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Bemerkungen. Die An aben der Einnahmen des laufenden Monats (001.3) sind mtt Vorbe alt näherer Festftenun , die Angaben für den entsprechenden Monat des verflossenen Jahre (001. 8) nach Maßgabe der inzwischen ersol ten FcüscßunJen ges ehen.
1) ml (301. 21. ,Die Bau änge betragt 8,614 eilen. Zum Be- triebe gehört noch dre Zweigbahn nach dem Saar afen bei Malstatt, 0,30 Meilen Zang, und einx epachtete, in Frankre ch ?elegenc Strecke von 0,64 Metlcn, so daß dre etriebSlänge 19,554 Me len beträgt.
') Dre Strecke :Northeim-Herzberg-r, 3,70 Meilen lang, ist am 1. Dezember v. I. und die Strecke »Herzberg-Tettcnbo-rna, 2,2 Meilen lang, am 1. August d. I. eröffnet.
' S3) Die Strecke *Wächtcrsbacky-Steénau-r, 1,8 Meilen lang, so wie dte trecke ;Fulda-Neulwfa ],8 Meilen lang, ist am 1.Juli o. J. und die Strecke *Steinqu-Ncuhoéa, 3,9 Mln. lang, am 15. Dez. v. I. eröffnet.
4), 5) u. “H chse Angaben enthalten nur'den preuß. Antheil.
7) An18. [pril V. I. ist die Strecke ;Opladcn-Mühlheim-c, 1,56 M. lang, am 1. September o. I. die Zweigbahn „Rittershauscn-Rem- scherd-„2,32 M. lang , und am 1. Dezember v. . die Strecke pMülhcnn;BcraiscbxGladbach-r, 1,24 Meilen lang, erö net. In der Gesatnnztlange rst dre gepachtete Strecke »Haucda-Warburga, 0,62 M. lang, mtt enthalten. *
8) Die Strecke »Raftenburg-Lycka, 10 so Meilen lan , ist am 8Dezbr. 13.3. eröffnet. 36 001.29. Inkl. 4,500,000Th1r. rioritäts- Stammaktien.
9, Von der pRechten-Oderufer-Bahna "ist am 15. Novbr. v. I.“
die ThalstreckexVo owska-Brcslaus, 16,92 M. lang, und am 26. Juli d. I. die Strecke » arnowiß-Beuthcna, 1,9 Meilen lang, eröffnet.
19) Die Strecke vCöslin-Stolp- der Hinterpommerschen Bahn ist am 1. Juli d. J. eröffnet.
") Die Strecke »Nordhausen-Tettenborn «, 3,3 Meilen lang, ist am s1.ßtLlugust d. J. eröffnet, und dem Betriebe der Hauptbahn hin- zuge e .
") ac! 001.11 11. 12. „Inkl. der Zweigbahn vBiendorf-Gerlebogfa.
1*") Es bexehcn sich dre Betriebs-Einnahmen auf 49,14 M., näm- lich auch auf ie erpacbtete Bahnstrecke pRoßlau-Zervsta. "
*? Die »Nordhauscn-Ersurter Eisenbahnee, 10,2 Meilen lang , ist am 1 . August d. I. eröffnet. .
15) Die Strecke »Neuß-Dürenc, 6,55 Meilen im Betriebe lang, ist am 1. September d. , eröffnet. ac! 001, 28, 29 und 30. Einschließ- lich der Bahn vCall- rierc.
16) Dic Betriebseinnahme bezieht fich auf die Strecke : rankfurt- Kehl und Frankfurt-Aschaffcnburga mit einer Gcsammtl nge von 5,55 Mcilrn, dagegen das Anlagekapital auf 3,29 Meilen.
") Dre Zweigbahn oRothenfru -Apenrade«, 0,91 M. lang, ist am 12. September v. I. dem Verkehr hergeben. Durch Uebernahme der ZlofteFrkugl-Schleswiger erctgbahn |el1t fich die Betriebslänge auf
,35 et en.
Landtags : Angelegenheiten.
Berltn, 23._Oktober. ,Die eren des Zustiz-Minifters l)!"- Leonhardt m der geftrrgen S1Yung des Hauses der Ab- geordneten hattrn folgenden Wortlaut:
_ In ,der Dtßkussion Über den Gescßentwurf in Betreff der Volljährigkeit, nach dem Abgeordneten Gottschewski:
„ Meme Herren! Ich halte mich verpflichtet, über die allge- memen Grfichtspunkre nnch zu äußern, aus Welchen der Herr Abge- ordnete fur"Elbtng dtc (HeseYvorlage angegriffen hat. Der Herr Ab- geordnete fur Elbing, hat bei seinen Argumentationen zur Grundlage genommen dtc Erwagung, daß die alten Provinzen mit Überwiegen- dcr„Seclepzal)l 1qu QUchratmcilenzal)l cin vorzugsweises Recht hattm, beruckficdttgt zu [em bet Rcfoxmrn der Geseßgean, namcntléch in Bezug auf dxc [)le nns_ beschafttgcnde Frage. Meine .Herren, dicser Standyunkt rnozdtc zu, emer gewissrn Zeit der rechte sein.
_ Drcse Zett tft dahm, ist dahin seit dem Jahre 1866 und kehrt nie Weder. Meme Herren, dre preußische ßgebung ist jekt hinge- Wtesep auf d1e„Gcschtchtc dcr Gescßgebung der großen Kulturfiaatcn uxrd msondrrhctt Deutschlands. Sie kann den Partikularismus nach ferner Scrtc dulden, Weder dcn Partikularismus der im Jahre 1866 cmvcrlctbxen, noch der altländischcn Provinzen. 1?Von dtcrem allgcmrmcn Standpunkte aus, den man einnimmt, wenn man dre Gesrßgcbung der Kulturftaaten Europas und chtschlnrrds betrachtet, meine Herren, ist es eine unum- gangltche Norhwrndtgkctt, daß, _ Wenn man überhaupt Einheit des Rcchtcs wrll', m chreff des kritischen Zeitpunktes dcr Volljährig- kcrt, man auf mchts grrtfen kann als auf das 21.Jah1'. Das deutscvc Rcckzt, das alte deytsche Recht kommt nicht insofern in Betracht, als es cmmgl bestand 111 Deutschland, sondern insofern, als es im größ- tqen Thctl Dcutschlands abgeschafft war und nun im Laufe der Zeit nch, tvtedcr Bahn gebrochen hat, indem es nicht allein in einer großen Rethe von Staaten Dcutschlands gilt, sondern auch in den Deutsch- land umgebenden Staaten. Dcr Herr Abg. von Elbing hat unter solchen Staaten auch noch Rußland genannt. Meine Herren, man sqgt, und der letzte Herr Abgeordnete hat das auch bcmerkt, dre Motive wären in Widerspruch. Ich finde das “gar nicht, finde uberhaupt, das; sehr mit Unrecht den Motiven Vorwürfe qe- macht rvcrdrn: denn die Motive sind nicht dazu- da, eine Gescßgcbuüg zu koxnmcntrrcn. Man sagt, es wäre ja in den Motiven cin Wider-
daß mit dem 21. Jahre die Voll'ähri keit eintritt ibr ader erst mit 24 Jahren volljährig 1werdTn. , daß dtese Motive auch Plak greifen würden Aber das Land Hadeln ist ja ein vielleicht viele “
jekt
Freilich ist es riaxkzlzt , für das Land “deln, ganz flemer Bezirk, von Welch
auses früher, nie etwas gehör en,
er xnir nur Einen Mangel zu haben, und dicser Man cl [» ' darm daß er in so Wenigen Worten fünf überflüssige enthäl?, MWT die orte: vim ganzen Veretche dieses Geseßcs- in dem ]
Wenn der Antrag gestellt Werden sol1te, würde ich gern damtt eixwerstandcn sein. Im Ucbrigen abcr, Mein .Herren, schemen mir“ dre Bedenken doch recht Weit zu gehen. Soc ZurrzeJKieécße finden mcht rechten Beifall, insonderheit nicht von Seite„
e en. .
, Meine Herren, die Juristen sollten eigentlich recht dankbar “ sem, Wenn ihnen so kurze Geseke vorgelegt wcrden. Denn es M;? ](1 dadurch das Vcrtrxaréen dec?) gcseßgebcndrn Gewalt
re na
diese Worte zu streichen, fo“
aligemeinen Grundsätzen Recht sprech", ('sagt, die berger der fiZIathec' * ! o ' ll , hter tn rcußen aufhäxt, großxährig rst, oder umgekehrt„ ob ein Bre» Fxr szrzßäßihgi ?Yt mixes) temcni1chtcmch ?rtß athhr'Jlt“,8 Fit dem 21, Jahre, c ] rge n errc . gaue iee'eenkcnmd ' hergeZchtZ WZ! site schxperilich sin Zetracht fo,m1in§n.d s so Wett er n rag u rgen an enommenw r 0 er ni t das der ?Oache nach'aufHeins heZaxts? s ck , &)th ' ann, meme erren, a man geagt es mü ten do no . schriften getroffen werdeq über die Vonährigkeits-Érklärém „ck YF ist em Punkt, der mtt dtcsem Geseke gar nicht im engern ZUYLMMM. hange steht. Ick hoffe, daß der geehrte Herr Abgeordnete, Welcher den Antrag gxstellt hat, fich benzogen fivden wird, ihn zurückzunehmen, Wenn ich erkläre, das; M der nachsten Sißung dem Hohen Hause ein, für sämmtltche L'andcsthetle, bestimmte Vormundschaftsordnung vor. gelegt_ werden erd. In dreser wird der richtige Ort zu finden sein um dre Sache zu, erledigen. * Ferner tft eme tratxfitorische Beximmung vermißt. nä_mltch folgenden ererfel: Wenn emand z. B. im Lande „Hadcln unt 18 Jahren yoüxahrig geworden ist und befindet sich jest im zwanztg„ en Jahre, wurd der Many wieder minderjährig? Meme Herren! Es rst exvrß möglich, daß spike Juristen zu solchen Korxtroversen sich ver eigen,“ ich glaube aber wirklich, daß R11: verständtge Smn sagen wtrd: das kann nicht zweifelhaftsein, daß 1 e der Geseßgebung picht wieder minderjährig wird. Sodann, meme Herren, hat man die Frage erwogen, wie es fich verhalte," i_yenn Testamente oder "
Man macht
diese F
herausgestrirben, Weil wir für gut bcfunde " ' Erwägung der Sache, daß eine solche Bestimmung höchß beden'chh er, und Weil man„mit gutem Grunde annehmen konnte, daß die xchter nach Verschtedenhett der JäUe auch das Richtige erkennen
würden: Der Entwurf hatte früher noch eine andere Bestim-
mung: er sdüte gurl, “den. Punkt regeln, ob ein minderjähriger Mann oder cmermrxdcrxährtge Frau, wenn sie fich verheirathen, die Rechte. der Vollxahrtgkrzt haben sollten oder nicht. Man hat auch dieser) Punfr, der gar tztcht i„n das Geseß gehört, herausgeschoben; in ahnlzchcr R1chtung_schtrlxt rekt der Herr Aba. Lasker einen Antrag htoncxn. Drcsrr bctrrfft ngmltch die Frage der Wirkung der Vonährig- kext m Betreff der väterltchrn Gewalt. -- Meine Hcrrrn! Diese bei- den lcßtcn Punkte und mrhrcre andere sind ganz außerordentlich Wich- tt'geJragen, rvclche von der Regierung geprüft worden folien und dtc threr Erlcdtgung entgcgcnsrhcrt werdcn, insoweit fie nirht in dem Vormundschaftsgcseße zur Erledrgung kommen solltcn. Ick möchte deshalb den „Hrn. Abg. Lasker bitten, daß er diesen Antrag zurückzöge. Wenn an Stelle des ]. April der 1. Zuli1870 gescßt Wrrdcn
auch nicht.
- Nach dem Abgeordneten Windthorst (Meppen):
Daß der Herr ngcordrrcte von Meppen fich auf dem glcéchen Stand- prznktc _brrvcgrn wurde, wu“ der Herr Abgeordnete von Elbing, war mzrxwetetcr mcht zjvexfelhaft, und daßcr drtgcseßt Schwierigkeiten und thr-crntssc drm Gcsryentwurfe bereitet, ist auch crklärlich. In welchem Zusammenhang:: steht denn die privatrechtliche Voljjädrigfeit mit der sogenanntxn, wenn :ck fie so nennen darf, politischen Großjährigfcit? In gar kcmrm Zusammenhang. Ein solcher Zusanmtrnhang bestand weder nn rönnschrn Rechte, noch besteht er in den neueren Gessß' grbungen. Der HerrAbgeordncte hat behauptet, Preußen sci aucvcin Kulturftqat. „Es schcmt bcmahe so, als wenn er damit habe sagen wollen, 10) hatte etwas Entgegengcseßtes behauptet. Natürlich habe rel) das mcht gethan, babe vielmehr gesprochen von der Gesch€chtc dkk „ Geseßqcbung m den großen Kulturstaatcn, insbesondere Deutschlands- das rst ganz etwas Andcrcs. Sachlich bemerkt mm der Herr Abge- * ordrretc von Medpex), zncm hätte mit dem 21. Jahre nicht die erfox- derltche Charaktcrfcfttgkctt. Ick frage dachcn: hat man fie denn mtt dem 24. Jahre, wenn man sie mit dem ], nicht hat? Wenn man
1vruch_,' man hade zuerst gesagt, es sei unthunlick) in den großen Prdvmzen, wo btslang das 21. Jahr gilt, den Voljjährigkcitstcrmin zurückzuschrauben auf das 24. Jahr. Meine Herren, das wird Jedermaxm axrrrkenxren. Fragen Sie nur einmal, was würde dre Rhcmprovmz, was würden die Elbherzogthümcr dam sagen, Wenn man _plößlick) erklären wollte: Euer Recht soll abgeschafft sein, rhr habt euch ganz wohl dabei befunden, -
auf einzelne Fällcfiebt -_ man hatviellricht einen unnü rn upillcn- so fanrt man fich lcrcht Schwierigkeiten machen und sach: dYser Man" i rmt dem 21._ Jahre noch nicht so weit, es wäre sehr aux, wenn der [W zum 24. Jahre unter Vornmndschaft ständk- Wtrd er denn aber xmt 24 Jahren charaktrrfcst sein? Und dann- nzeine Herren, Wir erklart es-sich denn, daß man in den großcn Gk“ btctrn, wo das 21. Jahr sert vielen langen Jahren als Großjährlß“
Fw eite Beilage
gegen die Rjch,
Person, Welche einmal volljährig geworden ist, plößlich im Wege _
so!!, so kann. ich Nichts dagegen einwenden,“ Für nöthig halte ich das *“
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- Zweite Beilage zum Königlich .A.-€** 249.
keitstermin bestanden hat, das aus dem Mangel der Charakterfestig- keit entnommene Bedenken nicht gehegt hat? Hätte maü dort gefun- den, daß Niemand oder nur Wenige mit dem 21ften Jahre charakter- fest wären, sollte man da nicht darauf gesonnen haben, einenwciteren Volljährigkeitstermin zu wählen? Oder will der Herr Abg. Windthorst etwa behaupten, daß die Charakterfeftigkeit in dem Gebiete des 00:16 0117116 natürlicher sei oder mehr angezeigt wäre, wie in dem deutschen Gebiete? Jchglaube nicht, daß er das thun wird. Er sagt dann, die Römer ätten auch die Zeitder Volljährigkeit auf 25Zahrc gescßt, und was beiden ömern richt'g gewesen wäre, sei auch wohl hier richtig. Die Sache verhält sich jedoch nicht so. Die Tutel, die Vormundschaft, endigtc bei den Römern mit dem 14. beziehungsweise 12. Jahre. Dieses war dasjenige Alter, welches für die Privatrechtsfähigfeit eines Rö- mers die entscheidende Bedeutung hatte, damit war Jeder handlungs- fähig, er hatte tsstameuti kaccio und konnte eine Ehe eingehen. Später hat man Ausnahmen yon diesem Grundsaße zugelassen, man hat verlangt, daß für gervtsse Rechtsgeschäfte minderjähriger Personen Kuratoren zugezogen Werden; bei den Römern bestand eine tutdla und eine ganz anders eartete cura; erst in Deutschland ist man dahin gekommen, eides zusamnwnzumrrfrn und die Vor- mundschaft auszudehnen bis zum 25. Jahre. Der Herr Abgeord- nete spricht ferner davon, ,daß wohlerworbene Rechte gefährdet Wären. Die sind gar mcht gefährdet. Wo wohlerworbene “Rechte in 2Frage: find, werden die Gerichte sie anerkennen. Dann hat der Herr bgeordnete darm? hingewiesen, wie wünschensrverth es ge- Wesen wäre, den Provtnztal andschaften Gehör zu geben. Ich glaube nicht, daß es 111 der Monarchie Üblich ist, die Provinziallandtage bei anz allgemeinen Gcseßen zu gutachtlichen Aeußerungen aufzufordern. nsonderheit ist der „Herr Abgeordnete besorgt für annchr, meine Erfahrungen smd erade enxgcgengeseßte. Es war ereits unter han- noverscher Herrschth, um, dre große Zwiespältigkeit in den kritischen ahren ?u vermetden, dre Abficht, das 21. Jahr zum allgemeinen olljähr gkeitstermine zu erheben. Darüber find Berichte gefordert, und mir ist nichts davon bexannt geworden, daß jene Absicht zu er- heblichen ZWeifeln geführt hatte.
-- Ueber den Antrag des Abgeordneten Dr. Ebern), be- treffend die Kompetenz der Schwurgertchte für polnische Ver- brechen u. s. w., nach dem Abgeordneten Dr". Eberty:
Meine .Herren! Geßatten Sie mir, daß ich sofort zu dem Antrag Stellan nehme, und zwar geg en den Antrag. Ich lasse ganz dahin- kxeftellt Hein, ob der Inhalt des Antrages ganz oder theilweise vom egislativen Standpunkte aus fich empfiehlt oder nicht. Ich erkläre mich aus dem ganz einfachen Grunde gegen den Antrag, weil ich es nicht für zulässZ, oder, Wenn Sie lieber wollen, aus politischen Grün- den in hohem rade für bedenklich erachte, daß die Landesgeseßgcbung vor eht in dieser Rechtsmaterie. Zu dieser Erklärung beftimmt mich selb verständlich die Rückficht auf die Reichsgeseßgebung, die wahre Achtung vor der Reichsgeseßgebung, Welche sich nicht durch bloßeWorte, sondern durch Thaten bekundet. Dic Reichsgeseßgebung muß noth- Wendig freie Bewrgung haben. Man bereitet aber der Reichsgeseß- ebUng Hemmnisse und Schwierigkeiten, wenn man ihr Präjudize Schafft, und je mächtiger ,ein Staat, je wichtiger die Rechtsmatcrie ist, in Welcher derartige Präjudize geschaffen Werden, um so mehr ist die freie Bewegung der Reichsgeseßgebung gefährdet. Meines geringen Erachtens muß in diesem Punkte, wie dre Königlich preußischr Regie- rung, so auch die preußische Landesvertretung den Regierungen der übri en Bundesfürsten und den übrigen LandesgescßgebunYen aks Mu er vorleuchten. Meine .Herren, ich behaupte gar nicht, aß die Landesgeseßgebung in einer Rechtsmaterie, welche zur Kompetenz der Reichsgexeßgebung gehört, gehindert wäre, vorzugehen. Unbedingt ist das nich der Fall, es kommt vielmehr Alles auf die Umstände an. In dieser Beziehung kommt aber in Betracht einerseits, die Ausficbt auf ein Vorschreiten der Reichsgeseßgebung bestimmt oder unbestimmt, nahe oder fern ift , und andererseits, ob für das Vorgehen der Landesgeseßgebnng überhaupt ein praktisches Bedürfniß spricht, oder etwa nur ein theoretisches, und dann, Wenn man ein praktisches Bedürfniß anerkennen will, wie stark dieses
raktische Bedürfnis; ist, ob es ein anßerordcntliches praktisches Be- ürfniß ist, d. h. ein solches, welches auf öffentlichen Interessen beruht. In allen diesen Richtungen liegen nun für den Antrag diepAussichten schr ungünstig. Ich will einmal zugeben, obwohl das 1a auch be- |ritten werden kann, daß der Antrag einem praktischen Bedürfniß Rechnung trage, so Wird man doch nicht anerkennen können, daß der Antrag getragen Werde durch ein außerordentliches praktisches Interesse, welches, Wenn nicht befriedigt, die Staatsinteresscn gefährdet. Es kommt also nur darauf an, Wie es denn mit der Ausficht auf das Vorschreiten der Reichsgeseßgebung steht. Nun ist soviel ganz geWiß, daß nach den auödrücklichen Worten des Verfassungsgeseßes dre Re- gelung des Strafverfahrens zur Kompetenz der Retchsgeseßgebung gehört. Auch ist Ihnen bekannt, meine Herren, daß in der vorleßten Srkungsperiode der Reichstag beantragt hat, daß ausgearbeitet und vorgelegt würden Entwürfe eines Strafgeseßbuchs prozeßordnung. Es ist Ihnen ferner bekannt, daß der Herr BundeSkanzler zuvörderst den Entwurf eines Strafgeseßbuchs hat ausarbeiten lassen,“ es ist Ihnen aber schwerlich bekannt, daß nach Veendigun der Bearbeitung des Entwurfs eines Straf- Öeesekbuches der „Herr €23undrskanzler unterm 12. Juli d. J, denJuftiz- inister ebeten hat, die Ausarbeitung zu veranla en. Sofort nach dem Eingange dieses Schrei
und einer Straf-
einer Strafproßeß-Ordnung
ens find in
Sonnabend den 23. Oktober
Prrußischen Staats - Anzeiger. 1869.
etroFen, und seit
dieser Beziehung die erforderlichen Anordnungen mehreren Monaten wird bei der Ausarbeitung es 5ntwurfs der Strafprozeß - Ordnung eifrigste Thätigkeit entfaltet Ist Ihnen dteser 'lehte Umstand unbekannt gewesen _ ich muß das annehmen, denn tch habe denselben in öffentlichen Blättern weder erörtert, noch auch nur angedeutet gefunden -» so kann ich mir denken, daß viele der Herren, Welche den Antrag untcrstüßt haben, ihm jekt diese Unter- ßußunß versagen_werden, und daß vielleicht selbst der Herr Antrag- steUer tch qemüßtgt sieht, seinen Antrag zur Zeit zurückzuziehen.
_ Nach dem Abgeordneten Lenk:
. ck kann selbstmrständlich eine solche Versicherung nicht ertheilen, W e der Herr Abg. Leut als wünschrnßwerth hingestellt hat, denn wze der Entwurf ausfallen wird, kann ich in diesem Augenblicke nicht wxsscn, zumal da der Entwurf, bevor er an den ReichStag elangt, wxrhrschemlich komrmffartsch wird geprüft n'erden. Uebri ens Zehe ich mrt dem Herrn Abg. Lent nicht auf gleichem Standpun te, denn ich wünsche gerade,; daß die Reichsgeseßgebung frei sei, ich wünsche durch- aus nicht, daß trgend eine Landesvertretung Deutschlands dem Reichs- tage sage: so sollst du es machen, oder: wir wünschen, daß es so ge- _ macht werde. Mxt demselben Rechte wie Sie hier beschließen, was Ihnen erwunscht rst, kann eine andere Landesvertretung beschließen, was Ihnen nicht erwünscht ist.
Wenn da von Verschiedenen Seiten, von der einen Landesvertre- tung diese und von einer andern wieder andere Anfichten geltend ge- chht werden, so finde ich dadurch die Reichsgeseßgebung in ihrer freien Bewegung gehindert. Uebrigens mache ich darauf noch aufmerk- sam, daß die Sache auf das Schleunigste gefördert werden wird ,' sie muß schleunig gefördert werden aus dem einfachen Grunde, weil meines Erachtens die Civilprozeß-Ordnung, die Strafprozeß-Ordnung und die GerichtSverfassung an einem und demselben Tage ins Leben treten müssen. Diese Geseke stehen im engsten Zusammenhange. Die Strafprozeß-Ordnung wirkt auf die Organisation in gewaltiger Weise ein. ck mache nur aufmerksam auf die Frage, ob die Berufung in Streitigkeiten zugelassen Werden soll. Je nachdem man die Frage be- “Hrleht oder verneint, bekommt man eine ganz andere Organisation.
[so in dieser Beziehung brauchen Sie mcbt Noth zu haben. Die Strafprozeß-Ordnung wrrd eben so rasch gefördert werden, wie das Strafgeseßbuch. _ ,
- Nach dem Abgeordneten 01". Vrrchowx
Herr Präfident! Ich habe mich deutlich und klar genug über den Standpunkt ausgesprochen, den ich zu dem Antrage einnehme," in dieser Beziehung dem leßtcn Herrn Redner etwas zu erwiedern, halte ich nicht für nöthig,“ ich stehe zur Reichsgeseßgebung auf einem ganz anderen Standpunkte als er. „
Ich möchte mir nur einige kurze, mehr persönliche Bemerkungen erlauben. Ich habe mich zur Sache überall nicht ausgesprochen , will das auch nicht, und ihm es aus prinzipieljen Gründen nicht. Ich habe mit feinem Worte angedeutet, -- gegenüber dem Herrn Abge- ordneten Lent, _ daß ich gegen den Antrag wäre.
Nur einen Punkt berühre ich noch. Der Herr Abgeordnete ])1'. Virchow hat bemerflich gemacht: die Sache würde wohl recht lange dauern,“ es scheine auch jekt so mit der Bundes- kommisfion für das Strafgescßbuch zu geben, die Kommisfion habe erst neulich aufgefordert, Material einzuschicken. Es ist dieser Vorwurf oder Tadel so unbc ründct, wie nur irgend etwas sein kann. Die Kommission ist erst seit em 1. Oktober zusammengetretcn, meine Herren. Wenn die Kommisfion -- ich Will hier nicht sagen, wie weit
te in ihren Arbeiten vorgerückt ift _ jene Aufforderung erlassen hat, wie kann man der Kommisfion daraus einen Vorwurf machen? wie kann man vermuther., Wenn man fich nur einigermaßen nach der Sache erkundigt , daß die Kommisfion nicht mit äußerstem Eifer vor- geht. Sie werden wohl finden, daß zur Zeit, wenn der Reichstag zu- sammenkommt, die Sache reif sein wird. Wenn aber die Kommis- fion gebeten hat, man möge ihr nur Material zusenden, man wolle das prüfen, und wenn fie das aus dem Grunde gethan hat, weil fie zu der Annahme Veranlassung hatte, daß Material zurückbehalten werde in _dem Glauben, es könne nicbt mehr berückficbtigt werden,. weil die Kommisfion die betreffende Materie schon erledigt babe - so, meine Herren, folgt daraus nur für die Kommisfion, daß fie eifrig bemüht ist, verschiedene Stimmen zu hören und danach ihr Urtheil zu berichtigen. Das verdient in keiner Weise einen Tadel oder auch nur die Andeutung eines Tadels.
«*.-„W
Die Arbeiten der historischen Kommission bei der K. bayer. Akademie der Wiffenschaften.
München. In den Tagen vom 29. September bis 4. Ok- tober d. Js. hielt die historische Kommission ihre ftatutenmäßige Plenarvnsammlung. Vor 10 Jahren, am 29.Scptember 1859, hatte die erste Plenarversammluna stattgefunden. Beim ersten dieKjährigen Zusammentritt der Kommission steUte dedbalb der Vorfißende, Geheimer Regierungs-Rath von Ranke aus Berlin, die in den vergangenen 10 Jahren voliendeten dder begonnenen Arbeiten derselben in ihrem Fusamrxnnhange untcr emqnder dar. In dem lcßtverflossrncn Jahre md, tyre aus dem Geschäftsbericht des Sekretärs, des Professors vo'n Gresebrecht m Munchen, zu ersehen ist, von den durch die Kom- mrston herausgegebenen Schriften in den Buchhandel ekommen: 1) eutsche Rerchstagsakten. Bd. 1. enthaltend: Deutsche cichstags- aften unter K. Wenzel: Erste Abtheilung 1376-1387. Herausgegeben
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