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Fgebrauchte Hausgerätbe und Effekten, getragene Kleidungsstücke und äsche, gebrauchte Fabrikgerätbsckdaften und gebrauchte? Handwerkszeng von Anztehenden zur eigenen Venußung; auch, auf 'emgcbolteZSrlauh- niß, neue Kleidungsßückc, Wäsche und Effekten, msoferp 1rc Ays- st'attungschcnständc von Angehörigen der Staaten de_s emen *Thrtls find, welcbe fich aus Veranlassung ihrer Verheirathung 111 dem (Hebrete des anderen Theiss niederlassen,“ 5) gebrauchteHausgerathe und Effekten, getragene Kleidungsstücke und Wäsche, welche erchtslllY als Er'bschafts- gut eingeben, auf eingeholte Erlaubniß; 6) Kleidungsstuckc, Wcrscbe und anderes Haus,]eräthc, welches Reisende, Fuhrleute, und Schtffcr zu ihrem (chraucbe, auch HandwerkSzcug, welches retsz'nde Handwerker, owie Gcräthe und Instrumente, Welche reßsendx K'unstlcr zur Aus-
vung ihres Berufes mit fich führen, inglctchrr getragene Kle'rdungs- Lücke und Wäsche, sowie andere Gegenstande der bezetchneten
rt, welche den genannten Personen _vorauSgeben oder nach- folgen; Verzehrungsgegenftände zum Rerseverbrauxhe,“ ,7) Wagen und Wasserfahrzeuge, rvclwe bei dem Eingange uber die Grenze zum Personen- oder Waarentransport dienen und nur deshalb ein- eben,“ die Wafferfabrzeuge mit Einschluß der darauf befindlichen gc- Frauckztcn Jnvmtarienstüäe, insofern die Schiffe Ausländern gehören, oder insofern inländische Schiffe die nämlichen odcr gleichartige In- ventarienßücke einführen, als fie bei dem Ausgange am Bord hatten,“ Wagen der Reisenden auf cingeholte Erlaubnis; , auch in dem Fakir, wmn fie zur Zeit der Einfuhr 'nicht als Transportmittel ihrer Bc- fißer dienen, sofern ste nur erwciSlich schon seiaher im Gcbrauchr der- selben fich befunden haben und zu deren weiterem Gebrauche hesttrnmt sind; ferner, unter Vorbehalt schüßcnder Maßregeln gegen Mrßbraucl), Pferde und andere Thiere, wenn aus dem Gebrauche , der von thnen bei dem Einaange gemacht wird, überzeugend hervorgeht, daß fie als Zug- oder Laßtbiere zu dem Angespann eines Reise- und Frachtwagens gehören oder die Pferde von Reisenden zu ihrem Fortkommen geritten werden müssen„
Anlage 13.
B eftimmun g en über die Behandlung des grenznacbbarlichenVerkehrs. J. 1. Um die Bewirtbschaftung der an der Grenze liegenden Güter und Wälder zu erleichtern, werden von allen Eingangs- und Aus- gangSabgabcn befreit: Getreide in Garden oder in Achren, die Roberzeug- nisse der Wälder, Holz, Kohlen und Pottasche, Sämereien, Stangcn, Rebstecken, Thiere und Werkzeuge 1" der Art,„dic zur Bcwirthschaftung der innerhalb eines Umkreises von zrvei Stunden auf beiden Seiten der Gren e gelegenen (Hüter dienen, vorbchaltlicb der in beiden Län- dern ur .rhütung von Dcfraudation allfällig bestehenden Kontrolen. on allen Eingangs- und Ausgxngsabgaben werden ferner be- freit sämmtliche Erzeugnisse des Ackerbaues und der Viehzucht eines einzelnen von der Zoügrenze zwischen beiden Gebiete: durcbsctmittenen Landgutes, bei der Beförderung zu den Wohn- und Wirtbschafts- gebänden aus den durch die Zollgrcnze davon getrennten Theilen.
J. 2. Von Eingangs- und Ausgangsabgaben bleiben befreit: ]) Vieh, Welches zur Arbeit aus dem einen Gebiet in das andere vorübergehend gebracht wird und von der Arbeit aus [cßkércm in das erstere zurückkommt; desgleichen landwirthschaftlicbe Maschinen und Gcräthe, welche zur vorübergehenden Bcnußung aus dem einen in das andere Gebiet gebracht und nach erfolgter Benutzung wieder in das erstere zurückgeführt werden,“ 2) Holz, Lobe (Rinde), Getreide, Oel- samcn, Hanf und andere dergleichen landwirtvscvaftliche Gegenstände, WelcheÉum Schneiden, Stampfen, Mahlen, Reihen 11. s. w. aus dem einen. cbict in das andere gebracht und gcschnittem geftampft, gc- mablcn, gerieben u. s. w. in das erstere Gebiet zurückgebracht werden ,' 3) Waaren oder Gegenstände, wclche im gewöhnlichen kleinen Grenz- verkehr entweder zur Veredelung, namentlich zum Bedrucken, Bleichen, Färben, Gerben, Spinnen, Weben u. s. w. oder zur handwcrfsmäßi- gen Verarbeitung oder Ausbesserung aus dem einen Gebiet in das andere aus- und nachher veredelt, verarbeitet odcr auSaebrffert wieder eingehen; 4) die selbstverfertiaten Erzeugnisse der „Handwerker, Welche von diesen aus dem einen Gebiete auf die benachbarten Märkte des anderen gebracht werden und als unverkauft zurückkommen, mit Aus- schluß von Gegenständen der Verzehrung.
Z. 3. Zum Schuko gegen Mißbrauch werden in den Fällen des vorhergehenden §. 2. die erforderlichen Kontrolmaßrcgeln beider- seitig zur Anwendung kommen. Doch ist dabei verßanden, daß die- selben auf das geringste, mit dem bezeichneten Zwecke Vereinbare Maß beschränkt, und das; jedenfalls nicht mehr gefordert rvcrdcn sol], als daß 1) die fraglichen Gegenstände bei der Einfuhr, beziehungsweise Außfubr an einer Grenzzolistelle Behufs vormerklicher Behandlung naa) Gattung und Menge angemeldet, zur csthaltung der Identität, wo es anqebt, bezeicvnctund nachher bei dcr iederausfubr, beziehungs- Weise Wicdercinfubr dcr nämlichen Zollftcllc wieder vorgeführt wcrden,“ und daß 2) die Wirdcrausfuhr, beziehungsweise Wiedereinfubr inner-
lbfi ?ner bestimmten, von der GrenzonsteUe angescßten Frist an n e.
Zur Forderung einer Kaution find die Grenzzollsteljen berechtigt,“ doch soll dieselbe den-einfacbcn Zochtrag nicht übersteigen.
Ueber die nähere Außführung in Betreff dicser Kontrolmaßregeln soll, soweit nöthig, später eine Ucbcreinkunft abgeschlossen werden.
(Schluß-Protokou folgt.)
WW“
, Statistische Nachrichten.
*Setrens dex Stettiner städtischen Deputation für Statistik 157 fürxlrchrn Verla e von Th. von der Nahmer und Fr. Nagel in Stettm ein , ericht über das Resultat der Volfézählun vom 3.Dezen1ber 1867 für die Erkrnntniß der Wirthscha tlichcn und sozialen Zustän de von Stettin- erschienen, dem wir nachstehende Mittheilungen entnehmen:
“Die faktische Bevölkerung Stettins betrug nach der Zählung am 3. Dezember 1867 73,660 Personen"); „Hayon „wurdxn ermittxlt: a.) in den Civilbczirken 69,385, 11) in dm Militar-Zahlbeztrkm 298-, 0) auf dem Wasser innerhalb der Grenzen des Kommunalbe trks 1288. Die ungewöhnlich große Zahl der auf dern Wasscr gez hum" Personen kommt auf Rechnung des außerordentltch regen Herbstqeschaftes. Die 1,11 a und 1) erwähnten 72,372 Personen bewohnten 2084 Grundstücke, von denen 37 mit 44 Häusern unter Militärvexrvalxung standen. Es Wohntcn also durchschnittlich 35 Personen auf ]e„ emcm (Grundstücke. Nach der Zählung von 1864 wohnten in Berlin 48,_ m Königs. berg 22 auf je einem Grundüück, so daß also Stctxm m den1_Ver. hältnis; der Grundstücke zu der Bevölkerung gerade dlc Mitre zwrscben den genannten beiden Städten hält. Von 69,456 unter obigen 72,372 Personen ist das Hausftandsverhältniß ermtttelt worden,“ für die übrigen 2916, welche in 28 Militärhäusern wohnen, fehlt es an An. gaben. Jene 69,456 Personen bilden, die Afterunethcr nicht als_ selbst. ßändichaushaltunacn gerechnet, 14,840 HaushaZtungen ,' ts verthetlcn fich diese lcßtcrcn auf 2056 Grundstücke, so daß auf ]edem Grundßurk durch- schnittlich 7 Vartbicen wohnen. In Berlin kamcn1864durchschnittl1ch 60, in Königsberg 4-5 Hausstände auf je ein Grundßuck. Unter den ange- führten Grundstücken befanden steh 71, auf welchen mehr gls 100 Personen wohnten und darunter 1 mit mehr als 700, 1 mxt mehr als 500, 2 mit mehr als 400, 2 mit mehr a1s 300 und 5 mit mehr als 200 Bewohnern. Grundstücke mit nur ctncr Harchaltung giebt es noch 247, also etwa ein Achtel dcr Gcsammtzahl; dresxlbetx liegen zum überwiegenden Theil in den Vorstädten. ,Dagegm steigt d1e„Zahl der „Haushaltungen bci nicht wenig Grundstücken Uher 30, bet den vorgenannten 5 über 40, sogar bis 80 und 82. Zteht man in Be- tracht, ob die Wohnungen in direkter oder„ixrdirekter Verbindung mit der Straße stehen, und rechnet man alle dtcjenigen, dre auch nur ein Fenster nach der Straße haben , als in Vorderbäuscrn gelegene, so wohnten von den in Grundstücken gezählten 72,372 Personen 52,956 oder 73,17 pCt. in Vorder- und 19,416 oder 26.93 pCt. m Hofgehäuden. In Berlin wohnten 1864 71,95 pCt. in Vorder-, 28,05 pr. m.Hof- gcbäuden, in Königsberg 92,64 pCt. in jenen, 7,86,PCt. in diesen. Stettin steht somit" in der Bebauung der Höfe Berlm schr nabe. - Was die Vertheilung der Einwohner nach der Höhenla'ge der Woh- nungen resp. nach dem Uebereinandcrjvohnrn bctrtfft, o jvohnten: im Keller 3750, im Parterre 20,247, eine Treppe boch 19,187, zwei Treppcir boch 13,875, drci Treppen 9933, vier Treppen 5121, höher als vier Treppen 259 Personen. Die prozentweise Vertheilung stellt fich in Stettin nach dem Zustande vom 3 Dezember 1867 und in Vserlixr und Königsberg nach dem Zustande vom 3.Dezember 1864 wie 01 :
Esgwohnen in Stettin Berlin Köni sberg
8.) im Keller ............... 5,18 9,47 4,00 b) im Parterre u. Entresol 27,98 22,46 49,12 0) ] Treppe hoch .......... 26,51 23,96 30,00 (1) 2 Treppen hoch ........ 19,17 21.97 14,20 €) 3 Treppen hoch ........ 13,72 16,77 3,46 l) 4 u. mehr Treppen hock) 7,44 5,07 0,22
Hiernach bleibt Stettin in Benusunq der Keller zu Wohnungen hinter Berlin zurück, steht aber in Benußung der Föhrnlage-obenan.
Von den bewohnten Grundstücken sind bei 206 die Qu-artierccr- mittelt; dieselben erreichten die Zahl 15,930,“ von dicscn waren 15,349 benußt und 581, also das je 27110 unbenußt; 13,225 Waren mit Küchen verschen, 2705 nicht,“ von den benußtcn 15,349 dienten 534 nur zu Gewerbsgclegenheiten, 14,815 entweder ausschließlich oder doch mit zu Wohnungcn. _
Durch AfterVermirthung und gemcitrschastlicheBenutzung desselben Raumes erklärt es sich, daß die 15,349 räumlich verschiedenen Gelegen- heiten 15,551 Vcrmiethungs-Objcfte ergaben. Davon waren: 424 das Ganze odcr Theile ven unhctzbaren Räumen, 254 Theile eines heizbaren Zimmers, 11120506 von mehreren Paktbicm benuch wurde, 8965 Gelegenheiten mit je ] heizbaren Zimmer, 2597 mit je 2, 1484 mit je 3, 738 mit je 4, 430 mit je 5, 252 mit.]e 6, 159 mit je 7, 102 mit je 8, 79 mit je 9 oder 10 und 67 mit ]e mehr als 10 heiz- baren Zimmern. Gelegenheiten von mehr als einem heizbaren Zim- mer waren dcmnack) nur 5908 in Benutzung, also etwa 38pCt. Das Wohnungs- und Geschäftslokal-Bcdürfniß wrrrde zu 62 pCt. durch Gelegenheiten befriedigt, wclche entweder nur ems oder gar kein heiz- bares Zimmer hatten. Nach den Zählungoresultaten von 1864 mach- ten die einzimmerigen Gelegenheiten in Königsberg 63, in Berlin nur 50 pCt. dcr Gcsammtzahl von Gelegenheiten aus.
Aus vorstehenden Zahlen berechnet, ergiebt sch die Zahl der vor- handenen heizbaren Zimmer anf 28,699. Somit kämen auf jedes Grundstück durchschnittlich rund 14 hrizbare Zimmer, auf jede Haus- haltung durchschnittlich 2. In Berlin kamen 1864 auf jedes Grund- ßück circa 20, auf jede Haushaltung, wie in Stettin, 2 heizbare Zim- mer. Rechnet man zu obige'n 28,699 Zimmern die angegebenen 13,225 Küchen, so erhält man 41,924 zu erwärmende Räume, die, wenn fie mit Wasser aus der städtischen Leitung versehen würden, an Wasscrzins 41,924 Thlr. ]ährlicl) entrichten müßten.- Der Gesammt- Värtbswerth aller Wohnungen beziffert sich auf 1,537,297 Thlr.
Ueber die Art des Zusammenlebens „find Angaben bei 69,456 Personen vorhanden; fie fehlen bei 2916. Von den ersteren gehörcn 68,633 . gewöhnlichen , d. h. wirtbschaftlich abgeson- derten selbständigen Haushaltungen, 823 aber den sogenann-
„......
*) Die Königliche Volizei-Dircktion hat als Resultat der Zählung die Zahl 73,714 verkündet; dabci ist jedoch nicht berücksichtigt, daß in einißcn Grundstücken doppelt“ einmal durch die Militäro, das andere Ma durch die Civilbehörde _ gezählt worden ist, wodurch die Differenz
entstanden.
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ten E tra - aushaktungen an. Es sinh dies die Insassen, ö lingx und “?Zfteglinge dcs Gerichtsgefängmsses, der Custodie, des ZrßeitSq Armen-, Kranken-, ßädtischcn Warscyhause? , tzer Taub- ftummen-Anstalt 2c. Jene 68,633 bildctenn14,833 gewohnlrcbe Haus- haltungen, so daß die durchschnittliche Starke der 1eßtercx1 4,60 Per- sonen betrug. Was das (Hesch1ccht der HagsbahungsvxrüayN bctrrfft, o hatten 12,098 Haushaltungen eincn mannlrcvcn, 2735 e'tnen 111016- kichen Vorstand, fast die je fünf te Haushaltung war also 111 lcßtercm
a „e. „ „ „ F Die Zahl der Fremden, Welche |ck bet der Zahlung 111 Haus- haltungen, su denen ste nicht gehören, vorübergehend auflxtcltcn,„betrug663 und die Zahl von HaushaltungSmitglicdern, welche ,ich wahrend der Zählung vorübergehend an anderen Ortxn befanden, 855. „Hiernach beläuft fich der wirthschaftliche Bcstand xencr 14,833 Haushaltungen nicht auf 68.633, sondern auf 68,825 Personen. '
Von dieser Anzahl gkhörtcn 53,934 oder 78,39 pCt. zur Familie der betreffenden Haushaltungsvorstände, 4517 oder 6166 pCt. waren Dienstbot'en, 2619 oder 3,91 pCt. fungirten als Gehülfen und Lehrlinge und nächtigten zugleich im Haushalte ihrer Brodyerrcn, 6339 oder 9,21 pCt. warenChambregarnistcn, Schlafleute, cinquartirte Militärs, und endlich 1396 oder 2,03 pCt. standen in sonstigen Beziehungen
m Haushaltunasvorstande - Gcsellschafterinnen, Erzieherinnen,
erwandte. -- Von 14,833 Haushalmngen h_ieltcn nur 3136, also 21,10 pCt., Dienstboten, beinahe also nur die ]e' fünfte; in Berlin bildeten die Hanßhaliungen mit Dicnstboten nach der 1864er Zählung gleichfalls 21,53, in Köningcrg abcr 28,69 pCt. Es kamen innerhalb der Dienstboteu haltenden Familien in Stcttin auf je cipc Familie 1,44, in Berlin 1,48, in Königsberg 1,64, oder in den bcidcn erstgenannten Städten auf ' je zwei HauShaltungen 3 Dienftboten, in der lehnten auf ]e 5 Haushaltungen 8 Dicnstbotcn. - Chambre-
arnisten und Schlafleuie befanden sich in Steifin in 3477 _ ausvaltungen, also in 23,44 pCt. der Gesammtzabl oder in der ]e vie_rtcn Haushaltung. In Berlin waren es1869 24,6 in Königs- berg 30,9 pCt. Auf jede der Cbambregarnisten und St!) 1fleute sql- tenden Familien „kamen in Stettin fast je 2 derselben,“ in Berlin famrn 1867 aus 1c zwei Hauxhaltunaen deren 3, in Königiberg auf ]e emen Hausstand 2. - Daß das Mobiliar gegen Feuwsgefahr verstcxcrx war, ist von 5118 Hausvaltungen b.,fanm geworden; von den ubrrgxn 9697 Haushaltungen fehlt es entweder an Angaben oder * und Htcs rst wobl überwiegend der Fal] _ es is? nicht vetfichert.
Was das verschiedene Lebensalter der Bewohner und das Ver- bältmß 'der Sterblichkeit anlangt, so befanden sch innerhalb der-von 11er Ctvtl-Zävlungskommisfion gezählten Bevölkerung 7125 Personen 111 dem Alter von weniger als 5 Jahren, 12,256 von mehr als 5 und weniger als 14 Jahren und 50,930 von mehr als 14 Jahren. -- Die Zahl der während des Jahres 1867 Ge- storbenen (exk1. dcr "“Tod-geborenen) betrug 1711," lebend ae- wescn waren tm Jabre„1867 75,425," es starb mithin der je 44fte. Brmcrkt zu werden vcrdtent, daß nur drechertcl der lebend gcbornm Kinder dqs erficJabr xrrci t haben -- ein Resultat, das nicht diesem Jahr aUrm ergenthümltch, ondern als chcl für Stettin beobachtet Worden rst - , “daß dagegxn das schulpfiichti eAlter sch gegen die vor- hergehenßen, w1e gegen dre nachfolgenden A tersstufen schr günßig ab- hcht. Nimmt man an, daß dcx selbständige Unterhalt durchschnittlich nut dcm vyücndrtcn 16. Lebensjahre beginnt und mit dem 60. endet und. daß dre zwrscben dieren (Hrcnzcn liegenden Altersklassen die pro- duzrrcndcn, dre außerhalb dcrsclvcn liegenden die nur konsumirende Bevölkerung darsthen, so betrug crftcre 47,811, lcßterc 25,903 Per- ZoneWZJlßn ]ener starben 1122, also der je 23ste, von dieser 589, also
er ]e e.
MMM
Oeffentlicher Anzeiger.
Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen.
Steckbriefs - Erleßigun . Der hinter den andlungs- Commis Reinhard (Rctnhold? Sprenger wegen Diebstahls in den Akten 8. 371. 65 unter dem 8. Mai 1865 erlassene Steckbrief wird hierdurch zurückgenommen. Berlin, den 9. August 1869. Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Untersuchungssachen. Kommisfion 11. für Voruntersuchungen.
Steckbriefserledigung. Dcr unterm 30. Juni 1869 hinter den Sattlermeister Wilhelm Kunze, aus Driesen gebürti , 35 Jahr alt, in der Nr. 153 erlassene Steckbrief ist durch die Einlicßerung des Berlin, den 31. Juli 1869. Königliches Kreisgericht. Der Untersuchungsrichtcr.
Oeffentliche Vorladung. Der Königl. Poft-Kommiffarius Ottomar Marschall von Bicberstein, 47 Jahre alt, aus Cüstrin, ist anYklagt, vim Laufe der Jahre 1867 und 1868 zu Cüßrin circa 1500 ( hlr., die er in amtlicher Eigenschaft mit der Verpflichtung empfangen und in Gewahrsam hatte, sie zu verwahren und abzulie- fern, zum Nachtheil des Königl. Postfiskus verbraucht und die Be- iehung auf diese Unterschlagung die zur Kontrolle der Einnahmen und
us aben beftimmten Bücher unrichtig geführt, aucb unrichtige Ab- schlü ck aus den zur Eintragung als Kontrolle der Einnahmen und Austabm beßimmten Rechnungen und Bücher vorgclegt zu habcna, (gem “J W. 324, 325 St. G. B.) und wird hiermit aufgefordert, [vin- nen drei Monaten, späteücns aber in dem auf den 6. November 1869, Vormittags 12 Uhr, vor dem Untersuchungsrichter dcs KHnigl. Kreisgerichts zu Cüftrin, Zimmer Nr. 13, anberaumten Ter- mme zu erscheinen und wegen des ihm zur Last gelegten Verbrechens steh zu verantworten, widrigenfaus dasselbe für zugestanden angenom- m„en zmd gegen ihn weiter nach den Gesehen verfahren werden wird. Custrm, den 16. Juli 1869. Königliches Kreisgericht. Abtheilung 1.
Kunze erledigt. ], (Kriminal-) Abtheilung.
Ediktal-Citation. Folgende Personen: 1) Carl Louis Al- brecht, geboren zu Goldberg, den 31. Dezember 1845, 2) Wilhelm Theodor Schocchcrt, geboren zu Philadelphia, Kreis Sternberg , den 13. M_a1 1845, zuleßt in Goldberg wohnhaft, 3) Louis Besser, geboren zu Hamau, am 11, März 1846, smd von der Königlichen Staats- arrjyaxtscvaft zu Lochnberg unterm 25. Juli 0. J. angeklagt, obgleich nulttärpflichtig, obne Erlaubniß die Königlichen Lande verlassen, und sich dadurch dem Eintritte in dcn Dienst des stehenden Heeres zu ent- ziehen gesucht zu haben,“ und ferner 4) der Arbeiter Carl Heinrich Höher aus Pilgramsdorf, geboren am 11. April 1831, als beurlaub- ter Landwchrmann ohne Erlaubnis; aus den Königlichen Landen aus-
Zewandert zu sein. Es ist daher gegen diese Personen durch Beschluß
. es unterzeichneten Gerichts vom 3. August d. I., gemäß §. 110 des
Strafgeseybuchcs und §. ]] dcs Gcscßcs vom 10. Mä 'z 1856 die Unter- sychung eingeleitet und zur Verantwortung derselben, sowie zur öffent- lichen mündlickzcn Vcrhandlun der Sache Termin auf den 30. No- -Vember 1869, Mittags ] Uhr, in unserm Sißungssaale Nr. 2 des biefigcn Ratyhauses angescyt worden, zu Welchen dieselben unter der Verwarnung vorgeladen werden, daß im Fall ihres AUSbleibcns aege_n sie mit der UntrrsuchunT und Entscheidung der Sache in 0011111- macmm verfahren werden wir . Dieselben haben die zu ihrer Vcr-
theidigung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu bringen, oder solche uns dergestalt zxitig vor dem Termine anzuzeigen, daß ße noch zu demselben herbeige1chafft werden können. Goldbera, den 3. August 1869. Königliches Kreisgericht. Abtheilung für Ferimsachen.
“
Handels: Register.
Handels-Regifter des Königl. Stadtgerichts zu Berlin. Die unter Nr. 1554 des Gesellschaftsregisters cingetrageneHandels- gesell1chaft, Firma: Joh. Benda & Co.,
ist durch den am 7. April 1869 erfolgten Tod des Kaufmanns Jo- hanncs_ Friedrich Ludwig Benda aufgelöst,
lösFtsc Handelsgcseüschaft ist zufolge heutiger Verfügung im Register gc .
Unter Nr. 2600 unseres Gesellschaftsregisters, wosclbß die hieftge Handlung, Firma: A. Köhler & Co.,
und als deren Inhaber die Kaufleute August Köhler und Friedrich Ludwig Christian Racntsch Vermerft stehen, ist zufolge heutiger Ver- fügung eingetragen: der Kaufmann Friedrich Ludwig Cbrißian Raentscb ist aus der Handelsgeseüschaft ausgeschiedgn; der Kaufmann Auguß Köhler zu Berlin seßt das Handelsgeschäft untcr unveränderter Firma fort und ist dieselbe deshalb unter Nr. 5655 des Firmenregißers ein- getragen. “ Unter Nr. 5655 des Firmenregisters ist heut derKaufmann August Köhler zu Berlin als Inhaber, der Handlung, Firma: A. Köhler & Co. (jeßiges Geschäftswkal: Köpnickerftraße 710), eingetragen.
Die Gesellschafter der hicrselbst unter der Firma: Löwemhal & Waldow, Lcderfabrik, (jeßiges Geschäftslokal: Prinzen-AUee Nr. 9), am 1. August 1869 errichteten offenen .Handengesellschaft find die Kaufleute: 1 Hermann Schlefinaer, 2 Louis (Leib) Löwenthal, 3) Fabian Waldow, sämmtlick) zu Berlin. '
Zur Vertretung der Gesellschaft rst nur der Kaufmann Louis (Leib) Löwenthal oder der Kaufmann Fabian Waldow, Jeder in Ge- meinschaft mit dem Kaufmann Herijann Schlefinaer, berechtigt,
Dies ist in das Gescllsxhaftsrcgnzcr drs unterzeichneten Gerichts unter Nr. 2662 zufolge heutiger Verfugung eingetragetr
Die HandelsgeseüFckpaft Löwenlbat & Waldow, Lederfabrik zu Berlin, hat für ihre hrersclbst unter der Firma: Löwenthal & Waldow, Lederfabrik, Festehcnde, unter Nr. 2662 des Gesellschaftßregisters eingetragene Hand- ung '
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