1869 / 196 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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1869 gefaßten Beschlusses darauf angetragen worden ist, ihr zur Her- stellung der in Z 1 des Sechszehntcn Nachtrages zum Gesellschafts- Statut näher bezeichneten, durch U11scrcn_Erlaß 119111 he_11t1gc11Tage genehmigten Eisenbahnen die Aufnahme 1111er Anlcthe bts zur Höhe vondrcizehnMillioncn dreihundertfunfundneunzigTau- send 11 nd neunhundcrt Thalcrn gcgen Ausstellung auf dcn_Z11_- haber lautender und mit Zinscoupons und T_alons vxrsehcnrr Prwri- täts-Obligationcn zu Icstaitcn, Wollen _Wir m _Beruckfichngum dcr Gcmcinnüßigkcit des Vorhabens und 1n__(H1_'u1aßhe1_t _dcs_ §. dcs Geseßcs vom 17. Juni 1833 durch gegenwarttgcs Primchurn Unsere landckhcrrlichc Genehmigung zur Ausgabe der gcdachten bl1gat1one11 unter nachstehenden Bedingungen ertheilc11. §. ]. Die 311 cmittircndcn Obligatwncn Werden untcr fortlgu- fenden Nummern nach dem bcigcfiigtc11_Sch_c111a 1, unter der Bcz_ctch- nung: »Fünfprozcntigc Prioritäts - Obl1gattoncn der Oberschlesi chen Eisenbah11grscllschaft (Emission von 1869)- ausgcfcrhgt. Dieselben zerfallen in: 4,000 Stück zn 1000 Thlr. bon Nr. 10,000 Stück zu 400 Thlr.

1- 4,000, zusammen 4,000,000 Thlr.,

von Nr. 4,001-14,000, » 4,000,000 » 53,959 Stück zu 100 Thlr. _ _ von Nr. 14,001-67,959, » 5,395,900 »

Summa = 13,395,900 Thlr.

cher Obligation werdcn Zinscoupons für fünf Jahre und em

Talon zur Erhebung fernercr Coupons nach Ablauf _von__fü11f Jahren nach den weiter beigefügten Schemas 11. 111121 111," bctgcfugt.

Die Coupons, sowie der Talon Werden alle fuanahre auf beson- ders zu crlasscnde Bekanntmachung erneuert. _ _ _ _

Auf der Rückseite der Obligationen wird das gegenwarttgc Privi- legium abgedruckt. _ _

§. 2. Die Prioritäts-Obligationcn Werden unt fu11f_Prozcnt jährlich verzinst und die Zinsen in halbjährlichen Terminen, arn 2. Januar und 1. Juli jeden Jahres, in Breslau und Bcrlm, forme an en Stellen gezahlt, Welche durch öffentliche Bekanntmachung etwa noch bezeichnet Werden. Zinsen, dcren' Erhebung innerhalb v1er Jahren von dem in dem betreffenden Coupon bezeichneten Zahlungstage an nicht geschehen ist, verfallen zum Vorthetl der Gesellschaft. _ __

Werden Talons nicht innerhalb Jahresfrist vom Tage ihrer Fai- ligkeit ab zur Erhebung der neuen Coupons benußt, _so erfolgt dte Ausgabe der neuen Coupons nebst Talons nur an die Inhaber der Obligationen.

Z. 3. Die Inhaber der Prioritätsobligationen find auf Höhi; der darin verschriebenen Beträge und der dafür zu zahlenden Zinsxn Gläubiger der Oberschlestschen Eiscnhahngesellschaft. Sie haben 111 dieser Eigenschaft ein unbedingtes Vorzugsrecht vor allen Stamm- aktien und Prioritätsobligationen nebst dercn Zinsen und Dividenden 111 Ansehung der in Z. 1 des Sechszehntcn Statuten-Nachtrages be- zeichneten Bahnen und deren Betriebsmittel. Ingleichen habeu__ sie an dem ges a m mien Vermögen der Gcseüschaft und dessen Ertragen ein unbedingtcs Vorzugsrccht vor allen Stammaktien ncbft dercn Zinsen und Dividenden.

Dagegen bleiben den auf Grund der Allcrhb'chstcn Bewilligungen und Privilegien vom 7. März 1843, 8. Februar 1846, 24. März 1851, 24. Mai 1853, 20. August 1853, 26. Juni 1857, 22. Oktober 1861 und 28. Mai 1866 und 4. September 1868 emittirten Prioritäts- Aktien und Obligationen 1.115: 11. 13. (1. 1). 111. 17. (Fr. und 11. nebst dercn Zinsen, die denselben in Ansehung dcs Gesellschaftsvermögcns eingeräumten allgemeinen und besonderen Vorzugsrcchte vor den auf Grund des gegenwärtigen Privilegiums zu emittirenden Prioritäts- Obligationen ausdrücklich reservirt und gesichert. Eine Weitere Vcr- mehrung des Gesellschaftskapitals durch Emission bon Aktien oder Prioritäts-Obligationcn darf hicrnächst nur dann erfolgen, Wenn den auf Grund des gegenwärtigen Privilegiums emittirten Prioritäts- Obligationen nebst Zinsen das Vorzugsrecht eingeräumt wird.

Eine Veräußerung der zum Bahnkörper und zu den Bahnhöfen erforderlichen, der_Gescllsrhafi gehörigen Grundstücke ist unfiatthaft, so lange die Prioritäts-Obltgattonen der gegenwärtigen Emission nicht eingelöst oder deren Emlbsungsbctrgg nicht gerichtlich deponirt ist. Diese Veräußerungsbeschranfung bezwht fichjedoch nicht auf die außer- halb der Bahn und Bahnhöfe befindlichen Grundstücke, auch nicht auf solche, Welche i11nerhalb_der Bahnhöfe etwa an den Staat oder andere juristische Personen zu _bffentlichen Zwecken abgetreten Werden möchten.

§. 4. Die Prioritats-Obligalionen unterliegen vom Jahre 1876 an der Amortisation, Welche durch alljährliche VerWendung von 67,000 Thlr. und den auf die eingelöften Prioritäts-Obligationcn fallenden Zinsen ausgeführt wrrd.

Die Nummern der hiernach in einem Jahre zu amortisirenden Prioritäts=Obligationen werden im Juli des folgenden Jahres durch das Loos bestimmt und sofort öffentlich bekannt gemacht. Die erste Ausloosung findet im Juli 1877 statt.

Der oberschlefichen Eiscnbahngcsellschafi bleibt das Recht vorbe- halten, mit Genehmigung des Staats de11_Amortisationsfonds zu verstärken und dadurch die Tilgung dcr Prtoritäts-Obligationen zu beschleunigen, wie auch sämmtliche Prioritäts-Obligaiionen durch die öffentlichen Blätter mit sechsmonatlicher Frist zu kündigen und durch Zahlung des Nennwerthes einzulösen,

§- 5. Die Ausloosung der zu amortifircndcn Obligationen ge- schieht Öxlkck) die Königliche Direktion in Gcgenwart cines Notars in MMU, Vierzehn Tage vorher zur öffentlichen Kenntnis; zu bringenden Ternzme, u Welchem den Inhabern der Prioritäts -Obligationen der Zutritt ge attet Wird.

Bei der AnLloowng _find die Apoints zu ]000 Thlr., 400 Thlr. MW 100 Thlk- nach dem 1111 Z. 1 angegebenen Verhältnisse ihrer Ge- sammtbeträge zu berücksichtigen. Sowät die nach Z. 4 zur Amortisa-

tion zu Verwendcnde Summe einen hiernach _nicht theilbaren Ueber ZZ: schuß ergiebt, wird derselbe zur nächsten A1nortts11tto_n_reservirt. ,.

§. 6. Die Auszahlung der aus,1eloosten Priorttats-Obltgationen )_ erfolgt von dem auf den Ausloosungstermin folgenden 2. Januar in Breslau und in Berlin, so wie an den Stellen, Welche durch öffent. liche Bekanntumchung etwa noch bczcichnrt Werden, nach deiy Nomi. nalwerthr an die Vorzeigcr dcr Obligatwpcn gegen Airshandigung's derselben und der dazu gehörigen, noch nicht fall1gcn Zinscouponsi Werden die Coupons nicht mit abgeliefert, so wird der Betrag der

fehlenden von dem Kapital gekürzt und zur Einlösung der Coupons “1 .

verivendct.

Jm Uebrigcn erlischt die_Verbi11dlichkcit drr Gesellschaft zur Ver -. zinsung einer jeden Prioritats-Obligatton 1111t dem 31. Dezembe desjenigen Jahres, in Welchem dreselbe ausgeloost und, daß dies ge schehen, bekannt gemacht worden tst. _ _ _

Die im Wege der Amortisatwn cmaclöftcn Obltgationen sollen in Gegenwart eines Notars berbrannt, und es soll, daß dtes geschehen durch die öffentlichen Blätter bekannt gemacht 1vcrde_11.

Die in Folge der Kapi_talri'1ckfordcrung von Se1ten des Inhabers ;: (§. 7) oder in Folge einer Kündigung (§. 4) außerhalb der Amortisa- *

tion cingclöstcn Prioritäts-Obligationcn kann die Gesellschaft wieder ?

ausgeben. _ _ _ _ _ Z. 7. Die Inhaber dcrPrior1täts-Obl1gatw11en sind n1cht befugt,

dern, ausgenommen: 11) jvrnn ein Zinszahlungstermin durch Ver schulden der Eisenbahnvcrwaltung länger als dre1Monateunbcrichtig

bleibt;

Transportbctrieb auf den im Z. 1 des Sechszehntcn Statutcn-Nach,

trages bezeichneten Eisenbahnen länger als sechs Monate gänzlich ein geßellt gewesen ist; 0) Wenn die im Z. 4 fcstgesehte Amorttsationnicl) eingehalten wird. In den

Welchem einer dieser Fälle eintritt , zurückgefordert Werden und zwar zu a. bis zur Zahlung des betreffenden Zinscoupons, ___ 31511. bis zur Wicderherstcllung dcs unterbrochenen TranSport- eric es.

In dem 5111) (3. gedachten Falle ist eine drcimonatliche Kündigungs- frist zu beobachten, auch kann der Inhaber einer Prioritätsobligation von diesem Kündigungsrechte nur innerhalb dreier Monate von dem Tage ab Gebrauch machen, Wo die Zahlung des Amortisationsquan- tums hätte stattfinden sollen. Die Kündigung Verliert indessen ihre

rechtliche Wirkung, Wenn die Eisenbahnverwaltung die nicht eingehal-

tene Amortisation nachholt und zu dem Ende binnen längstens dreier 2- Monatc nach erfolgter Kündigung die Ausloosung der zu amortifiren-

den Prioritätsobligationen nachträglich bewirkt.

„L. 8. Diejenigen Prioritäts-Obligationen, Welche ausgelooft oder gekündigt find und, der Bekanntmachung durch die öffentlichen Blätter (;;.

ungeachtet, nicht rechtzeitig zur Realifirung eingehen, werden während

der nächsten zehn Jahre von der Königlichen Direktion der Oberschle- s1schen Eisenbahn alljährlich einmal öffentliah aufgerufen; gehen fie

aber dcssenungcachtet nicht spätestens binnen Jahresfrist nach dem

lchten öffentlichen Aufruf zur Realisation ein, so erlischt ein jeder '

Anspruch aus denselben an das Gesellschaftsvcrmögen, was unter “'

Angabe der Nummern der jverthlos gewordenen Prioritäts-Obliga- tionen von der Direktion öffentlich bekannt zu machen ist.

mungen. _ Zins-Coupons und Talons können Weder aufgeboten, noch morbfi-

zirt werden. Demjcnigen, Welcher den Verlust von Zins-Coupons vor Ablauf der Verjährungsfrist (§. 2) bei der Königlichen Direktion an- meldet und den stattgehabtcn Befiß glaubhaft darthut, soll nach Ab- lauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis dahm nicht zum Vorschein gekommenen Zins-Coupons gegen Quittung ausge-

zahlt werden. _ §. 10. Die in den W. 4, 5, 6 und 8 vorgeschriebenen öffentl1chen

Bekanntmachungen erfolgen durch zwei Breslauer Zeitungen, den Preußischen Staats-Anzeiger oder die Zeitung, die an seine Stelle tritt, und durch eine auswärtige Zeitung.

Zu Urkund dessen haben Wir das gegenwärtige landesherrliche _ Privilegium Allerhöchstcigcnhändig vollzogen und unter Unserem 1. Dwifion zu Danzig jedoch dadurch ;"JKaß ]) der Major 11011

Königlichen Jnßegel ausfertigcn lassen, ohne

b) wenn durch Verschulden der Eisenbahnverwaltung deri“

Fällen 311 n. und b. bedarf es einer Kim 1 digungsfrist nicht, sondern das Kapital kann von dem Tage ab, an ,." '

Z. 9. Die Mortifikation angeblich vernichteter oder Verlorener Obligationen erfolgt im Wege des gerichtlichen Aufgebots nach den

für das Aufgebot von Privat-Urkunden geltenden geschlichen Bestim-

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des Allerhöchßen Privilegiums vom ................ 18.. emittirten Kapitale von 13,395,900 Thalern Preußisch Courant Prioritäts- Obligaiionen der Oberschlefischen Eisenbahngesellschaft. ' Breslau, den ..ten 18.. Königliche Direktion der Oberschlesischen Eisenbahn. (Fakfimile der Unterschrift zweier DirektionSmitglieder.) Eingetragen im Lagerbuche „21.-? ..... Dcr Hauptkassen-Rendant. (Unterschrift durch Stempel.)

Schema 1].

(Trockener Stempel.)

T a l o n _ zu der fünfprozcntigen Prioritäts-Obligation

er Oberschlefischen Eiscnbahnaesellschaft (EmisRZ von 1869)

Inhaber dieses Talons cmpf=ä11111 hegen dessen Rückgabe, wodurch er _zu_gle1ch _uber den Embfang der folgenden Serie der Zinscoupons qmtttrt, binnen Jahresfr1st, vom ............... ab, an den durch . öffentliche Bekanntmachung bezeichneten Stellen die ...te Serie der

die Zahlung der darin verschriebenen Kapitalsbcträge anders als nach _, ZinsWUPMs für die Jahre ..... bis ..... , sofern nicht von dem 11-

Maßgabe, der in den W. 4 und 6 getroffenen Bestimmungen zu for

» haber der Obligation bei der unterzeichneten Direktion rechtzeitig Wtderspruch dagegen erhoben wird. Breslqu, dxn .. ten ............... 18. . . _ Königliche Direktion der Oberschlefischen Eisenbahn. - (Unterschrift in Fakfimile.) (Trockener Stempcl.)

“Schema 111. Thlr. .. Sgr. .. Yf. _ 861'16 1. .Es-“3 1 (.rsier Zinscoupon __ _ fiir die funfprozenttge Prioritäts-Obligation

der Oberschlefischen Eisenbahngesellschast (Emissr/rsii von 1869)

. . ........ Thaler .......... Silbergroschen hat Inhaber dieses Coupons vom ........... ab aus der Hauptkasse : der Oberschlefischen E1scnbahn und an den durch öffentliche Bekannt-

1mach11ng bezeichneten Stellen zu erheben. Breslau, den ..ten .......... 18.. '_ _ _ _ _ (Trockener Stempel.) _ Kömghche D1reftton der Oberschlefischen Eisenbahn. __ (Unterschrift in Faksimile.) Ve_r ährt am .........................

eseßsmnml. für 1869 S. ..... )

Ministerium für Handel, Gemerbe und öffentliche Arbeiten.

Das den Civil-Ingenieurcn Nagel und Kacmp zu Ham- burg 1111ter dem 30. Mai 1868 ertheilte Patent auf einen Schaufelrcgulator 311111 selbstthätigen Abschüßcn fiir Turbinen in der durch Zeichnung und Beschreibung nach- gewiesenen Zusammensehung und ohne Jemand in Anwen- dung bekannter Theile zu beschränken, “ist aufgehoben.

Angekom men: Der Miuisterial-Direktor v 011 P hilips- orn von Gastein.

,. Im Jntercffe der dienstlichen Ordnung bei den zur Absperrung ZFxcgcn dic Rinderpeft detachirienMilitärkomumndbs und zur Regelung hrcs Verkehrs mit den Civilbehördcn ist vom Königlichen General- 0111111111150 1. Armcc-Corps i111Ei11b11's1ä11dniffe mit dem Königlichen Ober - Präsidium heute an das Königliihc KOMMÜUÖO drr cine Instruktion dahin erlassen worden,

Wehrli, 8. Ostpreußischcn Jnfantcric-

den Inhabern der Obligationen in Ansehung ihrer Befriedigung kcgiments Nr. 45, in Marienwerder Quartier nimmt und daß

eine Gewährleistung von Seiten des Staates zu geben oder Rechten Dritter zu präjudiziren.

Das gegenwärtige Privilegium ist durch die Geskß-Sammlung xdem Kriise, der hier in Betracht kommi, ein älterer Offizier das

bekannt zu machen. _ Gegeben Schloß Babelsberg, den 7. Juli 1869.

(b. 8.) Wilhelm. _ Fiir den Minister für Für den Iuftiz-Minifter: Handel 2c.: Frh. v. d. Heydt. v. Selchow. Gr. zu Eulenburg.

S ck cm a 1. Fünfprozcntige Yrioritätsobligation e

r Ober lesischen Ei enbahn e ell (: t sch (Emission ,''von 1869.) g s fck f M ..... über .......... Thaler Preußisch Courant.

Inhaber dieser Obligation hat auf Höhe des obigen Betrages von

------- oer . eit ré, " - . Thale?" Preußtsch Courant Antheil an dem in Gemäßh = cs Z. 17 der Inmnktion zur Ansiiihrung drs Bundesgcseyes vom

"* *icscr Offizier 11111 der hiefigkn Rrgirrnng, der Major Vbik, 7. Osi- _rc11_ßischrn J11fa11t1'rir-chimcnts Nr. 44, mit der Regierung in Dan- tg stch 111 Brzizg auf die innerhalb des brzrichnetc11 Regierungsbezirks * chenden betreffendenKo111111m1dbs 111 Verbindung seht, 2) das; in

, 0111111111100 Übcr111111111t und die etwaigen polizeilirhen Maßregeln 1achRiichspr11chc mit dem betreffendenL1111dr11t[)sa111t veranlaßt. 3) Die ctrcffendcn Stabsoffiziere haben dircki dcr Königl. Division zu berichten, nd sind denselben alle Ko111111a11dos Unterstciit, welche zur Verhütung

cr_52[11sbrcitu11,1__dcr 91111dcrp1| innerhalb des bcziiglichcn Regierungs- *- czirks gegeben 11110 1111011011) gegeben werden.

__ Dic bcthciligtcn Königliihcn Landrathsäxutcr, Domänen-ant- mier 11_11d Magisträtc 111110111 hicrbon 3111" Beachtung mit dem Be- _11rk111_ 111 Kenntnis; 11111111, daß die vrchbzchte Insrnktion vom 2. d. M. ab zur Aitsfiihrnng gelangt. Marienwerder, den 20. 2111111111 1869. Königliche Regierung. Abtheilung des Innern.

*-

B e_k111111111111 111111111. Wegen der bedrohltihcn Nahr dcr Rmdcrpcjt Werren aiif Grund

7. L_lprtl_1869, Mgßregcln ge en die Rinderpeß betreffend, vom 26.Ma 1869, die Vzehmarkte, wel e nach dem diesjähri en Kalender am 24. d. Mts. 111 der Stadt Barcin, 24. und 25. d. ts. in dcr Stadt Mroczcn, _25. und 26. d. Mts, in der Stadt Rakel, 26. und 27. d. Mis, m der Stadt Poln. Crone, 31, d. Mts. in der Stadt F_ordon, 9. und 10. September in Rynarzenoo stattfinden sollen, h1erd11rch aufgehoben. Bromberxz, _de1_1 19. August 1869. Komgltche Regierung, Abtheilung des Innern.

_ _ Bekanntmachung.

Die auf d1e Dauer der Badesaison berechnetenPoft-Verbindun en des Nordseebgdes Norderney gc alten fich für die Zeit vom 24. Lk) - gust 0. ws 111kl.2. Septem er 0. wie folgt:

11. Voir Norden na_ch Norderney. ]) Auf dem direk- ten Wege uber Norddeich: Von Norden wird täglich eine Ver- so:_1enpo_st nach Norddeich abgefertigt, welche zu Norddeich mit einem , thschtffc nach Norderney 111 unmittelbarem Zusamnnnhange sieht. Dte Abfahrt von Norden erfolgt: am 24. Auguft um 119, Uhr Vorm, am 25. August um 112; Uhr Vor1_n., am 26. August um 12“; Uhr Mittags, am 27. August um 122 Uhr Mittags, am 28. August um 12 Uhr Nachm, am 29. August um 2 Uhr Nachm, am 30. August um 22, Uhr Nachm., am 31. August um 39; Uhr Nachm, am 1. Sept. um 42 Uhr Bonn„ am 2. September um 6 Uhr Vormittags. Diese Verbindun dient zur Beförderuzr? von Postrcisenden und zur unbeschränkten eförde- rung von Brie - und Fahrpost-_(Hegensiände11. Die Beförderung per Post dauert 13131“._3/4 Siunden, dtexenige per Fährschiff 1 Stunde. In Norden_treffen d1e_Pcr1onenpoftcn von Emden nach einer ZKstündi- Yu Beförderungsfrtft um 6,45 Uhr früh, 3,5 Uhr Nachm. und 9,155 Uhr

bends unh aus „Sande nach einer 11 1'. 9ftündigc11 Fahrt um 6,45 Uhr f_ruh 111179 1,30 Uhr Abends ein. 2) Auf dem Wege über Hage, ._Htlgenrtedersyhl und durch das Watt: Diese Verbin- du11g_w1rd aizf dcr ganzxn Strecke durch eine tägliche Pcrsonenpost vcrxntttclt, [xt welchcr eme Pcfördcrun von Reisenden, sowie von Br1e__f- uxrd ch*ahrpost-(Hegensta11den statt 'ndet. Die Transportdauer betragt circa 4 St11ndcn.__ D1e Abfahrt von Norden erfolgt: am 24. August um 4'; Uhr fru_h, am 25. August um 5 Uhr friih, am 26. August um 51“; Uhr fr__1'1h, am 27. Au ust um 6 Uhr früh, am 28. August um 62 Uhr fruh am 29. Augu 11111 7 Uhr Vormittags, am 30. August um 74-3; Uhr Form., am 31. Au ust um 83; Uhr Vorm, am 1. September um 93; Uhr Vorm, am 2. Heptember um 10"; U r Vorm. Wegen der Postverbmdungcn von Emden und von San e nach Norden fiche 151. 1.

13. Von Emden nach Norderney. Die Verbindung wird durch *Dan1p_f_sch1ffe unterhalten, dercn Abfahrt von Emden nach Nor- derney stattsmdet: am 24. August um 9 Uhr Vormittags, am 25. August um 92 Uhr Vorm, am 26. August um 92 Uhr Vorm, am 27_. August um 104, Uhr Vorm, 11111 28. August um 11 Uhr Vornnttags, am 30. August 11111 124 Uhr Mittags, am 31. August 11111 2“; Uhr Nachm1itags, 11111 1. September um 104 Uhr Vorw., Dtcse Vcrb111dun_g Wird 311111 Transporte von Briefpost-Gcgenßän- den benußt. Dre Fahrze1t bon Emden nach Norderney beträgt circa 4 Stunden.

_ 0. _Von Geeftemünde riach Norderney. Die Verbindung W1rd gleichfalls diirch Dmnpfschtffe vermittrlt, welche aus (Heestemünde abfahren:__ am 25.2lug11st um 6;- Uhr früh, am 27. August um 7Z;_Uhr fruh, am 30.A11gust um 10 Uhr Vorm, am 1. September um 115_U_hr Vorm. A1) Postsendungcn Werken mit diesen Schiffen nur Br1c1post=Gegcnstande befördert. Die Fahrzeit von Gceftemiinde 11ach Nbrdernrh beträgt 5-6 Stunden.

_ W1e_fichd11Verbindungcn vom 3. September er. ab gestalten, dar- uber ble1bt weitere Publikation vorbehalten. Oldenburg, den 21. August 1869. Der Ober-Poft=Dirckror S tarklof.

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 23. August. Sc. Königliche Hohc1t dcr Kr 011 Prinz hat 11111 11111Mb11111g den 16. d. Mrs. früh von Stettin, wo Hbchftdcrsclbe Übernachtet hatte, nach Labcs begeben, 11111 dort dir 4. Karahrrir-VriMe zu besichtigen. _Das Diner nahm S9.Kö11iglichchhrit bei dem Grafen Borcke 111 Stargard ein und kehrte Abcmbs 11.11.51 Stettin zuriick.

_ 2ln117. brftchtigtc Hbihstdcrsclhe dort die 5. 11110 6. Infan- trrtr-Bmgair und hatte etwa 20 Pcrsonrn zur Tafel befohlen. Am 18. friih fuhr Sc. Königliche Hoheit 11111 Postpfcrch nach Pr11k'1111, kehrte 111111) der Besichtigung der 3. Kavallerie- Vrigadc 1111111 StritiU z11ri'1ck“, und nahm 1111 61116111 von den Offizirrrn dcrscibcn Briaadr arrangiricn Diner Theil.

_ Am 19. (*rsichligtc „Hiirhstbsrscibc bis 7. J11fa11teric-Brigadc bc1Stiirgard, (1.111 Dort cin 11111111irifchcs Diner und Übrrnarhtcte im Laxtdfihafis=H1111sc daselbst.

21111 20. fand bei Zachun dic Vcsichtiguug der 8. Infan- tcric-Vrigadc statt 11110 i'rhrtc Sr. Königliche Hoheit nach Bc- cnbigung derselben 1111111 dem Neuen Palais zurück, 1110 Höchst- dcrsclbr Abends eintraf. ck

- Nach dcn bc1111 Obrr-Kbnnnando der Marine einge- gangenen N«1chr1_ch1111 hut S. M. S. »Meduiaa 11111 6, Ozum 3911111110111] [111-lasten 11110 111 am 22. deffclben Monats in Yoko- hama 111191111111111111.

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