1869 / 98 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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" . 27.34 mit ens. unter dem geseßlichenVorbebalt entlassen. anderen chvexbe oder zu einem apdercn Berufe übergeht. Dem , JAZtYEtt-Zr MZlitärZJVerwaltun . Durch Verfügung des Krieg§- herrn ist in dtesem Falle, wcnn "LJ" _ein Anderes verabredet MFM, Minißcriums. Dcn 9. April. 5 lumc, Intendantur-Sekret'ar das Lehrgeld noch fur einen halbjabrtgenZeitraum nach Ablauf des vom K*]. Armec- Corps, Behufs Uebertritts in den Großherzoglxch Quartaxs zu zahlen, in MLM!" der Lehrlmg abgeht. badischen Militär Verwaltungsdienst,ausgeschieden. Den 16. Aprtl. Dteser Paxagraph erhielt nach Annahme emes Amende Walter, Jntcndantur-Ratb vom 117. Armeq-Corps, zum )(. Armee- ments Stephan! folgende Fassung:

Corps kascßk- DM ]9- April. Scheurtch, Jntctxßantur-Rath Wider den Willen des Lehrhcrrn kann das Verhältniß vor Ab- vom 1'111. Llrmce-Corps, zum 111. Armcc-Corps, Kruger, Intcn- [auf der Lehrzeit aufgehoben werden, Wenn der Lehrling zu einem dantur-Affcffor vom 111. Armcc-Corps , zum 1. Armec-Corps verscßt. andern Gcwerbe odcr Flu einem andern Berufe übergeht. Dem Lehr-

herrn ist in diesem Fa e, Wenn nicht ein Anderes verabredet Worden, das wciterlaufende Lehrgeld noch bis zu einem halbjährigen Betrage

. . . zu zahlen. N ! chk “Mk [* ck es 5“. 129, welcher lautet:

Preußx-n. Berlin, 28. April. Se, Majestät der Durch dm Tod des Lehrherrn oder Lehrlings wird der Lehrvertrag König nahmen gestern den Vortrag des Milttärkabmets ent- anfgevoben-

] en ei 6 e utation der Dcle jrten um Auf den Antrag des einen oder des anderen Theils ist der Lehr. ZTWBaxxxxalFWLjngreß L FLZ welchcr Allerhöclßstdemsezlben vektkW NW da"" ?Uföuhkbms M"" her WMW “ZW der Lkbklinß eine Adreffe überreicht WurÖZ - Heute nahmen Sc Maikskät zur (?ckanng Yx-[FUIWWJTULU VerpflÉYUQ'Zan usnfahtgbwkérd.

* . , * . ' * Jn et en a cn erw g wcnn m u ere vera re et i d' W KMU! d?" BUMI dLsClVLLkabmcks MUMM UNd Mf?" AuScinanderscßung hinsichtlich des Lehrgeldcs nach Verhältniß defis“ ox? rtrtcn Mit dem MUUÜLZ-PÜÜÖNJW?- rcits abgelaufenen Theilcs der Lehrzeit zur ganzen Dauer derselben. *“ Ihre MULSÜUT die KÖULJM wohnte vorgesteryund wurdc unverändert angenommen. gestern den Siyungen der internationalen_Konferenz bet und J, 130 lautet: besichtigte heute das chemische Laboratorium des Professor Bei Auflösung des Lehrvcrhältnisscs kann der Lehrling““"überdie Hoffmann. Dauer der Lehrzeit und die während derselben erworbenen Kenntniss

___-__ ' uyd Fertigkeiten, so wie über sein Betragen 139111 Lehrberrn ein Zeug-

» Der Bundesrath des Deutschen Zollverems Znß Zorléekttt;„chwclchck§?sx an Antrag dkadEZLthxtligdken (???dxvenn 9123er:

- * „„ * en 11 a 1 nt zu ermnern n ,e , tn en a en von er

trat heute zu einer Plenanme Gemeindebehörde, auf dem Lande von dsr Ortspolizei-Bchörde kosten-

_.. ' ' d s ' sta s und stempelsrci zu, beglaubigen ist. . ' des NoIrUZ 132381??fo nÖLLrZZ Ms“ FUJYUYJYZ FrelZewerKe. Derselbe erhtelt nach Annahme cmes Amendements Wetgel

folgende Fassung:

Ord'FZgZZhY-zYYMZZMW angenommen“ D Beid AuLflltZsunxz de? ZehrverYältYisZesslann dcr Lehrlinékübetr dxie ' . ' - auer er e rzei un ie ren er e en erwor enen enn nixe

dem JGZZojfseFieeiJYfZWYZgUZZrZFYNIZcerLLMUFMU derselbe bei uz1d Fertigkeiten, soxvie über sein Betragen voxn Lehrherrn ein Zeug- ' fordern, welches, auf Antrag der Betheiltgten und wenn gegen

..,...Frxx.Yz,«.?kaZMSMZIJF.?FKZZZFZMM-ax? ckck ckckck ck ckckck ckckck ckck ckeckeckckckckckcke dem Lande vor der Ortsvolizei-Bcbörde. kosten§- UFH] TAUBE?“ ZU beglaubtgen ist- §' 122“ Vor der Aufnahme *st feßzustellen, Ob der Lehrherr Für die Aufnaßme und Entlassung der Lehrlinge dürfen keine

' ' t . 119 u d 120. .. , . befugÖZHLZlßlZZiYYJTUIUUß ertFmFsdaß er "lesen, )schreiben und rechnen KZYthrthechrKOben, sondern nur dte baaren AuSlagen m Ansaß ge.

kann, ingleichen durch eine Bescheinigung seines Rcligionslehrers nach- Derselbe erhielt folgende Gestalt"

Wei en da er in der Glaubens- und Sittenlehre enügende Kennt- nis! b,efißt.ß Nur aus erheblichen Gründen darf eJUem Mangel an Fur die Aufnahme UUd Entlassung der Lehrlmge dürfen keine

diesen Kenntnissen nachgesehen Werden. Dcr Lehrherr ist alSdann ver- Gebühren erhoben werden.

pflichtet, für die Nachhülfe nach den Anordnungen der Ortsschul- ZieLZBLestlJtrthden der §§ 107 bis 118 und 121 bis 131 finden-

b örde u or en. ,. , . ck Z. 1z23.s IJie Verabredungen über die Lehrzeit, das Lehrgeld und auf die Gehülxen und L'ebrlmge der Ypotheer und Kaufleute, m- die sonstigen Bedingungen sind bei der Aufnahme zu verzeichnen. Jetchxn guf dte Werkmgtster m Jabrtken, keme .Anjvendung. Die

Gegen die Erklärung des Kommissarius des Bundesrathes erhaltmsse derselben zu thrcn Lehrherren und Arbeitgebern sind ferner-

: - - - . hin nach den bisherigen Vorschriften zu beurtheilen. Geh. Reg.Ra1h M1chael1s wurden dtese Paragraphen auf An_ Das Haus trat diesem Par a gr aph en mit dem fßlgenden

trag des Abg. Stephani gestrtchen. Antrags der AY]?- v. Zehmen und Ackermann bei:

Die . 124 und 125 lauten: . , . §.124.§ erLehrherrmuß fich angelegcn sein[assemdenLebrlingdurch § V?LYFMFULU orte: finden, cmzuschalten: Mit Ausnahme des

Beschäftigung und Anweisung zum tüchti en Gesellen auszubilden.

Er darf dcm Lchrlin e die hierzu erforder iche Zeit und Gelegenheit J 133 „MUM: _ . durch Verwendung zug anderen Dienstleistungen nicht entziehen. Der „Die Bestimmungen _der W 107 [Us 117 ÜUÖM auch auf Fabrxk- Lchrhcrr muß bemüht sein, den Lehrling zur Arbeitsamkeit und zu arberter AUMUÖUUI- , , guten Sittcn anzuhalten und vor Lastern und Ausschwäfungen zu _ Der Abg.Schwe1ßer heantragte, nach dtesem Paragraphen bewahren. , , emen neuen Paragraph einzuschalten.

» 125. Der, Lehrling 1st_dcr vaterltchcn Zucht dcs Lehrherrn Hierzu sprachen die Abgg. Schweißer, Stumm, Hirsch, unterworfen und m Abwesenhx'tt des chrherrn axtch dmx denselben Wagener (Neu-Stettin), v, Wedemeyer, Friedenthal, so wie der vertretenden Gesellen odcr Gehulfcn zur Folgsamkctt verpfltchtet. Kommissarius des Bundesratbcs Geheimer Regierungs- Rath

ZÖFJÉÖIUMÉM JU keiner DÜZkUsfi')" Anlaß. Michaelis , worauf der vom Abg. Schweißex beantragte neue ÖaäLehrverhäÜniß kann in den Fällen, Welche im „Z. 114 bczeich- PMWMJWÜZJFYYT YZZJL'PZYY UDF?! (?leßsun Ech??? ge 5 net find, ÖMZ d„UU Lehrherlrn vor qukanbdskk dLEszsz “Z'fgzhobm des Norddeutschen Bündes wurLe um 11“- Uhr durch den Werden. „m fur emen so chen Fa eme con eren era re ungen Präsidenten ])1', Simson eröffnet. Von den Bevollmächtigten

etro en 0 i das Le r eld nicht nur für die bereits ab elaufene Heißfßotxdesrn asxtxch für 13ng laufende Jahr zu entrichten. g zunx Bundesrat!) war der_Bundeskanzler Graf von B1Smarck-

Nach kurzer Debatte nahm das Haus diesen Paragraphen Schönhausen und dex Prastdeqt des Bundeskanzler-Amtes an- mit folgendem Anfrage des Abg. Stephani an: wescnd, ayßerdem d„1€ Komnnffartetx des Bundesrathes, Ge-

An Stelle der leßtcn beiden Zeilen zu soßen: »so ist das Lehrgeld heime Regterungs-Rathc [)1'. Michaelis und von Puttkamer. stets für die bereits abgelaufene Zeit zu entrichten. Danebetx gebührt, Vor Eintritt des Hauses in die Ta eSordnung verlas der Wenn der Lehrling in den Fällen des §. 114 Nr. 1-4 zu scmer Ent- Präsident ein Schreiben des Ober- PW urators Vier aupt in lasung,Vska"lassung gcgkbknhak- dx"! LchrbLan.als Entschädigung Düsseldorf an das Präsidium des Reichstags, betre?fend die das j§c1t162l7aulf§2§t9chrgeM W zu Umm halWhr'ge" Betrag“ ,IcstnahmesK desslbReichtagl'stxxittgliedYTthckhenTle tinsCYadbach und

' . , -' _ - xe gcgen »cne en cmgeczee gert 1 e neru ung. Wich den thlcn dcs Lehrherrn kann das Vcrhaltmß vor Ablauf Der Abg. Löwe begründete darauf die folgende Interpella-

der Lehrzeit aufgehoben Werden, wenn der Lehrherr die ihm nach tion' Wird dem Reichötage noch in dieser Session ein GMF

„124 obliegenden Ver “li tun en röbli verna tt oder das Zech 7?“ väterlichen ZthYußbYauckét, ck ck W * Fm Schuss der deutschen Auswanderer m den Häfey _de DW Entscheidung darüber, ob der Fall einer solchen Vernach- orddeutschen Bundes uud auf den demselben angehört en Kstéjmßg ZderÉincséZ s9f1tchendUs7n§ßkzr1a1uchs vorhanden ist, erfolgt nach Schiffen vorgelegt wechn UULWLUHL Maßregeln sind inzwijÉen a ga e er or )rt cn e , . * ' d"'n -- . ; (?Tütttdicse FntYDciZUYZ gegxn dent Lethheth aus, so xatsnÖ Zexselbsc JÉJLJTFLWYZKZZT chuH B zum Erlaß eines solchen Ge ur r a ung cr ur) :e amchci ie n er »ringung c c rin .. *." „„ - - ZntstC'andcn Mehrkosten im Rechtswcgegangchaltcn Werden. g t D“ [ngstdebnt ?cs tBtuanskanzlex-Amts, WLr-kllchér Geh' Leßtcrcs giltaucl) von dcm Falle, wenn dem Lehrhcrrn die Bc- Nah D,“ bruck, “:" wor e e Lese IUKWLUÜUM ww fo„gt. fugniß, Lehrlinge zu haltcn, entzogen wird. (J. 120.) Meme HEUMU JA,), glaube, da[)“ 1ck d"tc IUtechÜlen der Derselbe wnrde nur redaktionell geändert, Herren Abgeordneten fur Bochum und fur Hagen mcht besser

8. 128 lautet: beantworten kann, als wenn ich, anknüpfend an die Mittheilung,

Wider den Willen des Lehrhcrrn kann das Verhältniß vor Ab- die ich iy der vorigen Session Über dicser) Gegenstand hiesr zu 1an der Lehrzeit aufgehoben Werden , Wenn der Lehrling zu einem machen die Ehre gehabt habe, zur Kenntmß des Hauses brmge,

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was seitdem in der Angelegenheit, um die es |ck handelt, ge“ mit der Regierung der Vereinigten Staaten. Die Idee eines

schehen ist. Ich theilte damals nzit, daß aus Veranlassung der solchen Vertra es war in Amerika elb ent nden e atte im W." dem Herrn Vorrednex erahnten gnd noch 111 frischer Financedepartßment in Washingtms1iKenUÉcslprunä.stEshwurde ÜMYYÉJ eiKeefiZdZYFZsFFfaÉFteZYdSaFZeTitXZ!Jerrnß'Zun. von Seiten des Bundes in Folge des Beschlusses des BundES- . , _ , ' re„u [„ en, raths bereitwillig auf diese Anregung ein e an en und es wurde emem sächstschen und emem mecklenburgischen Vevoamachngten, der Ge andte des ' ' g g g, MYM?eeirdeZKaräxßtethtsdriveanchZtuFYYHSfZJZeÉtZchkMdsentsendez Verhansdlungen NKWD? "ÖsXAMLf?)?üonFeZZzhkaYmF , _ nrt unge„n un treffen, da erade in der eit ' ' deren Handhabung |ck zu UUWklehtkkx und Vorschlage zu der neu erßmthe Gene'ral-KZonsÜlaKs YttnSdTFefoerNseYYFZ machen, ob und was zur Verbefferung dieser Vorschrrften und im Begriff war, auf seinen Posten abzugehen Er erhielt den Emrichtungen etwa,zu gxschchen habe,_ Ich bemerkte Yamals Auftrag, zunächst hier noch in Deutschland *sowohl aus den ferner,„daß der Beruht dleser Kommission „an die zustandlgen beim Bundeskanzleramt vorhandenen Materialten als durch Agsschusse des Bundesraths uberw1e„sen sex und daß m kxurzer lebendigen Verkehr mit den Behörden und Betheiliäten an den Zeit em Beschluß des Bundxsraths uber d1e Angelegenheit be- beißen Auswanderungshäfen fich die nöthjqe Information zu vorstehe. Dieser Beschlxtß tft m der That wenxge Tage, nach: vemchaffen. Es durfte außerdem mit Rücksicht auf seine frü- .dem dle Jnterpellattoy m der yortgen Sesfion hier gestelltwar, here Steklung von ihm mit Recht vorausgeseyt werden daß es erfolgt. Er hatte dret Gegxnstande zu txeffen. _ th an den Grundlagen für diese Information übera,[l uicht Zunachst handelte es sich dgrum, die m den beiden Hanse- fehlte. Er wurde dem Freiherrn von Gerolt für die in stadten beßehenden Geseße uber den Schuß der Aus- Washington zu führenden Verhandlungen beigegeben. Er selbst wandexcr ms Auge _zu. fassen und slch zu frggen, h1e1t es für seine Aufgabe, einen Entwurf zu einem Vertrage ob dtese Geseße denxem en Anxforderungen enxsprachen, zwüchen dem Norddeutschen Bunde und den Vereinigten Staa- welchx im Jnjteresse der, uswanoerer bis zu _emer aU- xen über diesen“Gegen|and aufzustellen, einen Entwurf den er gememen geseßltchey Regultrung d_er Frage: durch em Bundxs- m New-Yoxk selbst mit den dort vorhandenen VethciligÜen und gesxß zu treffen sexen. Es ergab sxch, daß 111 Hamburg berctts Sachkennern durchsprach, und welcher den mit den Vereinigten wahrend der Axbetten der Konnmsfion dxe Ge,€chbung duxch Staaten eingeleiteten Verhandlungen zu Grunde gelegt wurde. an am 20. April v. J. erlassenes Geseß m'genugender „Werse Leider haben diese Verhandlungen zu einem Ergebniß nicht ge- YZZJTZXY elYßFee'n "ij) te1rtgc§i thégeabY, chtß nZBtrenZen dle ch- führt, ude um klar zu machen, um was es sich dabei handelt, , ' _ n 11 un en 111 er emzuru - en ie mir e ' * geblieben set, was tm Interesse des Schußes der Auswanderer ver- einzßgehen. MWM, etwas näher ans den Gegenstand

1a11gt werden muß. Es bezog sich das einmal darauf, daß Die Vorschriften, welche im Interesse des Schußes der Aus-

111 Bremen Hie Bemtßyng des Orlogdeckcs zum Transport der wanderer e e [' * ' Passagiere mcht ,UUbdegt VckbOtkU war, daß es an Vorschrif- zerfallen ix? sereklich Gordtfxßpreet?ÉeTTHj1s€ÜLLsYOYZxéff§Ye XZDYHÖZLF:

„ten fehlte über die den Auswandererschiffen beizugebcnden Medi: dingt feststehende Verhältnisse beziehen, und solche, die von

kamente, daß es an einer Vor rit ? lte wona' die Aus- - - watndererfeinesx Frztlickxndxlßétcrsrstcxyuxdg fbhÉi Zar EinsLiffUt1g zu [;D-522161zleejFIiZeexFuBZZYKZJBL]?döie Fer; FTFMKZÉYXFÉT un erweren n , un «1 endlich ie cstimmungen, durch Bochum bereits eerhnth t' d s ' d “d“ ' " welche gewisse Gegenstände, gewisse Waaren von der Vesörde- die 6 e der Deckee jn dTnÜ a, sm [“e V0rschr1ften_uber 7Hung ,an AUÉZwapdereysMffen als Beiladung aussescbloffen sind,H (“?ber die Din,1e11fi0nen Kn?“YMMÜYÜMYWÉLZY smd,mchtvo[lstand1g genugten. Dcr VundeSrath-« und das war stellen, über die Anzahl von Kubiksußeu die ein Schiff ent- dkk erste Beschllxßx W er ZU, fassen hatt; * LUUCM ÖM SMW halten muß , um eine gewisse Anzahl voÜ Paffagieren aufzu- von „Bremen, in dieser Beziehung „zzmachst, semxrsetts geseyltche nehmen. Das sind Vorschriften, die unbedingt überall kon- Abhulfe ZU treffen. Der („3koka ZEMST T| MMM APsUchM trolirtwerdenköuncn,und_darauflegeich daZHauptgcwicht- entgegxngekommen- und es tft am 37. Novemer 19- J- in Vre- wenn ihnen zuwider gehandelt wird, Überall auf der ganzen 111911 etne;Verordnttng crlaffen, _durch WLW? dl?- hlkk Lb?" VM Reise verleytwerdcn. DieandcrnBestimmungen-undichmöchte nul? tbcz-stchneten Punkte 111 einér befriedigenden Welse re- denen nicht eine so wenig hervorragendeBedeutung beilegen, wie gu tr smd. ' , ' dxr Herr Abgeordnete für Bßchum « beziehen sich auf den Pro- Dte zweit? Aufgabe, 1716 der Bundesrath ms Auge zu faffcn vxant, auf dre Bcköftigung der Passagiere,“ fie beziehen sich auf hatte , wax du; _ und 1_ch deutet; das bei Beantwortung der die Erhaltung der Rexr1lichkeit und Ordnung und beziehen sich Interpellation n) der vorigen Scsjion bereits an - , die dem «„und das ist nicht das Unerheblichste » auf den Schuß der Hunde durch die Bundesverfassung Überwiescne Oberaufsicht weihlichkn Passagiere gegen das, was ihnen auf der Reise uber das AztswandcrungsMsen daßurch in Wirksamkeit zu pafjiren kann. Diese Vorschriften, meine Herren, werdcn Tag 16er , daß em Bundesbeamter beanstmgt wird, über die Be- fÜr Tag gehandhabt. Sie können Tag für Tag übertreten folgung der zum Schuße der AUSWandcrcr in den beiden Aus- werden während der. ganzen Dauer der Reise. Nan liegt die wanderungshäch erlassenen Vorschriften von Btmchwcge-n zu Sache Völkerrechtlich so. Kein Staat kann Jurisdiktion über wachen. Diese Einrichtung, ist mit dem Anfange dieses Jahres Handlungen in Anspruch nehmen, die auf dem Schiff cines ms Leben getreten,“ es ist em höherer Offizier der Kriegsnmrine anchrn Staats auf offener Sec bsgangen find,“ er hat nur nach ,Hamburg-kommandirt mit dem Auftrage, sowohl in Be- Jurisdiktion Über Handlungen, die auf einem solchen Schiff ziehung auf dte„in Hamburg abgefertigten, axs auf die in begangen werdcn, wenn dieses Schiff innerhalb seines See- Bremen oHer vtelmehr in Vremerhafen abgesertigten Aus- gehtetcs ist. Daraus folgt: wenn ein deutsches AuZwandcrer- wanderxrschtffc die Ueberwachung der in den beiden schiff nach New-York kommt und es sind etwa nicht die ge- Hansestcidten bestehenden Einrichtungen zu übernehmen, hörigen, Dimensionen der Decke vorhanden , oder es sind mehr 13,16 Aquührung dieser Einrichtungen zu kontroliren, sick) Persön- Pasjaglßrx VOTHMÖM- Als es zulässig ist; so Wikd allerdings nch von dem Zustande der AuSwandererschiffe rcchtzeitig vor gcgen dteye Vorschriften kontravenirt noch innerhalb des See- der„en Auslaufen zu überzeugen, Kenntniß von der vorschrifts= Zebtets der Vereinigten Staaten, nämlich auf der Reise von maßigen Beschaffenheit des Proviantes, im Falle von Mängeln “4 Meilen, die das Schiff bis zum Einlaufen in den Hafen sich mit den betheiligtcn Landesvehörden in Benehmen zu_ seßen von New-York zu machen hat. Und in Beziehung und, wenn dieses Benehmen wider Er_warten nicht zu einem auf, solche Kontraoentionen ist die Jurisdiktion der Erfolge führen soklte, darüber an den „Herrn Bundeskanzler zu Verenngten Staaten vorhanden. Dagegen ist sie absolut bxrrchten. Wie gesagt, diese Einrichtung ist mit dem Anfange nicht Horhanden in Beziehung anf alles das, was anf dxeses Jahres ins Lebcn-getrctcy, und de_r mit der Ausühung der, Reise vorfällt. Wie die Gescßwidrigkcitcn, die auf der dleser K_ontrole beauftragte Offizier hat seitdem Gexegcnhett ge= Reise vorgekommen sein können, sind auf norddeutschem Gebiet habt, eme beträchtliche Anzahl von Attswandérxxschiffcn sowohl vyrgekommen, denn das norddsutsche Schiff cht das norddeutsche 111 Hamburg, als in Bremerhafen dex Rchston zu UUtcr- Gebxet fortund auf Zuwiderhandlungen, Dieauf norddeutschcm werfen. Er hat nach den von ihm vorliegenden Bcrxchtxn an- Gebixt, vorgekommen sind, erstreckt fick)" die Jurisdiktion dcr zycrkennen gehabt, daß qllen den Bemerkungen, du: er m Be- Vcretmgten Staaten nicht. Umgckc'hrt gilt natürlich dasselbe. zwhung auf diesen oder [enen Punkt zu machen Veranlqssung chy man nun zwischen dem Norddeutschen Bunde und den gefunden hat, von Seiten der hamburger sowohl, wle 4de_r Vexemigtcn Staaten einen Vertrag über den Gegenstand bremex Behörden bereitwillig „Folge _geletstet tft, und daß Hte schlt'xßen will , der sich - und ich wiederhole das -- nicht be- vyn, thm „hervorgehobenen Mangel tm emzclnetz Falle berett- schrankcn kann auf die Regulirung der, wenn ich so sagen darf, Willig thu1fe gefunden hahen. Das 'tftpdcr zweite Punkt. ' feststehenden Verhältniss, sondern der auch alles das zu um- Dt? drttte gnd unzweifelhaft mtchttgste Frage betraf die affen hat, worauf es bei Reisen ankommt, so wird man von allgememe geseÉltche Regelung des Gegenstandes selbst, und elbst darauf geführt, daß es nothwendig ist , Vorsorge dafür zxvar nach der, ette hm, welche von dem Herrn Abgeordneten zu treffen , daß solche Verabredungen, wenn ihnen zu- fur Bochum bet Begründung der Interpellation bereits heryor- wider gehandelt wird, dadurch aufrecht erhalten wer- gehoben worden lst, nämlich im Wege eines Vertrages zunachst den können, daß die Zuwiderhandlung bestraft werde.

M.