1869 / 190 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Und darüber um 3 (auf 73) vermehrt. Von 37,548 Gemeinden zäh- len mehr als drei Viertel (28,255) Weniger als 1000 Bewohner. In den einzelnen Gemeindcklaffcn war die Bevölkerung tm Jahre 1866 wie folgt vcrthcilt: Gemeinden unter 500 Einw. 13,36 pCt., 500 bis 1000 Einw. 21,37, 1000-5000 Einw,_40,85, 5-10,000 Einw. 5,47, 10-20,000 Einw. 4,08 pCt., 20-40,000 Einw. 2,86 pC1., 40,000 E. und darüber 12,01 der Bevölkerung. Mithin lebten „drci Viertel der Bevölkerung in Gemeinden mit weniger als 5000 Einw. "Die Ver- mcbrung der Bevölkerung seit 1861 hat nur in dcnStadten mit mehr als 5000 Einw. stattgefunden: jede Gemeinde nut weniger „als 1000 Einw. hat im Durchschnitt um 2 Einw. abgenommen, ]cde Stadt von 1000 bis 10,000 Einw. um 192, von 10-40,000 Einw. um 615, von 40,000 Einw. und darüber um 3413 Ew. zugenommen.

Bei einem Umfang von 543,051 [:]Kilom. (9863 geogr. (] Mi,) treffen in Jrankrcick) auf jeden QKiloni.o70,10 BcwohncrUWro [IMO 3860), gcgcn 63,56 im Jahre 1836. In 32 Departements ttlzcrstcigtdic Volksd1chtigkcit dcn Durchschnittssay, iir 57 bleibt fie hinter dem- sclbcn zurück. Wenn man die Durchschnittsbevölkerung :] setzt, so ergeben die 10 bevölkertstcn Departements folgende «Zcrhältniß- zahlen: Seine 64,53 (pro []Kilom. 4523,48, gegen 1836 + 2195), Nord 3,50, Rhöne 3,47, Scine-Jufericure 1,87, Vas-Rhm 1,85, Haut- Rhin 1,84, PaZ-dc-Calais 1,62, Loire 1,61, Vouchcs-du-Rl)0nc 1,53, Finistärc 1,41,“ die 10 am Wenigsten bevölkerten Departements: Aube 0,62, Loire-et-Chcrs 0,62, Haut-Marne 0,59, Cantal 0,59, Jndrc 0,58, Landes 0,47, Corse 0,42, Lozerc 0,57, Hautes-Alpcs 0,31, Basses- Lllpcs 0,29 (20,56 pro QKiloxii.)

Unter der städtischen Bevölkerung begreift das Tabcllen- Werk alle Bewohner von (Gemeinden mit mehr als 2000 Einwohnern. Dies vorausgesckyickt, hgt fich die städtische Bevölkerung Vom 3. 1846 bis 1866 von 24,42 ans 30,46 pCt. dcr Gesannntbevölkerung vermehrt, während die ländliche Bevölkerung in demselben Zeitraum von 75,58 auf 69,54 pCt. gesunken ist. Nur in 18 Departements überstieg die Vermehrung dcn Durchschnitt von 30,46 pCt. Die Zahl der Haus- haltungen (ménagc-Z, d. 1). besondere Wohnungen,. mögen ste von Familien oder einzelnen unverheirathctcn Personen bewohnt sein,) belief sich im J. 1866 auf 9,997,360, bestand also im Durchschnitt aus 3,83 Personen, gcgen 3,84 im J. 1861 und 3,84 bis 3,95 in den Jahren 1851 bis 1856.

An Wohnhäusern wurden 7,811,549 gezählt, 2,34 pCt. mehr als _im Jahre 1861. Die durchschnittlichc jährliche Zunahme der Häuycr (0,48 pCt) isi also stärker gewesen als die der Bevölkerung (0,36 pCt.). VM den Häusern waren 7,427,935 oder 95,09 bewohnt, 1,84 pCt. odcr xährlich 0,37 pCt. mehr als im J. 1861, 176,550 = 2,26 pCt. gegen 1861 (+ 14,62 pCt. = 2,92 pCt. jährlichck waren theiswcis, 207,064 =2-65 pCt. ganz unbewohnt (+ 12,45 pCt. = 2,49 pCt. jähr- lich). Die Vermehrung der Wohnhäuser hat mithin am stärksten bci dcxi ganz Odkr'iNiUVtts unbewohnten stattgefunden. Jm Bau be- griffen waren 111 1866 44,865 Wohnhäuscr oder 1 auf 166 ganz be- wvl)ntc „Häuser, gcgen 1:178 im J. 1866. Der Prozentsaß der im Bau begriffenen Wohnhäuser war 1856 0,54, 1861 0,56, 1866 0,60 pCt. der voUständig bewohnten Häuser.

Auf dem Ouadr.-Ki[om. waren im J. 1866 im Durchschnitt 14,38 Wohnhäuser vorhanden (gegen 14,06 in 1861), im Dep. Seine 190, in Korfifa nur 4. _

Die durchschnittlicbc Bewohnerzahl eines Hauses war 4,87, gegen 4,90 im I. 1861„ im Dex. S_einc 23,73, im Dep. Eure nur 3,33.

Im Aügemcmxn um aßt ]edes „Haus nur 1 Haußhaltung, höchstens 2.“ Der Durchschnitt stellt fis? auf 1,26, wobei das Scincdepartemcnt Mit 8,48 Haushaltungen au_ 1 Haus den Ausschlag giebt. Außer demselben find nur, 16 Departements, in welchen der Durchschnitt (1,29-2,27) überschritten wird.

Von den Wohnhäusexn hatten 4,531,022 = 58,01 pCt. (gegen 1861: - 0,93 pCt.) nur em Erdgeschoß, 2,473,999 = 31,67 pCt. cin Erdgeschoß und 1 Stockwerk, 591,138 = 7,56 pCt. cin Erdarsch. und 2 Stockw.,'149,602 = 1,92 cm Erdgescb. und 3 Stockm, 35,828 = 0,46 pCt. cm Erdgesch. und 4 Stockw., 29,960 = 0,38 pCt. ein Erd- geschoß und niehr als 4 Stockwerke. Die Zahl der Häuser mit Stock- jverken hat seit 1861 fzugenommen. Von den 29,960 höchsten Häusern fallen 25,783 allem au die Hep. S'eine (16,277) Buches duRhonc (6893) und Rhone (2613) , auF sammtltchc iibrigen Departements nur 4177.

Von dxn Wohnhausern waren 1,328,803 = 17,01 pCt. gcgen 20,18 pCt. m 1806, 19,45 pCt. in 1861, mit Stroh, Schindeln oder Brettern, 6,482,746 = 82,99 pCt. mit Steinen, Schiefer oder Zink gedeckt. Jn 23Departcmcnts find die Stroh- 2c. Dächer fast ganz verschwunden; m 1,5 Dep. fmdct fich dicse Bedachung bei mehr als 34 pCt. dcr W'ohnhaizser (Manche 82,78 pCt.)

Dcr Nationalität nach bestand die Bevölkerung im Jahre 1866 aus 37,412,028'Fr01130scn = 98,33 pCt. (33,007,237 in denjeni- gen Departements m Welchen fie gezählt find, 4,388,505 in anderen Dxparxcments ge orenen, 16,286 naturalisirten Fremden), und 633,493 Frcmdxn = 1,67 'pCt. (chen 1,06 PCt. in 1851, 1,33 pCt. m 1861). 19,341 Jndwrducti find hierbei nicht mitgezählt. Dic ermdexi wa_rcn u. A.: 275,888 Bclgicr, 106,606 Deutsche (gegen 57,061 m_1851 und 84,958 111 1861), 99,624 Italiener, 32,650 Spa- mer, 42,270 Schweizer, 29,856 Engländer. Nächst den Bclgiern (jähr- licher Zuwachs 1861-1866 14,230) und Italienern (4617) haben sich 731? DcUksMn am meisten vermehrt (43,30); 87 pCt. derselben hielten fich1g13 Departements auf, die meisten im Departement Seine (34,271), Moselle (16,023), Bas-Rhin (13,871), Haut-Rhin (13,539). Dic außerhalb des Depaxtcments geborene Bevölkerung ist nur in 15 Departements voir Einfluß, im Departement Seine beläuft fie skb auf 65,33 PN., 111 14 anderen Departements übersteigt fie dcn ZYYYYKÖYY]sYÉ2Z„ptCt.d1ncistDnur um ein Geringes, in 74 De-

m er em ' " ' = ments beträgt fie nicht 5 pCt. urchschmtt zuruck, m 21 Dcparte

Dcr Religion nach zerfiel die Bevölkerung im Jahre 1866 in

37,107,212 Katholiken 515,759 Reformirtc, 286,506811tberaner, 44,35. freie Protestanten, ztzsxammen 846,619 Protestanten, 89,047 Juden und 1400 andere Nichtchrastcn. Bci 22,786Jndividucn konnte die Religion nicht ermittelt Werden. Auf 10,000 Etmvohncr kommen mithin 9748 Katholikcn (1861: 9763) und 252 Nichtkatholiken, davon 223 Protestan- ten (1861: 214), 23 "N". (1861: 21?) und 6 andere Nichtcl)ristcn oder Personen, deren eltgwn 11lcht zu ermitteln war (1861: 2). In der Armee befinden fick) qnf 10,000 Katholiken 422 Nichtkatholikcn. Nur in 20 Departements L| die Zghl de_r. Katholiken geringer als der Durchschnitt (97,48 pCt.) , am metßen nn Departement Bas-Rhin (64,95 pCt.). DcyDurxyschmtt der Protestanten (2,23 pCt.) wird in 18 Departements Übersticgcn, am meisten in den Departements Bas- Rl)in (31,27 pCt.) und Gard (28,77 pCt.). An freien Protcsianten smd nur in 12 Departements mehr als 10 1000 vorhanden, im Dc- partcmcnt Seine 10,18]. Der Durchschnitt der jüdischen Bevölkerung (0,23 pCt.) wird in 10 Departements überschritten, am meisten im Dcpartemcnt Bas-Rhin (3,68 pCt.), Haut-Rhin (2,75 pCt.), Moselle, Mcnrthc und Seine (1,66, 1,24, 1,03 pCt.).

Im Jahre 1866 ist zum ersten Male der Versuch gemacht worden, dcp elementaren Bildungsgrad der Bevölkerung statistisch zu er- mitteln. , Das Resultat, war folgendes: Abzüglich 454,55? Individuen, dercn Bildungsgrad zucht festgestellt Werden konnte, sowie der Kinder unter 5Iahren verblieben 33,896,839 Einwohner. Von diesen konnten 11,132,135 (32,84 pCt.) Weder schreiben noch lesen, 3,886,324 (11,47 pCt.) nur lesen, 18,878,380 (55,69 pCt.) lesen und schreiben. Dasselbe Rc- sultat haben _010 Aufitabmm bci dchcrhciratlUtngcn, dcr Rekrutirung und den gerichtlichen Untersuchungen ergeben. Von den Männern (exkl. Llrmcc) konnten 28,96 pCt., von der Armee 18,73 pCt., von den weiblichen Personen 36,89 pCt. weder schreiben noch lesen, 9,73 resp. 9,31, resp. 13,21 nur lesen, 61,31 pCt., resp. 71,96, resp. 49,90 pCt. lesen und schreiben. In den Departements steigt der Prozentsaß der ?Aualphabcten von 5,44 ('Das-Rhin) bis 66,67 pCt. (Haute Vienne); m 16 Departements sind mehr als die Hälfte der Einwohner, die Weder lesen 11011) schreiben können.

Geisteskyaiikc wurden im Jahre 1866 50,726 gezählt. Idio- ten und („Cretins 39,953. Bei den Geist€skr0nkcn kamen 91 Männer aiif 100 ,xrauxn, bet den Idioten und Cretins 132 M. auf 100 Fr., bei, allen dre1_Klaffen zusammen 107 M. auf 100 Fr. Im Jahre 1806 kaxxxetr aas 10,000 Einwohner 238 Geisteskranke aller Kategorien (133 Geisteskranks, 105 Idioten und Crctins), auf 420 Einwohner 1, an Jahr6 1861 auf 10,000 Einw. nur 225. Die ein clnen Departe- ment§ zchscn m Betreff der eigentlichen Geisteskranken Schr Verschiedene Verhaltzn 6. Im Departement Seine ctOisc treffen auf 100,000 Einw. 299 _Gctfieskranxe, m": Departement Cher nur 54. Die Idioten und Cretms find gleichmaßigcr vertbeilt.

Kropfkrankc gab es 1866 58-808, von denen 7504 gleichzeitig Cretms waren. Nach Abzug derselben Verbleiben 31,304 eigentlich Kxopfkrankc, gegen 43,878 in 1861. Auf 100,000 Einwohner treffen bei dem m'annlichcn Geschlecht107, bei dem weiblichen 201Kropf- kranfc., D1_c Krankheit herrscht besonders in 31 Departements, vor- zugsweise m .Haute-Savoic (2696 von 100,000 Einwohner) und Savon? (1496)

Blinde waren 31,968 oder 84 von 100,000 Einwohner, 1 auf 191 vorhanden, von denen 15 pCt. blind geboren waren. Im Jahre 1861 betrug die Zahl der Blinden nur 82 von 100,000 Einw. und NZZ)? LCR 5tik'zredn blind ngöorY. In ()den Hexxrtcments wechselt

er m en von eine is] an - 100,000 Einw. ( ) ( ; te Marne) von

Die Zahl der _Taubstummcn belief fich 1861 auf 21,956, 1866 191th k21,2(1834b013tert 06bs1i19n 100,020l0,f 119191309??? Einw., 15,296 waren er er e ur au umm u änner tre en 62 au 100,000 Frauen 49 Taubftumme. , ff , f Die Gesammtzahl dcr Geisteskranken, Kropfkranken, Blinden und „xaubstztmmen betrug 202,669, 532 auf 100,000, 1 auf188 Einrvohner. Von diesen Kranken waren 96,935 männlichcbi und 105,734 Weib- llcheYGesYlech3s8067064 E 5 9

on cn , , inw. sin 1 ,014,079 (49,45 pCt. männl., 19,052,985 (50,05 pCt.) Weiblichen Geschlechts,“ auf 99,80)Mäm16k kommxn soxmt 100 Frauen. Seit 1806 ist das weibliche Geschlecht stets iiberwiegend gcjvesen, 1806 um 1,66, 1821 um 2,86, 1831 um 2,06, 1841 um 1,24, 1851 ng0,54, 1861 um 0,26, 1866 um 0,10 pCt. Das cherwwgen dqs metblichcn Geschlechts scheint in Race- oder klimatischen Verhältnissen begriindet zu sein, denn im Südosten kom- 111011 auf 100 Frauen 8 Männer mehr, als im Nordjvesien, und im SudenX auf „100 Frauen 10 bis 11 Männer mehr als im Norden. Von 0811 Kindern find 16,27 pCt. männl., 13,28 pCt.1vcibl. Gc- schlcchts (zusammcn 29,55 pCt. der Bevölkerung), von den unver- herrathetcn Erwachscnezi 10,83 pCt. 111ännl., 11,68 pCt. weibl. (22,51 pCt.), Von den Vcrherrathetcii 20,30 pCt. männl., 20,20 pCt. weibl (40,50 PCK), von den Vcrwrttwctcn 2,55 pCt. männl., 4,89 pCt. Weibl. (7,44 pCt.). Auf „100 Einwohner kommen 52,06 Kinder und Unvexhetrathctc, 40,50 Berheirathetc (1806 nur 35,39) und 7,44 VemZQittwcte. [

as mittere Alter der Franzosen berechnet fich mi" 31 ahr 5„Monat ("1806 nur auf 30 J. 11 M.), Und zwar auf 31f J. 2IM. fur dqs mmmh,“ auf 31! J. 8 M. für das Weibliche (Geschlecht. Dic zahlrctcysie Altxrsklassc (3 5 Jahre) ist die erste bis zum 5. Lebens- ]ahre;_ ihr genhorten „1866 von 100,000 Einw. 9781 an, die nächsten 4 (1313 23 J.) zahlten ]e 8-9000, dic näkbsten 3 (bis 40 I) je 7-8000, dze dann folgenden 2 ((US 50) je 6-7000, die 11. (50-55 J. 5473, die 12. (55-60 J.) 4647, die 13. und 14. (60-70 J.) je 3-4 0, die 15. (70-75 J.)_2107, die 16. (75-80 J.) 1138, die 17. (80-85 J.) 504, die 18. (83-90 J.) 153, die 19. (90-95 J.) 30, die 20. (95 bis 100 I.)"5 _von100,000 Einw. In den lcßten 7 Klassen überwicat das mannltche Geschlecht, ebenso in der Altersklasse von 20-25 J- MM 100 Jahr alt waren im Jahre 1866 127 Personen.

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druckzeile :; Sgr.

Alle poß-Mallen des Jn- und Auslandes n m lesen“ aa, ür Bertin die edition des . ßreußisthen Staats-Anxeigeu: Behren-Sttaße Nr. ia, Ecke der Wilhelmßuje.

Anzeiger.

NL?“ 190.

Berlin , Montag den 16. August Abend:?

1869.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Den Rittergutsbesißer Otto Engelhard von Schwerin auf Parlese und Klein-Kamionken zum Landrathe des Kreises Sensbur im Regierungsbezirke Gumbinnen zu ernennen,“ und

In olge der von der Stadtverordneten-Versammlung zu Rawicz getroffenen Wahl, den zeitigen Beigeordneten (zwei- ten Bürgermeister) Lenz' zu Cüstrm als Ersten Biir ermeistcr LY „Sltadt Rawicz fiir die geseyliche zwölfjährige Amt dauer zu ' e a igen.

Ministerium der eistlichen , Unterrichts- und Medizina :Angelegenheiten.

Instruktion vom 21. Juli 1869 Behufs Organisation der Provinzial-Synoden.

Durch den Allerhöchften Erlaß vom 3. Juni d. I. ist für die sechs ößlichen Provinzen die Berufung von außerordentlichen Pro- vinzial-Synodcn nach Maßgabe der unter dem 16. Juni 01". - Gesek- Samml. S. 795 - darüber publizirten Verordnung'anbefohlen, deren Aufgabe es sein soil, sich der Revision der bisher er angenen Anord- nungen über die (H“emeinde- und Kreis-Synodal-Ve assung zou uiiter- ziehen, cin ihnen vorzulegendes Proponendum über die efimtive Organisation von Provinzial-Synoden zu begutachten und für_deren Verhandlungen die Grundsäße der rheinisch-Westfälischen Kirchen- ordnung, sorveit es die außexordentliche Natur dieser Ver- Zammlungen zuläßt, zur Anwendung kommen sollen. Bxhufs der Aus- ührung dieser Allerhöchsten Bestimmungen eröffnen wir auf Grund der uns in Gemeinschaft mit dem „Herrn Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten erthei1tcn Ermächtigung, im Einverständniß mu dcm leßtcren, dem Königlichen Konfiftorium Folgendes:

1) Als erstes Anforderniß flix die Fi ver„anftaltenden Wahlxn der Synodalabgeordncten haben ww die mtheilung der Provinz m

Wahlbezirke

2c. festgestellt. Dasselbe wolle diese hier beifolgcnde Eintheilung durch se 11 Amtsblatt publiziren, hinfichtlich ,der Bezirkssynoden den Ort der Versammlung bestimmen, sowie den im Ephoralamtnälteßen Saxer- intendenten der ihr angehörigen Kreiösynodeu zum Prgses er Bezirks- synode bestellen, sodann die Präfides beazxftragen, _dte zur Wahlbe- rufenen Körper thunlichst bald nnd spateftens bis zum 13. Sep- tember d. I. zu versammeln. .

2) Für die Verhandlungen der Bezirks-Synoden find durchweg die Geschäftsformen der Kreis-Synoden zum Anhalt zu nehmen. Die Legitimation der Mitglieder ist durch amtliche Anmeldung des Vor- standes der Kreis-Synode, welcher sie angehörxn, zu führen. Nachxr- folgter Bildung des Vorstandes, bei welcher fur diese außerordeqtliche Versammlung die Wahl der Stellvertreter wegfällx, tft zur Erledigung des von dem Königlichen Konfiftorium zu erthetlenden Proponxndi, die Vollziehung der Wahl der Abgeordneten zux außerordenthchcn Provinzial-Synode betreffend, zu schreiten. Ob vier oder zwei Yb-

eokdncte zu wählen smd, findet in der Yeryrdnung vpm 16.Jumc1-. eine Entscheidung. Die Wahl erfolgt gulttg durch die ahsolutc Ma- 'orität der zur Synode Ers'chicnencn; bei Stimmengletchhctt entscheidet Tas Loos. Den ültig gewählten Abgeordneten ist vy!) dexn Vox- stande ein beglau igter Auszug des Protokolls als Legitimation fur die Provinzial-Synode zu crthcilen. Die Wahl v_on Stellvertretern findet nicht statt,“ sofern daher die Wahl der weltltchen Ql'bgeordnxten auf Personen außerhalb der Synodal-Versqmmiun g„ertc,ht,et wtxd, ist es rathsam, daß vorher in geeigneter Weise dte erertwrlligkettdcs Vorgeschla enen zur Uebernahme des Mandats ernzittext ist.

Hiern “ck| sind die Grundsäße nach dcneii dlc xinzelnen Krets- synoden bei der Aufbringung der Kosten für die Provinzial-Synodal- deputirten sich zu betheiligen haben und die Art und Wxisx der Be- schaffung der erforderlichen Mittel festÉustellen. Das Königliche Kon- sistorium wird nicht verabsäumen, in xzu hierguf die Versammlurz- gen darau aufmerksam zu machen , wzx_ ie Kirchenbehörden xmf dre zustimmen e Uebcrzeu ung aller Bethem ten rechnen, dgß die Ver- fassung der evangeliLchen Kirche in i rem gegenwärtigen Ueber-

gangsÖuftand ohne Herbeiführung ernster Gefahren für dcxs Wohl des anzen nicht länger verbleiben darf und daß, nachdem alle Versuche zur Erlangung einer Staatsbeihülfe für die Kosten der Weiteren Synodalorganisation bis jest erfolglos eblieben md, die Kirchenbehörden fich der Aufgabe nicht entziehen dür en, von er Gesammtheit der kirchlichen Kreise ein außerordentliches Opfer, sei es in Aufbringung von Geldmitteln, sei es in ersönlicher .ngebung, wic fie anderwcit bei kirchlichen und christlichen5 ereixisversammlungm vielfach sick) bewährt, in Anspruch zu nehmen. Wetters Proponenda find den diesmaligen Bezirks-Synoden nich_t zu stellen. Die Verhand- lungen und Akten derselben verbleiben bei dem vorfißenden Super- intendenten, dem auch die Berichterstattung über den Verlauf der Synode an*das Königliche Konüstorium obliegt. Die„Koßen der Bezirks-Synode sind wie die Kreis-Synodalxysten aufzubxuigen. .

3) Gleichzeitig ist die theologische Fakultat dcr Provmzml-Umver- fität (für Posen der Univerfität zu BreZlau) unter Bezugnahme auf dxn Allerhöchsten Erlaß vom 3. Juni 8256. zu xrsuchen, eines. ihrer MU- glieder zur Tbeilnahme an der außeroxdentlichen rqvinziaisynode zu dcputiren und ihre Wahl dcm Königlichen Konfi orium namhaft zu machen. Demnächst wird die Bezeichnung der vom Landesherrn zu crnennenden Deputirten an Hinerböchfter Stelle xrbeten werde_n.

4) Nach vollendeten Wahlen hat das Königliche K9ns1stortum zur Berufung der Synodalversammlungcn an den Oxt seines Athxes zu schreiten,“ die Einladungcix (130 mit mmdeßens 10tägtgw Frist zu erlassen und ist darm die Dauer de_r Versammlunßen auf 14 Tage bis längßcns 3 Wochey zu bestimmen,“ über en zu wählenden Termin des mammcntritts bchaiten wir uns noß Weitere Mittheilung vor. » ls Versaiiimlungsstatte der Synode _1 ein geeignetes öffentliches Lokal zu erm1txclrz, sollte unerwartet dies nicht ausführbar erscheinen und das Kötztgliche Konüstorium Yas An- miethen eines Privatlokals für nothwendig erachten, so ist daruber zu- vor zu berichten. , ,

5) Mit der formellen Emlettung der Verhandlungen und der Führung der Präfidialgeschäfte bis zur Konstitmrung des zu, wählen- den Synodalvorftandcs ist der (resp. d_er exste)General-Supermtendent zu beauftragen, der fich 2 Beifißex adjungiren kann. Der Erö ung voran geht ein feierlicher GotteSdienst, zu welchem der General- uper. intendent den Concionator beßeilt; nach dem Schluß desselben findet die Austheilung des heiligen Abendmcch18 dyrch den erftexen statt.

6) Für die Verhandlungen der Provinztalsynodeift dix Geschäfts- ordnun der rheinischen Provinzialsynode,"soweit sie guf emx für ein- mal zu)]ammentretcnde Versam1111ung zu ubcrtrqgen 1ft, mit der Er- Weiterung zur Anwendung zu bringen, daß bei deii Beschlüssen der Synode eine namentliche Abstimmung erfolgen und m das Prytokoll aufgenommen Werden muß, wenn mindestens der" secbfte_Theil der Versammlung auf diese Art der Abstimmung antragt. Die erfoxder- liche Anzahl gedruckter Exemplgrx der Geschäftsordnung _und etxies Auszugs aus der rheinisch-weftfaltschen Kirchenordnung die Beftixn- mungen iiber die Provinzialsvnodc enthaltend, werden Wik dem König- lichen Konsistorium demnächst zugehen lasen.

7) Nach Eröffnung der Synodalversaznmlzm htirch Gebet und Ansprache des (Hencral-Snpcrintendentcn ist die egitimatwn der er- schienenen Mitglieder festzustellen und sodazm zur Wahl des Voxfiarides, bestehend aus dem Präses und zrveicix Vcifißern, dem) einer em Nicht- geiftlicher sein kann, zu schreiten., Dieselbe 'ergeht, wie alie Veschlüsse, durch absolute Stimmenmehrheit; bci Siinimengleichbeit entscheidet das Loos. Nach gültig voll ogcney Wahl des Vorstandes tritt derselbe sofort, vorbehaltlich er bei uns nachzusuchenden Bestä- tigung der Wahl, seine Funktiqnen an, indem der interimiftische Vorstand die Geschäftsführung mxdchegt. Behufs Aufzeichnung der Verhandlungen können mehrereYkitgltcder als 801-152 ewäblt Werden.

8 Hiernach wird„dte GeschaftsordnungsoKommiJfion (Z. 13 der Gesch ftsordnung) gebildex und guf deren Vorschlag erfolgt“ der Be- schluß, für welche Gegenstgnde WeitereKommiffionen zu formtren und durch welche Mitglieder dieselben zusammenzuseÉn sind.

9) Die Proponenda der kirchlichen ehörden find dem General-Superintendentcn zuzustellen. Jedenfalls sind als solche zu ertheilen: 1) das Proponendum, betreffend die Provinzial-Synddal- ordnung von dem wir dem Königlichen Konsistorium dic erfoxdetliÖ'e

rößere Ölnzabl edruckter emplarc mittheilen werden,“ 2) dw Revi. on der kirchli en Gemein e-Ordnung vom 27. Februar 1860 ,und

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