1869 / 255 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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bierselbst zur Eiqficht offen. Lieferungsofferten mit Angabe der Preis- forderung sind [ckck

zum 13. Nowember or., Abends 6 Uhr,

frankirt und versiegelt mit der Aufschrift »Submission auf Lieferung von Güterwagen- an uns einzusenden.

“Stettin, den 25. Oktober 1869. , Djirektorjum der Berlm-Stettmer Elsenbahngesellschaft. Freßdorff. Zenfc. Stein.

(370?ck Oberschlesische Eisenbahn.

ie Lieferung nachftehend aufgeführter, für den Betrieb der Werk-

stätten zu Breslau und Stargard pro 1870 erforderlichen Materialien,

Wexzkzeuge :e. soll im Wege der öffentlichen Submisfion verdungen

wer en: diverses cjval tes und geschmiedetes Eisen, Guß-, Gußfeder- und SchweißsLahl, upfer, Antimon, Zinn, Blei, Zink, diverse Bleche und Draht, diverse Bohlen und Bretter, Holzkohlen, Leder, Gummi- waaren, Seilerwaaren, diverse Manufaktur-, Leinen- und Posamen- tierwaaren, Oele, Farben, Chemikalien und Droguen, Glaswaaren, diverse Eisen- 2c. und KurZWaaren, Stuhlrohr, diverse Vorraths- stücke, als: gußstählerne Evolutenfedern, Siedcrohre, Kupferrohre, Bufferstoßsiangen und Bufferhülsen; endlich diverse Werkzeuge und Gerätbe als: Feilen, Borstwaaren und Hammerstielc.

Die Öfferten sind mit der Aufschrift:

“Submission zur Lieferung von Werkstattmaterialiena versehen, bis zum Submissionstermine am

reitag, den 19. November or., Vormittags 10 Uhr, ver elt und portofrei an das Bureau des Unterzeichneten, - auf dem berschlesischen Bahnhofe hierselbß, _- einzureichen, wo dieselben in GegenWart der persönlich erschienenen Submittentcn eröffnet wer- den sollen., Später eingehende Offerten bleiben unberücksichtigt.

Die Lteferungsbcdingungcn mit speziellem Nachweis der zu lie- fernden Materialienquantitäten find im Centralbureau der Königlichen Direktion der Oberschlefischen Eisenbahn und im Ober-Maschinenmeißer- Bureau zu.Breslau, sowie bei dem Maschinenmeißer Kielhorn in Stargard emzusehen, auch werden Exemplare derselben auf portofreie Gesuche mitgetheilt.

In, den Werkstatts-Magazinen zu Breslau und Stargard ist zu- glexchleu: Sorttment Proben der zu liefernden Materialien zur Anficszt au ge eg .

Die den Bedingungen beigefügten Material-Nachweisungen sind als Formujlare für d1_e abzugebenden Offerten zu benußen. Offerten, zu denen dte , u. Bedmgungen seitens der Offerenten nicht entnom- men find, ble: en unberuckfichtigt.

Submittenten, xvelche binnen 6 Wochen nach dem Submissions- Zerthtkcinen Besche1d erhalten, haben ihre Offerten als abgelehnt zu

era en.

Breslau, den 27. Oktober 1869.

Der Ober-Maschinenmeifter dF Oberschlefisckzen Eisenbahn.

Grtmmer.

. Rheinische Eisenbahn. Die Lieferung von 6 Stück doppelt gekuppelten Personenzug- Maschxnen bis 1. August 1870 soll verdungen werden.

Dte Bedingungen und Zeichnung sind aus unserem Centralbau- Buxeau hier,„Trankgasse Nr. 23, gegen Erlegung von 3 Thlrn. Ko- ptalten zu beztehen und Offerten ebendaselbft bis zum 17. Novem- ber (:1'. einzuretchen.

Cöln, den 25, Oktober 1869. Die Direktion.

[3702] Westfälische Eisenbahn.

Am DienftaVerFaußöcleken :MabterialsÖ U , , en . ovem era. 1: sollen „im htesigen Öcrkftätfenhofe: , h Morgens Erne auSrangirte Lokomotive, vier ausrangirte Tender; 9 Stück Pam fpumven 5 Stück 5838 de. gußeiserne Lokomotiv - Cylinder, 3 S1 ck 6600 fd. fupferne euer asien, 8 Stück 11,710 Pfd. Loko- motw- und ,agenkachsen, ;Stück 23,300pfd, Schaalengußräder; 43,570 fd.sclxnuedeexserneRadscheibcn, 14,190Pfd.schmiedeeiserne Rad- sierne m tgußetsernen Naben, 1950 Pfd. gußciserne Räder, 16,600 PfdGuß- sighlbandagxn, 91-800 P d. Eisen- und Puddxlüahl-Bandagen,68,200 Pfd. Elsendrehspahne, 3,700 fd.Eisenblech und Kesseltheile," 143,300 Pfd.Guß- Ztsenbruch,“ 77,160ePfd. Schroteisen,“ 18,000 Pfd. schmiedeeiserne Roftstäbe; 25,000 Pfd. gußetserne Roststäbe; 14 700 Pfd. schmiedeeiserne Siede- Rohre ynd 450 Pfd. desg[.Abfä[le,' 7142 Pfd. Federgußstahl; 7350 Pfd. §SchWL1Yahl7 2850 Pfd. Gußftablscbrot," 1000 Pfd. eilenstabl; 2000 Pfund lasabfall, 1450 Pfd. Gummiabfall, 95 fd. Kupferrohr, 200 Ede. Messingabfall, 36 Pfd. Messingblech, 150 Ellen Plüsch,

en Wagentuch und verschiedene andere Gegenstände als Wagen- '

fensterrahmen und Gardinen, Polsterrahmen, Springfcdern, Polsterabf Goldleisten, Kisten und Fässer, Schleifsteine, Blei- und Kompost„o bämmer, Zandbeile, Kneif- und Drahtzangen, Spi - und Tasterzi' Meißel, temmeiscn, Feilkloben, Schraubenschl ssel, Löffewob“ Hobel und Hobeleisen, Gewindebohrer und Backen, Bindeketten, V hänge- und Einsteckschlö cr, blccherne Eimer, Oelfannen, Schauf Laternen, Lampen und ignalflaggen, öffentlich auf Meistgebot g sofortige Baarzahlung verkauft werden. " Die Bedingungen smd in meinem Büreau einzusehen undg Erstattung der Kopialien auch in Abschrift zu beziehen. Paderborn , den 27. Oktoher 1869. Der Königliche EYxtlblahns-Maschinenmeister. 1 te .

[3700] HannoversZFStTLFfZ“-Eisenbahn,

»I. -

Es sollen die gegenwärtig auf den Bahnhöfen

Göttingen lagernden alten Materialien, als: circa 87 Centner Kupfer, '

» 83 » Mesfing, » 3 » Zink- und Zinlblech, » 430 » Eisenblech, » 1446 » Schmiedeeisen, » 111 » 1e(i)ser111T (Ziexerohre, darunter 50 in Längen 1),

..... u ,

» 2103 » Drehspäne von Eisen und Stahl, » 1245 Gußeisen, » 709 » Gußz, Feder- und Werkzeugstahl, » 52Z » gußerserne Bohrspäne,

zu Hannover u

ermäßigten Klasse 6. Einzel- Wagen-

“3 . pr

»

Radreifen von verschiedenem Material,

12 » 54'9/12 laufende Jus; Stablschienen, zu H,

stucketz Profil (3. 3 ZH Fuß lang,

» 275 » 25 eiserne Achsen mit Speichenrädern, gu _ ctsernxn Naben und eisernen Bandagen,

» 297 » 25d erserne Achsen mit gußeisernen Speichen

ra ern,

» 168 » 35 Paar Radfterne mit schmiedeeisernen Speich

und gußezxernen Naben ohne Reifen,

» 275 27 Paar adfterne mit schmiedeeisernen Speiche

gußetsernen Naben und Puddelstahl-Reifen,

» 36 » 4 Paar gußetserne Speichenräder von den Achsen

» 24 » 2 Tenderachsey mit gußeisernen Speichenräden

» 67 » FTP chGumZZn, FarZMteZÉ s]]dCUZtÉer Tender

an e, W un 0 ne ien ra - iralen

10 Stüch,alte Dampfpumpen, h p ,

1 alte hölzerne Drehscheibe für Güterwagen,

1 alte ezserne Bockwindc,

1 auF hölzernen Rahmen und Rollen ruhender Lauffrab m1t doppeltem Vorgelege und Ausrückung von 60 Cent n'er Tragkraft,

2 ?öälßerne auf Rollen laufende Untergestelle für Roll ]: ne 2c.

im Wege der öffentlichen Submission verkauft Werden. Die Offerten find portofrei und versiegelt mit der Aufschrift: „Offertx auf Ankquf von Materialien-Abgängen 2c.« bis zum Submrssionstermme am Dienstags, * den 16. Noyember 1869, Morgens 10 Uhr, an den, Untexzeachneten einzureichen.

Dre Bedxngungen liegen im Bureau des Unterzeichneten, sowie auf den Seatwnen Hannover, Minden, OLnabrück, Lehrte, Bremen Harburg, Uelzen, Göttingen , Cassel und Wunstorf zur Einsicht au und jverden auch auf portofreie an mich zu richtende Schreiben gegen Zahlung von 5 Sgr. pro Exemplar mitgetheilt.

„Hannover, den 26. Oktober 1869.

Der Ober-Maschinenmeister. K. Schäffer. Yerschtedene Bekanntmachungen. Nrederschlesisch-Märkische Eisenbahn. „„ Tartf-Ermäßigunq. . ab “Fukhdille exytaßtthZ ?ariÉflasZen K.Kunf? 13. tritt vom 27. d.sMlLZ- em e wex e erm tg er ari in ra na Wel em bei ie" Weise die Fracht beträgt ,für (Hüter der , ck ck p exmäßigten Klasse 11. Etnzel- Wagen- Berl'n Sorau 7 Ut10 f l5asdun5g' 6 gilt 1 - .. gr. p. r. . r. Hausdorf 7 » 10 » 5 5 If s?» K,!)hlfUl'th 7 » ]0 » 5 5 » Lregniß.. 11 » 7 Breslau. 13 » 7 » 9 Görliß.. 8 » 2 » 5 4 5 7

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. im Tranfit- verkehr,. 6 » Lauban. 7 » 10 »

» Hirschberg 10 2 »

» Altwasser 12 » 7 »

2x ]

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8211» »

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Vollständige Tariftabellen find auf allen unsern Stationen eian“

sehen, nag) eimgen Tagen auch käuflich zu haben. Berhn, den _25. Oktober 1869. Kömgltche Dtrektion der Niederschlesisch-Märkischen Eisenbahn-

vas Ubomement „beträgt ! Thlr. für das dierteléahr,

Jnsskjkonspreis Mr den Kaum einer Dtmkzeile xz Sgr.

Königlich Preußischer

Alle pos-Anßalun des Jn- und Auslandes ne en SeßeUmJMcu, für Ecklin die edition du " isl. preußischen Staats-Anzeigm: Behren-Straße Nr. sa, Ecke der Wilhelmßraje.

W

Anzeiger.

„(272 255.

Se. Majestät der-König haben Allergnädigsk geruht:

Dem bei der_ Könißlichen Gesandtschaft in Statt art be- schäftigten Kanzle1 oRat Knaß den Charakter als eheimer Kanzlei-Rath beizule enz ,

Dem Geheimen egtstratyx bet dem Mmisterium der geist- lichen, Unterrichts- urzd Medtzmal-Angelegenheiten Christian Carl Theodor-Wetsc den Charakter als Kan lei-Rath,“ und 1324? Den bei dex Ober-Rechnungskammer angeste ten Geheimen Rechnts-Revlsoren Schuster, K0ch, Hoy er und Gröbler den Charakter als RechnungZ-Rath zu Verleihen.

Norddeutscher Bund.

Des Königs Majestät haben im Namen des Norddeut- schen Bundes Allergnädigst geruht, den bet dmeechnungshofe des Norddeutschen Bundes an estellten Geheunen Rechnungs- Revisoren Theitge und Nich?e den Charakter als Rechnungs- Rath zu verleihen. '

Vertrag zwischen dem Norddeutschen Bunde und dem Groß-

herzogthum Baden, betreffend Einführung der gegenseitigen

militärischen Freizügi keit. Vom 25. Mai18k69.

Se. Majestät der König von Preußen, im Namen, des Norddeutschen Bundes und des Großherzogthums Hessen emer- seits, und Se, Königliche HOhUt dcr Großfherzongon Baden andererseits, gelsitct von dem Wunsch?, 0511 “beiderßlttgen Staqts- angehörigen die Erfüllung ihrer Mxlttaxdtenftpfltcht zu erlexch- tern, haben, in Erwägung der Uebexemft1mmung, welche bezug- lich der Verpflichtung zum Kriengtenfte, dcr Ersayaushehung, der Bewaffnung und der Ylusbtldung der Trnppxn zwüchxn dem Norddeutschen Bunde und Baden im Allgememen_ bcretts besteht, bkziehungsweise in devacxftexlung begriffen 1ft,xden Abschluß cmes Vertrages Über dle Einführu'pg 0er gegense1ttgen 111ilitärischen Reizügigkcit beschlossen und fur dtesen Zweck Be- vollmächtigte ernannt, und zwqr:

Se. Majestät der Kömg von Preußen:_ Allerhöchstihren Obersten und Abthexlungschef im, ngs- Minifterium Carl von Karczewskt und Allerhöchstthxen Geheimen Regierun s-Rath und vortragenden Rath 1111 Bundeskanzler-Amt obert Victor von Puttkamer,

Se. Königliche Hoheit dcr Großherzog von

Baden: , 'Allerhöcbstihren außerordentlichcn Gefandtxp und ,bevollmäch- tigten Minister Hans Freiherxn von Turckhetm x_md „zu dSeffenb Unterstüßung Allerhöchstthren Hauptmann Hetnrtch

U von rTzethcn Bevollmächtigten, unter Yom Vorbehalte Ratifikation, folgender Vertrag angschlosstn tft: _ ,

Art. 1. Badische Staatsangehörxgß sind berechtigt, muer- halb des Bundesgebiets, und Angehortge des „Norddeutschen Bundes in Baden sich der Musterung zu untcrztehen.

Die Entscheidung der musterndennErsaß- (Aushebungs-) B?b'o'rde, sowie die darüber ordnungsmaßig qus estellten Aus- wxise haben die gleiche Geltung, als wenn dre estellung vor d1e heimatYliche Ersaß- (AusZebunng Behörde erfolgt wäre.

der

Art. . Es steht badichen Sxaatsangehörigen ,fret, tm Norddeutschen Bunde, bez. ngehört xn des ]eßtexcn nn *Groß- herzogthum Baden ihre aktive lettärdtcnftpfltcht mrt der Wirkung abzulcisten, daß sie dannt der Verpfltchtung zum

aktiven Dienst in ihrem Heimathßaat genügen.

Berliä, Sonnabend den 30. Oktober Abends

1869.

Dieselben werden dahei in aUen militärischen Beziehungen wie eigene Landesangehörtge behandelt. ,

Art. 3. Die im Vorstehenden (Artikel 1 und 2) erwähnten Berechtigungen finden auch Anwendung auf das Großherzog- thum Hessen, südlich des Maly, dergestalt, daß Angehörige des leßteren in Baden und badtsche „Staatsangehörige im Groß- herzogthum Hessen, südlich des Mam, sich der Musterung unter- ziehen, beziehungsweise ihreMilitärdxxnftpflicht ableisten dürfen.

Art. 4. Die Musterung derjenigen Militärpflichtigen, welche von der Berechttgung des Artikel 1 Gebrauch machen, erfolgt nach Maßgabe der bezügltchen Geseße und Verordnungen desjenigen der kontrahirenden Theile, vor deffen Ersaß- (Aus- hebungs-) Behörde dieselben stch stellen. _

Gesuche um Zurückstellung oder Befte1ung vom Militär- dienst bleiben jedoch stets der Entschetdung der heimathlichen Ersaxz- (AuZhebungW Behörde vyrbehaltxrz.

DeSgleichen steht le terer d1e defimtwe Entscheidung über solche Angehörige des orddcnutschen Bundes beziehungsweise des Großherzogthums Hessen sudltch des Mam zu, die zwar nicht zum Waffendienst, jedoch zu sonsttxzen militärischen Drenst- leiftungen fähig find, welche ihrem burgerlichen Berufe ent- s rechen.

13 Art. 5. Während der Dienstzeix unterliegt jeder Militär- pflichtige den Militärstrafgeseßen desjenigen der kontrahirenden Theile , in welchem er dient.

Deserteure, welche in ihrem Heimathstaat betreten werden, sind daselbst wegen der Dersertion sowohl, als etwaiger an- derer damit zusammenhängender Militärlscher Vergehen nach den Geseßen des Heimathstaates zu heftrafey.

Art. 6. Nach vollendeter aktwer Dtenfizeit erfolgt der Uebertritt zur Reserve des Heimathstaates. .

Art. 7. Ein Ersaß der durchE'mstellung „eines Militär- pftichtigen auf Grund des Artike1 2 gegenwärjtgen Vertrages entstehenden Kosten Seitens des Heimathftaatesjmdet nicht statt.

Nach Maßgabe der Gr.]eßgebung deLjemgen Staats, in welchem die Dienstpflicht abgeleistet wird, werden auch etwaige Invalidenpcnsions-Ansprüche geregelt. , .

Ebenso fällt die Zahlung der Pension dem vorbezc1chneten Staate zur Last , ohne Rückficht darauf , _ob der Invalide in der Folgezeit seinen Wohnsiß in das Gebtet des anderen der beiden kontrabirenden Staaten verlegt., _

Art. 8. Die zur “Ausführung dteses Vertrages erforder- lichen Bestimmungen bleiben besonderer Vexeinbarung zwischen dem Bundespräfidium und der Großherzognch badischen Regie- rung vorbehalten. , , ,_

Art. 9. Geßenwärttger Vertrag soll1n1ldtnog11ch| raufz- zirt und die An wcchselung der RatifikatronJ-Llrkunden spa- tcstens bis zum 31, Oktober 0. in Berlm bewxrkt werdcn.

Derselbe soll vorläufig bis zum „1. Oktober 1870 gelten und von gedachtem Zeitpunkte ab weiter von Jahr zu Jahr verbindlich bleiben, sofern nicht eincrdder kontrahlrendc'n Theile dem andern sechs Monate vorher dte Absicht „kund gtebt, „den Vertrag aufzuheben. Für den Fall dex M-thlmachung emes oder beider der kontrahircnden Thetlc tritt fur dre Dauer der- selben der gegenwärtige. Vertyag außer Kraft. , _

Es behält derselbe xcdoch nyaU derthfkunßtgyng sowohl, als der Mobilmachung,“ für d1e1enxgen Mtlttarpfttchngcn, welche auf Grund der im Arxtkel 2 gewahrten Berechtigung zur Zett der Aufki'mdigung [Jeztehungswetsq Mobtlnzachung bereits in Erfüllung irer aktiven Dtenstpfltcht begriffen smd, bis zur Vollendun er leßterey seme Geltung.

So ge cheben Berlin, den 25. Mar 1869.

v. Karczewski, v. Puttkamer. v. Türckheim. (13, 8.) ([.. 8.) (l,. 8.)

Seyb. (1„. 8.)

524?