur nach den von den Bäckern und Y_crkaufern gn thren Verkaufslokalcn anZeschlagcnen Preisen cr- lau_bt 1ft, kann hte Ortspoltzei-Behörde die Backer und Verkäufer zu- glcxch anhalten, tm Verkaufslofale cine, Waage mit den erforderlichen Zcetchtezr Gcwrchtcn aufzustellen und die Benußung derselben zum Tachwwgen drr verkayftcn Backtvaaren zu gestatten.

Z. 71). Dre Gastwgthe'könnm durch dieOrtspolizei=Behörde angehal- ten wz'rdcn, das Verzctchmß der von ihnen gestellten Preise einzureichen und m den Gaftzmnncrn anzuschlagcn. Diese Preise dürfen zwar

mit jedem Monat geändert werden, bleiben aber so lange in Kraft,

LW"