1869 / 122 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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_ Der Ausschuß des Bundesrathes des Nord- deutschen Bundes für das Landheer und d1e Festungen hielt heute eine Siyung ab. *

_ Die heutige (47.) Plcnarsißung des Reichstages des Norddeutschen Bundes wurde 11m11'r Uhr dnrch, den Präsidenten Vr. Simson eröffnet. Von den chollnraclytigten zum Bundesrathe waren anwesend: dcr Krtegs - Minister von Noon, General-Lieutcnant von Podb1elsk1, der Prasident des Bundeskanzler - Amtes, Wirkliche Gehenne Rnth Delbruck, so wie die Konnniffarien des Bundesrathcs, Geheime Regierungs- RF!) Vrsm Puttkamer, Geheime Ober - Regierungs -Rath Rib- be 11. . w.

Auf der Tagesordnung standen zuerst Wahlprüfungen; _

klei?“ Wahl des Abg. Prinz Ha11d1ery wurde für gulttg er r.

Die folgende Nummer betraf: Bericht der sechsten Kom- mission iiber den Antrag des Abg. Hagen, wegen der Bnndes- Präsidial-Vcrordnunß iiber die Konnnunalfteuern der M1l1tars (vom 22. Dezember 868).

Die Kommisfion beantragte: _

Der Reichstag wolle beschließen zu erklären: 1) daß, abgenhcn von andern beachtlichen Bedenken, Art. 61 der Verfassung fich nur auf die bei Publikation der letztern bereits vorhanden gewesene preußische Militärgesehgebung bezieht und beziehen kann, nicht aber auf solche preußische Militärgeseße odxr Verordnungen, die erst nach Publikation der Verfassung erlassen worden sind oder erlassen werden,.“ 2) daß das Verhältniß des M1litärs zu den Kommunalsteuern einer geschlichen Regelung im Sinne der Einheit des Bundesheeres bedarf,“ 3) der Reichstag wolle beschließen: dem nachstehenden Gesetzent- wurf seine verfaffun smäßige Zustimmun zu ertheilen. Geseß, be- treffend die Heran ie ung der MilitärperJonen zu den Kommunal- Abgaben. Wir ilhelm 2c. Einziger Artikel. Die in den einzelnen Bundesstaaten bis zum Erlaß der Verordnung vom 22. Dezember 1868 (Bundes-(Hefeßblatt von 1868 Nr. 35) geltend gewesenen Gesche und sonftigen Bestimmungen hinsichtlich der Heranziehung der Mili- tärpersonen zu den Kommunalabgaben treten bis zur andechiten geschlichen Regelung ihrer Beitragspflicht unter Aufhebung jener Ver- ordnung wieder in Kraft. Urkundlich 2c.

An der Debatte Über diesen Antrag betheiligten sich die Abgg.Stephan1, Hagen _, Ackermann, Freiherr von Moltke, von Jorcken'beck, sowie der Kriegs-Minister von Noon, der Großherzogin!) hessische Geheime Legations-Rath Hoffmann, Geheime Reg1erungs-Rath Puttkamer.

(Schluß des Blattes.)

' Se. Königl. prinz, welcher, wie man der »Od-Zxc schreibt, heute zwischen 12 und 1 Uhr MittagTsÉ von Swinemünde kommend, hier ein-

Anklam, 26. Mai. Hoh. der Kron-

traf, hat von seinem agen aus die festlich geschmückte Stadt in „Augenschein genommen und nachher den begonnenen Bau des Kr1egssch1zleEtabl1s1ements besehen.

Greifswald, „26. Mai. Se. Königl. Hoheit dcr Kronprmz traf mit deni Mittagszug 13/4 Uhr von Anklam hier ein und fuhr sdfoxt in Begleitung der militärischen Um- gehung nach dem hiesigen Exerzierplaß zur Inspizirung des Iäger-Batmll'ons. _Um 4 Uhr kehrte Höchftderfelbe zurück und nahm das Dmer un AppellationLgerichts-Gebäude“ beim Prä- s1denten v. Seeckt em. Um 6 Uhr fuhr Se. Königl. Hoheit per Cxtrapost zum Bahnhof, um mit einem bereitgehaltenen Cour1erzug nach Stralsund zu fahren. _

K1el, 26._Mai. Beim Kommando der Marine ist heute die Meldung emgegangen, daß Se. Königl. Hoheit der Prinz Ada,l_bert, Adnnral und Oberbefehlshaber der Marine, zur Insp1z1r11ng von Uebungsschiffen am 28. d. Mts. hier ein- treffen wird.

OesterreickxZUngarn. Wien, 27. Mai. Das Attentat gegen den Oberftkannnerer FZM. Graf Crcnncville ist, wie d1e »Ocst. Corr.« vern1mmt,.1n dem Augenblicke verübt wor- den, als. der Graf im Begmff war, sich don Livorno nach Genua einzuschiffen. Bis 1th fehlt noch die Nachricht, ob sich Graf Crenneville, obgleich von Meuchlern verwundet, einge- sch1fft hat oder, nach Lworno resp.„Fl0renz zurückgekehrt ist.

_ Der Munster Dr. Berger M am 24, d. M. in Salzburg angekomIen.

_ _ er »Wiener Z“ ist der Ausweis über den Stand der österreichischen Staatsschuld Ende Dezember 1868 beige- legt. Ye ko(nsolid1rte Stnatsschuld belief sich an jenem Termin auf 250822437863. (11111_101,898,023G. jährlicher Zinsen und Renten am 1.I11[1 15868), d1e ,schwedende nicht gemeinsame S_chyld auf 118,711,221 63.111111 3,866,796 G.Z1nsen), an falligen, nder unerhoben gebliebenen Gewinnsten z11708,596 G., an Entschadigungsrenten (in Kapital) 12,668,120 G., Qahlungen an de bnyerische Regierizng 111 Folge ch111i'1nchencr Trnktats vom 14. April 1866011 Kapital) ],750.000 G. Die gesammte Staats- Fchuld fteUt sich hiernach auf 2,692,067,Z16 G. (mit 106,368,170

Gulden jährlicher Zinsen). Dazu treten noch 253,306,Z57 G, Grundcntlastungsschuld der 1111 Reichsrath vertretenen Länder und 1,938,140 G. gal131sches Nothstands-Anlehen aus dem I. 1866. Außerdem war am 31. Dezember 1868 noch eine gemein. same schwebende Staatsschuxd vdn Z07,924,761 G. vorhanden. Die konsolidirtr Schuld hat Üch, im Laufe des Iahres 1868 um 26,460,750 G. vermindert, die schwebende Schuld der im Reichs. rath vertretenen Länder um 6,634,216 G. vermehrt, die ge. sammte Staatsschuld um 20,112,141 G. vermindert.

Pesth, 26. Mai. Im Unterhause wurde heut die Adreßdcbatte fortgeseßt. Baron Eötvös sprach in einer län. geren Rede fiir die Kommissicxns-Adrrffe. Bei Beurtheilung der stnatNexhilichen Basis müße zunächst die Wirkung derselben entf d1e Thatigkeit des Volkes „betrachtet werden, das Volk habe Ych aber zu lebhafter Thätigkeit nufgerafft, überall pulfirt ein rischcs Leben, was em Bcwe1s ist, daß die Basis nicht den Fortschritt, Verhindere. Iede kleinere Nation, die all_em nicht d1e. Mittel besißt, fich gegen äußere An. griffse zu vertheidigen, muß eine Allianz mit anderen Natwnen suchen,“ daraus entspringen gemeinsame Angele. genhe1te11„ die auch gemeinsam erledigt werden müssen. Die Selbständigkeit“ einer Nation werde dadurch nicht aufgegeben, wenn sie nur den 1hr gebührenden Einfluß auf die ge. meinsame Behandlung ausüdt , was bezüglich Ungarns der Fall sei. D1e'Delegat1onen seien allerdings keine voklkommenen Inst1tutionen, Vollkommen konstitutionellen Formen entsprechend wäre blos ein Centralparlament) das aber werde wohl Niemand wünschen, Die Austragung der ge111e1nsamen Angelegenheiten durch den Monarchen sei nicht konst1tut10neli. “Man hahe von gegnerischer Seite nichts vor- gebracht, was d1e Delegatwnen erse cn könnte, wohl aber wurde die Existenz gememsamer Intere en und die Nothwendigkeit ciner iiberemsnnnnenden Erledigung derselben zugegeben. Nach- dem noch fürfden Kdznmisfionscntwurf Ioseph Banc, Graf Z1chy,und MaÉlath , fur T1Szas Entwurf Moriz und Takacs, fiir Simonyis ntwnrf AlbertNemeth gesprochen hatten, wurde die Debatte auf re1tag vertagt.

_ (N Fr r.) Der vom Instiz-Minister im Deak-Club

der Verwaltung erregte daselhß solche Opposition, daß die An- nnhmedeffelhen sehrzweifelhaftist. Die entschiedensten Deakisten, wie Zscdenin und Uermchi, sind gegen die Regierungsvorlage und fordern vor Allem die Regelung der KomitatsiAutonomie und Wahl der Richter. Abends wird die Verathung fortgeseßt.

_ (Pest._Corr.) In der Sirafsache des Fürsten Ale ander Karageorg1ev1cs wurden die Entscheidungen der önigl.

.Tafel 111 der vorgeßcrn abgehaltenen S1ßung des hierortigen

Strafgemchts kundgemacht. Nachdem Beschuldi te" der Ver- ubnng des ihnen" zur Last gelegten Verbrechen auch in der zweiten Instanz fur rechtlich beschuldigt erkannt wurden, ist dns 1ner1tor1nle Erkenntniß der ersten Instanz , womit gegen die Beschuld1gten die Einleitung des schrittlichen Kriminal- prozeffes angeordnet wnrde, auch in zweiter Instanz bestätigt worden; aber da hei dem Belgrader Stadtgerichte gegen Alexander Karageorgievics selbst in 00ntumaciam ohne alle Berthewignng nur auf eine Krrkerstrafe erkannt wurde, fand die Königliche Tafel, daß m d1esen1 Straffalle kein Kapitalver- brechen „vorl1ege, daher grgendie Freilassung des Fürsten gegen Guistehung kein „gesehluhes Hmderniß obwalte, _ doch die Ent- fche1d11ng uber d1e Annehmbarkeit der gebotenen Kaution der Entscheidung der ersten “Instanz anheimgestcllt werden müsse. , Gegen diese Entsche1d11ngen wurde von Seite der Verthei- diger _h1ns1chtl1ch der angeordneten Einleitung des schriftlichen Krumnalprozesses, und von Seite der öffentlichen Anklage in Betreff deröFreilaffnng egen Kaution die Berufung an die Königliche Septenwnaltasfxel sogleich angemeldet.

Laibach , 26. Mai. Eine Husaren-Division ist hier an- gekommen und, 1n„dcr. Umgebung Laibachs dislozirt,“ zwei Ort- schqften des L1tta1cr Bezirkes sind militärisch befeßt. Neun Thater wurden ausgeliefert,“ gegenwärtig herrscht Ruhe.

, Tr1est, 26. Min. Die russische KriegskorVette »Ottikal- 1ft m1t Contre-Adunral Butakoff hier eingelaufen.

_ 27. Mm. Der Lloyddampfer „Mars“ ist mit der Ueber- landpost aus Alexandnen hier eingetroffen.

Beégjen. „_ Brüssel, 27. Mai. Ihre Königliche Hohe1td1e Fursttn von Hohenzollern ist am 25. hlek anetrdffen und 1111 Palais des Grafen von Flandern adge 1egen. _ Die Repräsentanx.“..Lammer erledigte gestern mix Art. 21 11nd 22 des Milizgesexzes. Ein Amendcment, den 1069!- timen Kindern, welehe die unentdchrliche Stiiye ihrer Mutter sind, bei der_Kdnskriptidn dieselbe Begünstigung zu gewähren- w1e den leg1t1n1en Kindern, wurde nach längerer Debatte ver-

worfen.

vorgelegte Gesehentwurf über d1e Trennung der Justiz von *

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Frankreick). Paris, 27.Ma1. Heute. wird das Resul- tat der pariser Wahlen auf dem Stadthause offiziell verkündet und mit d1esem Tage beginnt im gesetzlichen Sinne die neue Wahlperiode ür das zweite Skrutinium. Da die Nachwahlen am 6. und . Iuni stattfinden, so bleiben für neue Wähler- versammkungen vier Tage übrig,“ auf Sonnabend ist bereits eine solche im 7. Bezirk angekündigt.

-_ (W. TV.) Die Übliche Proklamirung der in der Hauptstadt erwählten Deputirten hat heute Vormittags vom Balkon des Stadthauses durch den Seinepräfekten stattgefunden.

_ Iules Favre, Rochefort, Thiers, d'Alton Shir, Garnier- Pagés, RaZPail, Ferry und Cochin halten fämmtlich ihre Kan- didaturen in Paris aufrecht.

_ In mehreren Städten haben sich die Ruhestörungen

estern Abend erneuert. Die eingelaufenen Berichte melden icrüder Folgendes: In Toulon fanden neue Zusammenwi- tungen statt, die sich nach ergangener Aufforderung zerstreuten; etwa 100 Personen wurden verhaftet, gegen Mitternacht war die Ruhe iv1ederhergestellt. In Lille durchzogen Schaaren die Straßen, fangen die Marseillaise und. riefen: »Nieder mit Desrotours (dem gewählten ReYerungskandidaten!)-c Die Menge w1ch vor der anrückenden avallerie zurück. Zur An- wendung der Waffen kam es nicht, trohdem mehrere Kavalle- risten, und namentlich der dieselben kommandirende Offizier, durch Steinwürfe verwundet wurden, Es fanden im Ganzen 18 Ver- haftungen statt. In Amiens zerstreuten sich die Zusammen- rottungendehenfalls nach der geschlichen Aufforderung. Es waren_e1n1ge vergebliche Versuche gemacht worden, Barrikaden JU errichten. Die Verhaftungen waren ziemlich zahlreich. In „ala1s,fanden Demonstrationen gegen den crwählten Depu- t1rten Pinard (den früheren Minister des Innern) statt. Ein PolizeizAgent wurde verwundet. Die Behörden ergriffen die nöthiYn Maßregeln, worauf die Menge auseinanderging. Auch aus [bi (Dep.Tar11) werden unbedeutende Ruhestörungen gemeldet. Die Ruhestörungen haben überall nur kurze Zeit gedauert und nirgends einen ernsten Charakter gehabt.

_ Das »Iournal officielee zeigt an, daß Marquis de Lava- lette die Funktionen als Minister des Auswärtigen wieder übernommen hat, in welchen ihn auf kurze Zeit der Staats- Minister Rouher vertrat.

Spanien. Madrid, 27. Mai. (W. T. B.) Der Ver- faffungsentwurf ist, nachdem die Cortes denselben nunmehr Paragraphenweise vollständig durchberathen haben, an den Ver- faffungsaUZschuß zur Revision zurückgegangen. Der Tag „der definitiven Abstimmung über den Gesammtentwurf wird spater festgeseht werden.

Italien. Florenz, 28. Mai. (W. T. V.) Der General der Armee Durando ist gestorhen.

_ Aus Livorno wird ber1chtet, daß fick) derjUrheber des Attentats nebst mehreren Komprdmittirtcn bereits m den Han- den der Justizbehörde befindet. -

Schweden und Norwegen. Stockholm, 23. Mai. Der König hat am 23. April die Verwalhung des _C-cewesens beauftragt, nach einer bereits geprüften Zeichnung ein Mmen- bootÉur näheren Erforschung des Mmensyftems _anzuschaffen.

hristiania, 21. Mai. Dcr S_taatsremsor Iohnsen hat in einer früheren Sihung des Storth1ngs emen Vorschlag, betreffend die Abschaffung der Todesstrafe, eingebracht. Der Vor- schlag ging an das Iustizkomite und dieses hat [ehr sein Gut- achten abgegeben, welches die Abschaffung der Todesstrafe oder Wenigstens eine Einschränkung derselben 1m Aljgememen" desur- wortet und dieselbe nur als Alternative „neben [ehenslangliche Strafarbeit für Mord, Landesverräthern) und einige „andere namhaft gemachte Verbrechen gesteUt wrffen w1l1. Die Be- handlung dieses Komitegutachtens wird jedoch erst 1111 nachsten Storthing stattfinden.

Dänemark. Kopenhagen, 25.„Ma'1. Der Kon1g empfing gestern eine Deputation des anlaßlich der bevorstehen- den Grundgcsch-Feftlichkeitrn niedergesehten Kopenhagener Fest- Ausschuffcs, welche dem König eme Emladungfzur Thrilnahmc an den bezüglichcn Festlichkeiten Überbrachte, die auch von Sr. Majestät angenommen wurde.

_ Das »Amtßblatt der Norddeutschen Postverwaltungx Nr. 29 enthält JWei Gcneral-Verfügungen vom 22. Mai: 1) den Eisenbahn- POsikours zwischen Berlin und Frankfurt a. M. betreffend; 2) betref- fend die Behandlung der Brief- und Fahrpostbeuicl.

_ Die nach der Allerhdayst genehmigten neuen Instruktion

über das anitätiiwe en der Armee im Jcldc-„NU'UWZNU S 1. s der fruheren Orga-

Nr. 117 d. Vl. bereits Erwähnung gethan, in _ nisation eingetretenen Modifikationen faßt das »Mil. Wochenhlz 1n fVlgendem Auszug zusammen: 1) Zw Anschluß an die Allerhochste Kabinets-Ordre vom 28. November 1 65, wonach statt emer Kranken-

trxiger-Couwagnie pro Armcc-Corps deren drei formirt und mit den leichten Jeldlazareihcn zu einem Ganzen verbunden werden sollen, 1| d1e Formation von drei Sanitäts-Detachcmenis pro Armee-Corys angeordnet, welchen die Aufgabe der früheren Krankenträger-Compa me und der fahrenden Detachements der früheren leichten Feldlazarethe-zuf llt. Betdtcser'Organisation wird die stete Korporation des Krankenträger- dienstes Mit dem ärztlichen Dienße auf dem Schlachtfelde gefichert. Eswird aber auch, da ein SanitäW-DetaOnnent stets in der Reserve verbleibt und alle Detachements so organifirt "sind, daß fie in zwei gleich aus- gerusteten „Sektionen verwendbar “ind, der Vortheil erreicht, daß ]eder Danson, auch bei dem orrückcn nach einem Gefechte, fteis em Sanitats-Detachement oder doch eine Sektion desselben detgegeben werden kann. 2) Die Fcldstellen der *Divifions- qrztee nnd freirt worden. Denselben liegt die Leitung des ärzt- lichen Dienstes bc1„ den Truppen, namentlich aber des Dienstes auf den Verbnndplaßen ob. 3) Stattdcr Depots der leichten Feld- lazareihe, forme statt der schiveren Feldlazarethe, welche pro Armee- Corps zur Aufnahme von in Summa 2400 Kranken bestimmt waren, sonen 12 Frldlazarethe pro Armee-Corps errichtet werden, von denen xcdes zur Aufnahme von „200 Verwundeten resp. Kranken eingerichtet ist. Iedes Fcldlnzareth laßt auch eine Tbeilung in zwei Sektionen 311. Auch. bei d1c1er Organisation ist namentiich auf die Bewegltchkett und darauf Gewicht gelegt, daß stets Feld- lqzarcthe zur „D1spofition der Truppen stehen, wenn auch d1e denselben beigegeben „gewesenen Feldlazarethe okkupirt sein sollten. 4) Zu leßtcrem Zwecke ist aber noch darauf Bedacht genommen, daß §Henonal und Material vorhanden snd, um die Feldlazarethe aqu- xösen und stehende _Krichlazarethe zu formiren. Es ist deshalb ür ]edes Armee-Corps em besonderes Reservepersonal und ein Lazarcth-Re- scrvcdepot auf den Etat gebracht, Welche mitRücfficht auf dieThätigkeit im Rücken der operirenden Armee der Gencral-Etappen-Inspekijon unter- stellt xvcrden soklen. 5)BeiVemeff11ng dcs etatßmäßigen ärztlichen und hulfsarzknchen Persdnals ist Vornehmlich Von den Vorschlägen der durch Allerhöcbße Kabinets-Ordrc vom 14. Februar 1867 berufenen Konferenz für Verbesserungen im Militär-Medizinalwesen ausgegangen worden. Es wird dadurch im Interesse der Armee eine _heträchtliche Verstärkung des Sanitätspcrsonals, sowohl an Aerzten, w_1e_an Laza- rethgehülfcn und Krankenwärtern herbeigeführt. Ueberdies 1| sowohl durch besondere Vorschriften einer nachtheiligen Zersplitteruxg der arzt- lichen Hülfe bei den Truppen vorgebeugt, als auch gerade fur den rv1ch- tigen Fall des augenblicklichen Bedürfnisses ciner Verstärkung der ärztlichen und hülfsärztlichcn Kräfte auf den Verbandpläßen Vorsorge getroffen und in Verbindung hiermit auch auf die genügende Sicher- stellung des Krankenträgerdienstes durch die in Betreff der Hulfsxranx kenträger gegebenen Vorschriften Bedacht genommen, ohne daß h1erhe1 die im Interesse des Truppendienstes gebotenen Einschränkungen außer Acht gelassen worden wären. ,

In Betreff des Personal-Eiats der Fcldlazarcthe tst sodann auch noch die Aenderung eingetreten, daß 3) das Amt der Remcraufseher qualifizirtcn Ober-Lazarcthgxhülfen übertragen werden soll, wclche m ihrem militärischen Verhältniß verbleiben,“ b) das weibltche'Untcrpersonal (Koch- und Waschfrauen) ganz in Wegfau kommt und bei den Feldlaza- rethen Köche aus dem Beurlaubtenstande event. aus der Ersaßreserve eingestellt werden. 6) Die schon in dem Reglement des Jahres 1868 vorgesehene Feldla areth-Direktion ist zwar ihrem Wesen nach„be1- behalten. Öer irfungskreis derselben _ Leitung der etabltrten Lazarethe und der Evakuation _ bedingt aber deren Unterftellung unter die Genrral- Etappen-Inspcktion. Da auch durch d1e Organi- sation drs Etappenwescns für die militärische und admmtftratwe Leitung diescr Lazarethe bereits anderweih (Etappen- Komman- dantur, Etappen - Intendantur) gesorgt 1st, so konnte dns frühere Personal _ ein Offizier und Ober- Lazareth-Inspekior, __ m Wegfall kommen, 7) Ebenso konnte bei der nunmehrtgen Orgamsation dcs EtappemVesens von der Errichtung besonderer Krankentransport- Kommisfionen, wie solche die Instruktion vom 22'Ma1 1866 geschaffen hatte, abgesehen werden und die mit der Evakuation der Kranken (zus den Jeldlazarethen nach den Reservelazarethen verbundenen Geschafte im engsten Anschluß an die jeßige Organisatwn des Etappanesens der Kommandantur des Etappenhauptorts übertragen werden, welcher in dem zumEtatderselhcn gehörigen oberen Militärärzte'em geei ncies Organ hierzu gegeben ist. 8) Die Instruktion enthält aiich eme vollst _nd1ge Organisation derfreiwilligen Krankenpflege. Den beznglichcn'Feststßun- gen liegen im Wesentlichen die Bestimmungen der “111ftru_ktion„ betref- fend die Wirksamkeit des KöniYian Kommissars 71'1r dre ste_mnllige Krankenpflege vom 31. Mai 1 " resp. der Instruktwn fur die" Laza- reth-Reservedepois vom 22. Mai 6 . a., so wie die B*orselylasge der Eingangs gedachten Konferenz zum rundc. Danaeh 111 dre e1nhe1t- liche Leitung der freiwilligen Kra11kenpflege_durch rmen Kon1gl1chen Kommissarius wiederholt statuirt, des1cn W1rkungskrc12» be- stimmt, für die dauernde Kooperation deffelbcn mit den _staat- lichen Organen Sorge getragen. Die verschiedenen Aufgaben der freiwiljigcn Krankenpflege find genau hczetchnet resp. be- grenzt, Besonders hervorgehoben zu werden verdient 11011), daß dem im Jeldzuge 1866 hcrvorgetretenen Uehclstande einer mangelnden Kon- trolle der in Privatpflrgc befindlichen Kranken durch hcsondxrclBr- stimmungen wirksam entgegengetreten werden und die _fretnnlltge Krankenpflege die ihr recht eigentlich zufallende Anschbe der Errichtung eines Central - Nachweisungs : Bureau?! uberneh- men soll. 9) Die Stellung und der W1rkungsfrets „der kon- sultirenden Chirurgen ift normiri worden,_ 10) Schließlich ist 111 "„W- terer Qlusführung der einschlägigen Bestimmungen der Instruktion vom 22. Mai 1866 die Organisation der Reservelazuarcthekund Ver- einslazarethc gegeben worden. Von den speziell fur das_Personal bcfiimmtcn Verwaltungsvorschriften „find folgende wesentl1ch_eNeue- rungen hervorzuheben: 11) Den Bestnnnmngen der genfer'KonVcn- tion ist, so weit dieselbe den Sanitatsdtenst selbst betr1fft, Be.

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