1890 / 9 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 08 Jan 1890 18:00:01 GMT) scan diff

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Deutscher Reichs-Anzeiger

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Königlich Preußischer Staats-Anzeiger.

* Das Abonnement beträgt vierteljährlich 4 „M 50 -_8. ii !

Alle polt-Rnltalten nehmen Bektelumg an;

für Berlin außer den Poß-Anaalten auth die Expedition '!

ZW., Wilhelmstraße Nr, 32,

Einzelne Nummern kojken 25 „5.

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469-

Ich bestimme hierdurch, daß die' Larxdestrauer um Jhxe Hochselige Majestät die 'Ka'tssrtn un,d Köntgmt Augusta auf sechs Wochen emtntt. Oeffentltche Mustken, Lustbarkeiten und Schauspielvorstellungen smd bts zum Tage der Beiseßungsfeier einschließlich verboten. Die Landestrauer beginnt mit dem heutigen Tage. Das Staats-Ministerium hat hiernach das Weitere zu veranlassen.

" Berlin, den 8. Januar 1890. Will) elm 8.

Für den Präsidenten des Staats-MinisleriUMH : v o n M a 1) b a ck.

An das Staats-Ministerium.

In Verfolg Meiner Ordre vom heutigen Tage über die Landestrauer um Jhxe Hoch1elige Majestät die Zalifexin und Königtn Augusta bestimme Ich hierdurch

0 gen es:

Während der ersten vier Wochen tragen die höheren Civilbeamten zur Uniform beflorte Achselstücke beziehungsweise Epauletten, Agraffe und Kordons, heftortes Portepée, Flor um den linken Oberarm, die zur Umform gehörigen dunklen Beinkleider und schwarze Handschuhe, dagegen in den leßtxn zwxi Wochen Flor um den linken Oberarm, dunkle Bem- kleider und weiße Handschuhe. Bei offizieljen Veranlaffunqen, bei welchen die vorgenamzten Beamten in Civilklei- dung erscheinen, tragen dteselbxn während der ersten vier Wochen schwarze Beinklerder, schwarze woÜene Westen, schwarze Hands uhs und Flor um den linken Oberarm, Tn den leßten zwei ochen hingegen schwarze Beinkleider, schwarzseidene Westen und graue Handschuhe._ Alle übrigen Civilbeamten trauern mit einem Flor um den lmken Oberarm.

Berlin, den 8. Januar 1890.

Wilhelm K.

Für den Präsidenten des Staath-Minifteriums: v o n M ay [) a ck.

An das Staats-Ministerium.

(Diese beiden AÜerhöchsten KabinetSordres sind bereits heute Mittag in einer Extra-AusZabe. veröffentlicht worden.)

Se. Majestät der König haben AUergnädigst geruht:

dem Geheimen Regierungs-Rath Heise zu Hanyover den Rothen Adler-Orden dritter Klasse mit der Schleife; _dem Nedacteur der Annalen der Hydrographie, Kapttéßn: Lieutenant a. D. und AdmiralitätS-Rath Nottok zu Berlm, dem Amtheri ts =Rath Bode zu Erfurt, bisher zu KotthS, dem aurath Daemicke zu Erfurt, dem Pxofeffor und ordentlichen Lehrer an der Kunst- Akademxe zu Königsberg i. Pr. Knorr, und dem Landmeffer a. D. Walkhoff zu Bernburg, bisher zu Kassel, den Rothen Adler- Orden vierter Klasse; dem Haupt-ZoüamtsMsfistent'en Sch ü [ er ?" Swinemünde den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse; owie dem Polizei-Wachtmeister Jammer _zu Berlin, dem Schußmann Samuel Heinemann ebendaselbft, dem Ge- rtch'tsouxner Riedel zu Hünfeld und dem Weideaufseher Hetnrxch Ebeling zu Behre im Landkreise Celle das Allgememe Ehrenzeichen zu verleihen.

Deutsches Reich.

Bekanntmachung.

Das von dem Könialichen Regierungs-Präfidenten zu

Lüneburg unter dem 24. September 1889 erlassene Verbot , des Vereins für volksthümliche Wahlen in * Lüneburg“ _ _

ist durch Entscheidung der ReichS-Komjmsston vom heutigen Tage aufgehoben worden.

Berlin, den 28. De ember 1889._ ,

Die eichs-Kommtsston. Herrfurth.

Königreich Preyßen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Rentmeistern Bartolomaeus zu Schivelbein, Becker zu Itzehoe, Bornschein zu Genthin, Gxtß'ler zu Duisburg, acob zu Bolkenhain, Kaiser zu Schlüchtern,

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Knoll zu Guben, Langn er zu Grottkau, Otxo zu Kassel, Spornberger zu Woustein, Stoll zu Heilmenstadt und 1T?) öder zu Lyck den Charakter aleZ Rechnungs-Rath zu ver- 61 en.

Des Königs Majestät haben Allergnädigst gerrzht, den Provinzial-Landtag der Provinz SchleSwrg- HOLM?" zum 9. Februar d. I. nach der Stadt Schlesw1g zu eru en.

Der Königliche Hof legt heute, den Z.,Janugr, Hie Trauer auf dreiMonate füthre Majestät dre Katsertn und Königin Augusta an.

Die Damen tragen in den ersten sechs Wochen, bis inklusive 18. Februar, schwarze wollene hohe Kleider, Hand- schuhe von schwarzem Leder (nicht ZWS), schwarze Fächer und pen Kopfxxuß von schwarzem Krepp. Dieser Kopfputz besteht 111 den ersten zwei Wochen aus einer tiefen Flebbe mit ganz kleiner Spiße und breitem Saume, einer Haube mit gesäumten Strichen und zwei Schleiern, einem langen, welcher zurück- gesteckt ist und bis zur Erde hinabreicht, einem kurzen, um damit das Gesiéht zu bedecken; in den nächsten zwei Wochen aus einer kleineren Flebbe mit längerer Spiße und s malerem Saume und nur dem langen Schleter; in den darauf olgenden zwei Wochen aus einer kleinen Flebbe mit langer Spi e. *-

Jn der zweiten Hälfte der Trauer, und zwar sechs schen lang, vom 19. Februar bis inklusive 1. April, erscheinen die Damen in schwarz seidenen Kleidern und nehmen dazu während der ersten drei Wochen den Kopfpuß von glattem schwarzen seidenen *lor mit gesäumten Strichen, schwar e Handschuhe (Z1aoe5), chwarzk c'ächer und schwarzen Schmu ; m den darauf folgenden drei ochen erscheinen sie mit weißem Kopfpuß, hellgrauen Handschuhen, weißen Fächern und Perlen; erst 111 der dreizehnten Woche können sie zu hellgrauen Hand- schuhexx bunten Kopfpuß, buyte Fächer und Juwelen nehmen.

Dte Herren, welche Uniformen tragen, nehmen für die ganze Zen der Trauer einen Flor um den linken Oberarm; xn den ersten sechs Wochen erscheinen sie mit beftorten Achsel- 1tücken, Epauletten, Agraffen, Cordons, Portepees, die Kammer- Yxrxn mtt beflortem Schlüssel; diejenigen, welche nicht dem

tlttärstxmde angehören, tragen für die ganze Zeit der Trauer zum gesnckten Rock die goldbordixten Beinkleider von der Farbe der Umform unh" den goldbordirten Hut mit weißer Feder, Zur kle'ine'n Umfornx dagegen schwarze Beinkleider und en dreteckrgen Hut mrt schwarzer Feder und in einem wie in dem ande_ren *FaUe dazu, in den ersten sechs Wochen schwarze wollene, 'm den leisten fteben Wochen schwarze seidene Westen, sqwie während der exsten neun Wochen schwarze, in den leßten mex Wochen zur gesttckten Uniform weiße Handschuhe, zum Zetnxxrchbßauen Umformsfrack und zum Civilanzuge heÜgraue an n e.

Dre Herren, welche nicht Uniform tragen, erschsinen wäh- rend der gatzzen Trauerzeit mit einem Flor um den linken Arm und m1t chwarzen Unterkleidern und nehmen dazu in den ersten sechs ochen schwarze wollene, in den letzten sieben Wochen schwarze sexdene' Westen, sowie während der ersten ZeuYsFLohchen schwarze, m den letzten vier Wochen hellgraue

an n e.

Berlin, den 8. Januar 1890.

Der Ober-Ceremonienmeister: Graf A. Eulenburg.

'In, Folge Hinjchqidens Ihrer Majestät der Katsertn und Kömgm Augusta kann der für Freitag, dext 10., uyd,S,onnabend, den 11. d. M., angesagte Empfang bet Yem Köxnglrch spanischen Botschafter und dessen Gemahlin vorlaufig,m t stattfinden.

Berlm, en 8. Januar 1890, Graf A, Eulenburg, Ober - Ceremonienmeister.

Ministerium der öffentlichen Arbeiten.

Der Regiexun s-Baumeister F ra nz von Pelser- Berensberg m inden ist zum Königlichen Bauin pektor ernamzt „uxtd demselben die tec! nische HülfSarbeiterste e bei der Kömgltchen Regierung dasel st verliehen.

Die Königliche Eiseybahn-Direktion zu Berlin ist mit der Anferttgung allgememer Vorarbeiten für eine Eisenbahn

Insertionspreis fiir den Kaum einer Druckzeile 30 „5. Inserate nimmt an: die Königliche Expedition

des Deutschen ReichH-aneigerz uud Königlia) Preußisrhen StaatH-Inzeigerz Berlin *8N.,_Wi1helyxstraße Nr. 32.

untergeordneter Bedeutung von Jauer nach einem geeigneten

Punkte der durch das Geseß vom 19. Yprtl 1886(Ges,=Samml. S. 125) zur Ausführung gemzhmtgten Etxenbalm unter- Feordneter Bedeutung von Strtegau nach Bolkenhain eauftragt worden.

Bekanntmachung.

Das von dem Herrn Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten errichtete Snpendxum, welches bezweckt, denjenigen in der Richtung Hes Jngemeurwcsens geprüften Königlichen Regierungs-Baumetstern, welche bez vorkommenden Vakanzen als Meliorations-Bauinspektor angeneklt oder ander- weit mit kulturtechnischen AufJaben' betraut zu ;verdcm wünschen, Gelegenheit zu geben, sich ne en threr Kachhleng auch noch genügende Kenntnis; der praktischen und t eoret'1]chen Grundlagezt der etgentlichen Kulturtechnik zu erwerben, 111 vom 1. Aprtl d.J. ab auf ein Jahr zu vergeben. DemBewerber steht es frei, den kulturtechnischen Kursus nach semex Wa? ent- weder bei der Landwirthschaftlichen„Hochschule hterselbt oder der Landwirthschaftlichen Akademxe m 'Pyppelsdorf zu absoY- viren. Die Höhe des mit KoÜegtenfcerhext_verhunde'nen _Stl- pendiums beträgt 1500 „46, deren Zahlung m werte] ährltchen Raten im Voraus erfolgt. Der m_)endtat hat st zu'ver- pflichten, am Schluß des zweisemestrtgen Kursus fich emem Examen aus dem Bereiche der von thxn gehörten Vorlesungen zu unterziexen. Ueber den Umfang dteser Vorlesungen bletbt weitere Betimmnng vorbehalten. '

Qualifizirte Bewerber um dieses'Sttpendmm haben ihre Meldung unter Beifügung der bezixgl1ch811_2lttest„e, aus denen die bisher erlangte Ausbildqng ers1chtl1ch Ut, [US zum 1. Fe- bruar d. J. an mich einzuretchen. -

Berlin, den 3. Januar 1890. . ,

Der Minister der öffentl1ch9n Arbetten. Im Auftrage: Schulß.

Ministerium der geistlichen, Untterrichts- und Medizinal=Angelegenhexten. Dem ordentlichen Lehxer Walxher Vollberg“ arp Progymnasium in Neumark ist der 21tel„Oberlehrer bet- gelegt worden.

Evangelischer Ober-Kirchenrath.

Aus Anlaß des tiefschmerzlicben "Hi'nscheidens Jhxer Majestät der Kaiserin und Komgxn Augusta smd nach Vorschrift des Trauerreglements vom, ?. kaober 1797 in allen Kirchen der evangeltschen LgndeSerM die' Glocken vierzehn Tage lang Mittags von 12 bxs 1 Uhr zu- lngen.

Bekanntmachung.

Gemäß §. 36 des Reglements vom 28. Dezember 1775 für die Königliche allgemeine Wittxx*c117Vcrpflegungs-Anstalt werden in nachfolgendem Verzeichnime Die, Nunzmxrn der Rezevxions- Scheine bekannt gemacht, von wxlckycxz dix Beitrage gegenwärttg für einen, zwei oder drei Termine rückxtänxta 111112. ' '

Die Restanten Für einen und zivel TEM"? werden btermat anf- gefordert, im nächsten Termine, Yen 1. Avrrl k- I. die Rückstände nebst der reglementßmäßigen Strafe und deux sodann fälligen Beitrage, also überhaupt das Dreifache bezw. das. Stebenfacbe eines Beitrages, zu berichtigen. Die Restanten für zwsx Texmine, welche dieser Auf- forderung keine (Folge leisten, wcrden, MWM ibre Beitragörückstände nicbt event. dur Abzüge vom Gehalt oder der Pension zu berichtigen find mit Verlust der versicherten Pensionen aus der Anstalt aus- gescßloffen werden. ,

Den Restanten für drei Termtpe wnd bekannt emacht, daß fie aus der Anstalt ausseschlossen und ckck Rezeptions- cbeine ungültig geworden sind.

Berlin, den 31. Dezember 1889; ,

General-Dtrektayn der Königlich preußischen allgemeinen Wrttwen-Verpflegungs-Anstalt. Freiherr von Lens.

N a ck) w e i s u n g der Rezeptions-Nummern derjenigen Jntere enten, welche für die Termine vom 1. Oktober 1889, 1. April 188 und 1. kaober 1888 * mit ihren Beiträgen im Rückstande geblieben find. - a,. Restanten für einen Termin.

37186 38455 43 109 44 522 45 611 48 107 50 111 50183: 50 780 50 832 52 142 53 368 54 014 54 454 54 874 55 420 58 210; 58 479 58 789 60 448 61 089 62 169 62 261 63 413 63 582 64 370». 64 825 66 086 66 473 66 759 66 833 67 139 68 619 68 688 68 930 69 054 69 138 70 353 70 501 t1718 71 949 71 955 72 253 72 647 *