1869 / 280 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

sein, für deren Führung die Provinzial-Synyde selbst zu sor en bat. Wegen der erforderlichen Mittel is? nur auf die Kreis-Synoda Rassen und mittelbar auf die Kirchcnka cn oder bet dcrrn Unvermögen auf die Gemeinden zurückzugeben denen an „lcßter “e“.tclle, nachdem die Kirche diese Organisation cmpffangen bat, die Aufrechtbaltung derselben als einer zur Erfüllung ihres eigenen Zwecks erforderlichen Einrichtup , obliegen wird. Aus der Vctatbung der Kreis - Synoden über“ die : Materie sind zahlreiche Stimmen hervor etreten, welche die Deckung der Synodalfoften ganz oder zu einem Thx lc von Seiten des Staats in Anspruch nehmen, die einen aus rechtlicher Verpflichtung, die andern aus Gründen der Billigkeit. Wie es hiermit sieht, ist bereits in den Motiven des den Kreis-Synodm mitgethxilten Proponendi der Syno- dal-Ordnung angedeutet,“ drr Epangcltsckve „Ober-Kirchenratl) hatte damals bereits und hat seitdem 1v1cderh9lt bet den Staatöbehörden auf das Dringendste sich um Erlangung cincr Subvention zu den St)- nodalkosten bemüht, ist aber unausgcscßt einer runden und prin- zipieUcn Ablehnung begegnet, indem weder eine rechtliche Verpflichtung als bcßchcnd anerkannt, noch die „geltend gemachten Billigkeitsgrüyde, gegenüber der Thatsache, daß die beiden westlichen Provinzen ihre Synodalkosten selbst aufbringen und auch Hannover dies zu thun hat;), als zutreffend erachtet worden find. Ob aber auch in dieser Hinsicht noch cm*as Weiteres geschehe und in welcher Weise die Frage zum Austrag gebracht werden mag, es wird nicht gezögert werden können, mit der Einrichtung der Synodal-Institutioy zugleich 'die Organisation der Synodalkassen vorzunehmen und die Grundsäkc, nach denen die Aufbringung ihres Bedarfs erfolgen soll, „zu fixiren. Unumgänglich ist damit die Aufstellung einer Matrikel zu verbinden, welche es möglich macht, die einzelnen Wahlkörpcr nach ihrer Leistungsfähigkcit für den Gesammtbcdarf zu belasten, da, wenn eine jede Bezirks- resp. Kreis-Synode isolirt dieKostcn für ihre Deputirtcn aufbringen sollte, für die vom Synodal-Ort entfernten Distrikte eine übermäßige Beschwcrung, für die Grmcrinden am Sy- nodal-Ortc selbst, die als große Stadtgemeinden meist eme bedeutende Leistungskraft befißcn, cine ungerechtfertigtc Erleichterung oder völlige

Entlastung fich herausstellen würde. Für die Vorarbeiten zur Auf--

stellung der Mairikcl wird die Betheiligung der Kreis-Synodcn in Erwägung kommen, zumal von der Beschaffenheit der Matrikel und der dazu erforderlichen Materialien eine Rückwirkung auf die Aufbrin ung der Kreis-Synodalkosten sich ergeben wird. Es wird abei vornehmlich auf Festßellung der Steuerkraft der Gemeinden für direkte Staatssteuern ankommen, dann zu entscheiden sein, ob dxrsclbcn dcr Reincrtrag dcs Kirchenvermögcns odcr Wenigstens der jährliche Ucberschuß dcr Kirchenkasse hinzuzu- seßcn, und in Welcher Weise Zugleich auf die Scelenzahl und be- sondere Verhältnisse der (Hemi) nden zu rücksichtigcn sei. Für die Erörterung dieser Verhältnisse 1111 Einzelnen Werden, wenn die allge- meinen Grundsäße durch die Verhandlungen der außerordentlichcn Provinzial-Synoden fxftstehexi, die nächsten Kreis- und Bezirfs-Syno- den eine sehr Wesentliche Hiilfe leisten können. Um die Höhe der zu erwartenden Kosten qnnähernd zu veranschaulichen, sci endlich die frühere Anführung Wiederholt , daß die Kosten der letzten Rheinischen Provinzial-Synodc, gebildet von 26 Kreis-Synoden dnrch je drei Dc- putirte, bei einer Sesfion von 19 Tagen, incl. des Drucks der Pro- tokolle, betragen haben, rund 6000 Thlr., also durchschnittlich für jede der 26 Kreis -Synoden nahezuj230 Thlr., wofür, da die Provinzial- Synode mimer erst nach drei Jahren fich wieder Versammelt, ein durchschnittltches Jahresaufbringen von circa 80Thlr. für die Synode, oder, wenn durchschnittlich 20 Gemeinden auf eine Synode crechnct werden, von 4 Thlr. für die Gemeinde, erforderlich ist. as; die wirklich von den_ einzelnen Gemeinden gezahlten Beträge erheblich von diesen. Durchschemttssäßen abweichen, „wird nach dem vorher über die Matrtkularcnzrichtung und deren Wirkungen Angefiihrtcn keiner Er- innerung bcdurfen.

«“..-„“___“...-

Die direkten Stcuerrr in Preußen 1870.

1. -

Die direxten Steuern in Preußen ergeben nach dem Etat fiir das Jahr_418701eme Einnahme von 42,889,000 Thlr., 827,000 Thlr. mehr als fur 1869; fie xrfordcrn 2,141,000 Thlr. (+ 81,000 Thlr.) Aus- aben, lassen also emen Ueberschuß von 40,74 000 Thlr. (+ 746,000 ].haklyeZ , auf den Kopf der Bevölkerung (23,908,700 Einwohner) ,8 B r. * Von dem Ucberschuß komrncn, wie in den beiden Vorjahreir, auch fur das ahr 1870 noch alxs„emmalige und außerordentliche Ausgabe 250,000 hlr. zur qnderWeixtgen Regelung der Grundßeucr in den Provinzen Schieswm-Holstem, Hannover und Hesscn-Nassau, sowie m dem vormaligen OberamtSbrzirk Meisenheim in Abzu , wodurch sch der Ucberschuß der direkten Steuern auf 40,49 ,000 Thlr. (+ 746,000 Thlr.) vernnndert.

Die vdrgedacbtcn Einnahmen (jedoch nach Abzug von 381,380 Thlr. von der Eisenbahnabgabc, Welche unmittelbar bei der General-Staats- kasse vereinnahmt werden und von 1,117,460 Thlr, welche der Zu- sammenstellung erst 'nach_träg„lich in Bausch und B0 cn hinzugcfügt smd, wodurch sich die hier 111 Betracht kommenden ?Finnahmcn auf 41,390,160 Thlr. verringern) vcrtheilt sich auf die einzelnen Regierungs- bez. Hauptkqffenbeztrchnack) dem Prozentsaße pro Kopf der Bevölkerung geordnet, wre folgt: Coln 1,525,991Thlr, pro Kopf 2,6 T lt.,“ Berlin 1,750,735 Thlr., pro Kopf 2,5 Thlr.,“ Magdeburg 2,02 „063 Thlr., pro Kopf 2,4 Thlr.,“ Schleswig _2,350,750 Thlr., rv Kopf 2,2 Thlr.; Stralsund 482,614 Thlr., pro Kopf 2,1 Thlr.; iesbadcn 1,404,550 Thaler, pro Kovf 2,1 Thlr.,“ Breölau 2,652,630 Thlr., pro Kopf 2,0 Thlr.,“ Merseburg 1,729,645 Thlr., pro Kopf 2,0 Thlr.,“ Erfurt

* 1) Kirchen-Vorstands- und Synodal-Ordnung vom 9. Oktober 1864 J. 81 ssczq. Dove a. a. O. S, 88.

8

704,81] Thlr., pro Kopf 2,0 TY,“ Hannover 1,5817262 Thlr., pro Kopf 2,0 Thlr.; Lüneburg 1,415, Th r., pro Kopf 2,0 Thlr.; Stem, 1,226679 Thlr., pro Kopf 1,9 Thlr. ; Düsseldorf 2,300,925 Thlr. , pro Kopf 1,9 Thlr.,“ Münster 793,210 Thlr., pro Kopf 1,8 Thlr.,“ Minden 805,225 Thlr., pro „Kopf 1,8 Thlr.,“ Aachen 852,820 Thlr., pro Kopf 1,8 Thlr.,“ Osnabruck 830,025 Thlr., prq quf 1,8 Thlr.,“ PotSdam 1,725,610 Thlr., pro Kopf 1,7 Thlr.; Liegmß 1,542,000 Thlr., pro Kopf 1,6 Thlr.,“ Arnsberg 1,256,860 Thlr., pro Kopf 1,6 Thlr.,- C„, blcnz 879,900 Thlr., pro Kopf 1,6 Thlr.,“ Cassel 1,250,815 Thlr., pro Kopf 1,6 Thlr.," Frankfurt a. O. 1,517,330'Thir., pro Kopf 1,5 Thlr.- Trier 854,070 Thlr., pro Kopf 1 5 Thlr.; Königsberg 173971779Thlr, pro Kopf 1,3 Thlr. ; Danzig 697,685 Thlr., pro Kopf 1,3 Thlr.; Posen 1,260,008 Thlr., pro Kopf 1,3 Thlr.,“ Bromberg 713,798 Thlr., pro Kopf 1,3 Thlr.,“ Marienwerder 946,752 Thlr, Pk? Kopf 1,2 Thlr.; Gumbinnen 831,490 Thlr.,-pro Kopf 1,1 Thlr.; Cdslm 642,115 Thlr., pro Kopf 1,1 Thlr.; Oppeln 1,438,280 Thlr., pro Kopf 1,1 TN„ Aus dieser Skala smd Schlußfolgerungcn auf die Steuerkraft der einzelnen Regierungsbezirke oder deren StcucrbelastunÉ nicht zu ziehen, da dre vorstehenden Zahlen eben nur die direkten teucrn bctrcffcn, die, um ein richtigcs Bild von den Gcsamnzt-Stcuervcrhältniffen zu geben , noch der Ergänzung durch die indirekten Steuern b,. diirftcn. In dieser Beziehung ist namentlich darau_f aufmerksam zu machen, daß in den neuen Provinzen , nut Ausnahme der Stadt Frankfurt, keine Mahl- und „Schla'chtsteucr er- hoben wird und daß auch in den alten Provinzen m_den Regie. rungsbezirken Erfurt , Münster, Minden und Arnsberg kein, mayl- und schlachtsteuerpflichtigcn Städte vorhanden find. Diese sämmtlichen Regierungsbezirkc entrichten ihr Stcuerkontingent mehr in direkten Steuern und würden, Wenn den übrigen dic Mahl- und Schlachtstcucr zugerechnet würde, in der obigen Reihenfolge WM„ hinabriickcn (Vgl. den Abschnitt *Klasscnstcucra). Auch eine Ver- gleichung der nur direkten Besteuerung in den einzelnen chicrungs. bczirken ergiebt keine ganz sicheren Resultate, da die Ei1enba_hnabgabc nur 13 Bezirke, und auch diese in sehr unaleichcm Verhältniß trifft, und Weil diese Abgabe überhaupt nur zum Theil als eine direkte B,. steuerung dcr Bezirkseingesessenen betrachtet werden kann. Dagegen bilden die einzelnenStcuerkategoricn die Grundlage zu Vergleichungcn, Hier kommt zunächst die Grundßeuer in Betracht. Sie ist im Etat für 1870 mit 13,094,400 Thlr., 120,400 Thlr. höher als im Etat für 1869, in Ansaß gebracht. Diese Mchrcinnahme ist in fol. gender Weise entstanden: Durch die Abscßung der nunmehr überall

ermittelten Grundsteuer von dm Domänen und Forsten in den neuen1

Provinzen, sowie durch die Llusfälle in Folge der BeschWcrdcn über

Grundsicueriibrrbiirdung u. s. w. haben fich 144,000 Thlr. Mindcr-'

einnahmen ergcbcn. Dagegen sind 264,400 Thlr. Von den ßehcnicn Gefällcn in der Provinz Schleswig-Holstein in Folge der Verordnung vom 28. April 1867 von dem Domäncn-Etat auf die Grundsteuer iibertragen worden.

Die Elenicntarcrhebungskofirn der Grundsteuer belaufen sich auf 168,742 Thlr. (+ 2503 Thlr.); die Steuer ergiebt mithin einen Netto- Ucbrrschuß vvn 12,925,658 Thlr.

Die für die einzelnen Provinzen zur Vergleichung gelangcndc Brutto-Einnahmc dcr Grundstcucr beträgt nur 12,925,733 Thlr., un- gefähr der Nettoeinnahme entsprechend, indem 168,667 Thlr. im Exot nur in Bausch _und Bogen ausgeworfen find. Auf die OU.-Ml. vcr- theilt fich jene Grundsteuereinnahme mit 2061 Thlr. .

Fiir die einzelnen Regierungs- be w, Hauptfassenbczirkc strllen sich die Ergebnisse der Grundsteuer wie Folgt: Berlin 6181 Thlr., pro Ou -Ml. 6181 Thlr.; Düsseldorf539,803 Thlr., pro Qu.-Ml. 5564 Thlr.; Cöln 335,946 Thlr.; pro Qu. -Ml. 4666 Thlr., Merseburg 779,099 Thaler, pro Qu.-Ml. 4211 Thlr.; Aachcn 298,624 Thlr., pro Qu.-Ml, 3982 Thlr.; Erfurt 212,707 Thlr., pro Ou.-Ml, 3323 Thlr.,“ Wres- baden 325,050 Thlr., pro Qu.-Ml. 3284 T (r.; Magdeburg 651,588 Thaler, pro Qu.-Ml. 3132 Thlr.," Minden 9,400 Thlr. pr.Qu.-M[. 3046 Thlr.,“ Breslau 739,710 Thlr., pro Qu.-Ml.3031Thlr.; Stralsund 468,900 Thlr., pr. Kopf 0,63 .Wir,“ Minden (477,152) 301,825 Thlr., pr. Kopf 0,65 Thlr.,“ Munster (439,213), 272,400 Thlr., pr. Kopf 0,62 Thaler; Liegniß (887,851) 537.475 Tyr, pr. Kopf 0,61 Thlr.; Erfurt T70,072) 226,525 Thlr., pr. Kopf 0,61 Thlr.; Cassel (770,569) 470,000

halcr, pr. KOPF 0,61 Thlr.; Trier (550,021) 332,500 Thlr., pr. Kopf 0,6 Thlr.,“ Breslau (1,131,196) 672,500 Thlr. pr. Kopf 0,58 Th_lr.,' Düsseldorf (1,169,696) 665,000 Thlr., pr. Kopi 0,58 Thlr.; Jrankmxt (930,121) 537,200 Thlr., pr. Kopf 0,57 Thlr.; Coblmz (525,620) 301,755 Thlr., pr. Kopf 0,57 Thlr.,“ ernsberg (791,361)447,125 Thlr.- pr. Kopf 0,56 Thlr.; Königsberg (933,639) 499,200 "Thlr. , _pr. Kopf 0,53 ler ,' Gumbinnen (725,302) 378,700 Thlr., pr. Kopf 0,52 Thlr.; Posen (887,441) 455,650 Thlr., pr. Kopf 0,51 Thlk-x Danzig (396,844) 199,475 Thlr., pro Kopf 0,5 Thlr.,“ Marienwrrdrr (729,800) 366-600 Thlr., pro Kopf 0,5 Thlr.; Aachen (406,292) 229,775 Thlr., pro Kopf 0,5 Thlr.,“ Oppeln (1,187,347) 572,800Thkk* pro Kopf 0,49 Thlr," Cöln (437,032) 215,600 Thlr., pro 51on 0,49 Thlr ; Bromberg (510,264) 243,225 Thlr., pro Kopf 0,47 Tblx; Cöslin (513,042) 241,600 Thlr., pro Kopf 0,47 Thlr. Rückficbtltä) dcr verhältnißmäßtg boden Stellung, die Erfurt, Miinskr- Minden, Arnsberg, Cassel, Hannover, Lüneburg , Osimbruck und Schleswig in dieser Reihenfolge einnehmen, ist darquf aufmerksam zu machen, daß in diesen Bezirken gar, kcmc "WM“ und schlqcht|eucrpfiichtigc11 Städte vorhanden find. Dic DFT“ hältnißmäßig mrdrxgc_SteU1mg von Danzig und Cöln erklärt nä) dadurch, dasz hlkk die mahl- und schlachlsteuerpflichtige Bevölkcru'ng YZ? Verhältnis; zur flassensteuerpflichtigen unverhältnißmäßig stark ist-

ävrrnd dicsxs Verhältniß im Durchschnitt wie 1 : 10,5 ist, stcüt es sich für Danzig auf 1 : 3,6, für Cöln auf 1 :3. Außer der Sunnyt- ivelche die vorstehend für die einzelnen Bezirke berechneten Ertrczge ergeben, sind im Etat noch 232,120 Thlr. Pauschqnantum Nis Eln- nahme ausgeworfen.

.“ Abonnement beträgt ! Thlr. für das dierteliaht.

jusertionszeis Mk den M eine! Wu- x; Sgt.

Königlich Preußischer

U|- jsj-Anjalteu des In- vnd

Auslandes nehmt- kneuun ß! MLK! die Expedition dn ÜUQ

WWU! Staak-Anxeigtu: Behren-Straße Nr. 1a, u- dn kühtnujnje. W

Anzeiger.

Berlin, Montag den 29. November Abends

1869.

KH 280.

Berlin, 29. November.

Se. Majestät der König sind heute früh zur Jagd nach Königs-Wusterhausen gereist und gedenken myrgen Abend hierher zurückzukehren.

Se. Majestät der König haben Allergnädigft geruht:

Dem Rechyungs-Rath Nitschke im Ministerium für die landwirtbschaftltchen Angels enheiten den Charakter Geheimer Nechnrtngs-Rath und dern eheimen e pedirenden Sekretär und „Kalkulator Schu ma nn m demselben inisterium den Charakter Rechnungs-thh beizulegen,“ sowie

Dem Kreisgerichts-Sekretär Kleiber in Neisse bei seiner MWM in den Ruhestand den Charakter als Kanzlei-Nath zu ver en.

Berlin, 29. November.

Se. Königliche obeit der Prinz Karl von Preußen ift von hier nach K nigs-Wusterhaufen abgereist.

Berlin,“ 28. November.

Se. Königl. oheit der Prin Albrechtvon Preu en haki sich heute |F!) nach Schloß [brechtsberg bei Dresdenßbe- ge en.

. Berlin, 29. November.

Seine Königliche oheit der Kronprinz von Sachsen und Seine Königliche oheit der Prinz Georg von Sachsen sind gestern Abend hier eingetroffen, haben im Königlichen Schlosse genächtigt und find heute früh zur Hofjagd bci Wuster- hausen weitergereist.

Justiz : Ministerium.

Der Kreisgerichts-Rath le Prétre in WoUstein ist mit der Verpflichtung, statt seines bisherigen Titels fortan den Titel vastiz-Rath- zu führen, zum Rcchtsanwalt bei dcm Kreis- gerichte in Wollstein und zugleich zum Notar im Departement des Appellationsgcrichts in Posen mit Anweisung seines Wohn- fißes m Wollstein ernannt worden. '

Dcr Gerichts-Affeffor Neukirch in Olpe ist zum Rechts- anwalt bei dem Kreisgericht in Olpe und zugleich zum Notar imeepartement des Appellationsgerichts zu Arnsberg mit An- Wctsung seines Wohnsiges in ine ernannt worden.

*

Haupt: Verwaltung der Staatsschulden.

, Bekanntmachung. Die von den Prioritätsobligationen der vormaligen Münster- Hammer Eisenbahngeseilschaft statutcnmäßig im Jahre 1870 zu

tagenden * 21 Stück 5 100 Thlr. Werden am 5. Januar 1870, Vormittags 12 Uhr, in Unserem Sißunaszimmcr, Oranienstraßc Nr. 92, in Grgcnwart eines Notars öffentlich verwost wcrden. Berlin, den 26. November 1869. Haupt-VerwaltunL dcr Staatsschulden. vou Wedell. 'öwc. Meinecke.

Ob er - Neckznungskammer.

Der bisherige Königliche Hofkammcr-Vureau:Assistent.

Carl Wilhelm Schulß ist zum Geheimen revidirenden Kal- Ulator bet der Ober:Rcchnung§kammer ernannt worden.

TageSordnuug.

30. PlenarsißuM des Hauses der Abgeordneten, am Dienßag, den „November 1869, Vormittags 10 Uhr. Borberathung des StaatshaUZhalts-Etats für das Jahr 1870 im ganzen guse. 1. Minisierium der geistlichen, Unter- r1chts- imd Med zmal-Angelegenheiten. 2. Minißcrium der außwärngcn Angelegenheiten.

Nichtamtliches.

Preußen. „Berlin, 29. November. Das Staats- Mrnisterrurn hielt gesiern unter Vorfiß des Kriegs-Minißers von Roon eme Siyung ab.

-- Die vereinigten Au8schüffe des B u u de St a the 8 des Rorddeu ischen „Bundes für das Landheer und die Feftungen sowie für das Justizwesen traten heute zu einer Sißung zusammen.

___-___..."

-- Im Verlaufe der Si ung des Hauses der Abgeord- neten am Sonnabend _ den 27. d. M., wurde die Vorberat ung über den Etat des Ämtsteriums der geistlichen , Unten- ts- und Medizinal-Angele rubriken fortgefejt.

H sZsa Tit. 9, xKon fioritnc, beantragten die Kommissare des an e :

Die Königliche StaatSregieruna unter Verweisung auf den Be- schluß vom 23. Januar 1868 wiederholt aufzufordern, dem Landtage eine Vorlaae Behufs Aufhebung der in der Provinz Hannover be- stehenden Provinzial-Kvnsisiorien zu machen.

Nachdem d1e_Abgg. Miquel urid von Bennigsen sich über diesen Antrag geqqßcrt und der Minister der geistlichen, Unter- richts- und, Medizmal-Angelegenheiten, [)1'„ yon Mähler, das Wort ergriffen hatte, wurde die weitere Diskussion und die Sißung vertagt. Schluß 3 Uhr 15 Minuten.

- Die außerordentliche Synode für die Pro- vinz Brandenburg nahm m ihrer Sißung am Dienstag, 22. d. MW., die Verhandlungen über den Provinzial- Synodalentwurf (S. Nr. 275 1). Bl., S. 4506 und 4513) wieder auf, seßte- dieselben m den folgenden Sixzungcn fort und gelangte darmt m der Sonnabendfißung, bis auf einzelne un- bedeutende Ncbenfachen , zum Abschluß. Dcr früher zurückgestellte, nunmehr zur Bcrathung kommende Z. 5 der Vorlagr, der die Befugniffe .und Oblirgenhriten dcr Provinzialsynodc präzisirt, wurde schließlich nut „mehrfachen Aenderungen angenommen. Außerdem gelangten emAntrag der Kommission, 51366 Kirchen- regiment aufzufordern, baldmöglichst eine Landessynode ein- zuberufene, sowrc em Antrag des General-Superintcndentcn 1)-“, Hoffmaqn, vdcn Minister der geistlichen 2c. Angelegen- heiten um Aufhebung des kur- und neumärkischen Kirchen- ämtcrfonds zu ersiicyena zur Annahmr. Dagcgrn wurde ein Antrag der Konnmsjion, dcm landeéhcrrlichen Kircbsnrcgiment eine von ihr cntworfrne Eingangswrmel znr Provinzial- Synodalordmmg mit der Bitte zur Erwägimg zu übergeben, dieselbe drr. rrsirn ordentlichen Prrwinzialsmwdc zur de- finitiven Berußnabm-c vorzulegen, umd längcrrr Debatte zurückgezogen. - In der Sißimg am Freitag , 26. d. Mrs., gelangte die Synode bis zu dem Paffus drr Provinzial-Syno- dalordnuna, welcher von der Anwendung drr im, in partes aufodic Synode handelt. Derselbe wurde in unveränderter T'as1ung von dem Berichterstatter, Propst Or. Brückner, zur 3lemmhmc empfohlen und nach einer Rede des Ober-Bürger. Meisters Seydel auch von der Versammlung angenommen. In drr Sommbrndsißung kam sodann der Z. 11 (der Schluß- paragraph der Vorlage) zur V-erhandlung; derselbe betrifft die Tagcgeldcr und Reisekosten für die Mitglieder der Synode.

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