1890 / 21 p. 10 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 22 Jan 1890 18:00:01 GMT) scan diff

bundext DoUYrdertGefängnißßrafe von 180 Ta en ni t e etg.

Zn Fälcllzxn, in welchen die durch den Muni- sza[.Maaistrat verhängte„Strqfe Geldbuße von gwanzig Dollars oder Gefangmßslrafe von zehn Tagen übersteigt, ist Berufung an den obersten

' tc- o' estaltet. GM") "'8 Abschnitt 5.

Q, Ausfuh' dae. auf Kopra rz 21/9 y. c. auf Baumwolle: vom Werthe . . 411/2 y. c. auf Kaffee 2 y. e.

0. ä klick) zu erhebende Steuern. 3 h Doll. C.

Weisung derselben aukzu blen. Die E_r _bnéße der anderen Steuern, welYe ausschließl muer- halb des Munixipalbezirks aufgebracht werden, smd für den Munizipalrath besnmmt und sollen auf dessen Weisung anagezahlt werden, um die Ausgaben der Munizipalverwaltung dex Ve- sttmmungen dieser Akte gemäß zu befirerten.

Abschnitt 4. ' Dte m dieser Akte gebrauchten ledbewch- nungen „Dollars“ und „Cents“ bezte en sich auf die in den Vereinigten Staaten von msrixa gültige Währung oder deren Gegenwert!) m anderen Geldsorten.

Artikel 1711. kErkläzcunaV bketrfeffenx (Zieh Bechtän - ung es er au S an e rau von - - de'n Vorlage an dte Bud etkommis ron. M““ M"*'x.".?;'..?.".?..b““"*ch“" . ...... Karßorff mus.... N...... ... .. G. Abschnitt ] 1kchafxslage des Hauses, und da die Sache doch schließlich von Waffen und Mu'nition :.echmschen BSUÖLUMUU JU Lmschéiden sei und keinen Anlaß Der Import von Waffen unf) Munition JHWZPZZfiYJmerLÜUdvYTneteianer MMW ÜUFWLWWLÖW : ' ' _ , n _ , YYY? SoJY'roadecksxel?iYFYrZZTEZLILbFZTY AMY?!) Furl!!)ckzuzwhen. * g m thorft en hier nicht wohl erklären, ehe fich der BundeSrath schl" thanxn eines fremden Landes soll untersagt V 1) g. k- WMdthUst glaubt den Intentionen des emacht hat, aber warum hat man bis er d' s B Fsfig sein. ausgenommen in folgenden Fällen: Sor“ "ers “'n-„beste" dadUkch.zu entsprechen. wenn er der Fassung gescheut? Daß fie bei gutem WÉJen "Z' [' esch "ß' 8. wenn es fich um Gewehre und Munition d ache den geschaftsordnungsxnaxxgen L_auf ließe, und giebt haben wir eben gehört. Es ist ja richtig daß e'mÄ' ;ck W- für Sportzwecke handelt, für welche im Voraus em Abg. W" Kardorff anhetm, von ferner Oppostion gegen der unsrige gewisse technische Mängel h'at w 1“? n'rag wre die schriftliche Erlaubnis; des Vgxfißenden-äxes de'xx Antrag abzustehen, wenn er die Bewilligung der Vorlage Anträge nicht so vorbereiten können ' ' e' W _solche Munizipalratbes einzuholen ist, wunsche. . . möglich ist- Wir bedauern eben däßwFonegSXtrQReZWÖW Abg. Dr. vo n Venmgsen bemerkt als Vorstßender der gierung nicht die Vorbereitungen“ getroffen deen lsm? U;;

_ . Vierte Beilage zum Deutschen Re1chs-Llnzeiger und Königlich Preußischen Staats-Auzeiger.

Vcr-lin, Mittwoch, den 22. Januar

Ergebniß dieser, Untersuchung ist mit allen anderen auf. dre Fra e der Gültigkeit des Titels bezügltchm Tha geben der Kommisfion zum Beruht an den Genchtshof vorzulegen.

Artikel 7.

Erklärung, de_treffend denMunizipal- be irk von Avia, durch welche für eine lo ale Verwaltxzng desselben Sorge Der VorsiHende des Munizipalraths soll ein “"M“?" ""d d,"? Zuständigkeit des Mann von reifemAlterfein und in gutem Ruf ?untztpal-Maotskkates bestimmt wird. bezüglich seiner Ehrenhaftigkeit, Gexechtigkeit Abschnitt 1. und Unparteilichkßit stehen. Die dre: Mächte Der Munizipalbezirk von Avia wird wiesolgt sollen fich über dre Pßrson deYselben em1gen; bestimmt: bei Vailoa beginnend, läuft die Grenze lalls eirze solche EungYUg mcht zu, Stande von dort westwärts die Küste entlang bis zu ommt, 1oll er aus Hen Staatsangehonaen von der Mündung des Fuluasa-x lusscs; von dort Schweden, dcn Nieperlandey, dsr Schwetz, folgt sie dem Laufe deSÉFlu es aufwärts bis Mexiko oder Brafilten gewahlx,' durch „den zu dem Punkt, wo der lafuala-Weg den ge: obexstenVerwaltmxgébeamten derjemgenNanorz, nannten Fluß schneidet; von dort sdlgt fie dem welcher, er angqhort, ernannt und purch dte enannten Weg bis zu dem Punkt, wo der- samoqmsche Yegtcrurxg auf Grund em_er Ve- elbe den Vajsjnago-ngß _erreicht, und läuft scheimgung ub;r dtese Ernennung emgeseßt von dort in gerader „inte bts zu dem Anfan s- werden_. _ punkt bei Vailoa - indem sie auch die e: Demelbe ka_nn „nach gememsamen Instruk- wäffer des Hafens von Apia einschließt, tionen der_ drsr Machte handexn, spl] aber von Abschnitt 2- feinst der1elben gßsondexx Instruktion erhaxten. Innerhalb des vorbe eichneten Bezirks soll Er sollssich von d8111„Ge11tU_nd dcn Vorfcbrtften ein Munizipalrath eingeé'eßt werden, bestehend dieser Geueralakt? letten _lanen und soll fich aus sechs Mitgliedern und einem Vorfißenden bestreben„_pen Fnedenx d1e gute Oxdnung und des RatHLS, welcher ebenfaUs “eine Stimme die: Civiimrung von Samoa zu fordern. Er

1) Kopfsteuer auf Samoaper und M 21- andere Südseeinsulaner mtt Aus- nahme der unter Nr. 2 erwähnten, fürdenKopf . . . . .. 2) Kopfsteuer 'auf farbtge Pflan- zungSarbeiter mu Au-Znahme der Samoaner, für den Kopf . . . . 3) Auf Boote, welche zu Handels- und anderen Zwecken bestimmt find (mit Ausschluß der Eingeborenen- Canoes und :Boote, welche nur zur Beförderung des Eigenthums ihrer Vesißer bestimmt find), für jedes . . 4) Auf Feuerwaffen für das Stück 5) Auf Wohnhäuser (mit Aus- schluß der Wohnhäuser der einge- borenenSamoaner) und auf Land und Häuser, welche zu HandelSzmecken'" dienen, vom Werthe . . 6) Besondere Steuern

folgt :

1890.

Parlamentarifthe Nachrichten.

Schlussbericht der gestrigen (48. Si u - , KWZ] Irste [Ferat1l781z7n dex? E'x'kx)e'7'tnz1ß1nngg s :dÉst a?; “Yi? : , we em - . _ wärtigen Amt verlangt werder?“ emen Umbau M: Aus,

Abg. Dr. Windthorst beantragt die Ueberweisung der

für die ganze Dauer des a res 18 ' in AFHM nimmZ I [) 90/91 dte Besoldungsaufbefferung _o, meine enen, ich meine: es ist Nichts verloren, weder ' Jnxere.1ed_er Beamten noch im Interesse der Finanzen, im Geth-[ lbetl: es tft sehr viel gewonnen in Beider Interesse, wenn Sie von dem Antrgge_Baumb,ach keinen„Gebrau-:b machen und fick) vielmehr darauf bexchrgnken, dte Resolution zu beschließen, Welck." pren Jbre Yukaefkommtssion vorgeschlagen hat. An Wärme der Empfindung für e Aufbesserung der Veamtengebälter blkiben wir, wie gesagt, nicht

bintecAFHnenNZUÖM.

, g. 1'ter: Es freut mich, da die altu d Regtermzéx, w1e sxe aus "dieser Erklärunéx sprich? Lit:? garekx andere 1t, als d1e Erklarung, die wir in dieser Richtung

bisher vernommen haben. Allerdings kann sich die Regierung

babe, hielt ich in diesem Augenblick ?" ' "

koch nicbt. meine Herren, da" „Ukßmeme Pmcb" _G_lauben S'" Beasmtcnbxsolkungxn im Reicth3 sFubérYexte"'daJ";€e"1kk.Y19 d“ bereitex set. Meme Herren,_rie Fraßé "'t k'lÖf MM: M;; yor- und dre Correspqndcnzen daxuber kaben )'er Nax..." ;;TOkWÜÉt“ Urzterbredcbqng erlttten Ick kann Ihnen in rcrxThat N'atx..me eme bxt der Wxgen Lage der Sache ka-I- Land und der räcbyxt'édéikr-y' da

mcbt lange auf unsexe Forderung auf diesem (9.113.121? ...", »!ÖStag xvarten „brapcben, ur'1d nb frrue__michck, bier wiydsrkojcn „U ZFUW zu ick; bexetis. m d'er Budgetkcxnmufion QUÖFLsVkOÖM k.)!"Z .“Ykkk- kyas symmxgkett, mlt wclckyer dreskr Reickosrag surz'vor ?ZZZ.:ch?7EME*Z' Frese Aussabe fick) axsgesvrochen bat, eine Garantxé “k,;K-“ÜÜU' auch der ncugewablte Rctchstag mit glejcbsr EMM “;P-Wbt“ artige Forderungen der verbündeten Regisrungen kcnxéjUZÜZ-LMFZZ' der-

Abg. Freiherr von Om“ ie “' ". * .. qu.1)r. von Bennigsen“ Daä' ' «-

, „, . -]smge, wa: . ; kqmmtsston beab11cht1g_t hat_._ dxe Erhöhung der FLZZ'ÖZI'JZZ, medererx Beamtsngehalter tur 1890 91, ist voUstänöÄ] efichert Lurch dle besttmmte, formell U_Ud materiéll EklMZtTr'U'kOijende

rklarung des Herrn StaatsyekretärS dss FMM Unter

. . . . 1 y. c:. für Händler, wie Doll. C.

Klaffe 1. aus wslchen

“R -

“. „„einschließlich der sanitätspolizeilichen und son-

haben soll. _ .

Jedes Mttglted des Raths muß in dem be- zeichnxten Bezirk seiyen Wohnsitz habkn und Grundeigenthümer sem oder ein Gewerbe oder Geschäft betreiben, welcth einer jährlichen Ab- gabe oder Steuer von mmdestens Doll. 5 unter- worfen ist.

Zum Zweck der Wahl von Mitgliedern des Raths soll de_r bezetchnete _Bezirk in zwei oder drei Wahlbezrxke exqgetheüt werden, aus deren jedem eme gle1che Anzahl von Nöthen durch die in der vorbezeuhnxten Weise befähigtsn Steuerzahler zu wählen tft“ die aus einem jeden Wahlbeztrk'gewählten Mitglieder müssen in demselbstz mmdeßens, sechs Monate vor ihrer Wahl 113an Wo nstß gehabt“ haben.

Den konsular1schen ertretern der drei Ve'r- tragéZmächte liegt es oh, so bald als möglich nach der Zeichnung dieser Akte die erwähnte Eintheilunq in Wahlbezxrke vorzunehmen. So- fern sie sich darüb-x mcbt einigen können, Coll der Ober-Richter dre Wahlbezirke bestimmen. Spätere Aenderungen m der Zahl der Räthe oder in der Zahl und Anoxhnung der Wahl: bezirke können durch Mumztpal-Verordnung vorgenommen werden.

Die Räthe sollen ihr Amt für einen Zeit- raum von zwei Jahren und bis zur Wahl und Einseßung ihrer Nachfolger inne haben.

Bei Abwefepheix „dcs Vorfißenden kann der Rath einen zextmetbgen Vorstßenden erwählen.

Konfularbxale sollen nicht als Räthe wähl- bar sein, auch wllen Räthe während ihrer AmtSDauer keine konsularischen Funktionen aus-

üben. Abschnitt 3. Der Munizipalrat!) soll über den Munizipgl- bezirk von Apia Gerichtsbarkeit besißen inw- weit, als dies nothwendig ist, um innerhalb dieses Bezirks diejenigen Bestimn'mngen dieser Akte durchzuführen, welche dasekbst anzuwenden find, einschließlich der Einsetzung eines Mu- nizipal-Magistrats und der nothwendigen unter- geordneten Gerichts: und Verwaltunqsbeamten, um fsrner für die Sicherheit der Person und des Eigenthums innerhalb des bezeichnetep Bezirks sowie für die Abschäßunl?e und Emtrer- bung der in dieser Akte vorgese nen Abgaben Sorge zu tragen; um angemessexre 'Geldbußen und Strafen für die Verlesung berxemgxn Geseße Und Verordnungen festzuseßen, welche mnerhalb des bkzeichneten Bezirks Kraft „haben soklen und mit dieser Akte nicht in Wtderspruch stehen,

stigen Polizei-Negulattonen. Er soll fernex die Lootsengebühren, Hafenabgaben, Quarantane- und synsxige Regulationen für pen Hafen vo_n Apia 1est1etzen und ist bequt,r e ne lokale Voxt- verwaltung einzurichten. . hat ferner das Gehalt DcsMunizipal-Magtstrats estzuseßen _und die Gebühren zu bestimmen, we e den Übrtgen Civilbeamten dss Bezirks mit Anang me des Clerk und Marschall des obersten Gert tshofeS zukommen. ,

AUe Verordnungen, Beschlüsse und Regula- tionen, welche durch diesen Rath erlassen werden, solle_n, beyor fie verbindliche Kraft e_rlangen,d€n kon1ulari1chen Vertretern der drei Machs? U! ihren gemeinsamen Sißun en als KonsUlakhos vorgelegt werden. Diesel en werden derartzge Regulatwnen entweder billigen und

wendig erachtet werden.

. Sollte der Konsularhof nicht eiyftimmig dk? ihm vorgelegten Regulationen btUigen-„ odxr _ Konsularhof emfttmrxng vorge1ch1agenen Abänderungen nicht durch eme Mehrheit des Munizipalraths angenommen werden, so sonen die frgl. R ZULUWUM

änderung

und endgültigen Entscheidunx vorgelegt werden.

sollten die durch den

dem Ober=Richter von Samoa zur A- Abschnitt

ist befugt, der samoanischen Regierung, Fal]?- es die? Umstäxjde erfordern, Rath zu ertheilen und soll dies auf Ersuchen des Königs thun, stets jedoch in Uebereinstimmung mit den Vor- schriften diessr Akte und ohne dxn Rechten einer der Vertragsmächte zu präjudtziren. Derselbe 5011 cine jävrlicbe Entschädigung von fünftaussnd TanrH (5000 Doll.) erhalten, welche das Erste Jahr in gleichen Theilen durch die drei Vertragsmächte und später aus dem- jenigen ATUHLÜ der Emkünfte Samsas gezahlt werden soU, wslckzer für die Munizipalnät ausgeworfkn ist und an?: welchem sein Gehalt zuerst béstrixrc-n werd?" soll. Er foU Empfän-Zer und Verwalter der nach den Vorschriften disser Akte slch ergebenden Einkünfts skip. und véerteljährliche Berichte Über sein? Einnahmxn und Aukgaben an den König sowic.“ an dsn Munizipalrat!) erstatten. Er 7011 dis Hafen: und Quarantäne-Regu- latmnen ÜÖSTWQÖZU und es soll “ihm als erstem Vsrwalmnngeamten die Ausführung 'der auf (3611 MunizipalBezirk von Apia bezüg: lichen (381852 und Vérordnungcn obkiegen. Avsckmitt 6. Der QbowRickxwr soll unmittelbar nac!) der Uebernahme ssinor Amtßpfiichten Tn Samoa die geeigne-xsn V:“stimmungen für die Waht und Einssxxung dsr Lokalverwaltung des Munizipalbezirch Entsprechend den Vorschriften dieser Akxe xxcffsn. Jedes Mitglied des Munizipalraths einschließlich des Vorfißenden soÜ vor Amrjtt seiner Funktionen vor dem Ober:Richtex einen Eid Leisten oder eine Ver- sicherung abgeben und unterschreiben, daß er seine Amchpfiiägten gut und getreulich cr- 1üUen wiU. Artikel 71. Erklärung, betreffend Besteuerung und Einkünfte in Samoa.

Abschnitt 1. Der Hafén von Apia soll Eingangshafen für (1118 auf den Samoainseltx anlangenden zoÜpflichtigen Güter sein' alle fremden Güter und Wanken, welche an den Inseln gelandet werden, sollen zum Zweck der Untersuchung nach dieéem Hafen gebracht werden. ,Kohlen jedoch und Schiffsworrätbe, für welche sxch eitze der Regierungen das Recht der Landung m einem h;,erfür bestimmten Hafen vorbehalten hat, find nicht zollpflichtig, “Kaas fie gnter d_en Bestimmungen eines solchen Vertrages nnporttrt werden, und dürfen daselbst der v§1trags- mäßigen Bestimmung gemäß ohne 1312 vor- erwähnts Einklarirung oder Untersuchung ge-

landet werden. Abschnitt 2.

Um die samoanische Reaierung zur Be-

Auf Lagerräume, monatlich verkauft wird für 2000 Dol]. oder mehr, auf jeden Lagerraum Klasse 11.

Unter 2000 Dol]. und für nécht weniger als 1000 Doll. . . . . . Klasse 111.

Unter 1000 Dol]. und für nicht weniger als 500 Doll. . . . . . Klasse 117.

Unter 500 Dol]. und für weniger als 250 Doll. . . . Klasse 7.

Unter 250 Dol].. . . . .

1). Gelegentliche Steuern.

1) Auf Handel txeibende Schiffe von mehr als 100 Tons Ladung, welche Apia anlaufen, für jedes An- laufen........... 2) Auf Urkunden über Grundbefiß mit der Maßgabe, daß vor der Ein- tragung die _Bezahlung zu erfolgcn hat, und da?; ohne solche der Titel nicht für gültig erachtet werden soll, vom Werthe der gezahlten Gegen- leistung........... 3) Auf andere schriftliche Urkunden übkr Eigenlhumß-Uebertragung, vom VerkaufSpreis . . . . . . . . Der Beweis der Zahlung der beiden leßterwähnten Steuern kann durch gültige Stempel auf der Urkunde oder anderwe-„t durch die schriftliche Quittung des zuständigen Steuer-Ein- nehmers geführt werden. -.

4) Fleischer, welche keine Luenz- abgabe zahlen, haben von ihren Ver- käufen zu entrichten . . . . . .

k). Licenzgebühren.

Niemand [01] als Eigenthümer oder Leiter in einer der folgenden VerufSartetz oder Be- schäftigungen thätig sein, yhne h_tersür eme Licenz erlangt zu haben. errfür 1st tm Vor- aus die folgende Steuer zu zahlen:

100- 48-

36.-

nicht . . 24 --

1x). 6.

monatlich Doll.

Wirthshausbesißex . . . . . . ., 10_ 1ährltch

Doll. stroms» barristcr, ZoUoitor , . . 60 Aerzte oder Zahnärzte . . . . 30 Auktionatoren oder Kommissonäre . 40 Bäcker........... 12 Bankiers oder Bankgeseüfchaften . . 60 Barbiere . . . . . . . . . . 6 Grobschmiede, . . . . , . . . 5 BootSzimmerLeutc . . . . . . . 6

zuruck-

elangen laffsn oder solche Abänderun xn vor- chlagen, welche von ihnen einstimmig Uk "Oth-

schaffung der nothwendigen Einnahmen behufs Erhaltung der Regierungßgewalt und guter Ordnung auf den Inseln in dex1 Stand zu setzen, können die nachstehenden Zölle, Steuexn und Abgaben erhoben werden, _vorbehaltlrch des Rechtes der samoanischen Regterung, nach ihrem Ermessen auch andere Steuern. von den Eingeborenen der Jnsch und von tbrem E' enthum sowie unter Zustimmung per Kon- suskzn der Vertragßmächte vo_n 'aUem Etgenthum außerhalb des Munizipaldistrtktes zu erheben, mit dék Maßgabe indeffen, dgß solche Steuexrn ein und dieselbe Art des Eigerzthums gxexck): mäßig treffen sollen ohne Rücksrcht daraut, ob dasselbe Eingeborenen oder Fremden zusteht.

&. Ein u r ölle. ' h ' Doll, C.

1) Auf Ale, Porter und Bier für ein Dusend Quart . . .. . . . 2) Auf Spirituosen, für dle Gallone 3) Auf Wein mit AUSnahme von Schaumwein für die_Gallone '. . . 4) Auf Schaumweme für die Gal-

50 50

lone .

Fleischer . . . . . . . . . . 12 astboote oder Leichter . . . . . 6 immerleute . . . . . . . . . 6 * hotographen oder Künstler . . . 12 Ingenieure . . . . . . . . . 12 Gehülfen . . . . . . . . . 6 Lehrlinge . . . . . . . . . 3 Yanfirer . . . . 1 &ootse . . . Drucksrpreffen Sege_l_mach8r . Schinsbaumeisier Schuhmacher. . . . Landvermesser . . . . . Schneider . . . . Wasserträger . . . . . . . . . Verkäufer, Buchhalter, Handlungs- gehülfen mit weniger als 75 Doll. monatlichem Gehalt. . . . . . deSJl. mit über 75 Doll. monat- lichem Gehalt. . . . . . . . Weiße Arbeiter und Bedienstete, jeder Einzelne. . . . . . . . . . Faktorei- Arbeiter und unabhängige Arbeitsleute . _. . . . . . . Abschnitt 3.

b. wenn es fich um Handwaffen handelt, welche die AUSrüstung von Reisenden bilden. Der Verkauf von Waffen und Munition durch Fremde an eingeborene Samoaner oder andere in Samoa wohnhafte Südsecinsulaner ist ebenfalls untersagt. ' ' Waffen oder Munition, welche tm Wtderfpruch mit diesen Bestimmungen tmportirt odsr ver- kauft werdkn, sollen der Samoanisxhen Re- gierung verfaUC-n sein Der Samoamscben Re- gierung verbleibt das Recht, passende Waffen und Munition für ihren eigenen Schuß und die Aufrschterhaltung der Ordnung einzuführen ' alle solche Waffen und Munition sollen inde bei der ZoUbehörde (ohne Zahlung von Zoll) deklarirt werden, und der Vorstßende des MUZ nizipalrathss soll darüber den Konsuln der drei Vertragsmächte berichten. ' Die drei Regierungen behglten fig!) dle künftige Erwägung etwaiger wetterer Bejehrän- kungen vor, welche mit Bezug auf den Import und Gebrauch von Feuerwaffen in Samoa er- forderlich erscheinen mögen. Abschnitt 2.

Beraufchende Getränke. Sprit oder wcinhaltige gegohrene Flüssig- keiten oder irgend welche andere berauschende Getränke dürfen eingeborenen Samoanexn oder in Samoa wohnhaften Südseeinsulanern zum Zwocke des Genusses nicht verkauft, überlassen oder angeboten werden. Für die Verleßung der Bestimmungen_dieses Artikels sonen angemessene Strafen, ein1chließ= lick) Gefängnis; durch den Munizipalrath inner- halb seiner Zuständigkeit und durch dis Sa- moa§1ische Regierung für aUe Inseln erlassen wer en.

Artikel 17111. Allgemeine Bestimmungen.

Abschnitt 1. Die Vorschriften dieser Akte sollen in Kraft bleiben, bis sie nach Uebereinstimmung der drei Mächte abgeändert werden. Auf Verlan- gen einer der Mächte sollen dieselben nach Ab- lauf von drei Jahren seit der Zeichnung diejer Akte gemeinschaftlich erwägen, welcbe Ver:

akte etwa eintreten sollen. In der Zwischen- zeit können etwaige besondere Verbe1erun en nach Uebereinkunfx der drei Mächte unter 5 Zi- ttitt Samoas angenommen werden. Abschnitt 2.

Die vorliegende Generalakte soll obne un: nöthige Verzögsrung innerhalb zshn Monaten vom Tage ihrer Unterzeichnung ratifizirt werden. _ _ In der Zwijchenzeit verpflichten fich die VertragNnächte gegenseitig, keine Maßregeln zu ergreifen, welche mit den Bestimmungen der bezeichneten Akte im Widerspruch stehen könnten. Jede Macht verpflichtet fich ferner, in der Zwischenzeit aUe Bestimmungen dieser Akte insoweix in Kraft zu seß-Zn, als dies vor der endgültmetr_Ratifizirn11g in ihrer Macht steht.

Die Ratifikationen sollen auf dem üblichen diplomatischen Wege der Mittheilung aus- gewechselt werden.

Die Zustimmung Samoas zu „dieser Gxneralakte sol! durch eine Urkunde hterüber be]cheinigt werden, welche von dem König ge- zexchnet und in drei Exemplaren auSgefertigt ist, von denen je eines dem Konsul einer jeden Vertragßmacht in Apia Behufs alsbaldiger Uebersendung an seine Regierung mitgetheilt werden 5011.

So geschehen in dreifacher Ausfertigung zu Berlin am vierzehnten Juni 1889.

gez. H. „“Bis-marek. olstein. 5 . Krauel.

besserungen in den Bestimmungen dieser General: .

Budgetkommisfion, daß die Kommi ionsberat un on früh Z)setaZänderHlbkönne. K ff h g sch morgen a dem ' g. pon ardorffseinenWiderf ru urück: gezogen hat, wnd d1e Ueberweisung an die BudgeptkoIZtisfion besch'Éffe'f'l d d B b s o gt ie ritte erat ung des Rei s aus lt = Etats für 1890/91, des Anleihe- und dés hEtathSIGZ- seßes und des Ergänzungs-Etats.

In der Generaldiskusfion nimmt unä t dsr “- = MWM: DrÖBoe'tSäßthb das Wort: 3 chf Staats eine erren. .„5 a e bereits bei der Einleitun r - besprechung dxs Etats um deswillen um das Wort gebZtedne, YYY; laude. daß die Aeußerungen, welche ich über die im Hause angeregten xsolyungserböbuygen zu maxben hab?, dazu beitragen werden die Dr_ékuxßon abxukurzen und exnen Beschluß herbeizuführen, wée er unjerek Ueberzeugung nach allem dkm Injereffe der Sackoe entspricht Daß die „verbundejen Regicrungen fckon von jeher vori deni Beftyeken gelejtxt gewefetz find, diejenigen Stellen des ReiÖSd-ienstes aufqueffxrn, „bet denen die etatémäßige Besoldung sich als “eine dem Bedursmß nicht entsprecbxnde_h_erausgeste11t hat, darüber kann gar kein Zwetfel scty. 'Wenn m_ 1127er Beziehung den Erwartungen ent- svrechenke,_ausgtebtgere Antrag? in dem Etat nicbt gestc'Ut worden smd, so bangt. chs eben pamrt zusammen, daß die Regierungen mit dxn Beamjeq tn emcr gxrvtssenSolidarität stehen und daß es deshalb fur dte Regterungerx m1ß11ch ist, mit Beam!enbesoldungZVorschlägen bxrvorzuxreten chenubex andexen dringenden Bedürfniffen, die vor: wiegend lhre Beruckfizbtagung rm Etat zu finden haben. Den Regie- rungen kann" nun rxjcbts erwünschte: sein, als wenn sie in diejem Besuchen, fur außrezchende Besoldungen zu sorgen, durch das Votum des Retcbstages gestußt wetdxn, „und nach den Verhandlungen, die in erster und zwexter Lesung, nue m der Budgetkommisfion über diesen Gegenstarxd geyflogen ix_orderx find, dürfen die Regierungen gar nicht uz'ebr'daruber un chtsel sem, daß solche Anträge, welche den Be- YxxYanJttspreYc-n YYstWechx ?ck innerhalb der finanziell möglichen en, emna au te n ' ' ' keÖUFk babeZ werden. s 3 stimmung m dkescm Hause zu eine err'en, es ,ist “ken Vertretern der Bundeßre ieru ' der Budgetkymxmsfion vtxlfach der Vorwurfgemacbtworderé, aux'bgiYDY YMFFdÉUertm HauseftfÉkZZbVorrßurleJaut geworden, daß ße gegen- znegungen au *r un er ea " " ' ans ZZV, ÖKB!" fich vcrlksaltZ bättegn. mtenbesoldungen kahl bis enze erren. “wo en ie nicht glauben, da das ' ' Fragen _mcht betbejljgt gewesen wäre. Im Gegerjßxbeil,Z§1zj1 beesl TFL??? nacb umerxm Wunsche gtyge, so_glaube ich, würden wir in dem Wett- lauf (Jus dtescm Gebiet rpchtzuruckgebliebcn sein; aber die verfassungs- rech111che Stellung _ tcb habe neulich schon daran erinnert _ der Vertreter des "Bundesraihs gestattet ihnen nicht, solcken An- regungen gegenuber verbindliche Erklärungen abzugeben ohne daß, Beschluss? des_ Bundesraths vorliegen, oder obr'1e daß xvenxgstens "dre Metnung der verbündeten Regierungen fick) in einer zwqselsfreren Wetsx geklärt hat. Ich bin nun bcute in der Lage, wenn 1ch auch von_ etnem Beschlusse des Bundesratbs nicbt sprechen kayn, -- de_nn em solcher Beschluß ist zur Stunde noch nicht gefgßt. _ do_ch erklaren zu können, daß es ganz außer Zweifel steht daß dte vxrbundeterx Reßterungen bereit sein werden, innerhalb deé Grenzen, tn denen 11_ch em Bedürfniß zu Gekaltsaufbefferungen ber- au_Sge.ste11t_bat, m_1d innerhalb der finanziell möglichen Grenzen selbst- ftandctg mxt Antrggen auf Gehaltsaufbefferungen vorzugeben. . IP dieser Rtckotung, glaube ick), bctvcgt fick) der Beschluß Jbrkr JcMmtss-on. Jbre_Kommtffion schlägt eine Resolution wor, wonach Tyre" verbund'eten Regxerungcn ayfgefordekt werden sollkn, dem Reichétag 1pat5stens m der naxksten Sejfion eincn Nachtraas-Ctat vorzulegen, durcb welckex1 [:e-mts für das Etatk-jabr 1890/91 eine an- gcmeffeqe emmalrge Erhöhung der Bezüge 'der unteren ;und nnttleren Beamten, herbeigeführt wird. und wonach die qufotderur-g wetter dahin gericbtkt rverdcn soll, demnächst eine dauernde Aufbesserung der Bezüge der unteren und mittleren Beamten Vom thlsjabr 1891/92 ab zur Durchführung zu bringen.

Mxme .Herren, 1ch _hake mcbt den leisesten ZWeifel, daß dieser Refoxutton von den vxrbundeten Regierungen Folge gegeben wird, und ich knnz bcyte schon tn dxm Besitze von vorläufigen Erklärungen so Oteler Kegterungeq, daß eme Majorität für die Vorlegung eines Nachtrggs-Etats fur 1890/91 vollständig gesichert erscheint.

Sie werden dana_ch ermessen, daß ich nicht den heute von den

rückficbtigung empfehlen kann. So wohlgemeint dice '

u,nd so sehr ich_das_ Bestreben anerkenne, schon jeßt LutrZUZternagEtkasx eme Summe festzustellen, wxlchc die Regierungen befähigt, innerhalb dex „durcb den"*.'1ntr'ag bazetchneten Grenzen Gehaltszulagen zu be- wtlltgen, so mochte 1ch1doch empfehlen, den Antrag nicht zum Beschluß zu exhcben; denn, _meme erren, xarüber können wir gar nicht im Zwenel sen:, daß dte refimtwe animmung über das Maß der Be- solkungserbohurxg heute noch gar nicht auskeichend vorbereitet ist. Ich habe schon neglxcb daran ermnert. daß wir wohl thun werden, uns in Bezug auf_d1e Vesoldungsverbefferungsfrage auf der gleichen Linie um denjxmgetz Maßregeln zu ballen, welche im Königreich PretFen_ m dteser Beziehung vorbereijet werden, und ich habe aus der_ ustzmmung, die mir bei meinst damaligen Bemerkung aus der 1 Mitte'dteses'Hauses geworden ist, die [Leberzeugung geschöpft, daß es : au_ch dte Memung des Reichstages ist, in dieser Beziehung pati paaan mtt Prxußen zu geben. Wenn das akcr richtig ist.“_“so,„- «lande ich, tbun wtr wobl, emmal die Verbindung mit den preusikkxxn Abs1ch1en

. . weiter in e i ' . - . .. Hktn. Abgg. 1)r. Baumbach und Rtchter gestellten Antrag Ihrer Be: der ReéchsYaußrZalstYÉnta'xFT?FFXIKujrvedl'cßLFZYYFYYJYFYUJL3T

vorliegt. gestel1t worden, als ob 1890/91 bereits nach der Vorlage etwa 7 bis 7k Millionen für

Beamtenbe oldun s . Jrrtbum. 'In g aufbeffekUng bestimmt verschiedene Welche charak_terisiren _ Yäxéxxßx enthalt unser Reichßhaqualtß-Exat, den Sie j e t beratb “" €"MWM in der "

gußerdem darauf “UsUZTYsßnkln 518 500 .“

be! der Post

Dtese 800 n Durchschnittsgee§aeä Steak"

sofort definitiv einen solchen Beschluß herbeiführen zu können.

nehmen. _ gethan? Es mtt hier der Mangel hervor, den neulich Hr.

obersten Reichsbehörden an fich und der man el ate - sammenhang zwrschen der Reichs-FinanzverwaltuYg huxw “?Yr Fmanzperw'gltung, des preußischen Staats. Aber selbst wenn man s1ch Uher me allgememe GehaltSaufbefferung nicht im Herbst "ag-Zemandexgefeßt hat, so wäre es doch immer: [)ij .znoglxck) gewe1en, daß, ebenso wie der Eisenbahn- Mxmner nz Prenßxn verstanden hat, für seine Unter- beamten ,dtese Aufbesserung im Etat zu veranlassen a-ycl) S_e1tens , der Postverwaltung dasselbe hätte gescheheé konyen tm thchHhauShallS-Etat. Jetzt geht das Reich nicht yä'n yas§u nm Preußen, sondern im Schlepptau der Nor- mxrung m Pxxußen. Es unterliegt für mich keinem Zweifel nach den Erkxarungen m Preußen, die allerdings auch unter dem Druck dieser Vérhakndlungen abgegeben zu sein scheinen daß dort zum 1. Aprtl für die preußischen Beamten dié Zahlungen _zahlbar'gemacht werden sollen. Hier wird dies abenr nur mogltch sem, wenn der neue Reichsrag bereits im M'arz zur Besckqußfaffung zusammentritt. Die Er- klarungen d'es Mmutets lqffen es aber zweifelhaft erscheinen oh der Retchstag schon 1m März zufammentritt. AlLer; dmgs' wu Hen Beamten, wenn der Reichstag erst im Herbst bescblteßt, dte Zu_lage vom 1. April ab im Herbst nachgezahlt werden. _Aber dxe AUZgabe_n, welche durch die Tbeuerung der zLUSbYTYLtLl EYKYYHM, bTxlzthneZ? [mit dem Etatsjahr fühlbar _ , un_ te mona : L, u a e at einen " ' Emfluß als dte auf einmal aezahlte? h ' wohlthangeren GeneYaulYiYZsFFfZlé ddes Vizx-ZxräLsZdenten Buhl wird die runenmr ersei' " " ' Gehaltsverbesserunchanträge. p ' aldtskusnon uber dre

Die Vudgetkommiffion schlägt fol ende Re ' ' " ' olu ' DLL veszxndetezt? Yegterungan zu ersuchYn: ' tron vor. em ei Stag spätestens in der nächsten SeJon ' ??acbtrags-„Etat vorzulegen, dyrch welchen bereits für dassÉtatFZFZT 890/91 eme „angemeffene etnmaque Erhöhung der Bezüge der uknterencund mtttl_ere_x1 Beamtsn berbeigefübrt wird; 2) dxmnäcbst FRM dauernde Ausbejxerung der Bezüge der unteren und mittleren «,thck vom Etatßmbr 1891/92 ab zur Durchführung zu bringen. d Ele Abgg.1?r. Baumbach xtnd RZchter beantragen, in en, „tat Hes R81chH:Schaßamts, emmalige AUZgaben, folgende Posttton emzusteüen; «Jux Gewährung einer einmaligen Zulage Fon 5 Proz. des Ywnxtemkomman für diejenigen etatSMäßig TZTFYTTÜZYUÜ Yatansch besYchFJgten Reichsbeamten, deren _ umme von :) - - ' " - stetgen, 6000000 916 «X(. pro Jahr mcht uber- ZtaIYsxkretäH Freiherr von Malßahn: _ ur ? na pen einleitenden Worxen des Herrn ““ - LekreIrs des Innern 111cht Anlaß gehabt haben, im jeßigen SGtKiautZt der 3erhgnylz-mgen m1_ch schon'zum Worte zu melden, wenn ich nicht a? Bedurfntß e_txjvfande, ett7_er Legenrenbildung entgegenzutreten weck)? durcb Ausmhrungcn, dle auch heute hier wikder laut ge: Ford.? find, neue Nahru_ng bkkommen könnte. Es ist das xe L.;;ende", als , ob _bet den Königlich preußischen Re- greruanbeborden em warmercs Interesse für die Stellung 1hrer_ Beamten berrsehe, als bei den Reich§behördem und als ob dem- xzemgflzl xm vorgelegten (_Etat für Preußen für das Jahr 1890-91 und KUZ; Fm Etat der Etsenbahnvsrwaltung in weit höherem Maße für Re'ÖSYLZTfferuna der _Lage der Beamten gesorgt sci, als dies im Betdrf- , at gcsxbeben ist. Das_1st richtig, daß die Anerkennung “des Be u ntffes_ emex allgemxrnen, dauernden Aufbesserung dcr _ eamtengebalxer fur das Etatxabr 1890/91 von Seitkn der Regierung YLLPrFZY 'ZYYZTHT'LO'ÉZ unLLOaYSJeLprockpen ist als im Reiche wo . aaeri't nitriti, ' dem Landtage vorgelegte Etatßentwurf' f1“1rch189(§[/'91g k!???eßnklki'éz

Es ist die Sache ix: d_en leßten_§Tagen wiederholt fo dar: allem tm preußnchen Eisenbabn-Etat für

seien. Dies ist ' G d!eser Ziffer von ?ck Millionen stecken seell)? dot" nippen_ vox! Zahlen, und diejenige Ziffer, r aks ergxntltcbe Bxamtenbesoldungsaufbefferung zu fem wurde, ketragt nur 1570000 .“ Dem Gebiete der ReichS-Postverwaltung direkte esolduneYo' daß der Tit ??kbdinslYÖLEtStie aßer . e ' LTM?“ Fcrbxfferung von Dienstbezügen ebenfalls eremögliTh? 3111111? . . n diesem Tjtxl, der dre Gehälter für die Unterbeamten auswtrft, smd 800 neqe Stellen geschaffen. , find sammtltch dotirt mit dem mit 1050 „“ Selbstverständlicb erhält

im Fall der Verfügbarmachung der erforderlichen Gelder

Die Reichßregierung will erst mit der " " ' preuß1schen u lun Ja, warum hat fie Wes nicht von AannZ at?

von Beuniasen gerügt hat, die mangelhafte Organisation der

diesen Umständen ist es dringend M MMM weiteren Anxragen abzustehen, welch? daraak'tJ't'k'y-ZUZFZ LFZ" _durccx) den NétchStag bedeutende Erhöhuugsn DZH (***va-“3 gsoforé Zn 7xorm 9.131.“ (Yanschalsumyxe für Oié Bsamxsmwkxälter u ermrken. zxur „„Jede-n, der nch mit den FÉUÜUIOT'LNÖZschäftizt hat, und auch nach der bisheriaen TOOL iQ ist es ign bohkm Grade beyenkltch. wenn der ReichSiag fUr *sO bedeutende Mehrachgabey dre thtative ergreift. Tjsss (Mört den ver“ bundeten Régtsrungen. Nyr in Litter Ikotwlag-Z'w-x111 nämlicl; hen vom Rexchsxage fur drmgend notthZUIig“ s'racßtsten Mehr- 1oxdcru„ngen 'Setxens der Regierungkn 111chT S.“!LWWÖen wird wrrd 011? Jmttatwe_ Yes Reichstagss am Maße 11111. Unter der; gegenwartigen_Umrtanden sind wir dxr Ikoxwlxas entrückt und _ dex Vexlegenhett (»;nthoben, mit einsr derarxixsx: VaUsckzalsumme

blmdhm zur_ Erhohung des Etats zu grsiféxä. ch) möchte an- nehmen, daß unter_dtesen Umständen 1xicht «Axim mein Fra“- t1qnsgenyffe KaUe, 1ondern auch die MW. Baumbach un'?) RlchterbthrFk _?Zßträgequrückziehen könnts» _ g. 1 er: r., voxx Malßalm „xt *.*-onsi 9 : bxldung gesprochen. _Mtr irt das prexßjsä)? Ykilr'1F'te7eiJetjtxdeZ'n jemex Gemmmlhett m dex voxlisgemsn Flags immer genau 10 kuh_[_ yorgekommetx, wre dxe RsickWr-xg'wrnmg. Jedenfalls aber 111 m xxm RTZßort der Eisenbahnvsrwaimng der Sache eme wert gryxzere (Forderung zu Thsil xxxworden als in der _analojgsgznPyytverwgltung des Reichs. Es“ vlkibt' dabei daß 1111 djteahxxgen Etsenbahn-Etat 79»: “.'.Wionsn Mark,mehr emgsstxllk'ßjtzd als fxz'iherzselbst worm Zis Oje erhöhten Löhne und 111? Erhohth Dzatxn für TageSarbsitsr abziehen, bleiben ? Mtklwnen, dre auf em großeß SUÜLUTUM Stellenzulagen und -(uxbefferungen e_txtfallen., Daß man im EtsxnbahmMini-Lerium so yorZegangen Ut, beweist mir, das; man an eine allgemeine Authenerung dxr Untxrbeamten in Preußen ebenso wenig ge- dacht hat. uns tm Rexch. Ich bleibe bei dsr Ansicht, daß eine ga'xxz besUmmxe Anwetsung im Etat für Oi? ngenwart immer gxoßexe Vorzugs hat. (116 eine allqsmsin gehaltene Resolution fur dt? Zukzmxt. MW 1118 Sache sick) absr gsstaltet hat, bleibt uns_ mchts nbrtg, ,als unsere Anträge zurückzuziehen, in der Honnu'pg, dqß dte , aÜgxmeine Resolution des Reichstages so ausgefuhrt wxrd, nne nur uns eins Veffsrung der unteren Beamtenklaffen nqch aUen _diesen Erörterungen gedacht haben.

„Abg. Dr. Wzndt'horyt: Ten ZUM, ob die reußische Regrerurxg oder 1316 NerchSregierung ;Usrst an die AuZefferung ?eréehJetZr gedacht'hat, Töntzen wér getrost dahingestellt sein

, , n nur 111 uunt ami) Wirk“ ' ' Veanthßn gJchiehd Z 7 , [teh etwas für 1512

9. Finger: Ich spreche msine Be'riedi an aus der Stagtsyekretär von Boettichér mi: so 'ÖLstÜZMTJU WZZTY uns Honnung gemacht hat, dax"; schon für 1890/91 die von uns_fur nothwxndtgo gehaltsne BeamtextgehaltSaufbefferung in Kraft trßtext wxrk). Ich wiU nur wünschen, daß diese Hoffnung mcht getau1cht wxrd und nicht dasselbe Schicksal erleidet, me,.

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Hie zahlreichen ofnziellen Erkläramgen [Wü li des Einko : steuergeseHeYitt'Preußen. ' g ck mmen Damn 1chltexzt die Generaldiskasfion. . - * _Zum Spezial-Etat für dsn „Reichskan ler“ und d' * Re1chskanzlei liegt ein Amtrag Lingens vozr: je de (Zen ?errsn Yeicbskaxxlsr zu LrWÖedn, «th cilne weitere Förderung xk _ (_)Zm aa rue und rmö'xi un.: sr ei na . dtcnn mr aUe Beamke dcs RYCHI- WWÖK zu nehYß. am Gottes Abg. Dr. Lingens: Wir wol'ltsn mit dem Antra aus: syrechen, Haß nach _unssrer Usbsrzsugung für das WoFl und dle Zukunft des Retchs nichts ::othwendiger ist als Gottes Segen._ Den körxnen wir_ abs; nicht erwarten, wenn wir n1cht nut aklen umeren Kräm-n qxntreten für die Anerkennung und Beobachtung der göttlickqsn "Gebote; sie find die Grund- lage'dxr Ordnung und dir BUrgschast alles Wohlergehens. Vereintgsn wxr unsz dahcr_dar111, derResolution anzunehmen und dad11rch zu helfen. da[; das, was dre Resolution ausspricht mehr und mehr in umere Beamtenwelt eindringe. ' Abg. ])r, vo n Fr 999: Ich schließe mich diesen Aeu erun 11 an. Dex größere Theil ntxinex" poljtischen Freundße befYr- wortet'dre Resolution und Mrd Ulk dteselbe stimmen. ZNS YLsFUtdiM wird anJcnomÉnen. .;n , er in ung mit Wm tat. des Auswärt'i en _AthS wrrd der NackmragJZEtat um Etat für 1' /90 m.Hohe 110111950000 .“: mr Ma regeln zur Unter- druckung des Skxgvetxhandels und zum Schuß der d eutschen Jnxeremen 111 Oß-Afrika genehmigt. Betm Yejlxtär-Et.1xw1rd dte Novelle zum Militär- geseß, betreffend die Neuknldung zweier Armee-Corps genethigt. K [ K , M ' .“ ei dem apite „» NWS- inifterium“ ra t der Abg. Dr. Baumbach an, ob dle Verhandlungen wefgetß3 Für-

Yhn A. Kasson.

** m.Walter Phelps. Geo H. Bates. Edward B. Malet. Charles S. Scott. I. A. Crowe.

MunizWal-Ma islrat oll ausschließliche 5 . .

«"' «tsbaüeit in erstYr Instxmz über nile er- 6 Au Ctgarren fur das Pfund . ' . 'LFallohn?) WYHLTUJ der Nationalität beFen fü' dJ" * tYskäxffen zu Sportzwecken, in„ " en er er eßung von Ge en, er- r ;: . _. . . ._ . . . ordnungen und ReYalationen, welcsh? vo? dkfm Z; YFUYFFFFÖF ZZ? lequporo

. . . , , ! en = Rumzwalrath m eberemstnnm J mt titten Waareu und Güter mit Aus;

un Vors 'ften dieser Akte erla en tn1d voraus- JLsWFndaß die Strafe Geslsdbussze 'von zwei: nahme der vorgenannten, vom Werthe

sorge für die Angehörigen der Reservisten und Landwehrleute die in Friedenszeiten zur bun ein eo e ' nicht Szttxm AMluß gekommY sex,? *" g " werden“ "“'

aats- “nister pon er y du Vernois: - *_ ; Anfrage bei dem Rerchsamt des Innern ist mir mYUZ: Ml? _ ; worden, daß die Verhandlungen noch nicht zum AJsKlß'

Von de_n der Staatskasse zufließenden 'Ein- nahnxen find die Ergebnisse der Samoamschen Kopfsteuer, der von eingeborenen Samoanern gezahlten Licenzgebühren und aller andexen Steuern, welcbe außerhalb des Munizipalbeztrks ausgebraYt werden, für den Gebrauch der Samoam chen Regierung bestimmt und auf

zu suxhen und uns auf gleicher Linke mit demjenigen zu halten, der i ' -

was m Preußen _auf dem bezxicbnexen Gebiete geschehen wird. gebal;1 73110:neÉeteFetensasnnsLFenFZoBeamte zunachsx das Miklkkß"

Den Beamten geschieht dadurch ketnerler Schaden, denn selbst wenn wird also eine Sumn'te von 800 M [EWDurcb diese 800 Stellen

Fer Reichsrag ntcht nach den Wahlen bald zxxsammenneZen soUte sqn- Verfügung gesteUt zur" Aufbessexun F G "“l“ d“ V“"?altlzna zur

ern erst im Herbst wieder berufen werden wurde, so wurde 111th ua gtstellten Beamten. Ich kann Öse?ExxxxapxerTererYts "F FL; a na urt

Wege stehen, auch dann noch eiuen Nachtrags-Etat vorzulegen, Welcher noch genauer darlegen. Es soweit vorzubringen als ich es eben gethan

Aux TaÖaÉ fÜr Jas" Pfuitd.

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