1869 / 108 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

1946

an 11 e en, Wel er dem Schuldner vertragsmäßig gebührt. Es macht keißiexihUnterschciLd, ob der Lohn nach Zeit _oder nach Stück berechnet wird. Ist der Lohn mit dem Preise für gxltefertes Material oder mit der Vergütung für son ige Auslagen in emex ungetxetxnten Summe bedungen, so gilt als ohn der nach Abzug )enes Preises oder ]ener

Ver ütun fich ergebende Betrag. . , gDangaus trat dem Anfrage der Komunsfion bei, diesen

ara ra ol enderma en zu fassen; , P Aiks Yzßrfütßng ist jedßr dem BcrechtaYen gedührende Vermögens- vortheil anzu ehen. Auch macht es keinen ntersch1cd, ob dieselbe nach

Zeit oder Stück berechnet wird. Ist die Ver utun mit dem Preise oder Werth für Material oder mtt dem Er 613 an „erer Aysla er) 111 un etrennter Summe bedungen, so gilt als Vcrgutung im «mne die es Geseßes der Betrag, welcher nach AbzuZldes Preises oder des Wertbcs der Materialien und nach Abzug der uslagen Übrig dleibt.

Die §§. 4-7 wurden nach dem Antrage der Kommission

gestrichen. , ' _

Als Z. 4 beantragte die Kommxjfion: -

Das egcnwärtigc (Heseß findet kem_c Anwendung: Z auf dcp Gehalt un?) die Dienstbezüge dcr öffentlichen Beamten; )auf die Beitreibung der direkten persönlichen Staat§- und Kowmunalsteuern, oweit dcr beizutreibende Rückstand nich; fruher, als '." dem der Be- chlagnähme vorangegangenen Monat falltg geworden ist; 3) auf den Gehalt und die Dicnstbe ü e der im Privatdtenste dauernd qngesteüten Personen, soweit der (Zekammtbetrag die Summe von, vierhundert Thalern jährlich übersteigt. Als, dauernd in diesem Sinne gilt das Dienstverhältniß, ivenn dasselbe geseßlich, vertrags- oder gewohnheits- mäßig mindestens auf ein Jahr bestimmt, oder bei unbestimmtex Dauer für die Auflösung eine Kündigungsfrist von mindestens drei Monaten einzuhalten ist.

Diese Fassung wurde nach einer länÉeren Debatte, an der

die Ab . Grumbrecht Fries Graf, ulenburg, v. Hennig, Zoobrkel, LaMer betheiligten; mit den beiden folgenden Amende-

ments angenommen:

1 des Ab . Grumbrecbt: N)r. 2 des a 4 der Kommisfionsvorsckzläge dahin zu fassen; 2)

auf die Beitreißung der direkten persönlichen Stgaxssteuerxi und Kommunalabgaben (die derartigen „Abgabey qn KL'Us-, Kirchenq Schul- und sonstige KommunalVerbgnde' m1t eingceschloffcn), so„fern diese Steuern und Abgaben nicht seit länger als 3 Monaten fallig geworden find.

2) des Abg. Fries: _

in Z. 4 der Konimisfionsvorschlage nach Nr. 2 Folgendes einzu-

Yclhalten: auf die Beitreibung der'quf geschlicher Borsäxth beruhenden limentationsansprüche dcr Famrliengltcdex. („ __ ;- -

Das Haus trat darauf dem 55.5 m der folgenden Fassung

- der Kommission bei: . Dieses Gcseß tritt am 1. August 1869 mjKraft., _ Die bis dahin verfügten, mit den Vorschriften dieses Geseßes nicht

vereinbarten Beschlagnahmen sind auf Antrag des Schuldners aufzu-

heben oder einzuschränken. . , Dagegen finden die Bestimmungen des zWeiten Absaßes des 8. 2

auf frühere Fälle keine Anwmdupg. Nachdem mit diesen Abänderungen das anze Gesch an- ese wegenBe-

genommen war, folgte in der Tagesordnung: " richtigung des Haushaltsetats des Norddeutschen undes fur

1868. Der Bundesbevollmächtigte Wirkliche Geh. OberzFinanz-

Rath Günther leitete die Debatte ein. Es sprachen die Ab 9.

Frhr. v. Hoverbeck, Wehrenpfcnnig, v. Benda , v. Camphau en

(Neuß), Lasker, Frhr. v. Patow und der Präsident des Bundes-

tanzler-Amtes, Wirkl. Geh. Rath Delbrück, worauf das Geseß

an eine Kommission von 14 Mitgliedern gewiesen wurde. Schluß der Sißung 4 Uhr 20 Minuten.

- Die heutige (39) Sißung des Reichstages des Norddeutschen Bundes wurde um 111 Uhr durch den Prä- sidenten ])1'. Simson eröffnet. Von den Bevollmächtigten zum Bundesrathe waren anwesend: der Präsident des Bundes- kan ler-Amtes, Wirkliche Geheime Rath Delbrück, General- Po Direktor von Philipßborn, Vize-Admiral Jachmann und Oberst von Chauvin.

Der erste Gegenstand der Tagesordnung betraf: Dritte Berathung a) über den Geseßentwurf, betreffend die Feststellung des Haushalts-Etats des Norddeutschen Bundes für das Jahr 1870 und den Etat für 1870; 6) über den Gesc entwurf wegen Abänderung desteseYes vom 9. November 867, betreffend den außerordentlichen Geldbedarf des Norddeutschen Bundes zum Zwecke der Erweiterung der Bundes-Kriegsmarine und der Herstellung der Kuftxnvertheidigung, auf Grund der in zweiter Berathung unverandert angenommenen Vorlagen.

Abg. von Forckenbcck, beantragte, die Verathnng der Ein- nahmen des Haushalts-Etats und das Etatgeseß von der Tages. ordnung abzuseycn. An der_Debatte betheiligten sich die Abgg. von Forckenbeck, Lasker, Frxthr. von Hoverdeck, von Vlanckcn- burg", Oehmichen, Graf Klexst, Graf Baffewiß, Graf Schwerin, von Luck, Frhr. zur Rabenau, von Benda. _

Der Präsident des BundeSkanzler-Amtes, Dclbruck, nahm nach dem Abg. von Fdrckcnbeck das Wort. Das Haus trat

ordentlichen Ausgaben wurden in dritter Lesun ohne erhehliche Debatte bewilligt. Zu Kapitel 1., Vyndeskanz er-Amt, Titel 6 Unterstiikungen beantwortete der Präsident des Bundeskqnzler. Amtes Delbrück eine Anfrage des Abg. Vernhardi. Zu Kap1tel?„ Bundeskonsulate, sprachen die Abgg. Becker (Dortmund) und

rhr. zur Rabenau, sowie der Prasident des Bundeskanzler. Znites Delbrück. Der die Abänderung des Geseyes vom 9. No- vember 1867 betreffende Gesehentwurf wurde ohne Debatte ge.

ne mi t.

h Cgs folgte in der Tagesordnung: Zweite Berathung iiber den Geseß-Entwurf, betreffend die Kaution _der Bundesbeamten. Der Abg. Kannegießer befürwortete“ den 'Anxrag: aus dem GeseY-Entwurfe, betreffend die Rechts'verhältniffe _der Bundes- beamten, den §. ] ebenfalls als I. 1 m den vorliegenden Ge. seß-Entwurf aufzunehmen. Das Haus txat dem Geseß-Ent- wurfe mit dem Antrage des Abg. Kannegießer , sowie den fol-

genden Anträgen des AHT Mosch zu §. 12 bei: , 1) hinter dem Worte: Empfangscheins, einzuschalten die Worte:

oder im Falle des Verlustes desselben des gerichtlichen Amortisations-

dokumentes. 2) ferner die Worte zu ftreichen: Im Falle des Verlustes des

Empfangscheins, und dafür zu seßen: Von der Freigabe des gericht. lichen Amortisationsdokumcntes u. s, w. Der dritte Gegenstand der Tagesordnung betraf: Erste und

zweite Berathung iiber den Postvertrag zwischen dem Nord- deutschen Bunde und dem Kirchenstaat. _Ohne Debatte trat das Haus dem Vertrage bei. Schluß der Sißung 1234 Uhr.

- Nach den beim Ober-Kommando der Marine einge- angenen Nachrichten sind S. M. Fregatte »Niobe-v und rigg vRovera am 10. d- M. von Plymouth nach Ktel in

See gegangen.

Nierklenburg. Schwerin, 10. Mai. (M. A2 Der Großherzog und die Großherzogin beabfichtt xn, egleitet von der Herzogin Marie, zum bevorstehenden P ngstfeste sich nach Rudolstadt zu begeben , und werden dem Vernehmen nach am 14. d. M. von hier dorthin abreisen. Der Großhxrzdg wird damit eine militärische Reise in Begleitung Sr. Majestät des Königs von Preußen nach Hannover, Bremen, Oldenburg, Iahdehafen, Osnabrück, Münster und Minden, in der Zeit vom 23. bis 30. d. M. verbinden.

Sachsen. Altenburg„ 10. Mai. ?eute Nachmittag wird im Herzoglichen Residenzschloffe der Be uch Ihrer König- lichen Hoheit der verwittweten Großherzogin Alexandrine von Mecklenburg-Schwerin erwartet, welche, auf der Durchreise ins Bad begriffen, mor en wieder abreisen wird.

Hessen. Darmstadt, 10. ai. Die Abgeordneten- ka mm er beschloß in ihrer heutigen Sißung in Uebereinstimmung mit ihren früheren Beschlüssen die Zuzichung der Aktiengesell- schaften zur Einkommensteuer.

Oesterreich -Ungarn. Wien, 10. Mai. (W. T. V.) Beiden Häusern des Reichstags ist Mittheilung gemacht wor- den, daß der Kaiser am 14. d. Abends sämmtliche Reichstags- mitglieder in der Hofburg empfangen wird. Die feierliche Schließung des Reichstages wird Sonnabend, den 15. d. M., Vormittags 11 Uhr, durch den Kaiser in Person erfolgen.

- Das Abgeordnetenhaus hat den Geseycntwurf, be- treffend den Bau einer Eisenbahn von Bludenz an die bayeri- sche Grenze m1t waxgbahneu an die Rheingrenze und an die österreichisch-schweizcrische Grenze, genehmigt.

-- Das Herrenhaus nahm das Volksschulgeseß unver- ändert an, nachdem em Antrag auf Uebergang zur Tages- ordnung abgelehnt worden war.

Prag, 10.Mai. (Prag.Ztg.) Der Prinz von Olden- burg ist heute früh, „um in die russische Armee einzutreten, nach Petersburg abgereist.

Schmeiz. St. Gallen, 10. Mai. (W. T. B.) Dem Regierungsrath liegt gegenwéirtiJz der Vertragsentwurf zwischen dem Konsortium von_ Pariser » anquiers und der Gesellschßft der vereinigten Schweizerbahnen vor über die Eisenbahnverbm- dung mit der Lombardei. Die projektirte Linie würde längs des Vorder- Rheinthals über den Lukmanier nach Bellinzona- mit Abzweigung nach Locarno und dann Über den Monte Cenere nach Camerlata, dem Anschlußpunkte des lombardischen Netzes, gehen. Der Regierungsrath hat zwei seiner Mitglieder,

ferenzen abgeordnet.

Belgien. Brüssel, 10. Mai. (W. T. B.) Von Seiten Belgiens sind zur Theilnahme an den Arbeiten der französisch“ belgischen Eisenbahnkommission designirt: Fasstaux, General- Dircktor dcr Eisenbahnenverwaltung,“ Vanderßwclp, General- InsPekwk in demselben Departement,“ Mercier, Gcncral-Dircktor

dem Antrage des Abg. von Fdrckenbeck bei. Die verichicdenen Kapitel der fortdauernden und außer-

im Finanz-Ministcrium.

Aepli und Zünd, zur Theilnahme an den diesbezüglichen Kon- "(

1947

Frankreich Paris 9 Mai Der Ka“ '

' 0 ' , . . l . ,

m Gesellschaft der Kaiser:,n nach Chartres zuseeinelrst [YZF IaséelbdeerPngj'Fmaanssvoxlage wird durch den §-

wirthschaftl1chen„AusstcUlJng gegangen. indem er fol ckendergestMQlixiutwtl-e der "ck" ck ckckck Komm" onsmtwurfs“

verthYleZnTÉndeerrU-éstssszej?tster I])urZy hielt„heut bei der Preis- t Die BkYkMMUngn der FZ. 1 bis 6 finden auch auf die Ver u

darin: 10" XW WWE mquez eme Rede, Es heißt allYgdiéLiYnÖ.écXTZYanTFUWTPZZsZJw')füAn-FMdung“ welche andgere Montesquieu bezeichnete als Prinzip für die d s t“ beiten oder Dienstleistungen beziehen er;, r ! k,e vertragsmäßigen Ar.

Regierungen die UniVissenheit,“ er hätte hinzufü en kö; l1131) lschen dauernden Verhältnisse stehen welché Ofern diese P„ek,sonen in einexn - - . en d , ? lhre Erwerbst

UnMffcnhett und Demokratie zwei „einandergwidersprecöencdß hatlgkeitVOllftändtg

«rundet die Kaiserliche Regierung,

7 er änzt, welcher

' oder hauptsächlich in Anspruch nimmt. Begriffe sind. Darum

Der Z. 1 der chiernn svorla ' ' , . d s , ge hat gcwxssc Arbxtterkla 'n nur wxlchs “U.“ dkmokmnsck)? und liberale Regierung ist und sein sZfYrcÉllZuYexnÜW: ÖÜÖftckackJckdckckckckUchWMI der Verwendung desffÖese es Will„ so diele Schulen in allen Zweigen des Wissens' darum wur- sonen ein die EkWekbstbätinxßitzU WWW“, daß bei dc" KMWUM ckck" den in diesem Winter nahezu 34,000 Vorlesungen, vor 800000 spruck) nehmendes VerhältnLß oiZeor 'ernYYr ?sder'-h-a"p ' Arbeitern der Städte und des flachen Landes gehalten; darum,ver- immer O_orhanden ist, eine Vorausseßung, dLLreFZißilthr' ??hn stets und mehren sich unsereLycccn und höheren Schulanstalten aller Art“ 3"--ckckzwck-ckfckl" ck|“ Die zwciteUebekeinstimmung ist diejg i?“ Kohl kaum ÖZZÉlintxßgtdfich ein "JF Leken in unseren wissenschaftlichen, MY,diderFiesYthfZsilésneVde? Loshm?) schWthin ckück UYßstatetFxféF: ; arum en i en wickeln die großen Staatskör er A ' * ' er xa“ ver älmjß Über die U [ki Md?" Jr di; Lehrer der Jugend ein Wohlwoklen, welches wirksxm spxthteYieZd?kaéäYFebeZpch jtncht besteht" DerKommffwnseFtwmf sem Wird , Das Werk rückt vorwärts. Der große Pro ebenso kategorisch und d "an “lm ck“ "1 aus, M Regierungsvorlage der Emanzipation der arbeitenden Klassen , welcher im Ja re ck ckck lm §. 6“ 1789 beggnn iind [angekuntxrbrochen blieb, schreitet entichlo en fort. Die soziale Ungleichheit wurde für diese Kia en ÖUkch

Ich wende mich 'eßt zu den Vers ' d ' ' beiden Entwürfen besZehen. Meine HéZFetFFZYM XerlFieeÉYKZZvdZ mehrer? neue Geseße beseitigt und folgte der politi en n- gletchheit, welche auf ihnen unter der NegiertFig 1des

lage beßimmt, der berufsmäßige Lohn, au w , enn ZKetrliTertdl-Zm 2tzsf, sofern nur ein festes Vertraésverhältnißerbeixttech C f s l ' viel ft hex eschlagnabme; es muß aber dem Lohnberechtigten so enu aftete. In dem Maße, als die Bürger neue Unt bclts leiden„a'ls zur Beftxeitung seines Unterhalts und des Rechte erlangen, machi der fortschreitende Unterricht sie ent 11311 Fs sder,!)Seimgen erforderlich „ifi,. Der 5. 1 des Kommisfions. fähiger, den Umfang _1hrer Pflichten zu begreifen. Mit leißun chm t vor. Der b'erufsmaßme Lohn welcher durch Vor- ZFtenächIaiZLT L;?lecilcrljyx die ZUYÉtiffenheit dzurück. Seit 1863 dessen ck91 't ÖW um . , vermjn ert; damals waren belegt Werden. "- Es i eine unte mr e ag FZbHunderLtZ imserex , bei ihrem 20. Lebxnsjahre angelangten §- ] der Regierungsvorßage sein P;?teiczxxnzextlÜeZanzeliIFTIZ,VeéfTLYZUder AufnYZYxn mlt? YYgekrmYnsZZrmß geYFbZn,bnchll)) den leßten JFZZULZch FÖJ FéchKax-ztal gewordenen Lohn ausdehnt, eine AKL.“ ' ' ' a e nen eat , e er er . des Kommi tonse meme, Herren, welches Ziel die Regierung in ihrer allgenLesinßn, YSL,“ “HMM _Es liegt zu ZageUbeid“ Entwsßrft MZFÉÜZWY Politik verfolgt; lch wkU Ihnen mit zw“ Worten daßjenige te enen Prinzipien , Welche Prinzipien in beiden Entwürfen im J. 1 bezeichnen,“ welches ihr in der Frage des Unterrichts insbeson- dere vorschwebtx der Kaiser glaubt, daß das Volk , welches die besten und meisten Schulen beißt, das erste Volk hinsichtlich des materiellen Wohlergehensz er Ordnung und der Freiheit 9

ibren_Ausdritch gefunden haben. Die ich te " StreitfraKe über die Zulässigkeit des Loénarrestes ckIm tWtMMYYZYT ist, wenn nicht heute , dann ck gewiß morgen. Meine Her-

der Verf mmerung des noch nicht verdienten Lo nes ' '

_ . Wird m - terungsvdrlageemrt den auf die Kompetenz fich hbeziehenden BedsTrYrT- dungen bejaht, in dem Kommxssionsentwurfe dagegen verneint. Zu demselben praktischen Resultgte fuhren die differirenden Prinzipien nur an_n, wenn der Lohnberechttgte nicht mehr verdient , als er zur Be- streitung des Unterhalts für sich und die Seinigen bedarf.

'Meine .Herren! Das ohe Haus wird also bei dem 1

scheiden haben, Welches Br*“?nzip gebilligt werden soll. Ich §darfzxs Ritt nicht versagen, die Gründe, welche für das Prinzip der Regierungs- vo_rlage sprechen, unter Bezygnahme auf die ausführlichen Motive, mit wenigen Worten zu wiederholen,“ ich kann mich um so er fassen, als schon der verehrte err Vorredner diese Gründe zum gro en Theile, hervorgehoben hat. „ach den allgemeinen Rechtsgrundsäsen unterliegt" dez: Lohn im weiteren Sinne, sobald nur ein feftes Ver- tragsyerhgltmß besteht, der Beschlagnahme. Aber, meine erren, -- was ich jekt age, bitte ich wohl zu beachten - dieselben a gemeinen FictxchdtiseglÉterrZZtleRn'tadch iLmZ Zlothwendigkeit herbei , daß, wenn . ' , teteonereiten "' - «.Mi (5 113. Wi....ZHI. WWW.; TTW“ 232€ 1?-Yi'chw22„ck*?ssp?x§h IF....„W ck ivdMiiiil-iiiii “iii- , , , , , , , " a 0 um emen erus " ' ' - Yaffagiere iind die Briefpost habezi noch mtt dem EilZuge nach Langs erwahnten Sinne handelt, daß aflsFYthtigedjeZoYhYbeTeethiFtiFn ltona Beförderung erhalten, Die Fahrpost L| mit em Zuge 9 Viel belassen Werden muß, als er zur Bestreitung seines Unterhalts

7 Uhr 5 Minuten weitergesandt worden. und des Unterhalts seiner Angehörigen ebrau t s ' ' Mit der Beschränkun des LohnarreYes wéit'er Ezu tßeéeetfiéhrlZ-Y

es den allgemeinen echtsgrundsäßen entspricht,“ das e ' ' ndch weitereanmfange zu erlassen, könnte nur dann gYeFtofxrtitgtx sen), wenn Grunde der Geseßgcbungspolitik, und zwar Gründe der zwmgendsten Art, dasselbe_ erfordern. An solchen Gründen scheint es nun 311 fehlen. Das Prinzip „dis Kommisfionsentwurfes wird da- gegen m folgender„Wsei e yertheidtgt: Möchte die erwähnte juristische Auffassung auch richtig sem, - worüber sich immer noch streiten _lasse, _,so fehle es doch mcht an Gründen , von dieser Auffassung im vorliegenden alle fich loszysagen und das beantragte Verbot zu erlassen, - daß eßtere rechtfertige sich aus volkswirthschaftlichen Er- wägungen s owie durch Anforderungen der Sittlichkeit und der umanität, Welcher) Anfordermeen quch das Exekutionsrecht fich zuéügen habe und die positiven efuttonsrechte sammtlicher Staats- und Rechts- gebiete _mebx oder weniger Rechnung tragen. Meine Herren! ck habe muh bisher nicht überzeugen können, daß diese Gründe das Pr n- zi-p des Jomm1sfionsezitwurfs zu rechtfertigen ausreichend seien, Ich habe zunachst ZWeierlet hxrvorzuheben in Anschluß an dasjenige, was der „Herr Abg. Le e bereits bemerkt hat. Das Prinzip, welches der Z. 1 des Kommrs onsentwurfs enthält, bezieht sich nur auf den be- rufsmäßicßen Lohn; und obschon_ der Paragraph die betreffenden Per- sonen ni i nennt, so tft doch leicht zu erkennen, daß, indem nur der berufsmäßige Lohn hervor ehohen wrrd, das Fus sinJu13rs, sofern ein scilchks vorliegt, zu einem „rwxlegium erhoben wird. Die Sache ver- Lalt fich näher betrgchtet tzamlich so: Man mag über den juristischen »ireit, betxeffejzd dre Zulasfigkeit des Lohnarrestes, denken, wie man Will, so viel ist'unleugbar, „daß der §. 1 des Kommissionsentwurfs mit den allgemeinen Gxundsaßen keinenfaüs barmonirt, er tritt mit den leß'teren wem stens insoweit in Widerspruch, als er den Lohnarreß aussthlteßt oder d ePerkümmerimg desjenigen Lohnes verbietet, welcher b'ereits verfallen isi, „wenn vielleicht auch noch nicht verdient. Darin liegt unter allen Umstanden ein "118 gingnlars. Indem nun der J. 1 um nicht zu weit zu greifen, das Prinzip

ren, dieses Volk muß das französische sein.

„Spanien. Madrid 10. Mai. W. T. B. n d YiltixgexiinéilßeiétlxgfderDCldrFÉ entspanln sic(h iiber dic)NZ§tionaelr- a e e a e an we er -

meron und Zorilla betheiliéten. ck ffch Balaguer, Sal Der Fürst Carl

Rumänien. Bukarest, 9. Mai. [lern trafen heute

u„nd der Erbprinz Leopold von Hohenz 9 hier em und wurden. von der Bevölkerung mit Enthusiasmus

empfangen.

(Telegraphische Depesche des Staats-Anzeigers.)

Aus dem Wolff'schen Telegraphen-Bureau.

Wien„ Dieyftag 11.“ Mai, Morgens. Die pWiener Zei- tung- publizirt im gmtlichen Theile den internationalen Tele- graphenvertryag und die Additionalkonvention zwischen Oesterreich und e(“Frankreich bezuglich der gegenseitigen Auslieferung der Ver-

»I .

Reichstags - Angelegenheiten.

Berlin , 11. Mai. In der gestrigen Sißung des Reichs- Rges des Norddeutschen Bundes motivirte der Geh. Ober-Juftiz- Auth, 131: Pape den Geseßentwurf, die Beschla nahme des

rbeitsz und Dienstlohns betreffend , nach dem bgeordneten Lese wie folgt:

U Meine .Herren! Zunächst betrachte ich es als meine Aufgabe, den nterschied darzulegen, welcher zwischen §. ] der Regierungsvorlage und dem I. 1 des _Kommisfidnsentwmfs besteht. Unter vLohn-r im etern Sinne ist LLede Bergutung zu verstehen, Welche vertragsmäßig bir Dienste oder [rbetten geWährt Werden muß. Beide Entwürfe „fassen 11th nicht nxit der Beschlagnahme des Lohns in diesem weiteren lunc, bet ?, Entwurfe haben nur denjenigen Lohn zum Ge enftande, eche1r gewahrt Werden muß, Wenn das Dienst- oder Arbei sverhält- a die „Erwerbsfähigkeit _dcs Lohnbercchtigten voüsiändig oder xesuvksächlicb m Anspruch iitmmt; ich Werde mich der Kürze halber ckeiWortes ,bxrufsmäßiger Lohne bedienen. Es ist nur eine onnbare Abweichung, Wenn der Z. 1 des Kommissionsentwurfs nur 1 dem beryfsmäßigcn Lohn im Allgemeinen spricht, während der rb „der Regierungsvorlage des Lohnes der Fabrik, Hütten-, Berg- » eiter, der GewerbegehulsechseUen und Dienßbotcn erwähnt. Der des Kommisfionscntwurfs,

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