Beurtheilung vorab auszuschließen, die in Bezug aufKonstruk- tion und Aesthetik so große Mängel aufwiesen, daß die Ver- faffer derselben, als mit den Fundamentalgeseßen der Baukunst nicht hinreichend vertraut, der gestellten architektonischen Auf- gabe überhaupt nicht gewachsen erschienen.
Nach dem einstimmig gefaßten Beschlusse der Kommisfion und uach vorgängigcr sorgfältiger Prüfung jedes einzelnen Projektes Wurden unter kurzgefaßter Angabe der Gründe, als zur ferneren eingehenden Beurtheilung ungeeignet, bezeichnet im Ganzen 21 Entwürfe von 20 Verfassern und zwar:
1) Projekt mit dem Motto: »VielKöpfe, viel Sinnes,“ 2) » von G. in Toulouse,“ Z) von P. in Toulouse,“ 4) mit dem Motto: „Durchs Kreuz znmLichta,“ 5) von E. in Nürnberg, 6) von V, in Zeulenroda, 7) mit dem Motto: »Durch Gott zum Sieg« ,' 8) von B? in Charlottenburg,“ 9) von S. in Breslau,“
10) von P. in Frankfurt a. M.;
11) und 12) zwei Projekte von F. in Fürth,“
13) Projekt von M. in Genf,
14) » von G. in Berlin,“
15) von W. in ClauSthal,
16) von J. in Hohenstein;
17) mit dem Motto: »Bramantees,
18) von Z. in Breslau,“
19) mit dem Motto: vPegafus-c,“
20) von H, in Berlin,“
21) mit dem Motto: »Wahrheita.
Zur Prüfung und speziellen Beurtheilung verblieben da- her im Ganzen 32 Projekte, von 30 Verfassern herrührend.
Nachdem über die Vertheilung der Referate unter die Mit- glieder der Kommission mit AuZschluß des Schriftführers Herrn L uc a e und des Herrn Ober-Konsistorial-Raths Dr. K 6 g el durch das Loos entschieden, und der Geschäfthang bci Beurtheilung der Pläne dahin geregelt war, daß das von dem Referenten, nach Rücksprache mit dem Korreferenten abgefaßte Gutachten im Plenum der ganzen Kommiffion zu berathen Und unter genauer Prüfung der Pläne und Woche festzustellen sei, begannen am 12. März 01'. die einzelnen Sektionen ihre Arbeiten in den Frühftunden , während den um 11 Uhr Vor- mittags eröffneten Plenarfißungcn die Referate der einzelnen Mitglieder der Kommission zur Prüfung und eingehenden Besprechung zugingen.
Die Sißungs-Protokolle bis zum 23. März inkl. enthalten die ausführlichen Veurtheilungen der 32 Projekte, deren Vor- züge und Mängel in Bezug auf die Situation, Konstruktion und Aesthetik nachgewiesen sind Hierbei kam in Betracht , daß die in dcr Ministerial-Verfügung vom 12. August 1867 bezeich- neten Grundbedingungen Nr. 1-8, welche bei den vorzulegen- den Entwürfen einzuhalten waren, Über die Situation, Orien- tirung und die Baukosten genaue Bestimmungen enthalten, während den Künstlern in Bezug auf Grundriß- Anordnung, Raumdißposttion, Konstruktion und Wahl des Bausiyls völlig freie Hand gelassen war. Die Kommission mußte somit jede L"sung der gestellten Aufgabe, insofern sie die vorgeschriebenen Grenzen des Vauplaßes im Wesentlichen inne hielt und die disponibel gestellte Bausumme nicht Überschritt , als berechtigt anerkennen. Die demnächft zur Erörterung gekommene Frage, ob unter den auf Grund des Konkurrenz-Ausschreibens vom 12. August 1867 cingclicferten Entwürfen für einen neuen evangelischen Dom zu Berlin, Pro- jekte fich befinden, welche den vorgeschriebenen Bedingungen der „Konkurrenz entsprechen , und insoweit dies der Fall ist, nach ihrer künstlerischen Auffassung und konstruktiven Durchbildung dem Zwecke, einen würdigen Dom für den evangelischen Kultus an der bezeichneten Stelle zu errichten , an fich entsprechen oder
ssüsyßsk
einer weiteren Bearbeitung für diesen Zweck zur Grundlage zu dienen, vorzugsweise geeignet find, mußte von Seiten der Kom- mission mit allen Stimmen verneint werden.
Wenn es somit nicht gelungen ist, aus der Zahl der Kon- kurrenzentwürfe einen zur Aquührung dixekt oder mit geringen Abänderungen geeigneten Bauplan zu erhalten , so bietet an- dererseits die große Zahl der mit so cntschjcdcn künstlerischer Befähigung entworfenen und mit anerkennenswcrther Sorgfalt bearbeiteten Projekte den erfreulichen Beweis eines regen Und erfolgreichen Strebens auf“ dem Gebiete der Architektur.
Die Kommisfion glaubte daher im Sinne ihres Auftrags zu handeln, wenn fie von den eingegangenen Konkurrenzarbciten diejenigen bezeichnet, welche nach den verschiedenen, bei der Be- urtheilung in Betracht kommenden Richtungen , sei es in einer oder mehrfacher Beziehung, eine hervorragende SteÜe einnehmen, Auf Grund eines Majoritätsbeschluffes im Plenum der Kom. mission sind in diesem Sinne die nachstehend, nach dem Namen der Künstler alphabetisch geordneten 10 Projekte als Kunst= leistungen von Bedeutung zu bezeichnen:
1) Entwurf von Adler in Berlin,
2) desgl. von Eggert in Berlin,
3) deZgl. von Ende und Böckmann in Berlin, deZgl. von Gropius ,und Schmieden in
Berlin,
von Hildebrandt in Berlin,
von Klingenberg in Oldenburg,
von Kyllm an n und Heyd en in Berlin,
von Orth in Berlin,
von v. Quast in Radensleben,
von Spielberg in Berlin.
deZgl. désgl. desgl. desgl. desgl. desgl.
Bevor die Kommission ficb'der ihr gestellten Aufgabe, der sorgfältigen Prüfung und eingehenden Begutachtung der Kon- kurrenzentwürfe unterzog, erachteten die Mitglieder derselben eine Einigung Über die Grundzüge eines Programms für den beabstchtigten Bau eines evangelischen Domes in Berlin für nothwendig und verdankt die Kommission die hierzu erforder- lichen statistischen Nachweisungen über die Domgemeinde zu Berlin ?den Mittheilungen des Herrn Bau-Raths Erbkam als Mitglied des Domkirchen-Kollegiums.
Ebenso gab die Übersichtliche Zusammenstellung der lokalen kirchlichen Bedürfniffe seitens des Herrn Ober-Konsistorial-Rafhs 1)1', Kögel das zuverlässigste Material zur Aufstellung des nach- stehend mitgetheilten und von der Kommission einstimmig an- genommenen Programms:
*Es ist vxm einer besonderen Feftkirche und einer davon getrennten Predigtkirche Abstand zu nehmen,“ vielmehr soll der neue Dom nur einen Hauptkaum für die Gemeinde enthalten„ welcher zwar in erster Linie dem Zwecke des allsonntäglichen Gottesdienstes entsprechen muß, jedoch über die Anforderungen an eine Pfarrkirche hinaus, im Sinne einer protcftantischen Hauptkirche gestaltet werden soll.
1) Raumbedürfniß.
Es werden verlangt: Im Hauptraume , theils zu ebener Erde, theils auf den Emporen:
1600 geschlossene Siypläyc & 5 Quadratfuß (exkl.
Gänge). Auf den Emporen:
200 geschloffene Siypläße & 8 Quadratfuß (inkl. Gänge) für Fürstliche Personen, Hofbeamte, Diplomaten 2c., und zwar: ,
8) für eine Königliche Loge ...... 50 Pläßkx 9) “ » Fürstcnloge .......... . 40 do. 0) » » Diplonmtenloge ..... . 40 do. (]) » » Ministcrloge... ....... 40 do.
6) für eine Loge dcs Domkirchcn-Kollegiums 30 Pläße,“ außerdem ist für mehrere Closets für diese Logen in ihrer unmittelbaren Nähe zu sorgen. Auf der Orgelempore: 150 Pläße für Sänger.
Ferner soll der Raum vor dem Altare und zur Seite des- selben für mindestens 150 bis 200 Personen Play zum Sißen gewähren. " _
An Nebenraumen find crforderlxch: ' 3) eine kleine Sakristei von 350 «Quadratfuß,
b) eine größere Sakristei von 600 Quadratfuß,
«) eine abgeschlossene Nebenkirche von 2500 Quadratsuß,
6) ein oder zwei größere Säle für Synodal- Verfammlungen von 1200 bis 1500 Qua- dratfuß,
9) ein Aerarium in Dkk Nähe der einen Sa- kristei von 150 Quadratfuß,
i) Closets für die Gemeinde und die Geistlichen,
Z) vielleicht noch eine Taufkapelle“, wenn die M] (: aufgeführte Nebenkirche nicht gleich- zeitig als Taufkapelle benußt wird.
Die größere Sakristei und die Taufkapelle, wenn leßtere vorhanden, müffen zu ebener Erde liegen , bei den übrigen Räumen ist dies jedoch nicht unbedingt nothwendig,
Ferner muß der Chor um 3 bis 5 Stufen höher als die Kirche gelegen, als Altarraum in einer würdigen Weise archi- tektonisch ausgezeichnet werden und die Axem'ichtung von Westen nach Osten bedeutsam betonen. Dagegen ist jede Abschließung oder auch nur Einengung , die den Altarraum in eine selbst- ständige - gleichviel ob Haupt: oder Nebenkirche verwandelt, als unevangelisch zurückzuweisen. Fxrncr dürfen im Chor weder hinter noch zur Seite des Altars Emporen liegen. Endlich ist außer einer offenen Vorhalle ein geschlossener Vorraum uner- läßlich, welcher nicht nur dem praktischen Bedürfnisse entsprechen, sondern auch seiner räumlichen und künstlerischen Bedeutung nach würdig das Innere des Domes vorbereiten soll.
_2) Raumgrenzen.
Das Maximum der Entfernung eines der anfangs er-
wähnten Sißpläye von der Kanzel darf betragen: 3) in einem reinen Centralbau 100/,
d) in einem Centralbau mit Armen und,
Emporen 120“, 0) in einem Langbau 150/. Z) Emporen
Emporen, unter welchen der Raum auch noch zu Siß- pläyen benußt werden soll , dürfen sich in der Vorderkante des
Fußbodens bis zu 25“ Über dem des Kirchenschiffes erheben. '
JedeEmpore über dem Hauptportale mnß jedoch so hoch'liegcn, dUß ein den Dimenstonen des Gebäudes angemessener Emgang
geschaffen werden kann. 4) Kanzel.
Die Kanzel sokl mit ihrem Fußboden 8 bis 10“. über dem Pflaster des Kirchenschiffes liegen und darf nicht m der Axe des Altares stehen.
5) A ltar.
Der Altar muß im Chors um 1 bis 2 Stufen Über dem Boden desselben erhöht und so ausgerichtet werden,
' daß der Geistliche womöglich von allen Pläßen gesehen werden
kann,
0 Ein Umgang hinter dem Altare ist unbedingt, nöthtg. M dem Dom mehr als einen Altar aufzustellen, ist weder der Einheit des Baues förderlich, noch seinem evangelischen araktcr angemeffen.
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6) Sißpläße.
Die Richtung der Sißpläße zu dem Altare und zu der Kanzel muß womöglich keine zu verschiedene sein.
7) Fußboden.
Der Fußboden des Predigtraumes soll horizontal und überakl in derselben Höhe liegen.
8) Beleuchtung.
Eine ausreichende und gleichmäßige Lichtgebung ist un- erläßlich.
9) Heizung. Alle Räunw des Domes müssen heizbar sein.-
Die Kommission war fich bei Aufstellung des vorstehenden Programms für den Entwurf eines evangelischen Domes in Berlin bewußt, daß die Beurtheilung des Werthes der vor- gelegten Konkurrenzentwürfe nicbt nach der mehreren oder minderen Uebereinstimmung mit diesem nachträglich aufge- stellten Programme zu bemessen sei, da die Cultuserforder- nisse einer Hof- und Domkirche für Berlin den Künstlern bei Entwurf der vorliegenden Pläne nicht ausreichend bekannt waren, vielmehr konnte nur die künstlerische Voklendung der Arbeit, die konstruktive Durchbildung und die Zweckdienlichkeit für den evangelischen Cultus im Allgemeinen hierbei in Be- tracht kommen.
Das von der Kommisfion festgestellte Programm dürfte aber bei ferneren Bearbeitungen von Plänen für den Berliner Dom die für den Architekten unerläßlichen Anhaltspunkte bieten und somit die Erlangung eines brauchbaren Projektes wesentlich fördern.
Uebergehend auf die Stylfrage beschloß die Kommission nach längeren Verhandlungen mit 12 gegen 4 Stimmen: «daß ein Dom im Spißbogenftyl an der betreffenden Stelle wegen des architektonischen Charakters der umgebenden Gebäude nicht
zuläsfig sei.-
Für diesen Beschluß stimmten die Herren Herrmann, Strack, Hißig, Erbkam, Lucae aus Berlin, Hase aus Hannover, Engelhard aus Münster, von Ritgen aus Gießen, Semper aus Zürich, Ziebland aus München, Lübke aus Stuttgart und Gruner ans Dresden. _ Dagegen stimm- ten die Herren Salzcnberg, Flaminius, ])1'. Kögel aus Berlin und Voigtcl aus Cöln.
Zur näheren'Motivirung der Gründe gaben die Herren Salzenberg, Flaminius und Voigtel cin Separatvotum zu Protokoll, in welchem dieselben der Majorität der Kom- mission in dieser Frage aus nachstehenden Gründkn nicht bei- ftimmen zu können erklärten:
1) Weil sie nicht anzuerkennen vermögen, daß die an anderenOrten und selbst unter ähnlichen Verhältniffen bestehenden großartigen Monumente des Spißbogen- styls die ästhetische und bedeutsame Wirkung der Um- gebungen beeinträchtigen, oder selbst in ihrer-Erscheinung durch diese Umgebungen geschädigt werden.
2) Weil die Ergebnisse der vorliegenden Konkurrenz den Überzeugendftcn Nachweis von der Bildungsfähigkeit des Spißbogenstyls darbieten, welche ihn bei geschickter künstlerischer Behandlung den mannichfaltigften Grund- rißformen und Größenverhältniffen entsprechend er- scheinen läßt, und weil die Unterzeichneten daher eine Beschränkung des Programms durch Außschließung eines so bildungsfähigen Styls nicht als wünschens- werth erachten können.
Weil das System des Spißbogenfiyls bei der ihm eigenthümlichen Aquildung des Gewölbebach vor- zttgswcis eine reiche und gleichmäßige Lichtgebung bc-