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Eisenbahn unter dem 4. März 01". und 12. Mai 01". abgeschloss-
nen, von dem Herrn Handels oMinifter vorläufig genehmigten
Vertrages.
2) Bau emer ZWeigba2n von Senftenberg bis zur Landesgrenze
in der Richtung au Cammz zum Anschluß an die Königlich sächfische Camenz-Radeberg-Dresdener Staats-Eifenbahn. Wegen der für die Theilnahme an der Generalversammlunq vor- Fscbriebenen LeHitimation wird noch besonders auf §§. 32 und 33 des tatuts yerwie cn. Cottbus, den 24. August 1869. Der Vorstand. 1):-. Z. von Lingenthal,
[);-. Rosenberg, Direktor.
stellvertretender Direktor.
[2811] Bekanntmachung. . „,", Wilhelmsbahn.
Dre d1cs1ahr1ge_ ordentlichc Generalversammlung der Aktionäre der Wilhelmsvahn fmdct:
Mittwoch, den 29. September, Vormittags 11 Uhr, im Empfangsgebäude zu Ratibor statt.
Gegenstande dcr Beratbung und Bcschlußfaffung wcrden scin:
1) Erstattung des Geschäftsbericbts pro 1868.
2) Bericht des Verwaltun sraths über die Prüfung der Betriebs- Rechnung pro 1868 un der Stück-Baurcchnung vom 7. März 1868 bis 6. März 1869.
3) Ergänzungswghl des Verwaltungsraths.
Wegen Berechttgung zur Theilnahme an der Gcneralversamm- lung, sowte zur Abgabe von Stimmen wird auf Z. 28 und 30 des Gesellschafts-Statuts verwiesen.
Ratibor, den 10. August 1869.
Der Vorsitzende des Verwaltungsraths. gez. Klapper.
[2910] Steinkohlen-Bergbau-Akticngescllschaft „Vollmondec.
UntersBezugxnahme auf Z. 22 des Statuts bringen wir hierdurch ur öffentltchcn Kcnntniß , daß die dichährigc ordentliche Generalvw éammlung auf Donnerstag, den 30. September 3. o., Vor- mittags 10 Uhr, im Hotel Hoppe zu Bochum anberaumt ist.
D1e Exntrtttskartcn können am Mittwoch, den 29. Septem- ber a. c., 111 dem zu diesem Zwecke im Hotel Hoppe eingerichteten Bureau gegmthterlegung der Aktien in Empfang genommen Werden.
Bochum, den 16. August 1869.
Der Verwaltungsratl).
W. F. von Verswordt. Wallrabc. Victor dc Ball.
[2979]. ThürngischeEisenbahn.
Die „Herren Llfttonare der Thüringischen Eiscnbahngcsellschaft Werden htcrdurch auf Grund der W. 23 ff. des Gcsellschaftsstatutcs zu der am 28. September d. I., Vormittags 114 Uhr, im Saale dcr Erh o_lungs=Gesc(lschaft zu Eisenach stattfindenden ordent- lichen Gencrglvermnnnlung eingeladen.
Gegenstände der Tagesordnung find:
1) Der Verwaltungsbcricht für das. Jahr 1868, Welcher nach §. 55, Z1ffer'7 des Statuts vom 13. September 01". an bei den Billet- Expédßtwnkéj/ sowohl der Hauptbahn wie auch der Zweigbahncn zu (1 en 1 ,'
2) die Wahl „dreier Mitglieder des Verwaltungsrathes, an Stelle der auSsxhetdenden Herren:
Gehetmer Fmanz-Rath Oschmann in Gotha, Kaufmann Habermeycr in Naumburg, (Hehetm-Rath von Egloffstein in Eisenach.
„ Dae ausschetdenden Verwaltungsraths-Mitglieder find wiedcy tvahlbar, doch könnxn nach dem neuesten Statutennachtragc fortgn autch mcht allem solche Aktionäre, welche nicht mehr als zwet Metlen von dxr Hauptbahn entfernt wohnen, sondern auch solche, welche „uwerhalb zWeier Meilen von den Zweig- bahnen'Corbetha- Lctpztg und Weißenfels -Gcra ihren Wohnsiß habxn, 111 den Verwaltungsrath gewählt wcrden. Von den im zwczmcfxlrgen Bexetche dieser beiden Zweigbahncn wohnenden Aktwnaren darf mdcß nur je Einer Mitglied des Verwaltungs- rathes sein.
Bcschlußfaffung über die von einzelnen Aktionärcn gestellten An-
gischen Bahn nachträglich zu geßatten, theils darau '
find, jhnen di-e Konvenüonalstrafe für die nicht rechtzeitigf ggeelZY,“
11. EmÉahlung auf die Stammaktien 1.111. 13. der Gotha.Lein'
felder, ahn zu erstatten. 1-
Berechttgt zur„Theilnahme und zur Außübung dcr nach d
Statut den Aktionarewzuftehenden Rechte in der Generalversammlun
sind die Befißer vdtx funf und mehr Stammaktien, welche diesen„"
jedoch ohne dte Dtvtdendenscheine, “
]) entweder vter Tage vor der Generalvcrsammlung- also bis ein
schlteßltch" den 24. September a., bei unserer Hauptfasse 11 Erfurt wahrend der gewöhnltchen Geschäftsstunden gegen einen von dersexbcn axlszustcljcndcn Depofitenskhein hinterlegt, oder
2) ebenfalls ins cinsthlicßlick) den 24. September 01'. einer de,
Billctcxpcditioncn der Thüringischen Hauptbahn oder deren Zloeigbahycn und zwar ebenfalLs während der üblichen Geschäfts. * stunden W 6 Uhr Nachmittags präsentirt haben, um fie von dieser cotzvcrtiren, cinfiegcln und mit dem Tagcsftcmxcl d„ Präsenxanon versehen zu lassen, oder 3) falls dtc Herren Aktionäre die Aktien unverschlossen im Vcfive behalten wollen, fie bei einer der bezeichneten Billcxcxveditionen 8Tage vor der Versannnlung, also bis einschließlich den 20. Sep- tember or., vorgezetgt und zum Nachweise dessen eine mit dem Tagesstcmpcl versehene Amncldcbcschcinigung erhalten haben,
, Zyr „Erlqngung der Stimmzettel werdcn demgemäß beim E1ntr1tt„1n dre General-Versammlung im Legitimationsbureau als_gcnugend nur angesehen wcrden."
3) nn ersten der vorangeführten drci Fälle die Depositenschejne der Hauptkassc,
l)) 1111 _ zwe1ten Fczlle die verschlossenen und abgestempelten ?lkttenxouverts, wfcrn deren Verschluß unversehrt ist, und
0) 1m drttten Fallddie offenen Aktien zugleich mit den ausge. stxlltep und gehörtg abgestempelten Anmeldebesckyeinigungen,
. Demut, d1c Verhandlungen der (Hencral- Versammlung pünktlich beamnen können, wrrd das Legitimations-Bureau präcis 112 Uhr geschlossen, so daß von da ab Stimmzettel nicht mehr ausgegeben werden. „ Dtcselde (Ht'tltigkett wie die Aktien selbst haben alle von öffent. ltche'n Behordcnfs oder_ Instituxcn über die Hinterlegung von Stamm. Aktien der Tl)urmgtsc_l;en Etsenbahn ausgestellten Dcpofitenscheine, wclchx dahcrwbcnso wte die Aktien selbst bis zu den obenbczeichneten Termmcn bet den daselbst bezeichneten Stellen zu deponircn, bezüglich anzumelden, und vorzuzeigen find.
Dre bet der Hauptfassc zu Erfurt deponirtcn Aktien find am Tage nqcl) dcr General-Vcrsammlung gegen Rückgabe des Dcpofitenscheincs 1v:edcr_abzuholeu.
,Dxx zux Thctlrzahme an der Gcneral-Vcrsammlung berechtigten
AktwnareFöqncn [ja) duch durcb Bevollmächtigte, welche sie aus der
Zahl der gbrtacn cg11_1111jrtc11 Aktionäre zu wählen haben, Vertreten
laffen. Dae Bevdllwacyttgten haben“ fich als solche im Legitimation»
bureay durch schrtftl1che_Vollmacht qttszuwcisen (Z. 28 des Statuts),
Das Akzgcbcn von „Stnnmzctteln für einen anderen Aktionär auf
Grund emos blos n_1undlich vor oder während der Gencral-Versamm-
lung crhaltcmxn Auftrages ist unfiatthaft.
Den Tl)_e11nehm1'rn an der Gcncral-Vcrsammlung wird am Tage
derselben fre1c Fahrt au] dcr Thüringischen Haupt- und deren Zweig-
bahnen nach dem"Verjanynlungsort und von da zurück gewährt
Werden. Welche Zuge dabct unentgeltlich bcnußt Werden dürfen, wird
durch „b'esonderc Anschlage an den Billetschaltern unserer Stationen
rechtzetxtg bekamxt gemacht werden. Dre chechttgungÉur fxeien Fahrt ist nachzuweisen:
1) entweder, durch or etgung der von der Hauptfasse in Erfurt ausgeferttgten Depo ttcyscheme, welche von der Villet-Expedition der Abgangsstatton unt dem Stempel des Tages der General- Versammlmxg abgestempelt sein müffen, oder
2) dqrch Vor e1gung des von der betreffenden Billet-Expedition nut dcm tcmyel des Tages der Präsentation der Aktien ab- gcftempclten_ Akttencouverts oder durch Vorzctayng dcr offencn Aktien zugleich mit den von der betreffenden Btllctcxye'dition ausgcftelltcn und ebenfalls mit dem Stempel dcs_Tages der Präsentation der Aktien versehenen Amycldebcschetmgungcn. Frauen und Minderjährige find zur ycrsonltchcn„Thetlnahwe an der" Generalvcrsammlunq nach ., 28 des Statuts 111cht berechtigt und haben deshalb auch ctnannspruch anf freie Fahrt.
Erfurt, den 30. August 1869.
träge, wclche Zheils dahin gehen, ihnen die wcrsäumtc 11. Ein- zahlung auf dtc sogenannten ]ungen Stammaktien dcr Thürin-
_' , „Die Direktion der Thurmg1schm Eisenbahn-(Hcscllschaft.
[3083] Ueber
, „ _ si t über dte von dcrAlsgemerncnchten-A11s1alt zu Stuttgart imchKönigreich Preußen abgeschlossenen
Versicherungen.
Zahl dcr Versche- rungen
Versicherungsform. &
einmalige
Einlagen
Verfichcrtcs
1); Kapital jahrl1che
_ Thlr. Stand 1111t 31. Dezember 1867 ............ 15,342 Hinzu kommsn im Jahre 1868: Anfgeschobenc Renten .................... chxenverfichcrungcn .................... 6 Kap!talwcrfichernngcn ..................... „ 34
Leder» und Ucbcrlcbcns-Vcrfichcrm1gcn. . 707
464
31674 129
Thlr. Sgr. ". 5,856 24 9 1
14,136 756,934
543 HF 10,411 .-
Znsannnen ....... 747 3,803 1
16,954 | 26 | 7 j771,l_)70 :
Stand mit 31. Dezember 1868 ............ ] 1,211 | 19,146 ]
16,811 1 21 | 4 19711541 ;
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Königlich Preußischer
.“e'lllel pdoß-Zlnßaltea :::-an- und Aus an n 11 en un an, ,für berlin die FW du zahl. preußischen Staatx-Akzeisen: Behren-Sn'aße Nr. 1a, Ecke der Wilhelmßraje.
Fe; 212.
Berlin, Freitag den 10. September Abends
1869.
„__-_-
Se. Majestät der König haben Allergnädigft geruht:
Dem Erbfchenk im Herzogthmn Magdeburg, Kammerherxn Grafen vom Hagen auf Möckern , den Stern zum Kömg- lichen Kronen-Orden zweiter Klasse,“ dem Rittmeister a. D.1md Landesältesten, Rittergutsbefißer von Pannewéxz auf Schwet- niß 111., Kreis Grünberg, den Königlichen Kronen-Orden v1ertxr Klasse; dem Kantor und Schullehrer Jung zu Frankenftem den Adler der vierten Klasse des Königlichen Haus-Ordens von Hohenzollern; sowie dem Schullehrer, Organisten und Kantor Gramatfe zu Groß-Peterwiß, im Kreise Neumarkt, und dem GerichtSboten und Gefangnejzwärter Hoffmann zu Malsun- gen, das Allgemeine Ehrenzeichen,“ ferner . ,
Dem bei der Eisenbahn-Direktion angestellten Kommtffär Lud 5? Utermöhlen zu Hannover den Charakter als Rech- nungs- ath,“ und _ , _ , "
Dem Eisengießerer- und Mascbmenfabrtk-Bestxzer H. Gru] on zu Buckau bei Magdeburg den Charakter als Kommerzien-Rath zu verleihen.
Allerhöchüer Erlaß vom 27. August 1869 -- betrxffend die Auflösung der Kommission für den Bau der Schlefischen (Hebtrgsbahn.
Nach Ihrem Antrage vom 21. August d. Js. wiki Ick Sie hier- durch ermächtigen, die durch die Allerhöchsten Exlasse vom 3. Nopem- ber 1862, beziehungsweise "vom 4. April 1868 emgeseßte Kommtsfion für dms Bau def-«Schlefischen Gebirgßbahn mit dem 31. Dezember d.Is. aufzulösen und die noch zu erledigenden Geschäfte der,D1rektion der Niedersch1e1schkMärkischen Eisenbahn zu übertragen. Dteser Erlaß ist durch die eseß-Sammlun bekannt zu machen.
Berlin, den 27. August 1 69.
- W ill) e l m. Graf von Jßenpliß. An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Aller ö ster Erlaß vom 30. August 1869 -- betreffend die Auflöstlanch der Kommisfion Ef“? k)dZn Bau der Bebra-Hanauer 1en a 11.
Nach hrem Antrage vom 27. August d. I. will Ich Sie hier- mit ermächFigen, dicdurch den Allerhöchftcn Erlaß vom 13. Mgrz 1867 eingeseßte Kommisfion für den Bau der Bedra-Hanauer Etsenbahn mit "dem 31. Dezember d. I. aufzulösen und d1e rwe!) zu erledtgeqdcn Geschäfte der Eisenbabn-Dircktion in Caffe1zu txbcrtragen. Dieser Erlaß ist durch die Geseß-Sammlung zu Veröffentltchen.
Berlin, den 30. August 1869.
W i 1 h e l' m. Graf von Jßenpliß. An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbetten.
Auf Ihren Bericht vom 14. d.Mts. [)ahe Ich er von dem Kon- fiftorium zu Wiesbaden entworfenen, ander (a) attruxkfolgeqden k1rch- lichen Gemeinde-Ordnung für die evangelrscbcnsGcmemdcn' tm Bezxtk des genannten Konstßoriums Meine Gcnehmrgung crthmlt. Es 111 Mein Wille, daß mit der Einführung der neuen Ordnung; durch Welche in dem Befenntnißstand der Gcwewdcn und m ihrer Stellung zur Union nichts geändert wird, unverzugltch yorgegangetx werde. Ich beauftrage Ske demgemäß, durch das Konststortum zu Wnsvadcn das dieSfalls Erforderliche ungesäumt zu bew1rken, Sobald hterpach xme rechtlich geordnete Vertretung der Gcmxmden hergestellt sc1n erd, erwarte Ick fernere Vorschläge wegen Emfrxcdtung von Kretssynoden und einer Vezirkösynode, um unter Mttwrrkung dexselben dre Ge- meinde - Ordnun zu rcvidiren und dt; wc1tcre k1rchltche Verfassung e|zustellm. Die er Mein Erlaß und dre Vexordmzng vom heungen
age sind durch die (Heseß-Sammlung zu veröffentltchen.
Bexlin, den 27. August 1869.
W ill) elm.
v on Mü hler, An den Minister der geistlichen :c. Angelegenheiten.
iL
Gemeinde-Ordnung für die evangelischen Kirchengemeinden im Bezirk des Konfißoriums zu Wiesbaden vom 27. August 1869.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König yon Preußen 2c. _ verordnen auf den Antrag Unseres Ministexs der „getstltchxn Angelegen- heiten für die evangelischen Kirchengememdcn nn Beztrk des Kon- sistoriums zu Wiesbaden was folgt: ,
1. Von den Kirchengemeinden, .
§. 1. Der räumliche Umfang der Kirchengememde b1ldet das Kir ]“ iel. '
ch§.p 2. Der Wohnfiß in dem Kixchsyiel begründet für jeden Glaubensgenoffen die Gemeinde-Angehörtgkett. " _ ,
§. 3. Die Pflichten eines Gcmeinde-Anvgehdrtgen find: Z die Gnadenmittcl der Kirche in der Gemeinde fietßtg zu gebrguchen, )ein erbauliches Leben zu führen, 3) fich der besteheyden, Ktrchenordrzung zu ynterwerfen, 4) die für die kirchlichen Bedurfmffe erforderltchen Beiträge zu leisten. ' " , .
Dagegen hat jeder (Hememde-Angeborrge Anthetl an allen kirch- lichen Gnadenmitteln, Anstalten und Gercchtsamcn der 'Ge'memdx, Anspruch auf die Dienste der Kirchenbcamten und, sowett thm d1e
eseßlichcn Bedingungen nicht fehlen, das Wahlrecht und die Wähl- ßarkeit zu kirchlichen Aemtern nach Maßgabe dxr Ktrchenordnung. 11. Von den Kirchenvdrstanden. '
§. 4. Jede Kirchengemeinde wird in 1hren„2(ngel'egenhx1ten durch einen Kirchenvorstand vertreten, welcher aus sammtlrcpen tm ordent- lichen Pfarrdienfte angestellten (Hetstltchen und den Ktrchcnvorstehern be e t,
| Ylmfaßt eine Pfarrgemeinde mehrere Kirchengemeinden, so Enten für gemeinschaftlicheAngelegenheiten die Kirchenvorftände der einzelnen Kirchengemeinden am Pfarrortc zusammen. „
§. 5. Den Vorfiß in dem Ktrchenvqrstande fuhrt dex Pfarrer, unter mehreren Geistlichen der erste, det gletcher Berecht'tgung der älteste. In dringenden Verhinderungsfallen wwd ,„wv fem anderer Pfarrer vorhanden ist, der Vorst]; von dem Dekan ubernommen upd kann von demselben eincm Kirchenvorsteher oder benachbarten Gerst- lichen übertragen werden. '
Ordinirte Hülfsgeiftliche haben das Recht, den Stßungen des Kirchenvorstandes mit beratbender Stimme _buzuwvdnen.
Z. 6. Die Zahl der Kirchenvorstchxr r1chtetvfich _nach der Größe und Zusammenscßung dcr Kirchengemcmde. _S1e wird ebenso 1v1e ihre Vertheilung auf die einzelnen, zur (Hcmcmde gehörtgen Ortschaf- ten durch die Kreissynode bestimmt. , . „ '
Es sollen nicht unter vier und m der Regel mcbt uber Zwölf, immer aber eine gerade Zahl von Kirchenvorstcdertx„vorhanden cm._
Z. 7. Die Kirchenvorstxhcr werden von dem Ktrckcnvorstande m Gemeinschaft mit der größeren Gemeindevxrtretung auf sechs Jahre gewählt. Alle drei Jahre scheidet die Halfte aus und wrrd durch Neuwahl, welche auch auf die Ausschctdendxn fallxn kaxm, erseßt. Scheidet ein Kirchenvorstehcr vor Ablauf scmer DtenstzcttUaus, so wird an dessen Stelle durch den Kuchenvorstand cm Submtut e- wäblt, welcher bis zu der nächsten Versammlung der größeren e-
_meindevertretung das Amt bekleidet.
Die Kirchenvorsteber bleiben, auch wcn_n ihre Amt§ze1tabgclaufen ist, noch so lange im Amte, bis ihre Nachsolgcr, cmgefudrt Worden.
Z. 8. Ohne erhebliche Gründe, zu Welchen cn) Yltcr itbcr60 Jahre, notorische Kränklichkcit, ein Geschäft, 1vc1chcs nut oftcxcr o_der langer Abwesenheit von der Gemeinde notvwcndtg verbunden tft, dteJührung JWeier mit Vermögensberwa[tung_verbundener Vormzmdschaften zu zählen sind, dürfen die in den K1rchcnvorstand (waahltrwfiw dem ihnen übertragenen Amte nicbt entztchcn. Bet emer 11nm1ttelbarcn Wiederwahl in den Kirchenvorstand kann abxr der Wtedererwäblte, auch ohne das Vorhandensein solcher Entschuldtgungsgrunde, dte An- 1 mc der Wa [ ablehnen. , 1ah Ueber die Zrhcblichkcit dcr vorgebrachten Entschuldt ungsgründe entscheidet unächst dcr Kirchenvorstgnd und auf dem e__e des Re- kurscs, jveJcher jedoch innerhqlb emer praklufiviscben Ju „ von 14 Tagen, vom Tage der Mitthetlung der Entscheidung des K1rchenvor- standes an gerechnet, eingelegt Werden muß, der "Vorstand der Kreis- synode endgültig. '
Wer ohne erhebliche Gründe d1e Uebernahme des Kirchenvorfteher- Amtes ablehnt, oder das übernommene Amt vor Ablauf der Dienst-
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