ausgeloosten Obligationen der von der
“4756
[409Y Bekanntmacbu er Bedarf an Schmiedeeisen(Wal eisen dcn Königlichen Stcinkodlengrubcn bci «aar rücken, als: 1) 883,500 Pfund Flachcisen, 2) 324,000 » Nundciscn, 3) 309,000 » 4kantiges Eisen, 4) 80,000 8kantigcs Bohreisen, 5) 41,000 Bandeisen, 6) 164,000 Eck- oder Winkeleisen, 7) 82,000 » Jlacheiscn, si111 Ganzen == 1,888,500 Pfund, o licher Subtmsfion auf dem urcau des Untexzeichnetcn vergeben wer- den. Lieferungslusiigc wollen ihre Offerten bis zu diesem Termine unter der Aufschrift „Lieferung von Schmiedeeisen für _das Jahr18704 portofrei hierher einsenden. , Die Bedingungen liegen auf meinem Bureau zur Einficht offen und können gegen portofreie Anfrage bezogen Werden. St. Iohann-Saarbrücken, den 2. Dezember 1869. Königliche Berg-Jnspcktion Kohlwaage. Vaentsch.
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Bekanntmachung
[4091] . „Hannoversche StaatSeisenbahn.
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Die für das Centralbureau der Königlichen Eisenbahn-Dircktion pro 1870, erforderlichen Burcaubedürfuisse an Papier, Federn, Blei- stiftcn, Dmtc 2c. sollen im Wege der Submission vergeben werden.
- Lieferungsoffcrten find portofrei und) versiegelt mit der Aufschrift: »Submisfion auf Lieferung von Burcaubedürfnissen für das Central- , bureau der Königlichen Eisenbahn-Dircktion pro 1870-- bis zu dem am
' ,18. Dezember 0. (Sonnabend), Vormittags 10 Uhr, hrcjelhst in) Centralbureau anstehenden Termine an den Unterzeichne- ten emzyreichen. Die Submisfionsbedingungcn, in Welchen die Liefe- run sobjekte näher bezeichnet sind, liegen bei dem Unterzeichnctcn zur
Ein cht aus, werden. auch von demselben auf portofreie Gesuche unentgeltlich mitgetheilt.
Hannover, den 3. Dezember 1869. Der Bureauvorsteher. Vröse, ' Kanzlei - Rath.
„ Saarbrücker und Rhein-Nahe-Eiscnbahn. DieLtefcruxig nach|ehenderOberbamnaterialien, und zwar circa: 45,000 Ctr. eiserne Schienen, 20,000 Stück Seitenlaschen, ZZW TFF Lasanlzolzen, , L'!) e - 33,000 Stück§f11eine ; Sch'enem'äg“, 17,000 Stück„Schwel1enbe eichnungs-Nägel, 43 erzstxzcke aus GuZstahl, 64 exzstucke aus Schalenguß, 2,500 Styck hölzerne Stoßschwellen- 12,500 Stuxk hölzxrne MittelschWeUen, 10,600 Kudikfuß eichene Weichenhölzer, 60,000 Stuch_ eiserne Ouerscbwellen nach dem System Vautherin, 60,000 Garznturen Klein-Eisenzcug zu den eisernen Schwellen
un „47 Stück komplete Auchichungcn,
soll im Wege der öffentlichen Submission in mehreren Loosen ver- geben werden. _
Offerten hierauf smd mit entsprechender Bezeichnung bis SamstaJ, den 18. Dezember or„Vormittags 11Uhr, versiegelt un portofrxt an uns einzureichen, und Werden dieselben zur bezeichneten, Stunde 111 unserem hiesigen Geschäftswkale, im Beisein dcr perscinltchxrschtenenm Submittent'cn, eröffnet werden.
Spatcx eingehende Offerten können nicht berücksichtigt Werden. Die Lieferungsbedingungen sind in unserem Geschäftslokale hier- sclbst einzusehen, können aber auch auf portofreie Gesuche unentgelt- lich von uns bezogen werden,
Saarbrücken, den 25. November 1869. * Königliche Eisenbahn-Direktion.
Verloosung, Amortisation, sZinszahlung u. s. w. von öffentlichen apieren.
Vekanntma
[4150 u n . 2130? kündigen hiermit sämmtliche ck
biSber mgcht zur Amortisation
, , . Stadt Danzig auf Grund des Pravrlegit vom 7. März 1853 emittirten ((Das-) Anleihe von 173,000
Thalcrn derart, daß die nhaber derselben den Kopialbetraq mit den
ür das Iahr1870 anf .'
Freitag, den 17. DeÉembcr, Morgens ]] Uhr, in öffent-
-' fasse erheben können, spätestens aber bis zum 30. Juni 1870cchch müssen. Dabei find mit der Obligation auch die noch nicht fzg, "* Coaxons der Serie )'. und der denselben beigefügte Talon 311711111 zugc cn. ' Danzig, den 6. Dezember 1869. Der Magistrat.
[3831 erovinzial-Aktienbank des Großberzogtb. POsen„ Die Inhaber der von uns unter dem ]. Dczembcr 1857 aus, fertigtenBanknoten wcrden hiermit aufgefordert, leßtcrc zur Etnlösnn' oder zum Umtausch gegen neue Noten vom 18, März 1867, [31.3 Inn? 1 Juli 1870 bei Vermeidung der Präkluftdn an uns einznlicfcrn Posen, den 9. November 1869. ' Dcr Auffichtsratl) Der Direktor Bielefeld. Hill.
[4124]
.. .' ** . ) . * „()-".I" .“ ?ck :* “;_;“; .- „___..._
]10110-801'1111-61111“?110' 1318011113111).
Der am 1. Januar 1870 fällige COUPVU Nr, 3 der Stamm- und Stamm-Prioritäts-Aktien wird vom 15.De-
zember 01". ab von dem Bankgeschäft J. Jaques hier, Oberwallstraßc Nr 3, von der Preußischen Hypoihckcn-Credjt.
und Bank-Außalt »H, Henckela hier,Wilhcln16straßch.62 und von dem Halle'schen Bank-Verein Von Kulisch,
Kaempf &. Co. zu Halle a. S. eingelöst. Berlin, den 4. Dezember 1869.
Der Verwaltungsratl) der Halle-Sorau-(Hudenxr Eise11bahn-Gescl1schast.
[4158]
Preußische Voden-Kwdit-AktiénBank.
Die Aktionäre werdcn ersucht, auf die gezeichneten Aktien
fernere 20 pCt., also 40 Thlr. pro Aktie, bis
. zum 15, Januar 1870 an die Kasse der Gesellschaft
(„Hinter der katholischen Kirche Nr. 1) zu zahlen. Berlin, den 1. Dezember 1869.
Preußische Boden-Kredit-AktienBank“.
Jachmann. Spielhagen.
[4136] „B c k a n n t m a ck u n 51. . Nachdem der Verwaltungsratk) der Hannover-Altenbekencr-Eiscn- bahn-Gesellschast beschlossen hat, eine fcrncrc Einzahlung auf das gc- zeichnete Aktienkapital und zwar zum Betrage von 10 pCt. dcssclben eintreten zu lassen, wird solches hierdurch nach Maßgabe des I'. 17 des Gesellschaftsstatuts mit dem chcrkcn zur Kcnntniß gebracht, daß die Einzahlungen der einzelnen Raten auf die Stamm-Pri0ritäts-Afticn dic “Uf die Stamm -Afticn geleisteten Einzahlungen nicht über- stcigcn diirfen. , Die Einzahlungen haben bei dcr Kaffe dcr Gcs-llschaft zuHannovxr _ Prinzenstraßc 14- oder bei dem BankhauscJos. Ja q urs in Bcrltn bis spätestens zum 20. Januar 1870 zu geschehen. „* Uebrigens wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, da); 111111) Vorschrift des §. 17 des Gesellschaftsstatuts in 6110 VollzahlnYacn gc- stattet sind, jedoch mit der Beschränkung, das; solche auf die “Stamm- Prioritäts-Aftien nur in_dem Maße Statt finden können, als die- selben auf die Stamm-Aktien bewirkt find. “Hannover, den 6. Dezember 1869. ' Dcr Verwaltungsrath
dcr Hannover-Altenbckencr Eiscnbahn-(Hcsellschaft,
Verschiedene Bekanntmachungen.
[4154] WilhelmZbahn Im Monat November betrugen die Einnahmen und zivar:
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1809 1868 Thlr. ; Thlr_._ 11,300 ; 10,192 63,508 9 [)?-147 8,885, 15,619 83,693 [ 11414109- 24,470 "|
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1) aus dem crsoncn- und chäck-Vcrkchr .. 2) aus dem iiter- und Vich-Transport ..... 3) ac] 631,1'301'1111181'111 ..........................
Summa
Yxo Monat Nchmber 1869 weniger ........... 1eMindcr-Emnahmc bis ulc. Oktober ('.1'. beträgt Mithin pro 1869 überhaupt weniger .............
Ratibor, den 8. Dezembcr 1869.
bis zum Erhebungstage f [ligen Zinsen sofort auf unserer Kämmerei-
Königliche Direktion der WillwlmIbahn.
. worden
'“ Jboknsmmt beträgt [ Thlr, für das Vierteljahr.
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Königlich Preußisch“
.Alle poß-Anßamn des In- md Auslandes !! .es-slank. n, fiir keula die edition dn "ni“ pxeußiscven Staats-Anxeigm: Oehren-Str-ße Rr. la- “: der Wilhelmstraße.
Anzeiger.
„714 290.
*-
Se. Majestät der König haben Aller uädigft geruht:
Dem Kreisgerichts-Rath FreYta? zu uben den Rothen Adler-Orden dritter Klasse mit der chle fe,“ dem Oberförster a. D. Bock zu anau und dem praktischen Arzt und Operateur, Kreis-Phy ikus a. D. Dr. Gisevius zu Potsdam den Rothen
Adler-Orden vierter'Klasse,“ dem Kaufmann und Tuchfabrikanten *
August Schnabel zu Hückeswagen im Kreise Lennep und dem Steklmachermeister und Wagenfabrikanten Dittmann zu Berlin den Königlichen Kronen-Orden vierter „Klasse,“ dem Schuilehrer „Kantor und Organisten Seiter zu Sachsa im Kreise Nordhausen den Adler der vierten Klasse des Königlichen Hausordens von Hohenzollern; dem Schullehrer Frenzel zu Ober-Stradam im Kreise Wartenberg das Allgemeine Ehren- eichen; sowie dem Re ervc-Gefreiten des Ostfriesischen Infan- erie-Regiments Nr. 7 , Johann Panels zu Emden, die Rettungs-Medaikle am Bande,- ferner '
Dem Kommerzien-Nath Caxl Schleicher zu Düren den Charakter als Geheimer Kommerzien-Rath, imd dem Ka _ iann DMX Soße 'zu. Magdeburg , dem Jabnkbesi “und Stadt- rats)?“ e“"r-diMMd L'üeiqu zu Erw _ , dem aufmann und Fabribesißer Johann Peter Schlieper zu Elberfeld und dem Hüttenbesißer Adolph Wagner zu St. Iohann--Saar-
:brücken; so wie dem Kaufmann und abrikanten Eduard
Kister zu Halle i. W.,“ und dem aufmann ohann
„Gottfried Nenner zu Friedeberg am Queis den harakter :als Kommerzien-Rath,“ desgleichen *
Dem Kaufmann und Manufakturwaaren- ändler'Mickia el Kaufmann zu Homburg v. 1». Höhe da Prädikat eines „Königlichen Hoflieferanten zu verleihen.
Norddeutscher Bund. Se. Majestät der König haben im Namen des Nord-
,deuischen Bundes den Kaufmann und Verweser des preußischen
Konsiilats Adolph von Treuer zu Adelaide zum Konsul des Norddeutschen Bundes daselbst zu ernennen geruht,
_ _;
Staats : Ministerium.
Regulativ über die geschäftliche Behandlung der Post-
“ Sendungen in Staatsdienst-Angelegenheiten. Nachdem durch das Buddesgxseß vom 5. Juni 1). J. (Bundes-GeseYblatt S. 141) die bisher bestandenen „Portofrei- heiten und Porto-Ermäßigunßen fÜr Postsendungen m Staats- dienst-An elegenheiten vom . Januar 18/0 ab qufgehoben sLnd, treten mit diesem Tage folgende Bestimmungen „ K geschäftliche Behandlung der gedachten Sendungen m rast: .
„ J. 1. Alle Postsendungen zwischen Kdmglichcrx Behörden, kinschließlich der einzeln stehenden, eme Behörde reprasenttrciiden Königlichen Beamten find bei der Absendung zu frankiren. Ebenso ist hinsichtlich der von Königlichen Behörden abzulassen- de,“ Postsendungen an andere „Empfänger zu vexfahren, wcnn dieselben entweder 3) nicht im Jntereffc der Emdfangex, sondert) ÜUHschließlich im Staatsinteresse erfolgen, odcrd)ancu_1eParte1 gerichtet sind, wslche nach den bisher geltenden Vorschriften „auf Pökwfxeie Zustellung einen Rechtsanspruch hat, „oder 0) in einer Pk03ch= oder Vormundschaftßsache ergehen , fur welche einer Partei das Armenrecht bewilligt ist. „ AU? sonstigen , von Königlichen Vchordcn außgehenden Postsendungen sind unfrankirt abzulaseti. Den einzelnen [nisterien bleibt vorbehalten, dies auch in Betreff der von
uber die
_ Einzeln stehenden Königlichen Beamten ihrer Resorts ausgehen-
en Sendungen anzuordnen.
Berlin, Freitag den 10. Dezember Abends
1869.
Postanweisungen unterliegen jedoch dem Frankirungs- zwange,“ der entfaklende Frankobetrag ist daher durch den Ab- sender erfordexlichenfalls von dem Geldbetrage der Ueberweisung vorweg abzuziehen.
J. 2. Die Frankirung der gewöhnlichen Briefe und der Postanweisungen, welche„nach einem Orte innerhalb des Nord- deutschen Postbezirks bestimmt sind, erfolgt Seitens der absen- denden Behördey duxch Aufkleben von Dienft-Freimarken im Betrage des tartfmäßigen Portos.
Die Kön“ lichen Behörden haben ihren Bedarf an Marken
egen haare ntrichtung des Nennwerthes derselben von den iZIoftanstalten zu entnehmen. „
8. 3. Die Frankirung a) derjenigen Briefe, welche entwe- der mit einer Werthsdetlaration versehen, oder nach.:inem Orte außerhalb des Norddeutschen Postbezirts bestimmt find, b) der nach einem solchen Orte adresfirten ostanweisungm , o der Packete erfolgt durch Contirung des otto und der son igen
o ebübren. . P |Vi- bezeichnetm Sendungen werden “von der ablaffmdm
Behörde in ein Porto-Contobuch eingetragen und demnäch mit dem 1eßteren der Postanftalt übergeben, welche die tari- mäßigen Porto- und Gcbührenbeträge sorbohl in dieses Buck) als auch in ihr Gegenbuch einträgt. Ebenso werden das Porto und die Gebühren für sämmtliche an_ eiiie Königliche Behörde gerichtete Sendungen, welche unfrankirt eingehen, bei der Aus- lieferutng Seitens der Poftanstalt in den bezeichneten Büchern contir.
A(lmonatlich werden die contirten Gesammtbetxäge von den Behörden an die Postanftalten gegen Quittung tm Conto- buch gezahlt. _ _ _ _
Z. 4. In Betreff der Wiedereinziehung dcr1enige„n von einer Behörde verauslagten Porto- und Gcbührenbeträge, zu deren Erstattung der Absender oder der Empfäxiger einer Sen- dung oder ein sonstiÉer In-teressent verpflichtet 11], bewendet es bei den bestehenden orschrtften- _ .
Z. 5. Die nach Z. ] frankirt oder unfrankirt abzulaffen- den, der Portozahlung unterworfenen Sendungxn find auf der Adresse als xportopftichtige Dienstsache- zu bezeichnen und mit dem Dienstsiegel der absexidenden Behörde zu versehen. Einzeln stehende Beamte, welche ein solches mcht fühxen, haben unter dem Vermerk oportopflichtige Dienftsache- die ;Ermangelung eines Dienstsiegels- mit Unterschrift „des Namens und Bet- seßung des Amtscharakters u bescheinigen. „ _
Z. 6. Die Königlichen ebörden haben in ihrem Geschäfts- verkehr auf thunlichste Beschränkung der Porto-Ausgaben Be- dacht zu nehmen und inIbesondere folgende Bestimmyngen sorgfältig zu beachten: 1) Sollen mehrere Briefe_gleichzcing an eine Adresse abgesandt werden, so find dieselben 111 cm einein- scbaftliches Convert zu verschließen. 2) Pachete ohne ckth- dcklaration, deren Gewicht mehr als zwanzig meid betragt, find da, wo Eisenbahnverbindungen bestehen, soweit es dhne unverhältnißmäßige Verzögerung ihrer Beförderung oder einen sonstigen Nachtheil geschehen kann, als Fruchtgut mit der Eisen- bahn 31! versenden. Dagegen sind (Held- und andcxe erth- sendungen stets zur Poß zu geben. 3) Zu dyn Rcmschriften der Verfügungen an Privatpersonen ist Papier von solcher Beschaffenheit zu verwenden, daß das Gewubt deffeldcn ein- schließlich des Converts das_zulässige Maxmmlgewtcht emcs em- fachen Briefes nicht übersteigt.
5. 7. Bei jeder Königlichen Behörde hat derxn Vorstand diejenigen Anordnungen zu treffen, welcbe erforderlich smd, un) eine ausrcicvendc Kontrole der Verwendung der Dienst- ret- marken und der Eintragungen m das Pdrto-Contdbuch tcher zu stellen, wobei jedoch darauf zu sehen ist , daß die Kontrole
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