1869 / 178 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Nach dem Gescß von 1819 bestimmt der Richter-Kommisar sogleich bci Bckam1tnmchung dcr Konkurseröffnung (in er »London-Gazetfea) zwci öffentliche Siyungen, von dxnen Oje erste speziell zur Wahl der Verwalter bcsnmmt ist, '“) dxe zweite als Präkluswtermin für den Schu1dner gilt, sich FélCl'lU'h dem Ge- récbt zu stellen,“ beide diencn znglcich zur Prüfung der F?r- derungen. Das Gesetz von 1861 Üdertrßgt der ersten Glag- bigcrvcrsammlung auch die Vcschlußsasnmg nach Mehrheit der Forderungen, 01» Und welchcr Unterhalt dcm Schuldnxr bis zum lcytcn Verhör gcrcicht wqrdcn soU. Drescs Vcrhor (]nst (*xm11inwtiw11), welches die Prüfung zur Lxrtxge117e hat, ob der Schuldner gcgen fernere Axxsprüche dcx Gläubiger Jessy- lichen SMP verdicm, erfolgt W.. emem 111 der Resch mcht über (;() Tage nach der ersten Glaubtgerversammlung hinaus anzubcraumenden Termine. * ' ,

D'xc Feststellung der 'Pavyttvmasse', gchx xn ztxmlxch rcgclloscr Q“wist vor sich. Die quthgcx konnen tyre Forde- rungen beim GcriOt oder in dcr Giauhxgervcxfmnmlung oder bcim Masscnvcrwaxter anbringW, woher chu m dex „Regeln dxe Richtigfcit «"Mich zn Versichern [|. Es besteht 4681“ «1116211171191- gung znr Annwldtmg. DW sogenannte Attraftwkrgft _dcs „11911- kurscs ist dcm engliftycchcht gnbekannt. Dix Glaubtgcr kön- nen , wenn sie sich nicht an 1316 Konkurémane halten wol1en, u::bäcvrämft gcgen dic Gemeinschuldner vorgehen.

Die Prüfung der angemeldetenForderungen erfolgt, na- mentlich mit Hüls“? ]cncr cidlichen V'crstchcxng, 11c1ch freiem Ex- meffcU dcs Kommismrs ohne em c1gcntltchcs kontxadxktorxsxßcs Verfahren. Es giebt keinen 00111rmii€t0xx dle Glaubtger ton- nen nur die Streichung eincy zugclfaßencn Forderung (sx- punZL 1119, ])1'001) wegen Unrtchngkctt dcrselbcn bcqntragen. Ein abgrwicscUer Gläubigcr hat nur dle, Appellatton nnd Oberappeliation. -- Das ga_nze chfahrcn lst mehrxdurch die Praxis, als durch das Goch gebildet uxzd blctbt m ;.semcm Detail vic'lfach dem r1chrcrltchen Ermeffen uberlaffenx- Abfan- dcrungsbcreäytigtc Gläubiger nehmen am Konkurxe nicht Thetl. Vorrechte bestehen nur in ganz gerznger Zahl._ Dtc Krone (FiZkuS) hat cin solches nur wegen cmcß cmxahrtgez: Steuer- rückstandcs; es folgen die 1'1'11-1111137 Toc-ZSULK und "5mexe [).-U11» (Unterstützungörcrclnc Und SPFTWUM) , Lohnruckstandc dcr Diknstbotcn und Hm1d1m1gsgehülscn aus den lthcnsZ Mo- naten, von höchstens 30 Pfd. St, Handwerker und Arbexter wegen ckcm 40 Sh. mcht Überficxgendcz) ,Wcrk- odcr Arbeits- lohncs 11111) Lehrlinge wegen der Cntfschadtgung für gezahltes Lehrgeld. Frau und Kinder haben fem V0rrccht.

Dic bevorrcMctcn GläuviZer erhalten Befriedigung aus den vorhandenen Zahlmitteln, yqual'd ihre Ansprüche fxstftehxn. Auch Vcrthcilumch cm “Ole, ubrigen Konkursgläubtger fm- dcn statt, wenn die rmlisirtc Maffe e'mxn hinlänglichen Baar- bestand gewährt und die Gläubiger bereits genügende Gelegen- heit zur Geltendnmckyung ihrer AMPrÜche gehabt haben. Nach dem Gesetz von 1861 bestimmt mcht mchr der thhtcr, sondern der Mehrheitsbcschluß der Gläubiger dmx Zcitpunkt der Verthei- lungen. Für Gläubiger, welche zu entfernt wohnen, als daß ste im Laufe des gewöhnliehey Verkehrs ihre Anmeldung oder Beweisführung hätten beschaftcn können, wcrden dic Nöthigen Mittel zurückgelegt. Auf ander? 01aju1§,. die bei der Schluß- vcrtheilnng nicht geprüft sind, Wird keine Rückstcht genommen.

Ein Problcm für die englisch? Gcscchbumg ist der Zwangs- vergleich gewesen. Erst im Jahre 1826 ist das Institut nach schottischem Vorbild angenmmncn. Das Geseß von 1849 unterschied: 1) den Stundungs- Und Nachlaßvertrag nach der KonkurScröffmmg (00U*1])08111011 31181“ bankrnytox), 2) die außer- gewöhnliche AuSeinandcrscHung (61'1'311J6111c'111 ;,)- (10911) Und Z) die Llnscitmudcrscng untcr Aufsicßt und Kontrolle des Gerichts. Im Jahre 1861 lief; man die dritte Art wcgfaslen und veränderte die BkdingUngcn der beiden crftcn Akkon. Bci dcm Akkord im Konkurse «(1431 danach Line Mehrhkik von ?; der anwesenden Glänbigcr nach Zahl UUÖ Betrag. EZ ist “„icht mchr nothwcndig, “(*-as; zwei GläUbiJcrversmmnlunch hmrercinander dM Vsrglcick) (UUWWUM, sondcrn jede Gläubigcr= vcrsammlnmg, zu wc1chcr 10 Tage vorher in dcr »Und-9716511- ZONE“ cingcladcn ist, kann dem Verglcich annehmen. Stets aber kann das Gericht dic innucr crfOrdcrlichc Bcstätigxxng vcr- 1*1§1_c11„2vc1111. &? den Vergleich uicht billig nud Dorthcilhast für Alle szxd-ct. Sind aber dicse BcöiUgtmgM crfÜUT, so ist der Vcrglctcl) für (1116 Gläubigcr bindcmd. chztcrcs tritt (mch beim

a1tßergcrichtlichankkord cin, sofern die Mchrzah1a11cr :

_Glc'iUZigcr, wclshc NUndcstcUéz 10 Pfd. zu fordern 1;abcn, [z)fcrU thrc Yordcrnngsn znsammcn K der gaxxzcn Scönldcnnmjjc [*e-

tragen, Ten chxxlciä.) «Wimmt. „„ Bci diescr nmßloscn Erleich- ,

terung waren zahlreiche Betrügereien unvermeidliO, Auch die

können Ukka ÖA]! 11*11*«UZ(J (11111) ck)1115[)L('101'§« (2U'leältUUgIkäth)

uben haben.

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gewählt xvcrdcn, wclche eine allgemeine Aufsicht iibcr ersteren zu * *

Akte von 1868 aber beseitigt nur einzelne Ucbelftände, indem sie namentlich drci Zweckeverfolgx: dic Fernhaltung erdichteter Forde- rungen durch Anordnung einer genauen, eidlich bekräftigten Lifte aUcr Passiva , dic Ausschließung der at1derweitgeficherten Gläu= diger vom Mitstimmen, endlich Erleichterung der Untersuchxmg vorgekommencr Malvcxsationen. Die öffentliche Meinung Nimmt auch dicses Geycy nur als eme Abschlagszahlung hm - Ein neues Verwickeltes System des Zwangsvergleichs pro. jektirt dic Bill von 1867. Es giebt danach drei Arten des 81'1'811Z9. momc [))x (16811, zwci nach der mijuäthion 0k dämlcl'ulücxy, die dritte Und hauptsächliche ohne solche.

„Die englischen KonkursgcseY-e enthalten auck) manche Straß bcstummmg. Eine Rcihc von Handltmgen ist mit 3 Jahren Gcfängniß beöroht. Außerdem darf das Gericht dcm leicht. sinnigcn Bankcruttircr eine Strafe von 1Jahr Gefängniß zuerkennen.

In dem nordamerikanischcn Koukursgesey ist das Vorbild des englischen Rechts deutlich erkennbar. Die gericht. [We Bearbeitung der Konkurse erfolgt bei den Dißrikksgcrichten oder den Kreisgerichtcn, an welche lcxztcrc von der Entsc'qcidun dcr Distriktsgcricßte appellirt werden kann. Die KonkurScrö = nung geschieht auf Antrag oder von Amtswegen. Der sich

für bankerott Erklärende hat seine Aktiva und Passiva genau -

anzugeben. Bci dcr ersten GläubigcrvcrsmnmluNg werden ein oder 111ehrcreVerwaltcr (n»ixosss) gewählt , auf welche. das Cigenthum dcr Masse Übergcht. Alle Ansprüxvs, welche zum Konkurse angemeldet werden, sind cjdlich zu bekräftigen. Ueber- décs kann fortwährend dcr Gemeinschuldner Und dessen Ehefrau auf eigenen AUtrag_ oder auf den des Verwalters cidkici) gehört werden. Alle zweifelhaften Ansprüche find der Untersuchung UNd Prfüfungkdes Richters anhcjmgestellt. Die Ansprüche smd dcr Prtoritat nach wie folgt cingetheilt: 1) GcrichtSkostcn, 2) alle Forderungen der Vereinigten Staaten, Bundessieucrn und -Taxen, nach Maßgabe der Gescße dechlbcn ,' Z) Forderun- gen des Staats, in wclchcm der Konkurs schwebt, Steuern und Taxen unter den Geseycn desselben, 4) Salärs dcr memis, Lohn an Arbeiter, Dienftboten aus den lcytcn 6 Monaten, so- weit dieselben unter 50 Doll. betragen; 5) alle Übrigen Forderungen 91-0 ram. Drei Monate nach Zulassung dss Ban- kcrottgesuchZ oder auch 7ch0n vorher hat das Gericht cine allgemeine Zusammenkunft der Gläubiger anzuordnen, bei “welcher die Sachlage vpm Verwalter vorgetragen wérd und die Mehrheit der Gläubiger, sofern die Anwesenden weUigstens die Häkfte dcr Fyrderungen _darftellen, andernfalls der Verwalter eine Vexthetlung an “_dtesanwesenden oder wegen ihrer Abwefenheit cnt_1chuldigtey Glcmbtgcr anordnen könnte. Nach Ablauf von weiteren drei Monaten oder auch schon vorher wird eine neue chsammlung bcpufen, Und xs erfolgt alsdann dic Schlußver- thxxtlxmg; eveUt. smd „noch :vencrc Versammlungen zu berufen, [315 der Fuß erledigt rst. Nach 6 Monaten wird der sich ban- kerott Erklarcnde , ,als pon )edcr weiteren Verbindlichkeit ent- bmxden , voxy Gericht filr ehrenvoll entlassen erklärt, sofern die Pyufung seines, Verhaltens dieses Zeugnis; rechtfertigt. Mit Stmnnetzxnehsrhett, welche jed©ch drci Vicrtheile aUer Forderun- gen reprq1en11ren muß, kann jede Glc'iubigerversammlung eine außergerjchtltche Regullrung durch gewählte trt1§t€€8 beschließen. Das Gcrtcht hax dcn Besch1uß, welcher alle Gläubiger bindet, wenn derselbe fu„r alle ThUle Vortheilhaft erscheint, zu bestäti- gen. Die gewahlten 11110905 treten dann ganz am Sthe (786 oder der 3881ZU€6§- Auch nach einem solchen Verfahren kann dex SchUldncrsitr chxcnvoll cntlaffcn erklärt werden.

_ Das Gcscß schltcszt Unt Strafbcstimmnngen gkgcn betrüg- ltche Vankcryttcure (GefäUgniß bis 3 Jahre mit OÖTV ohne ZwangSarch) und pfticytvcrgeffcnc Beamte.

, S0 xvcmg das englische und nordan1crikm1ische Verfaökkn sick) m; (Vanzcm _Uny Großen znr Uebertragung nach Deals?!)- land cxgnst, 10 smd 11,111. doch 11mnchc Vorzüge gewiß 11icht ab- zusprcchen. Vor AULM'lst diss c'mc Elastizität, zu welchck man 171 Dcntsckzland nnr zögernd den Weg betreten hat. Man würdigte in ijgland Und Noxdamcrika richtig dic-Wahk-

* holt, das; Niemand bcssxr als die Gläubiger selbst zur Wah?-

nehmung ,ihrchntcchen geeignet sind. Das Gcrichk WU dagegen 111 dte STcUung ciner Oberaufsklxnden und Techt- sprcchcnden V:"hörde zurück, dercn [exztcrc Thätigkeit sick) IWM hier in cinfacth Formen bcwsgt. Sch*c zur Vcr9111fachUL1I dient am:; das gemäßigte SVstLZU der Vorrechtc, 111leth (1161113391119 dcm Krcht und der HaUchnwral beachtenswerthk Dienste leisjct. Anderes freilich, so die mißbränchlich Anwen- duyg DFS“ Eich, die Häufnng von sogen. 801.8 01" 11:11110'111710» “MI saß Kanz mquisitorische Prüfttxxgsvcrfahren, daI kNUPUzU'W 21kkord1ystem (in England), verdient entschicdcne MißbilUIUWs'

ck Wie dem aber auch sci, jedcnfcckls ruht in dcm Schoß? Ö“

- | , , , . , *") Nash eincm Rmcndcment ch 11111crlckanscs 311 der netzen Vill ' engltschcn UNd nordm11cr1kamschcn KNÜUWWMZ- Me 111 dcm

Bydcn eines neu cntdcckten Landes, eine Reihe frtildkbakkx- mmdestens beachtenswcrthcr Keime , eine Fülle von gcscchbckl" schon Gedanken.

Das Abonnement btträg? 1 Thlr. für das diertclxahr. Jnsertwnspteis für den Raum eine:

Dru-kxeile :; Sgr.

Königlich Preußischer

Alje pöß-Anßaltm des In- und Auslandes nehmen SefieUunF an, für Ettlin die Expedition des önigl. preußisthen Staats - Anzeigers: Behren:Straße Nr. 1a, Ecke der Wilhelmsßraje.

Anzeiger.

ck14“ 178.

Berlin, Montag den 2. August Abends

1869.

___-7

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem theim-Zn Legations=Rath König, vortragenden Rath im Mmisterxum der auswärtigen Angelegsnheiten, und dem Geheimen Reglerungs- und Bau-Rath Schmid zu Marien- werder den Rothen Adler-Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub; dcm Waffcrba1_t-Jnspektor Rose zu Frankfurt a. O. den Rothen Adler-Orden Vierter Klaffe; dem Konsul Israél zu Stralsund, dem bisherigen Konsul des Norddeutschen Bundes zu Barce- lona, Kaufmann Vollmar zu Cöln, und dem Senator Ahlmann zu Apcnrade den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse,“ den Schul-Rekt_oren Knauth zu Mühlhausen, Regie- rungsbezirk Erfurt, Häckel und Helbig zu Breslau, den Adler der vierten Klasse “des Königlichen Hausordens von Hohenzollern,“ den Sshullehrern und Organisten Marschalk zu Güttland im Landkreise Danzig und Völkel zu Klein- Knicgniß im KreiseNimptsch, dLm SchullehrerSchulz zu Labs- dorf im Kreise Deutsch"-Cwnc, dem emeritirten Schullehrer Kraus zu Kriftel im Landkreise Wiesbaden, den pen- sionirten Steuer - Aufsehern (Hansen zu Berncastel und Müller zu Lingelbacb im Kreise Ziegenhain, sowie dem Bauer-Auszügler und Kirchenvorsteher N1tsche zu Oppersdorf im Kreise Neisse das Allgemeine Ehrenzeichen und endlich dem Sergeanten Mercier im 8. Branbénburgifchen Infanterie- Regmwnt Nr. 64 (Prinz Friedrich Karl von Preußen) und dem Bootsmannsmaat zweiter Klaffc Frenz von Sr. Majestät Brigg *Musquito- die Rettungs-MedaiUe am Bande,“ und

Den Legations-Sekrctären von Radowiß, Graf zu Lim- burg-Stirum, Graf Blücher von Wahlstatt, Fürst zu Lynar und Graf von Dönhoff den Charakter als cha- tions-Rath zu verleihen ,' _ , _

Den Staatsanwaltsgehülfen Seyffarth m Zcelenztg zum Staatsanwalt in Calbe a. S.; sr,), wre

Den Regierungs-Affeffor Duesberg zum Landrathe des Kreises Wiedenbrück zu ernennen; und , , , .

Dem Kreisgerichts-Sekretär Braun m Meserty bez semer Verseßung in den Ruhestand den Charakter als Kanzler-Rath

zu verleihen.

Norddeutscher Bund.

Dem Schiffsrheder H. W. Vaake ist Namens des, Nord- deutschen Bundes das Exequatur als Konsul des Fretstaates

Uruguay für Memel ertheilt worden.

Das 51. Stück der Geseß-Sammlung, welches heute aus-

gegeben wird, enthält unter , , _ ' Nr. 7467. Das Statut für dry Genoßenschaft zur Regult- rung der kleinen Elfter in den Kretsen Luckau und Liebenwerda. Vom 21. Juni 1869, untey , ' Nr. 7468. Das Primlegmm wegen Außggbe sz ]eyen Inhaber lautender Obligationen zweiter Ennsnon uber eme

Anleihe der Stadt Burg, Regierungsbezirks Magdeburg, zum.

Betrage von 80,000 Thalern. Vom 21. Juni 1869, uyter

Nr. 7469. Den Allerhöchsten Erlaß vom 21. Zum 1869, betreffend die Verleihung der fiskahschen Vorrechte fur de_n Bgu und die Unterhaltun eincr (Hemeznde-Chauffex von Ellrtch, tm KreiseRordhausen, e ierngsbeztrk'Erfurt, bts zur yoxmaltgen Landesgrenze zum Anßchluße an _dte von der Grgfttch Stolz bergschen Rentkammer in Wermgerode vom Jäg'erfleck „bet Rothesütte Amts Hohnstein, Provtnz Hannover, uber Sulz- hain in der Richtung auf Ellrich zu erbauende Chaussee, unter

Nr. 7470. „Das Statut für den Verband zur chulirung des Reffener Muhlenflteßes unterhalb Syckadel, Kreises Lübben. Vom 26. Juni 1869, unter

Nr. 7471. Den Allerhöchsten Erlaß vom 3. Juli 1869, betreffend dlc,).lebertragung der durch den Ablerhöcyften Erlaß von) 21. April 1852 dem Akticnvercin für die Peterswaldau- Stemkunzendorfer Chauffce im Regierungsbezirke Breslau ver- ltehenm Rechte auf die Dominien und Gemeinden Steinkunzen- dorf und Pckerßwaldau, und unter

Nr. 7472. Den Allxrhöchsten Erlaß vom 16.Juli1869, betreffend_die landesherrltche Genehmigung zur Anlage des von per Bergxsch-Märkisckyen Eisenbahngesellschaft auszuführenden, tm preußischen Staatsgebiete belegenen Theiles einer Eisenbahn von Aachen über Gemmenich und Bleiberg nach Welkenrädt, dcr Grenzftation der belgischcn Staatsbahn bei Herbesthal.

Berlin, den 2. August 1869.

Geseß-SammlungsoDebits-Comtoir,

_ 1, Gewerbe und öfentliche rbeiten.

Dem bisherigen Berg-Jnspektor vonGellhorn zu Erfurt ist unter Verleihung des Charakters als Bergmeister die Verwaltung des Bergteviers Neustadt-Eberswalde übertragen

worden.

Minifietiumfiir Ha

Bekanntmachung.

Das Studienjahr auf der Königlichen Bau-Akademie zu Berlin beginnt am 4. Oktober 3. c.

Die Meldungen zur Aufnahme in diese Anstalt :müffen unter Beifügung der Nachweise, welche über die Befähigung zur Aufnahme nach den §§. 7 bis 9 der Vorschriften für die Königliche Vau-Akademie vom 3. September 1868 gefordert werden, bis spätestens zum 2. Oktober 0. schriftlich bei dem unterzeichneten Direktor erfolgen.

Die Vorschriften sind in dem Bureau der Bau-Akademie käuflich zu haben. „1

Berlin, den ]. Angus? 1869. , _ Der Geheime Ober-Bau-Rath und Direktor der Königlichen

Bau -Akadcmie. Grund.

Wkiuifterium der geistlichen, Unterrichts: und Niedizinal = Angelegenheiten.

Die Universität wird zur _dankharen Erinnerung an ihren erhabenen Stifter, König Friedrich W11helm 111, am 3, August (:,-„, Mittags 12 Uhr, 111 thrcm großen Hoxsaale eme Gedächtnißfeier begehen. Die Emgeladenen werden hterdurch ergébenft ersucht, die ihnen zugesteUten Karten am Emgange vorzuzeigen. Die

erren Studtrenden haben den Zutrttt auf Vorzeigung ihrer rkennungskarten. _

Berlin, den 31. Jult 1869.

Der Rektor der Universität. Kummer.

Angekommen: Sx. Excellenz der General-Lieutcnant, Kommandant von Berlin und Chef der Landgendarmerie,

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