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unter Belassung des amtlichen Verschlusses auf ein Amt im Innern zur schließlichen Abfertigung abgelassm werden.

Wird bei dem TranEport non Waaren, wclche untcr Zollkontrole Zehen, zwischcnlicgcndcs Artsland berührt, so muß'dtc Waarc dem 5 usgangs- und dem Wicdcrcingangsamtc znr vatfion gestellt und der richtige Ausgang, beziehungswenc dcr Wtcdcrcmgang auf dcr dre Sendung bcglcitrnden Bezettclnng bescheinigt Werden. („_

Nach örtlichem Bedürfnis; können von der _oberstcn Landcs-xxmanz- behörde für den Verkehr aus dem IcchWJebtcte durch das Ausland nach dem Vereinsgcbicte Erlcichtcrungcn zugestanden werden.

112. [2) Mcß- nnd Marktnerkchu] an Erlcrchternng des Besuchs auswärtiger Messen und Markte kann dre zollfrerc Rnckbrm- gung der unverkauft gebliebenen, aus dem frctcn Verkehr des Zoll- vereins stannncndcn Waarcn vcrftattct wcrden, ,

Nicht minder wird den fremdcn Handel- und Gctvcrbtrctbcndcn, Welche vereinsländischc Messen und Märkte besuchen, von thren un- verkanstcn Waarcn Erlaß dcs Eingangszollcs her der Wiederausfuhr

cwä rt. '

g F. 113. [Z) Rctourwaarcn.) Vereinsländisch Erzeugmffe odcr Fabrikate, wclche, außer dem Meß- und Marktvcrkxhr, auf Bestellung, zum Kormnisfionsvcrkauf, zur Ansicht, zu offcxttltchcn Ausstellungen oder zum vorübergehenden Gebrauch nach dcnr Llusl-ande gesgndt sind und von dort znri'tckkonnnen, können vom EmFangLZonc fret gc- laffen werden, sofern kein Zweifel dawidcr besteht, dieselben Waa- rcn Wieder cingehcn, wrichc ausgegangen find.

§. 114. Die Freilassung vom Emgangszlee Yann auch erfolgen, wenn Gegenstände aus dem AuÖlande zu öffentlichen Ansstellun en oder zum vorübergehenden chraurdc cingchcn, und demnachst ww er ausgeführt Werden. "

115. [4) Veredelungsvcrkel)r.] Gegenßandc, Welche, zur Ver- arbcitung, zur Vervollkommnung oder zur Reparatur nut der Be- ßimmung zur Wicdcrauöfuhr eingehen, können vom Eingangszolle befreit Werden. . "

In besonderen Fällen kann dies auch geschehen, wenn Gegenstande zu einem der bezeichneten Zweck; nach dem Auslande gehen und 1111 vervollkonmmetcn Zustande zurückkommen, '

Z, 116. [5) Grenzverkehr.) In Bezug (1er den klcmen Grenz- verkehr können nach Maßgabe des örtlichen Bcdnrfmffes besondere Er- leichterungen angeordnet werdcn. , " ,

. 117. [6) Strandgüter.] Inlandrschc Strandguter nnn Schiffen, Welche nach dem LluSlaufen verunglücken, blerbcn, Wenn dre Thatsache vollständig nachgewiesen ist, frei vom Erngangszoüe. .

Z, 118. [7) Bedingungen der vorstehenden Erle'tchtcrungctr - anderweite ZoUcrlaffc auß BiUigkeiisrückficßtczr.) Dre allgcrnemcn Bedingungen und Kontrolcn, unter denen dre tn dcn JJ. 111 bis 117 erwähnten Erleichterungen und Befreiungen cmtretcn, Werden von dem Bunde§rathc dcs Zoklvercins vorgeschrieben Werden. _

Dcr Bundesrath wird ferner darüber Bestimmung treffen, ob und unter welchen Bedingungen ana) in anderen als den “oben cr- wähntcn Fällen für die aus dem freien Verkehr dcs'Zollvcrcms unrl) dcm Artslandc gesandten Gegenstände beim WrcdcremganYc, odcr fur die vom Auslande cingcgangcnen Gegenstände beim Wu" cransßange ans Billigkeitsrücksichtcn ein Zollcrlaß gewahrt Werden darf.

)()7. Kontrolen im Grenzbczirke.

§. 119. TranSporikonkroch Innerhalb des Gresnzbczirks untcr- licxcn, nacb Taßgabc der von der obcrstcn Landes-F1nanzdchörde"zu trcHrnden Anordnungen, solche Wanken, bci Welchcn'cs nach den ort- lichen Verhältnissen zur Sicherung gegen hrimlichc Emfuhr odcr Yus- fuhr notthdig erscheint, cincr TransPrortkontrolc, Zn dtcsem Zweck hat cher, welchcr Waarcn dicser Yxrt im Grrnzbcztrke trans- portirt, fich durch eine amtliche Bcsrhcimgung (chtttznationsschcm) darüber auSznwciscn, das; er zum TranZ'norte dcr gchörrg bezeichneten ZIfaarcn in einer gcwiffcn Frist und auf den vorgeschriebenen Wegen

e ugt sci. ,

Beim Eingangc ans dcm Qluslandc und m der Richtzmg von drr Grenze nach der Zollstelle bedarf es auf der ZoUftraße chcs Trans- portauswciscs. Von der Zollstelle bis zur Binnenlinte haben fich diese Traxrsportc durch die bei ersterer erhaltene Bezcttelnng zn legiti- mm'n,

§. 120. [Allgemeine Befreiung von der „Legitimationssckycin- Pfiichtigkcit.] Von der Verpflichtung znr chitnnation im Grcnz- bczirke sind aUgcmcin befreit: &) rohe Erzeugnisse des Bodens und der Viehzucht cines inländischen Landguts 'für den Verkehr innerhalb des Gutsbezirks. Wird das Landgut von der Grenzlinie durchschnitten, so smd nach der Öcrtlichkcit besondere Aufficvtsjnaßrcgeln vorzuschrei- bcn, d) der TranSport auf den dem öffentlichen Verkrkzr dienenden Eisenbahnen uns dem Binncnlnndc in den Grenzbczirk,“ 0) Gegen- stände, die innerhalb einer Stadt, cines Dorfes oder einer geschlossenen OkkscOaft dcs Grenzbczirfs von Haus zu Haus gesendet Werden, vor- behaltlich der auch über solche Traxrsportc, sofern dieselben die im Enmange dcs Z. 119 gcdacbtcn Waaren zum Gegenstande haben, auf Vcrlangcn dcr Zollbeamten zu liefernden Nachweisnng dcr Verzollung oder zrlercicn Abstammung dcr lcßtcrcn; (1) der Gütertransport mit den „PMW. Die Postanstaltcn im Grrnzbrzirke dürfen jedoch, wenn es fur nothig erachtet und ihnen bekannt gemacht wird, entwcdcr all- gcmcn1 oder von gewissen Personen Päckcrcicn zur Beförderung land- einwarts nur gcgen einc, für jeden einzelnen Fall zu ertbcilcndcschrift- licheErlanbmß desjbctrcffcndenZanmts annehmen, welche dann das Poststück zum Bcfimnnungsdrte begleitet.

§. 121. [Waarcntrnnsport anf Gcwäffcrn.] An den Ufern der Gewässcr im Grcnzbczirke und auf den in diesen Gcwässcrn gelegenen Inseln dürfen zollsrcic Gcgrnständc im dcrpacktcn Zustande odcr zoll- pflichtigc (Hegcnstände obne [*csvndcrcErlaubnif; nur a11solchcnStcllcn aus- und eingeladcn werden, Welche zn Landungspläßcn (§. 17) be- siimmt und als solchc bczcndnct find.

Für Gewässer, Welche längs der Zollgrenze fich erstrecken, bleib es der obcrftcn Landcs-Jinanzbchörde überlassen, nach dem örtlichen Bedürfnis"; eine Entfernung zu bestimmen, bis auf welche beladene Fahrzeuqc ohne Erlaubnis; des nächsten Zollamtcs fich dem Ufer nur nähern ürfcn. Unvcrdecktc Rachen, Welche zollfrcic Gegenstände ge. laden haben, unterliegen dicser Beschränkung nicht.

. 122. [Beschränkung des TranSports in Bezug auf die Zeit.] Der Transport der der chztitimationsschcin-Kontrole unterliegenden Waarcn im Grenzbczirke i nur innerhalb der im Z. 21 bezeichneten Tageszeit gestattet, sofern nichr der Transport auf den dem öffentlichen Verkehr dienenden Eiscnbahncn stattfindec oder in besonderen Fällen von dem zuständigen Haupt- oder Ncbcnzollamte vor dem Beginne des Transportes eine Ausnahme nachgelassen ist.

Z. 123. [Ausstellung des Trm1sportanswciscs.] Der zum Trans- port erforderliche Ausweis wird ausgestellt: &) beim Eingange aus dem Auslande von demjenigen Grenzzoslamtc, bci Welchem die An. meldung und Abfcrtigung gcschiebt; 6) beim Ucbcrgangc aus dem Binnenlandc in den (H-rcnzbczirk von denjenigen Aemtern und Expe- ditionsstellcn in der Nähe der Binncnlinic, welche zur Ausfertigung non Legitimationsstheincn ermächtigt find; 0) bei Verscndungcn aus Orten des Grenzbczirks von der nächsten Zoll- oder Expeditionsstelle; (1) auch können Ortöbchörden oder andcre dazu geeignete Personen zur Ausstellung von Verscndungßschrinen auSnahmswcise ermächtigt werdcn.

§. 124. [Kontrolc dcr Ge1vcrbeireibendcn.] HaufirgeWcrbe, zu Welchen auch das Kalten von Wandcrlagern gcdört, dürfen im Grenz- bezirkc nur mit be ondercr Erlaubniß nnd untcr den zum Zwecke des Zollschußcs erforderlichen, von der obersten Lanch-Finanzbehörde an- zuordnenden Beschränkungen betrieben Werden.

Auf Material- und Spezcrciwaaren, auf Wein, Branntwein und Liqueurc, sowie auf Zeuge, ganz oder theilweise aus Baumwolle, Wolle oder Seide, soll fich der Regel nach die Erlaubnis; nicht erstrecken. Es können indeß von der obersten Lanch-Finanzbchörde für einzelne Grenzstrcrkcn in Bezug auf solche Waarcn, welchc dort keinen Gegen- stand des Schleichhandels bilden, Ausnahmen zugelassen werden.

Soweit es zur Sicherung des Zollintcrcffes für nöthig erachtet wird, ist auch der Marktbcsuch, sowie der stehende Gcrvcrbcbctricb im Grenzbezirkc den nach den örtlichen Verhältnissen von der obcrßcn Lanch-Finanzbchörde vorznschrcibenden Kontrolen unterworfen. Ins- besondere hat Jeder, Welcher mit Waarcn eincn Handel treibt, auf die fich dic angeordnete spezielle Kontrolc erstreckt, ein Buch zn führen worin rl'tckfichtlick) der unmittelbar aus dem Auslande bezogenen Waarcn beim Empfang derselben der Tag und Ort, an und in Welchem die Verzollung stattgefunden hat, bemerkt, und rückfichtlich der aus dem Inlandc empfangenen Waarcn der Nachweis hierüber enthalten sein muß.

)(71. Kontrolcn im Binnenlandc.

Z. 125. Ueber den Grenzbczirk hinaus sind im Innern des Ver- einsgebictcs nach Maßgabe der von der obersten Landcs-Finanzbchördc nach den örtlichen Verhältnissen zn tre enden Anordnungen nur solche Waarcn, welche einen Gegenstand des chlcichhandcls bilden, und nur insowcit ciner Kontrolc unterworfen, daß 1) die aus dem Auslande oder aus dem Grenzbezirkc in das Innere des Landes übergehenden Waarcn mit den im Grenzbezirkc empfangenen Bczcttclungcn bis zum VcstimnmngSortc begleitet sein müssen, und 2) von den Han- dcltrcibendcn, welche der gleichen Waaren unmittelbar aus dem Aus- landc beziehen, über dcn Handel mit denselben Buch zu führen und darin der Tag und der Ort der Verzollung jedesmal beim Em- pfang dcr Wanke anznmrrkcn ist.

)()711, Haussuchungcn und körperliche Visitationen.

Z. 126._ Sind Gründe vorhanden, zu Vermuthen, daß irgend Ie- mand im Grenzbczirke fick) cincr Uchcrtretnng der Zollgeseße schuldig gemacht habe, oder zu einer solchen Ucbcrtretung durch Bergung yor- botcner odcr zollpflichtiger Waaren mitwirke, so können zur Ermitte-' lung derartiger Kontradcntionen Nachsnchungen nachsolchcn Vorrätlnn nnter Erfordernng des Ausweises Über die gcschchene Verzollung oder den inländischen Ursprung der vorgefundenen Waarcn, auch Hans-

suchungen vnn Zollbeamten unter Leitung eines Ober-Conirolcurs _

oder eines andcrrn Beamten gleichen nder höheren Ranges vorgenom- men werden. HaussuMmgcn dürfen jedoch nur unter Beachtung der nach den Landesgescßcn für Harrssnckmngen im Allgemeinen vorge- schricbcnen Förmlichfeiten stattfinden. Der Beobachtung dicser Förm- lichkcitcn brdarf es nicht, Wenn auf drr That Octroffane, von den Zoll- bcamtcn verfolgte SchLcichhändlcr in Hänscrn, Schcuncn u. s.w. einen Zufluchtsort suchen. In solchanäUcn müssen die Verdächtigen Räume dcn verfolgcndcn Zoslbcnmtcn auf Verlangen sofort und zu jeder Zett geöffnet, Und es dürfen [eßtcrc in Ausnbung ihrer Dienstpflicht gcgcn die Flüchtigen auf keine Weise gehindert werdcn.

Auch sind unter den vorgrdachten Nachsurhnngcn dic Revisionen bei den auf den Grund des §. 124 dieses Gescßcs unter Kontrolc stehenden Gewerbtrcibcndcn nicht begriffen.

Haussuchnngcn außerhalb des Grenzbczirks zum vacckc der Ver“ folgung cincr Uchcrtrctnng dcr ZoUgcscße können nur von den zur Untersuchnng solcher Uebcrtrctnngcn kompetentenBehördcn angeordnet und unter deren Leitung vorgenommen Werden. '“

§. 127. Personen, gegen Welche der Augenschein den Verdacht kk“ regt, daß fie Waarcn nnter dcn Kleidern verborgen haben und „we'llhs dcr Aufforderung der Zollbcamtcn, fick) dicser Gegenstände frenvtlitg zn entledigen, nicht sogleich vollständig gcnügcn, können der körper- lt„cl)cn Visttation unterworfen werden. Sie müssen j:doch, wenn ste dre Vifitation nicht bei der nächsten Zollstcllc odcr OrtSbcbörde wolch geschrhcn la cn, chhalb vor die zur Untersuchung dcr Zollstrafsallc fmnpcfcntc )ehördc geführt werden.

Joriscßnng folgt. , _ Zivette Verlage

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ZWLÜL Beilage zum Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

M 163.

Donnerstag den 15. Juli

1869.

Oeffentlicher Anzeiger.

Steckbriefe und Untersuchungs =Sachen.

B e kannt m achnn g. Es ist zwäfelhaft, ob der hier Wegen Diebstahls inhafttrte ange_bliche FleisYergesell Iohqnn Behnke aus Neuhoff bei Flatow der1enÉe; rst, wofur er fich ausgtebt. Unter Mittheilung seines nachstehenden tgnalemcnts ersuchen alle Gerichts- und Polizeibehör- dxn, snwre Ieden, dem das fignali'strthndividuum bekannt wäre, wir hrermrt ergx'benft, uns_ entrveder drrcft schrift1ich oder durch Vermitte- lung der nachstenÜPo11ze1be1)örde über den richtigen Namen und die persönlichen Verhaltmffe desselben schleunigst Auskunft zu geben.

Schubm, den 9. Iulr 1869. Königl. Kreisgericht. 1. Abtheilung.

Signalement. ]) Familiennamen Behnke, 2) Vornamen Johann, 3) Geburtsort Neuhoff bei Flatow, 4) Religion katholisch, 5) Alter 30 Jahr, geb. den 29. September 1839, 6) Größe 5 Fuß 3 Zoll 3 Strtch, 7) Haare blond, 8) Stirn niedrig, 9) Augenbrauen blond, 10) Augen blau, U.“- 12) Nase und Mund gewöhnlici), 13) Bart: Schnurr- nnd Kmnbart blond, 14) Zähne vol.!üändig, 15) Kinn oval, 16). (Hestchtsbtldun?3 länglich, 17) Gefichtsfarbe gesund, 18) Gestalt nuttel, 19) Sprache rutsch und polnisch, 20) besondere Kennzeichen: stottert etwas, an der linken Wade Krampfadern, an der rechten Wade nach außen eme Narbe, angeblich von einem Hundebiß, am rechten Arm oberhalb „des Ellenbogens cine längkiche braune Narbe; Bekletdung: 1_ lemenes Hemde, 1 schxr-arze Tuchweste mit Zeugknöpfen, rque gefltckte Burkßfinhosen, 1 schwarzer Tuchrock, ] Paar lange ttefeln, 1 graue BuckSkinmÜße, 1 onenes Shawltuch.

Stechbrief. Gegen den Schuhmachergesellen Adam ahn aus Tann rst dre gxrtcbtliche Haft wegen Verdachts eines 190€ck ihm am 13. Mund. Is. m Darmstadr begangenen Diebstahls beschlossen worden. Seme Festnahme hat mcht ausgcführt Werden können. Es wird ersucht, den _?enannten Adam Hahn im Betretungsfalle fest- Jnehmen und nu allen „bet rhm fich vorfindenden Gegenständen und

eldern an das nnterzerchnete Amtsgericht abzuliefern. Beschrei- bung. Alter: „ungefähr 20 Jahre, Geburtsort: Tann (Dorf im Amthertchtsbezrrke Hersfx1d), Größe:, mittlere, Haare: schwarz, Bart: schwarz, (HefichtSfarbe: braunlich, Kleidung: ein alter schmußiger grauer Nock, dunkelblaueßosen, schwarze Weste, weißliche Jacke, die 2c. Hahn uber dre Weste tragt, sehwarze Tuchkavpe, geherztc Stiefel.

Hersfeld, nur 13. Iuli 1869.

Kömgltch Preußisches Amtsgericht. Abtheilung 1.

SteckbrieW-Erledigung. Der unterm 14. Mai d.I. hinter den ?Arbetter Gottlteb Hoedrich aus Heidcwilxen erlassene Steck- brief rst erledrgt. Alt-Lgndsberg, den 8. Juli 1869.

Königlrche KretsgerichtsDeputation.

Handels-Negister.

„Handels-Regifter des Königl. Stadtgerichts zu Berlin.

In das Firmenregister des unterzeichneten Gerichts ist unter Nr. 5631 der Fabrikant (Steinnußknopffabrik) Wilhelm Theodor Carl Brandt zu Berlin, Ort der Niederlassung: Berlin (jeßigcs Geschäftslokal: Ka- stanien-Allee Nr. 32), Firma: Carl Brandt Jun., zufolge heutiger Verfügung eingetragen.

YZdas Firmenregister dcs unterzeichneten Gerichts ist unter Nr. 2

der Kaufmann (Händler mit etrolemn und Agenturgesckxäft) Ro- bert Adqlf Louis Mens zu erlin, Ort der Nrederlassung: Berlin (jcßiges Geschäftslokal: Dresdener- ,ftraße Nr. 15, ?'mma: Robert Mens, zu olge heutiger Verfügung eingetragen.

Unter Nr. 2493 unseres Gesellschaftßregiftcrs, wosclbft die hiesige Handlung, Firma: Doharr & Teichelmann und als deren Inhaber die Kaufleute Carl Doharr und Friedrich Carl Albert Teichelmann vermerkt stehen, ist zufolge heutiger Verfügung ungetragen: Der Kaufmann Carl Doharr ist aus der Handelsgesellscbaft ausgeschieden. Der Kaufmann Friedrich Carl Albert Teichel- mannzu Berlin fest das Handcngnchäft unter underänder- ter irma fort. Die Firma ist nach Nr. 5633 des Firmen- re i ers Übertra cn. Unter r. 5633 des irmenrcgisters is heut der Kaufmann Fric- dkich Carl Albert Teichelmann zu Berlm als Inhaber der Hand-

lung, Firma: , Doharr & Tetchelmann , (jeßiges Geschäftslokal2 Spandauerbrucke Nr. 1:1) ungetragen. Die Gesellschafter der bierselbst unter der (Firma: Kalisch & Schonert ' (Handel mit „Holz; jeßiges Geschäftslokal: Martcnstraße Nr, 12)

353;

KFW]. Iuli 1869 errichteten offenen Handelsgesellschaft find die Kauf-

1) Richard Iulius Ferdinand Kalif in Lie 2) Karl Franz Ludwig Schonert inchBerlin.pe, Dres ist m das Gesellschaftsregister des unterzeichneten Gerichts

unter Nr. 2645 zufolge heutiger Verfügung eingetragen.

Die Gesellschafter der biersxlbst unter der Firma: Pfetner & Geber

(Kommisfions- und Exportgcstbäft, jcßiges Geschäftslokal: Breitestraße

Nr. 9) am 1. *111i 1869 erri tt die Kaufleute: J ) ck e “" offen“" Handelsgesellschaft find

1) Philipp Wilhelm C ri ian ' 2) Carl Hinrich Geber,h | Pferffer, , . heide zu Berlin. Dres tft m das Gesellschafts-Registcr des unterzeichneten Gerichts

unter Nr, 2646 zufolge heutiger Verfügung eingetragen.

Unter Nr. 4741 unseres Firmenregiftcrs, woselbst die hiesige Hand- I. Brilles,

lung , Firma:

rmd als deren Inhaber der Kaufmann acob Brilles verm t kft zufolge heutiger Verfügung EingetragexZZ “kt |ck-

Das Handelsgeschäft ist mit dem Firmenrechte na dem am 7. März 1869 crfolgtrn Tode des Firmeninhaber?) auf den Kgufmann Htrsch BMW und dessen Ehefrau Eidel, geborne Rtttler zu Bromberg und demnachst mit dem irmenrechte durch Kaux auf M Kanflcute Ignaß Izbicki und arl August Hermann germont, bxrde zu Berlin über egan en und die nunmehr unter der Jtrma: I. Bri es be even e Handels- JTLYLchrLst unter Nr. 2647 des Gesellschaftsregifters ein- e : Die Gesellschafter der hierZelbÉt rélntcr der Firma: . ri es (jetziges Geschäftslokal: Alte Iakobsftraße Nr. 86)

am 1- April 1869 errichteten :) enen andels [[ t Kaufleute: ff H W schaf find dre

1) Zgnaß Izbicki, 2) Karl August Hermann Fermont, beide zu Berlin.

Dies ist in das (HesellschaftSrgifters des unterzeichneten Gerichts

unter Nr. 2647 eingetragen.

Berlin, den 13. Juli 1869. Königl. Stadtgericht , Abtheilung für Civilsachen.

«W

König1ichcs Kreisgericht zu Frankfurt a. O. In unser Jtrmenregister ist unter Nr. 541

als Firmeninhaber: Kaufmann Friedrich Louis Gustav Urlaub zu

Frankfurt a. O. ,

als Ort der Niederlassung: Frankfurt a. O., als Firma": Gustav Arlaud, zufolge Verfugung vom 13. Juli 1869 am 13.Iuli 1869 eingetragen.

In unser Firmenregister ist Nr. 243 die Firma Wilhelm Grabow

und als deren Inhaber der Kaufmann Wilhelm Grabow zu Cremmen heute eingetragen worden.

Spandau, “dcn 5. Juli 1869. Königliches Kreisgericht.__1. Abtheilung.

In das Genossenschastsregistcr des Kreisgerichts Kaukehmen ist

laut Verfügung vom 30. Inni folgende Eintragung bewirkt:

Col. 1. Nr. 1. _ _ Col. 2. Kreditgnellsckyast des Kreises Niederung,“ eingetragene Ge- noffenschaft. Col. 3. Kaukchmcn. Col. 4. Rccht§vcrhä1tniffe der Gesellschaft: Der Gesellschaztsncrtrag ist am 26. Juni 1869 eschlo m. Die Genoffcmcsyasr hat sofort begonnen und iZ ein eit- punkt für ibrc Daucrnicbt „[xcstimmt. Zweck de_r,(§36sc[11chc_1ft Ut der Betrieb eines Bankgeschäfts Behufs gcgcmcxttgcr Peyrhaffung der in Gewerbe und Wirth- schaft der Mixgltcdcr notlngcn Geldmittel auf gegenseitigen Kredit. Qu Vorstandsnntgliedcrn find gewählt:

“x..-

a) der RcchtSamvalt George Kurvert in Kaukehmen als

Direktor, 13) der Gcrbcrcrbenßcr Robert riesel daselbst als Kas trer, erdinand Deckmann aselbft

0) der Postverwalter Iohann a1s Cyntrolcur.

, Dre Zetchnungen für den Verein geschehen dadurch, daß der Jtrma dre „Namensunterschriften der Vorsteher beigefü t wer- den,“ doch ist dre Unterschrift für den Verein rechtsver indlich, wenn_ nundeftens zwct Vorstandsmitglieder ihre Namen unter die Ftrma geseßt haben.

Dre Bekanntmachungen und Erlasse in Vereinöangelegen-