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den Einweg der Verfügung mit 1 Gr. res . 3 Kr. (oder, Fans der
Brie nacb Abnahme des Infinuations-Do uments mehr als ] Loth
wiegt, mit 2 (Hr. resp. 7 Kr.); 2) die Jnfinuationsgcbübr mit 1Gr.
resp. 4 Kr.; 3) das Porto für die Rücksendung des nfinuations-
Dokuments mit 1 Gr. resp. 3 Kr. und im Kane dic erfügung an
einen Adressaten im Landbcstellbc irx dcr ostanstalt dcs Bestim-
mungsorts gerichtet ist - ohne Ritckjtcht auf den bei der bcire enden
Postanstalt im Uebrigcn bcstcbcndm Tarif für die Lan brirf-
Vcßcllung; 4) ein Landbrief-Bcstcllgcld von '; (Hr. resp. 2 Kr. Dic vorstehend bezeichneten Porto- und Gebührenbeträge find
sämmtlich: entweder von der absendendcn Behörde, oder von
dcm Adressaten der Verfügung zu entrichten. Die Berechnung der
Porto- u. s. w. Beträge erfolgt auch in Ansehung dcr Infinuations-
gebühr und des etwaigen Landbricf-Bcficligcidcs stets in derjenigen
Währung, in welcher diePost-anstalt rechnet, der die Erhebung obliegt,
mithin bei dcr Zahlung durch die absendcnkze Behörde in der Währung
dcr Postanstalt dcs Aufgabcorts und bet der Zahlung durch den
Adressaten in dcr Währung der Postanftalt des Bestimmungsortsx Im Einzelnen gestaltet sich das Verfahren jvie folgt:
[.Wenn die abscndcnde Behörde dtc Porto-rc.Beträge entrichten will.
Die abscndende Vchördc entrichtet bei der Einlieferung der Ver- fügung 2c. mit Instnuationsdokumxnt zunächst nur das Porto für den Hinweg der Verfügung. Die übrtgcn Bcträgkc, nämlich:
die Jnfinuationsgcbübr, das Porto für die Rücksendung dcs In- finuations-Dokuments und das etwaige Landbricfbesteklgeld
Werden erst auf Grund des vollzogen zurückkommcndcn Jnfinuations-
Dokuments von der absendendcu Behörde in der bei der Aufgabe-
Postanstalt geltenden Währung cntrtchtet.
Falls eine Jnfinuation nicht ausgeführt werden kann, ist außer dem (sogleich bci Einlieferung der Sendung bcricbtigten) Porto für den Hinweg der Verfügung 2c. überhaupt keine Zahlung weiter zu entrichten. ' 11, Wenn die Entrichtung der Porto- xc. „Beträge durch
den Adressaten erf'olgen soll.
Das tarifmäßige Porto für den Hmweg der Verfü ung, die In- finuaiionsgcbühr, das Porto für die Rücksendung des nsinuations- Dokuments und das etwaige Land-Briefbefteügeld werden in der am Orte der Distributions-Poftanstalt geltenden Währung von dem Adressaten der Verfügung 2c. eingefordert.
Verweigert dcr Adressat die Berichtigung der von ihm efordcrten Beträge, so erfolgt dessen ungeachtet die Jnsmuirung der 5 erfügung an ihn; es wird vorausgescßt, daß die unbcrichtigt ebliebenen Porto- und Gebührenbcträgc in solchem Falle auf Grund es Iusinuations- dokumcnts in der bei der Postanftalt am Aufgabeorte geltenden Wäh- rung von der absendenden Behörde entrichtet Werden.
Hat eine Jnsinuation überhaupt nicht zur Ausführung gebracht Werden können, so ist nur das Porto für den Hinweg der Ver- fügung 2c. bei Rückgabe derselben von der absendcnden Behörde zu entrichten.
111. Wenn die Bestellung und Jnsinuirung .der Verfü gung 2c. durch einen expressen Boten erfolgen soll. Wenn die Bestellung eines Briefes mit JnfinuationSdukmnent
nicht in dcr chöhnlichcn Tour, sondern durch cxpressen Boten cr-
folgen soll, _so tritt den oben unter 1 bis 3 verzeichneten Gebühren das tarifmäßige Exvrcßbcstellgcl'd hinzu. Dasselbe ist im Falle der
Frankirung des Briefes gleichzertrg mrt dcm Porto für den Hinrvcg
von der abscndcudcn Behörde zu entrichten.
117. Wenn dichrfügung an einen Adressaten im eigenen Orts- odcr Land-Bcftcllbczirk dcr Aufgabc-Poft-Anstalt gerichtet ist.
Für Vcrfüxzungcn :e. mit Infirnrationsdokumcnt, Welche cm Adre'ffaten im eigen cn Orts - Bcstcllbczirk der Aufga [) e-Post-Anstalt gerichtet find, kommt 1) die gewöhnliche Vcstcllgebuhr für Briefe aus dem Orte an Adressaten im Orte selbst (Stadtbriefe) und 2) die Jnfimmtjons-(chühr von 1 (Hr. resp. 4 Kr. zur Anwendung.
Für Verfügungen oc. mit Jnfinuations-Dokumcnt , Welche an Adressaten im eigenen Land-Beftellbczirk der Aufgabe-Post- Anstalt gcricÉx-tst find, kommt ]) cin Landbricfbeßcllgeld von ck, (Hr. resp. 2 Kr. und 2) die Infinuationsgebühr von 1 (Hr. resp. 4 Kr. zur Anwendung.
Wenn die abscndcnde Behörde die Beträge zahlen will, dann ist die Bcstcllgcbübr gleich bei dcr Einlieferung der Sendung zu entrichten, wonächft dic Jnfinuationsgebübr bei der Rückkunft dcs vollzogenen InsinuationSdokumcnts zu entrichten ist.
Bei frankirtcn Stadtbriefen in größer er Zahl treten die Üblicbcn Ermäßigungen dcr Beftcllgebühr ein.
17. PostamtlicbcAnforderungen an die äußere Beschaffen- heit der Briefe mit Insinuations-Dokument.
Die gcgen Bcbätxdigungsscbein zu infinuirenden Verfügun- gen 2c. müssen in Bricfsorm zur Post gclicfcrt werdcn. Gelder oder Gegenstände von Werth dürfen solchen Verfügungen A. nicht bei- gefügt sein; eben so wenig darf Postvr-rschuß auf dergleichen Sen- dungen entnommen werden.
Verfügungen 2c., welche nicht an eine Person adresstrt find, son- dern mébrercn auf der Adrcffc nachbcnannten Personen nach ein- ander als Umlauf infinuirt jvcrdcn sollen (Currcnden), Werden Von den Poßanstaltcn zur Besorgung nicht übernommen.
Der Verfügung muß das Formular zum Bchändigungsschcin offen beigefügt sein. Die Adresse der Vcrfü ung wird von der abscndcndcn Bcbördr Mit dem Icrmcrk »Portop ichtige Dicnstsachea und mit dem Zusatz »lxicrbci cin Post-Jnfinuations-Dokumcnt- Versehen. Die Verfiigung muß mit dem Dienstficgcl dcr absendcndcn Behörde Vc'rschloffcn sein. “_ Einzcln schende Vcamtr, tvclcbe ein solches mehr führen, haben unter dem Vermerk »Portopflichtigc Dienst-
sache- die Ermangelung eines Dicnsifiegcksc mit Unter ' Namens uyd Beisehung des Amtscharakters zu bFQrelifttringes
„Wenn dre Porro- u. s. w. Beträge durch die absendende Behzrn' entrtchtet Werden, trttt dem ayf der Adresse der Verfügung enthalten, lL?crmerk ;Portopftichtige Dtenftsachea noch die Bezeichnung“ “frei? * nzu.
Auf die Außenseite des zusammengefalteten Formulars ,rsm„BcbändiZungssckzcin mus; gleich von der abscndcnden Behörd dre fur die Ruckscndtzng erforhcrlichc Adresse gesetzt sein; doch ist hier d'tr Fusaß xPortopfltchtige Dtenstsacbca mcht nöthia und jeden F„Us en:,8 ranko-Vcrmerf von der absendenden Behörde nrcht hinzu- zu c en.
Behörden, welche das Porto u. s. w. für die von ihnen fran. kirt abzusendcnden_ Briefe u. s. 11). durch ein Ayersum entrichten, haben m Fä_[lcn, in Welchen nicht der Adressat die Beträge entrichten soll, dte,Bricfe mit Jnfinuations-Dokument Und das Formu1ar zum Behändrgungéscheine lediglich mit dem für die ?lvscZstontrung anwendbaren, anderwejt bestimmten Vermerke zu
er e en. * 171. Bebajrdlung dcr VerfügUngen 2c. mitInsinnations. DokuznentrnrcincnBu_ndcs-Dienst-Angclenheiten u.s.w
, Fur Vcrfugungcmc. mitZnfinuationsdokument inreinenBundes. O_tenftangelegenhetten und solchen sonstigen Angelegen- hertcn', wxlche nach dem Gcscße .vom 5. Juni 1869, die Porto- frcrhctten „un' Gebtetc des Norddeutschen Bundes betreffend, noch portofrer sem werden, kommt nur dieJnfinuationsgebühr von 1 Gr resp. 4 .Fr. Her Erhebung. Porto für den „Hinweg der Verfügung, Porto fur dre RucksendunH des Dokuments und LandbriefbesteUgeld blrtben dagegen außer An aß. „Die Verfügungen sind auf dcrAdresse rmt 'der betreffenden portofrctcn Bezeichnung zu versehen; dieselbe Bezetchnung muß noch auf der Außenseite des Jnfinuations-Doku. ments enthalten sein.
' chzr dße absendcndc Behörde die Jnfinuations-(chühr en-t. rtchten wrll, tft dem portofrcixn Rubrum auf der Adresse der Verfü. guyg „und auf dem Jnfinuattonsdokumente ein be üglicher Vermerk bxtzufugxn, z.B. vJ11fi11uations-Gebühr zahlt Abéendcra; die (He- buhr wrrd „alsdann ber Rückgabe des vollzogenen Dokuments cin. grzogen. Jtydet fich em solcher Vermerk nicht vor, dann wird dre Jnfinugtwnsgebühr vom Adressaten eingefordert. Weigert fich der Adressat, dre Jnsimzattoanebüer zu zahlen, so wird dies die Ausfüh- rgng dcr „Infinuatton mcht hmdern,“ dic Infinuationsgebühr wird Jelrxrehr m solchem Falle von der abscndendcn Behörde eingezogen cr cn.
Briefe mit Jnfirzuations-Dokument nach dem eigenen Orts- oder nach dem ctgcnen Landbestellbezirk dcr Aufgabe- Postanstalt Werden, wem; „auch dieselben mit einem portofreien Rubrum versehcn,find, ledrgltch nach den Bestimmungen 8111) 117. b,. ZatZdtelt, so daß an Vergleich damit hierbei keine Erleichterung statt-
n e.
Summarisschq Ueb_ersicht über die Zahl der Studiren- den auf, der Köntgl. (onrg-Augusts-Univcrsität zu (Höt- ttngcn tm Wmter-Scmemr 1869/70 nach der am 25. Nchmbcr 1869 veranstalteten Zahlung. Im vorigen Semester smd immatri- kulrrt gewesen (774 + 7 =:) 781, davon smd abgeganqen 259, es find demnach gxbltebcn 522, hierzu find in diesem emcster c- koxnmen 223, _dte Gxsam111tza1ckl der innnatrikulirtcn Studircnden Fc- tragt daher 740." Die evangclrsch-theologische Fakultät zählt 104 In- länder, "18 Ausland?," zusammen 122. Die juristische Fakultät zählt 91 IzzlanchrÉ 51 Yuslandcr, zusammen 142. Die medizinische Fakul- tät_ zahlt ] "Innlandcr, 27 Yusländer, zusammen 155. * Die philoso- phrschc Fakultat zahlt &) 37Jn1ander früher inunatrikulirt, 1))103Inläx1der rrut dcm _Zeugrrrß der Rcrfc in dxn leßtcn vier Semestern immatriku- lrrt, c:) “70 Jnlander ohnc_ Zcugmß der Reife nach Z. 36 des Regle- ments Vom 4. Juxzt 1834 m den leßten vier Semestern immatrikulirt, zusammen 215Jnlander, (1) _111 Ausländer, in Summa 326. Zusmnmen 745. Utzter denJmmatrrkultrten dcrphilosophischen Fakultätbefinden sch 10 Julanßscr und 6 Ausländer, welche der landwirthschaft1ichen Afa- dcrrrxx Göttingen-chydc „angehören. Außer den immatrikulirtcn Studtrendcn besucher) dre htcfige Unchrfität als nur zum „Hören der „Vorlesungen b.crechttgt 3. Es nehmen mithin an den Vorlesungen uberhaupt Thctl 748.
Nichtamtliches.
' Preuéxsn. Berlin, 9. Dezember. Se.Ma1cstät dcr Könrg empfingen zm Laufe des heutigen Vormittags Sc. König- liche Hohxtt „den Prinzen Karl, den Kaiserlich russischen Militär- bcvoklmachtrg'ten, Gcneral-Adjutanten Grafen Kutusoff, den Grueral-Maxor & 1-1, 511th v. Schweiniß und nahmen die Vor- träge_ des Kriegs-Mnnfters und des Militärkabinets , sowie im Bcrsem des Gouverneurs und Des Kommandanten militärischc Meldungen cntgcgcrx.
_, Ihre Majestät die'Köniain crthcilte heute dem schwedischen Gcsanßtcrr dte erbetene Antrittsaudienz.
, -- Sc. KÖmgltchcHohcit der Kronprinz besuchte, wre (zus Kairo tclcgraphisch gemeldet wird, am 6. d. Mis- dre Pyrannden und wohnte dcs Abends nach der Rückkehr emer Galavorstellung in der Oper bei. Am 7. 13. fand JU Ehrxn Sr. Königlichen Hoheit bei dem Vizekönig cine Bal;- fcstlrcbkctt statt. Gcstcrn Morgen ist Se. Königliche Hoh?lt dcr Kronprmz nach Alexandrien abgereist.
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-- Der Bundeßrath des Deutschen Zollverejns trat heute zu einer Plenarsißung zusammen,
-Der Bundesrat!) des Norddeutschen Bundes hielt heute eine Plenarfißung ab.
„„ Die heutige (36) Plenarfißung des Hauses der Ab- geordnetöeffn twurde vom Präsidenten von Forckenbeck gegen 0Uhk er _".e- , .,
1 Am Mmrsternsche, befanden sich der Mmrster für Handel, Gewerbe mrd öffentliche Yrberten Graf von Isenpliß und mshrcke chrerungs-Kommrssare.
Den ersten Gegenstand der Tagesordnung bildete die Vor- bexgthmFHg dses Staatéhaushalts-Etats für das Jahr 1870 im an en au ?. .
g 3 H0 enzollernsche Lande. Emnahmen: 284,400 Gulden ;]6;,514 hlr. Fortdauernde Ausgaben: 378,726 Gulden : 216,415Thlr., Emmali 6 Ausgabe : 17,673 Gulden : 10,099 Thlr.
Die MZ ruygs- onxnuffare, Geheimer Ober-Finanz-Rafh Möllc und ehermer Regrerungs-Rath Perfius, gaben einlei- tende Erläuterungen zu dem Etat.
Von den Kommrffarien des Hauses waren folgende An- träge eingegangen:
Das Haus der Abgeordneten wolle beschléeßen: ]) Die Königliche Staatsregierung aufzufordern, baldigst einen Geseßentwurf , betreffend die Einführung eines Kommunal-Landtngs für die ohenzollernschcn Lande vorzulegen. 2) Kapitel 6, Titel 1 3500 F1. ! “éensteinkommen des zur Bearbeitung der" ohenzollernschen Lande dem Staats-Mi- nisterium zugewjesenxnsHztl sarbettersa ,als künftig wegfallend zu be- zeichnen. 3) Dre Köntgltche Staatsrcgrerung aufzufordern, die Ver- ,jnfachung der Verwaltung der Hohenzollernschen Lande im Wege der Geseßgcbung demnächst herbeizuführen.
Diese Anträge wurden ohne Debatte angenommen und im Uebrigen die Etats-Pofitionen bewilligt.
Es folgte die Vorberathung der Eiscnbahnverwaltung. Einnahme: 35,372,614 Thlr., fortdauernde Angaben : 21,891,900
* Thaler, einmalige Ausgabe; 892,482 Thlr. * Der RegierungZ-Kommxffar, Ministerial-Direktor Weishaupt
erläuterte zunächst, den Etat, worauf der Handels-Minister Graf von Ißenplrß auch scmerseits einleitende Bemerkungen
machte.
An der Generaldebatte bctheiligtcxr sich die Abgg. Dr.Ham- macher , von Sybel , Schnndt (Stettm) , Sachse, von Unruh (Magdeburg), Freiherr von Hoverbeck und Herst.
Von den Kommissarien des Hauses waren folgende An- träge eingegangen:
[. mi Einnahme. Kap. ]. Tit. 1. Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: die Königliche Staatsregierung aufzufordern, künftig im Etat selbst die wirflichchinnahmen und Ausgaben des der" Etats- aufstellung vokhcr gehenden Kalenderjahres bei jeder einzelnen Eisen- bahn crfichtlich zu machen. 11. 36 Einnahme. Kap. 3 Tit. 1. ZW?- bahn. Personenverkehra. Das Haus der Abgeordneten woljc bc- schließcn: die Königliche Staatßregicrung aufzufordern, auf sämmt- 1ichen Staats- Eisenbahnen und bei allen Zuqcn für die 111. und so weit irgend thnnlicl) auch für die 117. Wagenklasse besondere Frauen- resp. Nichtraucher-Coupés einzuführen und dahin zu wirken, daß ein Gleiches bei den Priyatbahnen geschehe. 111, ati Kap. 13. Aus,]abe. Titel ] Eiscnbahn-Kommissariate. Das Haus der Abgeyrdnetcnwolle beschließen: u) die Königliche Staatsregierung erneut aufzufordern, die Steklung und Kompetenz der Eisenbahn=K0mmiffariatc gcseßltck) zu regeln,“ 5) die Erwartung auszusprechen, die Königliche Staatsregie- rung Werde die Stelle eines Vorfißcnden dcs Eisenbahn-Kommiffariats zu Cöln einem mit dem Eisenbahnwesen vertrauten Beamter) übertragen, der seine Zeit und seine Kräfte ungethcilt dicscm Amte wrdmerrkann; 0) die Llusgabc von 2400 Thlr. für den (Eisenbahn-Kommis_sartus in Schleswig als »künftiq jvcgfallenda zu bezeichnen," 117. Emnahmc. Kap. 13. Tit. 2. Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: die Königliche Staatsregicrung aufzufordern, die mit der Cöln-Mindencr Eisenbahngcscllschaft wegen der Erbauung nnd dcs Bctricbcs der Vcnlß-Hamburger Eisenbahn abgeschlossenen Verträge dcm Landtage zur (Hemhmigung vorzulegen. _.
Ferner beantragten die Abgg. v. Hovcrbcck trnd Genoneq:
Das Haus der Abgeordneten wolle bcscbließrn, dre“ Staatsregie- rung aufzufordern: ]) den Van der Eiscnbalmlimcn T horn-Jnstcrburg UNd DirscHau-Schncidcmühl mit vcrstärktcn Kräften zu bctrctbcn, und
soweit irgend mönlicl) noc!) Vor Ablauf des in Aussicht genommmen , auch sclxon vor der Vosl- :
Zeitraums znr Vollendung zu bringen; 2) „ _ rxrdung der ganzcn Linien einzelne bereits vollendete T-bcile derselben m Betrieb zu nchmcn, sobald nur die begründete HOffUUUA 'ZNWU" dM ist, daß mindestens die Kosten dieses Betriebes durch die Timmi)- men gcdcckt Werden.
„ An der hierüber eröffneten Sprzial-Diékussion nahmen Theil drengg. 1):-. Hanmmcvcr, Frhr. von Hovcrbcck, Wehr, Berger (thtcn), 1)r.Virchow,H-«1rkort, wUuruh1M10Nbl1k11)- Grum- brecht, yon Sobel, LaZker. „ ,
Der Hmrdcls-Ministcr Graf von IZCUMW und der. Regre- klxngskonuniffar Ministerial : Direktor Weishartpt, grtffcn zu wrederholtcn Malen in die Debatte c'm. „
Der Antrag des Abg. Freiherrn von Hovcrbrck und dre
Ersteren Anträge der Kommissarien des Hauses wurdcrrange- *
' tantcnkamuxer setzte gestern
nommen. Beim Schlusse des Blattes dauerte die Diskussion noa) fort.
- Die außerordentliche Synode für die Provinz Pommern, über deren Verathung des Entwurfs zur Pro- vinzial-Synodal-Ordnung wir in Nr. 282 d. Bl. 3111th berich- trt haben wurde, nachdem dieselbe ihre VerÉandlungen über dtcse Vor_aae beendet, durch den Grneral- uperintendenten 1)r. Iaéprs formell geschlossen. Der feierliche Schluß der S - node erfolgte darauf am nächßen Tage, nachdem vorher 1) e Unterzeichnung des Schlußprotokolles durch die Synodalmit- glieder vollzogen war. Die von der Synode beschlossene aber nicht mehr zur Berathung gelangte Dank-Adreffe an eine Majestät den König wurde darauf in einer Privatver- sammlung von ca. 50 Synodalmitgliedern angenommen und unterzeichnet.
- Die außerordentliche Synode für die Provinz Sachsen hat sich bei der Berathnng des Proponendums, betref- fend die Revifion der Gemeinde: und Kreis-Synodalverfaffung, mit einer geringen Majorität gegen die in der Vorlage empfohlene Aufhebung der bindcuden Vorschlagsliste bei der Wahl des Gemeinde-Ktrchenraths entschieden. ?m Ucbrigen ge- langte das Proponendum, sowie auch der Entwur zur Provinzial- Synodalordnung, obwohl beide mit mehrfachen Aenderungen, zur Annahme. Nach Beendigung ihrer Verhandlungcn über die Seitens des Evangelischen Ober-Kirchenraths gemachten Vorlagen erledigte die Synode noch verschiedene an dieselbe ein- ge angene Anträge und wurde sodann, nach einer Ansprache de landesherrlichen Kommissarius, General-Superintendenten Dr. Müller, an die Versammlung, von dem Präses der Sy- node, Superintendenten [)x-. Schollmeyer, in feierlicher Weise
geschlossen.
Nkecklenbur . Neustreliß, 6. Dezember. Der Herzog Georg von Me lcnburg, "welcher bisher am hiesigen Hofe verweilte , hat gestern seine Rückreise nach St. Peterstmrg an- getreten. Seine Gemahlin, die Großfürstin Catharina, wird ihm morgen dahin folgen.
Sachsen. Dresden, 7. Dezember. Der Kronprinz und die Kr onprinzess in haben heute ihre Villa beirStrehlen verlassen und das Königliche Palais am Taschenberge bezogen.
Meiningen, 7. Dezember. Der in der heutigen Sißung des Landtags vorgetragene Rechensckmftsbericht des landschaft- lichen Direktoriums über die seit Vcrtaßung dcs Landtags am 19. Januar d. J. vorgekonnncnen Geschäfte, erwähnte unter denjenigen Angelegenheiten, wclche dcm Direktorium Gelegenheit boten, seine Thätigkeit im Interesse des Landes zu äußern, die wegen der Werra-Eisenbahn damals schwebenden Fusionsver- handlungen und die vom Verwaltungsrat!) vorgeschlagene Ver- längerung des mit der Thüringischen Eisenbahn-Direktjon abge- schlossenen Betriebsvcrtragcs. In dem erwähnten Bericht wurde ferner mitgetheilt, daß auf verschicdsnc Erklärungsschristcn des vertagten Landtags, namentlich die bezüglich des Gcseßes über Vergütung von Wildsäpäden gestellten Anträge, drr Antrag wegen Dotation der Kreiskaffcn, das Hnnde - Stcusrgcscß, die Proposition eincs neuen Wghlgeseßes, eine Ent- schließung noch nicht erfolgt sei. Auch jej "dem Landtagsvorstand nicht bekannt geworden, ob die Staatsregierung in Folge der in Dresden gepflogenen Unterbandlungen in dcr Domänen- sache geneigter sei, auf c'me weitere Vercmwrung einzugehen.
Hoffen. Darmstadt, 6. Dezembxr. Dic Zweite Kammer bericty heut? dcn Gcscßemwurf", bctresscnd drr: (:»tcuerfuß kei außerordentlichrn Steueransscvlmgcn und Gcmcmdernnlagcn.
Bayern. München, 7. Dezember. Die in Folge der neuen Mrlitér'r-Strafgeriäzxsordnung nothwendigcn Beförderun- gen und Ernennungen im Militär-Zustizpcrsonale haben die Genehmigung des Königs erhalten. Ernannt wurdcn 11.21. zum Direktor des Militär-Obergerirrts nnd Gsncral-Auditor dcr Obcr-Audiwr Wolf, zum Obcr-Staaisamvalt an demsel- ben und zum “„Über-Auditor dcr [djs'qcrigc Gchcjmsckrctär im Kricgs-Minifterium L. Oberniedernmyer.
- Graf Tsrrxffkirchcn hat, wie bereits rclrgraPhZsch gemei- dct, am 2.8. November die Geschäfte der [*«1111'k1schkt1 Gesandt- schaft in Rom Überuonnnen und. seine Krcdittvc Überreicht. Herr von Siegmund, sein Vorgänger, bat sie!) bereits Über Paris nach dem Haag bcgcbcn, um dort drs Mitte“ Dkzcmbers cbcnfaüs feine amtliche Thätigkcit zn brginncn.
Belchu. Brüssol, 8. Dezember. Dic Repräsen- dic Vcrathung dcr von den Wechseln handelnden Artikel des; 0011» (19 1701111119100 fort. Auf die eingrgangcnc Anzeige von dem erfolgten Tode ch ehema- ljgcn Dcputirtcn Alexander Gcndebren, welcher 1111 Jahre 1830
* Mitglied der provisorrsa'zcn chicrnng und mit mehreren wich.
tigen Missioncn xmch Paris betraut war, ermächtigte die Kam.
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