vel e die Bedingungen, sowie den Joftenqnschlag nicht eingesehen chi; juntcehrschrieben haben, bleiben unbeructsichttgt.
an den 19. Au ust 1869. Spand , KönigliaJe Garnisonverwaltung.
""'-""'"“ . erloo un , Amortifaxion ms_zahlung u. s. w. V s gvon öffentlichen, Kapieren.
[2902 . Berliner Handels - Gefxllsch aft. Gemäß J. 52 des Statuts vom 2. Juli 1856 ist auf dre Jahres-
dividendc pro 1869 eine Abichlagszahlung von Bier, Thalern
Dividenden fie zahlbar,1vare11, nicht erhoben find,
Gunfien der Gesellschaft verfallen.
auf jeden AntheilSschein Von 200 Thlrn, für das erste Semester or.
fcstgeseßt und es kann dieselbe vom
gegen Einlieferung der nach , „ „ ' e ertt ten Ver erchm einem dem cntsprccbxnd 0 f 0 3 e der (Gesellschaft, Frau-
1. September 131“. ab
der Nummernfolge geordneten und _mit e zu versehenden DWL:
Serre 2 Nr. 5 bei der Ka
'n . xöejFZeensSYrétNr. 42, in den Vormittagsftunden von 9 bis 12 Uhr,
erhoben Werden. chen wir hiermit wiederholt darauf aufmerksam, daß
Zugleich ma „ (» ' 11 wer a ren na dem Hage, an welchem Welche bmne I h ncc1hch Z'. 53 des Statuts zu
(' d n 23. Au ust 1869. _ . Ber m, ? Perlinger Handels-Geseuichaft.
«..ck-„ **“, ,' ,i- .
[2901] Die Aktionäre werden ersucht,
* oden - Kredik - Aktien - BUMM
auf die gezeichneten Aktien also 50 Thlr. pro A
ktie bis zum 1. Oktober d. I.
5 9 . fernere 2 [0fo (hinter der Katholischen Kirche 1) einzuzahlen.
in dem Bureau der Gesellscha Berlin, den 24. August 186
9. _ _ Preußische Boden = Kredit - Aktien : Bank.
Jachmann. Spielhagen.
[2836] Nachdem durch Kabinctsordre vo_m 26. Juli 01-._ höchste Genehmigung erhalten, fordern tmr unter Hinweis die Akticnzeichner hiernut auf,
zum
1) r Quittun sbo en einzuzahlen. , " „ c Di? bez? Zahlungsftellen fiYd m Gorky
Gör'liß“ A"“"Wrauerelévidirte Statut der Görlißer Aktien-Brauerei die Aller-
r 18, uni 01". r . daYujfoéZY dcs FHcseUschafts-Statuts, welches an den Zahlungsftellcn zu haben ist,
40 % ihres Zeichnungsbetrages
1. Oktober d.,J. an den bezüglicben ZcichnungZstellen (wobei die baar hinterlegten 10 % Kautwnsge
[der in Abrechnung zu bringen find) gegen Empfangnahme
ei der Kommunalständischen Bank,
b“ errn Simon Pollack, ;! H :» Albert Alex. Kaß, Carl Schubert,
)) , » )) ))
G E. Heydemanu in » »
Den “ci nern steht es frei, an diesein Tage Volleinzxi
1. April 11. I,";Ofcchrcr Einzahlungen, 5 % Zinsen [). 11. zu kurzen. Görliß, am 14. August 1869.
Ludwig Von Wolff. Liebftein. Carl Miiller
Verschiedene Bekanntmachungen.
[2900] Bekanntmachxxng. , , Dis Stelle des Kantors an der cvangeiisMii Oberkrrche htcrselbft wird zum 1. Oktober 01". vacant und soll möglichst bald wieder be- scßt Werden. Das Einkommen dcrselbcn'beträgt außcx freier Wohnung ohngcfähr 230 Thlr. jährlich. Auch Wird b'cabfichttgi, dem Kantor den Gesang- Unterricht am hiesigen Gymnasium„ ww thher, gegeii eine jährliche Remuneration von 80 T_hlr. zu ,ubcrtragcn._ anltfl- zirte Bcivcrber wollen fich unter Einreichung ihrer. Zeugnisse binnen 4 Wochen bei uns melden. , Cottbus, den 20. August 1869. , Der Magistrat.
Erledigung der Physikai-Stellc dcs erises Merse- burg. Die Phyfikat-Stclie des Kreises Mexsxhurg ist durch Ver- seßung des bisherigen Inhabers erledigt. O,ual1ftztrtc„Beiperbcrwollen fich unter Beifügung ihrer Zeugnisse und eines ausfuhrlichen chens- laufs binnen sechs W0chen bei uns melden. Merseburg, dcn11. August 1869. Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.
[2899] Die auf den 15. September a. 0. anberaumte GcnxralNrsamm- lnng der .Herren Aktionäre dcr Ncuxn Traiisport-Vcr)1chcrungs-Gc- scllschast Fortuna zu Berlin in Liqmdati'on ift aUF den 16. Sep- tember a. (ck. verlegt worden, was wir hiermxt berichtigend anzeigen. Berlin, den 23. August 1869. “ ' Neue Transi)ort-Vcrfichcrungs-Gcsellschaft Fortuna zu Berlin in Liquidation. , S. Jaller. G. Dietrich. Louis Joachimsthal. Louis Perl. Ferd. Schemionek.
Wir laden hiermit die Herren Aktionäre der »quen Transport- Verficherungs-(Hesclischaft Fortuna zu Berliner u einer. 111) Cours- znnmer des hiesigen Börsengebäudes (Eingang . eue Friedrichsstraße) abzuhaltcnden Generalversanunlung auf„
D'onnerftag, den 16. September 3. €., NachmittagZsHUhr- nut dem _Bexnerken ergebenst ein, daß in derselben über die statt- gehabte Ltqmdation Bericht erstattet und der Liquidationsabschluß publi irt werden wird.
erlin, den 23. August 1869. _
Neue Txransport-Verfichxrungs-Gesellschaft Fortuna zu Berlin „i_n Liquidation. S. Zaller. _G. Dietrich. Louis Joachimsthal. Lours Perl, Ferd. Schemionek.
«* ' rner Eduard Schulke- fe Banken und Löbau und
5 " * Bla ein in Dresden. Vretox chstNungen zu leisten und nach dem Modus:
** "rli er Akticn-Braucrei. Dcr Verivaltungsrath &mesz MBUÖOW W, Odcsiybrandt.
30 % pr. 1. Januar und 30 % p
Conrad Schiedt.
Bekanntmachung. Am 25. d. Mis. wird die z1vischen Berlin und Neuenhagen belegen? Haltestelle Caulddorf für den Personenver- kehr eröffnet. Von diesem Tage ab halten die Züge 171. und )(111„ von denen der erstere um 7 Uhr 15 „Minuten Morgens in Berlin eintrifft, der letztere um 5 Uhr 30 Minuten Abends Berlin verläßt, auf der genannten Haltefteklc und Werden zu diesen Zügen Yersonen auf gewöhnliche und Retourbillets don Caulsdor nach Ver in resp. Neuenhagen, so wie in u111geichrtcr911chtung, nach aßgabe des Fahr- planes cxpcdirt. Die E );cdtrung resp. Mitnahme von Reisegepäck findet unter denselben B9 mgungen wie bei den übrigen Haltestellen statt. Desgleichen ist die Expedirung von Hunden nach und von Caulsdorf gestattet. Bromberg, den 20. August 1869.
Königliche Direktion der Ostbahn.
Bckanntmaxhung. An Stelle der Tarife flix den „Hamburg- Prcußischen und fiir den Hamburg-Ruffischcn Verbandgüterverkehr
]. Oktober 1867 ., . ..ck-„__.- * e U" L 5 * - vom 26. August 1868 wcid n f i di se Verkehre vom ersten Sep tember dieses Ial)r.cs ab neue Tarife- mit Frachtcrmäßigungcn vorbunden, zur Einfiihrmxg gelangen. Der Hamburg-Preußischc Güter- vcrkcl)r wird fortan die Stationen: Hamburg einerseits und die Ost- bahnstationcn: Kreuz, Bromberg, Thorn, Danzig, Elbing und Königs- berg i. Pr. aydrerscits umfaffen, während die Verbandstationen tm Zamburg-Rinfischcn Verkehr gcgen friiher dieselben geblieben find. ie neuen Tarife smd bei allen gcdacbten Stationen käuflich zu beziehen, Bromberg, den 17. August 1869.
resp. einzusehen. _ Königliche Direktion der Ostbahn.
Hannoversche Staatseisenbahn. Bekannt-
machung. Unter Bezugnahme auf unsere Bekannt-
machungen vom 4. Mai 1867, 30, Oktober 1867 und
L' 27. Mar 1868 bringen wir wiederholt in Erinnerung,
, ' daß Beschwerden über das Verfahren der Gepäck- und
* „___-!!!." Güter-Expcditionen, Fracht-Reklamationcn, Entscha- digungsansprüche, Anträge auf Erlaß von Lager- resp. Standgeld 2c. instanTmäßig zunächst an den Ober-Güterverwalter Mer- tens 1), erselbst zu richten sind, gegen desen Entscheidung der Re- kuxs bet der unte - eichneten Behörde event. einzulegen ist. Die durch Nichtbeachtung die es vorschriftsmäßigen Instanzenweges erwachsenden
Verzö erungen und sonstigen Nachtheile werden die Betheiligten sicb ' “'
selbst eizumessen haben. Hannover den 19. August 1869. Königliche Eisenöahn-Direktion.
'.“ “"-"Wik“ Msil Thlr- "**-WWW! * JWWÜÖ "Mk W'Kaum einer WWA Sgr.
Ut M“" " UJu- md sk! oerlk die Feste!" bei ULWÜM SW «AJZWM Behrm-SW Nr. 1a, “" "ck WWW.
NL?" 198.
Se. Majestät der König haben Aller nä-di eru : heimeMbpraktischen Arzt 2c. Dr. Anton Ychru f| 31? Hillihts- _ ,-
Dem zweiten Vade-Arzt praktischen Art 1)r. W'l FFB“ m Reinerz, den, Charakter alsz Sanitätsl-Fißltk)? , Dem“ Hauptbuchhaiter und Ka cn-Controleur [) “d ' - lichen oxzeUan-Manufaktur Zohscstnnes-AugustelFF “JMFH Maen cke den Charakter als Rechnungs-Nath zu verleihen.
Auf IhkeuxBeticht vom 7. d. M. abe der von - fiftoxmm xm Kie! entworfenext kirchlicher? GeZYnde-OrdnuxzujxüFYe evangxlisch-luthextschen Gemeinden der Provinz Schleswig-Holftein Meine Genehmt ung *erth'eilt. Jch„beauftrage Sie, dieselbe durch das Fionftßortum in usfübrung zu bringen. Sobald hiernach eine recht- lich gWethevtretung; der Gemeinden hergestellt sein wird, er- wgrke- cb-ertero Vorschlage «Wegen Berufung emer aus*Abgeordneten der * eifti-ichm«uud-x-ider,«Kirchenvorftände zusammengesekten außer- ordentlichenPxovinztal-Synode, um-unter Mitwirkun derselben die weitern; “Beh. s ;Ausßhrung des Art. 15 der Verf ungs-Urkunde fiir ““den-«prev isÜnxStaar erforderlichen Maßnahmen für die ro- is'x'aßSiii? .. "LIIF...2“ “&a-bisuxxd HW?“ D....
- * ck , n om . . . n - Sammlung ézu«vevöffentlich2n. fi durch die Geseß "Homburg .v. d. Höhe, den 16. August 1869. , Wilhelm.
Von Mühler.
An den' Minister der" geistlichen Angelegenheiten.
"G e m e ind e - Or d n u n g für die evangelisch-lutherischen Kirchengemein-
den in-der Provinz' Schleswi - ol ein. Vom 16. Auguft 18g6F. |
"Wir-“-Will)elm, von“ Gottes Gnaden“ König von Preußen 2c.
' verordnen hierdurch auf den Antrag Unseres Ministers der geistlichen
Angelege'iih'eiten, was folgt: 1. Von deanrganen der Gemeinden im Allgemeinen. * ck Z. L;;W-DiäthangetischxlutZTrischen Kirchengemeinden, der Provinz Sihleswrgzéo cm haben- das echt,- durch ihre Organeihre Angelegen- heiten “xnne_balb dex geschlichen Grenzen selbst zu verwalten. “J. 2. Die Organe, -_durch welche die einzelne Gemeinde ihre „Rechte aySiibt, find der Kirchenvorstand und die Gemeindevertretung. [In dex! iGeyL-einden von weniger als 500 Seelen tritt an die Stelle der Geuimrxdévertremng die Gemeindeversammlung. (5. 55ff.) _ 8.3.)- JDexz-Ktrckjenvorftatzd bildet die engere,»-die .Gemeindevertre- kun die Fößere“Repräsentattvnder Geweinde. 1) Der Kirchenvor- stan, ?xfte t_:* _a) aus dein Pgstor, der Gemeinde oder dessen Stellver- ireter rm-Pfqrrgmt. Smd 111 einer Parochie mehrere Geistliche an- Üeßelit, “sd" e_öören diese sämmtlich dem Kirchenvorßande an. Hülfs- getßltchx (Y ]unktxn,„sländige Vikare) haben das Recht, an den Be- .xathytzgefn“,zdxsKtxehenvorßc-ndes Theil zu nehmen, sind aber nur ,dann'ßimmberechtxgt, wmn fie den Pastor vertreten. b) Aus einer "zahl von A'xkiest-en, “Welche von der Gemeindevertretung gewählt Fexden. 2 . Dre„Genzemdevertretunk? beßeht aus einer Anzahl von erufencn- emeindegltedern. “Diesel en heißen Gemeindevertreter und Werden duxch_Wahl der Gemeinde bestel1t. d §. 4. 'Die4Zahl “der Gemeindevertreter wird das erste „Mal von xm Kix?envifitatoriu:n feftgxst'ellt, Es dürfen jedoch der Gemeinde- Yrtreteré Zit“ ngzen n cht wemqer als 12, und mcht mehr als 30 sein. ie-endgkakxg Fe-iftekkunß der Zahl efchieht nach erfolgter Einrichtung von Shyoöm durch die efreffende rop eisynode. d In“ seicherWeise wird die Zahl der elteften festgestellt, es dürfen UM niwt weniger als 4„und nicht mehr als 10 sein. ' „Fahl der *Gctnrtndever-treter muß im Ganzen mindestens al; groß sein,“ wie 'die Zahl der Aelteften. .I.]? n den Fällen, in welchen Mehrere“ Gemeinden denselben i ben)“ eisilichen 'Jaben erhält jede "Gemeinde ihren, besonderen rchenvorstand und i re beéondereGemeindevertretung. Beiallen, den
, scheidung kommt es auf das Verhältniß an,. in me
Berlin, Mittwoch den 25. August Abends
Gemeinden emeinschaftlichen Angelegenheiten treten die ve i Kirchenvorsthane , bezw. Gemeindevertretungen oder AWMF? ;Fax:? meinsamer Berathxmg und Beschlußfassung zusammen.
In Städten, m denn) mehrere Kirchspiele sich befinden, treten Yeiehfaxls, Wenn allgeuzcme ktxchliche Angelegenheiten der gan en
tgdt m Frage stehen, dre verschiedenen Kirchenvorfiände, bezw. (&e- memdevertretyngen oder Ausfthü e zusammm.
J. 6. Dte„Aemter der Aelt en und Gemeindevertreter sind als kirchliche Ehrenamter unentgeltlich zu verwalten. Doch kann bei be- sonders zeitraubenden Mühnzaitungen der kirchlichen Vermögenkver- IMYJVYKZ mäßige Entschadigung von der Gemeindevertretung be-
ll. Von den Gemeindevertretern.
Z. 7. Die Wahl der Gemeindevertreter ersol t, “e Ü dem die Ausdehnung des Kirchspiels unddie Seelenzahlxxxxerin1 er Roher rößer tft, entrveder so, daß das gay e.Ktrchspiel nur einen Wahlkreis ildet- oder so„ daß mehrere Wabldx rtkte gebildet werden.
Die Emtheilung des Kirchspiels in mehrere Wahldiftrikte chieht entWeder nur zur Erleichterung des Wahlges äfts, so daß _a o das Resultqt der Wahl „fich erst durch eine usammen äbsung, er in alien emzeltxen Disirtkien abgegebeyen Stimmen ergießt, oder in der Weise, daß_]ede Abtheilung des Kirchspiels für sich eine gewisse [ von Gemeindevertretem wählt,. Für die hierüber su träffknde t- k s k o e .
Abt erlangen, des Kirchspiels zu einander ßth. Zn axqchien, wel _aus emem ßädtischen und einem ländlichen T ( hexe , er- folgt dre Wahl rexZelmaßi so„ daß jeder Theil für seine 'ertreter wählt. Das Zah exwerh ltmß der, in den ange ebenen Fällen von den einzelnxn Abtheilungen des Kirchspiels zu w&lenden Gemeinde- vertreter wrrd unter Berückfichti un der Seelen ah und der xmft in Betracht kommenden _Verhältni e estgeßellt. I)ie ur Yasin ng der voxüehenden Bestimmungen erforderlichen Feßfte ungen eMm m der tm §. 4 normirten Weise.
. 8. Die Gemeinde wählt die Gemeindevertreter nach einfacher (drexatsxveds) Stimmenmehrheit. Bei Gleichheit der Stimmen entscheidet
a oo .
Wahlberechti t sind, insofern nicht einer der im 5. 9 an e rten Ausschließungsngnde obwaltet, alle männlichen volljährifggenfülÖiit- glieder der Gemeinde, Welche zu den Kirchen- oder Staatssteuern bei- tragen und weder unter einer, ihre DinofitionSbefugniffe beschränken- den Kgrgtei, noch im Hause und Brode Anderer ßehen.
„Diejenigen, wischt in Folge ihrer amtlichen Stellung von der Beitragspflicht befreit md, bleiben dessen ungeachtet wahlberechti t.
§. 9. Ausgxsxhld en von dem Wahlrecht smd (verÉlZ auch Y. 18, 20 und 22) ]) diejenigen, Welche durch Verachtung des ortes oktes oder unehrbaren LebenSwandel öffentlicheS, durch nachhaltige Besserung nicht wieder gehobenes Aergerniß geÉcben haben," 2) alle, Welche nicht im, vollen Befiß der.bürgerlichen hrenrechte sich befinden; 3) die- ]emgen, gegen welche wegen eines Verbrechens die Versekung in den Anklagestand, oder wegen eines Vergehens, welches die Untersagung der Ausübung der bürgerlichen Ehrenrcchtc nach fich ziehen um); oder kann, die Verweisung an das Straf ericht auSgesprochen ist, bis zur Beendigung der gerichtlichen Untcxsu ung,“ 4).d_te„über deren Vermögen ein noch unbeendigter Konkurs schwebt,“ 5) diejenigen, welche'in dem l-eßten Jahre vor der Wahl aus Armennntteln unterstüßt worden snd, oder Welchen in diesem Zeitraum Unvermögenshalber die Kirchen- oder Staatssteuer erlassen isi. „ -
„Z. 10. Wählbar sind die wahlbcrxchttéten Mitglieder der Ge- meinde, welche über 30 Jahre alt find, mso ern ße mcht durch„ ern- haltungd von dem öffentlichen (HotteSdienfte und dem heiligen A end- mable ieBotbätigung ihrer firchl1chen Gemeinschaft in anhaltender Weise unterlassen haben. „
Vater und Sohn, sowic Briider durfxn nicht zugleich Mit [jeder der Gemeindevcrtretung sem. Smd dergleichen Verrvandte glxi zeitig ßewäblt, so wird der ältere allem zugelassen, sofern dieser nicht etwa
ic Wahl ablehnt. „
J. 11. Die Wahl der Gemeindevertreter wird durch den Kirchen- vorstand geleitet, wxlchxr zu seiner Unterftüßung [bei der Wthand- lung auch andere Mtiglzederder Gemeinde insonderheit aus 5er, Zahl der Gemeindevertxeter hinzuziehen kann. Die Kommission, welche die Wahlhandlung leitet, muß immer aus mindestens drei Personen br-
418;