in 41-42 Stunden. Die Fahrten finden jn Jeder Richtung einmal wöchentlich statt. Abgang aus Ktel 1eden Sonntag 1274 Uhr Nachts (von Sonntag zu Montag Nacht) nach An- kunft des leßten Zuges aus Altona resp.quburg 2c. Ankunft in Chriftiama jeden Dienstag 6 Uhr Nachmtxtags. Abgang_a1_1s Christiania jeden Donnerstag 9 Uhr Vornnttags. Ankurzst m Kiel jeden Sonnabend früh zum Anschluß atx den „ruhzug nach Altona resp. Hamburg, Personengeld zwxscheu tel nnd Christiania: 1. Play 15 Thlr., 11. Play 10 Thlr., 11]. Play 5 Thlr. ' . Auf den Linien Stralsund-Malmoc, K1el-Korsoer und Mel- Christiania coursircn die von den betreffeydxn PostverwaltungeU eingestellten Poft-Dampfschiffe, auf der Ernte Lübcck-Kopeyhagen- Malmoe die zur Postbcförderung bcyußten Dampfschtffe der Hallandschen und Malmöcr Dampfschtff-Gesellschaftcn. Berlin, den 26. Mai 1869. General-Post-Amt. von Philipsborn.
Ministerium für Handel, GeWerbe und öffentliche Arbeiten.
Dem Königlichen Eisenbahn-Bau-Inspektor Schmidt zu Osnabrück ist die von ihm bisher kommissarrsch verwaltete dor- tige Vetriebs-Jnspektorftelle nunmehr definitiv verliehen worden.
Der bisherige Königliche Landbaumeifter Schulze zu Düsseldorf ist zum Königlichen Bau-Inspektor ernannt und dem- selben die Bau-Jnspektor-Stelle zu Effen verliehen worden.
Justiz - Nkinifterium.
Der Rechtsanwalt und Notar Oberbeok zu Jüterbog ist in gleicher Eigenschaft an das Kreisgericht zu Brandenburg mit Anweisun seines Wohnsißes daselbst verseßt worden.
Der reisrichter Langemak in Bergen ist zum Rechts- anwalt bei dem Kreisgericht in Stralsund und zugleich zum Notar im Departement des Appellationsgerichts zu Greifswald mitAnweisung seines Wohnsißes in Stralsund ernannt worden.
Der Kreisrichter Meibauer in Brandenburg ist zum Rechtéanwalt bei dem Krengericht in Coniß und zugleich zum Notar im Departement des Appellationsgerichts zu Marien- werdder mit Auweisung seines Wohnfißes in Coniß ernannt wor en.
Der Auditor Werner in Hannover ist zum Advokaten mit Anweisung seines Wohnsiyes inHannover ernannt worden.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal = Angelegenheiten.
Auf den Bericht vom 26. v. M. - ac] ]. 266 - bestimme ich hierdurch, daß die in einem Drucke emplar beiliegende allge- meine Verfügung vom 6. Juni 186 über. die Befugniß der inländischen Aerzte, Wundärzte, Geburtshelfer und Thierärzte zur AuSÜbung ihrer Praxis auch auf die Fürstenthümer Waldeck und Pyrmont und für die denselben angehörigen Aerzte, Wund- ärzte, Geburtshelfer und, Thierärzte Anwendung finden soll.
Ew. ck]. überlasse [ck, diese Verfügung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen.
Berlin, den 24. Mai 1869.
Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal- Angelegenheiten. von Mühler.
An den Königlichen Landes-Direktor Herrn M, zu Arolsen.
Abschrift erhält die Königliche Regierung 2c. zur Kenntniß- nahme und Nachachtung.
Der Minister der geistlichen, Unterrichts- Und Medizinal- - Angele enheiten. , von ühler. An sämmtliche Königliche Regierungen, Landdrosteien und das hiefige Königliche Polizei-Präsidium.
TageSordnung.
„ 47. Plenarsißung des Rexchstages des Norddeutschen Bundes
am Frenag , den 28. Mai 1869, Vormittags 11 Uhr.
1) WablPkaquen- 2) Zweite Berathung über den Antrag dexAhgeordnetcn US.?" und Genossen, wegen der Bundes- präfidxal-Perordnung uber die Kommunalsteuern der Militärs und dre uber denselben Gegenstand eingegangenen Petitionen auf Gyund des von Yer Ul. Kommission erstatteten Berichts. 3) Zwexte Berathung Uher den Antrag der Abgeordneten Maß und Genossen, wxgen emes Geseßentwurfs, betreffend die Ent- schädigung fur dre Beschränkung des Grundei enthums durch die Festungs-Rayon-Besttmmungen auf Grun des von der
ehnten Kommission erstatteten Bexichts. 4) Erste und zweite erathung über den Antrag der Abgeordneten M. Wiggers-
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Berlin und Genossen, w-egen Annahme eines Geseßentwurfs, betreffend die Gleichberechttgung der Konfessionen in bürgerlicher gnd staatsbürgerltcher Beziehung. 5) Vierter Bericht der Petj. tlons-Kommisston. 6) Zwexte_Veratbung über den Geseßent. wurf we en Berichtigung des Haushaltsetats des Norddeutschen Bundes Ür das ahr 1868 auf Grund der Anträge der )(111, Komnnsfion. 7) rster Bericht der Bundesschulden-Kommisfton,
, 'Angekxommen: Se. Cxcelleyz der Staats-Minister UF) Mm1ster ftir die landwirthschaftl1chen Angelegenheiten, von Selchow, von Stralsund. '
Berlin, 27. Mai. Se. Majestät der König haken
Allergnädigst geruht: zur Anlegung des dem Regierungs-Rath ,erxosé 1Z1Hannover von des Herzogs von Braunschweig Ohett vernehenen „Ritterkreuzes des Ordens Heinrichs des
_Löwen, Her dcm Prwat-Docenten, Sanitäts-Nath Or. Tobold
m Berlin, verliehenen Insignien dcs Kaiserlich Russischen St. A11nen-Orden3dritter Klaffe und des Ritterkreuzes erster
Klaffe des Herzoglrch Sachsen-Erncfiinischen Hausordens und des, dem Bürgermeister Biermann zu Friedland von des
Katsch voy Rußland Mcrjeftät verliehenen St. Stanislaus-
tLZydlcn's drttter Klaffe, Allerhöchfiihre Genehmigung zu er- eten.
Ntehtamtltches.
Preußqu. Berlin, 27. Mai. Se. Majestät der König empfingen gestern früh auf Schloß Babelsberg den General dex Infanterie und General-Adjutanten von Ronin, machten hterguf emen längeren Spaziergang im Park und empfingen bet der RÜckkehrSe. Königliche Hoheit den Prinzen Alexander, Höchstwelcher Slch bei Sr. Maje ät beurlaubte, um eine Kux 111 Ems zu gebrauchen. Um 11? Uhr nahmen Se. Majestät den Vortrag des Civilkabinets entgegen.
- Die vereinigtenAusschüffe dcs BundeSrathes des Yentschen Zollveretns für Zoll- und Steuerwesen, sowie fur Handel und Verkehr traten heute zu einer Siyung zusammen.
, - Dex Bundesratl) des Norddeutschen Bundes htelt heute eme Plenarsißung ab.
- Das 'Sjtaats- Ministerium trat gestern unter Vorfiß des Mnnsterf-Präsidenten Grafen von BiZmarck- Schönhausen z:: elner Sißung zusammen.
- Im Verlaufe der gestrigen Sißung des Reichs- tages des "Norddeutschen Bundes wurde die dritte Berathung uber den Entwurf einer Gewerbe-Ordnun foxtgeseßt und beendet. Dtc ZZ. 52-57 Tit. 111., Z . 58-65; T1t.117.,-Marktverkehr, und sodann ZZ. 66-74 Tit. ., Taxen, wurden ohne erhehltcve Debatte vom Hause genehmigt. Die ZZ. 75 und 76 Tit. 171;, Innungen von Gewerbetreibenden, wuxden ebenfakls unver_ä_nd§rt angenommen. Zu Z. 77, welcher besttmmt , daß auch diejenigen von dem Eintritt in eine In- nung ausgejchloffen weryen können, welchen die Befugniß zum Gewerbebetrtebexntzogen1st, beantragten die Ab eordneten Runge und Genossen„ dtesen Passus zu stretchen. Die er Antrag wurde vom Hause 1m Uebrtgen aber Z. 77 in der in der zweiten Be- rathung beéchloffenen Fassung angenommen. Bei Z. 78 wurde auf Anirag des Abgeordneten von Luck das vierte Alinea deffelben geftrtchxn. Dasselbe lautet:
»Dte Ablegung einer Prüfung kann von denjenigen nicht gefor- dert Werden", welche das betreffende Gewerbe mindestens seit einem Jahre sclßstandig ausüben.«
Z. 79 wurde ohne Debatte genehmigt. Zu Z. 80 stellte der Abg. von Luck den Antrag auf Streichung des ersten und zwetten Saßes desselben. Der Antrag wurde angenommen und lautet hternach Z. 80 wie folgt:
»Durch Beschluß der Innung kann von Ausübung des Stimm- rechts, forme des Ehrenrxchts innerhalb der Innung, derjenige ausge- schlossxn werden, welcher 111 einem der in “Z. 77 unter 1. 2.3. bezeichneten Verhaltxnffe 1ch befindet.« '
Dte § . 81 u,nd 82 wurden unwerändert angenommen. Z. 83 wurde unt emem Abänderungsantrage der Abgg. v. Luck und Genossen, angenommen, nach welchem die Schlußklausel deffelbej), soww des Z. 86 ww folgt zu formuliren:
»Dxese Geyehmigung darf jedoch nicht versagt werden, wenn nachgewiesen rvtrd, daß die Erfüllung aller bestehenden Verpflichtungen der Innung, soww der für den Fall der Auflösung durch §. 88 ge- troffenen Vorschriften gefichert [*!*-„"'?é ..- ,
§§. 84 und 85 wurden ohne Debatte nach der in der zwei- tet) Berathung beschlossenen Fassung genehmigt. Z. 86 wurde nut dem zu Z. 83 gestellten Abänderungsvorschlage des Abge- ordneten 'von, Luck ebenfalls vom Hause angenommen, ebenso J. 87 m1t elner redaktionellen Aenderung nach dem Anfrage
-schule des Ortes, Arbeits- und Lchrbcrrn aber zur Gewährung der
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des Ab eordneten voi) Luck. Z. 88 wurde auf Vorschlag des- selben bgeordneten m folgender Fassun angenommen:
„Löst einx Innung sich auf, so muß 1er ' ermögen uvörderft zur Berichtigung threr Schulden und zur Erfullung ihrer Ozonstigen Ver- pflichtungen verwendet, werden. War dasselbe bisher ganz oder theil- weise zur undirung von Unterrichtsanstalten oder zu anderen öffent- lichen Zwe en bestimmt, so darf dasselbe dieser Bestimmun nicht ent. zogen werder). Wird dafür nicht in anderer genügender WeiJe Sorge ge- tragen, so fällt das betreffende Vexmögen der Gemeinde gegen Ueber- nahme der darquf lastcnderx Verpflichtungen zu. Eine Vcrthcilun: des hiernach verblctbendey Reinvermégens unter die zeitigen Mitgkieder kann die Jnnung„bet threr Auflösxmg nur so Weit beschließen, als dasselbe aus Beitragen dteser Mttgltcder entßanden ist. Der Rest des Vermögens wird, sofertx i:) deuxStatut oder in den Landesgescßen nicht ein anderes ausdxuckltch [Jesttmmt ist, der Gemeinde, in welcher die aufgelöste Innung thren Stß hatte, zur Benutzung für gewerbliche
wecke überwxxsen. Entstehen aux; den vorstehenden Besnmmungen
iffercnzen'zjmschen dcr Ortchmcmdc und der Innung, so steht die Entscheidung darüber, der höheren„Verwaltunngeh-Zrdc zu. Leßterer steht auch dxe Befugmß zu, den [Usher mit der Innung verbunden Jewescncn Untermchtsanstaltcn, Hülfskasscn oder anderen Instituten zu ffentlichen Zwecken nach der Auflösung der Innung Korporations- rechte zu erthetlen. Dze Vorstehenden Vorschriften kommen auch im Falle des Erlöschens emer Innung durch Ausßerben ihrer Mitglieder zur Anwendung,: _ "
Die Z. 89 [ns 99 wurden ttnvexandert a:1genonunen. - Zu Z. 10", welcher von der Beauffichttgung der Behörden über die Beschaftigung der Lehrlmge 2c. handelt, lag ein Abände- rungsvorschlag des Abg. Grumbrecht vor, dem zweiten Absaß desselben folgende Fassung zu geben:
„durch Ortsstatut (§. 136) können Gesellen, Gchülfcn und Lehr- linge, sofern sie das achtzehnte Lebensjahr nicht Überschritten haben, unter einzelne Klassen derselben zum Besuche eincr Fortbildungs-
für diesen Schulbesuch erforderlichen Zcit verpflichtet werden.«
'Der Antrag wurde angenommen und im Uebrigen Z. 100 unverändert, ebenso Z. 101 ohne Debatte. Im Z. 102 wurde auf Antrag der Abgg. Runge und (Hen. statt »Ortspolizei- behördec- geseßt «Gemeindebehördea. Dte ZZ. 103 und 104 wurden nach der früher beschlossenen Fassung genehmigt. Z. 105, welcher" die Aufhebung eines Arbeitsverhältniffes vor Ablauf der vertragsmäßigen ArbeitSzeit auch für den Fall bestimmt, wenn der Arbeiter mit einer ansteckenden Krankheit behaftet ist, wurde auf Antrag des Abg. v. Luck, insOWett er sich auf diese Be- stimmung bezieht, gestrichen, im Ucbrigen aber unverändert an- genommen. Die ZZ. 106 bis 124 wurden „sodann ebenfalls nach der früher beschlossenen Fassung ohne wettereDebattc vom Hause genehmigt. - Z. 12 (§.140'der RegierungsvorlYTe) wurde auf Antrag, des Abg. Runge in der Fassung der e gierungsvorlage tvtederhergestcllt, §§. 129 und 130 dagegen un- verändert angenommen. - Z. 131 wurde mit einem Zusay- amendemcnt der Abgg. Runge und Genossen angenommen und lautet hiernach wte folgt:
»erbeitcr, deren Forderungen den Vorschriften der §§. 128 bis 130 zuwider, anders als durch Baarzahlung berichtigt sind, können zu jeder “eit die Bezahlung ihrer Forderungen in baarcm Gclde ver- langen, ane daßihnm cine Einrede aus dem an Zahlung stattgege- benen entgegengeseßt werden kann. Leßtcrer fällt, soweit es noch bei dem Empfänger vorhanden oder dicser daraus bereichert ist, der im §. 103 Absaß 2 gedachten Kasse zu.«
Die §§. 132-134 wurden ohne Debatte gexxehmigt. Zu Z. 134-wurde ein Antrag des Abg. Schulze„(Berluz,) angenom- men, dahin gehend, am Schluffe desselben hmzuzufugen:
»Die durch Ortsstatut oder Anordnung der Verwaltungsbchörde be ründcte Verpflichtung der Gesellen, Gchülfen- Lehrlinge und Ja- brtkarbeiter, einer bestimmten Kranken-, Hülfs- odcr Sterbekase beizuz treten, wird indeß für diejenigen aufgehoben, Welche nachxvexscn, daß sie einer andern Kranken-, Hülfs- odcr Sterbckaffe atzgehörcn.«
Die zu demselben Paragraphen m Her zwettxn Veraxhung beschlossene Resolution wurde ebenso W1e§. 136 unverandert angenommen. - Zu Z. 138 lagen, Amendemetnts der 21ng. Graf Bcthusy =Huc, Runge und thgexs (Berlin) vor. Dte- selben wurden bei der Abstimmung sammtltch angenommen und lautet hiernach Z. 138 folgcndcrnmßen:
»Die Berechtigung zum (Hewcrbcbetrxebe kann, abgesehen von Konzessions-Entziehungcn und den in diesem Gcseßc gestatteten Unter- sagungen dcs Gewerbebetriebes (Z. 12 Abs., 2, (Z 20 Abs. 2 und 3), Weder durch richterliche noch administrattve ntschctdung, entzogen Werden. Ausnahmen von diesem Grundsaßc, Welche durch die Steger- Keseße begründet find, bleiben so lange aufrecht erhglten, als diese Steuergescße in Kraft bleiben. Eben so bxjvcndet cs bet dc'n Vor- schriften der Landesgesetze, Welche dic Entztehung dcyBcfugmß zuxn sslbständiLen Betriebe eines (Helvcrbcs durch r1chterljches Erkenntntß
als Stra e im Falle einer durch die Presse begangenen Zuwiderhand- Dic Bestimmungen der Landesgesetze,
Rack) Welchen die Befu niffc zur Herausgabe von. Druckschriften x_md zum Vertriebe derselbetx] 111112170011) des Noxddcutscbcn Bsundesgebtcts M1 Verwaltungsjvcgc entzogen werden darf, werdcn htcrdurch auf-
lung vorschreiben odcr zulassen.
gehoben.-
Z. 138 wurde mit einer von den Abgg. Runge und _Gcn.
'. 139 mit einem dahin gehenden AbänderungSvorschlage des bg. v. Luck, den zweiten Absaß dahin u fassen:
„ »die übrigen in diesem Titel mit Stra?e bedrohten Handlungen verjähren binnen dreiMonaten, von dem Tage an gerechnet, an wel- chem six begangen find.«
Die 53". 140,und 141 wurden in der früher beschlossenen Fassung genehm1gt. „Z. 142 wurde mit folgendem Amende- ment des Abg. 131". Friedenthal angenommen , als Nr. 2 ein- zuschalten:
prver der yach Z. 32 gegen ihn ergangenen Untersagung eines GeWerbebetriebes zuwiderhandelt oder die in §. 32 vorgeschriebene Anzeige, unterläßt.«
Dte ZL. 143-145 wurden unverändert angenommen.
. 146 wuéde nach dem Antrags des Abg. 131: Friedenthal in
Folgender Fassung angenommen:
„Axle Verbyte und Strafbeftimmungcn gegen Gewerbtreibende, gewerbltche beylfen, Gesellen odcr_ Fabrikarbeiter wegen Verabredun- gen und Beretmgungen zum Behnke der Erlangung günstigerer Lohn- und Arbertsbedmgungcn, insbesondere mittelst Einstellung der Arbeit oder Entlaßsung der Arbeiter Werden aufgehoben. Jedem Tbeilnehmer steht der .Rucktrttt von solchen Vcrejnigungen und Verabredungen frei, und es fmdet aus lcßteren weder Klage noch Einrede fiatt.«
J. 147 wurde ohne Debatte genehmigt, J. 148 mit einem Zusay-Amendement der Abgeordneten Runge und Genossen fol-
genden Inhalts angenommen:
Auch wcrden diejenigen Bestimmungen aufgehoben, welche die bezeichneten Arbeiter wogen toben Ungehorsams, beharrlicher Wider- seßlichkejt oder wegen Verla ens der Arbeit mit Strafe bedrohen. Die Schluß-Paragraphen 148 und 149 wurden sodann ohne Dkbatte angenommen. Damit war die dritte Bcrathung über die Gewerbeordnung beendet , und sol] die Schlußabstim- mung, sobald dle Zusammensteklung nach dieser leßten Bera- thung fich in den änden der Mitglieder befindet , vorgenom- men werden. Nächste Sißung Freitag Vormittag 11 Uhr. Schluß der Sißung 51/4 Uhr.
Hamburg, 26. Mai. In der heutigen Sißung der Bürgers (haft wurde für den verstorbenen Senator Rücker der Senats-Sekrctär Or. Kropp zum Senator gewählt.
Sachsen. Jena, 25.Mai. Der Großherzog ist gestern Abend hier eingetroffen und hat im PrinzessinnengartenWohnung genommen.
Hessen. Darmstadt, 26. Mai. Die Kammer der Ab- geordneten beschloß in heutiger Sißung bezüglich der Be- freiung der Militärpersonen von den Kommunallaften das Er- suchen an die Regierung zu stellen, auf Zurücknahme der Ver- ordnung hinzuwirken, die Behörden zur vorerstigen Nichtbefol- gung anzuweisen und das Kriegs-Minjfterium hiervon in Kenntnis; zu seßen.
Oesterreich-Ungaru. Wien , 26. Mai. Dcr Erzherzog Franz Karl und die Erzherzogin Sophie sind am 24. Nach- mittags von Prag angekommen und haben die Sommerrefidenz Schönbrunn be ogen.
- Der izckönig von Aegypten trifft mit einem Gefolge von Über 20 Personen am Sonnabend hier ein.
- Dcr neuernannte Gesandte der nordamerikanischen Union am Wiener Hofe , Mr. Tay, ist gestern hier ein- getroffen.
- Der nicht mehr zur Verathung gelangte Bericht des Ausschusses des Abgeordnetqnhauses in Betreff der Rege- lung der Arbeiterbcrhältniffe wrrd nachträglich in der „Wiener Ztg.a veröffentlicht. Nach demselben schlägt die Kommission vor: Freiheit der Regelung der Arbeitszeit in Fabriken, jedoch soll geseylich bestimmt werden, daß im Falle, wenn nicht durch Privatüvereinkommen Anderes fcftgeseßt sei, der regelmäßi e Arbeitstag einschließlich der Ruhepausen und der Effenszeit 2 Stunden zu betragen hahe, auch" 1011en schulpflichtige Kinder zu keiner regelmäßi en Jabrtksbeschafttgung verwendet und junge Leute unter 18 ahren sonne Frauen nicht über 10 Stunden 111 solchen Anstalten und dies nur unter Einhaltung gcwifferKautelen beschäftigt werden. Außerdem befürwortet der AuZschuß Koali- tionsfreiheit, Aufhebnng der Zwangsgenoffenschasten und An- stellung von Fabrikcninspekwrcn.
Pefth, 25. Mai. Der Minister Miko beantwortete 'm der Deputirtentafel dix Interpellation bezüglich der Fiumaner Bahn und sagte, daß diese Bahn eventueU nach dem Fellschen System gebaut werden dürfte, wobei 11 Millionen zu ersparen wären. Eine Kommisfion wurde zur Besichtigung der Mont- Cenisbahn entsendet und werde dieselbe demnächst zurückkehren.
Hierauf wurde die Adreßdebatie fortgeseyt. „Koloman Ghiczy WMH für den Entwurf Tisza's (Oppofitton). Er tadelte die finanzielle Seite des Aqulxichs, WMW- daß Ungarn keinen Einfluß auf die auswärttge 1oltttk nehmen könne, da der Reichstag das Recht der “Kriegs 0|M=1Md Re- krutenbewiüigung nicht ausübt , die gememsamey thster dem Reichstage nicht verantwortlich sind und die Verantwort-
Vorgeschlagcnen redaktionellen Aenderung angenommen, ebenso
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lichkeit derselben den Delegationen gegenüber illusorisch