1869 / 213 p. 10 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Auf der siidlichcnSeitc des Gebäudes liegt neben dem eben besprochenen Erkerthurm das erste der drei hier vorspringenden Risalite, das, wie es scheint, allein noch in der urspriinglich beabsichtigten Form erhalten ist , während die beiden anderen im 161,3th Viertel des 15. Jahrhunderts nach dem Muster des Ostcrkcrthurmcs angebaut worden sind. Die reiche Dekoration dcs Gicbcls und der oberen Etagen dicses Bautheiles riihrt indcß wahrschcinlich auch großcntheils aus den lcßtcn Dezennicn jenes Jahrhunderts her. An dcm Giebel sind die Statuen der heiligen Jungfrau und der Maria Magdalena angebracht, zu dercn Seiten S. Paulus und LaUrcniius aufgestelltsind. Zwi- schen dcn beiden zierlichen Fcnstcrcrkeru sicht die Statue Johan- nes des Täufers, untcr derselben die des S. Chriftophorus. Jul, Ter Konsylc der leytgcnannten Figur befindet sich ein

e ic .

Der Raum zwischen diesem Nisalit und demnächstvorsprin- den ist durch einen ziemlich weit vortretenden Strebepfeiler in zwei Theile gethcilt. Der Pfeiler, oben mit einer Kielbogen- bekrönung abgeschlossen , zeigt an seiner Vorderseite eine flache Nische, zu der iioch eine Konsole Und ein Baldachin gehören In die Nische ist eine Figur gemalt; auch an den iibrigen Mauerflächen sind noch Spuren von Vemalmig wahrzuneh- men. Bemerkenswert!) sind auch die Skulpturen am Gurt- und Hauptgcsims, welchc viclfach durch den das ganze Gebäude ziercndcn wilden Wein verdeckt werden, Neben Blatwrnameii- ten bemerkt man auch Thicrfiguren, dic irgend eine Scene der Thicrfabel i(lustrircn. Immer handelt es sich darum , den Triumph der Klugheit dcirzusteljen. - Die in den Bogenfeldcrn iiber den Fenstern eingesetzten Wappenbilder waren , wie noch einige Reste zei en, ehemals auch bemalt. Der Hintergrund des BaÉrelief it roth; die Helme waren vergoldet.

' Der nächste Erkerthurm, der mittlere an der Südfronte, ist, wie schon „bemerkt, in seiner ganzen Komposition dcm Osterker nachgebildet, ]edoch Viel mehr mit Ornamenten Überladen. An den vici“. Konsolen, welchc dic Auskragung stüßen, sind vier Figuren skulpirt, welche, andeuten )ollen, daß hier der Eingang zum Zech- keller war. EmMann hebt ein Gefäß hoch, ein anderer hält zwei Humpen im Arme, der dritte trinkt aus einem Kruge, Yer vierte aus _einer langhalsigen Flasche. In dem Gurtgesims 11th "1115111 zivifchen Laubwcrk zwei Mätmkr beim Brettspiel filzen, wahrend zwei andere mit einander ringen. An der Ost- scite dis Vorbaus sind diese Seinen fortgeseyt. Zur Rechten und Linken vom Eingang des Kellers sollten Figuren auf- gestellt werden,“ es sind noch die Valdachinc und die Kon- solen erhalten. An chteren befinden sich in kleinem Maß- stabe ausgeführte Skulpturen. _ Die an den Giebeln der Be- dachinig hervorragenden , ehemals vergoldeten Eicheln galten derem); als Wahrzeichen von Breslau. _- Rechts und links von diesem Thurme waren friiher Freiireppen angelegt, auf denen man zum Parterregeschoß hinauffticg. Dieselben wurden erst nach 1746. abgetragen und noch jeßt stehen die Unterbauten, auf wclchcn dic Podeste ruhten,

, Zwischen dem mittleren und dem westlichen Eck-Erkcr ist die Facxadx entsprecheiid dem korrespondirenden Theile durch einen Strebepfeiler in zwei Theile getheilt. Wie dort sind auch hier die Wappenschilde Über den Fenstern eingeseßt. In dem Gurt- gefims smd wrederum Figurendarfteliungen angebracht, ebenso auf dem Friese des Hauptgesimses.

Dcr, leßte Erkerthurm ist am wenigstcii bedeutend imd rührt wghrschemlich c'rst,aus dem Anfange des 16. Jahrhunderts her. Pie Ornamentik ist sehr verworren. Die Konsolenskulpturen ahiieln "denen des Mittelcrkers: auf allen dreien smd an der Stirnflache _Engel dargestellt, unter diesen ein effender, cin irmkender, em Diidcisack blascnder Mann,_ Andeutungen, daß U11 Erdgeschoß die Tänze? und Gastereien der Niederen Bürger- schaft stattfanden., » Die hohen steilen Dächer, mit Hohlziegelu gedeckt, "waren fxuhcr schachbrettartig grün und roth gemustert.

Wahrend die Ost- und die Siidfagade so reich mit Orna- menten 11110 Scbimixk gc'ziert sind, fehlen solche an dem Weft- lichen Giebel fast gayzlich. Nur das kleine Erkerfenfter, 1504 erbaut, wurde ch!) m der Weise des zucht besprochenen Thur- mes ausxxeschmiickt,' die Übrige Maucrfläche ist, abgesehen von den unbedeutendexi-gus dem 17. Jahrhundert herrührenden Feyster- uni) Thuremfassungen, ganz kahl gclaffen worden. Diese Erschcmung erklärt ])1', Schuly einmal aus der Lage dieses Bautheiles, da diernte nach dem Fischmarkt hin durch Krambiiden mid durcb Bäume ziemlich verdeckt war, so daß xine 'mmder reiche Ausschmückung hier weniger ausfiel; dann ist dieißlbe ,aber auch wahrscheinlich darin begründet, daß mit demßmiritt des 16. Jahrhunderts verschiedene politische und religwse Angelegenheityn die Aufmerksamkeit der Stadt in An- spruch nahmen, daß Vielleicht die Mittel zum weiteren AUZbau fehlten oder das Interesse an dem Bau, der damals bereits gegen 170 Jahre gedauert hatte, zu schwinden begann. _- Der

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einigermaßen bemerkenswertb ist, rührt dem Anfang des 15. Jahrhunderts her. Die Eindeckung wurde 1445 vollendet, doch arbeitete man noch 1470 an dem Thiirme. Dic chrmalige Gestalt desselben wich Von der jeßigen ziemlich ab. Die leßtcrc erhielt er in dcr zrveiten Hälfte des 16. Jahrhunderts. Die Maurerarbeiten leitete der Stadtmaurer Jacob Groß. Die Figurcu, vier Engel und vier Löwen, fiir die Brüstung dcr Gallerie (nicht mchr vorhanden) und vier Kricgcrgcstaltcn, von denen auch mir noch zwei übrig sind, riihrcn wahrscheinlich von dem Nimweger Bildhauer Hans Gruthcr her. Die iiberaus zierliche Und anmuihje

wahrscheinlich aus

Thurmspißc, wclche griin angestrichcn und mit Vergoldungen reich ausgestattet wurdc, erbaute dcr Schwcidnißer Baumeister Andreas Stellauf. Am 5. Juli 1559 wurde der Knopf aufge- scßt. Eine chovation fand 1625 statt.

, Gesammi-Exgcbnisse der Berathungen der internationalen Konferenz zu Berlin im April 1869,

In Anknüpfung an unsere friiheren Mittheilungen iiber die vom 22. bis 27. April d. I. in Berlin abgehaltene »intcrnationale Kon. ferenz von Vertrctcrri der der Genfer Convention bcigctrctenm Regis- rungen und der Vereine imd Gcnoffcnsihaftcn zur Pflege im Felde ver. ivundcier ""„d crkranktchricgera qebcn wir nachstehende, dem in Nr. 198 d. Bl. erwahnten Präfidialbcricht entnommene Rccapitulation der Konferenz-Beschliisse: 1. In Bezug auf den Landkrieg. ]) Auf Bethcili- gung an Hen Gefechten, mittelst eigens zu dem Zivccke organj. sirtcr VeremZ-Ambulanccn, ist in der Regel zu Verzichtcn. 2) Ynlqge und Unterhaltung besonderer Vcrcixis-Lazarcthc ist ?ewolmlich auf das Jnlan_d zu beschränken (Vereins - Reserve- aza_rctl)e.) Z) Auf Kriegstl)catern im Auslande ist die amtlcckze Krankenpflege personell und materiell zu unterstützen: 3) auf den Schlachtfeldern nach dem Kamyfc,“ 13) bei dem Trans- porte dcr Verwundeten und Kranken; «) in den Lazarethen, 4) Behufs der materiellen Untcrftüxzung sind Haupt- und Filial- Depots von Gegenständen fiir die Krankenpflege im In- und Auslande„anzu[egen., Jm Jnlandc ift bedrohten Festungen be- sondere Rucksicht zu Widmen. 5) Die Natural - Liebesgaben find vor dc'r Verscndxmg songält'ig zu prüfen. 6) Der Beschaffung technischer Hulfsmrtteßstnd möglichst die amtlichen Muster 3," Grunde zu legen», 7) Die Vereinsthätigkcit hat fich in alien Bc- zicbimgen planmaßi? den amtlichen Dispositionen anzu- schließen. „8) Allg Hulsbcstrebungen im Vaterlande find möglichst uiiter emhcrtirckcereitung zusammenzufassen. 9) Es iftzu quscch, Faß dre „Beziehungen zwischen den Hülevorcinen und den Mili'ta'rbchorden nxahrend dcs Krieges in jedem Lande, oder in jeder Vereinigung vmiLandern durch ein Reglement festgestellt Werden, und daß dixse verscch-denxn Reglements möglichst übereinstimmend seien. 10) Bei der Thaiigkcit auf Kriegstheatcrn im Airslande ift Verständi- giing Und"gc_mcmsames Handeln mit den dortigen Hiilfsver- 6111611 moglichst gnzuftrchcn. 11) Vorbeugungsmaßrcgcln gegen den Mißbrauch dcs uitcrtmtwnalcn „Neutralitätszcichcns erscheinen als nothrvcndig. 12) Eine ßrcnge Polizei auf dem Schlachtfeldc nach dem Kampfe, zum Schuhe fur dic'Tod'ten und Verwundeten gcgen Plün- derizng. und Mtßhqndlmig, ist cm d'ringendcs Bediirfniß. 13) Die [),ygiemschxfn „Vorschriften in Bezug au) die Bestattung dcr Gefaljcnen sind sorgfaltig zu hcfolgenx "14) Es is Fürsorge zu treffen fiir geeig- nctc Mittel, um die Identitat der Kämpfcndcn, insonderheit also der Gcfallciien und Verwundeten, leicht fcststcllcn zu können. 15) Die Kctintmß der Vyrschriften der Genfer Convi'ntion ist möglichst zu ver- breiten, nameiitlicl) Unter den Kricgcrn. 16) Es ist zu wünschen, daß der micnigcltlichc oder doch im Preise schr crmäßigtcTransp-ortseitens dc'r Eisenbahtixgcsellsch'aftmi' dem Personal und dem Material, Welches seiteys dcr Hiilfsvcrxme fur dtc'PfLich dcr Verwundeten bestimmt ift, gewahrt Werden moge. 17) Fur die zur Hiilfe der Vcrivundctcn im Kriege abg,csan_dtcn_Personen, wclche dabei erwerbsunfähig geworden sind_ unix fur dix Hmtcrhlicbcnen derjenigen, deren Tod hierbei erfolgt ist, ist die Gewahrung einer Pension in 2lu§ficht zu nehmen, 18) Die hohen der Gcnfer_Convcntimi bcigctretencu Regierungen sind zu bitten, nacizftehcndx "Vereinbarung, zu treffen und der Genfer Convention bci- (z»ufiigcn: »Zur dcn Fa.,[l cincs Kriegcs Werden die an dem Kriege nicht «?,Oetl nchmendcn Machte ersucht, diejenigen Militär-Acrzte ihrer Armeen, ' welche ohne anachthciligung dcs Friedensdienstcs entbehrt rvcrd'cn kzétiiicii, zux Verfugu_ng dcr iricgfiihrenden Parteien zu stellen, dam1t diejelben fur den DtMst dcr Verwundeten in den KriegslaZa- rethejn verwendet werden können.“ »Die für diesen Zweck bestimmten Militxir-Aerzte treten unter den Befehl des Armce-Arztes derjenigen kricgful)rendcn, Macht, welchcr sic zugetheilt worden find.« 19) Die Konferenz _spmchthzen Wuiisxh aus: »die hohen Regierungen möchten- 1111 Falle eines Krieges) die in den Badeortcn befindlichen Verwunde- ten iind _Kranim den im Felde, verwundeten und erkrankten Kriegern; so Wie die Hethnstq'ltcn zm diesen Orten dcn Kriegslazaretl)en gleich" styellenxc 20) Die nachfte„1ntcrnationa[eKonfcrenz wolle in Erwägung ziehen: FT) izt welcher Weisx dic Dclcgirtcn der Hiilfsvereinc, mit einem Yemen Uam Von Matcrtai und Personal, den großen Hauptquar- tiqxcn folgen können,“ 5) zvie,dcr nothwcndige Schriftwechsel mit den, Hulfsverctxicn aiif dcr feindlichen Seite herzustellen ist, und 0) durch wclche Mittel die vaölkcrungcn am besten zur Unterstiißung dcr

Yßrkjsiatxikxkeit dcr Hülfsvcrcinc auf dem Kriegsschauplaße aufzumun-

Unterbau des Thurmes, welcher auf dieser Seite noch

. 11. In BsezuZ auf hie freiwillige Hülfe in einem See- kriegc, ]) Die Hulfsvcrcme haben fich mit den Gesellschaften zur

cttUn

Wgsbootc und dercn 1„crationen

Ul

die 11 UK eck

cn ki 117 Z)

[i lcisicné im an , _ 'cxo1niiia11direnden Adm1rals.

|chächt

sc Nl) nven

[ache

euze?)

richten-

gcniigende Manövrirfähigfcit besitzen und gleichzeitig auch ein ge-

, miges

usri'l | U11 6 jeden vorzU der betreffenden Staaten zu orgaiiifiren.

[misse- cser ©

teucriciite)

ell cine

)Dic Hiilfsvcreine statio'niren Delegirte an Bord, deren Anord- ngen dic Schiffsführer m

" ren . HZYitl)11icl)t schon während des Friedens, sondern erst kurz vor Bc-

n Bestimmungen einrichten, aus

, i tun, nicht erwächst. YM déi? nächsten internationalen Konferenz, an dem Orte der-

lben, eine Ausstellung yon icge Vcrivundetcn ftattfmdc.

111, In Bezug auf

crcinc.

rade zu erreichen, ist es sehr geeignet- K ic e _ " 1ci),ry?)rhcreitet und hierdurch zugleich der Sinn fur das Hiilfs- iercinsivcsen wach erhalten werde. ornämlich ankonsniLiZt, FM: Fs zu dem '*Re elun irc er-a mc ' , ' . . irsteKung gun?) Bereithaltung dcr Wichtigscn Hiilfsimttcl, und 0) eme cm Prinzip der HiilfSVcrcine entsprechende Anwendung und Uebung er le teren. , _ " ürfniyß. Z) Hiervon ausgehend, empfiehlt die Konferenz den Hulfs- eriÉncn besonders . ine e e or ani . _ )ereinef csitnes Lgandes zu einem gcschloffeiieii Ganzxiiisi, als dl? erste edingung zu einer fruchtbaren Wirksamkeit im Kriege und Frieden, nzuftrebcn.

[[ emeine ein. g findens ihren Mittelpunkt in dem Landes - Central-

creine)

omite. . . . ' ' , ereinen und dem Landcs-Central-Konnte ist in großcren Landirn dic

rrichtung besonderer Mittelpunkte dcr Hülfe

irk odcr

inigcn.

Merlältni es der Centra erkcizrs mitsscinandcr bleibt einer künftigen internationalen Konferenz

orbehaltcn.

u dcm

erhältniß cines Provinzialvcrcins

lrinzip

ebendigen Interesses für kixckicß)(ngchisation und crcinc i u wiin en a' te“ Weig . n die,Ccstnt3ralkaffc1-chZes, betreffenden YinchVerems zu nberwcisendcn note ilrcr ordentlichen ahrcseinna mc, _, Uerrvendimg ihrcr MittclTeZine eigene , autofnomej Thattgkxit entfaltet). '2) In Bezug auf diese Thätigkeit dcr Zweigvereme hat sich daher die

entrale

Ukch stimmberechtigte Vertreter zu gewähren ist), auf die bcrathende l“gabe vorhandener "es„ZUsainmenwirkcii WMW- ohne die Befugmß "Nd Personellen Mittel der

außerdexn " .

' Srimetlung von Hulfsschiffen zur Rckiimg _ " .

.oryLL-ggc zu)erlekigcn: wer die Kosten fur die Bcschadi-- er den ,

Zeki den Versicherungs-(Hcsell1chaften anzufragen: oo sie

ne erhöhte Prämie" "

Die Hiileschiffe umsscn w a [)

thsignak zu Hiilfe eilen. tion beigetrctcnen Staatcn iim _ welche als Nothsignal fur cm finfcndcs odcr brennendes ,.)“ überall in Linivxridunzi kommt, („ [ssschiffe haben unnuttelbar nach der » chlacht durch

erkennen zu

time VM "' arum der obengenannten ' Wmv Sizxinai wiinschenswcrtl). (Gelbe Flagge niit rothem

nn des Krieges dcfignirt zu werden. 13) Das Personal (Nr, 10 und rnämlicl durch die ' , . . )Yas fiir)die Hiilfsschiffc niithtge Material ift in besonderen ats fkstzuftellcn; jedoch sind wahrend des beschaffen und die ' [ist, so Weit der chck uberemstimmt, nach arine erlassencn ' " , . , ' , ) Die Vereine werden ihre Hulfslcistung xm Seekricge, insofern se der Lage und Willens find, solche zu gcwahrcn, nach den Vorstehen-

ereinc . . . änder )können |ck Tzu bestimmten allgcmcinen Hulfclcistungen ver-

3

igercc darüber zu vereinigen, daß dicse ihre ) channung gcgen erhöhte Pranncix oder [ fiir den Fall eines Krieges znr Verfugung steilen, ; :iocl) eine genügende Zahl von Booten cngggtxen. ) Schiffbrüchiger '

|

9 Schiffbrüch

Verlust dicser Schiffe trägt? Es ist für diesen die Verficherung dcr Hülfsschiffe Überneh- rend uni) nach der Schlacht Aus diesem Grunde foxgcn ste der zu kriegerischen laufenden Flotte und unterstellen fich dcn ?lnordnungen 4) Sie dMÜIssTUT. wahrfenddsder Scl“ en 0 ne Unterschied er 5 (11011, an «1 ge- allen )jff , h 5) Es sind daher die der Genfer Vereinbarung cincr Flagge zu

Gelbe Flagge?) 6) Die ein Signal geben, daß fie den Wunsch und den Raum zur Axis- Vcrwundctcn und Kranken hcibcn. 7) Es ist dcsvalb eme Staaten iiber das 5111) 6 vorge-

8 Die Auswahl der „Hiilfsschiffe ist aiif Dampfschiffe ivc)lchc, bci hinrcichender Sectüchtigkcit und Geschwmdtgkeit,

und hohes Zwiscyeiidcck [)abxn. 9)„Die__Ver_nannun_g, und Einrichtung dieser. Schiffe- ,ist, schon im bereiten und 11061) Analogie der :mlitarischeri Ver- 10) Als Fiitzxer chiffe find ehemalige Offiziere und geeigngte' Dxck-OfßZtcre dcr KricgÖ-Marinc zu beworzugey und es „ist ihnen even- Pension und die Fürsorge für ihre Jannlte zu sichcrn.

Bezug auf Zweck und Ziel der Fahrt

haben. 12) Das iibrige Personal der Hiilfsscküffe

12) Vereine in den Seestädten auszuwählen.

Friedens nur Modelle Bczugßquellon aufzazcichnen. 15) Dieses Mate- den fiir die Kriegs- Vorschriften und Modellen zu beschaffen.

welchen ihnen jedoch eine binhcnde 17) Es ist zu wünschen, daß, bei Ge- Gegenftänden fiir die Pflege der im See-

dic FrieZeiilsthckittigkeitödlYÖstHlüZfs-

d 1 weck der ii swätig ei in m gi _ )o xm ]) Um A Z Hdaß die Thätigkeit d'erHiilssvereme schon während dss Friedens, so weit als thun- 2) Die Punkte, auf welche es die Organisaiion der Hülfsvcrcme mid Militär-Sanitätswescn, b) die

Dieses alles im Frieden, je nach Möglichkeit und Be-

Einrichtungcn und Maßnahmen:

die nachstehenden r Ö ii [ fs .

sche Verbindung siimmtlich e

5 Die Vereinsbildung nm)“; 111 jidcm Lande eine ) 6) Sämmilicbc Hiilfsvereinc eines Landes (Lokal-

7) Zur Erlcicbtcrung des Verkehrs zwischen den Lokal-

fiir jeden größeren Bc-

notl)wcndig (Provinzial- resp. Bezirks-

'5 rovin , Wc P zLandes-Central=Koniitcs Verschiedener

8) Die ' ' ' ) un a[1„cmeiner Grundsäße in Betreff, des

9) Die Bezeicln g l-Zgiomitcs zu einander und ihres » itral-Komitcs kleinerer Länder Fönnen CU benachbarten größeren Landes in das treten. 131) EÉthrlctMnd Yer? ' ' ' iilc und Bcbufs er r a ung e„me

der frelwllllgen H f ' Wirksamkeit der Huifs- vercine, abgesehen von einer

10) __ , Central-Komite eines

bei der Verwaltung und

Leitung (an welcher den Zweigvereinen eine Betheiligung

Bedürfnisse und auf die Anregung s für gemeinsame Yusggben 311 de- bindcnder Verfügung uber die materiellen

13) Ohne Vermehrung der Pflegekräfxe im incden k01111ei1 die Hiilvaereine ihrer Aufgabe im Kriege nicht gcyugcn. 14_) Die selbständige Anfibildung von Krankenpflegcxxnnen entiprtcht der Aufgabe der Hiilfsvereine. 15) Strenge Prustung der Quali- fikation und anhaltende Uebung und Erprobung 1110.61" Armin- Krankcnpflcge find die ersten Vedingnngen zur Erquung "dieser Aufgabe. 16) AuSWaM und Aiisriistiing cities Hiilfs- körpers thatkräftiger und ri'tstigcr Männer ist für Die wacke dcr Hiilfsvercine im Kriege imd Frieden gicick) förderlich. 17) DW Bc- schaffung von leicht bcwchichcn Krankenzelten iind Ba- racken und von T,ragbai)rcn, ziim Gcbmucl) imKricgc und Frieden, entspricht den Aufgaben der Hülfsvxrcinc. 18) Dichnk'Lk- haltung von Materialicn-Depois„im Frieden i,?! unn_Ö_tl)ig. Dagc cn empfiehlt fich die Anschanung von Vquellen im; zur Krankzenpflege nöthigc Gegenstände und dcrcn Austgußch _ziVischn dcn Central-Komiies vcrschicdencr Ländcr. 19) Die _.Hulisocremc müssen im Jriedcn von allen Verbxsserungeii, __Erradrungen und Anregungen im Gebiete des Heil- ,und des Krapfen ::Bgr- pflegungswesens im Kriege Kmntmß nchmeix. 20) Halse] leistung in den Nothständen Hes Frtcdcn's litsllkkit121202115- kräftige Entwickelung der Hiilfsvcrcch iioiigwendig und der BOTYTYL- tung für den Krieg förderlich. 21) Die Hulfsvcrcme werden 1111 „"ric- den ihre Kräfte solchen humanen Bestrcbnngcn Ziiwxndcn, Dic il)rec Aufgabe im Kriege entsprechen, der, qunkcnpche imd dcr Hiilfclcistung in Nothstänchn, dic, Wie derxßxricg, rasche „UPD geordnete Hülfe verlangen. 22) EZ muß das Bejtrebexi dcr HnlsH- vereine im Frieden sem, dic AuIiibung dcr Krankcnpslcgciizrci) dic cvangelischeDiakonie und dicfark)olischenOrdcnshauwr, so wie auch durch die Körperschaften dcr J0[)anni_tch und Mal- tcser-Ritter und andere verwandte (Hencis1ctijchq'ficn, 'zu untcrfiiißen und nach Kräften zu fördern. -23; Die Halisycrcmc müssen für ihre Thätigkeit im Kriege cinen bemannten,“ nis Emzffelxie gehenden [an im Frieden festscßen. 24) Zu UULYJchlylichc11'-ÖU[7€- leistung i eine Verständigung mit den M*[TYSZÖLÖÖYLU schon im Frieden nothwendig. 25) Die Hiilfsvcrcmc munen 11117“)le- dcn alle für die Auswahl, Ausrüstung und Verwaltung der von ihnen im Kriege zn übernehmendcxx Lazaretbc (Resexve- Lazarethe) nöthigcn Vorbereitungen tronen. , 26) ES bl-eibxnndem Landesvereine überlassen, fick) iiber die YTVÖÜUTÜKU dcrLlyZsuhrung der vorstehenden Besiimmungen schlüssig zu maxim), ryqobxx die m ]edcm Lande obwaltendcn besonderen Vcrhältniffe zu bkl'llcknchtlZLU smd, und die Lösung der Aufgabe des HiilvacreinswcsciiH unvxrruckt U11 Linge zu behalten ist. 27) Es erscheint als angemcmen, die Bureaus 13er Hülfsvercinc durch ein äußeres Zeichen „kenntlicki zn machcn_und hier- durch stets die öffentliche Aufmerksamkeit auf dmelbcn zu r1chtcn.

117. In Bezug auf das internationale Komite zu (Hens und auf die internationalen Beziehuygen der Hukfsvcr- eine im Allgemeinen. 1) Es ist, zu allgemeinem Nutzen und behufs dcr Vcrbrcitung der Kenntnis: von allen ncuenErfindiiiigei: ziir Verbeffe- run der Lage vemmndetcr odcr erkrankter Krieger, wunschenswcrtl), daß für ]cdes Land, oder gemeinschaftlich für mehrere Länder, 13ach_Maßgabc der verfügbaren Mittel, eine Sammlung der auf dicMKranken- p flegc bezüglichen Gegenstände als fortdauexndc Ansueliung an- gelegt werde, 2) Die Konferenz bcirachtct' es als uncntbxlylicl), daß ein Organ geschaffen werde, welches hic Centrgl-Konntcs der ver- schiedencn Länder mit einander in Verbindung "xt, und dxensclbqn diejenigen amtlichen oder anderen Thatsachen 11111thk1[t_, deren Kcnntinß fiir fie von Bedeutung ist. Die Herausgabe diejes Organs Wird dem internationalen Komite zn Genf anvertraut, ohne daß Yesscn Mitgliedern hierbei irgend Welche Llusgaben zur Last falch durfen. Die zu veröffentlickycnden Büllctins werden pcxiodisch,_ in den vox: dem internationalen Komite zu bestimmenden Zeitabschnittxn, erschei- nen. In denselben kann ein T,!)cil Des Raumxs fur Anzcigcn, 02er fiir die Bcrichtcrstattung über neue Schriften,„Liyyargtc'yodcr (_,"r- findungen vorbehalten wcrden, Welck); sich auf die „zxuifswitung tur verwnndctc oder erkrankte Krieger beziehen. 8) Jui KklchFfäÜk woxllc das internationale Komite darauf bedacht sem, da); an cinem geeig- neten Orte einKorrespondcnz- und Nachkrysungs-Buxcay eingcrichict werde, welches auf jede Weise den Auzsiausck) vonYätthci- lungen zwischen den Vereinen Und die Ugbchciiiing von sxulfc cr- leichtert. 4) Die nächste mtcrnatiorialc Ko'tiicrqiiz Wirk din der gegen? wärtigen Konferenz gemachten Bombing in nabcxc Erwagmig ziehen. »daß im Kriegsfallc dic Thätigkeit dcs internationalxn Komites vornämlich dcn Verwundeten_ iind Kranfin d'e„s sicb zuriickzichcndcn Heeres, ohne Untchied der,?)iationalitat, zu widmen sei. 5) In Erwägung, daß es dem allgcmcmcn ;mtcrcffe aller Völker entspricht- fick) die großen chankm ÜUJUCUUCU.“ dercnofriicht- barer Keim in der Genfer Convention und deren lediiionql-xlrtikcln liegt, ersucht die Konferenz das internationale_Koimtc: die Wirquinsten Schritte zu thun, um allmälig dcichiiritt__911er Machte, Welche sich der Genfer Convention vox11864 noch „"Ihr. angeschlossen haben, zu dcrsclbc_n l)c,rb,cizufuhr'en. 6) Der dem Schlusse ihrer Vcrhandlimgcn spricht die Konferenz ihr lebhaftes Bedauern darüber aus, daß fie dcs WTL'ÜWYÜM Beistauch von Dele- girtcn der Vereinigten Staaten Nordamerikas entbehrt hat. Ueber- zcugt, daß die große und edle Nation) "LM? der ersten untcx denen, welche diesem großen Werke dcr Hiinigmtat „hcrxvoixragcndc Dienste gc- lciftet haben, das Ergebnis; ihrer Arbeiten i_mt Theilnahme aufnehmep wird, Wünscht die Konferenz, daß durch ihrenBorsißendjen die Protokolle ihrer Sißungcn zur Kxnniniß der Regieryixg der Vereinigten Staaten und der ni diesen. bestehenden Hiilss- vereine gebracht werden möchten. 7) Obgleich die iyi Oktober vorigen Jahres auf dem Genfer Kongresse vcxcmbarte Additional-Akte zu der Genfer Convmtion von 1864 noch nicht alle von der Pariser Konfe-

chigvcreinc in Anspruch zu nehmen.

renz vom Jahre 1867 Faiisgcsprochenen Wünsche berücksichtigt hat, ist