. ,. *
2944
1293. 1332. 1344. 1686. 1698. 2499. 4868. 6075. 6219. 6287. 6796. 8272. 2) Achtzehn Stück über 400 Thlr. jede,868. 1928. 2157. 2158. 2160. 2164. 2215. 2842. 3181. 3557. 3745. 4040. 5151. 5292. 5591. 6101. 6604. 9169. 3) Fünfzehn Stück über 300 Thlr. ]ede, 1980. 2755. 2847. 3021. 3077. 3569. 4199. 46395060. 5732. 6832. 8653. 8840. 8912. 9027. 4) Neunzehn Stück über 200 Thlr. jede, 1586. 1885. 2759. 3081. 3148. 3428. 4166. 4775. 5005. 5108. 6586. 7292. 7627. 7809. 7857. 8174. 8624. 8993; 9006. 5) Neun und zwanzig Stück über 100 Thlr.1ede,60. 145. 240. 360. 1269. 1714. 2251. 2619. 2985. 3318. 3415. 3673. 3771. 4222. 4525. 4530. 4806. 5263. 6329. 6339. 6446. 6455. 6583. 7086. 7444. 8055. 8257. 83018566. 6) Einhundert Stück über 50 Thlr. “ede, 7. 317. 363. 512. 859. 1252. 1354. 1463. 2039. 2266. 2284. 47. 2490. 2720. 2769. 2914. 2986. 2991. 2993. 3009. 3219. 3431. 3677. 3908. 3937. 3949. 4049. 4169. 4670. 4674. 4715. 5027. 5030. 5129. 5130. 5219. 5458. 5576. 5624. 5634. 5661. 5861. 5983. 6459. 6474. 6479. 6490. 6578. 6967. 6980. 6993. 7015. 7048. 7142. 7166. 7188. 7245. 7343. 7359. 7365. 7496. 7513. 7518. 7590. 7669. 7671. 7730. 7931, 7932. 7937. 7951. 7953. 8187. 8188. 8242. 8364. 8403. 8440. 8528. 8563. 8573. 8601. 8687. 8692. 8719. 8745. 8761. 8784. 8808. 8918. 8971. 9010. 9012. 9018. 9036. 9041. 9069. 9077. 9091. 9144. Dieselben werden den Befißern mit der Aufforderung gekündigt, die darin verschriebenen Kapitalbe- trägc vom 1. Januar 1870 ab in Empfang zu nehmen und war nach ihrer Wahl: a bei dcr Rentenbankkaffc hicrselbst in den 3 or- mittagsstundcn von -12 Uhr soforßgcgcnAushändigung der Schuld- verschreibungen in coursmäßigem Zustande, oder b) bei der Königlichen Stcuerkasse in Paderborn innerhalb 10 Tagen nach der Einreichung der Schuldverschreibungen in coueräMgcm ZuftaUYe gegen Rückgabe der von jener Kaffe einstweilen darüber ausgefertigten_Enwfangsbcscheini- Jung. In beiden Fällen muß über die erhaltene Kapital-Valuta eine esondere Quittung ertheilt werden, wozu die Formulare bei den genann- ten Kassen zu erhalten find. Mit dem 31. Dezember 1869 hört die Ver- zinsung der obenbezeichneten Schuldverschrcibungen auf und müssen daher die Zins-Coupons Ser. 12. Nr. 2-4 nebst Talon zurückgegeben wer- den, widrigenfalls der Geldbetrag vom Kapitale gekürzt wird. Nach- sehcnde Schuldvcrschreibungen der Paderborner, Tilgungsfaffe find durch die früheren Vcrloosungen gekündigt, bis 1th aber nicht reali- strt: 1. Aus dem Vcrloosungstcrmine vom 17 November 1864, Nr. 2608 5 300 Thlr. Nr. 5622. 8422 5 100 Thlr. 11. Aus dem Ver- loosuanterminc vom 8. Mai 1866 Nr. 861 5 400 Thlr. Nr. 7033 5 300 hlr. Nr. 590 5 100 Thlr. Nr. 7234 31 50 Thlr. 111. Aus dem Vcrloosungstcrnüne vom 15. November 1866. Nr. 790 5 500 Thlr. Nr. 8872 5 300 Thlr. Nr. 2793 5 200 Thlr. Nr. 306. 7232 €: 100 Thlr. 17. Aus dexn Verloosungstermine vom 3. Mai 1867. Nr. 775. 5694. 6291 a 500 Thlr. Nr. 3129 5 400 Thlr. Nr. 1806 51 100 Thlr. Nr. 3006. 8077 5 50 Thlr. Die Inhaber dieser nicht mehr verzinslichen Schuldverscbrcibungen werden zur Ver- meidung weiterer Zinsverluste an die Erhebung ihrer Kapitalien er- innert. Münster, den 14. Mai 1869. Königliche Direktion der Rentenbank. Rasch.
[256393 Bekanntmachung.
* on den auf Grund des Privilegiums vom 12. März 1864 (Ges. Sammlung pro 1864 [NZ, 159. soq.) ausgegebenen Jnfterburger Stadt-Obligationen im Gcsammtbetrage von 100,000 Thlr., find heute 39 Stück 5 50 Thlr. [„im-. 0. Nr. 863 [ois 885 incl. und 900 bis 915 incl. im Werthe von 1950 Thlr. nach J“. 12 des Privilegiums yer- nichtet worden.
Insterburg, den 15, Juli 1869.
Der Magistrat.
1256Yz" Bekanntmachung. cmaß unserer Ankündigung vom 5. Januar 01". sind am [sten d. Mts. in unserm Stadt-Haupt-Kaffeulokal die Demminer Stadt- obligationen _
[„xt. 4. Nr. 57, bir. 15. Nr. 113 und 114, _
Ut. 0. Nr. 1013. 1014. 1015. 1016. 1017. 1018. 1019. 1020. 1021.
1022. 1023. 1024. 1025. 1026 und 1027 amortisirt worden. Demmin, den 16. Juli 1869. Der Magistrat.
UM) Landstandtsche Bank 111 Bautzen. Einziehung der Zehn-Thaler-Noten vom Jahre 1861. Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 22.Juni1869, wonach die laut Bekanntmachung vom 19. Januar 1860 cmittirten Noten der Landständisckzcn Bank in Appoints zu 5 Thaler mit dem 31. Dezember 1869 präkludirt werden, wird hierdurch zur öffentlichen Kenntnis; gebracht, daß das unterzeichnete Direktorium beschlossen hat, nunmehr auch die laut Bekanntmachung vom 28. Juni 1861 cmittirten, durch den Verkehr meistentbeils heschädigten Noten in Apoints zu „ „ Zehn Thalern m_nzuztehxn, resp. gegen die neuen, in der Bekanntmachung vom “15. April 1869 beschriebenen Noten :'x 10 Thlr. umzutauschen. Jn chYgeJudteiffen werden auf Grund Z. 41 der Bankstatuten vom . * 1 M 1857 die Inhaber der vorgedachten „ Zehn -Tl)aler - Noten vom Jahre 1861 crsucht, hts u„m _31. Januar 1870 dieselben zum Umtausch „ m Zl? ;thbex der Allgemeinen Deutschen Credtt- , in Dresden bei Herren M. Schie Nachfolgern und bei „ Herren Edyard Nockscb Nachfolgern, m Bautzen ber der Kasse der Bank,
welche leßtere auch deren Einlösung ge en baares Geld Zxderzeit be- wirken wird, zu präsentiren, unter der erwarnung, daß te bis zum 31. Januar 1870 nicht cingelösten obe11bcxe1chncten Zelyn-Thaler-Mten vom Jahre 1861 für ungültig werden er lärt werden. Banken, am 15. Juli 1869." ' ' Das Direktorium dcr Landstandtfcbcn Bank des Kömgl. Sächs, Markgrafthums Oberlaufiß. von Loeben. I. Schilltng.
Verschiedene Bekanntmachungen.
[42575] Sächsische Hypothekenversicherungs-Gesellschaft zu Dresden betreffend. _
Nachdem in der am 24. Juni d. J. abgehaltenen Gencralversamm. lung der Sächfischen Hypothekenvcrfichexungs-Gesellschaft beschlossen worden ist, 5proz. verloosbarc Pfandbrtefc auszugeben und die Thä. tigkeit der Gesellschaft auf ande're Verfixhe'rupgsb'xanchen auszudehnen, so beabstchtige ich, 3unächft “bet der Koxngltch saxhfiscven ngatsregie. rung zu beantragen, daß dte zu Auöfuhrung dteser B'xschlusse erfor. derlichc Genehmigung versagt jvech Und habe die Grunde dazu in einem Cirkular an die Herren Aktwnäre dargelegt. .
Da mir nun die Leßteren nur zu einem klemen, Tlxtle bekannt smd und die Mittheilung einessVerzeichniffes der" Akttonare von dem 1). Z. Verwaltungsratl) und Dtrekxorium der Sachfischen Hypotheken. versicherungs-Gesellschaft mir verwctgert worden 1ft, so ersuche ich durch Gegenwärtiges Diejenigen, welche von dem gedachten Cirkulare Ein. sicht zu nehmen wünschen, Behufs Zustellung desselben fich persönlich oder brieflich an mich zu wenden.
Dresden, den 13. Iult 1869.
Otto Secbc.
[2554] Oberschlesische Eisenbahn. Die .Herren Aktionäre Werden hierdurch zu der am 7. August d. I., Nachmtttags 3 Uhr, im großen Konferenzsaale der Oberschlefischen Eisenbahngesellschaft auf dem hicfigen Bahnhofc stattfindenden ordentltchen Gencralversamm- lung eingeladen.
Zur Beratbung und Beschlußfassung kommen: , 1. Die im J. 10 8]. 1 des mit der Königlichen Staatsregterung am
17. September 1856 geschlossenen Betriebsüberlaffun s-Vertrages bezeichneten ordentlichc-n Gegenstände der, Generalve ammlung. 11. Antrag der Gesellschaftsvorftände an die Generalversammlung- zu beschließen: " ' _ die Gesellschaftsvorständc zu ermachttgen, dre von der außex- ordentlichen Generalvcrsammlung Vom 5. ebruar 1868 fur den Bau der Eisenbahn von Posen über nesxn und Ino- wraclaw nach Thorn beschloffene,„abxr noch mcht bcgcbene Anleihe von 13,000,000 Thlr., so wre dte von der a_ußer'9rdent- [ichen Generalversammlung Vom 6. Februar 1869 fgr den Bau von Breslau über Gloy bis zur Landesgrenze bxt Mik- telwalde und von Cosel über Neisse yacb Frankctxstem (gehst Abzweigungen beschlossene WeitereAnlethe po11_13,395,900 .zhlr. in xeder ihnen zweckmäßig scheinenden Werse, jed,och mtt Aus- nahme Von Stammaktien, insbesondere auch 111 der Artzzl beschaffen, daß ste dadurch in den Stand geseßt werkzen, die nach den angeführten Gcneralversammlungs-Beschluffen zu emittirenden Obligationen nach ihrem Erxnessen ganz oder theilweise für Rechnung der Gesellschaft zxxruckzubehaltcn, be- ziehungsweise zu übernehmen, auch zu dtesem Zwecke dtc enr- forderlichen Statutabändcrungen nut d_er Staatsregierung fur die Gesellschaft verbindlich und mdgülttg zu vereinbaren.
Diejenigen Herren Aktionäre., wclche diescr GeneralVersammlung _*
beiwohnen wollen, haben in Gemäßheit des Z. 29 des Statuts späte-
stens am 6. August 5. J „ bahnhofe hierselbst ihre Aktien zur Abstempelung vorzuzetgen, qder
deren am dritten Orte erfolgte Niederlegung glaubhaft nacherlrkxeklM
in zxvei Exemplaren zu übergeben, von denen das Eine mit „dem Ver“ merke der zustehenden Stimmen und dem Stegel der Kömglichsn
und zugleich cin unterschriebenes Verzeichniß der Nummern
Direktion der Oberschlesischen Eisenbahn versehen zrtrückgxgeben und als Legitimation zur Theilnahme an der Versammlung dtent.
Formulare zu den Nunmurverzeichniffen können in dem genann-
ten Bureau in Empfang genommen werden. BreZlau, den 17. Juli 1869. Der Vorfißende _ des Verwaltungsraths der Oberschlefischen Etsenbahngesellschafk- gez. Becker.
ort.
_ _], kehr zwischen Wien, Marchegg und ungartschM tionen einerseits und Stationen des
burg bestehende Spezialtarif vom 20. April 01'. tft au
Hannover, den 20. Juli 1869. , ' Königliche Eisenbahn-Dtrektton.
. im Direktorialbureau auf dem Central- :,-
Bekanntmachung. Der für den Txansxzr- .; von Getreide und Hülsenfrüchten aller Nr] im Stea-
.., , Norddeutsche" *“ *“. Eisenbahnverbandes andererseiés via Bodenbach'MagdeZ
die Artikel Malz, Mehl, Oelkuch en und Oelsaamen ausgedehnt“ '
va- Abonnement bettäg1 ! Thlr. für das ViertelZahr.
Jnßrtionspteis für den Kaum einer Brutkzeile IK Sgr.
Ille Poß-Anßalien des In- und Auslandes nehmen Srpeüun an, für Setlin die Expedition drs önigl. preußischen Staats - Anzeigers: Behren-Straße Nr. la, Ecke der Wilhelmsßtaje.
Anzeigsr.
NL?“ 169.
Se. Majestät der König habe:! Allergnädigst geruht:
Dem Großherzoglich badischen Kammerherrn Freiherrn von Edelshetm und dem Großherzoglich oldenburgischen Ober-Kammerrath und Vermessungs - Direktor Freiherrn von Schrcnck zu Oldenburg dcn Rothen Adler-Orden zweiter Klass zu verleihen-
Berlin, 22. Juli.
' Ihre Majestät die Königin haben fich heute früh über Wittenberg und Namnburg nach Coblenz begeben.
_- 1
Norddeutscher Bund.
_ Se. Majestät der König haben im Namen des Nord- deutschen szndes Allergnädigst geruht: ken Telcgraphen-Dirck- tions-Sexrctar S chröd er und den Tklegraphen-Jngenicur H e ys e in Stettm, den Telcgraphcn-Direktions-Sekretär Rottmann
inKönigsberg 1. Pr. und den Telcgraphen-Sckretär, Baumeister »
Wohlfarth in Dresden, zuTclegraphen-Direkfions-Räthen 'zu ernennen , sowie dem Geheimen cxpedircndcn Sekretär Vrade und dem Geheimen expedirendey Sekretär und Kalkulator Harrycrs VM der“ GTULWYHDU-CÜLYU dex Telegraphen des
Norddeutschen Vund'es,“den "Chai'äkkéé7* 5576 “Nechl1u-ngs-Räthe zu , _
verleihen.
Allerhöchstxr Erlaß vom 21. Juni 1869 -- betreffend die Vcr-
leihung der ftskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung
einer Gemeindechaussee von Ellrich im Kreise Nordhausen, Re ierun s-
bezirk Erfurt, bis zur vormaligen Landesgrenze zum Anschlu an ie
von der Gräflich Stolbcrffchen Rentkamnrér in Wernigerode von
Iägerfleck bei Rothesütte, Ämts Zohnstein, Provinz .HaUUOVer, über Sülzhain in dcr ichtung anf Ellrich.
Nachdem Ick durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Gemeindcchauffee von Ellrich im Kreise Nordhausen, Regierungs- bezirk Erfurt, bis zur vormaligen Landesgrenze zum Anschluß an die
“yon der Gräfiich Stolbergschen Rentkammer in Wernigerode vom
Jägerfleck bei Rothesütte, Amts Lohnstein, Provinz Hannover, über Sülzhain in der Richtung auf Ulrich zu erbauende Chaussee geneh- migt habe, verleihe Ich hierdurch der Stadtgemeinde Ellrich das Ex- propriationsrecht für die zu dieser Chaussee erforderlichen Grundstücke, 1mgleichen das Recht zur Entnahme der Chauffccbau- und Unterhal- tungsma'terialien, nach Maßgabe der für die Staatschauffccn bcstchen- den Vorschriften, in Bezug auf diese Straße. Zugleich will Ich der Gräflich Stolbergsthen Rentkammer zu Wernigerode und der Stadtgemeinde Ellrich, einer jeden für die von ihr zu unterhaltende Straßenstrccke, das Recht zur Erhebung des Chaussccgeldes auf der Chaussee von Ellrich bis zum Jägerfleck bei Rothesüttc bei der im Ymte Hohnstein zu errichtenden Hebestclle nach den vollen Säßcn des fur die Staatschaussecn in der Provinz Hannover jedesmal geltenden Chauffeegeld-Tarifs hierdurch verleihen. Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Geseß-Sammlung zur öffentlichen Kenntmß zu bringen. Berlin,- den 21. Juni 1869.
Wilhelm. Für den Handels-Minister: Freiherr von der Heydt. von Selchow. An den inanz-Minifter und den Minister für Handel, Gewerbe und ffentlwhe Arbeiten
Kriegs - Ministerium.
Verfügung vom 12.Ék§uli 1869 - betreffend die Ueberweisung zur rsaß-ReserVe 1. Klgsse. _
Es bestehen - wie zu unserer Kenntnxß ckommen - xv'ctffel
darüber, in welchem Konkurrcnzjahre die m .48, 3 der Ttlrtgr-
Ersaß-Inftruktion für den Norddeutschen Bund bezetchneten Kategorien
Berlin, Donnerstag den 22. Juli Abends
!
!
1869.
erttarpflichtiger der 1. Klasse der Ersaß-Iiesche überwiesen werden r en.
Zur Beseitigung bcrcgtcr Zweifel verweisen wir auf die Z . 2 351 3, 43 ucl 10, 36 ac] 2 und 36 36 4 ], c.. wonach einzig und a ein dte an [eßangezogener Stelle bezeichneten Militärpflichtigcn, wclche an' einen] der im §. 19 dxr Instruktion für Militär-Aerztc angegebenen 1:1)he1lbarc11 Fehler (xrdcn und in_Folgc dessen nicht vollkommen dtcxtstbrauchbar nnd, ohne,?)ix'tckfickxt darauf, in welchem Konkur- repzjahrc fie ßchen, von) Mtltta'rdicnst für gewöhnliche Friedens- zxtten cnthundcn , mithtn auch schon im ersten resp. zweiten K'onkurrcnzxahr der 1. Klasse der Ersaß-Rcserve Überwiesen werden dztrfctz. Alle anderen nach Maßgabe Eingangs gcdachtcr Bestimmung fur die 1. Masse der Ersaß-Rcscrvc geeignctcn Malitärpftichtigen dürfen dagegen erst 1111 dritten Konkurrenzjahrc vom Militärdienst im Frieden entbunden, resp. dcr ErsaL-Rcservc, bez. der 1. Klasse dsrsclben Über- Wtcscn Werden.
Militärpflichtigey, welche nach Vorstehcndcm vorzeitig der 1. Klasse dxr Ersaß-Resche Überwiesen worden find, werden daher, falls fie müht ctwa inzwisclsm das 3. Konkurrcnzjahr bereits überschritten haben, die ihnen bchändigten Ersaß-Rescrvcsäycine 1. abzunehmen und erstere so zu bchaadclu sein, als ob se auf ein Jak)? anückgcstellt worden find.
Den Ersaßbehörden ist hierbei billige Rüchsichknahxnc auf solche Militärpflicthge gestatt-st, die nach Behändigung dcs qu. Schcines und im guten (Hlkuben, ihren militärischen Verpflichtungen für den Frie- den nachgekonnmn zu sein, ihren Aufenthalt außerhalb ch Bundes- gebietes; „genommen haben.
Berlin, den. 12. Juli 1869.
Der Kriegs-Mmistcr. . Im Auftrage: v. Podbielsfx.
Verfügung vom 28. Juni 1869 - betreffend die freie Ausübung der ärztlichen Praxis Seitens der außerhalb ihres Heinmthsstaates stationirtcn Militär-Acrzte der Bundes-Armce.
Nach einer Mittheilung, des Herrn Kanzlers des Norddeutschen Bundes Wm 14.Mai d.J. ist m der Sißung dcs Bandesrathes vom 23. April d. I. das unter den Bundesregierungcn erzielte Einver- ständniß dahin konstatirt worden, daß den außerhalb ihres eimaths- staates stationirten Militär-Aerzten dcr Bundes-Armce die rcie Aus- Übung der ärztlichen Praxis insoweit gestattet sein soll, als fie die Qualifikation und Berechtigung dazu in ihrem heimathlichen Staate erworben haben. „ .
Vorausgeseßt wird dabex, daß die betreffenden Aerzte den in den einzelnen Bunchaaten bestehenden Vorschriften rückfichtliéh der Aus- übung der ärztlichen Pra 18 unterworfen, sowie zur Entrichtung der gcseßltchcn Steuern und [,bgaben von dem Einkommen aus ihrer civilärztlichcn Praxis verpflichxet smd und den Nachweis der im „Hei- chöthsstaatc erlangten Oualiftkatton und Berechtigung zu erbringen )a en.
Diese Bcfugniß 1011 „auch dep ihrer gligcmeincn Militärpflicht durch einjährigen srcuyxlügyn Dtcnft genugenden Aerztcn zustehen, weil nur solche Aerzte tn "dlc Norddeutsche Arme; als einjährig frei- willige Aerzte eintreten konnen, welchc dte vollstandige Qualifikation zur ärztlichen Praxis _erlangt haben. ,
Eine Ausnahme m' der leßtgcdachten Bcztchung bilden die ElcVen der militärärztlichcn Btlkzungsgnstalten, welche bei ihrer Einfieliun in die Armee als Unterarzte m der Regel die Staatsprüfung no nicht absolvirt haben. .
Berlin, den 28. Zum 1869.
Krtcgs-Ministerium. In Vertretung: v. Podbielski.
Der Minister des Innern. Im Auftrage: Bitter.
Verfi'xgung vo111„1.Juli 1869 _ betreffend die Emanirung neuer Bcfttmmungm fur dre Aufnahme von Knaben in das Königlich _ p_re_uß1_sche Kadetten-Corps.
Dur_ch„'Allerhöch'ste, Kabmets-„Oxdre vom 11. Februar d. I. haben S_e. Magnat Yer Kömg Allergnadtgft gerubt, die bisher gültigen Be- sttmmungen fur die „Aufnahme, von Knaben in das Kadetten-Corps aufzuheben und zugletch das Krtegs-Ministeriu1n zu beauftragen, nach QerJZöYZeJegebenen Grundsaßen die betreffenden Bestimmungen neu zue a .
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