günstigt, erfahrungsmäßig der Erzielung einer guten akustischen Wirkung förderlich ist , und die ftüßenden Massen. auf das für die Entwickelung freier und [ich- ter Räume relativ geringste Maß reduzirt.
Diesem die Anwendung des gothischen Styls zulassenden resp. befürwortcndcn Minoritäisgutachtcn hat fich Herr Ober- Konsiftorial-Rath Or. Kögel, als einem auSschließlich technisch motivirten, nicht anschließen zu können geglaubt, jedoch seiner- seits das nachstehende Separatvotum zu Protokoll gegeben:
Für meine Person habe ich die Frage Über Gothik oder Nichtgothik als eine offene betrachten müffen, da das evangelische Interesse keinen der vorhande- nen kirchlichen Style weder einseitig bevorzugt, noch unbedingt ausschließt. „
Nach den mir bekannt gewordenen Thatsachen muß ich aber den Kuppelbau als ein akustisches
Risiko bezeichnen.
Auch Über das für die Außführung des neuen Berliner Domes zu wählendeBaumaterial konnte durch die eingeleiteten erschöpfenden Verhandlungen eine Einigung nicht herbeigeführt werden und beschloß die Kommission mit 12 gegen 2Stimmen, daß für die Ausführung des Domes an der bezeichneten Stekle als Baumaterial»Hau|eix1- und nicht der Ziegel anzu-
wenden "sei.
Für die Anwendung von Hanstein stimmten die Herren: Strack, v. Nitgen, Lübke, Erbkam, Hißig, Semper, Herrmann, Voigtel, Hase, Engelhard, Gruner, Lucae,
Während diesem Beschlusse nicht beitraten die Herren: Salzenberg und Flaminius.
Die als Motive zu dem Majoritätsvotum zu Protokoll gegebenen Gründe waren sowohl technischer, wie ästhetischer Natur: Technisch weist die größte Tragfähigkeit des Materials bei einem Bauwerke von voraussichtlich so bedeutenden Raum- dimenfionen schon von selber auf den Hanstein hin. Aus ästheti- schen Gründen spricht, abgesehen von der Farbe, ferner gegen
Berlin, den 27. März 1869 und 2. April 1869.
den, für weniger umfangreiche 11101111111cntale Bauten sonst mit Recht in Berlin heimischen und neuerdings gepflegten Ziegelbau der Umstand, daß er bei einer gewissen Größe der Bauwerk, in Bezug auf eine freie Bildungsfähigkeit der Formen seine Dienste versagt. Außerdem würde ein Ziegelbau an dieser Stelle mit den baulichen Umgebnngen nicht harmonircn. End- lich ist mit Wahrsckzeinlichkeit anzunehmen, daß der Domi, Haustein-Architektur nicht theurer, als seine Außführung jm reich ausgebildeten Ziegelbau werden dürfte, Eine Erwägung, die übrigens bei einem Bauwerke von solcher Bedeutung
nicht den Ausschlag geben sollte.
Die Minorität glaubte, ohne sich auf Diskussion dieser Motivirung einzulassen, durch die Ausschließung des Ziegel- baus beim Neubau eines evangelischen Doms für Berlin eine zu große Beschränkung des Programms herbeizuführen und erachtete die möglichste Freiheit in der Wahl des Baumaterials
für durchaus wünschenswerth.
Se. Majestät der König und Ihre Majestät die Königin geruhten, am 27. März 0. die Kommisfion in einer Audienz zu empfangen und wurden die Mitglieder derselben durch Ihre Excellenzen die Herren Minister Graf von Ißenpliy und von Mühler Ihren Majestäten, sowie Sr. Königlichen Höheit dem Kronprinzen und Ihrer Königlichen Hoheit der Frau Kronprinzessin vorgestellt.
In der auf den 27. März or. gleichfalls anberaumten Schlußstßung beendete die Kommission ihre Arbeiten durch die Vorlesung und Genehmigung des Generalberichts, sowie durch die Wahl einer Redaktionskommisfion, bestehend aus den Herren Salzenberg als Vorfißendem, Voigtel, Lübke, Lucae als Mitgliedern. *
' Die Redaktionskommiffion entledigte fich ihres Auftrags der Sichtung und Ordnung. der Protokolle 2c. bis zum 2. April &. a., an welchem Tage die gesammten Akten und Schriftstücke zu Händen des Vorfihenden der Kommisfion Herrn Geheimen Ober-Bau-Naths Salzenberg, übergeben wurden.
Die Kommisson zur Beurtheilung dcr Konkurrenz-Entwürfe cines Domes in Berlin.
Im Auftrage :
W. Salzeuberg.
anae.
was 24thth [ Thjr, für da Ukertxljahr. *
Inseröonspxejs sti: dex! Kaum einer dru-kzeile kz Sgr.
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Königlich Preußifcher
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Behren-Straje Nr. so,
u- der WWU.
M 226.
Berlin, Montag den 27. September Abends
1869.
Se. Majestät der König haben Aller nädi ' Dexn Gehexmen Justiz- und Tribunals- “"ath Ngtßs c?) F1??? zu'Kön1gsbxr„'1.Pr. den“ Rothen Adler-Orden dritter Klasse xmt der_ Sch elfe; dem Hayptmann a. D. ElSner, bisher 313.“ 8U1§6_ der Gade-Invaltden-Compagüie und Führer der Mtl1tär-Strafobthnlung zu Spandau, den Königlichen Kxoneprrxen v1erter Klasse,“ dem Schleusenmeister Wolff'zu (3,er bet Halle a_. S., und dem städtischen Feuerwehrmanne Tros 111 er zu Köm berg 1. Pr. das Allgememé Ehrenzeichen sowje de_m „Webergeellen W1lhe1m Kroh zu Parchwih im, Kxnse L1egn1ß und_ dem Sackträger Peter Nolden zu Cöln d1e____R.ettungs-Meda1[le am Bande zu verleihen.
Privilxgium Wegen Ausferti ung auf den 11 ab - Obligationen des GrüÉbergeZZÉrLelises im BeIaYe chnlaöuÉMthrleriZ om . ugu 1869. '
Wir Wilhelm, von Gottes Gnadeß König von eußen 21.
.Nachdem, von den Kretsständen des, Grünberger J:“ es auf dem Metstgge- vom 8. Mai 1869 HeschlOssen worden, die zur Ylusftwrung des vom Kreise untexnommenen Baues eiuer verßeiuten Straße; von der,Grenze des Zülltchauer Kreises bis ur Grenze, des., cißadter Kruses in der R1cht_ung von Schwarmiß ber Boyadel Kontopp und zur. Zahlung. emes Zuschusses _zu den Ko en, des Grunderwerbes der Guheszyfemr _und .der L_tegmß-Glogau- othenburger Eisenbahn erfyrdexktchey Geldmrttel 1111 Wege einer Anleihe zu be ckaffen, Wollen Ww auf den Antrag der gedachten Kreisstände: zu die em Zweckéauf deen In aber lautende, 'mtt Zinscoupons versehene,Seite11s der Gläu- 1ger un „ndbare O_bli ationen zu dem angenomtnenen Betrage von 50,000 Thalexn _ausße en 11 dürfen, da fich hiergegen Weder im 11- teresse der Gxaubxger, noch er Schuldner etwas zu erinnern gefun en halt!, in Gemaßhezt dxs J. 2 des Gesekes vom 17. Juni 1833 zur Aus- ße ung von, Obstgaxtonen zum Betrage von 50,000 Thalern, in Buch- staben: Junfztg Tausend Thaler, welche in folgenden Apoints:
15,000 Thaler T1 500 Thlr. . " 20, . » 51 100 r ][),M , Öl 50 » 5,000 x ck 25 » nachdem ali d Schhalex) s ft n e „11 en ema &. au zueri eu mit, üle einer Kreixsteuer mit . nf Prozent 'ährlich zu verzin en„und na?) dxr durch das „qos zu hesttmmxtzdetx Fo geordnung jährlich vom 1. Januar 1870 ab mtt wemgstens )ahrltch cm und ein halb Prozent des Kapitals untex Zuwachs der Zmsen von dcp amortißrtcn Schuldverschreibungen 3,11 “[Zu sind„ durch „x) emv'ärttßes Privtle ium Unsere landesherr- llche enIm1ang mt er recht ichen Wi ung ertheilen, daß ein Wer Inh er teser Obligatiynen die daraus hervorgehenden Rechte, FZUÜYYQFZNMÉIJFW des Elgenthums nachwetsen zu dürfen, geltend e 1 . '
Das vor-ße?" endePrivilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dxixter. ertheile_n und. wodux für die Bcfriedi§un der Inhaber der Öblxgatwnen, eme, Gewährlet 11Gg Seitens de Sgtaats nicht über- HMM“? MW, 111 durch die eseß- SaMmlung zur allgemeinen
MYM ?Hüngtm'u , z ' un_ 1 an er nerer ei en ändi en Unte rit und bei- gedrucktem Könißlichen Jnfiege. ck| g h g tsch f Gegeben W lhe1m8höhe, den 23. August 1869. (l,. 8.) Wilhelm. Graf von Jhenpliß. Graf zu Eulenburg.
Zugleich für den Finanz-Minifter.
3. Provinz Schlesien. ReYierungsbeTirk Liegniß. Obligation des Grün erger Kre ses. litt. ..... M ..... über ---------- Thaler Preußisch Courant.
Auf Grund der unterm .................... genehmigten Kreis- ta(!“-eschlüfse voni 8. '“ Mai 1869 wegen Aufnahme einer Schuld ' 466
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von 50,000 Thalern bekennt sich die ftändi e nan - om hes Grünberger “eriscs, Rgmens des KreisZs J-Zisurchz KdieseuxisßchZLt: ]edetx Inhaber “gülttge, Settens des Gläubigers unkündbare Vev- MYFM Czu nnter DlYehnssFuld-Kvon .................. Thalern
_ 1 ouran „ we, e an en- reis baar e a t '
m1t Lanf Yxßkznßtljährlß zu verzin en ist. 9 z hl worden, und 1e u za ung er ganzen chuld von 000 alern e- schieht vom Jahr_e 1870 ak? aUmäli innerhalb MY“ ZeiZYurtts an 31 Jahren aus emem zg„d1es_em Be ufe gebildeten Tilgunqsfonds von wezngftens ]; Prozent zahrltch, unter Zuwachs der Zinsen von den ZRFstxethaZWldverschrei Ungen nach Maßgabe des genehmigten Til- Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldv reibun en wir durch das Loos bestimmt. Dje Außloosung er olgetrséom Ia re 1870 gb 111 dem. Monate ..... jedes Jahres. er Kreis behält |ck) jedoch das Recht vyr, den TU ngSfonds dura) größere Auswosungm zu verstärken., so wu [ämmtlr e noch umlaufende Schuldverschreibun- gen 11 „kündtgen. Dte ausgelooßen, so wie die gekündigten Schuld- vers retbungen wxrden_unxex,Yer1chnung ihrex Buchstaben Nummern und Beträ e, soW1e bes Termm *; an Mikhem die Rüéza lung erfol-
gen soll„ entlich bekannt 41 2. Di e -Bekum -- 1echs, Hrci, zwei,un.d, einen» 11a? vor deersv. “ Wachau? WEY Kömgl1ch Preußrschen Staats-Anzej er, dem“ 'fsblatté der Königlichen
Regierung _Liegnis, dem Grüne erger Kreisblatt sowie in einer BreDlau “Beinenben größeren, ; tim na' näher,:r Besi' zu ständischen Finanz-Kmnmisflon.Zei " ck ' * “xmmung der „ Bis, zu d_em Tage, wo _Folchergeßalt das“ Kapital zu ent- rtchten tft, wnxd es 111 halbjahrltchen Terminen am 2. Januar txnd am 2. Iult, von heute qn gerechnet, mit fünf Prozent jähr- ltch in,gleicher Münzsorte mit jenem verzinset;
Dte Ayszablung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bZoße Rückßabe dex ausgegxbenen Zinscoupons, iehungsweisc dteser Schul verschretbung, bet der Kreis-KommunalMse in Grün- berg, und zwar auch 111 der nach dem Eintritt des Fälligkeits- terthfodenden Lett.f b
1 er ur p angna me des Kapitals präsentirten S uld- verächrexbung nd auc]; die„dazu gehörigen Zinscoupons der pruen Jä 1gke1tsterm1ne zuruckzulzeftrn. Für die fehlenden Zinécoupons wird der thrag vom Kaxttal abgezogen.
Die gckugdtgten Kaps alheträ'ge, welche innerhalb dreißig Jahren puch dem RuÉzahlungstekmme nicht erhoben werden, so wie die mnerhalb v_1er Jahre vom Ablauf des Kalenderjahres der Fälligkeit an gerechnet, mcht erhobenen Zmsen ver'ähren zu Gunßm des Kreises.
Das Aufgebot und dte Amorti ation verlorener oder vernichteter Schuldverschr11bun§n erfolgt nach Vorschrift der Allgemeinen Gerichts- orerHmZg bThett ]. tte! 51 Z. 120 561]. bei dem Königlichen Kreisgericht zu r n erg.
Zinscou ons kßnnen weder aufgeboten , noch amortifirt werden. Doch soll _erxgenxgen, wx„lcher den_Verlu| von ZinScoupons vor Ablauf der vterjahrtgcn Verjahrungsfrtft bei der Kreisverwaltung an- meldet und den ftgttgchabten Besiß der Zinscoupons durch Vorzeigung der SchuldveYchxe1bung odxr sonst in glaubhafter Weise darthut, nach Ab1auf „dcr crjährungsfrtst der Betrag der an emeldcten und bis 1111th mcht vorgekommenen Zinscoupons gegen uittung ausgezahlt Wer en.
Mitdieser Schuldverschreibung sind ..... halb'ä ri e inScou ons bis zum “Schlusse des Jahres ,. . . . ausge eben. Fr gdieZweiterepZeit werden stcoupons auf fünßähri-Txe P oben ausgegeben.
Die Ausgabe einer neuen ZnScoupons-Serie erfolgt bei der Kreis-Kommunalkaffe zu Gxünberg gegen Ablieferung des der älte- ren Zinscoupons - Sem betgedrucktm Talons. Beim Verluste des
i Talons erfolgt die AushäYJuy der neuen Zinscoupons-Serie an re1
den Inhaber der Schuldv ung, sofern deren Vorzeigung recht-
, zeitig geschehen ist.
Zur Stcherheit der hierdurch eingegangenen Verpfiichtungen haftet der reis mit seinem Vermögen. „ Dessen zu Urkunde haben wtr diese Ausstrtigung unter unserer UnteZchrift erthnlt. rünberg, „den ..ten ......... . ...... 18.. Die ftändtsehe Jinanz-Kommtsfion des Grünberger Kreises.