1869 / 94 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

die in dem Garantiefonds befindlichen Effektcn-zu anderen als den m den Verträchr Vom 28. Juli 1853 ck18 vom 30. . cichnctcn Owcckcn verfügt, die Vcrpfitchtuna, ctwar „e Zuschussc zur sxcrzinsung dcs Anlagckapitals- der Breslau-Pdscn-(H ogaucr und „der Poscn-Thorn-Brombcrgcr Eisenbahn 1103) Maßgabe der. oben bc-zctch- neten Verträge eintretenden Falls jcdcrzctt mrs dcn hc'rcttrstz'n Mitteln der Staatskaffc in demselben Umfange zu lctstcn," wre dies aus dem Garantiefonds zu geschehen hätte,__1vc1m derselbe fur dre x111§.10 des Vertrages vom 30. Novembcr 1867 vcrcmhqrtc Dauer nr z,)öhc von 1,400,000 Thalcrn uud nach Erlöschen der Ztysgaranttc, fur das An- lagekapital dcr Poscn-ThornBrombergcr Eisenbahn m Höhe von 200,000 Thalcrn bei insbarcr Anlegung der Bestande dcffelhcn zu 43- t. beide alten w rc. ' '

2 pH 3. “0? den sonstigen Verpflichtungen dez? Staatcs hmfichxltch dcr gcgen di] Obrrschlcfiscbc Eiscnbaxmgcselschafrubernoznmcnen Zins- garanticn wird durch dicses Uchcrcmkonnnrn mchts geandert.

Berlin, den 20. Januar 1869. Breslau, drn 18.'Janu§1r 1869. Für die Kömglrchc Dtrcktwn

Simon, der Oberschlesisthcn Eiscphahn. Rcaicrurms-Affcffor. Lenßen (Hohlen. Förster.

Für den Verwaltungsratl) dcr Oherschlcfisthen Ctsenbahngesellschaft.

gcz. Franck. Friedenthal. Frombcrg.

Ministerium der geistlichen, Untrrrichts- und Niediziual = Angelegenhetten. Der praktische Arzt Dr. Gras enick zuNordhausen ist zum Kreisphyfikus des Kreises Nordhanscn ernannt worden.

Finanz - Nkinisterium.

Bei der heute fortgesehten Ziehung der 4. Klassr 139fter Königlich Preußischer Klasscn-Lotterie ficl- 1 Hauptgewmn von 50,000 Thlr. auf Nr. 73,150. 2 Gcwnme von 5000 cThlr. fielrn auf Nr. 10,921 und 40,104. 1 Gewmn von 2000 Thlr. fiel auf Nr. 14,853. ,

60 Gewinne von 1000 Thlr. fielen auf Nr. 924. 3350. 5739. 10,285. 10,509. 12,025. 12,610. 13,733. 13,877. 16,448. 18,757. 21,881. 21,916. 23,592. 25,086. 25,765. 25,879. 30,201. 31,621. 33,182. 34,743. 35,294. 36,883. 36,961. 37,007. 38,318. 40,471. 40,698. 41,117. 42,004. 42,179. 43,050. 43,325. 48,509. 48,874. 52,856. 57,110. 58,680. 58,805. 60,280. 64,022. 64,297. 70,006. 72,645. 72,913. 74,683. 75,136. 78,390. 78,497. 79,176. 79,934. 82,013. 82,799. 85,107. 87,517. 90,854. 91,137. 91,337. 93,876 und 94,591. *

41 Gewirmc Von 500 Thlr. auf Nr. 801. "2123. 2677. 4050. 7075. 7327. 8634. 8655. 12,943. 15,436. 17,623. 18,298. 20,205. 20,272. 25,430. 27,546, 29,635. 37,773. 39,113. 41,030. 42,595. 48,847. 48,893. 49,508. 50,535. 52,102. 59,142. 61,561. 64,793. 68,682. 70,383. 70,437. 72,205. 72,5.13. 74,599. 74,734. 75,764. 79,690. 82,424. 87,921 Und 88,000.

79 Gewinne von 200 Thlr. auf Nr. 660. 3036. 4096. 5152. 5921. 8285. 11,161. 12,412. 12, 76. 13,591. 15,052. 16,519. 16,652. 17,598. 17.,744. 18,750. 19,286. 20,270. 22,079. 22,081. 22,364. 22,793. 23,792. 25,789. 28,689. 29,424. 29,707. 30,272. 31,546. 31,768. 32,773. 33,070. 33,764. 34,103. 36,396. 36,871.37,850. 38,917. 40,956. 43,790. 46,710. 48,796. 49,704. 50,061. 51,370. 52,208. 53,576. 54,174. 54,825. 55,867. 55,980. 56,566. 56,680. 58,404. 58,552. 58,648. 60,780. 61,730. 64,407. 67,825. 68,650. 70,565. 71,190. 71,564. 71,746. 79,021. 79,106. 79,188. 79,593. 81,722. 82,436. 83,937. 84,601. 85,310. 89,159. 90,641. 91,002. 91,396 und 94,650.

Berlin, den 23. April 1869. Königliche Gcneral-Lotteric-Dircktion-

Ministerium für die landwirthschaftlicken Angelegenheiten.

Erlaß vom 2.April 1869 -- betreffend die Verjährung der Kostenforderungen der bei den Auseinandcrschun(:,slvehörden beschäftigten Kommissarien, Fcldmcffcr 2c.

Wenn die Königliche Gcnrral-Kommission nach Ihrrm, die Niederschlagung von Kosxen in dcr Separationssache von 51. «betreffenden Bericht vom 4. Januar er. der Ansicht ist, daß in dem Cirkularreskript vom 31. Jammr 1847 ausgesprochen worden, der Beginn einer Verjährung der Kostcnfordcrungrn der bei den Auécinandersehungsbxhörden beschäftigten Kom- nnffzzrien 2c. richte sich nach dem Zeitpunkt der Rezeß- bkstangung, so ist „das unzweifelhaft eine unrichtige Arrslegrmg jenes Cirkulnrrcskripts, welches selbstredend dre Vesttmmung im J. 5 Nr. 1 des Gcschcs vom 31. März 1838 mcht hat abändern können oder wollen. Die Absicht des gedachten Reskrrpts , soweit dasselbe die Vcrjährumg der Gebüh- renforderuygen drr Kommiffaricn, Feldmesscr 2c. betrifft, .gxht- ledlgllch dahm, zu bestimmen, daß die Frage, wann dre „bezczchncten Personen im Stande gewesen seien, ihre Liqmdattonen zrzr Festseßung einzureichen, 11Uk von der vorgesetzten Behörde. zu entscheiden und daß den 'Par- reien dabei eine Etmnischung nicht zu geßattcn sei. Es unterliegt hiernach lediglich der Beurtheilung dcr Auseinander- schungs-Vehörde, ob und wann, ithcsondcre bci weitläufigen

1674

Novmrber 1867 W .

Auseinandrrsehungen, ein Abschnitt in dem Yerfahren eingetre- ten ist, welcher dem Kommissarms'und dcn ubrigen bctheiligten Personen gestattete, ihre qumdatxonen zur Fesfehung Einzu- rcichcn, und die Behörde ist unzwcrfclhaft befugt, sofern scrtEintrjtt eines solchanbschnittes die,1mch§. 2mrd§. 5N1'. 1 des allegirtcn Ge- sehes zu berechnende Verjährnngsfrtst abgelaufen, dem späte. rcn Liquidann'n die“ Verjährung ferner Fordcrrmg entgegenzu. sehen. Das; in dem Falle„wclchcr zu dem Vcrtcht der König- lichen Gencral-Kdmmisston vom 4. Iafnuar 0. Veranlaffung ge- geben, cine solche Befugnis; der Königlrchen General-Konnnisfion vorhanden gewesen, kann nichrbezxvcrfelx werden. Denn Uach- dem das [chte der in der Gcmcmhcttsthcrlyngssachx von U. Von der Königlichen Gencral-Kommission kombtmrten vrer Verfahren im Jahre 1856 zur Artsführung gelangt, war dannt em solcher Abschnitt eingetreten, welcher den Oekonom“[r-Kommissions- Rath U. und alle Übrigrxr dabei zugezogenen Sachverständigen in den Stand seßte, ihre Liquidationen zur Festseßung Einzu- reichcn, zumal der definitive Abschluß der Sache nichts weniger als beschleunigt wurde, wie der Umfignd bewerst, daß der Rezeß erst im Jahre 1866 von der Kömglichen General-Kom- mission bestätigt worden ist. _

Dic Königliche General-Kommisfion rst aber mch? nur be- fugt, sondern auch verpflichtet, m Fällen, wo die verspätete Ein. reichung dcr Kostenliquidationen auf eiUer Nachläsfigkeit der Liquidantcn beruht und wo die nachträglich?Einforderung Ver- alteter Kosten eincn Üblen Eindruck auf die Parteien „besorgen läßt, die Festsehung solcherLiquidationen auf G1 und der emgetrete- nen Verjährung von der Hand zu weisen. Wenn in ejner Sache, welche wie die von U ., eins lange Reihe von Jahren zu threr Bear- beitung und schlicßlichen Erledigung erfordcrr hat, neun Jahre nach der Ausführung des Verfahrens noch Koßen eingefordert werden, die sich zum Theil bis auf 18 Jahre zurückerstrecken, so kann das nicht verfe'hlen , auf die Parteien cinen nachtheiligen Eindruck zu machen, der dem Ansehen der Königlichen'General- Kommission und Ihrer Beamten schaden muß. Dre König- liche Gencral-Komrnission ist es in einem solch_en Falle nicht nur ihrem eigenen Rufe, sondrrn auch den Intercßenten schuldtg, die Festschung und Einforderung zu spät liquidirtcr Gebühren von der Hand zu weisen. Denn die Interessenten gerathen durch Verzögerungen dieser Art in die nachthcilige Lage, solche vcr- alteten Forderungen nicht mehr prüfen zu können , und die- jenigen unter ihnen, welche erst im Laufe des Verfahrens Eigen- thümer betheiligter Grundstücke geworden sind , wcrden ge- nöthigt, Kosten _zU'entrichtcn, auf deren Bezahlung sie schwer- lich, ja vielleicht nicht einmal ihre .;Vrrkäufer, „hei Abschluß des Kaufgeschästs vorbereitet gewesen sind.

Die Königliche General-Kommissiox: weise ich deshalb an, Sich in künftig "etwa vorkommenden ähnlichen Fällen hiernach „„.„zu achten. Eine Härte gegen die Liquidanten wird darin nicht gefunden werden können," weil es dicsrn leicht ist, sich gegen dle Verjährung ihrer Forderungen durch rechtzeitige Einreichung ihrer Kostenliquidation zu fchüßen. Die Königliche General- Kommisfi'on muß immer vor Augen haben, daß Sie das für Ihre Stcklung unentbehrliche Vertrauen der Parteien Und Ihr Ansehen beim Publikum nur dann behaupten kann, wenn Sie die Interessenten gegen die Nachtheile mancherlei Art kräftig schüht, welche ihnen durch die Nachlässigkrit der Kormniffarien und der bei den Auseinandcrscyungcn bethciligtcn Sachverstäy- digen erwachsen können. Dabei verweise ich nochmals auf dle

zember 1866, welche durch ähnliche Beschwerden hervorgerufen worden sind.

Berlin, den 2. April 1869. An die Königliche Gcneral-Kommisfion zu 19, -

Abschrift vorstehender Versagung erhält die Königliche

achtung. ' Berlin, den 2. April 1869. Der Minister fur dre landwrrtbschaftlichcn Angelegenheiten. Jzn Auftrage: Schuhmann. An sämmtliche ubrtgen Königlichen Gcneral-Kornmisfionen Und Regterungen, landwirthschaftliche Abtheilungcn.

Haupt: VerWaltung der Staatsschulden. Vrkanntmachung. Bei der heute in Gegenwart eines Notars öffentlich be- wirkten Vcrloosung von Prioritätsaktien der Niederschlesisch' Märkischen Eisenbahn 294 Stück 891: [. :*). 100 und 233 , gezogen worden. ' , -Diefclhen werden den Vcsrßcrn mit dcr-Aufforderung ge- kündigt, dcn Kaprtalbetrag gegen Quittung nnd. Rückgabe der Akticn nebst den dazu qchörjgcn, nicht mrhr zahlbarcn Zins“

, lr. 891: 11. ck 623 Thlr.

coupons chr. 117. Nr. 6 bis 8 und Talons vom 1. Juli 1). I-

Cirkularverfügungen vom 20. Dezember 1861 und 27. De“ '

General-Kommission (Regierung) zur Kcnntnißnahme und Nach“ .

sind die in dcr Anlagxxw.) aufgeführten ' [)

1675

ab in den gewöhnlichen Geschäftsstunden bei der Hauptkassc

der Niederschlesisch-Märfischcn Eisenbahn hierselhstzu -

er eben.

h Die in Rede stehenden Aktien werden Stationskassen zu BreZlau, Frankfurt a. O. und Liegnih eingelöftZes wrrd jedoch die Zeit, während welcher die Einlösung bei dtesen Kaffen bewrrkt werden kann, von der Königlichen Direktion der N1cderschlesisch=Märkischen Eisenbahn noch besonders bckarmt gemacht werden.

Der Betrag der etwa fehlenden Coupons wird vom Kapi- talbctra'ge gekürzt. "Vom 1. Juli 1). I. ab hört die Verzinsung obiger Prioritätsaktien arrf. , , ?uchich werden _dte bcrerts früher ausgeloofien und noch rückst 11 ich, auf der Anlage verzeichneken Aktien wiederholt und mit dem Bemerkcn aufgerufen , daß die Verzinsung der- selLSLhöbxrßit? mit dem 1. Juli des Jahres ihrer Verloosung au r a . 9Berlin, den 17. April 1869. Haupt-Vrrwaltung der StaaWscbulden. Von Wedell. Löwe. Meinecke. Eck.

. 3. liegt der heutigen Nummer dieses Blattes bei.

auch bei den

.* THIEL, Ausgahc 2,856,493 Thlr. Der Präsident “des Bundes- tax.,zlkr : Amtcs , Delbrück, beleuchtete den Etat der Zölle und Verbraucbsfteuern , der General-Poftdirektor von Philipsborn den der Postverwaltung, Oberst von Chauvin den der Tele- graphenverwaltung. Der General-Poftdirektor von Philipsborn beantwortete Fra en der AHF. Grumbrecht und Freiherrn von Hoverbeck, der berst von hauvin Fragen der Abgg. Baker LDortmund) und Ziegler, womit die Berathung der bezeichnékn tats erledrgt war. Schluß der Sißnng 32 Uhr

!

- Die heutige (25) P(exrarsißun des Reichstages des.,Rorddeutschrrr Bundes wurde ugm 11?- Uhr durch den Prasrdenten 131“. Simson eröffnet.. Von den Bevollmächtigten zum Burrdesraxhe wohntxn der Sihung bei: der Königlich 7ächsischs Staats - Munster Freiherr, von Friesen, der Präsident des BundeZkanzlxr-„Aurteß, Wrrklrche Geheime Rath Delbrüch, Könizl. sächstschc Mmrstertal- Direktor Weinlig, ebenso der Bundes- Kommrffarms Geh. Regrerungs-Rath Michaelis.

„DteTagesordnung betraf: Zweite Berathung des Ent- wurfs elner Gewerbe-Ordxrung für den Norddeutschen Baad, Titel 171. §§. 98-106, Titel 1711, Titel l)(„ Titel )(. Z. 14 Schlußbestnnmungen).

Der Z. 98 lautet:

Angekommen: Se. Durchlaucht der Prinz Kraft zu Hohenlohe-Inßelfingen von Koschentin in Schlesien. Der General-Major, General 5 ]a sajts Sr. Majestät des Königs und Commandeur der 1. Garde-Kavaljerie-Vrigade, Graf vo_n Bran d Lnburg ]„ und der General-Major, General- Major a ]a 811ij Gr. Majestät des Königs und Commandeur

der 3. Garde-Kavaüerie-Vrigade, Graf v o n V r a n d e n b u r g 11. , von Muskau.

"Be„rl'in, 23. April. Se. Majestät der König haben A(leruadtgft geruht; zrrr „Anlegung des dem Staats-Konnnis- farm bet der Thürmgrschen Eisenbahn, “Geheimen Regierungs- Rath Eggert zu_ Erfurt, und des dem Ober-Kapellmeister Taubert zu Berlm verliehenen Ritterkreuzes erster Klasse des .Herzoglich sachsen-erneftinischen Hausordens Allerhöchstihre Ge- nehmigung zu ertheilen.

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 23. April. Ihre Majestät die Königin war vorgestern bei der Feier des Stiftungstages des Kirchenbau-Vereins anwesend.

Gestern wohnte All-erhöchstdieselbe mit Ihrer Königlichen

,

Hoheit der Kronpririzeßsm der_Eröffnung und Sitzung der inter- natwnalen Konferenz sämmtltcher Vereine zur Pflege verwun- deter und erkrankter Krieger hci, deren Mitglieder um 4 Uhr im Königlichen Palais beiden Ma1estä-t6n vorgestellt wurden. -- Abends fand daselbst die lehte musikalische Soirée statt, zu welcher die Botschafter mit ihren Gemahlinnen geladen waren. Unter Leitung des Ober-Kapellmeisters Taubert vertraten den musikalischen Theil rau Lucca und Herr WoworSky, den dramatischen, unter „eitung des Herrn Luguet, dre französischen Schauspieler.

_ Der Bundesrath des Norddeutschen Bundes hielt heute eine Plenarsihung ab.

-- Der Kanzler des Norddeutschen Bundes Graf'von Bismarck-Schönhausen wird vom 24. d.M. ab an jedem folgenden Sonnabend srine Salons für die Abgeordneten zum Reichstag eröffnen. Die bezüglichen Einladungxn find an sämmtliche hirr anwesende Reichstagsabgeordnete bereits ergangen.

-- Das Staats-Ministerium trat heute unter Vorsiy dcs Minister-Präsidenten Grafen von Berarck-Schön- hausen zu einer SißungÉsmeen.

-- Jm Verlaufe der gestrigerrSißung des Reichstgges 5 des Norddeutschen Bundes berrc1h das Haus Kap. 1“. der Ausgaben des Bundes - Haushaltsetats: _ 335,450 Thlr. Der Präsident des Bundeskanzler-Amtes Wtrk- liche Geheime Rath Delbrück antwortete den Abgg. Kann [eßer und 'Frhrn. zur Rabenau. Nachdem noch der AHL. * erer (Bremen) gesprochen , ' wurde der Etat der Bundeskon ulate ge- nehmigt, desgleichen der der Bundesschuld, des Rechnngshofrs, der einmaligen und außerordentlichen Ausgaben, yhne 1ede Dts- kussion. Es PWM: Einnahmen des Bundes, Zökle ,und Ver- “bxauchssteuern, ,506 950 Thlr., Post: und Yertungsvexwaltungs- Einnahmen„ 21 61,270 Thlr., Ausgabe 2 ,596,899 Thlr. , also

' fich verbinden.

Abg. Stephani und Gen. angenommen:

Innung, die Rechte und

Diejenigenz jyelche an demselbem Orkc gleiche oder verwandte t(??ctteynerbe selbst ndtg betreiben, können zu einer Innung zusammen- Neue nnun en erlan en dur die e "t' n ' ' ten die RechteIeincr Korporatiogn. ck B sta rgu g rhrer Statu An der Debatte betheiligten sich die Abgg. Schulze, Ste- pham, Wagexrer ,(Neustetrin), Hirsch, Weigel, von Luck. Der Bundeskomnnffarms Gch. Regierungs-Rath Michaelis griff nach“ dem Abg. Wagener in die Disrusfion ein. Nach dem Aqtrage der Abgg. Stephani und Gen. wurden die Worte ge- ftrtchen: an demselben Orte. Der J. 99 lautet:

00Jurchildung eincr Innung smd in den Städten mit mehr als 20, Einwohnern 24 Personen, welche ihr Gewerbe b'ereits ein Jahr hindurch selbständig betrieben oder einer aufgelösten älteren Innung ?nYhtZcm haben, in allen übrigen Orten 12 dergleichen Personen er- or err .

Die höhere Verwaltungsbehörde ist jedoch ermächtigt, nach Um- standen _dte Bildung von Innungen auch bei einer geringeren Zahl vorrTherlnrhmcrn zu genehmigen , und zu gestatten, daß die Gewerbe- trerbenden mehrerer Ortschaften zu einer gemeinschaftlichen Innung

Das Haus lehnte diesen Paragraphen ohne Debatte nach dem Anfrage des Abg. Stephani und Genossen ab. Der Z. 100 lautet:

Der Zweck der neu zu gründenden Innungen besteht in der För- dz'rung der gemeinsamen gewerblichen Interessen, insonderheit soUen dle Innungen 1), die Aufnahme und die AuMildung dcr Lehrlinge, Gesellen und Gchülfcn der Innungsgcnossen bcaufüchtigcn, 2) die Ver- waltung der Kranken-, Sterbe- , Hülfs- und Sparkaffen dcr Innungs-

genossen leiten, 3) der Fürsorge für die Wittwcn und “Waisen der Innungsgenossen, namentlich durch Förderung der Erziehung und des gewerblichen Fortkommcns der Wai

en fich unterziehen.

Ohne erhebliche Debatte wurde der folgende Antrag des

Die Worte: insonderheit sollen u. s. w.« bis zu Ende des Para-

graphen zu streichen.

Dcr Z. 101 lautet: Die Leitung der Vorberathungen wegen Errichtung einer Innung

steht der Kommunalbchördc, die Feststellung und “Genehmigung des Statuts aber der höheren Verwaltungsbehörde zu.

Nach dem Antragc des Abg. Twesien erhielt dieser Para-

graph folgemdr Fassung:

Die Genehmigung der Inmmgsstaruten steht den höheren Verwal-

tungshehörden zu.

Die W. 102-105: Z. 102. In dem Statut smd dieBedingungcn der Aufnahme in die Pflichten der Mitglieder, der Maßstab, nach

welchem laufende Beiträge der Innungsgerwffen auszuschreibcn find, und dre besorxdcrcn Folgen, welche an die untcrlaffene Zahlung der- selben fich knupfen, dre Art der Zusanunenseyung des Vorstandes, im-

[e-ichen die Einrichtungen für lngelegenhciten festzuscßcn. Z. 103. Jede Innung muß einen Vorstand haben , dessen Mit-

die Verwaltung der gemeinschaftlichcn

“Bundeskonsnlate, glieder von den Innungsgcnosscn zu wählen smd.

§ 104. Die Höhe u“nd die Verwendung der Beiträge, so wie

die Verwaltum des Etats-, Kaffen- und Rechnungswesens, wird durch Beschlüsse der

nnung geordnet.

§. 105 Die Bestimmungen in den §§.82-97 finden-auch auf

neue Innungen Anwendung.

wurden meist ohne Debatte angenommen. Der Z. 106 lautet: Korporationen von Kaufleuten, Welche ausschließliche Gerverbs-

Fieani e nicht Fugestandcn haben, unterliegen nicht den Vorschriften 2 e

itels.

Ueberschuß 264, 71 Thlr., zu gemeinsamen außerordentlichen Yus- Es sprachen die Abgg.'Stephani, v. Hennig, v. Lyck- VM -ZZ!/)eyt)17e1rf€§rderlich 27,000 Thlr., bleiben zur Verthetlung dtspombel Wedemeyer, Frhr. v. overheck, sowie der Bevollmächtigte zum ; hlk-x

Telegraphenverwaltung, Einnahme 2,934,300 210'

Bundesrathe Königl. c'ichsische Ministerial-Direktor Weinlig,